Priorität 9 - Migration

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EU-weit einheitliche Umsetzung des Asylrechts

Anwendung des gemeinsamen Europäischen Asylsystems

Durchsetzung der europäischen Regeln zur strafrechtlichen Verfolgung von Menschenhändlern

Besserer Schutz der EU-Außengrenzen

Reibungslose Rückführung irregulärer Migranten

Förderung der legalen Zuwanderung

Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2019

Visumpolitik

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Vorbereitung auf den Brexit

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Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2018

EU-Migrationsagenda

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Geänderter Legislativvorschlag - Asylagentur der EU:

Am 12. September 2018 veröffentlichte die Europäische Kommission einen geänderten Vorschlag für eine Verordnung über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010 zur Entwicklung der Konzepte der regionalen Ausschiffung sowie die Kontrollzentren als Folgemaßnahme zu den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018. Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission ist im ZEI-Monitor für Mai 2016 enthalten.

Legislativvorschläge - Nächstes langfristiges EU-Budget 2021-2027:

Am 12. Juni 2018 schlug die Europäische Kommission vor, die Mittel für Migration und Grenzschutz auf 34,9 Milliarden Euro zu verdreifachen, verglichen mit 13 Milliarden Euro in der Vorperiode. (Pressemitteilung)

Die vorgeschlagenen Rechtsinstrumente umfassen:

  1. Ein Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung des Asyl- und Migrationsfonds
  2. Vorschlag für eine Verordnung über ein Finanzinstrument für Zollkontrollgeräte (als Teil des Integrierten Grenzverwaltungsfonds)
  3. Vorschlag für eine Verordnung über ein Finanzinstrument für Grenzverwaltung und Visa (als Teil des Integrierten Grenzverwaltungsfonds)

EU-Notfall-Treuhandfonds (EUTF) für Afrika - Neue Projekte: Die Europäische Kommission hat am 29. Mai 2018 im Rahmen des Notfall-Treuhandfonds für Afrika neue Programme und Projekte im Gesamtwert von 467 Millionen Euro verabschiedet. Der EUTF basiert auf einem Beschluss der Kommission vom 20. Oktober 2015 (siehe ZEI Monitor 2015) und der Gründungsvereinbarung zwischen der Kommission und den EU-Mitgliedstaaten. (Pressemitteilung)

Legislativvorschlag - Europäisches Netz von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen:

Am 16. Mai 2018 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines Europäischen Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen (ILOs), die von EU-Mitgliedstaaten in Drittstaaten entsandt werden. EU-Länder. Da die Führungsrolle der IAO (Aufgabe und Berichterstattung) innerhalb der nationalen Behörden erfolgt, soll durch die Überarbeitung die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten auf EU-Ebene durch die Einrichtung eines formellen Governance-Mechanismus ("Lenkungsausschuss"), der sich aus Vertretern der Kommission zusammensetzt, verstärkt werden. Mitgliedsverbände der IAOs und EU-Agenturen. (Pressemitteilung)

Legislativvorschlag - Visa-Informationssystem:

Die Europäische Kommission hat am 16. Mai 2018 einen Vorschlag für eine Verordnung über das Visa-Informationssystem (VIS) vorgelegt, eine Datenbank mit Informationen zu Personen, die Schengen-Visa beantragen. Mit dem Systemupgrade soll auf die sich entwickelnden Sicherheits- und Migrationsherausforderungen besser reagiert und die Verwaltung der Außengrenzen der EU verbessert werden. Der Vorschlag ist der zweite Schritt der Reform der gemeinsamen Visapolitik der EU und folgt den von der Kommission am 14. März 2018 vorgelegten Änderungen des Visakodex. (Pressemitteilung)

Legislativvorschlag - EU-Visakodex:

Am 14. März 2018 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Reform des Visakodex der EU. Mit den vorgeschlagenen Änderungen des Visakodex soll es legitimen Reisenden erleichtert werden, ein Visum für die Einreise nach Europa zu erhalten, den Tourismus, den Handel und die Wirtschaft zu erleichtern, gleichzeitig die Sicherheit zu erhöhen und das Risiko irregulärer Migration zu mindern. (Pressemitteilung)

Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2017

EU-Migrationsagenda

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"Europäische Partnerschaft für Integration": Am 20. Dezember 2017 unterzeichneten die Europäische Kommission und die Sozial- und Wirtschaftspartner der EU eine "Europäische Integrationspartnerschaft", in der die wichtigsten Grundsätze und Verpflichtungen zur Unterstützung und Stärkung der Möglichkeiten für rechtmäßig ansässige Flüchtlinge und Migranten festgelegt sind Integration der EU in den europäischen Arbeitsmarkt. (Mehr)

Inkrafttreten - Einreise- / Ausreisesystem an den Außengrenzen:

Die beiden nachfolgenden Verordnungen gehen auf Gesetzesvorschläge der Europäischen Kommission zurück. Einzelheiten finden Sie im ZEI-Monitor für April 2016.

  1. Am 30. November 2017 trat die Verordnung zur Einführung des Einreise- / Ausreisesystems (EES) in Kraft. Ziel der Verordnung ist die Registrierung von Ein- und Ausreisedaten sowie die Ablehnung von Einreisedaten von Drittstaatsangehörigen, die die Außengrenzen der Mitgliedstaaten überschreiten und die Bedingungen für den Zugang zur EES zu Strafverfolgungszwecken festlegen und das Übereinkommen zur Durchführung des EU-Vertrags ändern Schengener Übereinkommen und Verordnungen (EG) Nr. 767/2008 und (EU) Nr. 1077/2011.
  2. Außerdem ist die Verordnung über die Nutzung des Einreise- / Ausreisesystems zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 in Kraft getreten.


Empfehlungen - Rechtspfade und Rückführungspolitik:

Am 27. September 2017 gab die Europäische Kommission die Initiative zur Schaffung eines neuen Neuansiedlungsprogramms für mindestens 50.000 Flüchtlinge, eine Empfehlung zu Rechtspfaden für die Migration, die die Kommission bei der Finanzierung und Koordinierung unterstützen kann, sowie eine Empfehlung bekannt über ein gemeinsames Rückgabehandbuch, das von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten verwendet werden soll. (Mehr)

Schutz von Kindern

Am 12. April 2017 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Mitteilung zum Schutz von Kindern in der Migration, in der eine Reihe von Maßnahmen dargelegt ist. (Mehr)

EU-Notfall-Treuhandfonds (EUTF) für Afrika - Libyen

Am 12. April 2017 hat der EU-Treuhandfonds für Afrika auf Vorschlag der Europäischen Kommission ein 90-Millionen-Euro-Programm verabschiedet, um den Schutz von Migranten zu verbessern und das "Migrationsmanagement" in Libyen zu stärken. Der EUTF basiert auf einem Beschluss der Kommission vom 20. Oktober 2015 (siehe ZEI Monitor 2015) und der Gründungsvereinbarung zwischen der Kommission und den EU-Mitgliedstaaten. (Mehr)


Inkrafttreten - gezielte Änderung des Schengener Grenzkodexes:

Am 15. März 2017 trat die Verordnung zur gezielten Änderung des Schengener Grenzkodex in Kraft. Diese Verordnung basiert auf einem Legislativvorschlag der Europäischen Kommission vom 15. Dezember 2015 (siehe ZEI Migration Monitor 2015).

Aktionsplan zur Rückführungspolitik: Die Europäische Kommission hat am 2. März 2017 einen Aktionsplan für eine wirksamere Rückführungspolitik und eine Empfehlung zur Umsetzung der Rückführungsrichtlinie 2008/115 / EG vorgelegt. Die Kommission empfiehlt insbesondere Maßnahmen, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, die Flucht irregulärer Migranten zu verhindern und Programme zur freiwilligen Rückkehr aufzulegen. (Mehr)

 "Fortschrittsbericht" Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache: Seit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung im Oktober 2016 hat die Agentur 78 Rückführungsaktionen zur Rückführung von 3.421 irregulären Migranten organisiert - mehr als im gesamten Jahr 2015 (insgesamt 2016: 232 Operationen) ). Dies zeigt der am 25. Januar 2017 veröffentlichte Fortschrittsbericht. (Mehr)

Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2016

EU-Migrationsagenda

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  • Am 10. Februar 2016 hat die Europäische Kommission verschiedene Berichte zum Stand der Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda vorgelegt. (Mehr)
  1. Prioritäre Maßnahmen aus der Europäischen Migrationsagenda: Mitteilung über den Stand der Umsetzung im Vorgriff auf die Tagung des Europäischen Rates am 17. / 18. Februar 2016. (Mehr)
  2. Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda: Fortschrittsberichte über die Lage in Griechenland, Italien und auf dem Westbalkan (Mehr)
  3. Versendung von begründeten Stellungnahmen in neun Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedsstaaten aufgrund der Nicht-Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Mehr)
  4. Bericht zur Umsetzung des Aktionsplans EU-Türkei (Mehr)

  • Am 22. Februar 2016 wurde in Den Haag das neue Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung bei Europol eröffnet. Die Schaffung des Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Migrantenschleusung war in der Europäischen Migrationsagenda vom 13. Mai 2015 vorgesehen und wurde vom Rat für Justiz und Inneres im November 2015 erneut gefordert. Das Zentrum hat zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen EU-Mitgliedstaaten, internationalen Organisationen, nationalen Akteuren und Europäischen Agenturen, die für den Kampf gegen die Schleusung von Migranten verantwortlich sind, zu verstärken und diese dabei zu unterstützen, kriminelle Netzwerke organisierter Schleuser aufzudecken. (More)

  • Am 2. März 2016 hat die Europäische Kommission bestätigt, dass Griechenland damit begonnen hat, insgesamt 308 irreguläre Migranten in die Türkei zurückzuführen. Dies geschieht im Rahmen des im September 2015 vorgestellten EU-Aktionsplanes zur Rückkehr von Migranten, die keinen Anspruch auf internationalen Schutz genießen. (Mehr)

  • Zudem hat die Europäische Kommission am 2. März 2016 einen Vorschlag zur Einführung eines Soforthilfeinstruments im Umfang von 700 Millionen Euro unterbreitet, das innerhalb der EU zum Einsatz kommen und eine raschere, zielgerichtetere Unterstützung bei größeren Krisen ermöglichen soll. Dazu zählt die Kommission auch die Bewältigung großer Flüchtlingsströme durch die Mitgliedstaaten. Der Vorschlag ist eine unmittelbare Folgemaßnahme zur Tagung des Europäischen Rates vom 18. und 19. Februar, auf der die Regierungen die Kommission aufgefordert haben, eine Kapazität für interne Nothilfe aufzubauen. (Mehr)

  • Am 16. März 2016 verabschiedete die Kommission eine Mitteilung, in der sie erläutert, wie die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Türkei in der Flüchtlingskrise vorangebracht werden kann. In dem Text werden die rechtlichen, operativen und finanziellen Einzelheiten dargelegt, wie der Plan (sechs Grundsätze), den die EU-Staats- und Regierungschefs und die Türkei am 7. März vereinbarten, in die Praxis umgesetzt werden könnte. (Mehr)

  • Im Anschluss an die Beschlüsse vom 29. November 2015 und vom 7. März 2016, haben EU-Führungsspitzen und die Türkei am 18. März 2016 einen umfassenden Plan vereinbart, der syrischen Flüchtlingen sichere und legale Wege in die EU eröffnet und die irreguläre Migration eindämmt. Der Plan wird ab dem 20. März 2016 umgesetzt. (Mehr)

  • Nach der am 18. März 2016 erzielten Einigung zwischen dem Europäischen Rat und der Türkei hat die Europäische Kommission am 21. März 2016 einen Vorschlag zur Änderung des Ratsbeschlusses verabschiedet, wonach Personen, die internationalen Schutz benötigen, aus Italien und Griechenland auf andere Mitgliedstaaten umverteilt werden sollen. Mit dieser Änderung werden nun 54 000 für die Umverteilung vorgesehene Plätze für die Neuansiedlung von Syrern aus der Türkei in der EU zur Verfügung stehen. (Mehr)

  • Im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda hat die Kommission, am 6. April 20016,   Optionen für eine Reformierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems vorgelegt und Maßnahmen zur Gewährleistung von Wegen für eine sichere und gut gesteuerte legale Migration nach Europa vorgeschlagen.Die Reformoptionen für das Gemeinsame Europäische Asylsystem konzentrieren sich auf fünf vorrangige Bereiche:
  1. Ein verbessertes System zur Verteilung von Asylbewerbern  auf die Mitgliedstaaten
  2. Eine weitere Harmonisierung der Asylverfahren
  3. Maßnahmen zur Vorbeugung und Ahndung von irregulären Sekundärbewegungen
  4. Ein neues Mandat für die EU-Asylagentur (EASO)
  5. Stärkung des Eurodac-Systems, um irreguläre Migration zu bekämpfen (Mehr)

  •  Die Europäische Kommission hat am 18. April 2016 die Annahme von 20 neuen Maßnahmen zugunsten der Sahelzone und des Tschadseebeckens bekanntgegeben, die im Rahmen des „Nothilfe-Treuhandfonds zur Unterstützung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibungen in Afrika“ durchgeführt werden. Diese Maßnahmen verfügen über eine Mittelausstattung von mehr als 280 Mio. EUR und gehen auf die Zusagen zum Aktionsplan zurück, der auf dem Gipfel von La Valetta (11.-12. November 2015) beschlossen wurde. Ziel der Maßnahmen ist eine bessere Steuerung der Migrationsströme, die Schaffung dauerhafter wirtschaftlicher Chancen für junge Menschen sowie das Angehen der Ursachen von Instabilität und Gefährdung der Bevölkerung. Im Rahmen dieser Maßnahmen werden 100 Mio. EUR für das Gebiet des Tschadsees bereitgestellt, um insbesondere den Bevölkerungsgruppen zu helfen, die unter der terroristischen Gruppe Boko Haram zu leiden haben. (Mehr)

  • Am 19. April 2016 kündigte die Europäische Kommission die Bereitstellung von 83 Mio. EUR im Rahmen des neuen Soforthilfe-Instruments an, um die Lebensbedingungen der Flüchtlinge in Griechenland zu verbessern. Die Mittel sollen dem UNHCR, der Internationalen Föderation der Rotkreuzgesellschaften und sechs internationalen Nichtregierungsorganisationen (NRO) unverzüglich zur Verfügung gestellt werden. Diese Partner werden mit griechischen NRO, die über die erforderlichen Ortskenntnisse verfügen, zusammenarbeiten. (Mehr)

  • Die Kommission hat am 20. April 2016 einen Bericht über die Umsetzung der EU-Türkei Erklärung vorgelegt. Darin kommt sie zu dem Schluss, dass bei der operativen Umsetzung der Erklärung gute Fortschritte zu verzeichnen sind. Weitere Anstrengungen und Verpflichtungen sind nun erforderlich, um die Ergebnisse zu konsolidieren und für eine nachhaltige Rückführung und Neuansiedlung zu sorgen, insbesondere, da diese Phase der Umsetzung größtenteils noch in der Zukunft liegt. (Mehr)

  • Die Europäische Kommission hat am 28. April 2016 die Verabschiedung zehn neuer Maßnahmen im Rahmen des EU Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika bekannt gegeben, die am Horn von Afrika zur Förderung der Stabilität und zur Bewältigung der Ursachen von irregulärer Migration und Flucht beitragen sollen.
    Im Einzelnen ist Folgendes geplant:
  1. Programme zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung und Schutzprogramme für Flüchtlinge und deren Aufnahmegemeinschaften in Äthiopien, Sudan und Kenia ;
  2. Beschäftigungsmöglichkeiten und technische Ausbildung für junge Menschen, die in abgelegenen Gebieten der Küstenregion und des Nordostens von Kenia leben ;
  3. Förderung einer Kultur der Toleranz und des Dialogs in Somalia ;
  4. Unterstützung der Menschen in Sudan mit zwei Projekten zur Stärkung der Resilienz von Flüchtlingen, Binnenvertriebenen und Rückkehrern und einem Projekt zur Verbesserung der Politikgestaltung und Entscheidungsfindung in Fragen der Ernährungssicherheit durch Datenerhebung und
  5. analyse;
  6. ein Regionalprojekt zur Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für legale Migration und Mobilität in den Ländern am Horn von Afrika ;
  7. ein Regionalprojekt zur Unterstützung des Kapazitätsaufbaus, um die Resilienz in der Region zu fördern. (Mehr)

  • Die Europäische Kommission hat am 4. Mai 2016 eine Reihe von Vorschlägen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems vorgelegt, welche das Verfahren der Aufteilung der Asylbewerber unter den Mitgliedstaaten gerechter und effizienter machen soll. Eine Lastenteilung soll gewährleisten, dass kein Mitgliedstaat auf sich alleine gestellt bleibt, wenn sein Asylsystem durch einen unverhältnismäßig hohen Wanderungsdruck auf die Probe gestellt wird. Diese Kommissionsvorschläge sehen auch die Umwandlung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) in eine vollumfängliche EU-Asylagentur vor sowie den Ausbau der Fingerabdruck-Datenbank (EURODAC). Diese Vorschläge sind Teil eines ersten Vorschlagspakets zur Umsetzung der umfassenden Reform (Mitteilung 6. April 2016) des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. (Mehr

  • Am 7. Juni 2016 stellte die Europäische Kommission einen Aktionsplan vor, mit dem die Mitgliedstaaten bei der Integration von Drittstaatsangehörigen und ihres wirtschaftlichen und sozialen Beitrags von Migranten und Flüchtlingen in die EU unterstützt werden sollen. Gleichzeitig stellte sie einen Vorschlag zur Reform der Vorschriften über die Aufenthaltstitel für hoch qualifizierte Arbeitsmigranten vor ("Neufassung der Richtlinie über die "Blaue Karte EU"). Die Novellierung soll Fachkräften aus Drittstaaten und anerkannten Flüchtlingen den Zugang zu der sog. Blue Card verschaffen und der Wirtschaft die Anwerbung von Fachkräften erleichtern. Mit diesen Initiativen kommt die Kommission einer Ankündigung von Kommissionspräsident Juncker nach, der die Migrationsproblematik in seinen politischen Leitlinien zu einer Priorität für die neue Kommission erklärt hatte. (Mehr)

  • Am 7. Juni 2016 hat die Europäische Kommission zudem ihre Pläne für einen neuen ergebnisorientierten "Partnerschaftsrahmen" zur Bündelung von EU-Maßnahmen vorgestellt, um die Ursachen der irregulären Migration effektiver zu bekämpfen und zur politischen Stabilisierung sowie zur wirtschaftlichen Entwicklung der Drittländer beizutragen. Die Vorschläge sollen bei der Tagung des Europäischen Rates am 28. / 29. Juni besprochen und gebilligt werden. Ziel ist es, maßgeschneiderte Partnerschaften mit wichtigen Herkunfts- und Transitländern zu schließen und sämtliche Politikmaßnahmen und -instrumente der EU zu nutzen, um konkrete Ergebnisse zu erzielen.  Die unterbreiteten Vorschläge basieren auf der "Europäischen Migrationsagenda" aus dem Jahr 2015 und sollen einen Beitrag dazu leisten, Menschenleben auf See zu retten und die Rückkehr/Rückführung von Drittstaatsangehörigen effektiver zu organisieren.(Mehr)

  • Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament

  • Die Europäische Kommission hat am 13. Juni 2016 sechs neue Maßnahmen für die Sahelzone und das Tschadseebecken im Rahmen des Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika zur Förderung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibungen in Afrika bekanntgegeben. Mehr als 146 Mio. EUR werden für eine verbesserte Steuerung der Migrationsströme, die Erhöhung der Sicherheit in den Grenzgebieten sowie die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und die Schaffung nachhaltiger wirtschaftlicher Chancen für die Jugend bereitgestellt. Die Maßnahmen sollen die internen Sicherheitskräfte sowie das Grenzmanagement in den am stärksten von Instabilität betroffenen Gebieten unterstützen. Sie fügen sich in den Rahmen einer umfassenden Reaktion der Europäischen Union ein und sind das Ergebnis eines verstärkten politischen Dialogs mit ihren Partnern zum Thema Migration. (Mehr)

  • Die Europäische Kommission hat am 22. Juni 2016 den Start neuer Projekte im Umfang von mehr als 200 Mio. EUR angekündigt, um Flüchtlinge, die vor den kriegerischen Auseinandersetzungen in Syrien geflohen sind, und deren überlastete Aufnahmegemeinschaften in der Türkei, in Jordanien und in Libanon zu unterstützen. Das Projektpaket wurde auf der vierten Sitzung des Vorstands des Regionalen Treuhandfonds der Europäischen Union als Reaktion auf die Syrien-Krise beschlossen. An der Sitzung des Vorstands nahmen Vertreter der Europäischen Kommission, der EU-Mitgliedstaaten, Jordaniens, Libanons und der Türkei sowie internationaler Finanzinstitutionen teil. (Mehr)

  • Die Europäische Kommission legte am 13. Juli 2016 den letzten Teil ihrer Vorschläge für die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems vor. Ihr Ziel ist eine wirksamere, fairere und humanere Asylpolitik, die nicht nur in normalen Zeiten, sondern auch bei hohem Migrationsdruck funktioniert. Zum Vorschlagspaket der Kommission zählen deshalb ein einheitliches Verfahren zur Gewährung internationalen Schutzes, einheitliche Normen zum Schutz und zur Wahrung der Rechte von Schutzbedürftigen und die weitere Angleichung der Aufnahmebedingungen in der EU.

  • Die Kommission schlägt drei konkrete gesetzgeberische Maßnahmen vor: 1. die Asylverfahrensrichtlinie durch eine Verordnung ersetzen, mit der ein völlig vereinheitlichtes gemeinsames EU-Verfahren zur Beurteilung von Anträgen auf internationalen Schutz eingeführt würde. 2.  die bestehende Anerkennungsrichtlinie durch eine neue Verordnung zu ersetzen, um die Schutznormen in der EU zu harmonisieren und Sekundärbewegungen sowie das Asylshopping einzudämmen; 3. eine Neufassung der Richtlinie über die Aufnahmebedingungen, damit Asylbewerber in der gesamten EU einheitliche, menschenwürdige Aufnahmebedingungen vorfinden, um Sekundärbewegungen vorzubeugen. (Mehr)

  • Am 28. Juli 2016 hat die Europäische Kommission eine Sondermaßnahme in Höhe von über 1,4 Mrd. EUR angenommen, mit der sie Flüchtlinge, die dem Krieg in Syrien entflohen sind, und deren Aufnahmegemeinschaften finanziell unterstützen will. Mit der beschleunigten Umsetzung im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei möchte die Kommission ihrer Zusage aus der Erklärung EU-Türkei vom 18. März nachkommen und hat seitdem bereits 2,155 Mrd. EUR der für dieses und nächstes Jahr vorgesehenen 3 Mrd. EUR bereitgestellt. Mit der am 28. Juli angenommenen Sondermaßnahme in Höhe von 1,415 Mrd. EUR sollen Flüchtlinge in der Türkei in den Bereichen Bildung, Gesundheit, kommunale und soziale Infrastruktur sowie sozioökonomische Unterstützung unterstützt werden. Darüber hinaus wurden weitere 79 Mio. EUR an bereits zugewiesenen Mitteln für humanitäre Hilfsprojekte im Rahmen von Verträgen mit einer Reihe von Partnern wie UN-Agenturen, internationalen Organisationen und internationalen NRO gebunden. (Mehr)

  • Am 8. September 2016 hat die Europäische Union das bislang größte EU-Programm für humanitäre Hilfe unterzeichnet, das direkte Bargeldtransfers zur Deckung des alltäglichen Bedarfs von Flüchtlingsfamilien in der Türkei vorsieht. Dieses soziale Sicherheitsnetz für Notfälle, das von der EU und ihren Mitgliedstaaten im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei mit 348 Mio. EUR finanziert wird, ist das erste Sozialhilfesystem dieser Art. Es verknüpft das internationale Know-how im Bereich der humanitären Hilfe mit staatlichen Dienstleistungen, um eine Million Flüchtlinge im gesamten Gebiet der Türkei zu unterstützen. Damit hält die Europäische Kommission weiterhin ihre im Rahmen der Erklärung EU-Türkei eingegangenen Verpflichtungen. (Mehr)

  • Am 28. September 2016 hat die Europäische Kommission Berichte über den Fortschritt bei der Umverteilung und Neuansiedlung von Migranten im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda vorgelegt und über die Umsetzung der EU-Türkei-Erklärung berichtet. Ein Jahr nach Inkrafttreten des Umverteilungsbeschlusses wurden insgesamt 5651 Personen umverteilt, 4455 aus Griechenland und 1196 aus Italien. (Mehr)

  • Am 18. Oktober 2016, hat die Europäische Kommission ihren ersten Fortschrittsbericht über die Umsetzung der Partnerschaftsrahmen vom Juni 2016 für die Zusammenarbeit mit Drittländern vorgelegt. Das neue Konzept der EU zielt auf die wirksamere Steuerung der Migration in Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern. So hat Niger als ein Schwerpunktland damit begonnen, gegen die Schleusung von Migranten vorzugehen und einen institutionellen Rahmen für den Migrationsdialog mit der EU und ihren Mitgliedstaaten geschaffen. (Mehr)

  • Am 9. November 2016 hat die Europäische Kommission ihren siebten Fortschrittsbericht über die EU-Sofortmaßnahmen zu den Umverteilungs- und Neuansiedlungsregelungen vorgelegt, in dem sie die seit dem 28. September 2016 ergriffenen Maßnahmen bewertet. Das Fazit zu den Anstrengungen der Mitgliedstaaten fällt gemischt aus. (Mehr)

  • Am 8. Dezember 2016 hat die Europäische Kommission - in Form von sog. Mitteilungen -  ihren achten Bericht zu den Umverteilungs- und Neuansiedlungsmaßnahmen, ihren vierten Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei vorgelegt und ihre vierte Empfehlung zu den Sofortmaßnahmen, die von Griechenland für die Wiederaufnahme der Überstellungen nach der Dublin-Verordnung zu treffen sind, präsentiert. (Mehr)

  • Am 14. Dezember 2016 hat die Europäische Kommission ihren zweiten Fortschrittsbericht über erste Ergebnisse des Partnerschaftsrahmens für die Zusammenarbeit mit Drittländern in der Migrationspolitik vorgelegt (Mehr)

Grenzmanagement

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  • Am 27. Januar 2016 hat die Europäische Kommission den Entwurf des Schengen-Evaluierungsberichts über Griechenland erörtert. Dieser beschreibt gravierende Mängel beim Schutz der Außengrenze, die im November 2015 von Sachverständigen der Mitgliedstaaten und der Kommission beanstandet worden sind. (Mehr)

  • Die Europäische Kommission hat am 3. März 2016 einen ausführlichen Fahrplan mit den konkreten Schritten vorgestellt, die erforderlich sind, um einen geordneten Schutz der Außen- und Binnengrenzen der EU wiederherzustellen. Dieser Fahrplan enthält folgende Aspekte:
    • Schutz der Außengrenzen
    • Sofortige Unterstützung für Griechenland
    • Die Regeln anwenden und das „Durchwinken“ abstellen
    • Kontrollen an den Binnengrenzen: vom Stückwerk zu einem kohärenten Konzept (Mehr)

  • Am 7. März 2016 haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU mit der Migrationssituation befasst. Sie vereinbaren, auf der Grundlage von sechs Grundsätzen auf Folgendes hinzuarbeiten:
  1. Rückkehr/Rückführung aller neuen irregulären Migranten, die von der Türkei aus auf den griechischen Inseln ankommen, auf Kosten der EU;
  2. für jeden von der Türkei von den griechischen Inseln rückübernommenen Syrer Neuansiedlung eines weiteren Syrers aus der Türkei in den EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der bestehenden Verpflichtungen;
  3. beschleunigte Umsetzung des Fahrplans zur Visaliberalisierung mit allen Mitgliedstaaten mit Blick auf Aufhebung der Visumpflicht für türkische Staatsangehörige spätestens bis Ende Juni 2016;
  4. Beschleunigung der Auszahlung der ursprünglich bereitgestellten 3 Milliarden Euro, um die Finanzierung eines ersten Pakets von Projekten vor Ende März sicherzustellen, und Entscheidung über zusätzliche Finanzmittel für die Flüchtlingsfazilität für Syrer;
  5. Vorbereitung der Entscheidung über die möglichst baldige Eröffnung neuer Kapitel in den Beitrittsverhandlungen auf der Grundlage der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Oktober 2015;
  6. Zusammenarbeit mit der Türkei bei allen gemeinsamen Anstrengungen zur Verbesserung der humanitären Bedingungen in Syrien, damit die ansässige Bevölkerung und die Flüchtlinge in sichereren Zonen leben können. (Mehr)
  • Die Europäische Kommission hat am 6. April 2016 eine Mitteilung über solidere und intelligentere Informationssysteme für das Grenzmanagement und mehr Sicherheit angenommen, in der dargelegt wird, wie bestehende und zukünftige Informationssysteme das Außengrenzmanagement verbessern und die innere Sicherheit erhöhen könnten. (Mehr)

  • Die Europäische Kommission hat am 6. April 2016 ihren überarbeiteten Vorschlag für eine Verordnung über ein Einreise-/Ausreisesystem vorgelegt, das die Grenzkontrollverfahren für Nicht-EU-Bürger, die in die EU reisen, beschleunigen, erleichtern und verstärken soll. Der Legislativvorschlag ist Teil des umfassenden Pakets „Intelligente Grenzen“, das darauf abzielt, die Informationssysteme effizienter zur Verbesserung des Außengrenzenmanagements, zur Erhöhung der inneren Sicherheit und zur wirksameren Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität einzusetzen. (Mehr)

  • Die Europäische Kommission hat am 12. April 2016 ihre Bewertung des von den griechischen Behörden vorgelegten Aktionsplans angenommen, in dem genau erläutert wird, wie Griechenland die Mängel bei seinem Außengrenzmanagement beheben will. In ihrer Bewertung stellt die Kommission fest, dass Griechenland zwar erhebliche Fortschritte erzielt hat, doch der Aktionsplan weiter verbessert und umgesetzt werden muss, damit die festgestellten Mängel umfassend angegangen werden. Diese angenommene Bewertung stellt einen weiteren Schritt in dem Verfahren dar, das die Kommission im Fahrplan „Zurück zu Schengen“ erläutert hat und das darauf abzielt, die vorübergehenden Binnengrenzkontrollen zu beenden und bis Jahresende einen normal funktionierenden Schengen-Raum wiederherzustellen. (Mehr)

  • Am 4. Mai 2016 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine vom Rat zu verabschiedende Empfehlung angenommen, der zufolge verhältnismäßige Kontrollen an bestimmten Binnengrenzen des Schengen-Raums in Deutschland, Österreich, Schweden, Dänemark und Norwegen um höchstens sechs Monate verlängert werden sollen. (Mehr)

  • Das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission haben 22. Juni 2016 eine Einigung zum Gesetzentwurf der Kommission für einen neuen Europäischen Grenz- und Küstenschutz erzielt. Der Kompromiss ist am 6. Juli 2016 von den Abgeordneten des Europäischen Parlaments verabschiedet worden. Damit kann eine gestärkte Agentur für den Grenz- und Küstenschutz ab dem Sommer 2016 ihre Arbeit aufnehmen. Der europäische Grenz- und Küstenschutz wird sich aus einer Europäischen Agentur, die aus der EU-Grenzschutzbehörde FRONTEX hervorgeht, und den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zusammensetzen. Die Mitgliedstaaten werden weiterhin ihre Kompetenzen ausüben und Souveränität über ihre Grenzen haben. Von entscheidender Wichtigkeit ist, dass der Europäische Grenz- und Küstenschutz alle Mitgliedstaaten unterstützen wird und in der Lage sein wird, Schwachstellten im Voraus zu identifizieren und einzugreifen. (Mehr)

  • Am 28. September 2016 hat die Europäische Kommission einen Bericht im Rahmen des Fahrplans "Zurück zu Schengen" vorgelegt. Dieser kommt zu dem Schluss, dass die von den Schengen-Mitgliedern Österreich, Deutschland, Dänemark, Schweden und Norwegen vorgenommenen vorübergehenden Binnengrenzkontrollen mit der Empfehlung des Ministerrates im Einklang stehen. (Mehr)

  • Die Europäische Kommission hat am 15. Dezember 2016 ein wichtiges Maßnahmenpaket zum Management der EU-Außengrenzen und zum Schutz des Schengen-Raums verabschiedet. Diese Vorschläge werden zur wirksameren Migrationssteuerung, Verbesserung der inneren Sicherheit der Europäischen Union und Wahrung des Grundsatzes der Freizügigkeit beitragen. Die Kommission schlägt die Einrichtung eines europäischen Grenz- und Küstenschutzes vor, um ein starkes und gemeinsames Management der Außengrenzen der Europäischen Union zu gewährleisten. Zur weiteren Verbesserung der Sicherheit der Bürger Europas schlägt die Kommission ferner vor, für alle Personen, die in den Schengen-Raum einreisen oder aus diesem ausreisen, einen systematischen Abgleich mit einschlägigen Datenbanken einzuführen. (Mehr)

Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2015

EU-Migrationsagenda

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  • Die Europäische Kommission hat am 13. Mai 2015 eine Europäische Agenda für Migration vorgelegt, die sowohl Sofortmaßnahmen als Reaktion auf die Krise im Mittelmeer enthält als auch weitere Schritte für eine langfristige Strategie vorsieht. Die Agenda ist eine Kombination aus innen- und außenpolitischen Maßnahmen und zielt auf den bestmöglichen Einsatz aller EU-Agenturen und Instrumente. Sie beteiligt alle Akteure, Mitgliedstaaten, EU-Institutionen, internationale Organisationen, Zivilgesellschaft, Behörden und Drittstaaten. (Mehr)

  • Am 27. Mai 2015 hat die Europäische Kommission ihr erstes Maßnahmenpaket der Europäischen Migrationsagenda vorgelegt, das folgende konkrete Vorschläge umfasst: die Umsiedlung von Syrern und Eritreern über die Aktivierung der Notfallklausel zugunsten Italiens und Griechenlands, einen Verteilungsschlüssel zur Neuansiedlung, einen EU-Aktionsplan gegen Schlepper, den Austausch von best practices zur Abnahme von Fingerabdrücken und eine öffentliche Konsultation zur Blue-Card-Richtlinie für hochqualifizierte Arbeitskräfte. (Mehr)

  • Am 9. September 2015 hat die Europäische Kommission ihr zweites Maßnahmenpaket der Europäischen Migrationsagenda zur Bewältigung der Flüchtlingskrise in den am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten – Griechenland, Italien und Ungarn - vorgelegt. Vorgeschlagen werden eine Umverteilung von 120 000 Menschen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, auf andere EU-Mitgliedstaaten und eine gemeinsame europäische Liste der sicheren Herkunftsstaaten. Die Kommission hat zudem die wichtigsten Vorschläge für eine effektivere Rückkehrpolitik und einen mit 1,8 Mrd. EUR ausgestatteten Treuhandfonds vorgestellt, um bei den Ursachen der Migrationsproblematik in Afrika anzusetzen. (Mehr)

  • Am 23. September 2015 haben die Mitglieder der Europäischen Kommission eine Reihe vorrangiger Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise beschlossen. Diese umfassen unmittelbare, operative, budgetäre und rechtliche Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda, die in den kommenden sechs Monaten ergriffen werden sollen. (Mehr)

  • Am 14. Oktober 2015 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung vorgelegt, in der sie den Stand der Umsetzung der vorrangigen Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda darlegt. Diese vorrangigen Maßnahmen wurden von der Kommission am 23. September 2015 vorgeschlagen. (Mehr)

  • Am 24. November 2015 hat die Europäische Kommission einen rechtlichen Rahmen – eine Flüchtlingsfazilität für die Türkei – verabschiedet, um die finanzierten Maßnahmen zu koordinieren und zu bündeln, damit den unter vorübergehendem Schutz stehenden Syrern sowie den aufnehmenden Gemeinschaften in der Türkei effizient und sinnvoll geholfen wird. Die Flüchtlingsfazilität für die Türkei ist die Antwort auf den Ruf des Europäischen Rates nach einer deutlichen Aufstockung der Mittel zur Unterstützung der Türkei. Die Flüchtlingsfazilität für die Türkei soll einen Betrag von insgesamt 3 Mrd. EUR verwalten. Ab dem 1. Januar 2016 wird die Fazilität Beihilfen und andere finanzielle Hilfen bereitstellen. (Mehr)

  • Am 15. Dezember 2015 hat die Europäische Kommission ihr drittes Maßnahmenpaket der Europäischen Migrationsagenda zum Management der EU-Außengrenzen und zum Schutz des Schengen-Raums ohne Binnengrenzen verabschiedet. Ziel dieser Vorschläge ist: eine wirksamere Migrationssteuerung, die Verbesserung der inneren Sicherheit der EU und die Wahrung des Grundsatzes der Freizügigkeit. Die Kommission hat die Einrichtung eines europäischen Grenz- und Küstenschutzes vorgeschlagen, um ein starkes und gemeinsames Management der Außengrenzen der EU zu gewährleisten. (Mehr)

Weiterführende Publikationen

Migration Governance and the Unfinished Business of the CEAS

Liska Wittenberg

ZEI Insights, Nr. 60 November 2018.

The EU and the Burden of Refugee Resettlement

Ignatius Oli

ZEI Insights, Nr. 45 Dezember 2016.

Irregular Migration in the Mediterranean

Sabine Klasen

ZEI Insights, Nr. 31 Oktober 2015.

Time for a Euro-Mediterranean Migration Policy

Stephen Calleya

ZEI Insights, Nr. 19 April 2015.

Archiv

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