Priorität 6 - Neuer Schwung für die Demokratie in Europa

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Schutz der Rechtsstaatlichkeit

Bessere Rechtsetzung

Schutz von Minderheiten

Transparenz und Demokratie

Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2024

Vorbereitung der Erweiterung

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Nicht-legislativer Akt: Am 20. März 2024 hat die Kommission eine Mitteilung zu Reformen und Überprüfungen von Politikbereichen im Vorfeld der Erweiterung veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Das zentrale Problem, das die Europäische Kommission zu dieser Mitteilung veranlasst hat, ist die Herausforderung, die Erweiterung der Europäischen Union (EU) in einem unbeständigen geopolitischen Kontext zu bewältigen, der durch die Aggression Russlands gegen die Ukraine unterstrichen wird. Diese Erweiterung bringt sowohl interne als auch externe Herausforderungen mit sich, darunter die Notwendigkeit für die Beitrittskandidaten, bedeutende Reformen durchzuführen, um für die EU-Mitgliedschaft bereit zu sein, und das Erfordernis für die EU, die zunehmende Heterogenität, den Ressourcenbedarf, die Komplexität der Entscheidungsfindung und die Aufrechterhaltung der Grundwerte zu bewältigen.

Ziel: Ziel dieser Mitteilung ist es, einen strategischen und reformorientierten Ansatz zu skizzieren, um die nächste EU-Erweiterung wirksam zu gestalten. Sie soll sicherstellen, dass sowohl die EU als auch die künftigen Mitgliedstaaten gut vorbereitet sind, und unterstreicht die Notwendigkeit eines umfassenden und dauerhaften politischen Engagements beider Seiten. Außerdem soll die Erweiterung als Katalysator für den Fortschritt genutzt werden, um die strategischen Interessen der EU zu stärken und ihre Rolle auf der Weltbühne zu sichern, indem Demokratie, Stabilität und Sicherheit auf dem gesamten Kontinent ausgebaut werden. Dazu gehört ein sorgfältiger Beitrittsprozess auf der Grundlage fairer und strenger Bedingungen, der sicherstellt, dass sowohl die derzeitigen als auch die künftigen Mitglieder auf die Herausforderungen und Chancen der Erweiterung vorbereitet sind.

Gegenstand: Im Mittelpunkt dieses strategischen Diskurses steht ein umfassender Plan, mit dem sichergestellt werden soll, dass sowohl die EU als auch die Beitrittskandidaten gründlich auf eine eventuelle Erweiterung vorbereitet sind, die als entscheidend für die Stärkung der geopolitischen Position der EU und die Förderung eines kontinentweiten Engagements für demokratische Werte, Stabilität und Sicherheit angesehen wird. In der Mitteilung wird eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, die darauf abzielen, den Beitrittsprozess zu straffen und gleichzeitig entscheidende Reformen innerhalb der EU selbst einzuleiten, um neue Mitglieder aufzunehmen. Der Schwerpunkt liegt darauf, dass die Beitrittskandidaten substanzielle Reformen in allen politischen, institutionellen und politischen Bereichen durchführen, um sich an die Grundwerte und Standards der EU anzupassen. Dies erfordert ein umfassendes und nachhaltiges Engagement dieser Länder, die ihre Bereitschaft zur Mitgliedschaft durch greifbare Fortschritte, insbesondere bei der Wahrung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten, unter Beweis stellen müssen. Darüber hinaus werden in der Mitteilung die strategischen Vorteile der Erweiterung für die EU hervorgehoben, darunter ein größeres geopolitisches Gewicht, eine verbesserte Widerstandsfähigkeit und ein erweiterter Binnenmarkt, der das Wirtschaftswachstum und die Wettbewerbsfähigkeit fördert. Sie weist darauf hin, dass eine größere EU auf der Weltbühne autonomer agieren könnte, was die externen Abhängigkeiten verringern und die Energiesicherheit und die Umweltstandards verbessern würde. Diese Vorteile hängen von der gegenseitigen Bereitschaft und Vorbereitung sowohl der EU als auch der Beitrittskandidaten ab, die durch eine gemeinsame Verpflichtung zu Reformen und Fortschritt untermauert werden. Es wird auch die Notwendigkeit laufender Reformen innerhalb der EU unterstrichen, um sich an die Herausforderungen der Erweiterung anzupassen. Dazu gehören der Bedarf an neuen Ressourcen, die Bewältigung der zunehmenden Komplexität der Entscheidungsfindung und die Gewährleistung der kontinuierlichen Achtung der Grundwerte der EU. Ferner wird darauf hingewiesen, wie wichtig die Angleichung der Kandidatenländer an die EU-Standards ist, insbesondere im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt und den gemeinsamen Politiken. Es wird zu einer verstärkten Zusammenarbeit und einer schrittweisen Integration dieser Länder in ausgewählte EU-Politiken vor dem Beitritt aufgerufen, wobei die bestehenden Abkommen und Rahmenregelungen genutzt werden sollen, um einen reibungslosen Übergang zur Vollmitgliedschaft zu gewährleisten. Darüber hinaus wird in der Mitteilung die Bedeutung der Kommunikation und des Engagements mit den Bürgern sowohl in der EU als auch in den Beitrittsländern hervorgehoben und für eine konstruktive Debatte über die strategische Bedeutung und die Vorteile der Erweiterung plädiert. Sie sieht die Aussicht auf die Erweiterung als Chance, die EU-Vorschriften zu vereinfachen, die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit wirksamer anzuwenden und Bereiche zu ermitteln, die besser auf nationaler Ebene geregelt werden könnten.

Schutz von Kindern

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Nicht legislativ, Artikel 292 AEUV, 1. Quartal 2024.

Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2023

Paket zur Verteidigung der Demokratie

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Non-legislative Act: On the 12th of December 2023, the European Commission published a Communication on Defence of Democracy (press release).

Problem: Threats posed to democracy within the European Union include intentional undermining of democratic processes by authoritarian regimes, foreign interference in elections, and disinformation campaigns. These issues have become increasingly pronounced, posing significant risks to the integrity and trust in democratic institutions, elections, and the broader democratic discourse within the EU.

Objective: The general aim of this communication is to proactively safeguard and fortify democracy in the EU. It seeks to address the aforementioned challenges by introducing comprehensive measures, including legislative proposals and strategic initiatives, to enhance transparency, protect election integrity, and counter disinformation and foreign manipulation. Furthermore, it aims to bolster the resilience of democratic systems, ensuring the continued protection of fundamental rights and freedoms, and maintaining the trust of EU citizens in their democratic institutions.

Subject Matter: The Communication focuses on proposals that seeks to enhance transparency and democratic accountability regarding lobbying campaigns and other activities by entities representing third-country governments. This includes all entities engaged in activities attempting to influence public policy, legislation, or public decision-making processes in the EU. The application would be fair and non-discriminatory, with minimal administrative formalities, and it would ensure that the entities within its scope adhere to mandatory registration requirements. This approach aims to remove obstacles in the internal market and provide tools for defending democracy while maintaining openness and protecting fundamental rights. Additionally, the Communication outlines the European Democracy Action Plan's (EDAP) continued implementation. EDAP, adopted in December 2020, aims to strengthen the resilience of EU democracies by addressing vulnerabilities in election integrity, media freedom and pluralism, and fighting disinformation. The Commission has proposed a recommendation on inclusive and resilient electoral processes in the EU, with a focus on ensuring the security, integrity, and resilience of elections. This includes specific proposals to address cybersecurity challenges and prevent electoral interference. Moreover, the Communication addresses the risks posed by foreign state actors in manipulating the information environment, emphasizing the need for measures to protect election-related information. The Commission has proposed initiatives to improve the safety of journalists and protect them from Strategic Lawsuits Against Public Participation (SLAPPs). It seeks to harmonize certain aspects of national rules related to media services under the European Media Freedom Act, focusing on editorial independence, transparency of media ownership, and the governance of public service media.
Another significant aspect is countering disinformation and foreign information manipulation. The Commission has strengthened its strategic communication response and cooperation with member states and international partners to address disinformation. This includes initiatives like the European Digital Media Observatory and the European Code of Standards for Independent Fact-Checking Organisations. Efforts have been made to ensure more accountability for online platforms, particularly in mitigating the risks of disinformation campaigns.

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Proposal: On the 12th of December 2023, the European Commission published a Proposal for a Directive establishing harmonised requirements in the internal market on transparency of interest representation carried out on behalf of third countries and amending Directive (EU) 2019/1937 (press release).

Problem: The fragmentation of legislative frameworks across the European Union regarding the transparency of interest representation activities, especially those conducted on behalf of third countries creates obstacles within the internal market, leading to an uneven playing field and increased compliance costs for entities engaging in cross-border interest representation. Furthermore, this legislative inconsistency provides opportunities for entities to exploit regulatory differences, potentially evading stricter regulations in certain member states and covertly influencing decision-making and democratic processes.

Objective: This Proposal seeks to establish common transparency and accountability standards within the internal market for interest representation activities carried out on behalf of third countries. Moreover, it aims to harmonise transparency requirements, thereby improving the functioning of the internal market, creating a level playing field, reducing compliance costs, and preventing regulatory arbitrage. Ultimately, this intervention aims to enhance the integrity and public trust in the Union's and member states' democratic institutions by ensuring transparency and improving knowledge of the magnitude, trends, and actors behind interest representation activities.

Subject Matter: A key measure proposed in the Directive is the establishment of national registers for entities conducting interest representation activities on behalf of third countries. These registers aim to provide a high level of transparency and are crucial in enabling citizens, decision-makers, and other stakeholders to understand which third countries are involved in lobbying activities. This move towards greater transparency is seen as essential for the proper functioning of the internal market and to prevent entities from exploiting regulatory divergences among member states. Currently, member states have varying regulations concerning interest representation activities, leading to a lack of uniformity and increased compliance costs for entities engaging in cross-border activities. This situation not only undermines the internal market but also creates an uneven playing field, where activities are diverted to less regulated members, fostering a practice of regulatory arbitrage. The Proposal intends to introduce common standards of transparency and accountability in the internal market for these activities, creating a level playing field. This comprehensive system includes effective judicial review, a harmonised sanction regime focusing on administrative fines, and obligations to prevent stigmatisation. By ensuring transparency in interest representation activities and improving the knowledge of their magnitude, trends, and actors, the Directive aims to strengthen democratic accountability and set global standards in transparency. Additionally, a harmonised approach to transparency requirements is proposed, aiming to prevent gold-plating and stigmatisation. Member States will be prohibited from imposing more extensive transparency requirements than those stipulated in the Directive, ensuring a uniform approach across the EU.

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Non-legislative Act: On the 12th of December 2023, the European Commission published a Recommendation on inclusive and resilient electoral processes in the Union and enhancing the European nature and efficient conduct of the elections to the European Parliament (press release).

Problem: There is a need to protect and nurture democracy in the face of various challenges, including the Covid-19 pandemic and external aggression against member states, which have exacerbated issues such as polarisation, covert influence, and foreign information manipulation. These challenges have made the defense of democratic values and institutions within the European Union more critical, requiring a proactive approach to ensure the stability, security, and prosperity of the Union.

Objective: The Recommendation aims to uphold high democratic standards for elections within the Union and enhance the European nature and efficiency of the conduct of the European Parliament elections. It is directed towards member states, European and national political parties, political foundations, and campaign organisations, particularly in preparation for the upcoming 2024 European Parliament elections. It underscores the need for member states to support high voter turnout, inclusive participation, the easy and equal exercise of electoral rights, the resilience of electoral processes, and the integrity and secrecy of the vote, all while respecting fundamental rights.

Subject Matter: To support high voter turnout and inclusive participation, member states need to offer accessible and user-friendly registration tools for candidates and voters, considering the needs of different groups, including citizens residing abroad. Furthermore, the Recommendation stresses the importance of inclusiveness in elections and the participation of all groups, especially those susceptible to marginalisation, such as younger people, women, mobile Union citizens, and persons with disabilities. The Recommendation suggests greater flexibility in registration procedures and the enhancement of opportunities to register voters and candidates, including through electronic means, while paying attention to the challenges faced by groups like older persons in accessing internet and digital technologies. It further highlights the importance of ensuring the effective exercise of electoral rights, advising the member states to provide Union citizens with comprehensive, clear, and simple information about basic rules and practical arrangements related to exercising their electoral rights. The use of modern communication tools in various formats and languages is encouraged to deliver practical information. Regarding the introduction of complementary voting methods like advance, mobile, postal, and electronic voting ('e-voting'), the Recommendation underscores the need for safeguards to ensure free, fair, and resilient elections, while also ensuring that traditional voting methods remain available. It also discusses the importance of protecting the information environment around elections from manipulation, interference, and the spread of disinformation, including the impact of artificial intelligence and the role of political advertising as a vector of disinformation and foreign interference. The Recommendation also emphasises the responsibility of political parties to ensure that voters receive correct information in a timely, accessible, and intelligible manner and to address election-related information manipulation, interference, and disinformation in collaboration with other stakeholders.

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Non-legislative Act: On the 12th of December 2023, the European Commission published a Recommendation on promoting the engagement and effective participation of citizens and civil society organisations in public policy-making processes (press release).

Problem: Fundamental rights enshrined in the Treaty on European Union (TEU) and the Charter of Fundamental Rights of the European Union, such as freedom of association, expression, and information, mandate that decisions are taken openly and as close to the citizen as possible. However, the conditions for the participation of individual citizens and civil society organisations vary, requiring a tailored approach to ensure effective and inclusive engagement in public policy-making. The need for an inclusive and effective engagement of public authorities with citizens, civil society organisations, and human rights defenders in their public policy-making processes is a necessity.

Objective: The Recommendation aims to promote the participation of citizens and civil society organisations in public policy-making, thereby building democratic resilience within the Union. It encourages member states to provide increased opportunities for citizens and civil society organisations to participate effectively in public policy-making processes at local, regional, and national levels. The Recommendation seeks to align these processes with established standards and good practices, fostering an environment where public policy-making is more inclusive and reflective of the diverse voices within the Union.

Subject Matter: Member states are encouraged to create frameworks for participation that are respectful, clear, accessible, and inclusive. These frameworks are intended to enable citizens and civil society organisations to participate continuously in public policy-making, not just during electoral periods. The Commission recommends that member states have a clearly defined policy for participation, encompassing objectives, procedures, relevant actors involved, and accessible information on specific participation exercises. The Communication also suggests to inform participants about the outcomes of policy-making processes and periodically evaluate their participation frameworks to improve and adapt them to be transparent and inclusive. Emphasis is placed on ensuring that participation reflects the demographic diversity of the constituency and pays special attention to underrepresented groups or persons with disabilities. Moreover, the Recommendation underscores the significance of developing and supporting awareness-raising initiatives to increase knowledge about participation opportunities. This includes enhancing the capacity of citizens, civil society organisations, and public authorities through training and information sessions. Member states are encouraged to dedicate specific funding to support the implementation of their participation frameworks at all government levels. Specific measures to encourage citizen participation in public policy-making are outlined, such as introducing citizen-led participatory and deliberative exercises on decisions and policies. These exercises should be inclusive and reflective of the demographic configuration of each member state. Additionally, the Communication stresses the importance of strengthening the participation of children and young people in political and democratic life. The Recommendation also highlights the role of new technologies in enhancing participatory and deliberative exercises in the digital public space and encourages the development media literacy and critical thinking from an early age, ensuring that new technologies used are in full compliance with fundamental rights.

Korruptionsbekämpfungspaket

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Vorschlag: Am 03. März 2023 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung der Korruption, zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates und des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind, sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht.

Problem: Korruption fügt der Gesellschaft, den Demokratien, den Volkswirtschaften und dem Einzelnen erheblichen Schaden zu. Korruption untergräbt die Glaubwürdigkeit und Funktionsfähigkeit von Institutionen, behindert die Umsetzung öffentlicher Maßnahmen und hochwertiger Dienstleistungen und ermöglicht organisierte Kriminalität und feindliche Einmischung von außen. Die Bekämpfung der Korruption ist von entscheidender Bedeutung für die Wahrung der EU-Werte, die Wirksamkeit der EU-Politik, die Rechtsstaatlichkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Regierungsführung und die Institutionen.

Ziel: Mit der Richtlinie wird eine Aktualisierung des bestehenden EU-Rechtsrahmens für die Korruptionsbekämpfung vorgeschlagen. Diese Aktualisierung berücksichtigt die sich verändernde Art der Korruptionsbedrohungen, die rechtlichen Verpflichtungen nach internationalem Recht und die Änderungen in den nationalen strafrechtlichen Rahmenregelungen. Der Schwerpunkt liegt auf der Gewährleistung einer kohärenten und wirksamen Reaktion auf Korruption innerhalb der Union, der Schließung von Durchsetzungslücken und der Überwindung von Hindernissen bei der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten.

Gegenstand: Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, eine Reihe von präventiven legislativen und kooperativen, sowie repressiven Maßnahmen zu ergreifen. Präventive Maßnahmen werden als entscheidend angesehen, um Integritätsmängel, nicht offengelegte Interessenkonflikte und Verstöße gegen ethische Regeln, die zu korrupten Aktivitäten führen können, zu bekämpfen. Einer der wichtigsten Bestandteile des Vorschlags ist die Definition und Kriminalisierung verschiedener Formen von Korruption. Dazu gehören Bestechung sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor, Veruntreuung, Handel mit Einfluss, Missbrauch von Funktionen und Behinderung der Justiz. In der Richtlinie werden bestimmte Handlungen aufgeführt, die als Straftaten zu ahnden sind, z. B. das Anbieten oder Annehmen von unzulässigen Vorteilen durch Amtsträger (aktive und passive Bestechung), die Veruntreuung von einem Amtsträger anvertrautem Vermögen und die Einflussnahme zur Erlangung eines unzulässigen Vorteils durch einen Amtsträger. Der Vorschlag sieht auch Sanktionen und Maßnahmen für natürliche und juristische Personen vor, die in Korruption verwickelt sind. Er beauftragt die Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass die genannten Straftaten mit wirksamen, angemessenen und abschreckenden strafrechtlichen Sanktionen geahndet werden. Zu den spezifischen Strafen gehören Freiheitsstrafen, wobei für verschiedene Straftaten Höchststrafen festgelegt werden, und andere Sanktionen wie Geldstrafen oder die Entfernung aus dem öffentlichen Dienst. In dem Vorschlag wird auch auf den engen Zusammenhang zwischen Korruption und Geldwäsche hingewiesen und festgestellt, dass Korruptionsdelikte häufig mit dem Ziel begangen werden, einen privaten Gewinn zu erzielen. Darüber hinaus befasst sich der Vorschlag mit der Frage der Einziehung und Wiedererlangung von Vermögenswerten. Ein weiterer wichtiger Aspekt des Vorschlags ist der Schutz von Whistleblowern. Der Vorschlag stärkt die Durchsetzung des EU-Rechts in wichtigen Politikbereichen, einschließlich der Korruption, und stellt sicher, dass Hinweisgeber, die Korruption oder andere illegale Aktivitäten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union melden, angemessen geschützt werden. Darüber hinaus werden auch Regelungen für die Einbürgerung und den Aufenthalt von Investoren, die gemeinhin als "goldene Pässe" bekannt sind, behandelt. Diese Regelungen können Finanz- und Wirtschaftskriminalität, einschließlich Korruption, erleichtern. Der Vorschlag der Kommission für eine neue Verordnung zur Bekämpfung der Geldwäsche zielt darauf ab, die Tätigkeiten von Vermittlern im Zusammenhang mit Wohnsitzregelungen für Anleger zu überwachen. Der Vorschlag konzentriert sich auch auf den Schutz der finanziellen Interessen der Union und betont die gemeinsame Verantwortung der Union und der Mitgliedstaaten für die Bekämpfung von Betrug und anderen illegalen Aktivitäten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union durch wirksame und abschreckende Maßnahmen.

Rechte von Menschen mit Behinderungen

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Vorschlag: Am 06. September 2023 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Menschen mit Behinderungen, deren Behindertenstatus in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat anerkannt ist, haben oft Schwierigkeiten, Sonderbedingungen oder Vorzugsbehandlungen in Anspruch zu nehmen, wenn sie in einen anderen Mitgliedstaat reisen. Zu diesen Sonderkonditionen gehört häufig der kostenlose oder eingeschränkte Zugang zu öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln, kulturellen Veranstaltungen, Freizeitzentren und anderen Dienstleistungen. Wenn diese Personen jedoch in andere Mitgliedstaaten reisen, können sie auf Hindernisse stoßen, weil ihr Behindertenausweis oder ihre Bescheinigung nicht anerkannt wird, was ihre Bewegungsfreiheit und ihre Fähigkeit zur vollen Teilhabe an der Gesellschaft einschränkt.

Ziel: Der Vorschlag zielt darauf ab, ein gemeinsames standardisiertes Modell für einen Europäischen Behindertenausweis, der als Nachweis für den anerkannten Behindertenstatus dient, und einen Europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen, der ihr Recht auf Parkbedingungen und -erleichterungen bestätigt, zu schaffen. Ziel ist es, den Inhabern des Europäischen Behindertenausweises oder des Europäischen Parkausweises in allen Mitgliedstaaten den gleichen Zugang zu diesen Rechten und Einrichtungen zu gewährleisten und so den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Sonderbedingungen oder Vorzugsbehandlungen zu gleichen Bedingungen in der gesamten Europäischen Union zu unterstützen.

Gegenstand: Mit der Einführung eines Europäischen Behindertenausweises würde ein standardisierter Nachweis für den anerkannten Behindertenstatus eingeführt werden, der den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu verschiedenen Diensten, Aktivitäten und Einrichtungen in der gesamten EU erleichtert, einschließlich solcher, die unentgeltlich angeboten werden. Mit dem Vorschlag wird auch der Europäische Parkausweis für Menschen mit Behinderungen eingeführt, der als Nachweis für anerkannte Parkrechte und -einrichtungen dient, die diesen Personen vorbehalten sind. Der Vorschlag zielt darauf ab, Barrieren zu beseitigen, indem sichergestellt wird, dass der Europäische Behindertenausweis und der Europäische Parkausweis in allen Mitgliedstaaten anerkannt werden. S können Inhabern dieselben Sonderbedingungen oder Vorzugsbehandlungen in Anspruch nehmen, wie sie auf der Grundlage nationaler Ausweise oder Behindertenkarten gewährt werden. Durch die Standardisierung des Formats und der Gestaltung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises gewährleistet der Vorschlag Einheitlichkeit und einfache Anerkennung in der gesamten EU. Diese Standardisierung umfasst auch Bestimmungen zur Digitalisierung der Ausweise, wobei die Kommission ermächtigt wird, delegierte Rechtsakte zu erlassen, um detaillierte Bestimmungen zu den digitalen Merkmalen der Ausweise festzulegen. Darüber hinaus ergänzt der Vorschlag bestehende EU-Rechtsvorschriften und politische Maßnahmen wie die Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt, das europäische Gesetz über die Barrierefreiheit und die EU-Rechtsvorschriften über Fahrgastrechte. Sie unterstützt die Ziele des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD) und trägt zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung bei.

Stärkung der Institutionen

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Non-legislative Act: On the 8th of June 2023, the European Commission published a Communication on a Proposal for an interinstitutional ethics body (press release).

Problem: Even though the European Institutions have largely established adequate ethical frameworks for both members and staff, there are currently no common minimum ethical standards for members, and no formal mechanisms allow for the establishment, coordination, or exchange of views between institutions on the ethical standards expected from their members. This gap has led to concerns about coherence and clarity of the rules, making them potentially challenging for both members and citizens to understand.

Objective: The primary aim of the Communication is to establish an Ethics Body that will serve as a formal mechanism for coordination and exchange of views between institutions, ensuring the establishment of common standards for the ethical conduct of their members. This Body shall develop common minimum standards applicable to all parties and their members, hold exchanges of views based on assessments made by a party of the alignment of its internal rules, and promote cooperation among the parties on issues of common interest related to the conduct of their members.

Subject Matter: Firstly, the Ethics Body will comprise one representative from each participating institution, alongside two independent experts appointed through mutual agreement between the institutions. Thereby, attention shall be given to gender balance during these appointments. This Body shall be buttressed by a secretariat, a collaborative operational structure situated within the Commission. The secretariat will be populated by heads of units, each responsible for ethics for members in their respective participating institution. Generally, the primary responsibilities of the Ethics Body encompass the development of common minimum standards applicable to all parties and their members, initiating reviews of these standards when necessary, and promoting cooperation among the parties on issues of mutual interest related to member conduct. This also extends to interactions with other public bodies or international organisations that have relevance to ethical rules and integrity. Therefore, a significant focus of the Body will be on developing common minimum standards in specific areas that are pivotal for the independence and integrity of members and their institutions. This includes ensuring transparency in meetings with interest representatives, especially after the interinstitutional agreement on the Transparency Register. There's an emphasis on the need for more uniform standards, including transparency measures related to institutional access and ensuring representation that is ethical. Another area of concern is the post-mandate activities of former members, which pose risks such as potential misuse of sensitive information for personal benefit or influencing institutional decisions. Thus, the Body shall look into conditions for authorising such activities, ensuring their transparency, and implementing related restrictions. Furthermore, the Body will delve into the implementation of a common framework, focusing on monitoring compliance and ensuring follow-up in case of breaches. This includes the development of standards related to internal advisory functions, the composition of internal ethics bodies, and procedures for compliance monitoring. A significant emphasis will be placed on mechanisms for reporting suspicions of breaches and safeguarding those who report. Lastly, the Body shall work towards developing standards for transparency in the aforementioned areas, ensuring they align with EU data protection rules. In the broader context, the establishment of the Ethics Body aligns with the Political Guidelines of the Commission. The Body's formation respects the autonomy and independence of each institution, ensuring a balance that remains undisturbed by any inter-institutional agreement. Notably, the Body will operate without interfering with the investigative functions of entities like the European Anti-Fraud Office (OLAF) or the European Public Prosecutor’s Office.

Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2022

Folgemaßnahmen zum Rechtsstaatsmechanismus

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Nicht-legislativer Akt: Am 2. März 2022 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über Leitlinien für die Anwendung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Die Achtung der Rechtsstaatlichkeit ist einer der Werte, auf die sich die Union gründet, während der Unionshaushalt eines der wichtigsten Instrumente ist, um den Grundsatz der Solidarität zum Ausdruck zu bringen. Daher zielt die Konditionalitätsverordnung durch die Kombination beider Grundsätze darauf ab, den Unionshaushalt im Falle von Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in einem Mitgliedstaat zu schützen.

Ziele: Die Verordnung über eine allgemeine Regelung der Konditionalität zum Schutz des Unionshaushalts ist ein dauerhaftes Instrument, das über die Grenzen eines bestimmten mehrjährigen Finanzrahmens hinaus Anwendung findet und darauf abzielt, den Unionshaushalt vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit zu schützen. In den folgenden Leitlinien sollen fünf Aspekte der Konditionalitätsverordnung erläutert werden, darunter die Voraussetzung für die Annahme von Maßnahmen, das Verhältnis zwischen der Konditionalitätsverordnung und anderen Instrumenten, die Verhältnismäßigkeit der dem Rat vorzuschlagenden Maßnahmen, das Verfahren und das Bewertungsverfahren sowie der Schutz der Rechte der Endempfänger oder Begünstigten.

Gegenstand: Um das Verfahren einzuleiten, muss eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein. Gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Konditionalitätsverordnung werden „geeignete Maßnahmen [...] zu ergreifen, wenn gemäß Artikel 6 festgestellt wird, dass Verstöße gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in einem Mitgliedstaat die wirtschaftliche Führung des Haushalts der Union oder den Schutz ihrer finanziellen Interessen hinreichend unmittelbar beeinträchtigen oder ernsthaft zu beeinträchtigen drohen“. Sind die in Artikel 4 genannten Bedingungen erfüllt, leitet die Kommission das in Artikel 6 der Konditionalitätsverordnung beschriebene Verfahren ein. Darüber hinaus wendet die Kommission bei der Bewertung von Fällen im Rahmen der Konditionalitätsverordnung einen umfassenden, proaktiven, risikobasierten und gezielten Ansatz an, der darauf abzielt, die wirksame Anwendung der Verordnung zu gewährleisten und somit den Haushalt der Union zu schützen und die finanziellen Interessen der Union zu wahren. Gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Konditionalitätsverordnung muss die Kommission, damit ein bestimmtes Verhalten oder eine bestimmte Situation in den Anwendungsbereich der Konditionalitätsverordnung fällt, einen Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit feststellen und bewerten, ob ein solcher Verstoß die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung der Union oder den Schutz der finanziellen Interessen der Union hinreichend unmittelbar beeinträchtigt oder ernsthaft zu beeinträchtigen droht.

Medienfreiheit

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 15. Dezember 2023 wurde der Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt (Europäisches Medienfreiheitsgesetz) und zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU angenommen (Pressemitteilung). Mit dem Europäischen Medienfreiheitsgesetz wird die redaktionelle Unabhängigkeit besser geschützt, ebenso wie der Medienpluralismus und die Transparenz der Medieneigentümerschaft durch Medienpluralismus-Tests. Darüber hinaus werden Schutzmaßnahmen gegen die ungerechtfertigte Entfernung von sehr großen Online-Plattformen, die im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste benannt wurden, vorgesehen und ein Recht auf individuelle Anpassung für die Nutzer eingeführt.

Vorschlag: Am 16. September 2022 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt (Europäisches Medienfreiheitsgesetz) und zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Unterschiedliche nationale Vorschriften und Verfahren in Bezug auf Medienfreiheit und Medienpluralismus behindern die Tätigkeit von Medienunternehmen und beeinträchtigen die Investitionsbedingungen im Binnenmarkt. Solche Vorschriften führen außerdem zu einer Zersplitterung des Binnenmarktes, beeinträchtigen die Rechtssicherheit für die Akteure des Medienmarktes und verursachen zusätzliche Kosten bei grenzüberschreitender Tätigkeit. Die Hindernisse werden durch die unzureichende Zusammenarbeit zwischen den nationalen Medienaufsichtsbehörden noch verstärkt. Dies gilt für die Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste (ERGA), deren Handlungsspielraum begrenzt ist und ausschließlich audiovisuelle Mediendienste umfasst. Somit verfügt die ERGA nicht über die erforderlichen Instrumente und Ressourcen, um zur Lösung grenzüberschreitender Angelegenheiten oder praktischer Fragen in Schlüsselbereichen der Medienregulierung beizutragen. Darüber hinaus sehen sich die Anbieter von Mediendiensten zunehmend mit Eingriffen in ihre redaktionellen Entscheidungen und ihre Fähigkeit, hochwertige Mediendienste im Binnenmarkt anzubieten, konfrontiert. Auch wenn die Schwere der Probleme in der Union unterschiedlich ist, ist es für Mediendienstleister im Allgemeinen schwierig, das volle Potenzial des Binnenmarktes zu nutzen, die wirtschaftliche Nachhaltigkeit zu erhalten und ihre gesellschaftliche Rolle bei der Information von Menschen und Unternehmen angemessen zu erfüllen.

Ziele: Der Europäische Medienrechtsakt soll das Funktionieren des Medienbinnenmarktes verbessern. Zu diesem Zweck sollen grenzüberschreitende Aktivitäten und Investitionen in Mediendienste gefördert werden, indem einige Elemente der unterschiedlichen nationalen Rahmenregelungen für den Medienpluralismus koordiniert werden. Damit soll sichergestellt werden, dass bei der Bewertung von Medienmarktkonzentrationen durch unabhängige nationale Behörden der Medienpluralismus und die Unabhängigkeit der Medien in kohärenter Weise berücksichtigt werden. Die regulatorische Zusammenarbeit und Konvergenz wird durch grenzüberschreitende Koordinierungsinstrumente und Stellungnahmen und Leitlinien auf EU-Ebene gefördert. Die Idee ist, einheitliche Ansätze für Medienpluralismus und Medienunabhängigkeit zu fördern und die Nutzer von Mediendiensten wirksam vor illegalen und schädlichen Inhalten zu schützen. Die redaktionelle Freiheit soll geschützt werden, indem das Risiko einer unzulässigen öffentlichen und privaten Einmischung gemindert wird. Daher ist die Erleichterung der Bereitstellung von qualitativ hochwertigen Mediendiensten von entscheidender Bedeutung. Damit soll gewährleistet werden, dass Journalisten und Redakteure ungehindert arbeiten können und die Interessen der Empfänger von Mediendiensten besser geschützt werden. Schließlich muss die Zuteilung wirtschaftlicher Ressourcen auf dem Medienbinnenmarkt fair und transparent sein, d. h. Transparenz, Nichtdiskriminierung, Verhältnismäßigkeit, Objektivität und Einbeziehung von Methoden zur Messung der Einschaltquoten, insbesondere online.

Gegenstand: Dem Vorschlag ist eine Empfehlung beigefügt, die einen Katalog freiwilliger bewährter Praktiken für Medienunternehmen zur Förderung der redaktionellen Unabhängigkeit sowie Empfehlungen an Medienunternehmen und Mitgliedstaaten enthält. Die Mitgliedstaaten haben nach der Annahme des Vorschlags zwischen 3 und 6 Monaten Zeit, um ihre nationalen Rahmenregelungen an das Rechtsinstrument anzupassen. Eine erste Bewertung findet vier Jahre nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften statt, und weitere Bewertungen werden alle vier Jahre durchgeführt. Der Ausschuss wird die Kommission bei ihrer Überwachung unterstützen. Der Europäische Rechtsakt zur Medienfreiheit macht aus der Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden für audiovisuelle Mediendienste (ERGA) den Europäischen Rat für Mediendienste. Er soll die wirksame und kohärente Anwendung sowohl des Europäischen Gesetzes über die Medienfreiheit als auch der AVMD-Richtlinie in den Mitgliedstaaten fördern, fachliche Beratung zu regulatorischen, technischen oder praktischen Aspekten der Medienregulierung anbieten, Stellungnahmen abgeben, Maßnahmen in Bezug auf Dienste koordinieren, die nicht den EU-Medienstandards entsprechen, und die Zusammenarbeit und den wirksamen Austausch von Informationen, Erfahrungen und bewährten Verfahren zwischen den Regulierungsbehörden fördern. Ein Sekretariat soll sicherstellen, dass der Ausschuss sein in dieser Verordnung festgelegtes Mandat erfüllt, sowie den Ausschuss bei seinen Tätigkeiten unterstützen, indem es administrative und organisatorische Unterstützung leistet.

Übertragung der Strafverfolgung

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Vorschlag: Am 5. April 2023 hat die Kommission einen Vorschlag über die Übertragung von Verfahren in Strafsachen veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Die grenzüberschreitende Kriminalität in der EU nimmt zu, doch die Wirksamkeit der Strafjustiz steht immer wieder vor Herausforderungen bei der Koordinierung und Verwaltung. Wenn mehrere Mitgliedstaaten an der Verfolgung ein und desselben Falles beteiligt sind, wie z. B. bei Straftaten, die von organisierten kriminellen Gruppen begangen werden, kann die Mehrfachverfolgung den Rechten und Interessen des Einzelnen schaden. Beispielsweise führt Doppelarbeit dazu, dass Angeklagte, Opfer und Zeugen in mehreren Ländern zu mündlichen Verhandlungen berufen werden müssen.

Ziel: Gemeinsame Regeln für die Übertragung von Verfahren in Strafsachen zwischen mehreren EU-Mitgliedstaaten sind notwendig, um grenzüberschreitende Kriminalität wirksam zu bekämpfen und sicherzustellen, dass der am besten geeignete Mitgliedstaat eine Straftat untersucht und verfolgt. In dieser Hinsicht zielt dieser Vorschlag darauf ab, die effiziente und ordnungsgemäße Rechtspflege innerhalb der Union zu verbessern. Dabei soll die Wahrung der Grundrechte bei der Übertragung von Verfahren in Strafsachen bedingungslos beachtet werden. Darüber hinaus soll der Vorschlag das Phänomen der Straflosigkeit verringern. Dieser Vorschlag baut auf den bestehenden EU-Mindestvorschriften über die Rechte von Personen in Strafverfahren auf, die das Vertrauen und die Zusammenarbeit in der Union stärken sollen.

Gegenstand: Dieser Vorschlag befasst sich mit Fragen der Verletzung des Grundsatzes "ne bis in idem", der besagt, dass dieselbe Person nicht in mehreren Mitgliedsstaaten wegen desselben Sachverhalts verfolgt werden darf. Zu diesem Zweck sind gemeinsame Regeln für die Übertragung von Verfahren in Strafsachen erforderlich, um EU-weite Kriminalität zu bekämpfen. Außerdem sollte die Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten und ihren zuständigen Behörden verstärkt werden. Das bedeutet, dass der Mitgliedstaat, der die Übertragung sucht (ersuchende Behörde), mit dem Mitgliedstaat, in dem sich das Gericht derzeit befindet (ersuchte Behörde), durch Konsultationen aktiv in Kontakt treten soll. Dieser Kommunikationsweg sollte sich in hohem Maße auf genaue und eindeutige Informationen mit konkreten Unterlagen bezüglich des Strafverfahrens stützen. Die Mitgliedstaaten könnten hierfür eine oder mehrere zentrale Behörden benennen, wenn dies aufgrund ihrer innerstaatlichen Rechtsordnung erforderlich ist, um die unionsweite Verwaltungseffizienz zu verbessern. Darüber hinaus werden spezifische Richtlinien für die Zuständigkeit von Straftaten, die von der Zuweisung von Autorität bis hin zur Festlegung von Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Regeln reichen. Wichtig ist, dass jedes Strafverfahren im Einzelfall geprüft werden sollte, um festzustellen, ob die Übertragung von einem Mitgliedstaat auf den anderen notwendig und angemessen ist. Eine Übertragung ist beispielsweise dann gerechtfertigt, wenn sie die Rechte des Beschuldigten schützt oder Opfern und Zeugen eine leichtere Teilnahme am Verfahren ermöglicht. Die Übertragung eines Strafverfahrens auf eine ersuchende Behörde sollte zur Einstellung des Verfahrens in der ersuchten Behörde führen, um den Grundsatz "ne bis in idem" zu wahren. Schließlich sollten Mitgliedstaaten die Verwendung einer standardisierten Bescheinigung, die in alle Amtssprachen der Union übersetzt wird, in Betracht ziehen, um den Informationsaustausch zu erleichtern.

Gegenseitige Anerkennung der Elternschaft unter den Mitgliedstaaten

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Vorschlag: Am 7. Dezember 2022 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung von Entscheidungen und die Annahme öffentlicher Urkunden in Elternschaftssachen sowie zur Einführung eines europäischen Elternschaftszertifikats zu veröffentlichen (Pressemitteilung).

Problem: Obwohl das Unionsrecht die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, die Elternschaft eines Kindes, das in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist, nach dem Unionsrecht über die Freizügigkeit anzuerkennen, sind derzeit schätzungsweise 2 Millionen Kinder mit der Situation konfrontiert, dass die Anerkennung ihrer Elternschaft, die in einem Mitgliedstaat niedergelassen ist, in einem anderen Mitgliedstaat nicht für alle Zwecke anerkannt wird. Dies liegt daran, dass das Unionsrecht die Mitgliedstaaten noch nicht verpflichtet, die Elternschaft eines Kindes, das in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist, für andere Zwecke anzuerkennen. Kinder können in grenzüberschreitenden Situationen daran gehindert werden, ihre Grundrechte auszuüben, und ihnen können die Rechte verweigert werden, die sich nach nationalem Recht aus der Elternschaft ergeben. So können Kinder ihr Erb- oder Unterhaltsrecht in einem anderen Mitgliedstaat verlieren oder ihr Recht, von einem ihrer Elternteile in einem anderen Mitgliedstaat als gesetzlicher Vertreter vertreten zu werden, beispielsweise bei medizinischer Behandlung oder in der Schule. Darüber hinaus sind Gerichtsverfahren sowohl für die Familien als auch für die Justizsysteme der Mitgliedstaaten zeitaufwändig, teuer und belastend. Dies kann Familien davon abhalten, von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch zu machen.

Ziele: Der Vorschlag zielt darauf ab, die derzeitigen Probleme mit der Anerkennung der Elternschaft für alle Zwecke zu lösen und die bestehende Lücke im Unionsrecht zu schließen. Ein erster Schritt sind Unionsvorschriften über die internationale Zuständigkeit für die Elternschaft und das anwendbare Recht (zur Bestimmung des nationalen Rechts, das auf Fragen der Elternschaft, einschließlich der Begründung der Elternschaft, in grenzüberschreitenden Situationen anwendbar ist). Darüber hinaus schlägt die Kommission die Einführung eines Europäischen Elternschaftszertifikats vor, das Kinder (oder ihre gesetzlichen Vertreter) beantragen und zum Nachweis ihrer Elternschaft verwenden können.

Gegenstand: Die Verordnung gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Kinder oder ihrer Eltern. Sie legt gemeinsame Regeln für die Zuständigkeit und das anwendbare Recht zur Feststellung der Elternschaft in einem Mitgliedstaat bei grenzüberschreitenden Sachverhalten fest. Die Anerkennung der Elternschaft eines Kindes wird unabhängig davon gewährt, wie das Kind gezeugt oder geboren wurde. Der Vorschlag umfasst somit die Anerkennung der Elternschaft eines Kindes mit gleichgeschlechtlichen Eltern und auch die Anerkennung der Elternschaft eines Kindes, das in einem Mitgliedstaat im Inland adoptiert wurde. Gemeinsame Regeln sind auch für die Anerkennung oder Annahme von in einem Mitgliedstaat ergangenen gerichtlichen Entscheidungen über die Elternschaft und von in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten oder registrierten öffentlichen Urkunden über die Elternschaft erforderlich. Mit der Verordnung wird auch ein Europäisches Elternschaftszeugnis eingeführt. Sie ist für ein Kind oder einen gesetzlichen Vertreter bestimmt, der in einem anderen Mitgliedstaat die elterliche Eigenschaft des Kindes geltend machen muss. Eine in einem Mitgliedstaat ergangene gerichtliche Entscheidung über die Elternschaft ist in allen anderen Mitgliedstaaten gültig, ohne dass es eines besonderen Verfahrens bedarf. Insbesondere ist kein besonderes Verfahren erforderlich, um die Personenstandsregister eines Mitgliedstaats auf der Grundlage einer in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen gerichtlichen Entscheidung über die Elternschaft zu aktualisieren, gegen die nach dem Recht dieses Mitgliedstaats kein weiteres Rechtsmittel möglich ist. Die Kommission ist für die Erstellung, Pflege und Entwicklung einer Referenzimplementierungssoftware zuständig, die die Mitgliedstaaten als Backend-System anstelle eines nationalen IT-Systems verwenden können. Die Durchführungssoftware wird aus dem Gesamthaushaltsplan der Union finanziert. Die Kommission stellt die Referenzimplementierungssoftware unentgeltlich zur Verfügung, pflegt und unterstützt sie. Es wird ein Ausschuss eingesetzt, der die Kommission unterstützt.

Gleichstellungsstellen

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Vorschlag: Am 7. Dezember 2022 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über verbindliche Standards für Gleichstellungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern in Arbeits- und Beschäftigungsfragen und zur Streichung von Artikel 20 der Richtlinie 2006/54/EG und Artikel 11 der Richtlinie 2010/41/EU veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Obwohl die EU mehrere Richtlinien erlassen hat, um die Gleichstellung von Einrichtungen zu gewährleisten, enthalten sie keine Bestimmungen über die tatsächliche Struktur und Arbeitsweise von Gleichstellungsstellen. Außerdem gibt es aufgrund des großen Ermessensspielraums, den die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieser Bestimmungen haben, erhebliche Unterschiede zwischen den Gleichstellungsstellen, insbesondere in Bezug auf ihr Mandat, ihre Befugnisse, ihre Leitung, ihre Unabhängigkeit, ihre Ressourcen, ihre Zugänglichkeit und ihre Wirksamkeit. Eine 2018 angenommene Empfehlung zu Standards für Gleichbehandlungsstellen sollte sicherstellen, dass Gleichbehandlungsstellen ihr Potenzial voll ausschöpfen, wirksam zur Durchsetzung aller Gleichbehandlungsrichtlinien beitragen und Diskriminierungsopfer beim Zugang zur Justiz unterstützen können. Dennoch bleiben die meisten Probleme, die mit der Empfehlung angegangen werden sollten, ungelöst und hindern einige Gleichstellungsstellen daran, ihre Aufgaben wirksam zu erfüllen. In der gesamten EU sind der Schutz vor Diskriminierung, die Durchsetzung der Richtlinien, die Förderung der Gleichstellung und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der nationalen Institutionen nach wie vor ungleich. Das Ausmaß der Diskriminierung ist nach wie vor hoch, und das Bewusstsein der Opfer für ihre Rechte ist gering. Die Gefahr besteht darin, dass zu wenige Fälle gemeldet werden; das Bewusstsein und das Wissen der Öffentlichkeit über Diskriminierung sind nach wie vor begrenzt. Letztendlich verfügen viele Gleichstellungsstellen über zu wenig Befugnisse und Ressourcen, um die Opfer wirksam unterstützen zu können.

Ziele: Der Vorschlag zielt darauf ab, verbindliche Standards für Gleichbehandlungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung und der Chancengleichheit von Frauen und Männern in Beschäftigung und Beruf, einschließlich der selbstständigen Erwerbstätigkeit, festzulegen. Um dies zu erreichen, ist ein optimierter Rahmen für Gleichstellungsstellen in der EU erforderlich. Daher zielt diese Richtlinie darauf ab, eine Reihe von Standards für Gleichstellungsstellen zu schaffen, die sich mit ihrem Mandat, ihren Aufgaben, ihrer Unabhängigkeit, ihrer Struktur, ihren Befugnissen, ihrer Zugänglichkeit und ihren Ressourcen befassen. Die Durchsetzung der Richtlinie 2006/54/EG, einschließlich der Richtlinie über die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, und der Richtlinie 2010/41/EU muss sichergestellt werden. Darüber hinaus ist es von entscheidender Bedeutung, Diskriminierungsopfer beim Zugang zum Recht wirksam zu unterstützen, die Gleichbehandlung zu fördern und Diskriminierung zu verhindern.

Gegenstand: Die Richtlinie legt die Mindestanforderungen an die Arbeitsweise der Gleichbehandlungsstellen fest, um ihre Effizienz zu verbessern und ihre Unabhängigkeit zu gewährleisten und so die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu stärken. Die Mitgliedstaaten benennen eine oder mehrere Stellen als Gleichstellungsstellen, die die in dieser Richtlinie festgelegten Aufgaben wahrnehmen. Diese Stellen können Teil von Einrichtungen sein, die auf nationaler Ebene für die Verteidigung der Menschenrechte oder den Schutz der Rechte des Einzelnen zuständig sind. Die Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, dass die Gleichbehandlungsstellen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Zuständigkeiten unabhängig und frei von externer Einflussnahme sind, insbesondere in Bezug auf ihre rechtliche Struktur, ihre Rechenschaftspflicht, ihre personelle Ausstattung und ihre Organisation. Die personellen, technischen und finanziellen Ressourcen sind von den Mitgliedstaaten bereitzustellen. Um die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und aufzuklären, werden die Mitgliedstaaten eine spezifische Strategie für ihr Hoheitsgebiet festlegen, die sich insbesondere an diskriminierungsgefährdete Personen und Gruppen richtet. Um die Fortschritte zu überwachen, wird die Kommission eine Liste gemeinsamer Indikatoren zur Messung der praktischen Auswirkungen dieser Richtlinie erstellen. Sie kann sich dabei von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und dem Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen beraten lassen.

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Vorschlag: Am 7. Dezember 2022 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über Standards für Gleichstellungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung von Personen ungeachtet ihrer ethnischen Herkunft, der Gleichbehandlung von Personen in Beschäftigung und Beruf ungeachtet ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung und ihrer sexuellen Ausrichtung sowie von Frauen und Männern im Bereich der sozialen Sicherheit und im Bereich des Zugangs zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen und zur Streichung von Artikel 13 der Richtlinie 2000/43/EG und Artikel 12 der Richtlinie 2004/113/EG veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Kürzlich betonte der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss die Notwendigkeit einer stärkeren Unterstützung der nationalen Gleichstellungs- und Menschenrechtsstellen, insbesondere im Hinblick auf die Verbesserung ihrer Unabhängigkeit und die Aufstockung ihrer personellen und finanziellen Ressourcen. Die Kommission schlägt daher im Rahmen ihres Programms 2022 verbindliche Regeln zur Stärkung der Rolle und Unabhängigkeit der Gleichstellungsstellen vor. Wie bereits im ersten Vorschlag des Gleichstellungspakets festgestellt, enthalten mehrere der derzeit geltenden Richtlinien keine ausreichenden Bestimmungen über die tatsächliche Struktur und Funktionsweise der Gleichstellungsstellen. Da den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieser Bestimmungen ein großer Ermessensspielraum eingeräumt wird, gibt es zudem erhebliche Unterschiede zwischen den Gleichstellungsstellen, insbesondere in Bezug auf ihr Mandat, ihre Befugnisse, ihre Leitung, ihre Unabhängigkeit, ihre Ressourcen, ihre Zugänglichkeit und ihre Wirksamkeit.

Ziele: Mit zwei Vorschlägen zu Gleichstellungsstellen will die Kommission den Rahmen für Gleichstellungsstellen in der Europäischen Union stärken, um Gleichbehandlung und Chancengleichheit zu fördern und Diskriminierung aus allen Gründen und in den von den Gleichstellungsrichtlinien abgedeckten Bereichen zu bekämpfen. Diese Richtlinie gewährleistet die Gleichbehandlung von Personen unabhängig ihres Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung. Sie betont auch die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sowie die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in Fragen der sozialen Sicherheit und beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen.

Gegenstand: Gegenstand und Anwendungsbereich der Richtlinie sind identisch mit der anderen von der Kommission veröffentlichten vorgeschlagenen Richtlinie über Gleichbehandlungsstellen.

Die Zukunft Europas: Folgemaßnahmen

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Nicht-legislativer Akt: Am 17. Juni 2022 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung zur Konferenz zur Zukunft Europas, von der Vision zu konkreten Maßnahmen veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Vor dem Hintergrund aktueller grundlegender Probleme wie der COVID-19-Pandemie und der russischen Invasion in der Ukraine, die zu einem ausgewachsenen Krieg nahe der EU-Grenzen eskaliert ist, hat die Konferenz eine Reihe von Schlüsselmaßnahmen in Bereichen identifiziert, die die Zukunft Europas bestimmen werden. Klimawandel, Digitalisierung, Demokratie, Gesundheit und soziale Gerechtigkeit, Gleichberechtigung, Wirtschaft und Sicherheit, Werte und Kultur sowie verschiedene andere globale Herausforderungen erfordern Veränderungen und Reformen, um Europa und die Welt als Ganzes zu verbessern.

Ziele: Im Lichte der Konferenz über die Zukunft Europas werden in der Mitteilung einige der nächsten Schritte vorgestellt, die unternommen werden müssen, um die Bewertungen der Konferenz bestmöglich durchzuführen und die partizipative Demokratie in die Politik und die Rechtsetzung der EU einzubinden. Während die Bürgerinnen und Bürger der EU im Rahmen der einjährigen Konferenz eine beträchtliche Anzahl von Ideen zur Einleitung von Veränderungen zusammengetragen haben, verpflichtet sich die Kommission infolgedessen, konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der folgenden neun Politikbereiche vorzustellen: Klimawandel und Umwelt, Gesundheit, eine stärkere Wirtschaft sowie soziale Gerechtigkeit und Arbeitsplätze, die Rolle der EU in der Welt, Werte und Rechte, einschließlich Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit, digitale Transformation, europäische Demokratie, Migration und schließlich Bildung, Kultur, Jugend und Sport. Um zu ermitteln, wie diese Politikbereiche am besten angegangen werden können, soll eine erste Analyse durchgeführt werden. Bei der Weiterverfolgung der Ergebnisse der Konferenz wurde zudem die gemeinsame Verantwortung der beteiligten Institutionen entsprechend ihrer institutionellen Zuständigkeiten und unter Beachtung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit betont. Schließlich soll durch eine klare und wirksame Kommunikation die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger sichergestellt und Vertrauen in den Prozess und seine Ergebnisse geschaffen werden.

Gegenstand: Für eine genaue Bewertung werden im Anhang der Mitteilung vier Kategorien von Maßnahmen unterschieden: (1) Initiativen, die von der Kommission als direkte Reaktion auf die Vorschläge bereits umgesetzt werden; (2) untergeordnete Vorschläge, die derzeit von den beiden gesetzgebenden Organen (EU-Parlament und Rat) bearbeitet werden; (3) bereits geplante kommende Maßnahmen, die die Ideen der Konferenz umsetzen und neue Überlegungen einbeziehen sollen und (4) Vorschläge, die gemacht wurden, von denen einige oder alle neu sind und neue Initiativen oder Vorschläge von der Kommission erfordern. Die Bewertung gibt eine klare Richtung vor und zeigt Bereiche auf, in denen die Kommission Vorschläge unterbreiten muss. Eine erste Reihe neuer Vorschläge sollen in der Rede von Präsidentin von der Leyen zur Lage der Union im September 2022 angekündigt werden. In diesem Zusammenhang sollen auch Bürgerpanels eingerichtet, die über bestimmte Schlüsselvorschläge beraten und Empfehlungen abgeben sollen. Das von der Kommission eingerichtete Portal "Have Your Say" soll zu einer zentralen Anlaufstelle für die Online-Bürgerbeteiligung werden, in der alle Informationen über die in der Kommission laufenden Mechanismen zur Bürgerbeteiligung zusammenlaufen. Es wird die wichtigsten Funktionen der mehrsprachigen digitalen Plattform der Konferenz integrieren: Direkter Austausch zwischen den Bürgern, Kommentierung - in allen EU-Amtssprachen durch eTranslation -, aber auch Online-Umfragen und die Ausrichtung von Online-Veranstaltungen zur Beteiligung.

Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2021

Rechtsstaatsmechanismus

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 11. Januar 2021 ist die Verordnung über allgemeine Konditionalitätsregelungen zum Schutz des Haushalts der Union in Kraft getreten (Pressemitteilung).
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung beginnt die Kommission, damit Daten über die Lage der Demokratie in der gesamten EU zu sammeln. Der Überwachungsprozess wird vor allem durch den Jahresbericht der Kommission zur Rechtsstaatlichkeit, Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union, Berichte des Europäischen Rechnungshofs sowie Schlussfolgerungen einschlägiger internationaler Organisationen erleichtert.

Diese neue Konditionalitätsregelung ermöglicht es der EU, Maßnahmen zu ergreifen - zum Beispiel die Aussetzung von Zahlungen oder Finanzkorrekturen -, um den EU-Haushalt zu schützen. Damit hat der Unionshaushalt eine weitere Schutzebene für Fälle erhalten, in denen Verstöße gegen rechtsstaatliche Grundsätze die finanziellen Interessen der EU beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen.

Problem: Angesichts der Schutzlücke des Art. 7 EUV (Prinzip der Einstimmigkeit), welcher insbesondere durch aktuelle Entwicklungen in den Regierungen Polens und Ungarns hervorgehoben wurden, sieht die Kommission die Notwendigkeit neuer Strategien zur Bewahrung der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Ziele: Die in der Verordnung vorgesehenen Sanktionen und das Mehrheitsprinzip sollen die in der Auseinandersetzung mit Polen und Ungarn festgestellten Barrieren des Art. 7 EUV schließen und bereits bestehende Instrumente zur Aufrechterhaltung von Rechtsstaatlichkeit ergänzen. Erklärtes Ziel des Unionsgesetzgebers ist es, Verstöße gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit mit Auswirkung auf die wirtschaftliche Haushaltsführung der Union oder den Schutz ihrer finanziellen Interessen zu ahnden. Unionsbürgerinnen und Bürger sollen über ein Internetportal die Möglichkeit haben, Verstöße aus den Mitgliedstaaten zu melden.

Gegenstand: Geeignete Maßnahmen sind zu ergreifen, wenn Verstöße gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in einem Mitgliedstaat die wirtschaftliche Führung des EU-Haushalts oder den Schutz der finanziellen Unionsinteressen hinreichend unmittelbar beeinträchtigen oder ernsthaft zu beeinträchtigen drohen. Sanktionsmechanismen wie die Aussetzung von Zahlungen und Mittelbindungen an den jeweiligen Mitgliedstaat, die Aussetzung oder Verringerung des wirtschaftlichen Vorteils im Rahmen eines aus dem Haushalt der Union garantierten Instruments, das Verbot des Abschlusses neuer Vereinbarungen über Darlehen oder andere Instrumente, die aus dem Haushalt der Union garantiert werden und eine Reduzierung der Vorfinanzierung sind beschlossen worden. Zur Auslösung von Sanktionen soll der betreffende Mitgliedstaat in Kenntnis gesetzt werden und die Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen. Nach dem Eingang des Kommissionsvorschlags muss der Rat diesen in Form eines Durchführungsbeschlusses nach binnen eines Monats annehmen (mit qualifizierter Mehrheit) oder ablehnen. Die Kommission hat zur Aufgabe die Entwicklungen im Staat zu überwachen, wobei alle drei Monate vom Mitgliedstaat ein Bericht über die Einhaltung der Maßnahmen zu erstatten ist. Spätestens ein Jahr nach der Einführung der Maßnahmen muss die Kommission eine Neuevaluierung der Situation im Mitgliedstaat durchführen. Sobald der Eingriff nach Einschätzung der Kommission nicht mehr geboten ist, sind die Maßnahmen vom Rat aufzuheben.

Rechte der Kinder

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Nicht-legislativer Akt: Am 11. Mai 2022 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über eine digitale Dekade für Kinder und Jugendliche: Die neue europäische Strategie für ein besseres Internet für Kinder (BIK+) veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Vor dem Hintergrund des neuen digitalen Jahrzehnts ist die Aktualisierung der Strategie für ein besseres Internet für Kinder (BIK) von entscheidender Bedeutung, um Kinder online zu schützen, zu respektieren und zu befähigen. Kinder, die von klein auf digitale Technologien für Bildung, Unterhaltung, soziale Kontakte und die Teilhabe an der Gesellschaft nutzen, stoßen zunehmend auf Inhalte und Dienste, die nicht für sie bestimmt sind. Darüber hinaus hat die COVID-19-Pandemie die Vorteile der digitalen Technologie hervorgehoben, aber auch die entscheidende Notwendigkeit eines gleichberechtigten Zugangs zur Technologie (Geräte und Netzwerke), zu digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen, einschließlich Medienkompetenz, für alle Kinder. Vor diesem Hintergrund und um den Risiken und Schäden der zunehmend digitalisierten Gesellschaft, auch für Kinder, zu begegnen, hat die Kommission eine neue Vision zur Förderung altersgerechter digitaler Dienste entwickelt, die jedem Kind in Europa zur Verfügung stehen und darüber hinaus den Schutz und die Selbstbestimmung der Kinder im Internet gewährleisten sollen.

Ziele: BIK+ besteht aus drei Säulen: Gewährleistung sicherer digitaler Erlebnisse, um Kinder vor schädlichen und illegalen Online-Inhalten, -Verhalten, -Kontakten und -Verbraucherrisiken zu schützen und ihr Wohlergehen im Internet durch ein sicheres, altersgerechtes digitales Umfeld zu verbessern, das so gestaltet ist, dass die Interessen der Kinder gewahrt werden; digitale Befähigung, damit Kinder die notwendigen Fähigkeiten und Kompetenzen erwerben können, um vernünftige Entscheidungen zu treffen und sich im Online-Umfeld sicher und verantwortungsbewusst auszudrücken; und schließlich aktive Beteiligung, die Kinder respektiert, indem sie ein Mitspracherecht im digitalen Umfeld erhalten, mit mehr von Kindern geleiteten Aktivitäten, um innovative und kreative sichere digitale Erlebnisse zu fördern. Um diese Ziele zu erreichen, ist eine faktengestützte Politik erforderlich, die die Zusammenarbeit und Koordinierung auf europäischer und internationaler Ebene fördert.

Gegenstand: Bis zum Jahr 2024 soll die Ausarbeitung eines umfassenden EU-Verhaltenskodex für altersgerechte Gestaltung auf der Grundlage des im DSA vorgesehenen Rahmens sowie die Entwicklung eines EU-weit anerkannten digitalen Altersnachweises auf der Grundlage des Geburtsdatums im Rahmen des eID-Vorschlags von der Kommission unterstützt werden. Darüber hinaus soll ab 2023 ein Normungsauftrag für eine europäische Norm zur Online-Altersicherung/Altersüberprüfung im Rahmen des eID-Vorschlags erteilt werden. Die Kommission kofinanziert die "Safer Internet"-Helplines und -Hotlines in der EU, einschließlich derjenigen, die in Zukunft als "vertrauenswürdige Kennzeichner" im Rahmen des DSA anerkannt werden, um die Öffentlichkeit, insbesondere Kinder, zu unterstützen, wenn sie mit schädlichen und illegalen Inhalten konfrontiert werden. Darüber hinaus wird sie die Überwachung der Auswirkungen des digitalen Wandels auf das Wohlergehen von Kindern durch die Mitgliedstaaten, die Industrie und die Wissenschaft über das BIK-Portal unterstützen und den Austausch bewährter Verfahren für nationale Lehrpläne zur Medienkompetenz zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen Schulen und Pädagogen in der gesamten EU fördern. Kinder werden in die Erstellung des EU-Verhaltenskodex für altersgerechtes Design sowie in die Aktion zu einem digital relevanten Thema für die junge Generation in Synergie mit der EU-Plattform für die Beteiligung von Kindern einbezogen. Schließlich werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Peer-to-Peer-Schulungen und Unterricht von Kindern für Erwachsene zum Thema Digitales zu unterstützen und eine Reihe von Jugendbotschaftern zu engagieren, die auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene zur digitalen Politik beitragen.

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Nicht-legislativer Akt: Am 24. März 2021 hat die EU Kommission eine Mitteilung über eine neue Strategie zur Wahrung der Kinderrechte und zum Schutz von Kindern in Not veröffentlicht (Pressemitteilung) .

Problem: Trotz zahlreicher politischer Maßnahmen, Rechtsvorschriften und Finanzmitteln der EU und der Mitgliedstaaten, welche die Rechte, Chancen und Sicherheit der Kinder in der letzten zehn Jahren innerhalb und außerhalb der Union verbessert haben, werden Kinder nach wie vor Opfer verschiedener Formen von Gewalt und wirtschaftlicher sowie sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Ausrichtung, ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder Weltanschauung – oder der ihrer Eltern. Insbesondere durch die COVID-19-Pandemie verschärften sich bestehende Herausforderungen, zusätzlich wurden neue Ungleichheiten hervorgerufen.

Ziele: Das übergeordnete Ziel der Strategie ist es Kindern in der Europäischen Union und weltweit das bestmögliche Leben zu ermöglichen. Dabei soll sowohl ihre politische Teilnahme am demokratischen Leben gefördert, als auch eine kinderfreundliche Justiz etabliert werden, welche die Rechte und Bedürfnisse von Kindern wahrt. Entscheidend ist die Wirtschaftliche und soziale Inklusion, Gesundheit und Bildung, sodass die Kinderarmut bekämpft sowie inklusive und kinderfreundliche Gesellschaften, Gesundheits- und Bildungssysteme konstituiert werden. Zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder soll auch das Kinderschutzsystem befördert werden. Dem digitalen Zeitalter angemessen, ist es erforderlich, dass sich Kinder in der digitalen Umgebung bewegen und die dort gebotenen Chancen nutzen können. Ferner sind folgende Aspekte sowohl im EU Rechtsrahmen zu integrieren als auch auf globaler Ebene umzusetzen, sodass Kinder weltweit von der EU unterstützt, beschützt und befähigt werden.

Gegenstand: Die Strategie soll komplementär zu Initiativen auf nationaler Ebene fungieren, um eine bessere Umsetzung zu gewährleisten. Daher wird die Kommission bis Ende 2021 ein EU-Netzwerk für Kinderrechte einrichten. Das Netzwerk soll den Dialog zwischen der EU und den Mitgliedsstaaten verstärken und die Umsetzung, Überwachung und Bewertung der Strategie unterstützen. Im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens (2021 – 2027) unterstützen der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) und der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Investitionen in die Entwicklung von Humankapazitäten und Infrastruktur. Zu den weiteren Finanzierungsmitteln der Strategie gehören unter anderem der neue Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) sowie das Programm Justiz und Erasmus+. Die Beteiligung von Kindern auf lokaler, nationaler und EU-Ebene wird durch die Etablierung einer EU-Plattform gemeinsam mit dem Europäischen Parlament und Kinderrechtsorganisationen unterstützt werden. Zugängliche, digital inklusive und kinderfreundliche Versionen und Formate der Charta der Grundrechte und anderer wichtiger EU-Instrumente sind ebenfalls geplant worden. Die Kommission wird Kommissionsbedienstete und Bedienstete der EU-Agenturen darauf hinweisen die Teilhabe von Kindern in fachlicher Hinsicht und in ihrer Arbeitspraxis stärker berücksichtigen. Eine Vorlage eines Legislativvorschlags zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sowie die Vorlage einer Empfehlung für die Prävention schädlicher Praktiken gegen Frauen und Mädchen sind angekündigt worden. Schließlich, soll die EU fortgesetzte Zuweisung von 10 % der Mittel für humanitäre Hilfe für Bildung in Notsituationen und anhaltenden Krisen und Förderung der Unterstützung der Erklärung zum Schutz von Schulen gewährleisten.

Verhinderung und Bekämpfung bestimmter Formen geschlechtsspezifischer Gewalt

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Vorschlag: Am 8. März 2022 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: In Anbetracht der Tatsache, dass Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt in der gesamten EU allgegenwärtig sind und schätzungsweise jede dritte Frau in der Union davon betroffen ist, schlägt die Kommission Maßnahmen vor, welche die Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt in der gesamten EU wirksam bekämpfen sollen.

Ziele: Die Kriminalisierung und Sanktionierung einschlägiger Straftaten, der Schutz der Opfer und der Zugang zur Justiz, die Unterstützung der Opfer, die Prävention sowie die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sind einige der Hauptziele des Vorschlags. Ferner soll die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ein hohes Maß an Sicherheit und die uneingeschränkte Wahrnehmung der Grundrechte in der Union gewährleisten, einschließlich des Rechts auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung von Frauen und Männern. Die bestehenden EU-Rechtsinstrumente, die für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt relevant sind, werden wirksamer gestaltet, und neben der Schließung von Lücken in den Bereichen Schutz, Zugang zum Recht, Unterstützung, Prävention sowie Koordinierung und Zusammenarbeit wird auch eine Konvergenz nach oben geschaffen. Der Vorschlag stellt bestimmte Formen von Gewalt, von denen Frauen unverhältnismäßig stark betroffen sind, unter Strafe und stärkt die Rechte der Opfer. Dadurch wird sichergestellt, dass solche Straftaten wirksam verfolgt werden sowie zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und zur besseren Unterstützung bzw. zum besseren Schutz der Opfer beitragen.

Gegenstand: Die in dem Vorschlag enthaltenen Vorschriften legen eine Definition von Straftaten und Strafen in den Bereichen sexuelle Ausbeutung von Frauen und Kindern sowie Computerkriminalität fest. Die Rechte der Opfer aller Formen von Gewalt gegen Frauen oder häuslicher Gewalt vor, während oder nach dem Strafverfahren werden klargestellt, während der Schutz und die Unterstützung der Opfer in allen Mitgliedstaaten weiter gefördert werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen der Richtlinie wird das erhöhte Gewaltrisiko von Opfern berücksichtigt, die einer Diskriminierung aufgrund einer Kombination von Geschlecht und anderen Gründen ausgesetzt sind. Darüber hinaus stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass bei der Anwendung dieser Richtlinie der Gefahr von Einschüchterung, Vergeltung sowie sekundärer und wiederholter Viktimisierung, besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. Mit dem Vorschlag wird das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten gemeinsame Aufschlüsselungen und Methoden zu entwickeln und sie bei der Datenerhebung zu unterstützen, indem gemeinsame Standards für Zähleinheiten, Zählregeln, gemeinsame Aufschlüsselungen, Berichtsformate und die Klassifizierung von Straftaten festgelegt werden.

Bekämpfung von durch Hass motivierte Straftaten und von Hetze

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Nicht-legislativer Akt: Am 9. Dezember 2021 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über ein inklusiveres und besser schützendes Europa: Erweiterung der Liste der EU-Straftatbestände um Hetze und Hasskriminalität veröffentlicht (Pressemitteilung) .

Problem: Angesichts des Anstiegs extremistisch ideologischer Bewegungen, die sich gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen (aus Gründen wie Nationalität, Religion, ethnische Zugehörigkeit, Geschlecht, sexuelle Ausrichtung, Hautfarbe und Alter) richten, will die Kommission die Liste der Kriminalitätsbereiche der EU auf Hetze und Hasskriminalität auszuweiten. Durch die zunehmende Nutzung des Internets und der sozialen Medien, konnte sich die Hassrede verbreiten, wobei das verstärkte Gefühl der Unsicherheit, Isolation und Angst aufgrund der Covid-19-Pandemie das Klima der Diskriminierung noch weiter gefördert hat. Die von der Europäischen Union festgelegten Grundwerte u.a. die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit sowie der Achtung der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, werden somit verletzt.

Ziele: Die Liste der Kriminalitätsbereiche wird in einem ersten Schritt erweitert, um die erforderliche Rechtsgrundlage zu schaffen, einen gemeinsamen Rechtsrahmen zur Bekämpfung von Hassreden und Hassverbrechen in der gesamten EU anzunehmen. Der Rahmenbeschluss, der zuvor eingeführt wurde, um sicherzustellen, dass schwerwiegende Äußerungen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit auf EU-Ebene mit wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden strafrechtlichen Sanktionen geahndet werden, sowie die Mitgliedstaaten verpflichtet, Hassreden unter Strafe zu stellen, wird durch die folgende Initiative ergänzt, um eine solide strafrechtliche Reaktion auf Hassreden und Hassverbrechen aus anderen Gründen als Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, insbesondere aus Gründen des Geschlechts, der sexuellen Ausrichtung, des Alters und einer Behinderung, sicherzustellen. Anschließend an diese Mitteilung sollen gemeinsame Anstrengungen unternommen werden, um auf die Herausforderungen zu reagieren, die sich aus dem grenzüberschreitenden Charakter der beiden Phänomene sowie aus ihrem Umfang und ihrer zunehmenden Tendenz ergeben.

Gegenstand: Mit dieser Mitteilung ersucht die Kommission den Rat, die Initiative mit Zustimmung des Europäischen Parlaments voranzutreiben und die Liste der EU-Verbrechen auf Hassreden und Hassverbrechen auszuweiten. Nach der Verabschiedung eines Ratsbeschlusses wird die Kommission befugt sein, Rechtsvorschriften zur Kriminalisierung von Hassreden und Hassverbrechen auf Unionsebene vorzuschlagen. Unter besonderer Berücksichtigung des nationalen Rechtsrahmens und in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament wird die Kommission eine solide Antwort auf die Herausforderungen vorschlagen, die Hassreden und Hassverbrechen heute und in Zukunft in der gesamten EU bekämpfen.

Paket zur digitalen justiziellen Zusammenarbeit

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Vorschlag: Am 1. Dezember 2021 hat die Kommission der Europäischen Union einen Verordnungsvorschlag über die Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit und des Zugangs zur Justiz in grenzüberschreitenden Zivil-, Handels- und Strafsachen und zur Änderung einiger Rechtsakte im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit veröffentlicht (Pressemitteilung) .

Problem: Obwohl es bereits eine Reihe von Instrumenten zur Verbesserung der justiziellen Zusammenarbeit und des Zugangs zur Justiz in grenzüberschreitenden Zivil-, Handels- und Strafsachen gibt, die die Kommunikation zwischen Behörden, natürlichen und juristischen Personen regeln, mangelt es an relevanten Instrumenten zur Kommunikation auf digitalem Wege. Der Mangel an sicheren und zuverlässigen digitalen Kommunikationskanälen hindert die justizielle Zusammenarbeit auf EU-Ebene. Darüber hinaus hat die Covid-19-Pandemie einige Problemfelder der Justizsysteme in den einzelnen Mitgliedstaaten aufgezeigt und damit die Notwendigkeit der Digitalisierung des Justizwesens verdeutlichen.

Ziele: Der Vorschlag setzt sich in erster Linie für eine effizientere Justiz in den Mitgliedstaaten ein, die die Kommunikationsflüsse bei der Zusammenarbeit zwischen Justiz- und anderen zuständigen Behörden in grenzüberschreitenden Fällen in der EU verbessert. Durch die Verringerung des Verwaltungsaufwands, die Verkürzung der Bearbeitungszeiten, eine sicherere und zuverlässigere Kommunikation und die teilweise Automatisierung der Fallbearbeitung drängt die Kommission auf ein gemeinsames Konzept für den Einsatz moderner Technologien bei der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit. Die Verfügbarkeit und Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel in grenzüberschreitenden Fällen zwischen den Justiz- und anderen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten soll sichergestellt werden. Neben der Ermöglichung der Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel in grenzüberschreitenden Rechtssachen zwischen natürlichen und juristischen Personen sowie Gerichten und zuständigen Behörden fördert die Initiative eine Erleichterung der Teilnahme von Parteien an grenzüberschreitenden Zivil- und Strafverfahren. Ein weiteres Ziel der EU ist die Anerkennung von Dokumenten in elektronischer Form sowie die Sicherstellung der Gültigkeit und Akzeptanz elektronischer Signaturen und Siegel im Rahmen der elektronischen Kommunikation bei der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit.

Gegenstand: Zur Erleichterung des Austauschs zwischen den Gerichten und den zuständigen Behörden sowie zwischen natürlichen oder juristischen Personen ist ein dezentrales IT-System geplant. Für die Zwecke dieser Verordnung wird das dezentrale IT-System durch die von der Kommission erlassenen Durchführungsrechtsakte weiterentwickelt, in denen unter anderem die technischen Spezifikationen zur Festlegung der Methoden der elektronischen Kommunikation für die Zwecke des dezentralen IT-Systems sowie Mindestverfügbarkeitsziele und etwaige damit verbundene technische Anforderungen an die vom dezentralen IT-System bereitgestellten Dienste festgelegt werden. Auf dem europäischen E-Justiz-Portal wird ein europäischer elektronischer Zugangspunkt eingerichtet, indem die bereits entwickelte e-CODEX-Lösung für die Einreichung von Bagatellsachen geändert wird. Für die Überwachung des vorgeschlagenen Rechtsinstruments wurde ein System mit umfassenden qualitativen und quantitativen Indikatoren sowie ein klarer und strukturierter Berichterstattungsprozess vorgeschlagen. Mit Hilfe einer umfassenden Evaluierung alle fünf Jahre sollen die Auswirkungen und kontextuellen Aspekte bewertet werden. Im Falle der elektronischen Kommunikation wird die Überwachung durch die automatische Zusammenstellung von Daten und die Nutzung der Berichterstattungsfunktionen des dezentralen IT-Systems erleichtert, während für Daten, die nicht automatisch erfasst werden, eine Überwachungsstichprobe von mindestens einem Gericht oder einer zuständigen Behörde, die von jedem Mitgliedstaat zu benennen ist, eingerichtet wird.

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Vorschlag: Am 1. Dezember 2021 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag zur Einrichtung einer Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1726 veröffentlicht (Pressemitteilung) .

Problem: Gemeinsame Ermittlungsgruppen, die von den zuständigen Behörden zweier oder mehrerer Mitgliedstaaten und möglicherweise von Nicht-EU-Ländern eingesetzt werden, um gemeinsam grenzüberschreitende strafrechtliche Ermittlungen durchzuführen, sind zunehmend mit technischen Schwierigkeiten konfrontiert, die sie daran hindern, ihre Arbeit effizient zu gestalten. Insbesondere Hindernisse, die den sicheren elektronischen Austausch von Informationen und Beweismitteln sowie die sichere elektronische Kommunikation mit anderen GEG-Mitgliedern und den zuständigen Einrichtungen, Ämtern und Agenturen der Union wie Eurojust und Europol betreffen, behindern die Effizienz der GEG.

Ziele: Um die Arbeit der GEG zu verbessern und zu beschleunigen sowie gleichzeitig die sichere Kommunikation zwischen ihren Mitgliedern zu ermöglichen, wurde eine IT-Plattform vorgeschlagen. Das allgemeine Ziel des Vorschlags besteht darin, den an der GEG Beteiligten technologische Unterstützung anzubieten, um die Effizienz und Wirksamkeit ihrer grenzüberschreitenden Ermittlungen und Strafverfolgung zu erhöhen. Darüber hinaus soll die Initiative den Austausch von Informationen und die Sammlung von Beweisen im Laufe der Aktivitäten zwischen den Mitgliedern und Teilnehmern der GEG erleichtern. Ebenso erwartet die Kommission, dass die Mitglieder und Teilnehmer der GEG leichter und sicherer miteinander kommunizieren können. Schließlich soll das gemeinsame Tagesgeschäft einer GEG, einschließlich der Planung und Koordinierung paralleler Aktivitäten, der verbesserten Rückverfolgbarkeit von gemeinsamem Beweismaterial sowie der Koordinierung mit Drittländern, insbesondere dort, wo physische Treffen zu umfangreich oder zeitaufwendig sind, optimiert werden.

Gegenstand: Die GEG-Kooperationsplattform ist die vorgeschlagene Lösung, mit der nicht nur diese Ziele erreicht, sondern auch die grundlegenden Probleme des Systems angegangen werden können. Sie steht allen an GEG-Verfahren beteiligten Akteuren zur Verfügung, d. h. den Vertretern der Mitgliedstaaten, die als Mitglieder einer bestimmten GEG fungieren, den Vertretern von Drittländern, die zur Zusammenarbeit im Rahmen einer bestimmten GEG eingeladen wurden, sowie den zuständigen Einrichtungen, Ämtern und Agenturen der Union. Sie soll die elektronische Kommunikation erleichtern, den Austausch von Informationen und Beweismitteln ermöglichen und die Rückverfolgbarkeit von Beweismitteln gewährleisten. Die Plattform soll die Arbeit der GEG während ihrer gesamten operativen und postoperativen Phase unterstützen und im Wesentlichen eine sichere, nicht zurückverfolgbare Kommunikation ermöglichen, die lokal auf den Geräten der Nutzer gespeichert wird, einschließlich eines Kommunikationstools, das ein Sofortnachrichtensystem, eine Chat-Funktion, Audio-/Videokonferenzen und eine Funktion zum Ersatz von Standard-E-Mails bietet. Die Kommission erlässt die für die technische Entwicklung der GEG-Kooperationsplattform erforderlichen Durchführungsrechtsakte. Zwei Jahre nach Aufnahme des Betriebs der GEG-Kooperationsplattform und danach jedes Jahr soll eu-LISA der Kommission einen Bericht über die technische Funktionsweise der GEG-Kooperationsplattform, einschließlich ihrer Sicherheit, vorlegen. Vier Jahre nach Aufnahme des Betriebs der GEG-Kooperationsplattform und danach alle vier Jahre wird die Kommission eine Gesamtevaluierung der GEG-Kooperationsplattform vornehmen, die sowohl dem Europäischen Parlament als auch dem Rat zu übermitteln ist.

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Vorschlag: Am 1. Dezember 2021 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Beschlusses 2005/671/JI des Rates im Hinblick auf den digitalen Informationsaustausch in Terrorismusfällen veröffentlicht (Pressemitteilung) .

Problem: Die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) ist seit 2002 tätig und koordiniert die Ermittlungen sowie die Strafverfolgung bei schwerer grenzüberschreitender Kriminalität in Europa und darüber hinaus. Als Drehscheibe der Europäischen Union (EU) für die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen unterstützt Eurojust die nationalen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden, insbesondere bei der Bekämpfung des Terrorismus. Eine effiziente Zusammenarbeit zwischen den Behörden, die es ihnen ermöglicht, relevante Informationen untereinander und mit den Agenturen und Einrichtungen der EU auszutauschen, um terroristische Straftaten zu verhindern, aufzudecken, zu untersuchen oder zu verfolgen, ist für die Sicherheit der EU-Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung. In Anbetracht der Tatsache, dass Eurojust häufig nicht die erforderlichen Daten von den nationalen Behörden erhält, um Informationen über Terrorismusfälle und schwere Straftaten abzugleichen, und dass das derzeitige Fallverwaltungssystem und die Datenverarbeitungsumgebung die proaktivere Rolle von Eurojust bei der digitalisierten justiziellen Zusammenarbeit einschränken, hält es die Kommission für notwendig, die Rolle von Eurojust zu stärken.

Ziele: Der Vorschlag der Kommission soll Eurojust in die Lage versetzen, seine in der Eurojust-Verordnung vorgesehene stärkere, proaktivere Rolle bei der Unterstützung und Stärkung der Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den nationalen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden bei schweren Straftaten, insbesondere bei terroristischen Straftaten, zu erfüllen. Eurojust soll in der Lage sein, Verbindungen zwischen parallelen grenzüberschreitenden Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen in Bezug auf terroristische Straftaten effizienter zu ermitteln und den Mitgliedstaaten proaktiv Rückmeldung über diese Verbindungen zu geben. Außerdem soll der Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten, Eurojust und Drittländern effizienter und vorsichtiger gestaltet werden. Schließlich wird mit diesem Vorschlag Rechtssicherheit über den genauen Umfang der Verpflichtung zum Informationsaustausch in Terrorismusfällen und die Beziehung zum Beschluss 2005/671/JI des Rates geschaffen.

Gegenstand: Zur Erleichterung des Informationsaustauschs über Terrorismusfälle sollen die nationalen Behörden ihre nationalen Mitglieder über laufende oder abgeschlossene strafrechtliche Ermittlungen unter der Aufsicht von Justizbehörden, Strafverfolgungen, Gerichtsverfahren und Gerichtsentscheidungen zu terroristischen Straftaten unterrichten. Die Kommunikation zwischen den zuständigen einzelstaatlichen Behörden und Eurojust im Rahmen dieser Verordnung ist über ein dezentrales IT-System, das einen sicheren Datenaustausch ermöglicht, zu erfolgen. Die Kommission erlässt die für die Einrichtung und Nutzung des dezentralen IT-Systems für die Kommunikation nach dieser Verordnung erforderlichen Durchführungsrechtsakte, in denen die technischen Spezifikationen zur Festlegung der Methoden der elektronischen Kommunikation für die Zwecke des dezentralen IT-Systems sowie die technischen Spezifikationen für die Kommunikationsprotokolle festgelegt werden. Die Kommission ist hierbei von einem Ausschuss zu unterstützen.

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Vorschlag: Am 1. Dezember hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung des Beschlusses 2005/671/JI des Rates im Hinblick auf seine Angleichung an die Unionsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten veröffentlicht (Pressemitteilung) .

Problem: Für eine wirksame Terrorismusbekämpfung ist ein effizienter Austausch von Informationen, die von den zuständigen Behörden als relevant für die Aufdeckung, Ermittlung oder Verfolgung von terroristischen Straftaten erachtet werden, zwischen den zuständigen Behörden und den Agenturen der Union von entscheidender Bedeutung. Der Austausch muss jedoch unter vollständiger Wahrung des Rechts auf Datenschutz und im Einklang mit den in der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung festgelegten Bedingungen erfolgen. In Anbetracht der Tatsache, dass sich die Datenschutzvorschriften der Union seit der Annahme des Beschlusses 2005/671/JI des Rates vom 20. September 2005 über den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit betreffend terroristische Straftaten weiterentwickelt haben, ist es erforderlich, diese an die in der Datenschutzrichtlinie festgelegten Grundsätze und Vorschriften anzugleichen.

Ziele: Die Gewährleistung eines kohärenten Ansatzes für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist das Hauptziel des Vorschlags. Ferner wird festgelegt, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß dem Beschluss 2005/671/JI des Rates nur zum Zwecke der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung terroristischer Straftaten erfolgen darf, was dem Grundsatz der Zweckbindung entspricht. Die Kategorien personenbezogener Daten, die ausgetauscht werden können, werden durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten im Einklang mit den Anforderungen von Artikel 8 Absatz 2 der Datenschutzrichtlinie genauer definiert, wobei den operativen Erfordernissen der betroffenen Behörden gebührend Rechnung getragen wird.

Gegenstand: Die Mitgliedstaaten sollen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie spätestens ein Jahr nach ihrer Annahme nachzukommen, in Kraft setzen. Darüber hinaus werden sie aufgefordert, der Kommission den Wortlaut dieser Vorschriften mitzuteilen. Wenn die Mitgliedstaaten diese Vorschriften erlassen, nehmen sie in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Einzelheiten dieser Bezugnahme sind von den Mitgliedstaaten zu regeln, wobei im darauffolgend die Kommission den Wortlaut der wichtigsten innerstaatlichen Rechtsvorschriften mitgeteilt bekommen soll.

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Vorschlag: Am 1. Dezember 2021 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2003/8/EG des Rates, der Rahmenbeschlüsse 2002/465/JI, 2002/584/JI, 2003/577/JI, 2005/214/JI, 2006/783/JI, 2008/909/JI, 2008/947/JI, 2009/829/JI und 2009/948/JI des Rates und der Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit veröffentlicht (Pressemitteilung) .

Problem: Um sicherzustellen, dass die Kommunikation im Anwendungsbereich aller Rechtsinstrumente der Union in Zivil-, Handels- und Strafsachen einheitlich erfolgt, müssen einige Bestimmungen an den Grundsatz „standardmäßig digital“ angepasst werden. Die Kommission hält es daher für notwendig, Änderungen vorzunehmen, um einheitliche Sicherheits- und Grundrechtstandards in den Fällen zu gewährleisten, in denen die bestehenden Vorschriften die EU-weite Kommunikation anders als die vorgeschlagene Verordnung regeln.

Ziele: Im Rahmen der Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit wird die Verabschiedung eines harmonisierten Regelwerks zur Digitalisierung vorgeschlagen, das den Zugang zur Justiz sowie die Effizienz und Belastbarkeit der Kommunikationsflüsse im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Justiz- und anderen zuständigen Behörden in grenzüberschreitenden Fällen in der EU verbessern soll. Da einige der geplanten Digitalisierungsmaßnahmen nicht mit den bestehenden Bestimmungen übereinstimmen, zielen die Änderungen darauf ab, die bestehenden Richtlinien zu reformieren und sie mit der Digitalisierung der Justiz in den Mitgliedstaaten in Einklang zu bringen.

Gegenstand: Mit den Artikeln 1-11 werden Änderungen an den Rahmenbeschlüssen und Richtlinien in Zivil-, Handels- und Strafsachen vorgenommen, um Verweise auf die digitalen Kommunikationsmittel aufzunehmen und Unsicherheiten hinsichtlich der nach den bestehenden Rechtsakten zu verwendenden Kommunikationsmittel zu beheben. In den Artikeln 12 bis 15 werden die Umsetzungsfristen für die Durchführung der Änderungen in den betreffenden Richtlinien und Rahmenbeschlüssen festgelegt, während Artikel 16 vorsieht, dass die Richtlinie am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft tritt. In Artikel 17 wird klargestellt, dass die Richtlinie gemäß den Verträgen an die Mitgliedstaaten gerichtet ist. Da sich der Anwendungsbereich dieses Vorschlags auf die Änderung bestimmter Rechtsvorschriften im Bereich der Kommunikation beschränkt, sollten die Auswirkungen im Rahmen der einzelnen geänderten Rechtsakte überwacht, bewertet und darüber berichtet werden.

Paket zu Transparenz und Demokratie

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Vorschlag: Am 25. November 2021 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (Neufassung) veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Eine von der Europäischen Kommission und dem Parlament durchgeführte Bewertung hat Lücken aufgezeigt, die verhindern, dass die europäischen politischen Parteien und Stiftungen ihre Aufgabe, zur Schaffung eines europäischen politischen Raums beizutragen, in vollem Umfang erfüllen können. So trägt der derzeitige Rechtsrahmen dem Erfordernis der Transparenz politischer Werbung nicht ausreichend Rechnung, der für eine faire demokratische Debatte und freie und faire Wahlen unerlässlich ist.

Ziele: Die Kommission ist bestrebt, die finanzielle Lebensfähigkeit europäischer politischer Parteien und Stiftungen zu verbessern und ihre Interaktion mit ihren nationalen Mitgliedsparteien zu erleichtern, damit sich europäische politische Parteien leichter an nationalen Kampagnen zu EU-Themen beteiligen können. Schlupflöcher, die in der Vergangenheit in Bezug auf die Finanzierungsquellen und die Transparenz der Finanzierung, insbesondere bei Spenden und Finanzierungen von außerhalb der EU, festgestellt wurden, sollen beseitigt werden. Der umfangreiche Verwaltungsaufwand wird reduziert und die Rechtssicherheit erhöht. Darüber hinaus sollen spezifischere Änderungen der Verordnung hohe Transparenzstandards gewährleisten, die dem neuen Umfeld der politischen Online-Kampagnen und dem Risiko ausländischer Einmischung und der Verletzung von Datenschutzbestimmungen in der politischen Werbung Rechnung tragen.

Gegenstand: Diese Verordnung legt die Bedingungen für die Satzung und die Finanzierung politischer Parteien auf europäischer Ebene ("europäische politische Parteien") und politischer Stiftungen auf europäischer Ebene ("europäische politische Stiftungen") fest. Die Änderungen gegenüber der vorherigen Verordnung werden in den einzelnen Artikeln dargelegt, so dass die Mitgliedstaaten die für die wirksame Anwendung dieser Verordnung erforderlichen Vorkehrungen treffen werden.

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 7. November 2023 wurde eine politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Verordnung über die Transparenz politischer Werbung erzielt (Pressemitteilung). Die Verordnung soll die Integrität von Wahlen schützen und eine offene demokratische Debatte fördern. Nach den neuen Vorschriften muss politische Werbung klar als solche gekennzeichnet sein und u. a. Informationen darüber enthalten, wer wie viel dafür bezahlt hat, an welche Wahlen, welches Referendum oder welchen Regulierungsprozess sie geknüpft ist und ob Techniken zur gezielten Werbung verwendet wurden. Die Bürgerinnen und Bürger sollen dadurch in der Lage sein, Botschaften zu erkennen, mit denen ihre politischen Ansichten und Entscheidungen beeinflusst werden sollen. Um in Kraft zu treten, muss das Abkommen nun vom Rat und vom Parlament formell angenommen werden

Legislativer Akt: Am 25. November 2021 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Uneinheitlich durchgesetzte und fragmentierte Vorschriften in Verbindung mit einer erheblichen Zunahme einschlägiger Online-Dienste geben Anlass zur Sorge. Der EU-Binnenmarkt scheint nicht in der Lage zu sein, politische Werbung mit einem hohen Maß an Transparenz zu versehen, um einen fairen und offenen demokratischen Prozess in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Darüber hinaus haben die Maßnahmen auf nationaler Ebene Regelungslücken und unzureichende Transparenz gefördert, die Fragmentierung zwischen den Mitgliedstaaten verstärkt und Strategien zur Überwachung und Durchsetzung behindert.

Ziele: Um einer weiteren Fragmentierung Einhalt zu gebieten, sind Regeln für den Einsatz von Targeting- und Amplifikationstechniken im Zusammenhang mit politischer Werbung erforderlich. Harmonisierte Regeln für ein hohes Maß an Transparenz bei politischer Werbung und damit verbundenen Dienstleistungen sollen zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes beitragen. Die Verordnung zielt darauf ab, natürliche Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu schützen. Die Vorbereitung, Platzierung, Förderung, Veröffentlichung und Verbreitung von politischer Werbung oder von Werbung, die sich an Bürgerinnen und Bürger in einem Mitgliedstaat richtet, soll besser geregelt werden, insbesondere auf EU-Ebene. Diese Maßnahmen müssen im Jahr 2023 in Kraft treten, damit sie vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2024 wirksam werden können.

Gegenstand: Die Maßnahmen umfassen harmonisierte Transparenzverpflichtungen für Anbieter von politischer Werbung und damit verbundenen Dienstleistungen, Informationen im Zusammenhang mit der Erbringung solcher Dienstleistungen aufzubewahren, offenzulegen und zu veröffentlichen. Außerdem gelten harmonisierte Vorschriften für den Einsatz von Targeting- und Verstärkungstechniken im Zusammenhang mit der Veröffentlichung, Verbreitung oder Förderung politischer Werbung, die die Verwendung personenbezogener Daten beinhalten. Darüber hinaus wird sie Personen in einem oder mehreren Mitgliedstaaten betreffen, unabhängig vom Ort der Niederlassung des Werbedienstleisters und unabhängig von den verwendeten Mitteln. Die Mitgliedstaaten dürfen keine Bestimmungen oder Maßnahmen beibehalten oder einführen, die von den in dieser Verordnung festgelegten abweichen. Schließlich sollen die Anbieter politischer Werbedienstleistungen sicherstellen, dass in den vertraglichen Vereinbarungen über die Erbringung einer politischen Werbedienstleistung festgelegt wird, wie die einschlägigen Bestimmungen dieser Verordnung eingehalten werden.

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Vorschlag: Am 25. November 2021 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen (Neufassung) veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Trotz der derzeitigen Maßnahmen, die es mobilen EU-Bürgerinnen und -Bürgern ermöglichen, ihre Rechte in vollem Umfang auszuüben, haben einige immer noch Schwierigkeiten, ihrem Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament nachzugehen. Zu den Problemen gehören Schwierigkeiten bei der Beschaffung korrekter Informationen über das aktive und passive Wahlrecht, aufwändige Registrierungsverfahren und die Auswirkungen der Abmeldung von den Wahlen im Herkunftsmitgliedstaat. Ferner wird der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über registrierte Wähler und Kandidaten zur Vermeidung von Mehrfachwahlen bei den Wahlen zum Europäischen Parlament durch einen uneinheitlichen Umfang und uneinheitliche Fristen für den Datenaustausch und die Datenerfassung behindert.

Ziele: Die Kommission möchte in erster Linie sicherstellen, dass mobile EU-Bürgerinnen und -Bürger ihr Wahlrecht bei den nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament in vollem Umfang wahrnehmen können. So sollen ihnen die Bereitstellung von Informationen und der Austausch relevanter Informationen zwischen den Mitgliedsstaaten erleichtert bzw. verbessert werden. Mit einer neuen Initiative sollen die bestehenden Vorschriften aktualisiert, präzisiert und verschärft werden, um den Schwierigkeiten mobiler EU-Bürgerinnen und -Bürger zu begegnen. Für die Parlamentswahlen im Jahr 2024 ist eine breite und integrative Beteiligung zu gewährleisten, um mobile EU-Bürgerinnen und -Bürger bei der Ausübung ihrer Rechte zu unterstützen und die Integrität der EU-Wahlen zu schützen.

Gegenstand: Diese Richtlinie legt die Modalitäten fest, nach denen Unionsbürgerinnen und -bürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, dort das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament ausüben können. Diese Richtlinie berührt jedoch nicht die Bestimmungen der einzelnen Mitgliedstaaten über das aktive und passive Wahlrecht ihrer Staatsangehörigen, die ihren Wohnsitz außerhalb ihres Wahlgebiets haben. Die Mitgliedstaaten, die bei den Wahlen zum Europäischen Parlament die Möglichkeit der Vorabwahl, der Briefwahl sowie der elektronischen und Internet-Wahl vorsehen, sollen sicherstellen, dass diese Wahlmethoden den Unionswählern unter ähnlichen Bedingungen wie denjenigen, die für ihre eigenen Staatsangehörigen gelten, zur Verfügung stehen. Zudem benennen sie eine Behörde, die für die Erhebung einschlägiger statistischer Daten über die Beteiligung von Unionsbürgern, die nicht die eigene Staatsangehörigkeit besitzen, an den Wahlen zum Europäischen Parlament zuständig ist und diese der Öffentlichkeit und der Kommission zur Verfügung stellt.

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Vorschlag: Am 25. November 2021 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Kommunalwahlen für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen (Neufassung) veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Trotz der derzeitigen Maßnahmen haben mobile EU-Bürger immer noch Schwierigkeiten, ihr Wahlrecht bei Kommunalwahlen auszuüben. Zu diesen Problemen gehören Schwierigkeiten, korrekte Informationen über die Ausübung ihres Wahlrechts zu erhalten, aufwändige Registrierungsverfahren und die Folgen einer Abmeldung von den Wahlen im Herkunftsmitgliedstaat. Darüber hinaus ist in Anbetracht der Änderungen bei der „lokalen Gebietskörperschaften der untersten Ebene“ in einigen Mitgliedstaaten und des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union eine Überarbeitung der geltenden Rechtsvorschriften erforderlich.

Ziele: Mit dieser Initiative sollen die beobachteten Schwierigkeiten bei der Ausübung des Wahlrechts durch mobile EU-Bürger angegangen werden. Sie soll die Vorschriften aktualisieren, klären und verstärken, um eine breite und umfassende Beteiligung mobiler EU-Bürger an den Kommunalwahlen im Wohnsitzmitgliedstaat zu gewährleisten.

Gegenstand: Diese Richtlinie regelt die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei Kommunalwahlen für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen. Die Mitgliedstaaten sollen Behörden benennen, die speziell dafür zuständig sind, die Unionsbürger angemessen über ihre Rechte und die Verfahren für die Teilnahme an und die Organisation von Kommunalwahlen zu informieren. Um die Wirksamkeit der Kommunikation zu gewährleisten, sollten die Informationen klar und verständlich sein. Die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten sollen erforderliche Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass die ausländischen Unionsbürger rechtzeitig über die Bedingungen und Modalitäten der Eintragung als Wähler oder Kandidat bei Kommunalwahlen informiert werden. Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass diese Bürger vor dem Wahltag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, damit sie mit einem gültigen Personalausweis und einer förmlichen Erklärung, die Angaben zum Nachweis ihrer Wahlberechtigung enthält, wählen können. Einmal eingetragene ausländische Unionsbürger sollten unter denselben Bedingungen wie Unionsbürger, die die Staatsangehörigkeit des betreffenden Mitgliedstaats besitzen, im Wählerverzeichnis verbleiben, solange sie die Voraussetzungen für die Ausübung des Wahlrechts erfüllen. Diese Behörden unterrichten die Wahlberechtigten und die passiv Wahlberechtigten unmittelbar und individuell über den Stand ihrer Eintragung, den Wahltermin, die Art und Weise und den Ort der Stimmabgabe sowie über die Möglichkeiten, weitere Informationen über die Organisation der Wahl, einschließlich der Kandidatenliste, zu erhalten. Um die Zugänglichkeit der Wahlinformationen zu verbessern, müssen diese Informationen in mindestens einer anderen Amtssprache der EU als der des Aufnahmemitgliedstaats verfügbar sein. In bestimmten Teilen des Hoheitsgebiets der Mitgliedstaaten kann es verschiedene Amtssprachen geben, je nachdem, welche Sprache von der größten Gruppe der in diesem Gebiet ansässigen Unionsbürger verstanden wird. Innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten dieser Richtlinie und danach alle vier Jahre erstatten die Mitgliedstaaten der Kommission Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie in ihrem Hoheitsgebiet. Der Bericht enthält statistische Daten über die Beteiligung von Wählern und Kandidaten an Kommunalwahlen sowie eine Zusammenfassung der in diesem Zusammenhang getroffenen Maßnahmen.

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 30. November 2023 wurde der Vorschlag für eine Richtlinie zum Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offenkundig unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“) angenommen. (Pressemitteilung). Damit wird die vorzeitige Abweisung offensichtlich unbegründeter Klagen sowie Rechtsbehelfe gegen missbräuchliche Gerichtsverfahren, insbesondere auch die Auferlegung von sämtlichen Kosten und Sanktionen oder anderen angemessenen Maßnahmen, ermöglicht. Außedem wird mit der Richtlinie Schutz vor Drittlandsurteilen geschaffen, die in der EU nicht anerkannt oder vollstreckt werden.

Vorschlag: Am 27. April 2022 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zum Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offenkundig unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“) veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: In letzter Zeit wird die unabhängige Arbeit von Journalisten, Menschenrechtsverteidigern, Medien, Verlagen und Organisationen der Zivilgesellschaft zunehmend durch unbegründete und übertriebene missbräuchliche Gerichtsverfahren gegen die Beteiligung der Öffentlichkeit (gemeinhin auch als "strategische Klagen gegen die Beteiligung der Öffentlichkeit" oder "SLAPPs" bezeichnet) untergraben, die von mächtigen Einzelpersonen, Lobbygruppen, Unternehmen und staatlichen Organen gegen Parteien eingeleitet werden, die Kritik äußern. Da keines der EU-Mitgliedsländer über besondere Schutzmaßnahmen gegen solche Verfahren verfügt und nur einige wenige derzeit die Einführung spezifischer Schutzmaßnahmen in Erwägung ziehen, hält es die Kommission für notwendig, einen unionsweiten Ansatz zu entwickeln, der es Journalisten ermöglicht, ihre Tätigkeit effektiv auszuüben, um sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger Zugang zu einer Vielzahl von Meinungen in den europäischen Demokratien haben.

Ziele: Der Vorschlag zielt vor allem darauf ab, die Opfer von SLAPPs zu schützen und zu verhindern, dass sich dieses Phänomen in der EU weiter ausbreitet. Um die Einschüchterung von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern zu bekämpfen, sollen den EU-Gerichten wirksame Mittel zur Verfügung gestellt werden, während die Betroffenen die nötige Hilfe erhalten sollen, um sich gegen ungerechte Gerichtsverfahren zu verteidigen. Daher werden ein gemeinsames EU-Verständnis darüber, was eine SLAPP ist, sowie umfassende Verfahrensgarantien für alle Mitgliedsstaaten befürwortet. Die Stärkung des Medienpluralismus und der Medienfreiheit innerhalb der Union ist nur mit Schutzmaßnahmen möglich, die in Fällen mit grenzüberschreitenden Bezügen gelten. Der Schutz von EU-Bürgerinnen und –Bürgern sowie der Zivilgesellschaft vor SLAPPs, die in Drittländern initiiert werden, wird ebenfalls hervorgehoben.

Gegenstand: Die vorgeschlagene Richtlinie bietet Schutz vor unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren in Zivilsachen, insbesondere mit grenzüberschreitenden Bezügen, die gegen natürliche und juristische Personen, insbesondere Journalisten und Menschenrechtsverteidiger, aufgrund ihres Engagements in der Öffentlichkeitsarbeit eingeleitet werden. Die Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, dass natürliche oder juristische Personen, gegen die wegen ihrer Beteiligung an der Öffentlichkeit ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird, eine Sicherheitsleistung, die vorzeitige Einstellung eines offensichtlich unbegründeten Gerichtsverfahrens und Rechtsmittel gegen missbräuchliche Gerichtsverfahren beantragen können. Ferner sollen Gerichte ermächtigt werden, Gerichtsverfahren gegen öffentliche Beteiligung durch eine vorzeitige Einstellung ganz oder teilweise als offenkundig unbegründet abzuweisen. Um die Auswirkungen dieser Richtlinie beurteilen zu können, werden die Mitgliedstaaten der Kommission alle sachdienlichen Informationen über ihre Anwendung übermitteln. Auf der Grundlage der übermittelten Informationen ist dem Europäischen Parlament und dem Rat ein Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie vorzulegen, welcher eine Bewertung der Entwicklung missbräuchlicher Gerichtsverfahren gegen die Öffentlichkeitsbeteiligung und der Auswirkungen dieser Richtlinie in den Mitgliedstaaten enthält.

Eine langfristige Vision für ländliche Gebiete

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Nicht-legislativer Akt: Am 30. Juni 2021 hat die Kommission eine Mitteilung über eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU - für eine stärkere, vernetzte, resiliente und florierende ländliche Gebiete bis zum Jahr 2040 veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Die sozialen und wirtschaftlichen Veränderungen im Zuge der Globalisierung der letzten Jahrzehnte sind besonders in den ländlichen Gebieten der Regionen spürbar. Zu den zentralen Problemen der ländlichen Infrastruktur zählen u.a. der zunehmend erschwerte Zugang zur Gesundheitsversorgung, zu sozialen Diensten und Bildung sowie zu Post- und Bankdienstleistungen. Darüber hinaus drohen schlechtere Beschäftigungsmöglichkeiten und mögliche Einkommensrückgänge.

Ziel: In der Mitteilung werden die Verbesserung der Lebensqualität, die Verwirklichung einer ausgewogenen territorialen Entwicklung und die Förderung des Wirtschaftswachstums in ländlichen Gebieten behandelt. Durch eine harmonische territoriale Entwicklung der ländlichen Gebiete, der ortsbezogenen Governance als Folge der Zusammenarbeit zwischen städtischen und ländlichen Gebieten und der Befestigung der Ernährungssicherheit sollen die Probleme im ländlichen Raum angegangen werden. Hinzu kommt die Sicherstellung der Solidarität und Fairness zwischen den Generationen, welche insbesondere durch Klimaneutralität, den Ausbau der digitalen Infrastruktur, neuen Bildungsmöglichkeiten und effizienter, zugänglicher und erschwinglicher öffentlicher und privater Dienstleistungen erreicht werden soll.

Gegenstand: Zur Verwirklichung des Ziels soll die Kooperation der Kommission mit den Mitgliedstaaten, Interessenträgern, Einrichtungen und Institutionen unterstützt und durch die Überwachung des EU-Aktionsplans aktualisiert werden.
Alle Maßnahmen der EU sollen auf ihre Auswirkungen auf die ländlichen Gebiete mit Blick auf das Wachstum, das soziale Wohlergehen und die Chancengleichheit aller Menschen im ländlichen Raum sowie die ökologische Qualität der betreffenden Gebiete geprüft werden. Hierzu wird eine Beobachtungsstelle für den ländlichen Raum eingerichtet, wobei die Erfassung und Analyse von Daten, die Bereitstellung von Informationen über einschlägige EU-Initiativen für den ländlichen Raum und die Analyse der Auswirkungen des EU-Aktionsplans als zentrale Aufgaben der Beobachtungsstelle gelten.
Die EU-Finanzierungsmöglichkeiten für die ländlichen Gebiete werden mithilfe eines Instrumentariums, in welchem Informationen über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten zusammengefasst werden, für die Mitgliedsstaaten zugänglich gemacht.
Bis Ende 2021 wird die Kommission gemeinsam mit den Interessenträgern den Pakt für den ländlichen Raum auf den Weg bringen und zusammen mit dem Ausschuss der Regionen den Ansatz zur Verwirklichung der Ziele der Vision überprüfen. Des Weiteren wird bis Mitte 2023 eine Bestandsaufnahme der Maßnahmen vorgenommen.

EU-Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen

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Nicht-legislativer Akt: Am 3. März 2021 hat die Kommission eine Mitteilung über eine Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Menschen mit Behinderungen werden im alltäglichen Leben u.a. in Bereichen wie Gesundheitsversorgung, Bildung, Teilhabe am politischen Leben, Beschäftigung und Freizeitaktivitäten benachteiligt. Darüber hinaus sind sie häufiger von Armut und sozialer Ausgrenzung, insbesondere in Zeiten der globalen Pandemie, bedroht.

Ziele: In der Mitteilung wird eine neue Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen gefordert, die dazu dienen soll, die unterstützenden Maßnahmen auf europäische Ebene noch weiter auszubauen und somit die Lebensqualität der Menschen im kommenden Jahrzehnt zu verbessern. Zentral ist dabei die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention sowie die Bedeutung der Barrierefreiheit und der unabhängigen Lebensführung hervorzuheben. Außerdem möchte die EU die Rechte von Menschen mit Behinderungen weltweit unterstützen und einen Dialog über das Thema Behinderung anstoßen.

Gegenstand: Zur Verwirklichung der Ziele soll das europäische Ressourcenzentrum AccessibleEU erstellt werden, in welchem sektorübergreifender Austausch bewährter Verfahren zwischen nationalen Behörden und Sachverständigen stattfinden soll. Als Hilfestellung zur Ermöglichung eines unabhängigen Lebens, sollen im Jahr 2023 Leitlinien der EU für die Mitgliedstaaten erscheinen, die um einen europäischen Behindertenausweis ergänzt werden, der die Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit erleichtern soll. Des Weitern wird die Kommission bis zum Jahr 2024 einen spezifischen Rahmen für herausragende Sozialdienstleistungen für Menschen mit Behinderungen vorlegen, um das Dienstleistungsangebot für Menschen mit Behinderung zu verbessern und die Attraktivität von Arbeitsplätzen in diesem Bereich zu steigern. Darüber hinaus soll mithilfe des verbesserten Instrumentariums für eine bessere Rechtsetzung die Inklusion von Menschen mit Behinderungen unterstützt werden. Um den Dialog zu fördern wird die EU eine Plattform zum Thema Behinderung einrichten, auf welcher ab dem Jahr 2021 nationale VN-BRK-Kontaktstellen, Organisationen von Menschen mit Behinderungen und die Kommission zusammenkommen werden. Zur Stärkung der Behindertenrechte weltweit sollen Instrumente der Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik der EU angewandt und die Zusammenarbeit mit Drittstaaten sowie die Entwicklungszusammenarbeit gestärkt werden. Nach einer im Jahr 2022 durchgeführten Überprüfung des EU-Rahmens, wird die Kommission neue Maßnahmen vorschlagen.

Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2020

Verbraucheragenda

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Nicht-legislativer Akt: Am 13. November 2020 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über eine neue Verbraucheragenda zur Stärkung der Resilienz der Verbraucher/innen für eine nachhaltige Erholung veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Um die europäischen Verbraucher in die Lage zu versetzen, den Binnenmarkt in vollem Umfang zu nutzen, fundierte Entscheidungen zu treffen sowie eine aktive Rolle beim grünen und digitalen Wandel zu spielen, ist es von entscheidender Bedeutung, die erheblichen Herausforderungen, welche durch die COVID-19-Pandemie entstanden sind, zu bewältigen. So wird die Agenda als Leitfaden für die Umsetzung des Binnenmarktprogramms dienen, indem sie Maßnahmen für einen grüneren, digitaleren und gerechteren Binnenmarkt fördert sowie die wirtschaftliche Erholung nach der Pandemie anregt.

Ziele: Die neue Verbraucheragenda zielt in erster Linie darauf ab, die unmittelbaren Bedürfnisse der Verbraucher angesichts der aktuellen COVID-19-Pandemie zu erfüllen und ihre Widerstandsfähigkeit zu stärken. Um dies zu erreichen, werden fünf Schlüsselprioritäten gesetzt: der grüne Wandel, die digitale Transformation, Rechtsschutz und Durchsetzung von Verbraucherrechten, spezifische Bedürfnisse bestimmter Verbrauchergruppen und internationale Zusammenarbeit. Neue Maßnahmen sollen jeden Verbraucher unabhängig von seiner finanziellen Situation befähigen, eine aktive Rolle beim grünen Wandel zu spielen. Handelspraktiken, die das Recht der Verbraucher auf eine informierte Wahl missachten, ihre Verhaltensvorurteile ausnutzen oder ihre Entscheidungsprozesse verzerren, sollen bekämpft werden. Zusätzliche Leitlinien für die Anwendbarkeit von Verbraucherrechtsinstrumenten wie der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und der Richtlinie über Verbraucherrechte werden ebenfalls gefordert. Schließlich ist eine starke internationale Zusammenarbeit zwischen den Behörden und allen Akteuren der Lieferkette entscheidend, um einen wirksamen Schutz der Verbraucher zu gewährleisten.

Gegenstand: Eine Reihe von Sofortmaßnahmen umfasst die Analyse der längerfristigen Auswirkungen von COVID-19 auf das Konsumverhalten der Menschen in der EU als Grundlage für künftige politische. Für 2021 plant die Kommission die Vorlage eines Legislativvorschlags, der den Verbrauchern bessere Informationen über die Nachhaltigkeit von Produkten und einen besseren Schutz vor bestimmten Praktiken wie Greenwashing und vorzeitiger Veralterung bieten soll, sowie eines Legislativvorschlags zur Untermauerung umweltbezogener Angaben auf der Grundlage der Methoden des ökologischen Fußabdrucks. Ab 2022 wird die Kommission im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie über den Verkauf von Waren prüfen, wie die Reparatur weiter gefördert und nachhaltigere, "kreislauffähige" Produkte unterstützt werden können. Darüber hinaus plant die Kommission, bis 2022 und nach der Aktualisierung ihrer Leitfäden zur Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und zur Richtlinie über Rechte der Verbraucher zu analysieren, ob mittelfristig zusätzliche Rechtsvorschriften oder andere Maßnahmen erforderlich sind, um gleiche Fairness online und offline zu gewährleisten. Die Anwendung der CPC-Verordnung soll bis 2023 evaluiert werden, um insbesondere die Wirksamkeit der Durchsetzung bei der Bekämpfung von EU-weiten Praktiken, die gegen das Verbraucherrecht verstoßen, zu bewerten. Schließlich wird die Kommission bis 2023 einen strategischen Ansatz zur Verbesserung des Verbraucherbewusstseins und der Verbrauchererziehung entwickeln, der auch die Bedürfnisse verschiedener Gruppen berücksichtigt, unter anderem auf der Grundlage von Konzepten der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung.

Bewältigung der Auswirkungen des demografischen Wandels

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Nicht-legislativer Akt: Am 17. Juni 2020 hat die Europäische Kommission einen Bericht über die Auswirkungen des demografischen Wandels veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Während Europa durch den klimatischen, gesellschaftlichen und demografischen Wandel bereits eine Phase tiefgreifender Veränderungen durchlaufen hat, stellt der demografische Wandel im Zuge der COVID-19-Pandemie die Demokratie in der EU vor weitere Herausforderungen und Chancen. Eine angemessene Bewältigung des Wandels wird die Regierungs- und Beteiligungssysteme der Union dynamischer, widerstandsfähiger und integrativer gestalten sowie die Vielfalt der europäischen Gesellschaft widerspiegeln.

Ziele: Der demografische Wandel gilt als langfristige Chance für Europa, um eine gerechtere und widerstandsfähigere Gesellschaft aufzubauen, während die Notwendigkeit der Solidarität zwischen den Generationen als eine der treibenden Kräfte für den Aufschwung in Europa hervorgehoben wird. Europa wird danach streben, den Lebensstandard zu verbessern und Ungleichheiten zu verringern, mit dem Ziel, für die Bedürfnisse der Menschen zu sorgen sowie diese Perspektiven und Beschäftigungsmöglichkeiten einräumen. Ferner behandelt der Bericht den Zugang zur Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuung und Bildung sowie anderen unverzichtbaren lokalen Dienstleistungen wie Postämtern, öffentlichen Bibliotheken oder Transport. Es wird betont, dass die Europäische Union, ihre Mitgliedstaaten und ihre Regionen ein gemeinsames Interesse daran haben, als Teil des europäischen Aufschwungs und des Aufbaus einer widerstandsfähigeren, nachhaltigeren und gerechteren Union, auf die Auswirkungen des demografischen Wandels zum Wohle aller Europäer angemessen zu reagieren.

Gegenstand: Die Kommission wird ein Grünbuch zum Thema Altern sowie eine langfristige Vision für den ländlichen Raum vorlegen und sich dabei auch mit anderen Themen befassen, die in diesem Bericht hervorgehoben werden, wie z. B. Einsamkeit, soziale Isolation, psychische Gesundheit, wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit und langfristige Gesundheitsversorgung. Die Kommission wird alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen, insbesondere durch den nächsten langfristigen EU-Haushalt und ihr Konjunkturinstrument Next Generation EU, um den sozialen Zusammenhalt, die Integration und Eingliederung, die ländliche Entwicklung sowie die allgemeine und berufliche Bildung zu fördern. Außerdem sollen Strukturreformen und die Nachhaltigkeit der Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden. Da sich die Politikgestaltung an der Realität vor Ort orientiert und die Disparitäten zwischen den Regionen verringert werden soll, wird die Kommission weiterhin für soziale Gerechtigkeit, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung eintreten, insbesondere durch die Europäische Säule sozialer Rechte und die EU-Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter. Auf der Grundlage dieses Berichts wird die Kommission einen Dialog mit den einschlägigen Interessenträgern, insbesondere auf regionaler Ebene, führen und mit den Mitgliedstaaten, den EU-Institutionen und -Gremien, insbesondere dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen, diskutieren.

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Nicht-legislativer Akt: Am 27. Januar 2021 hat die Europäische Kommission einen Grünbuch zum Thema Altern zur Förderung von Solidarität und Verantwortung zwischen den Generationen veröffentlicht (Pressemitteilung) .

Problem: Der Anstieg der Lebenserwartung bei der Geburt um etwa 10 Jahre sowie das heutige Durchschnittsalter in Europa von 42,5 Jahren haben erhebliche Auswirkungen auf den Alltag der Menschen und die Gesellschaft in Europa insgesamt. Während diese Veränderungen neue Möglichkeiten für die Schaffung neuer Arbeitsplätze, die Förderung sozialer Gerechtigkeit und die Steigerung des Wohlstands bieten, haben die unverhältnismäßigen Auswirkungen der Pandemie auf ältere Menschen einige der Herausforderungen deutlich gemacht, die eine alternde Bevölkerung für das Gesundheits- und Sozialwesen mit sich bringt. Während sich die Mitgliedstaaten mit diesen Auswirkungen befassen, sind angesichts des Ausmaßes und der Geschwindigkeit, die dieser Trend auf die gesamte Gesellschaft haben wird, unionsweite Ansätze erforderlich, um sicherzustellen, dass die EU-Politik in einer Zeit großer Veränderungen zweckmäßig ist.

Ziele: Hauptzweck des Grünbuchs ist es, eine breite politische Debatte über die Bevölkerungsalterung anzustoßen, um Optionen zu erörtern, wie die damit verbundenen Herausforderungen und Chancen antizipiert und bewältigt werden können. Da die EU in einer guten Position ist, um Schlüsselthemen und -trends zu identifizieren und Maßnahmen zum Thema Altern auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu unterstützen, soll sie den Mitgliedstaaten und Regionen helfen, ihre eigenen, maßgeschneiderten politischen Antworten auf die Alterung zu entwickeln. Zu den spezifischen Zielen gehören die Förderung des gesunden und aktiven Alterns, insbesondere im Hinblick auf Konsum- und Ernährungsgewohnheiten sowie körperliche und soziale Aktivität. Ferner ist auch das lebenslange Lernen, d. h. Investitionen in das Wissen, die Fähigkeiten und Kompetenzen der Menschen während ihres gesamten Lebens Bestandteil des Grünbuchs. Eine hochwertige allgemeine und berufliche Bildung muss für alle zugänglich sein, auch für diejenigen, die in ländlichen und abgelegenen Regionen leben. Darüber hinaus sollen mehr Menschen in das Erwerbsleben einbezogen werden, um Produktivität, Innovation und Geschäftsmöglichkeiten zu steigern. Die Aufrechterhaltung angemessener, gerechter und nachhaltiger Renten in einer alternden Gesellschaft sowie die Deckung des Gesundheits- und Langzeitpflegebedarfs einer alternden Bevölkerung stehen ebenfalls auf der Tagesordnung.

Gegenstand: Die EU unterstützt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten, unter anderem durch das neue Programm EU4Health, zum Beispiel bei der Bekämpfung von Krebs, Demenz und psychischer Gesundheit sowie bei der Förderung gesunder Ernährung und regelmäßiger körperlicher Betätigung. Der Aktionsplan für digitale Bildung, der ein umfassendes Konzept für digitales Lernen und digitale Bildung auf EU-Ebene vorschlägt, ermöglicht neue Ansätze, die den Unterricht im Klassenzimmer mit hochwertigem digitalem Lernen verbinden und den Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten verbessern. Maßnahmen zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an der bezahlten und unbezahlten Familienarbeit sowie spezifische Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt und zur Schließung der geschlechtsspezifischen Diskrepanz sollen die Teilhabe von Männern an der Hausarbeit und der Familienbetreuung verbessern. Die Unterstützung der legalen Migration und die Erhöhung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen sollen dazu beitragen, den Fachkräftemangel auf dem Arbeitsmarkt zu beheben. Die digitale Konnektivität soll abgelegenen Gebieten den Zugang zu hochwertiger Bildung und hochwertigen Arbeitsplätzen ermöglichen. Die Infrastruktur und die Bereitstellung von Dienstleistungen, wie z. B. allgemeine und berufliche Bildung, Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege, sollen die Entwicklungsmöglichkeiten verbessern, sofern sie an die lokalen Bedürfnisse angepasst sind. Schließlich sollen Freiwilligentätigkeiten die Solidarität und Zusammenarbeit zwischen den Generationen fördern, einen Mehrwert schaffen und Jung und Alt gleichermaßen in Form von Wissen, Erfahrung und Selbstwertgefühl zugutekommen.

Initiativen in den Bereichen Gleichstellung und Nichtdiskriminierung

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Nicht-legislativer Akt: Am 5. März 2020 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über eine Union der Gleichheit: Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025 veröffentlicht (Pressemitteilung) .

Problem: Während die geschlechtsspezifischen Unterschiede in der Bildung abgebaut werden, bestehen geschlechtsspezifisch Unterschiede in den Bereichen Beschäftigung, Entlohnung, Pflege und Renten fort, wobei weiterhin der Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter durch sexistische Hassreden sowie durch die Blockierung von Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt und Geschlechterstereotypen verletzt wird. Insbesondere die #MeToo-Bewegung hat das Ausmaß von Sexismus und Missbrauch verdeutlicht, dem Frauen und Mädchen nach wie vor ausgesetzt sind. Daher hält es die Kommission für entscheidend, der Gleichstellung der Geschlechter neuen Schwung zu verleihen, indem sie politische Ziele und Schlüsselaktionen für den Zeitraum 2020-2025 festlegt.

Ziele: Die Strategie der Kommission zielt in erster Linie auf ein geschlechtergerechtes Europa ab, in dem geschlechtsspezifische Gewalt, sexuelle Diskriminierung und strukturelle Ungleichheit zwischen Frauen und Männern überwunden werden. Es soll ein Europa geschaffen werden, in dem Frauen und Männer, Mädchen und Jungen in all ihrer Vielfalt gleichberechtigt und frei sind, ihren Lebensweg zu verfolgen, in dem sie die gleichen Chancen haben, sich zu entfalten, und in dem sie gleichberechtigt an der europäischen Gesellschaft teilhaben und sie leiten können. Spezifische Ziele sind die Beendigung der geschlechtsspezifischen Gewalt, die Infragestellung von Geschlechterstereotypen, die Beseitigung der geschlechtsspezifischen Unterschiede auf dem Arbeitsmarkt und die Verwirklichung einer gleichberechtigten Teilhabe in den verschiedenen Wirtschaftssektoren. Die Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles sowie die Überwindung des geschlechtsspezifischen Betreuungsgefälles sollen eine geschlechtergerechte Wirtschaft fördern. Ferner wird hervorgehoben, dass eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in Entscheidungsprozessen und in der Politik sowie die Finanzierung von Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung in der EU zu einer innovativen, wettbewerbsfähigen und florierenden europäischen Wirtschaft beitragen werden.

Gegenstand: Zu den geplanten Maßnahmen gehört die Ratifizierung und Umsetzung der Istanbul-Konvention sowie des IAO-Übereinkommens zur Bekämpfung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt durch alle Mitgliedstaaten. Die systematische Erfassung und Meldung von Daten über geschlechtsspezifische Gewalt sowie die Unterstützung der Zivilgesellschaft und der öffentlichen Dienste bei der Verhütung und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt und geschlechtsspezifischer Stereotypisierung können die Gleichstellung der Geschlechter weiter fördern. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, die Richtlinie über die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben umzusetzen. Darüber hinaus sollen das Europäische Parlament und der Rat den Vorschlag für eine Richtlinie zur Verbesserung des Geschlechterverhältnisses in Unternehmensvorständen und Maßnahmen zur Verbesserung des Geschlechterverhältnisses auf allen Ebenen des Managements und in Führungspositionen annehmen. Schließlich ist es entscheidend, dass alle EU-Institutionen, Mitgliedstaaten und EU-Agenturen partnerschaftlich mit der Zivilgesellschaft und Frauenorganisationen, den Sozialpartnern und dem Privatsektor zusammenarbeiten.

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Nicht-legislativer Akt: Am 18. September 2020 hat die Kommission eine Mitteilung für Eine Union der Gleichheit: EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025 veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Diskriminierung aufgrund der „Rasse“ oder der ethnischen Herkunft ist in der Europäischen Union (EU) trotz ihres Verbots nach wie vor verbreitet. Diese Diskriminierung wirkt sich nachteilig auf einen erheblichen Teil der in Europa lebenden Menschen aus und untergräbt ihre Menschenwürde, ihre Lebenschancen, ihren Wohlstand, ihr Wohlergehen und oft auch ihre persönliche Sicherheit. Darüber hinaus bedeutet eine solche Diskriminierung eine Missachtung der Grundwerte der EU, wonach jeder Mensch ungeachtet seiner Rasse oder ethnischen Herkunft in den Genuss seiner Grundrechte und -freiheiten und einer gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft kommen sollte. Dieses Szenario schwächt die soziale, politische und wirtschaftliche Stärke der EU, die sich aus der Einheit in der Vielfalt ergibt, und zeigt, dass entschlossenere Maßnahmen erforderlich sind, um Gleichbehandlung und Gleichheit für alle zu gewährleisten.

Ziel: Die Mitteilung zielt darauf ab, den in der EU vorherrschenden Rassismus und die Rassendiskriminierung durch die Umsetzung eines umfassenden Aktionsplans zu bekämpfen und abzuschwächen. Sie will den Stimmen von Menschen, die einer rassischen oder ethnischen Minderheit angehören, Gehör verschaffen und die Akteure auf allen Ebenen in einer gemeinsamen Anstrengung vereinen, um Rassismus wirksamer zu bekämpfen. Ziel ist es, ein Umfeld zu schaffen, in dem jeder Einzelne frei von Rassismus und Diskriminierung leben kann.

Gegenstand: Im Mittelpunkt des Aktionsplans steht die Anerkennung des EU-Rechtsrahmens gegen Diskriminierung und die Forderung nach dessen konsequenter Durchsetzung und möglicher Verbesserung. Dies erfordert eine gründliche Bewertung der derzeitigen Rechtsinstrumente, wie z. B. der Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse, um Schutzlücken und verbesserungswürdige Bereiche zu ermitteln. Darüber hinaus unterstreicht der Plan die Notwendigkeit einer verbesserten Datenerhebung und -analyse als Grundlage für politische Entscheidungen und fordert einen stärker harmonisierten Ansatz für die Erhebung von Daten, die nach Rasse oder ethnischer Herkunft aufgeschlüsselt sind, um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und der EU-Grundrechtecharta zu gewährleisten. Darüber hinaus wird in der Mitteilung die entscheidende Rolle der Strafverfolgungs- und Justizsysteme bei der Bekämpfung von Rassismus hervorgehoben. Sie schlägt Maßnahmen zur Verhinderung diskriminierender Praktiken, einschließlich der unrechtmäßigen Erstellung von Profilen, vor und unterstreicht die Bedeutung von Schulungen für Polizei- und Justizmitarbeiter, damit diese mit Hassverbrechen und -reden wirksam umgehen können. Der Plan geht auch auf die Zunahme von Hassreden und Desinformation im Internet ein und fordert eine engere Zusammenarbeit mit IT-Unternehmen und die Umsetzung des Gesetzes über digitale Dienste, um die Aufsicht über die Inhaltspolitik von Online-Plattformen zu verstärken. Der Aktionsplan plädiert außerdem dafür, Antirassismusmaßnahmen in alle EU-Politiken, Rechtsvorschriften und Finanzierungsprogramme einzubeziehen. Er schlägt vor, EU-Finanzierungsmechanismen wie den Europäischen Sozialfonds Plus und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zu nutzen, um Initiativen zur Förderung der sozialen Eingliederung und zur Bekämpfung von Rassendiskriminierung zu unterstützen. Darüber hinaus unterstreicht sie die Bedeutung nationaler Aktionspläne gegen Rassismus und ermutigt die Mitgliedstaaten, umfassende, auf ihren spezifischen Kontext zugeschnittene Strategien anzunehmen. Bei der Bekämpfung des strukturellen Rassismus erkennt der Plan die Bedeutung von Bildung, Beschäftigung, Gesundheit und Wohnen als Schlüsselbereiche an, in denen Ungleichheiten bekämpft werden müssen. Er fordert gezielte politische Maßnahmen und Finanzierungsprogramme, um gleichen Zugang und gleiche Chancen für alle zu gewährleisten, insbesondere für Menschen, die einer Rasse oder ethnischen Minderheit angehören. Auch die Rolle der Medien, des Sports und des privaten Sektors bei der Förderung der Vielfalt und der Bekämpfung von Stereotypen wird anerkannt. Schließlich wird in dem Dokument die Schaffung eines ständigen Rahmens für Dialog und Austausch vorgeschlagen, an dem ein breites Spektrum von Akteuren beteiligt ist, darunter Organisationen der Zivilgesellschaft, Sozialpartner und Vertreter von Minderheitengruppen. Zur Erleichterung dieses Dialogs ist die Ernennung eines EU-Koordinators für Rassismusbekämpfung vorgesehen, der dafür sorgt, dass die Anliegen der von Rassismus Betroffenen auf höchster Ebene gehört und behandelt werden.

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 30. März 2023 wurde eine vorläufige Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über den Vorschlag zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles erzielt (Pressemitteilung). Die Verordnung verpflichtet die Unternehmen in der EU, Informationen bereitzustellen, die es den Arbeitnehmern ermöglichen, Löhne und Gehälter zu vergleichen und das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen zu ermitteln, und verbietet somit Geheimhaltungsklauseln zum Entgelt. Um in Kraft zu treten, muss das vorläufige Abkommen nun vom Rat und vom Parlament formel angenommen werden.

Vorschlag: Am 4. März 2021 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Lohntransparenz und Durchsetzungsmechanismen veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Obwohl das Recht auf gleiches Entgelt für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit eines der Gründungsprinzipien der EU darstellt, bleibt die wirksame Umsetzung und Durchsetzung dieses Grundsatzes in der Praxis eine Herausforderung innerhalb der Union. Unter anderem aufgrund mangelnder Lohntransparenz beträgt das geschlechtsspezifische Lohngefälle in der EU nach wie vor etwa 14 %, was sich negativ auf die Lebensqualität von Frauen auswirkt, insbesondere im Hinblick auf ihr erhöhtes Armutsrisiko. Die Covid-19-Pandemie mit ihren wirtschaftlichen und sozialen Folgen hat die Lage der Arbeitnehmerinnen weiter verschlechtert, sodass sich die Kommission veranlasst sieht, dieses drängende Problem durch die Förderung der Lohntransparenz anzugehen.

Ziele: Um die nach wie vor unzureichende Durchsetzung des Grundrechts auf gleiches Entgelt in Angriff zu nehmen und sicherzustellen, dass dieses Recht in der gesamten EU gewahrt wird, müssen in den Unternehmen Standards für die Lohntransparenz festgelegt werden. Die Erleichterung der Anwendung der Schlüsselbegriffe im Zusammenhang mit gleichem Entgelt, einschließlich "Entgelt" und "gleichwertige Arbeit", sowie die Stärkung der Durchsetzungsmechanismen sollen das Recht der Arbeitnehmer auf gleiches Entgelt weiter fördern. Die Entgelttransparenz soll den Arbeitnehmern ermöglichen, eine auf das Geschlecht basierende Diskriminierung aufzudecken und zu beweisen. Mithilfe der Lohntransparenz werden geschlechtsspezifische Verzerrungen in den Entgeltsystemen sowie bei der Einstufung von Arbeitsplätzen, die die Arbeit von Frauen und Männern nicht gleich und geschlechtsneutral bewerten oder bestimmte berufliche Fähigkeiten, die überwiegend als weibliche Qualitäten angesehen werden, deutlich. Darüber hinaus soll ein Wandel in der Einstellung zum Arbeitsentgelt von Frauen durch Sensibilisierung und Anregung einer Debatte über die Gründe für strukturelle Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern gefördert werden. Grundsätzlich zielt die Richtlinie darauf ab, Mindestanforderungen festzulegen, die die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen und das Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts durch Lohntransparenz und verstärkte Durchsetzungsmechanismen stärken.

Gegenstand: Der Anwendungsbereich der Richtlinie erstreckt sich auf Arbeitgeber im öffentlichen und privaten Sektor sowie auf alle Arbeitnehmer, die einen Arbeitsvertrag oder ein Arbeitsverhältnis im Sinne der in den einzelnen Mitgliedstaaten geltenden Gesetze, Tarifverträge und/oder Gepflogenheiten haben, wobei die Rechtsprechung des Gerichtshofs zu berücksichtigen ist. Die Mitgliedstaaten sollen die erforderlichen Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass die Arbeitgeber über Lohnstrukturen verfügen, die gewährleisten, dass Frauen und Männer für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleich bezahlt werden. Sie sollen ferner die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft setzen, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten nachzukommen. Die Kommission sei unverzüglich davon zu unterrichten. Spätestens acht Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten der Kommission alle Informationen darüber übermitteln, wie diese Richtlinie angewandt wurde und wie sie sich in der Praxis ausgewirkt hat. Schließlich soll die Kommission auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Durchführung dieser Richtlinie vor und schlägt gegebenenfalls Änderungen der Rechtsvorschriften vorliegen.

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Nicht-legislativer Akt: Am 12. November 2020 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über eine Union der Gleichheit: Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen 2020-2025 veröffentlicht (Pressemitteilung) .

Problem: Obwohl legislative Entwicklungen, Rechtsprechung und politische Initiativen das Leben vieler Menschen verbessert und dazu beigetragen haben, gleichberechtigtere und einladender Gesellschaften zu schaffen, auch für lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, nicht-binäre, intersexuelle und quere Menschen, besteht die Diskriminierung von LGBTIQ-Personen in der gesamten EU fort. Die COVID-19-Krise hat die am stärksten gefährdeten Gruppen zusätzlich unter Druck gesetzt; daher hält es die Kommission für notwendig, die Ungleichheiten und Herausforderungen, die LGBTIQ-Personen betreffen, anzugehen und dabei besonders auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von LGBTIQ-Personen zu achten.

Ziele: In der folgenden Mitteilung werden eine Reihe von gezielten Maßnahmen vorgestellt, die darauf abzielen, die Diskriminierung von LGBTIQ-Personen zu bekämpfen, ihre Sicherheit zu gewährleisten, LGBTIQ-integrative Gesellschaften aufzubauen und die Forderung nach LGBTIQ-Gleichstellung auf der ganzen Welt anzuführen. Diese Strategie soll dazu beitragen, die Stimmen von LGBTIQ-Personen zu stärken und die Mitgliedstaaten und Akteure auf allen Ebenen in dem gemeinsamen Bestreben zu vereinen, sich wirksam für die Gleichstellung von LGBTIQ einzusetzen. Die Durchsetzung und Verbesserung des rechtlichen Schutzes vor Diskriminierung sowie die Förderung von Inklusion und Vielfalt am Arbeitsplatz sollen dazu beitragen, Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen und die Geschäftsergebnisse zu verbessern. Ungleichheiten in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Kultur und Sport sollen ebenfalls angegangen werden. Die Stärkung des rechtlichen Schutzes von LGBTIQ-Personen vor Hassverbrechen, Hassreden und Gewalt durch stärkere Maßnahmen zur Bekämpfung von LGBTIQ-feindlichen Online-Hassreden und Desinformationen kann ein sichereres Umfeld fördern. Die Rechte von LGBTIQ-Personen in grenzüberschreitenden Situationen sollen durch die Verbesserung des Rechtsschutzes für Regenbogenfamilien sowie die Anerkennung von trans- und nicht-binären Identitäten und von intersexuellen Menschen gefördert werden. Schließlich wird die Stärkung des Engagements der EU in Bezug auf LGBTIQ-Themen in allen ihren Außenbeziehungen spezifische Anstrengungen zur Bekämpfung von Gewalt, Hass und Diskriminierung initiieren und sicherstellen, dass die Rechte von LGBTIQ-Personen in den Partnerländern gewahrt werden.

Gegenstand: Die Europäische Kommission wird einen angemessenen Schutz für schutzbedürftige Antragsteller im Rahmen des gemeinsamen europäischen Asylsystems sowie Unterstützung für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen bei Maßnahmen im Rahmen des Asyl- und Migrationsfonds bereitstellen. Eine im Jahr 2021 vorgestellte Initiative sieht vor, die Liste der "EU-Verbrechen" um Hassverbrechen und Hassreden zu erweitern, u.a. in Fällen, in denen sie gegen LGBTIQ-Personen gerichtet sind. Die Kommission soll Finanzierungsmöglichkeiten für Initiativen zur Bekämpfung von Hassverbrechen, Hassreden, Gewalt und schädlichen Praktiken gegen LGBTIQ-Personen bereitstellen, während die Mitgliedstaaten ermutigt werden sollen, die Ausbildung und den Aufbau von Kapazitäten für die Strafverfolgung zu verbessern, um LGBTIQ-phobische Vorurteile besser zu erkennen und zu erfassen. Im Jahr 2022 sollen die Leitlinien zur Freizügigkeit aus dem Jahr 2009 überarbeitet werden, um der Vielfalt der Familien Rechnung zu tragen und die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit für alle Familien, einschließlich Regenbogenfamilien, zu erleichtern. Schließlich soll die Erfüllung der Ermächtigungsbedingung im Kontext der Charta der Grundrechte, wie sie im Vorschlag der Kommission für eine neue Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen (CPR) vorgesehen ist, überwacht und bewertet werden.

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Nicht-legislativer Akt: Am 7. Oktober 2020 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über die Union der Gleichheit: Strategischer Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Obwohl für die Eingliederung der Roma bereits politische, rechtliche und finanzielle Instrumente der EU mobilisiert wurden, waren die Fortschritte bei der Integration der Roma in den letzten zehn Jahren begrenzt, wobei Diskriminierung, Antiziganismus und sozioökonomischer Ausgrenzung zum Alltag vieler der schätzungsweise 10-12 Millionen Roma in der EU führte. Die COVID-19-Pandemie zeigte außerdem, dass die ausgegrenzten und marginalisierten Roma-Gemeinschaften in hohem Maße negativen gesundheitlichen und sozioökonomischen Auswirkungen ausgesetzt sind, sodass eine neue Strategie erforderlich ist, die Antiziganismus, Hasskriminalität und Menschenhandel mit Roma, insbesondere mit Frauen und Kindern, angemessen bekämpfen kann.

Ziele: Die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung, der sozioökonomischen Eingliederung und der sinnvollen Beteiligung der Roma umfasst sieben spezifische Ziele, darunter die Bekämpfung und Verhinderung von Antiziganismus und Diskriminierung sowie die Verringerung von Armut und sozialer Ausgrenzung, um die sozioökonomische Kluft zwischen den Roma und der allgemeinen Bevölkerung zu schließen. Die Partizipation, somit die Integration, soll durch Empowerment, Zusammenarbeit und Vertrauen gefördert werden, während der gleichberechtigte Zugang zu einer qualitativ hochwertigen, integrativen Regelschulbildung effektiv verbessert werden soll. Des Weiteren ist der gleichberechtigte Zugang zu hochwertiger und nachhaltiger Beschäftigung durch den Abbau des Beschäftigungsgefälles und der geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Beschäftigung zu fördern. Die Gesundheit der Roma soll durch eine qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung verbessert werden. Schließlich ist der gleichberechtigte Zugang zu angemessenem, diskriminierungsfreiem Wohnraum und grundlegenden Dienstleistungen eine Notwendigkeit, um das Engagement für die Gleichstellung, Eingliederung und Beteiligung der Roma sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene zu verstärken.

Gegenstand: Die Mitgliedstaaten der EU werden aufgefordert, nationale strategische Rahmen für die Roma zu entwickeln, anzunehmen und umzusetzen, die gemeinsame Merkmale, Mindestverpflichtungen, mögliche zusätzliche Verpflichtungen je nach nationalem Kontext sowie ehrgeizigere Verpflichtungen für Mitgliedstaaten mit großen Roma-Bevölkerungen enthalten. Es wird empfohlen, dass der nationale strategische Rahmen auf der Grundlage einer umfassenden Bedarfsanalyse nationale Ausgangswerte und Zielvorgaben für die EU-Ziele und -Vorgaben sowie Zielvorgaben und Maßnahmen für bestimmte Gruppen wie Roma-Kinder, -Frauen, -Jugendliche und ältere Roma enthält, um die Vielfalt der Roma widerzuspiegeln, einschließlich geschlechtsspezifischer und kinder-/altersspezifischer Maßnahmen. Im Jahr 2022 wird die Kommission eine Bestandsaufnahme der nationalen strategischen Rahmen für die Roma vornehmen, die von den Mitgliedstaaten eingegangenen Verpflichtungen bewerten und Hinweise für erforderliche Verbesserungen geben. Die Mitgliedstaaten werden daher aufgefordert, ab 2023 alle zwei Jahre über die Umsetzung der nationalen strategischen Rahmen für die Roma zu berichten, einschließlich der Maßnahmen zur Förderung von Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe und unter voller Nutzung des Indikatorenportfolios.

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 12. März 2021 wurde die Empfehlung des Rates zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma angenommen. Diese löst bisherige, ausgelaufene Integrationsstrategien ab und fokussiert sich vor allem auf die sozio-ökonomische Einbindung der Roma, sowie deren Teilhabe an nationalen Entscheidungen.

Vorschlag: Am 7. Oktober 2020 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Empfehlung zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Angesichts der COVID-19-Pandemie und der Tatsache, dass ausgegrenzte und marginalisierte Roma-Gemeinschaften sowohl kurzfristigen negativen gesundheitlichen als auch mittelfristigen sozioökonomischen Auswirkungen ausgesetzt sind, soll auf EU-Ebene die Diskriminierung bekämpft sowie die Gleichbehandlung der größten ethnischen Minderheit Europas unterstützt werden, u.a. durch die Förderung der sozioökonomischen Integration.

Ziele: Die Bekämpfung der Diskriminierung und der sozioökonomischen Ausgrenzung der Roma sind die wichtigsten Ziele des Vorschlags. Mit besonderem Schwerpunkt auf der Nichtdiskriminierung, zu der auch die Bekämpfung von Antiziganismus gehört, sollen sozioökonomische Bereiche wie Bildung, Beschäftigung, Gesundheit und Wohnen entsprechend verbessert werden. Insbesondere sollen die Bedürfnisse spezifischer Gruppen innerhalb der Gemeinschaft berücksichtigt werden, indem die Roma in die Gestaltung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung von Strategien zur Gleichstellung und Eingliederung der Roma einbezogen werden. Weiter sollen die Zielsetzung, die Datenerfassung sowie die Überwachung und die Berichterstattung verbessert werden. Ungleichheiten sollen wirksamer angegangen werden, um sicherzustellen, dass die Roma die Sozialschutzsysteme in vollem Umfang nutzen und ihr Potenzial ausschöpfen können, um einen Beitrag zur Wirtschaft und Gesellschaft im Allgemeinen zu leisten, was zu besseren sozialen und wirtschaftlichen Ergebnissen für alle führen wird. Der allgemeine Zweck dieser Empfehlung besteht darin, ein langfristiges Engagement für die gemeinsamen Ziele in Bezug auf die Gleichstellung, Eingliederung und Teilhabe der Roma zu bekräftigen und durch die Festlegung von Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten zur Verwirklichung dieser Ziele ergreifen können, eine erneuerte und verstärkte Orientierung zu bieten.

Gegenstand: Zur Förderung von Gleichheit, Eingliederung und Teilhabe konsolidieren die Mitgliedstaaten ihre Bemühungen zur verstärkten Bekämpfung von direkter und indirekter Diskriminierung, Belästigung, Stereotypisierung, romafeindlicher Rhetorik, Hassreden, Hassverbrechen und Gewalt gegen Roma. Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten auf, die extrem hohe Armutsgefährdungsquote sowie die materielle und soziale Benachteiligung der Roma-Bevölkerung zu bekämpfen, indem sie die Investitionen in Humankapital, die Entwicklung der Infrastruktur und die Politik des sozialen Zusammenhalts erhöhen und verbessern sowie den Zugang zu angemessenen Sozialschutzsystemen für benachteiligte Roma gewährleisten. Ferner ist die sinnvolle Beteiligung und Konsultation der Roma-Bevölkerung, einschließlich Frauen, Kindern und Jugendlichen, zu gewährleisten, insbesondere durch die Förderung der sozialen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Teilhabe, insbesondere von Roma-Frauen und -Jugendlichen. Schließlich sollen Kontaktstellen mit angemessenen und notwendigen Ressourcen, Personalkapazitäten, Mandat und politischem Gewicht die wirksame Koordinierung und Überwachung der nationalen Politik für die Gleichstellung, Eingliederung und Beteiligung der Roma ermöglichen.

Demokratie

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Nicht-legislativer Akt: Am 3. Dezember 2020 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über einen Europäischen Aktionsplan für Demokratie veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Die Demokratien in der Europäischen Union sehen sich zunehmend mit Herausforderungen konfrontiert, darunter zunehmender Extremismus und Polarisierung sowie eine wahrgenommene Distanz zwischen den Menschen und ihren gewählten Vertretern, die die Integrität von Wahlen und das Umfeld, in dem Journalisten und die Zivilgesellschaft arbeiten, bedrohen. Bemühungen um die Verbreitung falscher und irreführender Informationen und die Manipulation von Wählern, auch durch ausländische Akteure, haben die demokratischen Systeme und Institutionen weltweit geschwächt. Die COVID-19-Pandemie rief darüber hinaus außergewöhnliche Notfallmaßnahmen hervor, die zur Bewältigung der beispiellosen Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit ergriffen wurden und mancherorts Besorgnis über ihre Auswirkungen auf die Demokratie auslösten.

Ziele: Die Kommission fordert Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf die Rechte und Freiheiten des Einzelnen und versucht, Maßnahmen zu entwickeln, um diese globalen Herausforderungen für die Demokratie angemessen anzugehen und eine Grundlage für Partnerschaften mit gleich gesinnten Demokratien zu schaffen. Auf EU- und nationaler Ebene ist ein kohärenter Ansatz zwischen internen und externen Maßnahmen erforderlich, der die Demokratien in der ganzen Welt schützen, inspirieren und unterstützen könnte. Zu den spezifischen Zielen gehören neben einer starken demokratischen Beteiligung auch die Förderung freier und fairer Wahlen, die Unterstützung freier und unabhängiger Medien sowie der Kampf gegen Desinformation. Transparenz der politischen Werbung und Kommunikation sowie klarere Regeln für die Finanzierung europäischer politischer Parteien sollen das Engagement der Bürger und eine aktive Zivilgesellschaft fördern. Freiheit und Pluralismus innerhalb der Medien in Bezug auf die Sicherheit von Journalisten im Kontext der Abwehr von strategischen Klagen gegen die Beteiligung der Öffentlichkeit sollen dazu beitragen, professionelle Normen und Standards zu entwickeln, die wiederum für das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Medien unerlässlich sind. Schließlich soll der Kampf gegen Desinformation durch die Verbesserung der Fähigkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten gestärkt werden, ihre Bürger vor der Verzerrung von Informationen, der Irreführung des Publikums und vor manipulativen Taktiken wie Fake-Profilen zu schützen, die Narrative zu bestimmten politischen Themen künstlich verstärken und bestehende Spaltungen in der Gesellschaft ausnutzen.

Gegenstand: Ein neuer gemeinsamer operativer Mechanismus und andere Unterstützungsmaßnahmen sollen auf der bisherigen Arbeit des Europäischen Kooperationsnetzes für Wahlen aufbauen, um widerstandsfähige Wahlprozesse zu fördern und weitere praktische Maßnahmen zum Schutz der Wahlinfrastruktur vor Bedrohungen, auch vor Cyberangriffen, zu ergreifen. Die Kommission wird eine hochrangige Veranstaltung organisieren, bei der verschiedene mit Wahlen befasste Behörden zusammenkommen, um aktuelle Herausforderungen zu erörtern und die Zusammenarbeit im Hinblick auf die Gleichbehandlung und eine ausgewogene Medienberichterstattung bei Wahlen zu verstärken. Darüber hinaus sollen EU-Mittel und Möglichkeiten im Rahmen der EU-Jugendstrategie, der staatsbürgerlichen Erziehung, des Programms Kreatives Europa und der Gleichstellungsagenda genutzt werden, um den Zugang zur demokratischen Beteiligung und das Vertrauen in die Demokratie zu fördern. Ein strukturierter Dialog im Rahmen des Europäischen Nachrichtenmedienforums mit den Mitgliedstaaten, Interessengruppen und internationalen Organisationen sowie eine nachhaltige Finanzierung von Projekten mit Schwerpunkt auf rechtlicher und praktischer Unterstützung für Journalisten in der EU und anderswo, einschließlich Sicherheits- und Cybersicherheitstraining für Journalisten und diplomatischer Unterstützung, sind erforderlich. Die Einführung des Media Ownership Monitors und die Entwicklung weiterer möglicher Leitlinien zur Transparenz des Medieneigentums sollen Maßnahmen für eine transparente und faire Zuteilung von staatlicher Werbung weiter fördern. Schließlich ist es von entscheidender Bedeutung, ein EU-Instrumentarium zur Bekämpfung ausländischer Einmischung und Beeinflussung zu entwickeln, einschließlich neuer Instrumente, die es ermöglichen, den Verursachern Kosten aufzuerlegen, sowie die strategischen Kommunikationsaktivitäten und Taskforces des EAD zu stärken.

Die Zukunft Europas

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Nicht-legislativer Akt: Am 22. Januar 2020 hat die Europäische Union eine Mitteilung zur Gestaltung der Konferenz zur Zukunft Europas veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Obwohl die Unterstützung der Bevölkerung für die Union auf einem der höchsten Niveaus seit fast 30 Jahren liegt, lässt die zunehmende Multipolarität der gegenwärtigen internationalen Ordnung viele Europäer über ihre Zukunft besorgt sein. Daher ist es für die Europäische Union von entscheidender Bedeutung, zu zeigen, dass sie Antworten auf die Sorgen ihrer Bürger geben kann.

Ziele: Eine stärkere Beteiligung der Europäer an der Entwicklung der Union ist die zentrale Prämisse der Konferenz zur Zukunft Europas. Die neue Politik der EU soll sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch Unternehmen helfen, vom ökologischen und digitalen Wandel zu profitieren, Ungleichheiten zu beseitigen sowie sicherzustellen, dass die Europäische Union fair, nachhaltig und wettbewerbsfähig wirtschaftet. Die Konferenz soll ein neues öffentliches Forum für eine offene, integrative, transparente und strukturierte Debatte mit den Bürgerinnen und Bürgern über eine Reihe von Schlüsselprioritäten und -herausforderungen sein und dabei zentrale Werte und Standards in der ganzen Welt fördern, wobei die europaweite demokratische Arbeit im Vordergrund steht. Durch die Einbeziehung nationaler und regionaler Parlamente und Regionen ist sicherzustellen, dass die Konferenz weit über die europäischen Hauptstädte hinausgeht und jeden Winkel der Union erreicht, um eine Diskussion zu ermöglichen, die sich auf das konzentriert, was für alle Bürgerinnen und Bürger wichtig ist.

Gegenstand: Da die Bevölkerung Ausgangs- und Orientierungspunkt der Konferenz zur Zukunft Europas ist, soll die Konferenz für alle Bürgerinnen und Bürger aus allen Gesellschaftsschichten und aus allen Teilen der Union zugänglich sein und die Vielfalt Europas widerspiegeln. Sie soll der Zivilgesellschaft, den europäischen Institutionen und anderen europäischen Einrichtungen, einschließlich des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, sowie den nationalen, regionalen und lokalen Behörden, den Parlamenten und anderen Akteuren offen stehen, die alle als gleichberechtigte Partner einen Beitrag leisten. Das Konzept, die Struktur, der Umfang und der Zeitplan der Konferenz werden vom Europäischen Parlament, vom Rat und von der Europäischen Kommission festgelegt, um eine wirklich gemeinsame Anstrengung zu ermöglichen. Diese Zusammenarbeit sollte in Form einer Gemeinsamen Erklärung der drei Organe erfolgen, die später für weitere Unterzeichner, einschließlich Institutionen, Organisationen und Interessengruppen, geöffnet wird. Es ist ein sicherer Raum zu schaffen, in dem die Europäerinnen und Europäer ihre Meinung äußern können, sowie neue Foren zu fördern, in denen die Ansichten der Bürgerinnen und Bürger und die praktische Politikgestaltung aufeinandertreffen können. Diese Foren sollen digital und mehrsprachig sein, um eine größtmögliche Beteiligung, Zugänglichkeit und Transparenz zu gewährleisten. Alle EU-Institutionen haben Ressourcen, insbesondere finanzielle Mittel, für die Organisation und Durchführung der Konferenz zur Verfügung zu stellen, um die Reichweite zu erhöhen. In Anbetracht der Tatsache, dass eine Diskussion dieser Größenordnung nur dann erfolgreich sein kann, wenn ihr echte Maßnahmen und greifbare Ergebnisse folgen, wird die Kommission bei der Festlegung ihrer Legislativagenda das Feedback und die Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen.

Rechtsstaatlichkeit

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Am 30. September 2020 hat die Europäische Kommission ihren Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020 vorgelegt, der eine Übersicht zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in der EU und zum anderen eine Bewertung der Situation in den einzelnen Mitgliedstaaten enthält.

Grundrechte

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Nicht-legislativer Akt: Am 2. Dezember 2020 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über eine Strategie für eine verstärkte Anwendung der Grundrechtecharta in der EU veröffentlicht (Pressemitteilung) .

Problem: Während die Grundrechtecharta zu einer stärkeren Förderung sowie dem besseren Schutz der Grundrechte der Menschen in der EU geführt hat, sind neue Herausforderungen entstanden, beispielsweise in den Bereichen Migration und Sicherheit sowie in jüngster Zeit im Kontext der COVID-19-Krise, die zu Einschränkungen eines breiten Spektrums von Grundrechten und Freiheiten geführt und die Ungleichheit vergrößert haben. Der ökologische und der digitale Wandel bringen nicht nur neue Chancen, sondern auch Herausforderungen mit sich, darunter die Verbreitung illegaler Hassreden, eine verstärkte Überwachung, schwere Diskriminierung und eine erhöhte Anfälligkeit bestimmter Gruppen. Daher stellt die Kommission eine optimierte Strategie vor, um sicherzustellen, dass die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten das volle Potenzial der Charta nutzen.

Ziele: Um die Anwendung der Grundrechtecharta zu stärken, wurden vier Hauptziele festgelegt. Die folgende Strategie zielt darauf ab, die wirksame Anwendung der Charta durch die Mitgliedstaaten zu gewährleisten, Organisationen der Zivilgesellschaft, Rechtsverteidiger und Angehörige der Rechtsberufe zu stärken, die Nutzung der Charta als Orientierungshilfe für die EU-Institutionen zu fördern und das Bewusstsein der Menschen für ihre Rechte aus der Charta zu sensibilisieren. Indem sie auf Prävention, Förderung, Umsetzung und Durchsetzung hinarbeitet, wird sie gezielte Bemühungen ergänzen, um die Rechte und Werte der EU in Bereichen wie Opferrechte und Zugang zur Justiz, Gleichstellung und Integration, Antirassismus und Pluralismus, soziale Rechte und integrative allgemeine und berufliche Bildung, wirtschaftliche Rechte, Rechte der EU-Bürger und Rechte des Kindes greifbarer zu machen. Zusätzlich wird die EU die Achtung der Menschenrechte weltweit weiter fördern.

Gegenstand: Um die wirksame Anwendung der Charta zu gewährleisten, wird die Kommission ihre Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten verstärken und den Austausch bewährter Praktiken zwischen den lokalen Behörden bei der Nutzung und Sensibilisierung für die Charta unterstützen, u. a. durch den Aktionsbereich Städtenetzwerk des neuen Programms "Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte". Ab 2021 wird sie einen jährlichen Bericht über die Anwendung der Charta vorlegen, in dem die Auswirkungen der Charta auf die Situation in den Mitgliedstaaten in bestimmten Politikbereichen untersucht werden, um sicherzustellen, dass diese die Charta bei der Umsetzung des EU-Rechts wirksam anwenden und gegebenenfalls Verstöße gegen das EU-Recht einleiten. Darüber hinaus wird ein Schulungsmodul entwickelt, in dem technische Hilfe geleistet wird, um eine kohärente und wirksame Umsetzung der Verordnung über gemeinsame Bestimmungen zu gewährleisten. Die Kommission wird gegen Maßnahmen vorgehen, die gegen EU-Recht, einschließlich der Charta, verstoßen und sich auf Organisationen der Zivilgesellschaft auswirken. Die Priorisierung von Schulungsmöglichkeiten zur Charta für Richter und andere Angehörige der Rechtsberufe sowie die Unterstützung der Entwicklung eines speziellen E-Learning-Tools für Richter sollen die wirksame Anwendung der Charta gewährleisten. Schließlich wird die Kommission eine Informationskampagne starten, um das Bewusstsein der Menschen für ihre Rechte aus der Charta und deren Nutzung zu schärfen, indem sie konkrete Beispiele anführt und mit den Akteuren vor Ort zusammenarbeitet; außerdem soll das Bewusstsein junger Menschen für ihre Rechte aus der Charta durch das Programm Erasmus+ gefördert werden.

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Nicht-legislativer Akt: Am 24. Juni 2020 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über eine neue EU-Strategie für die Rechte von Opfern (2020-2025) veröffentlicht (Pressemitteilung) .

Problem: In Anbetracht der Tatsache, dass jedes Jahr Millionen von Menschen in der EU Opfer von Straftaten werden und die Zahl der häuslichen Gewalt, des sexuellen Missbrauchs von Kindern, der Internetkriminalität sowie der rassistischen und fremdenfeindlichen Hassverbrechen aufgrund der COVID-19-Pandemie zunimmt, ist es von entscheidender Bedeutung, den Rahmen für die Unterstützung und den Schutz der Opfer zu stärken.

Ziele: In der Mitteilung werden Akteure wie die EU-Mitgliedstaaten und die Zivilgesellschaft aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, die den besonderen Bedürfnissen der Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt Rechnung tragen, um geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen und die Opfer solcher Straftaten sowie die Opfer von Hassverbrechen in all ihren Formen, einschließlich rassistischer, antisemitischer, homophober oder transphober Hassverbrechen, zu schützen. Eine wirksame Kommunikation mit den Opfern und ein sicheres Umfeld, in dem die Opfer Straftaten anzeigen können, sollen die Opfer von Straftaten stärken. Die Erleichterung des Zugangs der Opfer zur Entschädigung, insbesondere angesichts der oft kostspieligen und zeitaufwändigen Verfahren, ist von entscheidender Bedeutung. Letztlich, soll durch Zusammenarbeit und Koordinierung auf EU- und nationaler Ebene der Zugang der Opfer zur Justiz sichergestellt werden.

Gegenstand: Zu den wichtigsten Maßnahmen der Kommission gehört der Start einer EU-Kampagne zur Sensibilisierung für die Rechte der Opfer und zur Förderung der Unterstützung und des Schutzes von Opfern mit besonderen Bedürfnissen. Die Förderung von Schulungsmaßnahmen für Justiz- und Strafverfolgungsbehörden sowie die Bereitstellung von EU-Mitteln für nationale Opferhilfsorganisationen und einschlägige Organisationen auf Gemeindeebene sollen Informationen, Unterstützung und Schutz für Opfer bieten. Die Kommission wird die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten weiter erleichtern, um die Unterstützung für Terrorismusopfer, vornehmlich in grenzüberschreitenden Fällen, durch das Pilotprojekt eines EU-Kompetenzzentrums für Terrorismusopfer zu verbessern. Die integrierte und gezielte Unterstützung von Opfern mit besonderen Bedürfnissen, wie Kindern, Opfern geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt, Opfern von rassistischen und fremdenfeindlichen Hassverbrechen, LGBTIQ+-Opfern von Hassverbrechen, älteren Opfern und Opfern mit Behinderungen, soll durch EU-Finanzierungsmöglichkeiten und die EU-Sensibilisierungskampagne für die Rechte der Opfer ermöglicht werden. Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass eine gerechte und angemessene staatliche Entschädigung für vorsätzlich begangene Gewalttaten in den nationalen Haushalten berücksichtigt wird und dass die Opfer während des Entschädigungsverfahrens keiner sekundären Viktimisierung ausgesetzt werden. Die Einrichtung der Plattform für die Rechte der Opfer soll die im Bereich der Rechte der Opfer relevanten Akteure auf EU-Ebene zusammenbringen und Synergien mit anderen einschlägigen politischen Strategien gewährleisten. Eurojust, die Agentur für Grundrechte, das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen und das Europäische Netz für Opferrechte werden aufgefordert, darüber zu berichten, wie die Zusammenarbeit und der Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen den zuständigen Behörden in Fällen mit grenzüberschreitenden Bezügen verbessert werden können. Schließlich wird die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden und den Unterstützungsorganisationen von Drittländern den Zugang zum Recht für EU-Bürger, die in Drittländern Opfer geworden sind, erleichtern.

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Nicht-legislativer Akt: Am 24. Juni 2020 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung zum Thema Datenschutz als Grundpfeiler der Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger und des Ansatzes der EU für den digitalen Wandel – zwei Jahre Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Die Datenschutz-Grundverordnung ist ein Instrument, mit dem sichergestellt werden soll, dass der Einzelne eine bessere Kontrolle über seine personenbezogenen Daten hat und dass diese Daten für einen rechtmäßigen Zweck auf rechtmäßige, faire und transparente Weise verarbeitet werden. Darüber hinaus verleiht sie dem Einzelnen zusätzliche und stärkere Rechte, erhöht die Transparenz und sorgt dafür, dass alle, die in ihrem Anwendungsbereich mit personenbezogenen Daten umgehen, stärker zur Rechenschaft gezogen werden und mehr Verantwortung übernehmen. Der folgende Bericht, der erste seiner Art, bewertet die 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung, insbesondere die Anwendung und das Funktionieren der Vorschriften über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer und internationale Organisationen sowie der Vorschriften über Zusammenarbeit und Kohärenz.

Ziele: Unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wird in dem Bericht die Umsetzung der wichtigsten Ziele der Verordnung in den letzten zwei Jahren untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass ein harmonisierter Ansatz und eine gemeinsame europäische Kultur des Datenschutzes unerlässlich sind, um das Potenzial der Datenschutz-Grundverordnung voll auszuschöpfen. Ferner ist es wichtig, eine effizientere und harmonisierte Bearbeitung grenzüberschreitender Fälle zu fördern und sicherzustellen, dass alle in der Datenschutz-Grundverordnung verfügbaren Instrumente vollständig genutzt werden, um eine effiziente Anwendung für Einzelpersonen und Unternehmen zu gewährleisten. Die Kommission wird ihren bilateralen Austausch mit den Mitgliedstaaten über die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung fortsetzen und erforderlichenfalls alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen, um die Mitgliedstaaten bei der Einhaltung ihrer Verpflichtungen aus der Datenschutz-Grundverordnung zu unterstützen.

Gegenstand: Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, die Angleichung ihrer sektoralen Rechtsvorschriften an die Datenschutz-Grundverordnung abzuschließen, die Verwendung von Spezifizierungsklauseln einzuschränken, die zu einer Fragmentierung führen und den freien Datenfluss innerhalb der EU gefährden könnten, und schließlich zu prüfen, ob die nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung unter allen Umständen innerhalb der für die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten vorgesehenen Spielräume liegen. Die Kommission wird die tatsächliche und vollständige Unabhängigkeit der nationalen Datenschutzbehörden weiterhin genau überwachen und zusätzlich die Zusammenarbeit zwischen den Regulierungsbehörden fördern. Der Ausschuss und die Datenschutzbehörden werden aufgefordert, weitere Leitlinien zu verabschieden, die praxisnah und leicht verständlich sind und die klare Antworten geben und Unklarheiten in Bezug auf die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung vermeiden, z.B. in Bezug auf die Verarbeitung von Kinderdaten und die Rechte der betroffenen Personen, einschließlich der Ausübung des Rechts auf Auskunft und des Rechts auf Löschung, wobei die Betroffenen zu konsultieren sind. Schließlich soll die internationale Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden bei der Durchsetzung gefördert werden, auch durch die Aushandlung von Kooperations- und Amtshilfeabkommen.

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Nicht-legislativer Akt: Am 24. Juni 2020 hat die Kommission eine Mitteilung bezüglich des Weiteren Vorgehens hinsichtlich der Angleichung des früheren Besitzstands des dritten Pfeilers an die Datenschutzvorschriften veröffentlicht.

Problem: Die Angleichung verschiedener Rechtsakte der Union an die Richtlinie zur Durchsetzung des Datenschutzrechts (LED) ist weitgehend uneinheitlich. Die Europäische Kommission hat in einer Studie, die im Rahmen des Pilotprojekts des Europäischen Parlaments "Überprüfung der EU-Instrumente und -Programme zur Datenerhebung auf ihre Grundrechte" durchgeführt wurde, 26 Rechtsakte der Union ermittelt, die überprüft werden sollten. Von diesen waren 10 nicht vollständig mit der LED abgestimmt. Diese fehlende Angleichung führt zu Diskrepanzen bei der Anwendung der Datenschutzvorschriften in den verschiedenen Rechtsakten der Union und damit zu Unstimmigkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zu Strafverfolgungszwecken.

Ziel: Um einen kohärenten Ansatz für den Schutz personenbezogener Daten im Anwendungsbereich des LED zu gewährleisten, zielen die vorgeschlagenen Änderungen darauf ab, die in diesen Rechtsakten der Union (und den entsprechenden nationalen Vorschriften) geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten mit denen des LED in Einklang zu bringen. Auf diese Weise werden Einheitlichkeit und Kohärenz des Datenschutzes in der gesamten EU gewährleistet. Diese Angleichung ist von entscheidender Bedeutung für die Wahrung des Grundrechts auf Datenschutz im Rahmen von Strafverfolgungsmaßnahmen.

Gegenstand: Erstens soll die Änderung des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI des Rates die notwendige Angleichung des Datenschutzes gewährleisten, insbesondere was den Austausch von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten betrifft. Die Änderung wird die Rechtsvorschriften im Bereich der Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden modernisieren, effizienter machen und an die heutigen Datenschutzstandards anpassen. Zweitens wird mit der angestrebten Änderung des Beschlusses 2005/671/JI des Rates ein Rahmen für den Austausch von Daten über Straftaten zwischen den Mitgliedstaaten geschaffen. Die Änderung zielt darauf ab, den zusätzlichen Nutzen der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung und ihre Auswirkungen auf die Grundrechte, einschließlich des Rechts auf Datenschutz, zu bewerten. Drittens enthält der Vorschlag auch Bestimmungen über den Schutz personenbezogener Daten in Abkommen mit Nicht-EU-Ländern, wie den Vereinigten Staaten. Darüber hinaus werden in dem Vorschlag zehn Rechtsakte genannt, die ein legislatives Eingreifen erfordern. Diese Rechtsakte enthalten spezifische Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten, die entweder von der LED unberührt bleiben oder nicht vollständig mit ihr übereinstimmen. Zusätzlich zu diesen spezifischen rechtlichen Änderungen beinhaltet der Vorschlag ein breiteres strategisches Konzept für den Datenschutz im Rahmen der Strafverfolgung. Dazu gehört, dass die Kategorien personenbezogener Daten, die ausgetauscht werden können, genauer definiert werden, wobei die operativen Erfordernisse der betroffenen Behörden berücksichtigt werden.

Bessere Rechtsetzung

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Nicht-legislativer Akt: Am 29. April 2021 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung zur Besseren Rechtssetzung: Mit vereinten Kräften für bessere Rechtsvorschriften veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Die Kommission nahm 2019 eine Bestandsaufnahme zu ihrer Agenda für bessere Rechtsetzung vor; dabei bestätigte sie, dass das System zwar im Großen und Ganzen gut funktioniert, dass aber auch Verbesserungen erforderlich sind. Angesichts der ehrgeizigen Agenda der EU und der notwendigen Erholung von der COVID-19-Pandemie sind aussagekräftige Analysen und zuverlässige Beweise wichtiger denn je. Daher werden in der Mitteilung eine Reihe weiterer Verbesserungen aufgezeigt, um die Widerstandsfähigkeit der EU angesichts des zweifachen Wandels zu stärken und ihren Erholungsprozess zu fördern.

Ziele: Bessere Rechtsetzung ist das von der Kommission hervorgehobene Hauptziel. Es ist von entscheidender Bedeutung, das Verständnis für den Bedarf an und die Auswirkungen von EU-Rechtsvorschriften innerhalb und außerhalb der EU zu verbessern. Um Einzelpersonen, Unternehmen und die Zivilgesellschaft einzubinden, muss das Bewusstsein für die öffentlichen Konsultationen der EU geschärft und die Navigation und Teilnahme an ihnen erleichtert werden. Darüber hinaus sollen die in der Bestandsaufnahme der besseren Rechtsetzung 2019 festgestellten Mängel behoben werden. Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgesetzgebern der EU, den Mitgliedstaaten und den Interessengruppen soll die Bemühungen um mehr Transparenz einer faktengestützten Politik, die Sensibilisierung für die Vorteile der Gesetzgebung und die Verringerung der Belastung durch die EU-Gesetzgebung fördern. Um das Vertrauen in die Europäische Union aufrechtzuerhalten, muss die EU-Politik außerdem die Werte und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen und widerspiegeln. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, den interessierten Parteien die Möglichkeit zu geben, durch Konsultationen Beiträge zu leisten. Gleichzeitig dürfen keine Ressourcen verschwendet werden, weshalb die Öffentlichkeit nur bei Bedarf konsultiert werden sollte. Transparenz ist von grundlegender Bedeutung, um sicherzustellen, dass sich die Menschen aktiv am politischen Entscheidungsprozess beteiligen und die EU-Institutionen für ihre Entscheidungen zur Rechenschaft ziehen können.

Gegenstand: Die Kommission wird sich gemeinsam mit dem Europäischen Parlament und dem Rat für die vollständige Umsetzung der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung einsetzen, einschließlich der Verbesserung der Qualität der EU-Rechtsvorschriften, um sicherzustellen, dass sie klar, lesbar und verständlich sind. Sie wird ihren Konsultationsprozess weiter vereinfachen, indem sie einen einzigen Aufruf zur Einreichung von Beweismitteln einführt, die Fragebögen verbessert und bei der Überarbeitung eines Rechtsakts nur einmal konsultiert. Außerdem soll das verbesserte Webportal "Ihre Meinung zählt" stärker beworben werden. Durch die rasche Rückmeldung zu Konsultationen und das Angebot von Folgeaktualisierungen werden die Beiträge der lokalen, regionalen und nationalen Behörden besser berücksichtigt. Die Stellungnahmen der Plattform "Fit for Future" sollen berücksichtigt werden, während die Vorausschau zu einem integralen Bestandteil der politischen Entscheidungsfindung und der besseren Rechtsetzung gemacht werden soll. Schließlich sind bei politisch sensiblen und wichtigen Initiativen, für die keine Folgenabschätzung erstellt werden konnte, innerhalb von drei Monaten Begründungen und Nachweise zu veröffentlichen.

Vorausschau

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Nicht-legislativer Akt: Am 9. November 2020 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung zum Strategischen Vorausschau 2020 veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Angesichts der langfristigen Ausrichtung der EU auf ein grünes, digitales und gerechtes Europa, das bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent werden sollte, stellt die strategische Vorausschau sicher, dass die Politik der EU zukunftsfest gestaltet ist, indem kurzfristige Initiativen in eine langfristigere Perspektive eingebettet werden.

Ziele: Diese Mitteilung soll in erster Linie veranschaulichen, wie die Kommission die strategische Zukunftsforschung in die EU-Politikgestaltung einbeziehen wird. Die strategische Vorausschau soll dazu beitragen, auf strukturierte Weise kollektive Erkenntnisse zu gewinnen, um den Weg für den grünen und den digitalen Wandel besser zu planen und sich von Krisen wie der COVID-19-Pandemie zu erholen. Zu den zentralen Themen des Berichts gehört die Widerstandsfähigkeit der EU, die nicht nur in der Lage sein soll, den Herausforderungen zu widerstehen und sie zu bewältigen, sondern auch den Übergang auf nachhaltige, faire und demokratische Weise zu gestalten. Die Widerstandsfähigkeit soll durch vier miteinander verknüpfte Elemente gestärkt werden, die die soziale und wirtschaftliche, die geopolitische, die grüne und die digitale Dimension umfassen. Um Schwachstellen wirksam abzumildern und die Kapazitäten in jedem der vier Bereiche zu optimieren, sollen Resilienz-Dashboards erstellt werden. Zu den Zielen für das kommende Jahr gehören die Öffnung der strategischen Autonomie, die Zukunft von Arbeitsplätzen und Qualifikationen für und im grünen Wandel sowie die engere Verknüpfung von digitalem und ökologischem Wandel.

Gegenstand: Europa als Ganzes wird weiterhin ein strategisches Netz von Partnerschaften und Allianzen aufbauen, um Abhängigkeiten in kritischen Wertschöpfungsketten zu verringern, Frieden und Stabilität in seiner Nachbarschaft zu fördern, wirksame Lösungen für globale Probleme zu finden und eine auf Regeln basierende multilaterale Weltordnung wiederzubeleben, sowie seine finanziellen Ressourcen zur Unterstützung seiner politischen Ziele einzusetzen. Gleichzeitig soll sie ihre Rolle in der globalen Ordnung stärken und die Wiederbelebung multilateraler Governance-Strukturen anführen. Ferner sollen digitale Dashboards für die Widerstandsfähigkeit in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und anderen wichtigen Akteuren zukunftsorientiert weiterentwickelt werden.

Weiterführende Publikationen

Die Wirkung der Staatsschuldenkrise auf das Legitimitätsniveau der Europäischen Union 

Henrik Suder

 ZEI Discussion Paper C 273 / 2022

Neben der finanzpolitischen und wirtschaftlichen Bedrohung der Staatsschuldenkrise in der Eurozone ab 2009, stellte die Krise auch eine Gefährdung für die gesellschaftliche Akzeptanz der Europäischen Union dar. Die Problemlösungsfähigkeit der EU wurde von großen Teilen der Bevölkerung phasenweise stark angezweifelt, was den Kern des gemeinsamen Integrationsprojektes infrage stellte. In diesem Beitrag wird die Stabilität und Effizienz der EU für diesen Zeitraum überprüft sowie stabilisierende und destabilisierende Faktoren analysiert. Im Fokus stehen die In- und Output-Dimensionen der Unionslegitimität während der Krise, wobei deren Einfluss auf das Legitimitätsniveau der EU mithilfe der Eurobarometerdaten empirisch überprüft wird

EU Institutional Governance: Exploiting the Potential for Democratic Reform

Henri de Waele

ZEI Insights, Nr. 36 August 2016.

Europäische Parteien als Antrieb für die europäische Integration?

Merit Thummes

 ZEI Discussion Paper C 272 / 2022

Politische Parteien auf Europäischer Ebene sind den meisten Bürgerinnen und Bürgern in der Europäischen Union auch 30 Jahre nach ihrer Aufnahme in das Primärrecht durch den Vertrag von Maastricht noch weitgehend unbekannt. Dabei war mit der Einführung dieser sogenannten Europarteien der Auftrag verbunden, das europäische politische Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und zum Ausdruck ihres Willens beizutragen. Darin lässt sich auch die Hoffnung erkennen, sie könnten ein Antrieb für die Europäische Integration, vor allem auf der gesellschaftlichen Ebene, zu sein. Bisher scheitern die Europarteien weitestgehend daran, diese Funktion zu erfüllen. Der Artikel widmet sich nach einer Bestandsaufnahme der aktuellen Situation der Parteien auf europäischer Ebene Vorschlägen für Reformen und möglichen Chancen einer Parteipolitisierung auf der europäischen Ebene.

“Loud thunder, little rain” – Participatory Democracy in the European Union, Examining the European Citizens’ Initiative as an example

Kwan Lok Alan Ho

ZEI Discussion Paper C 266 / 2021

Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) lenkt die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern von den Mitgliedsstaaten in die Europäische Union in einem beispiellosen Ausmaß. Die Erwartungen an sie und ihr Potenzial sind anfangs so "laut" wie "Donner" gewesen. Im Gegensatz zu den bereits untersuchten Implikationen der EBI in anderen Studien findet diese Studie allerdings, dass nur "wenig Regen" gefallen ist. Anstatt die EBI als einen Misserfolg zu betrachten, sollte die EU diese Herausforderung lieber als Möglichkeit annehmen, eine europäische Öffentlichkeit zu bilden, die Bürgerinnen und Bürger und die EU näher zusammenbringt.

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