EU-Akteure: Europäische Zentralbank

Die Europäische Zentralbank ist eine der Schlüsselinstitutionen innerhalb des Europäischen Institutionengefüges: Sie legt die Geldpolitik der EU fest, bestimmt über die Devisengeschäfte und die Währungsreserven der einelnen Mitgliedstaaten und soll die reibungslose Funktionsfähigkeit der Zahlungssystem fördern. Diese Aufgaben werden zusammen mit dem Europäischen System der Zentralbanken erfüllt, welchem neben der EZB auch die nationalen Zentralbanken angehören. Gemeinsam wird das primäre Ziel der Preisstabilität verfolgt.

Präsidentin

Der Präsident ist Vorsitzender des Direktoriums der Europäischen Zentralbank (EZB), des EZB-Rates und des Erweiterten Rates der EZB. Außerdem repräsentiert er die Bank im Ausland. Der Präsident wird vom Europäischen Rat ernannt. Die reguläre Amtszeit beträgt 8 Jahre.

Aktuelle Präsidentin: Christine Lagarde.

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© Twitter, 2021

Aufgaben und Ziele

Art. 282 Abs. 1 AEUV: ,,Die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken bilden das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, bilden das Eurosystem und betreiben die Währungspolitik der Union."

Art. 282 Abs. 2 AEUV: ,,Das ESZB wird von den Beschlussorganen der Europäischen Zentralbank geleitet. Sein vorrangiges Ziel ist es, die Preisstabilität zu gewährleisten. Unbeschadet dieses Zieles unterstützt es die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union, um zur Verwirklichung ihrer Ziele beizutragen."

Mitglieder

Art. 283 Abs. 1 AEUV: ,,Der Rat der Europäischen Zentralbank besteht aus den Mitgliedern des Direktoriums der Europäischen Zentralbank und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken der 19 Mitgliedstaaten des Euroraums, deren Währung der Euro ist."

Art. 283 Abs. 2 AEUV: ,,Das Direktorium besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern. Der Präsident, der Vizepräsident und die weiteren Mitglieder des Direktoriums werden vom Europäischen Rat auf Empfehlung des Rates, der hierzu das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Zentralbank anhört, aus dem Kreis der in Währungs- oder Bankfragen anerkannten und erfahrenen Persönlichkeiten mit qualifizierter Mehrheit ausgewählt und ernannt. Ihre Amtszeit beträgt acht Jahre; Wiederernennung ist nicht zulässig."

75,3

Mrd. EUR Währungsreserven (2020)

0,00 %

Leitzins (2021)

2 %

Inflationsziel

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