Priorität 3 - Wirtschafts- und Währungsunion

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Bewertung von Förder- und Reformprogrammen

Haushaltspolitische und makroökonomische Überwachung

Breitere demokratische Legitimierung und verstärkte parlamentarische Kontrolle

Strukturreformen in den Ländern des Euroraums

Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2019

Bedeutung des Euro

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Aufklapp-Text

Europäische Säule sozialer Rechte

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Am 20. Juni 2019 ist die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige in Kraft getreten, mit der die Richtlinie 2010/18 / EU des Rates aufgehoben wurde. Sie basiert auf einem Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission vom 26. April 2017. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, um die folgenden sozialrechtlichen Ansprüche sicherzustellen: 

  1. Einen Anspruch von Vätern auf zehn Arbeitstage Vaterschaftsurlaub, oder –  soweit nach nationalem Recht anerkannt – gleichgestellte zweite Elternteile. Der Vaterschaftsurlaub muss anlässlich der Geburt des Kindes des Arbeitnehmers genommen werden. Die Mitgliedstaaten können bestimmen, ob der Vaterschaftsurlaub auch teilweise vor der Geburt des Kindes oder ausschließlich danach und ob er in flexibler Form genommen werden kann.
  2. Einen Anspruch für Arbeitsnehmer auf vier Monate Elternurlaub, der zu nehmen ist, bevor das Kind ein bestimmtes Alter, das maximal acht Jahre beträgt, erreicht, das im Rahmen des nationalen Rechts oder von Kollektiv- bzw. Tarifverträgen zu bestimmen ist.
  3. Einen Anspruch auf fünf Arbeitstage Pflegeurlaub pro Jahr für Arbeitnehmer 

Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2018

Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion

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Am 31. Mai 2018 hat die Europäische Kommission ein "Reformhilfeprogramm" und eine "Investitionsstabilisierungsfunktion" zur Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion für den neuen mehrjährigen Finanzrahmen für 2021-2027 vorgeschlagen.

Der Verordnungsvorschlag zur Aufstellung eines "Reformhilfeprogramms" wird vorrangige Reformen in den EU-Mitgliedstaaten unterstützen und über eine Gesamtausstattung von 25 Milliarden Euro verfügen. Es besteht aus drei Einzelinstrumenten: Einem Reformumsetzungsinstrument für die finanzielle Förderung von Reformen, einem Instrument für technische Unterstützung, über das Fachwissen bereitgestellt und ausgetauscht wird, und einer Konvergenzfazilität zur Unterstützung von Mitgliedstaaten, die sich auf die Einführung des Euro vorbereiten.

Der Verordnungsvorschlag zur Schaffung einer Europäischen Investitionsstabilisierungsfunktion soll zu einer Stabilisierung der öffentlichen Investitionstätigkeit und einer raschen wirtschaftlichen Erholung nach einer erheblichen wirtschaftlichen Erschütterung in Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und Mitgliedstaaten, die dem Wechselkursmechanismus (WKM II) beigetreten sind, beitragen. (Mehr)  

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Am 23. Mai 2018 hat die Europäische Kommission den Konvergenzbericht 2018 veröffentlicht, der die Fortschritte der sieben Nicht-Eurozonen-Mitgliedstaaten bewertet. Diese sind rechtlich verpflichtet, den Euro einzuführen. Dazu gehören Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Schweden, die Tschechische Republik und Ungarn. Der Bericht legt dar, dass diese Mitgliedstaaten in der Regel eine erhebliche nominale Konvergenz aufweisen, keiner jedoch alle formalen Voraussetzungen für den Beitritt zum Euroraum erfüllt. Mit Bulgarien und Kroatien erfüllen zwei der Mitgliedstaaten alle Konvergenzkriterien, mit Ausnahme des Wechselkurskriteriums, da sie nicht Mitglieder des Wechselkursmechanismus (WKM II) sind. (Mehr)

Vollendung der Bankenunion

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Am 24. Mai 2018 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag über staatsanleihebesicherte Wertpapiere vorgelegt. Der Rechtsakt soll durch Staatsanleihen besicherte Wertpapiere ermöglichen und die in einigen Fällen nach wie vor enge Kopplung zwischen Banken und ihren Herkunftsstaaten lockern sowie ungerechtfertigte Regulierungshindernisse für die Marktentwicklung dieser Wertpapiere (Sovereign Bond-Backed Securities, kurz „SBBS“) aus dem Weg räumen. Private Institute würden die betreffenden Papiere auflegen und Forderungen auf ein Portfolio aus Euroraum-Staatsanleihen verbriefen. Laut Kommission wären SBBS vom Konzept her so angelegt, dass sie keinerlei Vergemeinschaftung von Risiken und Verlusten unter den Euroraum-Mitgliedstaaten beinhalten. Ausschließlich private Investoren würden Risiken und mögliche Verluste tragen. Durch Anlagen in diese neuen Instrumente könnten Investoren wie Investmentfonds, Versicherungsunternehmen oder Banken ihre Anleihebestände diversifizieren, was zu enger integrierten Finanzmärkten führen würde. (Mehr)

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Am 14. März 2018 hat die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket zum Umgang mit notleidenden Krediten (NPL) in Europa vorgelegt, das auf den bereits erzielten Fortschritten beim Risikoabbau im Bankensektor aufbaut. Die Vorschläge enthalten insbesondere folgende Maßnahmen: (Mehr

  1. Sicherstellung einer ausreichenden Kreditverlustdeckung der Banken für künftige notleidende Kredite;
  2. Ermöglichung der beschleunigten außergerichtlichen Realisierung von besicherten Krediten;
  3. Weiterentwicklung von Sekundärmärkten für notleidende Kredite;
  4. Technische Blaupause für die Einrichtung nationaler Vermögensverwaltungsgesellschaften
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Am 18. Januar 2018 hat die Europäische Kommission ihren ersten Fortschrittsbericht zum Abbau notleidender Kredite (NPL) im Bankensektor vorgelegt. Der Fortschrittsbericht gibt einen Überblick über die jüngsten Entwicklungen bei notleidenden Krediten in der EU und in den einzelnen Mitgliedstaaten. Dem Bericht zufolge hat sich der positive Trend rückläufiger NPL-Quoten und steigender Deckungsquoten gefestigt und in der zweiten Jahreshälfte 2017 fortgesetzt. (Mehr)

Ständiger und Rechenschaftspflichtiger europäischen Wirtschafts- und Finanzministers

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Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2017

  Eine starke Union auf Basis einer soliden WWU

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  • Am 6. Dezember 2017 hat die Europäische Kommission einen Fahrplan und mehrere konkrete Maßnahmen zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion Europas vorgelegt. Die Kommission möchte die kommenden 18 Monate nutzen, um  die nächsten Schritte zu unternehmen, wie in der Agenda der Staats- und Regierungschefs vereinbart. Die Hauptinitiativen des sog. "Nikolauspakets" umfassen: (Mehr)
  1. Einen Verordnungsvorschlag zur Einrichtung eines Europäischen Währungsfonds (EWF), der im EU-Rechtsrahmen verankert ist und auf der Struktur des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) fußt.
  2. Einen Richtlinienvorschlag zur Übernahme des Inhalts des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung (SKS-Vertrag) in der Wirtschafts- und Währungsunion in das EU-Recht. Kernstück des SKS-Vertrags ist Titel III, der sog. "Fiskalpakt".
  3. Eine Mitteilung über neue Haushaltsinstrumente für ein stabiles Euro-Währungsgebiet innerhalb des Unionsrahmens, in der die Kommission darlegt, wie die Mitgliedstaaten bestimmte Haushaltsfunktionen wahrnehmen können, die für das Euro-Währungsgebiet und die EU insgesamt von wesentlicher Bedeutung sind. Zu diesem Zweck schlägt sie gezielte Änderungen der Dachverordnung mit gemeinsamen Bestimmungen über die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) vor, damit deren leistungsgebundene Reserven in größerem Umfang als bisher für die Unterstützung vereinbarter Reformen genutzt werden können.
  4. Eine Mitteilung über die möglichen Funktionen eines europäischen Wirtschafts- und Finanzministers, der, wie im Rahmen der derzeitigen EU-Verträge vorgesehen, gleichzeitig Vizepräsident der Kommission und Vorsitzender der Euro-Gruppe sein könnte.

  • Am 11. Oktober 2017 hat die Europäische Kommission - im Vorfeld des für Dezember angesetzten Euro-Gipfels - eine Mitteilung vorgelegt, um die Vollendung der Bankenunion zu beschleunigen. Die Kommission schlägt neue Maßnahmen vor, mit denen notleidende Kredite abgebaut und Geldinstitute dabei unterstützt werden sollen, ihre Investitionen in Staatsanleihen zu diversifizieren. In Bezug auf die Risikoteilung legt die Kommission einige Vorschläge vor, um Fortschritte in den Beratungen des Europäischen Parlaments und des Rates über ein europäisches Einlagenversicherungssystem (EDIS) zu erleichtern. Damit sollen die Einlagen der Bürgerinnen und Bürger in der Bankenunion auf zentraler Ebene abgesichert werden - ein zentrales Element zur Vollendung der Bankenunion. (Mehr)

  • Am 31. Mai 2017 hat die Europäische Kommission in einem Reflektionspapier Möglichkeiten zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion vorgestellt. Laut dem Papier sind in drei zentralen Bereichen Maßnahmen erforderlich: 1) der Vollendung einer echten Finanzunion; 2) eine stärker integrierte Wirtschafts- und Fiskalunion; 3) der Verankerung demokratischer Rechenschaftspflicht und die Stärkung der Institutionen des Euroraums. (Mehr)

Europäische Säule sozialer Rechte

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Am 25. September 2017 hat die Europäische Kommission erneut Gespräche mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden auf EU-Ebene über die Modernisierung der Arbeitsverträge in der EU aufgenommen mit dem Ziel, diese Verträge für alle Arten von Arbeitnehmern fairer und berechenbarer zu machen. Die Kommission möchte den Geltungsbereich der aktuellen Fassung der Richtlinie über Arbeitsverträge (sogenannte Richtlinie über schriftliche Erklärungen) auf neue Formen der Beschäftigung wie etwa Arbeit auf Abruf, Arbeit auf der Grundlage von Gutscheinsystemen oder Plattform-Arbeit ausweiten, sodass alle ohne Ausnahme erfasst werden. (Mehr)

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Am 26. April 2017 hat die Europäische Kommission eine Reihe an gesetzgeberischen und nicht-legislativen Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, der Unterrichtung von Arbeitnehmern, dem Zugang zum Sozialschutz und der Arbeitszeit vorgelegt. Im Einzelnen: 

  • Der Richtlinienvorschlag24 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige legt einige neue oder höhere Mindeststandards für Eltern-, Vaterschafts- und Pflegeurlaub fest. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen es insbesondere Männern ermöglichen, mehr Verantwortung als Väter und in der Pflege von Angehörigen wahrzunehmen.
  • Neben diesem Gesetzesvorschlag leitet die Kommission heute auch zwei Konsultationen der Sozialpartner ein. Die erste Konsultation der Sozialpartner - gemäß Artikel 154 AEUV zu einer eventuellen Überarbeitung der Richtlinie über schriftliche Erklärungen (91/533/EWG) im Rahmen der europäischen Säule sozialer Rechte - betrifft die Aktualisierung der Vorschriften für Arbeitsverträge. Der bestehende Anspruch von neu beschäftigten Arbeitnehmern, schriftlich über die Kernpunkte des Arbeitsvertrags unterrichtet zu werden, muss laut Kommission an neue Gegebenheiten und Gepflogenheiten auf dem Arbeitsmarkt angepasst werden, um faire Arbeitsbedingungen zu sichern.
  • Darüber hinaus leitet die Kommission gemäß Artikel 154 AEUV eine zweite Konsultation der Sozialpartner über den Zugang zum Sozialschutz im Rahmen der europäischen Säule sozialer Rechte ein.
  • Abschließend hat die Kommission eine Mitteilung25 zur Arbeitszeitrichtlinie angenommen, die den Mitgliedsstaaten Orientierungshilfe bei der Auslegung von Bestimmungen dieser Richtlinie geben soll, da die Rechtsprechung zugenommen hat. (Mehr26)   
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Am 10. Januar 2017 hat die Europäische Kommission einen Aktionsplan zur Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern vorgelegt. Zu den Maßnahmen zählen die Festlegung von Grenzwerten für weitere sieben krebserregende chemische Stoffe am Arbeitsplatz, die Unterstützung von Unternehmen, insbesondere von Klein- und Kleinstunternehmen, bei ihren Bemühungen zur Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften sowie die Abschaffung überholter Vorschriften innerhalb der nächsten zwei Jahre. (Mehr)

Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2016

Säule sozialer Rechte

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Die Europäische Kommission hat am 24. August 2016 den Vorschlag für eine Verordnung angenommen, um neue, integrierte Wege der Erhebung und der Verwendung von Daten aus sozialstatistischen Erhebungen zu beschreiten. Mit der Initiative möchte die Kommission auch die geplante europäische "Säule sozialer Rechte" stützen. Diese erfordert eine tragfähige Datengrundlage u. a. für die Themenbereiche Ungleichheiten, Qualifikationen, Zugang zu Beschäftigung für alle und Sozialschutzaufwendungen. (Mehr)

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Die Europäische Kommission hat am 8. März 2016 einen ersten, konkreten Entwurf zur europäischen Säule sozialer Rechte vorgelegt, die Präsident Juncker im September 2015 angekündigt hatte, und hat darüber eine breite öffentliche Konsultation eingeleitet. Die europäische Säule sozialer Rechte ist Bestandteil der Anstrengungen der Kommission zur Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion. Mit dieser Säule sollen mehrere fundamentale Grundsätze zur Unterstützung gut funktionierender und fairer Arbeitsmärkte und Wohlfahrtssysteme im Euro-Raum festgelegt werden. (Mehr)

Europäisches Einlagensicherungssystem / Vollendung der Bankenunion

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Die Kommission hat am 24. November 2015 ein euroraumweites Einlagensicherungssystem vorgeschlagen und weitere Maßnahmen zum gleichzeitigen Abbau noch verbleibender Risiken im Bankensektor vorgestellt. Diese Maßnahmen haben zum Ziel die Bankenunion stärken, den Einlegerschutz unterstützen, die Finanzstabilität erhöhen und die Verbindung von Banken und Staaten weiter lösen. (Mehr)

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Am 23. November 2016 hat die Europäische Kommission ein Reformpaket zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der EU-Banken präsentiert. Die Vorschläge basieren bestehenden EU-Bankvorschriften und sollen die Postkrisenagenda zur Regulierung des Sektors ergänzen. Die Vorschläge ändern folgende Rechtsakte: die Eigenkapitalverordnung (CRR) und die Eigenkapitalrichtlinie (CRD), die 2013 erlassen wurden und Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute (d. h. Banken) und Wertpapierfirmen sowie Vorschriften zu Governance und Beaufsichtigung enthalten; die Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (BRRD) und die Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRMR), die im Jahr 2014 erlassen wurden. (Mehr)

Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2015

Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion

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  • Am 22. Juni 2015 hat die Europäische Kommission einen Bericht der fünf Präsidenten zur Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion Europas präsentiert. Dieser Bericht stellt konkrete Maßnahmen vor, die in drei Stufen umgesetzt und vom 1. Juli 2015 an vertieft bis 2025 vollendet werden sollen. Die Kommission wird im Frühjahr 2017 ein Weißbuch vorlegen, in dem die nächsten erforderlichen Schritte skizziert werden. (Mehr)

  • Am 21. Oktober 2015 hat die Europäische Kommission konkrete Maßnahmen zur Vollendung der ersten Stufe der WWU („Vertiefung durch Handeln“) verabschiedet. Das Maßnahmenpaket beinhaltet einen neuen Ansatz für das Europäische Semester, die Einführung nationaler Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit und eines beratenden Europäischen Fiskalausschusses, eine geschlossenere Vertretung des Euro-Raums in internationalen Finanzinstitutionen sowie die Schaffung eines europäischen Einlagensicherungssystems. (Mehr)

  • Am 24. November 2015 hat die Europäische Kommission ein euroraumweites Einlagensicherungssystem vorgeschlagen und weitere Maßnahmen zum gleichzeitigen Abbau noch verbleibender Risiken im Bankensektor vorgestellt. (Mehr)

Obligatorischen Austausch von Informationen

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  • Am 18. März 2015 hat die Kommission ein Paket zur Steuertransparenz verabschiedet. Dieses Paket ist Teil der Agenda zur Bekämpfung von Steuervermeidung durch Unternehmen und von schädlichem Steuerwettbewerb in der EU. Das Paket zur Steuertransparenz führt den automatischen Informationsaustausch zu Steuerentscheidungen zwischen den Mitgliedstaaten ein. Dies ermöglicht den Mitgliedstaaten, bestimmte missbräuchliche Steuerpraktiken von Unternehmen aufzudecken und die erforderlichen Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Zwei Legislativvorschläge des Pakets werden an das Europäische Parlament und den Rat weitergeleitet. Die Mitgliedstaaten sollten sich bis Ende 2015 über den Vorschlag für den Informationsaustausch von Steuervorbescheide einigen, damit die Bestimmungen am 1. Januar 2016 in Kraft treten können. (Mehr)

  • Am 6. October 2015 haben die Mitgliedstaaten auf einer Tagung der Wirtschafts- und Finanzminister in Luxemburg einstimmig auf den automatischen Austausch von Informationen über grenzüberschreitende Steuervorbescheide geeinigt. Die neuen Vorschriften dürften zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in Steuersachen führen und von der Praxis, Steuervorbescheide als Instrument für den Missbrauch von Steuervorschriften zu nutzen, abschrecken. Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Vorschriften bis Ende 2016 in innerstaatliches Recht umsetzen, so dass die Richtlinie am 1. Januar 2017 wirksam werden kann. (Mehr)

Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug

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Die Kommission hat am 17. Juni 2015 einen Aktionsplan zur grundlegenden Reform der Unternehmensbesteuerung in der EU vorgelegt. Er enthält eine Reihe von Initiativen, um missbräuchlicher Steuergestaltung entgegenzuwirken, nachhaltige Einnahmen zu gewährleisten und den Binnenmarkt zu verbessern. (Mehr)

Weiterführende Publikationen

Difficulties of Enhancing the Eurozone’s Democratic Accountability – the Status of the European Commission’s Proposals

Maja Kluger-Dionig

ZEI Insights, Nr. 64 Juni 2019.

Eurozone Reform - a View from China

Jiang Yunfei

ZEI Insights, Nr. 58 September 2018.

EMU Reform: What is the Road ahead?

Malin Berg von Linde

ZEI Insights, Nr. 52. Dezember 2017.

The Crisis Management of Central Banks

Dennis Flück

ZEI Insights, Nr. 29 September 2015.

Archiv

Weitere Publikationen finden Sie im Archiv des ZEI

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