Priorität 5 - Förderung unserer europäischen Lebensweise

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© European Union, 2021

Sicherheitsunion

Justizielle Zusammenarbeit

Grundrechte

Verbraucherschutz

Migration

Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2024

Bekämpfung der Schleuserkriminalität

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Proposal: On the 28th of November 2023, the European Commission published a Proposal for a Regulation on enhancing police cooperation in relation to the prevention, detection and investigation of migrant smuggling and trafficking in human beings, and on enhancing Europol’s support to preventing and combating such crimes and amending Regulation (EU) 2016/794 (press release).

Problem: Migrant smuggling has reached new heights, driven by increasing demand due to various global crises like economic recessions, environmental emergencies, conflicts, and demographic pressures in third countries. In 2022, around 331,000 irregular entries were detected at the EU's external borders, the highest level since 2016, which was a 66 per cent increase compared to the previous year. The activity of smuggling networks, mostly organized criminal groups, has also grown substantially, making profits ranging between EUR 4.7-6 billion annually. This criminal activity has resulted in significant loss of life, particularly at sea, emphasizing the urgency for a strong response to reduce irregular migration.

Objective: The Proposal aims to reinforce Europol’s role in combating migrant smuggling and trafficking in human beings. This involves particularly strengthening the European Centre Against Migrant Smuggling. Moreover, the Proposal seeks to enhance the prevention, detection, and investigation of migrant smuggling and human trafficking by strengthening inter-agency cooperation, information sharing and coordination on countering smuggling and trafficking.

Subject Matter: The Proposal introduces several key measures: (1) Strengthening inter-agency cooperation: To improve coordination and information exchange on countering migrant smuggling and human trafficking, the European Centre Against Migrant Smuggling at Europol will include Europol staff, seconded national experts, and liaison officers from member states’ Eurojust and the European Border and Coast Guard Agency. This setup aims to ensure regular information exchange and operational cooperation. (2) Enhancing strategic analysis and coordination: The Proposal addresses the need for improved strategic analysis and coordination at the EU level by defining specific tasks for the European Centre Against Migrant Smuggling. These tasks include monitoring trends in migrant smuggling, providing annual reports, strategic analyses, threat assessments, and updates on migratory routes, and investigative and operational actions. The Centre will convene meetings at least twice a year with representatives from each member state, Eurojust, the European Border and Coast Guard Agency, EMPACT, and the Commission to ensure effective coordination. (3) Improving information sharing: Member states are obligated to share information, including biometrics, on migrant smuggling and human trafficking with Europol. This includes establishing direct connections to Europol’s Secure Information Exchange Network Application (SIENA). (4) Reinforcing member states' resources: The Proposal suggests that member states designate specialised services to combat migrant smuggling and human trafficking, ensure adequate resourcing of these services, connect them to SIENA, and make the European Centre Against Migrant Smuggling act as a network of these specialised services. (5) Enhancing Europol’s operational support: The Proposal aims to codify and develop the concept of operational task forces and introduce Europol deployments for operational support. These tools will provide coordination, analytical, operational, technical, and forensic support upon request from member states or by the Europol Executive Director. A pool of experts will be created, available for deployment by Europol, and obligations for member states to effectively implement these tools will be set. Third countries may also participate in operational task forces, and Europol deployments can take place in third countries.

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Proposal: On the 28th of November 2023, the European Commission published a Proposal for a Directive laying down minimum rules to prevent and counter the facilitation of unauthorised entry, transit and stay in the Union, and replacing Council Directive 2002/90/EC and Council Framework Decision 2022/946 (press release).

Problem: The exploitation of vulnerable individuals by criminal networks using various routes (land, sea, and air) to facilitate irregular migration has led to increased risks and profits. In recent years, there has been a marked increase in irregular entries at the EU's external borders, driven by global crises such as economic recessions, environmental emergencies, conflicts, and demographic pressures in third countries. The extensive involvement of smuggling networks in these activities, often organised in criminal groups, highlights the urgent need for an effective response, particularly given the substantial profits generated by these networks and the high human cost since 2014.

Objective: The main objective is to modernise the EU criminal law framework, which was initially adopted in 2002, to clearly define and effectively sanction the facilitation of unauthorised entry, transit, and stay in the EU. Moreover, the Directive seeks to ensure effective investigation, prosecution, and sanctioning of organised criminal networks responsible for migrant smuggling. In addition, it aims to create clarity and legal certainty by distinguishing between the criminalisation of facilitation of irregular migration and humanitarian assistance.

Subject Matter: The Directive includes a precise and detailed definition of the criminal offences to counter activities that endanger human life and disrespect human dignity for financial gain. Specifically, assistance of unauthorised entry, transit, or stay in the Union constitutes a criminal offence when linked to financial or material benefit, or when highly likely to cause serious harm to third-country nationals or any other person, even without financial or material benefit. The levels of penalties should reflect the higher social concern regarding more serious and harmful conducts, thus demanding more severe criminal penalties for aggravated offences. This includes offences committed within the framework of a criminal organisation, causing serious harm or endangering life, use of serious violence, victimising vulnerable individuals like unaccompanied minors, or causing death. Furthermore, the Directive calls for penalties to be effective, dissuasive, and proportionatewith a maximum term of imprisonment of at least three years for regular offences, ten years for aggravated offences, and fifteen years for offences causing death. Minimum levels for the maximum term of imprisonment are set for natural persons, and there are provisions for accessory measures in criminal proceedings. The Directive also addresses the liability of legal persons, ensuring that they can be held accountable for criminal offences committed for their benefit by individuals in leading positions or due to lack of supervision or control. Other significant provisions include establishing aggravating and mitigating circumstances in relation to the criminal offences, setting limitation periods for these offences, and defining jurisdiction rules to effectively counter cross-border criminal activities, including crimes committed outside a member state’s territory. The Directive also stresses the importance of preventive measures, such as public awareness campaigns, research, and education programmes, to reduce the commission of these offences. In terms of resources and enforcement, the Directive mandates that member states ensure national authorities have sufficient staff, financial, technical, and technological resources, and specialised training for effective implementation. It also highlights the need for effective and proportionate investigative tools, aligned with the principle of proportionality and respect for fundamental rights, to prosecute these criminal offences. Lastly, the Directive emphasises data collection and statistics, requiring member states to collect, publish, and transmit relevant statistical data to the Commission for assessing and developing evidence-based policies at the EU level.

 Ein gemeinsamer europäischer Hochschulabschluss

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Non-legislative Act: On the 27th of March 2024, the European Commission published a Communication on a Blueprint for a European Degree (press release).

Problem: The essential problem prompting the Communication on a Blueprint for a European Degree arises from the need to bolster the competitiveness and attractiveness of the European Union's higher education sector. Significant legal and administrative obstacles impede the delivery of joint degrees across EU member states, thereby restraining the evolution of Europe’s higher education landscape. Moreover, the emergence of global challenges and the imperative to fortify Europe’s open strategic autonomy underscore the necessity of transnational education not merely as a preference but as an essential strategy. Furthermore, the EU faces intense competition in attracting global talent, dependent partly on the degrees its higher education institutions can offer.

Objective: The Communication strives to facilitate seamless cooperation among universities from different countries, leading to the innovation of joint programmes and the eventual establishment of a European Degree. This degree aims to ease the process for universities to collaborate and develop joint programmes, respecting institutional autonomy and the competences of member state or regional governments. Additionally, the European Degree is envisioned to foster a common European identity and a stronger sense of belonging among students, underpinned by commonly agreed European criteria reflecting the learning experience's relevance, commitment to common values, and the excellence of cooperation arrangements between universities. Moreover, it aspires to enhance Europe’s readiness to support and develop a highly-skilled, adaptable, and globally competitive workforce, making graduates more attractive to employers by equipping them with future-proof competences and skills.

Subject Matter: This initiative is a response to the increasing necessity for transnational education, driven by the global challenges and the need for the EU to strengthen its open strategic autonomy. It addresses significant legal and administrative obstacles that currently make delivering joint degrees across the EU challenging. By proposing a European Degree, the Communication aims to ease these challenges, allowing universities to collaborate more seamlessly and develop innovative joint programmes, thereby making graduates more attractive to future employers by equipping them with future-proof competences and skills. The European Degree is intended to be enshrined in national legislation, ensuring that it is recognised and respected alongside other national degrees. It will be awarded on the basis of commonly agreed European criteria, reflecting the learning experience's relevance, the commitment to common values, and the excellence of cooperation arrangements between universities. This approach aims to promote academic values and excellence, democratic practices, fundamental rights, and foster equality, diversity, and inclusion. Moreover, the European Degree is envisaged to contribute to building a common European identity and a stronger sense of belonging among students. It will be delivered preferably in a digital format and aims for automatic recognition across the EU, thus simplifying the process for both students and universities and enhancing mobility and cooperation. The Communication also outlines the importance of addressing disparities that currently limit universities' ability to cooperate within Europe. It proposes a gradual approach to its implementation, allowing member states to advance at their own pace while supporting a common goal. The initiative will facilitate the creation of more joint programmes that reflect the demands of a knowledge-based economy, thereby increasing the employability of graduates and positioning them as sought-after professionals in both the European and global job market.

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Proposal: On the 27th of March 2024, the European Commission published a Proposal for a Recommendation on attractive and sustainable careers in higher education (press release).

Problem: Academic staff face a myriad of tasks beyond traditional teaching and research, including transnational cooperation and community engagement, which are crucial for societal progress yet often undervalued in career progression. The academic sector's appeal is further diminished by precarious employment conditions, notably for early-career staff, coupled with a lack of recognition and rewards for engaging in innovative teaching and transnational activities. These factors collectively hinder the sector's capacity to attract and retain talent, crucial for driving forward Europe's knowledge economy and democratic values.

Objective: It seeks to acknowledge and value the diverse roles of academic staff by promoting fair and equitable career assessment and progression mechanisms that equally recognise teaching, research, and other societal contributions. The Proposal also focuses on improving working conditions, enhancing staff mobility, and ensuring academic freedom, thereby fostering a dynamic and competitive higher education sector. Through these measures, the initiative strives to equip Europe with the skilled workforce necessary for addressing future challenges and advancing the European Education Area.

Subject Matter: Central to the Proposal is the encouragement of deeper transnational cooperation by acknowledging and valuing the efforts of staff involved in such activities. This includes the development of joint degree programmes or educational and training offers leading to micro-credentials. The Recommendation suggests integrating objectives related to transnational educational cooperation into career pathways and staffing policy at both national and institutional levels. It also advocates for considering the work related to transnational cooperation in the total working hours of academic staff, thereby addressing the issue of additional workload not being recognised or rewarded adequately. Moreover, the Proposal calls for a dialogue with the higher education sector to ensure human resources policies recognise and reward the diverse roles of academic staff. This involves promoting approaches that value diverse academic career paths, encouraging institutional leadership to focus on teaching as much as on research, and supporting continuous professional development for academic staff. This includes providing appropriate training and support to academic staff conducting teaching activities, endorsing research on teaching, and creating innovative teaching and learning centres across higher education institutions. Another significant aspect of the Recommendation is the promotion of competitive, accessible, fair, and non-discriminatory working conditions in academia. This encompasses improving recruitment practices, providing commensurate remuneration free from gender pay gaps, ensuring access to adequate social protection, and protecting academic freedom. The Recommendation emphasises the necessity of promoting gender equality, diversity, and inclusivity plans at higher education institutions to address the underrepresentation of certain groups among students, academic staff, and researchers. Furthermore, the Proposal aims to enhance evidence-based policymaking in higher education by improving the collection and integration of data on academic careers. This would enable monitoring of institutional transformation in the EU’s higher education sector and inform more effective policymaking.

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Proposal: On the 27th of March 2024, the European Commission published a Proposal for a Recommendation on a European Quality Assurance and Recognition System in Higher Education (press release).

Problem: Societies across Europe are experiencing dynamic transformations, such as the green and digital transitions. Current quality assurance arrangements within the higher education sector are complex, create administrative burdens, and often focus more on formal requirements than on enhancing educational provision. These challenges hamper the development of joint educational programmes and limit educational opportunities, creating barriers to transnational cooperation and learning mobility. Additionally, the divergent national quality assurance arrangements and the scarcity in the use of existing tools like the European Approach further exacerbate the complexity of fostering effective transnational higher education cooperation.

Objective: Quality assurance and recognition systems in higher education across the EU should be improved to support transparency, mobility, and transnational cooperation, while maintaining high-quality standards and mutual trust. This initiative aims to develop a European framework enabling cross-institutional quality assurance for alliances of higher education institutions, thus facilitating the creation of joint educational programmes. It also proposes to streamline external quality assurance processes by promoting an institutional approach and embedding automatic recognition procedures based on reliable quality assurance. These measures are designed to reduce administrative burdens, enhance the quality of educational provision, and support the development of a European Degree, ultimately fostering a more interconnected and cohesive European Education Area.

Subject Matter: A cornerstone of this strategy is the development of a European framework to enable a cross-institutional quality assurance approach for alliances of higher education institutions. This framework is designed to encourage sustainable, long-term cooperation beyond ad-hoc or project-based collaboration, such as that exemplified by European Universities alliances. The initiative proposes that such alliances should be able to undergo a joint external evaluation of their joint internal quality assurance arrangements, covering all joint actions or at least their own joint educational provision, including joint programmes and micro-credentials. This evaluation is aimed at ensuring that the quality of their joint educational provision meets the highest standards, thereby fostering the identity of these alliances and facilitating the joint provision of education. Another significant measure is the recommendation to make programme or combined approaches to external quality assurance more agile. This includes supporting higher education institutions in strengthening their internal quality assurance processes, thereby enabling a shift towards an institutional approach to external quality assurance. This shift would allow institutions with robust internal quality assurance to self-accredit programmes, thereby reducing the bureaucratic, lengthy, and costly procedures currently associated with external programme accreditation. Additionally, the Proposal advocates for the removal of any unjustified barriers to the use of the European Approach for Quality Assurance of Joint Programmes, thereby promoting its wider adoption and facilitating the development of joint educational programmes. Moreover, the document underscores the importance of building the foundations towards a European Degree, encouraging quality assurance agencies registered in the European Quality Assurance Register for Higher Education (EQAR) to award a European label to joint degree programmes that meet European criteria. This measure is intended to simplify and standardise the quality assurance of joint programmes across the EU, contributing to the development and recognition of a European Degree. Finally, the Proposal highlights the critical role of automatic recognition in making learning mobility a reality for all, by ensuring that robust quality assurance systems are in place as the foundation for building the necessary trust. The initiative outlines actions to facilitate the evaluation and implementation of automatic recognition through internal and external quality assurance processes of higher education institutions, thereby enhancing the mobility of students and academic staff across the European Education Area. In essence, this Council Recommendation envisages a more integrated, efficient, and inclusive European higher education sector, where quality assurance and recognition systems are harmonised to support the aspirations of the European Education Area, making European higher education more attractive, competitive, and responsive to the needs of society and the economy.

Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2023

Psychische Gesundheit

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Nicht-legislativer Akt: Am 7. Juni 2023 hat die Kommission eine Mitteilung über eine umfassende Herangehensweise im Bereich der psychischen Gesundheit veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Die psychische Gesundheit wird u.a. extern durch die Gemeinschaft, Wirtschaft und Umwelt beeinflussen. Die Ereignisse der jüngeren Geschichte (COVID-19-Pandemie, Krieg, Inflation, Klimawandel, Artensterben, Umweltverschmutzung usw.) haben sich negativ auf die psychische Gesundheit der Menschen ausgewirkt. Selbstmord steht heute an zweiter Stelle der häufigsten Todesursachen bei Jugendlichen. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um die Situation zu verbessern.

Ziel: Im Einklang mit der europäischen Säule sozialer Rechte sollte eine erschwingliche, präventive und kurative psychische Gesundheit zum Ziel der öffentlichen Politik gemacht werden. Ein umfassender Ansatz für die psychische Gesundheit schließt die Verbindung zwischen biologischen und psychologischen Auswirkungen sowie Familie, Arbeit, Schule, digitale Räume usw. ein. Ziel dieser Mitteilung ist es, die psychische Gesundheit umfassend zu verbessern und Hindernisse für ein gutes psychisches Wohlbefinden in allen Lebensbereichen zu beseitigen.

Gegenstand: In Zusammenarbeit mit der WHO wurden im Rahmen des EU4Health-Programms 11 Millionen Euro für die Förderung der psychischen Gesundheit in allen Programmbereichen bereitgestellt. Um die Selbstmordraten und Depressionen in der EU zu bekämpfen, wurden 6 Millionen Euro für die Entwicklung von Präventionsmaßnahmen bereitgestellt. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, digitale Werkzeuge zu ihrem Vorteil zu nutzen, um den Zugang zu Informationen, Behandlung, Unterstützung und Pflege zu erleichtern. Die Kommission zielt vor allem auf zwei Gruppen ab: Kinder und Jugendliche sowie Migranten. Um die psychische Stärke von Kindern weltweit zu verbessern, sollten sich Onlineplattformen bemühen, ein gesundes virtuelles Umfeld zu schaffen und ihre Auswirkungen auf beeinflussbare Gruppen zu bewerten. Darüber hinaus werden Mobbing und andere Beeinträchtigungen untersucht, um einen Präventionsmechanismus zu entwickeln, das der schlechten psychischen Gesundheit von Kindern entgegenwirkt. Bei Migranten, insbesondere ukrainischen Flüchtlingen, liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung von Bewältigungsstrategien und Ressourcen zur Überwindung der Folgen der Vertreibung. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Einbeziehung von Risikogruppen in das Programm gewidmet werden, darunter Senioren, Opfer der Gewalt, von Obdachlosigkeit Betroffenen, Angehörige der Roma-Gemeinschaft, Menschen mit chronischen Krankheiten (insbesondere Krebs). Die Überwindung der Stigmatisierung ist ein wichtiger Bestandteil der Bewältigung sozialer Herausforderungen, die zu einer schlechten psychischen Gesundheit führen. Zuletzt hat die Kommission die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz zu einem prioritären Thema gemacht. Projekte zur Förderung der psychischen Gesundheit, darunter Forschungs- und Sensibilisierungskampagnen, der Aufbau von Kapazitäten und die direkte Unterstützung durch qualifizierte Einrichtungen, sollen mit 1,23 Mrd. EU-Mitteln gefördert werden.

Legale Migration

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Non-legislative Act: On the 15th of November 2023, the European Commission published a Communication from the Commission to the European Parliament, the Council, the European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions on Skills and Talent Mobility (press release).

Problem: Employers are increasingly facing challenges in finding suitable workers, exacerbating the competitive and innovative capacity of the EU economy. This issue is further intensified by Europe's ageing demographic, highlighting the urgent need for effective measures to bolster the workforce and address skills gaps in critical areas such as healthcare, Information and Communications Technology, and sectors pivotal to the green and digital transitions.

Objective: The general aim of the Communication is to make the European Union more attractive to global talent and to simplify international recruitment processes. It seeks to address the aforementioned labour and skills shortages by facilitating the mobility of talent, especially from non-EU countries, and improving the recognition and validation of professional qualifications gained in third countries. Furthermore, it aims to enhance intra-EU mobility and foster cooperation with partner countries for mutual benefit, thereby contributing to the overall competitiveness and innovation capacity of the EU.

Subject Matter: The Communication addresses labour and skills shortages in the EU by advancing strategies to attract global talent and facilitate workforce mobility. Key to this strategy is the creation of the EU Talent Pool, a centralised platform that simplifies the recruitment process, making it easier for EU employers to connect with skilled workers from non-EU countries. This platform focuses on occupations that are critical to Europe's green and digital transitions. Another major aspect is the simplification of the process for recognising professional qualifications from third countries. The Commission encourages member states to streamline these procedures, reducing administrative burdens and enabling faster employment and education access for third-country nationals. Additionally, the Communication emphasises the importance of Talent Partnerships with third countries. These bilateral agreements focus on skill development, qualification recognition, and legal migration, aiming to provide mutual benefits and prevent brain drain while promoting skill and knowledge transfer. The document also proposes enhancing learning mobility within the EU and with third countries. This initiative aims to attract talented students and professionals to the EU for education and skill development, thereby increasing the EU's attractiveness as a hub for education and employment. Furthermore, the Communication underscores the necessity for strategic use of skills intelligence. This involves developing advanced methods to monitor and respond to labour market needs and skill shortages. It includes the proposition for member states to improve transparency in qualification recognition, potentially through the development of interoperable databases and an EU-level tool for comparability statements for third-country qualifications.

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Non-legislative Act: On the 15th of November 2023, the European Commission published a Commission Recommendation on the recognition of qualifications of third-country nationals (press release).

Problem: The labour force shortage limits the EU's ability to adapt to changes in work production, communication across economies, and labour markets. Employers across the EU consistently face difficulties in finding workers with the required skills. The shortage spans all industrial ecosystems in many member states, with rising vacancies in high, medium, and low-skilled jobs. These shortages pose a significant challenge to the EU's aspirations to remain a global leader and to meet ambitious climate and energy targets.

Objective: The Recommendation seeks to facilitate the integration of third-country nationals into the EU labour market in response to the Union's economic and societal needs. The document outlines a comprehensive approach, recommending member states to simplify and expedite recognition procedures and adopt a 'whole-of-government' approach. The overall goal is to streamline the process for third-country nationals to contribute effectively to the EU labour market, thereby addressing the skill gaps and fostering sustainable economic growth.

Subject Matter: The document emphasizes the need for member states to streamline and expedite the recognition processes for third-country nationals. The ‘whole-of-government’ approach, integrating various sectors such as education, employment, and migration to create a cohesive system. This includes upskilling and reskilling, improving labour market activation, promoting internal mobility within the Union, and making the EU more attractive to skilled third-country nationals. The document advocates for reducing administrative barriers and adopting a 'skills first' approach, which prioritises the full range of an individual's skills and experiences, rather than focusing solely on formal qualifications. An important aspect of the recommendations is the establishment of bilateral Talent Partnerships with third countries. These partnerships aim to create mutual benefits, focusing on skill development, qualification recognition, and facilitating legal migration pathways. The document also highlights the role of learning mobility, with an emphasis on attracting talented third-country students and professionals to the EU for skills development. This includes fostering learning opportunities within the EU and encouraging cooperation with third countries. The goal is to enhance the EU's overall attractiveness as a destination for education and employment. To support the integration of third-country nationals, the recommendations call for improved transparency in the recognition processes for qualifications obtained in third countries. This includes encouraging member states to develop interoperable databases on recognition processes and exploring the feasibility of an EU-level tool for generating statements of comparability for specific third-country qualifications.

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Proposal: On the 15th of November 2023, the European Commission published a Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council establishing an EU Talent Pool (press release).

Problem: EU employers are facing acute and structural labour and skills shortages in many professions. Even though the EU addresses the shortages through activating the inactive EU population, reskilling the existing workforce, improving working conditions and facilitating intra-EU mobility, due to the growing labour market needs, labour migration must be included. International job matching is often ineffective. Additionally, uncertainty about the accuracy and qualities of qualifications from the side of the employer from within the EU and the feeling of exploitation or unfair recruitment from the side of the employee from a third country might deter skilled workers.

Objective: Attracting talent from outside the EU contributes to tackle existing and future labour shortages. Incentivising potential economic migrants can further contribute to reducing irregular migration pressure. The Pact on Migration and Asylum recognises the need to develop an EU Talent Pool. This Talent Pool aims at partially addressing the challenges by facilitating matching of job vacancies of employers. It is a voluntary tool for interested member states, open to low, medium and highly skilled jobseekers that work in shortage occupations. It would become a tool to support the implementation of Talent Partnerships.

Subject Matter: The Commission proposes to develop an EU Talent Pool targeted to address labour market needs in key occupations only. It entails the development of an online platform that presents information on recruitment, immigration and recognition procedures in the member states. Firstly, the Talent Pool would be a voluntary system that allows member states to facilitate measures aimed at making the recruitment process easier and faster while maintaining their national tools. This preferred Option (Option 2) would use legislative action to implement the Talent Pool, which will ensure appropriate safeguards protecting transparency and accountability on fundamental right, in particular with regard to personal data. Secondly, the EU Talent Pool will consist of an EU Talent Pool Secretariat, EU Talent Pool Steering Group and EU Talent Pool National Contact Points. Throughout the implementation phase, the Commission will organise regular meetings with participating member states via the EU Talent Pool Steering Group to discuss and clarify any issues that may arise. By 2031 and every five years after, the Commission will present a report evaluating the implementation, functioning and impact of the EU Talent Pool. In particular, data will be gathered on 1) the number and type of profiles of jobseekers registered, 2) the number and type of job vacancies registered, 3) the number of visits on the platform, 4) the number of job placements facilitated, 5) the number of “EU Talent Partnerships passes” (certifying and validating skills) and 6) the number and type of placements facilitated via the Talent partnerships. The EU Talent Pool Secretariat monitors the performance of the platform. Thirdly, immigration procedures can be facilitated if the member states wish to put them in place to allow for a faster recruitment. This includes the obtention of visas and residence permits for work purposes and the exemption from the principle of preference for Union citizens for job vacancies transferred to the Talent Pool platform.

Visumpolitik

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Vorschlag: Am 18. Oktober 2023 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1806 hinsichtlich der Überarbeitung des Aussetzungsmechanismus veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Während das visumfreie Reisen im Allgemeinen für die EU und ihre Partner in der ganzen Welt von Vorteil ist, da es Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger mit sich bringt, die Beziehungen zu den Partnern stärkt und den Austausch fördert, kann das visumfreie Reisen auch eine Quelle erheblicher Migrations- und Sicherheitsprobleme sein. Durch die Überschreitung der Aufenthaltsdauer durch visumfrei Reisende oder durch Asylanträge von Staatsangehörigen aus visumfreien Drittländern mit niedrigen Anerkennungsquoten kann visumfreies Reisen zu einem Anstieg der irregulären Migration führen. Eine unzureichende Angleichung der Visabestimmungen kann sogar dazu führen, dass visumfreie Länder zu einer Transitdrehscheibe für die irreguläre Einreise in die EU werden.

Ziel: Die Verordnung (EU) 2018/1806 sieht die Möglichkeit vor, die Befreiung von der Visumpflicht vorübergehend auszusetzen. Angesichts der zunehmenden Herausforderungen, die sich aus der irregulären Migration ergeben, und der Bedrohungen für die Sicherheit der EU muss der in der Verordnung (EU) 2018/1806 festgelegte Aussetzungsmechanismus als Schutz gegen den Missbrauch der Visumfreiheit verbessert werden. Bislang wurde der Aussetzungsmechanismus zweimal ausgelöst.

Gegenstand: Derzeit kann der Aussetzungsmechanismus in folgenden Fällen ausgelöst werden: Ein erheblicher Anstieg der Zahl der Staatsangehörigen des betreffenden Drittlandes, denen die Einreise verweigert wird oder die sich unberechtigt im Hoheitsgebiet der EU aufhalten, oder ein erheblicher Anstieg der Asylanträge von Drittländern, für die die Anerkennungsquote niedrig ist. Darüber hinaus können eine Verschlechterung der Zusammenarbeit bei der Rückübernahme, ein erhöhtes Risiko oder eine Bedrohung für die innere Sicherheit der Mitgliedstaaten (insbesondere eine erhebliche Zunahme von schwerwiegenden Straftaten) zu einer Aussetzung führen. Wurde die Befreiung von der Visumpflicht aufgrund des Dialogs über die Liberalisierung der Visabestimmungen gewährt, kann die Nichteinhaltung bestimmter Anforderungen den Mechanismus auslösen. Das Aussetzungsverfahren besteht aus einer anfänglichen Dauer von neun Monaten, die in einem Durchführungsrechtsakt der Kommission festgelegt wird. Sollten die Umstände weiterhin bestehen, wird die Aussetzung um weitere 18 Monate verlängert. Wird keine Lösung gefunden, kann die Kommission im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren die endgültige Aufhebung der Visumbefreiung vorschlagen. Die Kommission muss das Europäische Parlament und den Rat unverzüglich über eine solche Mitteilung unterrichten. Mit dem neuen Vorschlag wird insbesondere Artikel 8 angepasst und erweitert. Der Aussetzungsmechanismus kann durch eine Mitteilung eines Mitgliedstaates an die Kommission oder auf der Grundlage einer eigenen Analyse der Kommission ausgelöst werden. Die Bezugszeiträume müssen mindestens zwei Monate umfassen, so dass auch längere Zeiträume mit anhaltenden Problemen berücksichtigt werden können. Zu den Gründen für eine Aussetzung gehören nun auch die Anwendung eines Systems zur Einbürgerung von Investoren, die Nichtanpassung der Visumpolitik eines Drittlandes, wenn die Gefahr eines erheblichen Anstiegs der Zahl von Drittstaatsangehörigen besteht (insbesondere aufgrund der geografischen Nähe). Die erhebliche Bedrohung der inneren Sicherheit bezieht sich nun speziell auf hybride Bedrohungen. Die Dauer der vorübergehenden Aussetzung wird auf 12 Monate erhöht und die zweite Phase wird von 18 auf 24 Monate verlängert. In beiden Phasen kann die Aussetzung aufgehoben werden, sobald die Umstände, die zur Aussetzung geführt haben, behoben sind. Mit Artikel 8e wird ein Dringlichkeitsverfahren eingeführt, das es der Kommission ermöglicht, eine Visumbefreiung durch einen sofort anwendbaren Durchführungsrechtsakt auszusetzen. Dieses Verfahren wird insbesondere angewandt, um einen Massenzustrom von Drittstaatsangehörigen zu verhindern, die irregulär aus einem visumfreien Drittland einreisen, oder um einen schweren Schaden für die öffentliche Ordnung oder die internationale Sicherheit abzuwenden.

Folgeinitiativen im Rahmen des neuen Migrations- und Asylpakets

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Nicht-legislativer Akt: Am 18. Oktober 2023 hat die Kommission einen EU-Aktionsplan für die östliche Mittelmeerroute und die Atlantikroute veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Irregulären Ankünfte über die östliche Mittelmeerroute nehmen stetig zu, mit einem Anstieg von 113 Prozent im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021. Die Mitgliedstaaten sind einem erhöhten Migrationsdruck ausgesetzt, und Schmuggler nutzen bestimmte Routen weiter aus. Bislang war die EU-Türkei-Erklärung der einzige Rahmen für die Zusammenarbeit entlang der Route.

Ziel: Der Aktionsplan soll die Maßnahmen ergänzen, die im Rahmen anderer EU-Aktionspläne für den Westbalkan, das zentrale Mittelmeer sowie die westliche Mittelmeerroute und Atlantikroute durchgeführt werden. Mit diesem Aktionsplan wird die Kohärenz hinsichtlich getroffener Maßnahmen über alle Routen sichergestellt. Die Erklärung EU-Türkei von 2016 wird weiterhin den wichtigsten Rahmen für die Zusammenarbeit entlang der östlichen Mittelmeerroute bilden.

Gegenstand: Der Aktionsplan setzt sich (1) die Verhinderung irregulärer Ausreisen, Bekämpfung der Schleusung von Migranten und Schaffung legaler Migrationswege, (2) die Verbesserung des wirksamen Grenzmanagements, (3) die Verstärkung der Kooperation im Bereich Rückkehr und Rückübernahme und (4) die Gewährleistung einer effizienten Migrationssteuerung, Verbesserung der Asylverfahren und Unterstützung ausreichender Aufnahmekapazitäten zum Ziel. (1) Um die irreguläre Ausreise zu bekämpfen, werden die Ursachen durch ein verstärktes und umfassendes Engagement in den relevanten Herkunfts- und Transitländern in Asien und Afrika angegangen. Berufsbildung, Qualifizierung und weitere Maßnahmen zur Unterstützung vertriebener und gefährdeter Bevölkerungsgruppen werden angeboten. Programme wie die Globale Aktion zur Bekämpfung des Menschenhandels und der Schleusung von Migranten und das PROTECT-Programm werden in ihrer Umsetzung unterstützt, während Partnerschaftsprojekte mit Ländern in Asien und Afrika eingeführt werden. Zur Stärkung der operativen Zusammenarbeit werden Möglichkeiten zur Entsendung von Verbindungsbeamten an wichtigen Flughäfen geprüft. Die Zusammenarbeit mit der Türkei und dem Internationalen Zentrum für Migrationszusammenarbeit in Istanbul wird fortgesetzt, während die Zusammenarbeit zwischen EUROPOL, Frontex und EUROJUST verbessert wird. Darüber hinaus werden die Bemühungen fortgesetzt, sichere und legale Wege zum Schutz durch nachhaltige Neuansiedlungsbemühungen und die Schaffung legaler Migration einschließlich Mobilitätsmaßnahmen zu bieten. (2) In der Strategie für eine integrierte europäische Grenzverwaltung sind Prioritäten und Leitlinien für die Bewältigung der Herausforderungen an den EU-Außengrenzen festgelegt. In diesem Zusammenhang werden die Grenzschutzkapazitäten an der Grenze zur Türkei unterstützt, z. B. durch 220 Millionen Euro für den Ausbau der Überwachungskapazitäten an der Grenze zum Iran. Die regionale Zusammenarbeit wird gefördert, während die Grenzverwaltung und -kontrolle durch die Gewährleistung effizienter Grenzverfahren mit angemessener Infrastruktur und Ausrüstung, einschließlich geschultem Personal, verstärkt und verbessert wird. (3) Frontex und die Kommission stärken die nationalen operativen und infrastrukturellen Kapazitäten und stellen Zypern, Griechenland und Bulgarien Fachwissen und Unterstützung zur Verfügung. Die diplomatischen Bemühungen gegenüber Herkunfts- und Transitdrittländern werden mit konkreten Schritten zur Verbesserung der Rückübernahme im Rahmen von Artikel 25a des Visakodex koordiniert. (4) Um die Asyl- und Aufnahmekapazitäten und -verfahren zu verbessern, muss ein effizientes, wirksames und zukunftssicheres Migrationsmanagementsystem auf nationaler Ebene geschaffen werden, sodass eine koordinierte Reaktion auf die Herausforderungen der Migration ermöglicht wird. Die Mitgliedstaaten werden dabei unterstützt, angemessene Aufnahmekapazitäten für Kinder und Erwachsene bereitzustellen, um den Bedürfnissen schutzbedürftiger Personen gerecht zu werden. Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten dabei unterstützt, ihre nationalen Asyl- und Aufnahmesysteme durch technische und operative Hilfe der EUAA zu verbessern und gleichzeitig sicherzustellen, dass ausreichende nationale Ressourcen für die Migrationssteuerung bereitgestellt werden. Um die Flexibilität und die Straffung der Prozesse bei Umsiedlungen zu verbessern, wird die Umsetzung des freiwilligen Solidaritätsmechanismus (VSM) beschleunigt. Alle im Rahmen des Aktionsplans durchgeführten Maßnahmen werden überwacht und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit bewertet.

Resilienter Schengen-Raum

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Legislativ, inkl. Folgenabschätzung, Artikel 77(2)(b) und (d) AEUV, Q3 2023.

 Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern

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Proposal: On the 6th of February 2024, the European Commission published a Proposal for a Directive on combating the sexual abuse and sexual exploitation of children and child sexual abuse material and replacing Council Framework Decision 2004/68/JHA (recast) (press release).

Problem: The rise of child sexual abuse and exploitation, particularly online, has significantly challenged the EU's current legal frameworks. Technological advancements have not only increased children's online presence but have also provided perpetrators with sophisticated means to conceal their identities and illegal activities. This development has led to an exponential growth in the online sharing of child sexual abuse material and has created new forms of abuse that current legislation struggles to address effectively. Moreover, discrepancies in member states' legal frameworks regarding investigation, prosecution, and victim support have hindered a unified, effective response across the EU.

Objective: The recast Directive aims to comprehensively update and strengthen the EU's approach to combating child sexual abuse and exploitation. By recognising the evolving technological landscape, it seeks to ensure that all forms of child sexual abuse and exploitation, including those facilitated by new technologies, are adequately criminalised. The Directive intends to harmonise national rules on investigation and prosecution, taking into account recent technological developments, thereby enhancing the effectiveness of the fight against these crimes.

Subject Matter: One of the cornerstone aspects of the recast Directive is the expansion and clarification of the definitions related to offences, ensuring they encompass the broad spectrum of abuse facilitated by modern technology. This includes updating the definition of child sexual abuse material to cover not only traditional forms of content, but also materials created or disseminated through the use of advanced technologies, such as deepfakes and virtual reality. Furthermore, the Directive recognises the necessity of criminalising the solicitation of children for sexual purposes in an online environment, acknowledging the shift towards digital platforms for the initiation of such exploitative interactions. Moreover, the Directive introduces specific provisions to enhance the investigation and prosecution of offences, recognising the unique challenges posed by the digital sphere. It mandates member states to ensure that their investigative bodies are equipped with the necessary tools and expertise to tackle crimes facilitated by the internet, including the capability to conduct undercover operations online. Additionally, the Directive calls for improved cooperation and coordination at both the national and EU levels to ensure a more effective response to cross-border cases of child sexual abuse and exploitation. The protection and support of victims are central to the proposed changes, with the Directive advocating for measures that minimise secondary victimisation and provide comprehensive assistance. This includes ensuring that medical examinations of child victims are conducted with sensitivity and by trained professionals, as well as strengthening the right to compensation for victims, taking into account the impact of online dissemination of abuse materials. Preventative measures also form a crucial part of the proposed changes, with the Directive emphasising the importance of education and awareness-raising initiatives aimed at both children and adults. It advocates for the development of programmes that address the root causes of abuse and exploitation, promoting safe online practices and empowering children to protect themselves.

Cybersecurity

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Nicht-legislativer Akt: Am 18. April 2023 hat die Kommission eine Mitteilung zur Schließung der Fachkräftelücke im Cybersicherheitsbereich zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, des Wachstums und der Resilienz in der EU („Akademie für Cybersicherheitskompetenzen“) veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: In der Europäischen Union gibt es erhebliche Defizite und Lücken bei den Cybersicherheitskompetenzen. Die Cybersicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheit von Bürgern, Unternehmen und Mitgliedstaaten sowie der politischen und demokratischen Stabilität und des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wohlstands der EU. Die Bedrohungslage im Bereich der Cybersicherheit hat sich dramatisch entwickelt, und die Zahl der Cyberangriffe auf kritische militärische und zivile Infrastrukturen hat zugenommen. Die EU ist mit Bedrohungen durch fortschrittliche Technologien wie KI und Bots konfrontiert, wobei Ransomware-Angriffe erhebliche finanzielle und rufschädigende Schäden verursachen. Diese Vorfälle zielen auf die öffentliche Verwaltung, Regierungen und europäische Institutionen ab, wobei Sektoren wie das Finanz- und Gesundheitswesen immer wieder angegriffen werden.

Ziel: Als Antwort auf diese Herausforderungen führt die Kommission die Cybersecurity Skills Academy ein. Diese Initiative zielt darauf ab, eine zentrale Anlaufstelle und Synergien für die Ausbildung im Bereich Cybersicherheit, Schulungsangebote und Finanzierungsmöglichkeiten zu schaffen. Sie soll die Entwicklung von Kompetenzen im Bereich der Cybersicherheit unterstützen und die Initiativen der Interessengruppen ausweiten, um den Arbeitsmarkt zu beeinflussen, auch im Verteidigungssektor. Die Akademie wird sich auf die Ausbildung von Fachkräften im Bereich der Cybersicherheit konzentrieren und ihre Aktivitäten an gemeinsamen Zielen und zentralen Leistungsindikatoren ausrichten, um eine größere Wirkung zu erzielen.

Gegenstand: Die Umsetzung der Akademie wird sich auf vier Säulen stützen: Förderung der Wissensgenerierung durch Aus- und Weiterbildung, Gewährleistung einer besseren Kanalisierung und Sichtbarkeit der verfügbaren Finanzierungsmöglichkeiten, Aufforderung der Akteure zum Handeln und Festlegung von Indikatoren zur Überwachung der Marktentwicklung und zur Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen. Von der Akademie wird erwartet, dass sie sich mit der Sichtbarkeit und den Synergien von Ausbildung und Zertifizierung befasst und verschiedenen Sektoren, die ähnliche Fachkenntnisse benötigen, zugutekommt. Der Vorschlag unterstreicht auch die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Bildungsanbietern und der Industrie, um Schulungen im Bereich der Cybersicherheit zu konzipieren und anzubieten, die sich mit gefragten Fähigkeiten befassen. Er zielt darauf ab, jüngere Generationen für Berufe im Bereich der Cybersicherheit zu gewinnen und die Cybersicherheit in Bildungs- und Ausbildungsprogramme zu integrieren. Die Unterstützung für die Entwicklung von Mikrodiplomen, Berufsbildungs- und Ausbildungsprogrammen wird fortgesetzt, wobei der Schwerpunkt auf der Förderung einer stärkeren Zusammenarbeit in ganz Europa liegt. Zur Erleichterung der Zusammenarbeit auf nationaler Ebene und zur Förderung von Synergien zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor werden die Mitgliedstaaten ermutigt, die Einrichtung von Cyber-Campus zu prüfen. Diese Campus werden auf nationaler Ebene als Exzellenzzentren für die Cybersicherheitsgemeinschaft dienen, wobei die Akademie bei ihrer Vernetzung und Koordinierung behilflich ist. Die Führungsstruktur der Akademie wird wahrscheinlich die Form eines europäischen Konsortiums für digitale Infrastrukturen annehmen, was den Mitgliedstaaten ermöglicht, gemeinsam an der Schließung der Lücke bei den Cybersicherheitsfähigkeiten zu arbeiten und eng mit der Kommission, der ENISA und dem Europäischen Kompetenzzentrum für Cybersicherheit zusammenzuarbeiten.

Lernmobilität

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Proposal: On the 15th of November 2023, the European Commission published a Proposal for a Council Recommendation ‘Europe on the Move’ – learning mobility opportunities for everyone (press release).

Problem: The central problem addressed by the proposal is the need to enhance access to quality education and facilitate the movement of learners between different countries' education systems. The proposal acknowledges that organising learning mobility is a key driver for improving the quality of education and training offered by institutions. This need arises from the recognition that learning mobility significantly benefits personal, educational, and professional development, as well as civic engagement and social inclusion.

Objective: This initiative aims to break down barriers to learning and transition the culture of education towards lifelong learning that enriches individuals and societies. This is underpinned by the recognition that learning mobility is a pivotal element in personal, educational, and professional development. The proposal intends to create more inclusive and accessible learning mobility opportunities for people of all ages and backgrounds. This includes expanding the scope of mobility beyond intra-EU to international levels, thus enhancing the EU's position as an attractive destination for global talent in education and training.

Subject Matter: A central aspect of the proposal is the expansion of learning mobility opportunities to include a wider array of participants. This expansion encompasses not only young people but also learners of all ages, educators, and staff, embracing a more inclusive approach. It acknowledges that certain groups, particularly those with fewer opportunities due to economic, social, cultural, geographical, or health-related reasons, face significant barriers in accessing these opportunities. The proposal sets ambitious targets to ensure that these groups are not left behind. The proposal sets specific targets to be achieved by 2030: at least 25 per cent of higher education graduates should have a learning mobility experience; at least 15 per cent of vocational education and training learners should benefit from learning mobility abroad; and at least 20 per cent of all learners benefiting from learning mobility abroad should be people with fewer opportunities. The proposal also focuses on enhancing the recognition of qualifications and learning outcomes obtained through mobility experiences. This is crucial for facilitating the integration of learners into the EU labour market and for ensuring that the skills and competencies acquired through mobility are valued and utilised effectively. Furthermore, the document proposes to strengthen cooperation with key third countries, promoting the EU as an attractive destination for talent and enhancing the recognition of third-country qualifications.

Präventionspaket

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Nicht-legislativ, Q1 2021.

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Vorschlag: Am 31. Januar 2023 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu durch Impfung verhütbaren Krebsarten veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Die Zahl der Krebsfälle und Todesfälle in der EU nimmt zu, insbesondere die durch humane Papillomviren (HPV) und das Hepatitis-B-Virus (HBV) verursachten. Diese Infektionen, die zu Gebärmutterhalskrebs, Leberkrebs und anderen Krebsarten führen, stellen eine große Herausforderung für die öffentliche Gesundheit dar. Darüber hinaus hat die COVID-19-Pandemie die Probleme noch verschärft, indem sie die routinemäßigen Impfprogramme störte und Fehlinformationen verbreitete, was die Akzeptanz und das Vertrauen in den Impfstoff weiter beeinträchtigte.

Ziel: Durch die Verbesserung und Ausweitung der Routineimpfungen gegen HPV und HBV zur Verhinderung der damit verbundenen Krebserkrankungen möchte die EU ihre Mitgliedstaaten unterstützen. Die Empfehlung würde die Durchimpfungsraten verbessern, Herausforderungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit angehen und mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen in Einklang stehen. Darüber hinaus soll sie die Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme durch die Förderung von Impfungen als wichtige Präventionsmaßnahme gegen durch Impfung vermeidbare Krebsarten stärken und so die Ergebnisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit verbessern.

Gegenstand: Die Empfehlung unterstreicht die Bedeutung von Aufklärungskampagnen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, die darauf abzielen, Mythen zu zerstreuen und das Bewusstsein für die Vorteile von Impfungen zu schärfen, was für die Überwindung der Impfzurückhaltung entscheidend ist. Eine Schlüsselkomponente der vorgeschlagenen Strategie besteht darin, die Impfbemühungen in umfassendere nationale Krebspräventions- und Gesundheitsstrategien zu integrieren und sicherzustellen, dass die Impfprogramme zugänglich und auf die Bedürfnisse verschiedener Bevölkerungsgruppen zugeschnitten sind. Dazu gehören die gezielte Ansprache von Risikogruppen und die Gewährleistung, dass Impfungen für alle Bevölkerungsgruppen erschwinglich und leicht zugänglich sind. Darüber hinaus wird in der Empfehlung vorgeschlagen, robuste Überwachungs- und Evaluierungssysteme einzurichten, um die Impfraten zu verfolgen, Hindernisse für die Inanspruchnahme von Impfstoffen zu ermitteln und die Auswirkungen der Impfprogramme auf die Verringerung der Inzidenz von HPV- und HBV-bedingten Krebserkrankungen zu bewerten. Dieser datengestützte Ansatz wird eine kontinuierliche Verbesserung der Strategien und Maßnahmen im Laufe der Zeit ermöglichen. Auch die internationale Zusammenarbeit wird als entscheidend für die Bewältigung der globalen gesundheitlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit durch Impfung vermeidbaren Krankheiten hervorgehoben. In der Empfehlung wird dafür plädiert, dass die EU eine führende Rolle bei globalen Gesundheitsinitiativen übernimmt, Impfungen fördert und Wissen und Ressourcen mit Ländern außerhalb der EU teilt, um die weltweite Belastung durch HPV- und HBV-bedingte Krebserkrankungen zu verringern. Zusammenfassend wird in der Empfehlung eine vielschichtige Strategie vorgeschlagen, die darauf abzielt, die Durchimpfungsrate in der EU durch eine bessere Koordinierung, Aufklärung der Öffentlichkeit, Integration in nationale Gesundheitsstrategien, robuste Überwachung und internationale Zusammenarbeit zu erhöhen. 

Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2022

Folgemaßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie

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Nicht-legislativer Akt: Am 27. April 2022 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung zu COVID-19 – Gewährleistung von Vorsorge und einer wirksamen Reaktion der EU: Ein Ausblick veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Ausgehend von den Erfahrungen der letzten beiden Jahre kann man mit Sicherheit sagen, dass in den Sommermonaten die Inzidenzraten der COVID-19-Pandemie wahrscheinlich niedriger sein werden, so dass ein Zeitfenster für die Vorbereitung auf mögliche künftige Pandemieschübe entsteht. Um die Gelegenheit zur Vorbereitung auf künftige Notfälle in vollem Umfang zu nutzen, muss die EU gemeinsam schnell handeln, um die Pandemie in den kommenden Monaten angemessen zu bewältigen und vom Notfallmodus zu einem nachhaltigeren Modus überzugehen. Daher werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, noch vor dem Herbst Maßnahmen zu ergreifen, die auf der erfolgreichen EU-weiten Koordinierung der Bereitschafts- und Reaktionsplanung im Gesundheitswesen aufbauen, insbesondere im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit neuer SARS-CoV-2-Varianten.

Ziele: Das vorrangige Ziel der Kommission besteht darin, die öffentliche Gesundheit zu schützen und gleichzeitig die Gesellschaft und Wirtschaft offen und widerstandsfähig zu halten. Um dies zu erreichen, wird den Mitgliedstaaten empfohlen, diese Zeit zu nutzen, um ihre Überwachung, ihre Gesundheitssysteme und ihre allgemeine Pandemiebereitschaft zu stärken. In der Zwischenzeit sollen Forscher und Impfstoffhersteller der Entwicklung universeller, variantensicherer Impfstoffe, die einen längerfristigen Schutz vor Infektionen bieten, Vorrang einräumen. Auch die Entwicklung von COVID-19-Therapeutika, insbesondere für immungeschwächte Patienten, die auf Intensivstationen überrepräsentiert sind, und die anhaltende Notwendigkeit, den Zugang zu COVID-19-Impfstoffen und -Therapeutika weltweit zu verbessern, werden in der Mitteilung hervorgehoben. Wie bereits gezeigt, haben sich die COVID-19-Impfstoffe positiv auf die Widerstandsfähigkeit der EU-Gesellschaft ausgewirkt; daher sollte der Schwerpunkt auf der verstärkten Einführung von Auffrischungsdosen liegen, insbesondere für die am meisten gefährdeten Gruppen. Die Bereitschaft der Mitgliedstaaten, Regelungen zum Tragen von Masken, zum Lüften und dem Abstandhalten bei Bedarf wieder einzuführen, ist entscheidend, um die Ausbreitung von COVID-19 wirksam einzudämmen. Schließlich werden die Förderung vertrauenswürdiger Inhalte, die Identifizierung und Behebung von Informationslücken sowie die Bekämpfung von Informationsmanipulationen dringend empfohlen.

Gegenstand: Die Mitgliedstaaten sollen erwägen, die Durchimpfungsrate bei jüngeren Kindern vor dem Schuljahr 2022-2023 zu erhöhen. Es müssen Anstrengungen unternommen werden, um das Zögern bei der Impfung zu bekämpfen und die Inanspruchnahme von Auffrischungsimpfungen durch alle infrage kommenden Erwachsenen zu fördern, und zwar ab drei Monaten nach der ersten Impfung. Die Kommission ermutigt die Mitgliedstaaten, ganzjährige Überwachungssysteme für akute Atemwegserkrankungen einzurichten, die nachhaltig und repräsentativ sind und auf gemeinsamen Kriterien für Fallidentifizierungs- und Teststrategien in der EU beruhen, sowie Hausärzte, Krankenhäuser und Labors miteinander zu verbinden. Darüber hinaus sollen sie weiterhin zuverlässige und aktuelle Daten aus integrierten Überwachungssystemen sowie aus bevölkerungsbezogenen Überwachungssystemen zur Überwachung von COVID-19-Krankenhausaufenthalten und Todesfällen sammeln und dem ECDC zur Verfügung stellen. Um Fehlinformationen im Zusammenhang mit COVID-19 zu verringern, ist es von entscheidender Bedeutung, eine kontinuierliche, kohärente und wiederholte Kommunikation durch Überwachung des Informationsumfelds und der Trends sicherzustellen, um entsprechend zu reagieren und Informationen weiterzugeben. Schließlich wird die Kommission selbst weiterhin zusätzliche Bereitschaftsmaßnahmen im Rahmen des Unionsverfahrens für den Katastrophenschutz unterstützen und ihre strategische Reserve an medizinischer Ausrüstung rescEU weiter ausbauen.

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 13. Juni 2022 einigten sich das Europäische Parlament und der Rat auf die Verlängerung des EU-Digital-Covid-Zertifikats. Die entsprechende Verordnung wird daher bis zum 30. Juni 2023 gültig bleiben (Pressemitteilung).
Reisen durch die EU werden für Personen, die im Besitz des digitalen EU-Covid-Zertifikats sind, noch ein weiteres Jahr lang, also bis zum 30. Juni 2023, möglich sein. Abhängig von der weiteren Entwicklung der epidemiologischen Situation wird die Kommission bis zum 31. Dezember 2022 einen Bericht über das digitale COVID-Zertifikat der EU veröffentlichen, dem ein Vorschlag zur Verkürzung der Geltungsdauer der Verordnung beigefügt werden kann.

Vorschlag: Am 3. Februar 2022 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/953 über einen Rahmen für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler Zertifikate zur Bescheinigung von COVID-19-Impfungen und -Tests sowie der Genesung von einer COVID-19-Infektion (digitales COVID-Zertifikat der EU) mit der Zielsetzung der Erleichterung der Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Die COVID-19-Pandemie stellt nicht nur eine Bedrohung für die Gesundheitssysteme in der gesamten Europäischen Union dar, sondern führt auch zu gesundheitspolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten zum Schutz der Kapazität ihrer Gesundheitssysteme. Um die Wiedereinführung von Grenzkontrollen zwischen den Mitgliedstaaten zu verhindern und die Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie zu erleichtern, wurde der EU-Rahmen für digitale COVID-Zertifikate für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler COVID-19-Impf-, Test- und Genesungszertifikate geschaffen. Angesichts der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit neuen besorgniserregenden SARS-CoV-2-Varianten schlägt die Kommission vor, die Gültigkeit der digitalen COVID-Bescheinigung der EU, um weitere 12 Monate zu verlängern und sie aufzuheben, sobald die epidemiologische Situation dies erlaubt.

Ziele: Der Vorschlag zielt in erster Linie darauf ab, sich an die aktuellen Bedingungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie anzupassen und die Anwendung der Verordnung (EU) 2021/953 um 12 Monate zu verlängern, in der ein Rahmen für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler COVID-19-Impf-, Test- und Genesungsbescheinigungen (digitale COVID-Bescheinigung der EU) festgelegt ist, um den Inhabern die Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie zu erleichtern. Die Fortführung der bereits vom Rat und dem Europäischen Parlament im Juni 2021 angenommenen Verordnung soll es den Mitgliedstaaten ermöglichen, bestimmte Einschränkungen der Freizügigkeit für Personen, die im Besitz eines Impf-, Test- oder Genesungsnachweises sind, aufzuheben.

Gegenstand: Die Definition von SARS-CoV-2-Tests wird erweitert und umfasst nun auch Antigen-Tests, die in einem Labor durchgeführt werden. Eine ausdrückliche Klarstellung, dass Impfbescheinigungen die Anzahl der dem Inhaber verabreichten Dosen enthalten müssen, unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat sie verabreicht wurden, wird dazu beitragen, dass die Gesamtzahl der verabreichten Dosen korrekt wiedergegeben wird. Ferner wird sichergestellt, dass digitale COVID-Bescheinigungen der EU für Personen ausgestellt werden können, die an klinischen Versuchen für COVID-19-Impfstoffe teilnehmen, und dass solche Bescheinigungen von anderen Mitgliedstaaten akzeptiert werden können, um Beschränkungen der Freizügigkeit aufzuheben. Der Gesundheitssicherheitsausschuss, das ECDC oder die EMA können von der Kommission aufgefordert werden, Leitlinien für die Anerkennung von COVID-19-Impfstoffen in klinischen Versuchen herauszugeben.

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Vorschlag: Am 3. Februar 2022 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/954 des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler Zertifikate zur Bescheinigung von COVID-19-Impfungen und -Tests sowie der Genesung von einer COVID-19-Infektion (digitales COVID-Zertifikat der EU) für Drittstaatsangehörige mit rechtmäßigem Aufenthalt oder Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten veröffentlicht (Pressemitteilung) .

Problem: Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat aufhalten, können im Hoheitsgebiet der anderen Mitgliedstaaten frei reisen, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Einige der Beschränkungen, die von den Mitgliedstaaten als Maßnahme zur Begrenzung der Verbreitung von COVID-19 erlassen wurden, haben sich auf die Ausübung dieses Rechts ausgewirkt. Zur Erleichterung der Freizügigkeit für Drittstaatsangehörige mit interoperablen und gegenseitig anerkannten Bescheinigungen über die COVID-19-Impfungen und -Tests während der Pandemie wurde der Rahmen für digitale COVID-Bescheinigungen der EU auf Drittstaatsangehörige ausgedehnt, die gemäß EU-Recht in andere Mitgliedstaaten reisen dürfen. In Anbetracht des Auftretens neuer bedenklicher SARS-CoV-2-Varianten muss sichergestellt werden, dass die digitalen COVID-Bescheinigungen der EU über das bereits festgelegte Datum des 30. Juni 2022 hinaus gültig sind.

Ziele: Das Angebot zusätzlicher Open-Source-Referenzlösungen, die die Konvertierung von Drittlandsbescheinigungen in ein Format ermöglichen, das mit der digitalen COVID-Bescheinigung der EU interoperabel ist, soll die Freizügigkeit für Drittstaatsangehörige während der Pandemie erleichtern. Ähnlich wie der Vorschlag zur Änderung der digitalen COVID-Bescheinigung der EU für EU-Bürger zielt das Folgende darauf ab, sich an die aktuellen Bedingungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie anzupassen, indem die Anwendung der Verordnung (EU) 2021/953 ausgeweitet wird, die einen Rahmen für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler COVID-19-Impf-, Test- und Genesungsbescheinigungen (digitale COVID-Bescheinigung der EU) festlegt, um den Inhabern die Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie zu erleichtern. Die Fortführung der bereits vom Rat und vom Europäischen Parlament im Juni 2021 verabschiedeten Verordnung soll es den Mitgliedstaaten ermöglichen, bestimmte Einschränkungen der Freizügigkeit für Personen, die im Besitz eines Impf-, Test- oder Genesungsnachweises sind, aufzuheben.

Gegenstand: Die Regelungen um die Anerkennung von SARS-CoV-2-Tests sowie die Gültigkeit der digitalen COVID-Bescheinigungen sind dem Gegenstand des Verordnungsvorschlags über einen Rahmen für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler Zertifikate zur Bescheinigung von COVID-19-Impfungen und -Tests sowie der Genesung von einer COVID-19-Infektion gleichzusetzen.

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Nicht-legislativer Akt: Am 2. September 2022 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung zur Reaktion der EU auf COVID-19: Vorbereitung auf den Herbst und den Winter 2023 veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Angesichts der COVID-19-Sommerwelle, die durch Omikron BA.4 und BA.5 ausgelöst wurde, hat sich gezeigt, dass die Pandemie noch lange nicht vorüber ist. Die Zahl der Fälle bei Menschen über 65 Jahren ist nach wie vor hoch, was zu einem Anstieg der Hospitalisierungsraten und der Einweisungen in die Intensivstation in dieser Altersgruppe führt. Wie schon in den vergangenen Jahren besteht zudem die Möglichkeit, dass die EU in diesem Herbst und Winter mit einer weiteren COVID-19-Welle konfrontiert wird. Die in der Wintersaison übliche Verbreitung anderer Atemwegsviren, einschließlich der Grippe, wird die Gesundheitssysteme wahrscheinlich ebenfalls belasten. Darüber hinaus stellen die Auswirkungen der langanhaltenden COVID-Welle sowie die Auswirkungen der Pandemie auf die psychische Gesundheit eine zusätzliche Herausforderung für die bereits überlasteten nationalen Gesundheitssysteme und ihr Personal in der EU dar.

Ziele: Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, die notwendigen integrierten Strategien und Maßnahmen zu ergreifen, um einen Anstieg von COVID-19 in diesem Herbst und Winter zu vermeiden und die erforderlichen Strukturen zu schaffen, die eine angemessene und nachhaltige Reaktion auf künftige Ausbrüche ermöglichen. In der gesamten Union müssen die Vorbereitungsmaßnahmen im Vorfeld der nächsten Welle und der weiteren Einführung von Impfprogrammen koordiniert werden. Das wichtigste Ziel der Kommission ist es, jetzt zu handeln, um den zu erwartenden Druck auf die Gesundheitssysteme, die Störung der Wirtschaft und die Herausforderungen für die Gesellschaft zu begrenzen. Zu den spezifischen Zielen gehören unter anderem: Entwicklung von COVID-19-Impfstoffen und deren Bereitstellung für diesen Herbst und Winter sowie die Einführung einer optimierten COVID-19-Impfstrategie. Die Schaffung integrierter Überwachungssysteme soll verschiedene Krankheiten wie Influenza, COVID-19 und andere Atemwegsinfektionen in der EU überwachen. Engagement und Engagement der Gemeinschaft bei der Anpassung von Maßnahmen wie der Arbeit von zu Hause aus oder der Begrenzung der Größe von Massenversammlungen werden mit fortgesetzten Bemühungen um die Erleichterung des freien Verkehrs in der EU während der COVID-19-Pandemie einhergehen, sowohl für Personen als auch für Waren.

Gegenstand: Für die EU-Mitgliedstaaten ist es von entscheidender Bedeutung, die nationalen COVID-19-Impfstrategien unter Verwendung der derzeit verfügbaren Impfstoffe fortzusetzen, um Krankenhausaufenthalte, schwere Erkrankungen und Todesfälle zu verringern. Darüber hinaus gilt es, Lücken in der Durchimpfung von anspruchsberechtigten Personen, einschließlich anspruchsberechtigter Kinder und Jugendlicher, gemäß den nationalen Impfplänen zu schließen, um Krisen in den Gesundheitssystemen zu vermeiden. Die Entwicklung nationaler Impfprogramme, in denen festgelegt wird, welche Impfstoffe für welche Bevölkerungsgruppen verwendet werden sollten, kann daher hilfreich sein. Die Kommission erwartet, dass Initiativen und Strategien zur Förderung der Aufnahme zusätzlicher Impfdosen und des Abschlusses der ersten Impfserie durch diejenigen, die dies noch nicht getan haben, umgesetzt und nach Möglichkeit koordiniert werden. Mithilfe integrierter Überwachungssysteme sollen Daten aus den Vorjahren dazu beitragen, länderspezifische Schwellenwerte für den Schweregrad der Epidemie zu bestimmen, wobei die unterschiedlichen Schweregrade der Erkrankung und die verfügbaren Kapazitäten im Gesundheitswesen berücksichtigt werden.

Europäische Pflegestrategie

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Nicht-legislativer Akt: Am 7. September 2022 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung zur Europäischen Strategie für Pflege und Betretung veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Die COVID-19-Pandemie hat strukturelle Lücken in den Pflegesystemen offengelegt und deutlich gemacht, wie wichtig robuste formelle Pflegedienste sind, um die Kontinuität der Pflege zu gewährleisten. Nicht nur die Widerstandsfähigkeit der Pflegesysteme in der EU muss verbessert werden, sondern auch ihre Verfügbarkeit, da hochwertige Pflegeleistungen für viele Menschen nach wie vor weder zugänglich noch erschwinglich sind. Vor allem Menschen mit Behinderungen sind mit unzureichenden Pflegediensten, Unterstützung für Familien und persönlicher Assistenz konfrontiert. Darüber hinaus sind Frauen von unzureichenden Pflegediensten unverhältnismäßig stark betroffen, was ihre Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ihre Möglichkeiten, einer bezahlten Arbeit nachzugehen, beeinträchtigt.

Ziele: Die europäische Pflegestrategie zielt darauf ab, die Standards sowohl für Pflegende als auch für Pflegebedürftige zu verbessern. Zu diesem Zweck sollen der Zugang zu Pflegedienstleistungen verbessert, die Arbeitsbedingungen angehoben und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Pflegende verbessert werden. Die Erhöhung der Verfügbarkeit von Pflegedienstleistungen soll mit der Verbesserung ihrer Qualität und Erschwinglichkeit einhergehen. Darüber hinaus ist es für die EU-Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung, den Zugang zu und die Qualität von frühkindlicher Bildung und Betreuung zu verbessern. Die von der Kommission vorgeschlagene Überarbeitung der Barcelona-Ziele zielt darauf ab, die Teilnahme von Kindern, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, zu verbessern sowie die Zeitintensität der Teilnahme an frühkindlicher Bildung und Betreuung zu erhöhen. Darüber hinaus muss der Sektor aufgrund der steigenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen nicht nur das Personal halten, sondern auch mehr Arbeitnehmer mit den richtigen Qualifikationen anziehen. Daher sind bessere Arbeitsbedingungen und Löhne anzustreben, die durch einen starken sozialen Dialog, Bildung und Ausbildung unterstützt werden. Zuverlässige und vergleichbare Daten über die Beteiligung an der frühkindlichen Bildung und Betreuung, z. B. aufgeschlüsselt nach bestimmten Gruppen oder Alterskategorien, können die Fortschritte besser überwachen und eine faktengestützte Politikgestaltung gewährleisten.

Gegenstand: Es wurden zwei spezifische Empfehlungen des Rates vorgeschlagen, um einen politischen Rahmen für Reformen und Investitionen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu schaffen. Die Mitteilung selbst legt weitere unterstützende Maßnahmen auf europäischer Ebene fest und ruft zu Maßnahmen auf nationaler Ebene auf. Die Mitgliedstaaten sollen einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung und Betreuung einführen und dabei die Verfügbarkeit und Dauer eines angemessen bezahlten Urlaubs aus familiären Gründen berücksichtigen. Es ist weiter an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen für das Personal in der frühkindlichen Bildung und Betreuung zu arbeiten, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Eltern zu verbessern und die geschlechtsspezifische Betreuungslücke zu schließen. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei ihren individuellen Bemühungen um die Gestaltung und Umsetzung von Reformen im Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung über den Strategischen Rahmen für den Europäischen Bildungsraum und das Instrument für technische Unterstützung unterstützen. Darüber hinaus wird die Kommission im Rahmen der bevorstehenden Horizont-Europa-Partnerschaft "Transformation der Gesundheits- und Pflegesysteme" die Bewertung und Übertragbarkeit bewährter Praktiken verbessern und ein Forum für den Aufbau von Gemeinschaften und den Austausch schaffen. Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, einen wirksamen sozialen Dialog zu fördern und Tarifverträge für den Pflegesektor abzuschließen. Folglich wird die Kommission eine Sensibilisierungskampagne zu den neuen Rechten starten, die durch die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben gewährt werden, und die ungleiche Aufteilung der unbezahlten Pflegearbeit in ihrer bevorstehenden Kommunikationskampagne zur Bekämpfung von Geschlechterstereotypen behandeln.

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Nicht-legislativer Akt: Am 7. September 2022 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Überarbeitung der Barcelona-Ziele zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE) veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Die ursprünglich im Jahr 2002 festgelegten Barcelona-Ziele wurden im Durchschnitt auf EU-Ebene erreicht. Dennoch hinken einige Mitgliedstaaten deutlich hinterher, und insbesondere bei Kindern aus einkommensschwachen Haushalten bestehen weiterhin Unterschiede. Darüber hinaus gibt es nach wie vor ein geschlechtsspezifisches Beschäftigungsgefälle, das die Möglichkeiten von Frauen einschränkt, sich an bezahlter Arbeit zu beteiligen und dafür Zeit aufzuwenden. Die COVID-19-Pandemie hat die Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern bei der unbezahlten Pflege weiter verstärkt, traditionelle Geschlechterrollen verfestigt und die zuvor erzielten bescheidenen Fortschritte bei der Gleichstellung der Geschlechter behindert.

Ziele: Der Hauptzweck des Vorschlags besteht darin, den Geltungsbereich der für die Erreichung der Barcelona-Ziele relevanten Aspekte zu erweitern, wie z. B. Zugänglichkeit, Erschwinglichkeit und Qualität. Auf diese Weise fordert die Empfehlung die Mitgliedstaaten auf, einen ganzheitlicheren Beitrag zu leisten, indem sie ihren Beitrag zur FBBE erhöhen. Dies wiederum sollte die Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt fördern. Was die betroffenen Kinder betrifft, so sollte ihre soziale und kognitive Entwicklung verbessert werden, insbesondere bei Kindern in prekären Situationen oder aus benachteiligten Verhältnissen. Dieser Vorschlag zielt außerdem darauf ab, die Bedürfnisse sowohl der Eltern als auch der Kinder zu berücksichtigen, in der Hoffnung, dass das Interesse an solchen Diensten geweckt wird. Die zeitliche Intensität der Betreuung von Kindern in der FBBE soll so ausgerichtet sein, dass Eltern in nennenswerter Weise einer Erwerbsarbeit nachgehen können. Zugleich soll der Anteil der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Kinder, die FBBE-Angebote besuchen, berücksichtigt werden.

Gegenstand: Als Rechtsinstrument signalisiert der Vorschlag das Engagement der Mitgliedstaaten für die in der oben genannten Empfehlung beschriebenen Ziele und Maßnahmen. Darüber hinaus bietet er eine solide Grundlage für die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene in diesem Bereich, wobei die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten uneingeschränkt gewahrt bleibt. Im Wesentlichen werden die Mitgliedstaaten je nach ihren nationalen Gegebenheiten frei entscheiden, wie sie die Empfehlung des Rates am besten nutzen können. Im Rahmen des Europäischen Semesters plant die Kommission, die Umsetzung der Barcelona-Ziele zu überwachen, insbesondere in Bezug auf die Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt und die Gleichstellung der Geschlechter. Außerdem soll die Teilnahme aller Kinder an der FBBE (Anzahl der besuchten Stunden pro Woche) bewertet werden. Die Unterschiede zwischen der Teilnahme von Kindern aus verschiedenen Gruppen, einschließlich Kindern, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, und, soweit möglich, Kindern mit Behinderungen, Kindern mit Migrationshintergrund, Roma-Kindern und anderen relevanten Gruppen werden erfasst, wobei das Alter der Kinder und nationale Besonderheiten berücksichtigt werden. Der Jahresbericht der Kommission über die Gleichstellung der Geschlechter und das Portal zur Überwachung der Gleichstellungsstrategie sollen die Umsetzung der Empfehlung überwachen. Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Datenerhebung über die Teilnahme von Kindern an der FBBE zu entwickeln und zu verbessern, auch im Hinblick auf Kinder in prekären Situationen oder aus benachteiligten Gruppen.

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 08. Dezember 2022 hat der Europäische Rat eine Empfehlung über den Zugang zu erschwinglicher und hochwertiger Langzeitpflege angenommen und veröffentlicht. Der Zugang zu erschwinglicher und hochwertiger Langzeitpflege für alle Menschen, die sie benötigen, verbessert. Ferner liegt der Schwerpunkt auf der Verbesserung der Arbeitsbedingungen, dem Zugang zur Ausbildung und der allgemeinen Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Langzeitpflegesysteme gegenüber künftigen Herausforderungen.

Vorschlag: Am 7. September 2022 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über den Zugang zu bezahlbarer und hochwertiger Langzeitpflege veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: In den kommenden Jahren wird die bereits hohe Nachfrage nach Langzeitpflege weiter steigen, während die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter in der EU aufgrund der demografischen Alterung weiter abnehmen wird. Da Frauen, die traditionell den größten Teil der informellen Pflegearbeit geleistet haben, zunehmend mehr arbeiten und später in Rente gehen, wird die Zahl der pflegenden Angehörigen und Nahestehenden sinken. Zusammen mit einer erhöhten Nachfrage nach Arbeitskräften in verschiedenen Wirtschaftssektoren besteht die Gefahr, dass sich das Angebot an formellen Pflegekräften weiter verringert, da diese in attraktivere Sektoren abwandern. Weitere Probleme sind die Unterschiede in der Gestaltung und Ausgereiftheit der Pflegesysteme in der Union sowie das Fehlen eines angemessenen Sozialschutzes, das erhebliche Hindernisse für den Zugang zur Langzeitpflege darstellt.

Ziele: Der Vorschlag zielt in erster Linie darauf ab, die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen zu unterstützen, den Zugang zu einer erschwinglichen, hochwertigen Langzeitpflege zu verbessern, indem er Leitlinien für die Ausrichtung von Reformen vorgibt. Diese sollen die gemeinsamen Herausforderungen der Erschwinglichkeit, Verfügbarkeit, Qualität und des Pflegepersonals angehen und eine solide politische Steuerung der Langzeitpflege gewährleisten. Die Zusammenarbeit auf Unionsebene im Bereich der Langzeitpflege soll eine stärkere Konvergenz anstreben. Die Mitgliedstaaten haben spezifische Ziele festgelegt, u.a. den garantierten Zugang für alle zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege sowie Sicherstellung, dass eine solche Pflege nicht zu Armut und finanzieller Abhängigkeit führt. Die Förderung der Qualität der Gesundheitsversorgung und der Langzeitpflege sowie Anpassung der Pflege an die sich ändernden Bedürfnisse und Präferenzen der Gesellschaft und des Einzelnen sind entscheidend. Es soll ebenfalls sichergestellt werden, dass eine angemessene und hochwertige Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege bezahlbar und nachhaltig bleibt, indem eine gesunde und aktive Lebensweise, gute Humanressourcen für den Pflegesektor und eine rationelle Nutzung der Ressourcen gefördert werden.

Gegenstand: Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die Angemessenheit ihres Sozialschutzes für die Langzeitpflege zu verbessern, damit die Langzeitpflege rechtzeitig, umfassend und für diejenigen, die sie benötigen, bezahlbar ist. Sie sollen das Angebot an Langzeitpflegedienstleistungen erhöhen und dabei sicherstellen, dass es eine ausgewogene Mischung von Dienstleistungen in allen Pflegesettings gibt, auch durch die Entwicklung und/oder Verbesserung der häuslichen Pflege. Es ist von entscheidender Bedeutung, einen Qualitätsrahmen für die Langzeitpflege zu schaffen, der sich an den im Anhang der Empfehlung dargelegten Qualitätsgrundsätzen orientiert und einen geeigneten Qualitätssicherungsmechanismus umfasst. Die Kommission unterstützt die Umsetzung dieser Empfehlung, u. a. durch die Mobilisierung von EU-Mitteln, die Überwachung der Fortschritte im Rahmen des Europäischen Semesters und in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Sozialschutz und dem Beschäftigungsausschuss. Zur Erleichterung des gegenseitigen Austauschs wird ein neuer Rahmen von Indikatoren für die Überwachung geschaffen. Der Rat soll innerhalb von 5 Jahren nach Annahme der Empfehlung über die Fortschritte unterrichtet werden.

Gesundheitsschutz

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 14. Dezember 2023 wurde der Vorschlag für eine Verordnung über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Verwendung beim Menschen bestimmte Substanzen menschlichen Ursprungs und zur Aufhebung der Richtlinien 2002/98/EG und 2004/23/EG angenommen (Pressemitteilung). Mit der Verordnung wird die Sicherheit und Qualität von Stoffen menschlichen Ursprungs (SoHO) weiter verbessert. Neue Maßnahmen werden Regelungslücken schließen, den grenzüberschreitenden Verkehr erleichtern und eine bessere Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden fördern. Es wird ein SoHO-Kodierungsgremium eingerichtet, das die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Verordnung unterstützt. Die Verordnung erweitert den Geltungsbereich der EU-Vorschriften auf alle SoHO wie zum Beispiel Muttermilch mit Ausnahme von festen Organen, verbessert den Schutz von Spendern und Empfängern und schreibt die Registrierung aller Einrichtungen vor, die Tätigkeiten mit Auswirkungen auf die Sicherheit und Qualität von SoHO ausüben.

Vorschlag: Am 14. Juli 2022 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Verwendung beim Menschen bestimmte Substanzen menschlichen Ursprungs und zur Aufhebung der Richtlinien 2002/98/EG und 2004/23/EG veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Die derzeitigen Rechtsvorschriften enthalten veraltete technische Vorschriften, die die Patienten nicht vollständig vor vermeidbaren Risiken schützen. Darüber hinaus sind Spender von Blut, Geweben und Zellen, einschließlich Kindern, die aus gespendeten Eizellen, Spermien oder Embryonen (Nachkommen) geboren werden, aufgrund dieser veralteten Vorschriften vermeidbaren Risiken ausgesetzt. Darüber hinaus haben die Mitgliedstaaten unterschiedliche Ansätze bei der Überwachung von Blut-, Gewebe- und Zellprodukten, was den grenzüberschreitenden Austausch dieser Materialien behindert. Infolgedessen wird das volle Potenzial von BTC, die auf neue Weise verarbeitet oder verwendet werden, für die Patienten nicht voll ausgeschöpft, und es besteht die Gefahr, dass die Versorgung der EU mit Blut-, Gewebe- und Zellprodukten unterbrochen wird.

Ziel: Der Vorschlag zielt darauf ab, hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Substanzen menschlichen Ursprungs (SoHO), Blut und Blutderivate festzulegen, wie in Artikel 168 Absatz 4 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gefordert. Das übergeordnete Ziel besteht darin, ein hohes Gesundheitsschutzniveau für die EU-Bürger zu gewährleisten, indem sichergestellt wird, dass sie Zugang zu sicheren und wirksamen Blut-, Gewebe- und Zellprodukten haben. In Anbetracht der Tatsache, dass auch in Zukunft neue Technologien und Risiken auftreten werden, zielt der Vorschlag darauf ab, einen zukunftssicheren, krisenfesten und flexiblen Rahmen zu schaffen, der neuen Risiken und Trends Rechnung trägt. Er zielt auch darauf ab, weiterhin angemessene Sicherheits- und Qualitätsanforderungen zu stellen und gleichzeitig Bereiche zu erkunden, in denen die Effizienz der Rechtsvorschriften verbessert und ihre Umsetzung für alle Beteiligten vereinfacht werden kann.

Gegenstand: Ein wichtiger Bestandteil des Vorschlags ist die Einführung einer Reihe gemeinsamer Maßnahmen, um rechtliche Lücken im Rahmen von Blut-, Gewebe- und Zellprodukten zu schließen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Aufsicht zu stärken, Innovationen zu erleichtern und das Angebot an SoHOs zu steuern, insbesondere in Krisenzeiten. Um die Umsetzung dieser Maßnahmen zu unterstützen, werden Leitlinien von Expertengremien entwickelt. Darüber hinaus wird ein Beratungsmechanismus für SoHOs vorgeschlagen, wobei jedoch keine Änderungen an der Abgrenzung zum Rechtsrahmen für Arzneimittel oder Medizinprodukte vorgeschlagen werden. Der Vorschlag befasst sich auch mit der Frage der freiwilligen unentgeltlichen Spende von Blut-, Gewebe- und Zellprodukten. Er erkennt an, dass das derzeitige Konzept nicht ausreicht, um die Patienten in der EU vor Engpässen oder plötzlichen Versorgungsunterbrechungen zu schützen. Daher werden mit dem Vorschlag Maßnahmen eingeführt, um die Sicherheit und Qualität der mit SoHO-Therapien behandelten Patienten zu gewährleisten, Spender und Nachkommen zu schützen, die Aufsichtspraktiken zwischen den Mitgliedstaaten zu harmonisieren, sichere und wirksame innovative SoHO-Therapien zu entwickeln und die Widerstandsfähigkeit des Sektors zu verbessern, um das Risiko von Engpässen zu mindern. Die Verordnung zielt darauf ab, stärker harmonisierte Maßnahmen für die Mitgliedstaaten und Organisationen festzulegen, die an der Sammlung, Prüfung, Verarbeitung, Verteilung und Anwendung von SoHOs beteiligt sind. Diese Harmonisierung zielt auf die unzureichende Mindestharmonisierung ab, die zuvor als einer der Hauptgründe für das geringere Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten ermittelt wurde und zu einem geringeren grenzüberschreitenden Austausch und einem suboptimalen Zugang der Patienten zu SoHOs führt. Darüber hinaus sieht der Vorschlag die Einrichtung einer zentralen digitalen Plattform, der EU-SoHO-Plattform, vor, die die Überwachung verschiedener Indikatoren erleichtern und kontinuierliche Informationen und Daten liefern soll. Diese Plattform ist entscheidend für die Überwachung der Fortschritte bei der Erreichung der Ziele der neuen Verordnung.

Erweiterte Fluggastdaten (Advance Passenger Information)

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Vorschlag: Am 13. Dezember 2022 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über die Erhebung und Übermittlung vorab übermittelter Fluggastdaten (API) zur Verbesserung und Erleichterung der Kontrollen an den Außengrenzen, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/817 und der Verordnung (EU) 2018/1726 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2004/82/EG des Rates veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Aufgrund einer vermehrten Nutzung von Flugreisen in den letzten Jahrzehnten, ist ein effizienter Umgang mit Fluggastströmen auf den Flughäfen erforderlich. Die in der EU geltende API-Richtlinie zur Erhebung und Übermittlung von vorab übermittelten Fluggastdaten weist dabei jedoch einige Lücken und Schwachstellen auf, die die Effizienz und Wirksamkeit von Grenzübertrittskontrollen beeinträchtigen.

Ziel: Durch die beiden Vorschläge des Gesetzespakets soll daher die API-Richtlinie gestärkt werden, indem Lücken und Unstimmigkeiten zwischen Mitgliedstaaten bei der Datenerhebung und -verwendung geschlossen werden. Gleichzeitig sollen das Außengrenzmanagement und die Bekämpfung illegaler Einwanderung verbessert werden.

Gegenstand: Der Vorschlag fokussiert sich auf die Wirksamkeit und Effizienz von Grenzüberschrittskontrollen an den Außengrenzen der Union. Dabei enthält der Vorschlag genaue Vorschriften für die Erhebung von API-Daten, sowie deren Übermittlung an zuständige Grenzbehörden. Spezifische Aufmerksamkeit wird dabei auch den Routern der entsprechenden Daten gegeben. Insgesamt sollen Fluggesellschaften damit in Zukunft systematisch API-Daten anfordern können, ohne mit je nach Mitgliedsstaat divergierenden Anforderungen konfrontiert zu werden.

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Vorschlag: Am 13. Dezember 2023 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über die Erhebung und Übermittlung von API-Daten zur Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/818 veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Flughäfen der Union werden häufig im Zusammenhang von schwerer und organisierter Kriminalität genutzt. Vor diesem Hintergrund kommt Informationen über Flugreisende eine wichtige Rolle bei der Strafverfolgung sowie der Bekämpfung von Terrorismus zu. In der 2016 verabschiedeten PNR-Richtline wurde bereits festgelegt, dass Fluggesellschaften geschäftlich erhobene Fluggastdatensätze (PNR-Daten) an zuständige Grenzbehörden übermitteln. Die Richtlinie verpflichtet Fluggesellschaften jedoch nicht zur Erhebung von Daten, welche den normalen Geschäftsverlauf überschreiten. Vorab übermittelte Fluggastdaten (API), welche in Kombination mit PNR-Daten eine besonders wirksame Strafverfolgung ermöglichen, werden daher nicht komplett erhoben und übermittelt.

Ziel: Ziel dieser Verordnung ist es daher, diese Lücke von Datenübermittlungen zu schließen, indem wirksamere Vorschriften zur Erhebung und Übermittlung von API-Daten durch Fluggesellschaften erlassen werden. Damit soll die Wirksamkeit der Bekämpfung schwerer Straftaten und Terrorismus in der EU erhöht werden. Der Vorschlag ist Teil eines Pakets, welches Lücken und Unstimmigkeiten zwischen Mitgliedstaaten bei der Erhebung und Verwendung von API-Daten schließen soll.

Gegenstand: Die Verordnung enthält Anordnungen für die Erhebung und Übermittlung von API-Daten durch Fluggesellschaften an Router. Wie bereits genannt, werden Fluggesellschaften somit dazu verpflichtet, vollständige API-Daten an Router bzw. Zentralstellen für Fluggastdaten zu übermitteln. In diesem Zusammenhang werden spezifische Bestimmungen zu Protokollen, Verarbeitung und Löschung personenbezogener Daten erlassen. Weitere Bestimmungen betreffen Vorschriften für Router sowie mögliche Sanktionen gegen Fluggesellschaften bei Nichteinhaltung der Verordnung.

Rahmen zur Gewährleistung des gegenseitigen Zugangs zu sicherheitsrelevanten Informationen

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Legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, 4. Quartal 2022.

Krebsvorsorge

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Nicht-legislativer Akt: Am 20. September 2022 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Empfehlung zur Stärkung der Prävention durch Früherkennung: Ein neuer EU-Ansatz für das Krebsscreening, der die Empfehlung 2003/878/EG des Rates ersetzt (Pressemitteilung).

Problem: Die Empfehlung 2003/878/EG des Rates, in der die Mitgliedstaaten zur Durchführung bevölkerungsbezogener, qualitätsgesicherter Früherkennungsprogramme aufgefordert werden, hat maßgeblich zur Verbesserung der Krebsfrüherkennung beigetragen und dafür gesorgt, dass die überwiegende Mehrheit der Menschen in den Zielaltersgruppen Zugang zur organisierten Früherkennung hat. In einem Bericht zur Umsetzung der Empfehlung aus dem Jahr 2017 wird jedoch darauf hingewiesen, dass es nach wie vor Herausforderungen und Handlungsbedarf gibt und dass die aktuelle Empfehlung nicht auf den neuesten Erkenntnissen beruht.

Ziele: Die optimierte Empfehlung soll die Krebsfrüherkennung auf dem gesamten Weg der Krebsbehandlung als Teil eines neuen Unionskonzepts zur Krebsprävention im Rahmen des europäischen Plans zur Krebsbekämpfung unterstützen. Durch die Entwicklung eines neuen, von der EU geförderten Krebsfrüherkennungsprogramms soll sichergestellt werden, dass bis 2025 90 Prozent der EU-Bevölkerung, die für eine Brust-, Gebärmutterhals- und Darmkrebsfrüherkennungsuntersuchung in Frage kommen, eine solche Untersuchung angeboten wird. Zu diesem Zweck sollen die Empfehlungen zur Brust-, Gebärmutterhals- und Darmkrebsvorsorge aktualisiert werden. Die Krebsfrüherkennungsprogramme sind auf Lungen- und Prostatakrebs sowie auf Magenkrebs in den Ländern oder Regionen mit den höchsten Magenkrebsinzidenz- und -todesraten auszudehnen. Bei der regelmäßigen systematischen Überwachung von Früherkennungsprogrammen sollen Ungleichheiten über das Europäische Krebsinformationssystem und das Register für Krebsungleichheiten aufgedeckt werden. Die Daten zur Krebsfrüherkennung sind in der gesamten Union auszutauschen, auch über den geplanten Europäischen Gesundheitsdatenraum.

Gegenstand: Den EU-Mitgliedstaaten wird empfohlen, eine evidenzbasierte und personenzentrierte Krebsfrüherkennung anzubieten und dabei die Grundprinzipien der Sicherheit, Ethik, des öffentlichen Engagements und der Gerechtigkeit zu berücksichtigen. Screening-Programme müssen in Übereinstimmung mit den europäischen Leitlinien zugänglich sein, mit Qualitätssicherung, soweit vorhanden, durch einen schrittweisen Ansatz, der die verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen berücksichtigt. Ein systematisches Anruf-/Rückrufsystem und eine Qualitätssicherung auf allen geeigneten Ebenen sowie ein wirksames und angemessenes Diagnose-, Behandlungs- und Nachsorgesystem müssen evidenzbasierten Leitlinien folgen. Um die Öffentlichkeit und das Personal, das die Vorsorgeuntersuchungen durchführt, über die Ergebnisse informieren zu können, sind der Ablauf und die Ergebnisse der organisierten Krebsvorsorge regelmäßig zu überwachen. Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Austausch bewährter Verfahren bei der Krebsvorsorge werden von der Kommission nachdrücklich gefördert.

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Nicht-legislativer Akt: Am 29. Juni 2022 hat die Europäische Kommission eine Delegierte Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Rücknahme bestimmter Ausnahmen in Bezug auf erhitzte Tabakerzeugnisse veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Die bereits bestehende Richtlinie 2014/40/EU1 verbietet das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen, die ein charakteristisches Aroma oder Aromen in einem ihrer Bestandteile enthalten oder bestimmte technische Merkmale aufweisen. Nach Artikel 7 Absatz 12 der Richtlinie sind jedoch alle Tabakerzeugnisse außer Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen von diesem Verbot ausgenommen.

Ziele: Ziel der delegierten Richtlinie ist es, das Verbot des Inverkehrbringens von Tabakerzeugnissen, die ein charakteristisches Aroma oder Aromen in einem ihrer Bestandteile enthalten oder bestimmte technische Merkmale aufweisen (das bereits für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen gilt), auf erhitzte Tabakerzeugnisse auszudehnen und den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu nehmen, für diese Erzeugnisse Ausnahmen von den Kennzeichnungsvorschriften zu gewähren. Diese Maßnahmen sollen zu einem hohen Maß an Gesundheitsschutz, insbesondere für junge Menschen, beitragen.

Gegenstand: Die Kommission soll delegierte Rechtsakte zur Aufhebung der Ausnahmeregelung erlassen. Die Mitgliedstaaten sollen spätestens acht Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen und diese veröffentlichen, um der Richtlinie nachzukommen. Der Kommission ist der Wortlaut dieser Vorschriften unverzüglich mitzuteilen.

Bildungspaket

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Nicht-legislativer Akt: Am 18. Januar 2022 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über eine europäische Hochschulstrategie veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Angesichts der großen Herausforderungen kommt dem Hochschulsektor eine wesentliche Rolle bei der Erholung Europas nach der Pandemie und bei der Gestaltung nachhaltiger und widerstandsfähiger Gesellschaften und Volkswirtschaften zu. Mehrere Bereiche bedürfen dringend einer Überarbeitung, damit die Universitäten einen Prozess des Umdenkens und der Erneuerung einleiten können. Sowohl die transnationale Zusammenarbeit als auch die Finanzierung der Universitäten sind unzureichend. Darüber hinaus besteht in einigen Studien- und Forschungsbereichen sowie in den Entscheidungspositionen an den Hochschulen nach wie vor ein Geschlechtergefälle. Die ausländische Einmischung in Hochschuleinrichtungen bedroht zunehmend die grundlegenden akademischen und demokratischen Werte, für die sich die Universitäten der EU einsetzen.

Ziele: In der Mitteilung wird die Notwendigkeit hervorgehoben, die Universitäten zu unterstützen und in die Lage zu versetzen, sich an die veränderten Bedingungen anzupassen, zu gedeihen sowie zur Widerstandsfähigkeit und zum Aufschwung Europas beizutragen. Konkret geht es um vier gemeinsame Schlüsselziele, die bis Mitte 2024 in Angriff genommen werden sollen. Initiativen zur Förderung der transnationalen Zusammenarbeit wie Erasmus+ und Horizon Europe sind zu fördern. Dafür ist eine angemessene finanzielle Unterstützung von entscheidender Bedeutung. Hochschulbildung und Forschung müssen sich darauf konzentrieren, 1) Qualität und Relevanz für zukunftssichere Kompetenzen, 2) Vielfalt und Integration, 3) demokratische Praktiken, Grundrechte und akademische Werte sowie die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung zu gewährleisten. Die Hochschulen sind als Akteure des Wandels im Rahmen des grünen und digitalen Wandels zu stärken, indem ihr volles Engagement für den grünen und digitalen Wandel gefördert wird. Durch eine vertiefte internationale Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb Europas sollen die Universitäten der EU auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähiger werden. Schließlich sind die Hochschulsysteme in den Partnerländern, die im Einklang mit den europäischen Werten arbeiten, zu unterstützen.

Gegenstand: In Zusammenarbeit mit den Interessengruppen und den Mitgliedstaaten strebt die Kommission an, bis Mitte 2024 die Zahl der Europäischen Hochschulen auf 60 zu steigern, dies unter Beteiligung von mehr als 500 Hochschulen. Ein einheitlicher europäischer Studierendenausweis, der allen mobilen Studenten im Jahr 2022 und allen Studenten an europäischen Universitäten bis Mitte 2024 zur Verfügung stehen soll, wird als Teil der europäischen Studierendenausweisinitiative eingeführt. Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, die Wirkung der EU-Maßnahmen zu maximieren, indem sie weitere Synergien mit der nationalen Finanzierung anstreben, insbesondere im Zusammenhang mit den Europäischen Universitäten, und angemessene Finanzierungsmechanismen für die Universitäten entwickeln. Interdisziplinäre Ansätze, u. a. durch institutionelle Akkreditierung, akademische Bewertung, Belohnung und berufliche Entwicklung, sollen erleichtert werden. Auch nationale Förderprogramme sind zu entwickeln. Darüber hinaus ist es von entscheidender Bedeutung, Flüchtlingen und Asylbewerbern den Zugang zur Hochschulbildung zu ermöglichen, einschließlich der Einrichtung und Ausweitung von ergänzenden Studiengängen für Flüchtlingsstudierende und der damit verbundenen Unterstützung. Darüber hinaus wird die Kommission die Bemühungen der Mitgliedstaaten durch Peer-Reviews und den Austausch bewährter Verfahren bei der Förderung ganzheitlicher institutioneller Ansätze für Nachhaltigkeit, Klima- und Umweltbildung fördern. Schließlich wird die Kommission in Zusammenarbeit mit wirtschaftlichen und sozialen Akteuren sowie den EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2023 eine datengestützte europäische Beobachtungsstelle für den Hochschulsektor einrichten und Synergien zwischen dem Europäischen Bildungsraum, dem Europäischen Forschungsraum und dem Europäischen Hochschulraum in zweckmäßiger und flexibler Weise ausbauen.

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 05. April 2022 hat der Europäische Rat eine Empfehlung zur Erleichterung einer wirksamen europäischen Hochschulzusammenarbeit angenommen und veröffentlicht.

Vorschlag: Am 18. Januar 2022 hat die Europäische Kommission eine Empfehlung zur Erleichterung einer wirksamen europäischen Hochschulzusammenarbeit veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Die Notwendigkeit einer vertieften und effektiveren transnationalen Zusammenarbeit im europäischen Hochschulsektor ergibt sich aus den Herausforderungen, die sich aus den raschen globalen Veränderungen ergeben, insbesondere aus dem ökologischen und dem digitalen Wandel sowie aus der sich wandelnden sozioökonomischen Landschaft. Die Hochschuleinrichtungen in ganz Europa stehen vor der Aufgabe, sich an diese Veränderungen anzupassen, was neue Ansätze, Strukturen und Strategien für Zusammenarbeit und Mobilität erfordert. Diese Anpassung ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Hochschuleinrichtungen stark und innovativ bleiben und in der Lage sind, Studierende und Mitarbeiter auf eine globale Zukunft vorzubereiten.

Ziel: Die Entwicklung einer vertieften, dauerhaften und effektiven transnationalen Zusammenarbeit auf institutioneller Ebene sollte die europäischen Hochschuleinrichtungen erleichtern und stärken. Die Empfehlung zielt darauf ab, die Hochschuleinrichtungen gemeinsam stärker zu machen und ein Umfeld zu fördern, das den Austausch von Wissen, die gemeinsame Entwicklung innovativer Lösungen und die Vorbereitung der Lernenden auf eine sich rasch entwickelnde Welt begünstigt.

Gegenstand: In der Empfehlung werden verschiedene Maßnahmen zur Förderung einer intensiveren und dauerhafteren Zusammenarbeit auf institutioneller Ebene vorgeschlagen. Dazu gehört die Entwicklung von Strategien, die Studierende, lebenslang Lernende, Forscher und Mitarbeiter auf eine globale Zukunft vorbereiten. Die Notwendigkeit, dass sich die Hochschuleinrichtungen in ganz Europa an die sich rasch verändernden Disziplinen und Lernumgebungen anpassen müssen, was neue Denkweisen, Ansätze und Strukturen für Zusammenarbeit und Mobilität erfordert, wird ebenfalls unterstrichen. In der Empfehlung wird die Relevanz unterschiedliche Lernformate, einschließlich Online- und Präsenzveranstaltungen, zu berücksichtigen, anerkannt. Nur so könne die transnationale Zusammenarbeit und die Mobilitätsmöglichkeiten für alle Lernenden verbessert werden, auch für diejenigen, die aus entlegenen Gebieten kommen oder über weniger Möglichkeiten verfügen. Darüber hinaus unterstreicht die Empfehlung die Bedeutung einer stärkeren Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Hochschuleinrichtungen in der gesamten EU, um einen fairen Zugang zu einer hochwertigen und integrativen allgemeinen und beruflichen Bildung und Forschung zu fördern. In der Empfehlung werden die Vorteile einer solchen Zusammenarbeit hervorgehoben, z. B. die Förderung der Schaffung und Verbreitung von Wissen, die Erleichterung der gemeinsamen Nutzung von Kapazitäten und Infrastrukturen und der Beitrag zur Vitalität von Regionen und Gemeinden. Darüber hinaus wird die Rolle der transnationalen Zusammenarbeit bei der Sicherung der Fähigkeit Europas, die technologiegestützte Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, anerkannt. Die Empfehlung unterstreicht auch die Bedeutung einer vertieften Zusammenarbeit, der Bündelung von Wissen und Ressourcen und der Schaffung von mehr Mobilitätsmöglichkeiten für Studierende, Akademiker und Forscher. Ferner wird auf die Notwendigkeit einer externen Qualitätssicherung und Akkreditierung gemeinsamer transnationaler Bildungsaktivitäten und -programme, die Anerkennung von Qualifikationen und Studienzeiten im Ausland sowie die Umsetzung innovativer, interdisziplinärer Pädagogik in verschiedenen Ländern hingewiesen.

Migrations- und Asylinitiativen vor dem Hintergrund des Ukrainekrieges

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Die europäischen Innenministerinnen und -minister haben am 3. März 2022 für die Annahme des Vorschlags vom 2. März abgestimmt, somit die Aktivierung der Richtlinie über vorübergehenden Schutz beschlossen (Pressemitteilung).
Unter Berufung auf den vorübergehenden Schutz will die EU Menschen, die vor der russischen Invasion in der Ukraine fliehen, schnelle und wirksame Hilfe in europäischen Ländern anbieten. Die Richtlinie wird den sofortigen Schutz und die Rechte der Anspruchsberechtigten gewährleisten, den Druck auf die nationalen Asylsysteme verringern, die Solidarität und die Aufteilung der Verantwortung verbessern und schließlich weitere Unterstützung durch EU-Agenturen wie Frontex, die Asylagentur der Europäischen Union und Europol sicherstellen.

Vorschlag: Am 2. März 2022 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für einen Durchführungsabschluss des Rates zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes vorgelegt (Pressemitteilung).

Problem: Die grundlose und ungerechtfertigte russische Militärinvasion in der Ukraine am 24. Februar 2022, die gegen das Völkerrecht und die Grundsätze der UN-Charta verstößt, wird große Auswirkungen auf die EU-Außengrenzen haben, da der Migrationsdruck durch die vielen Tausend Menschen, die in den EU-Mitgliedstaaten Schutz suchen, zunimmt. Je nach Entwicklung des Konflikts wird die EU wahrscheinlich eine beträchtliche Zahl von Personen aufnehmen. Schätzungen zufolge könnten 2,5 bis 6,5 Millionen Menschen aufgrund des bewaffneten Konflikts vertrieben werden. Daher legt die Kommission, um auf diese Situation angemessen zu reagieren, einen Vorschlag für einen Durchführungsbeschluss des Rates vor, der es dem Rat ermöglicht, das Bestehen eines Massenzustroms von vertriebenen Ukrainern und anderen Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen, die sich zum Zeitpunkt des Konflikts rechtmäßig in der Ukraine aufhalten, festzustellen.

Ziele: Mit diesem Vorschlag wird in erster Linie eine Rechtsgrundlage für die Anwendung der Richtlinie über den vorübergehenden Schutz geschaffen, in der die wichtigsten Elemente, einschließlich einer Beschreibung der spezifischen Personengruppen, für die der vorübergehende Schutz gelten soll, und des Datums, an dem der vorübergehende Schutz wirksam wird, dargelegt werden. Der vorübergehende Schutz innerhalb der Union ermöglicht es den Vertriebenen, rasch in den Genuss harmonisierter Rechte zu kommen, die ein angemessenes Schutzniveau bieten, einschließlich eines Aufenthaltstitels, der Möglichkeit, eine abhängige oder selbstständige Erwerbstätigkeit auszuüben, des Zugangs zu einer angemessenen Unterkunft, der erforderlichen sozialen, medizinischen oder sonstigen Unterstützung sowie der Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts. Darüber hinaus soll die Notwendigkeit für diese Vertriebenen, sofort internationalen Schutz zu beantragen und die Asylsysteme der Mitgliedstaaten zu überfordern, dadurch eingeschränkt werden, dass die Formalitäten aufgrund der Dringlichkeit der Situation auf ein Minimum reduziert werden. Schließlich sollen die Mitgliedstaaten dabei unterstützt werden, den Zustrom von Vertriebenen unter uneingeschränkter Wahrung der Grundrechte und internationalen Verpflichtungen kontrolliert und effizient zu bewältigen.

Gegenstand: Zu den Personen, die Anspruch auf vorübergehenden Schutz haben, gehören ukrainische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Ukraine, die ab dem 24. Februar 2022 infolge des militärischen Einmarsches der russischen Streitkräfte an diesem Tag vertrieben werden, Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die sich rechtmäßig in der Ukraine aufhalten und aufgrund der dort herrschenden Lage nicht unter sicheren und dauerhaften Bedingungen in ihre Herkunftsregion zurückkehren können, sowie Familienangehörige der beiden genannten Personengruppen. Die Kommission koordiniert die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Überwachung der Aufnahmekapazitäten und die Ermittlung eines etwaigen Bedarfs an zusätzlicher Unterstützung. Die Lage wird von der Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex), der Asylagentur der Europäischen Union und der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden (Europol) ständig überwacht. Schließlich leisten die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex), die Europäische Asylagentur (EUAA) und Europol den Mitgliedstaaten, die sie um Unterstützung gebeten haben, operative Unterstützung bei der Bewältigung der Situation, auch für die Zwecke der Anwendung dieses Durchführungsbeschlusses.

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Nicht-legislativer Akt: Am 2. März 2022 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über operative Leitlinien für das Außengrenzenmanagement zur Erleichterung des Grenzübertritts an den Grenzen zwischen der Ukraine und der EU veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Angesichts der Invasion der Ukraine durch das russische Militär am 24. Februar 2022, sieht sich die Europäische Union mit einem Massenzustrom an Geflüchteten, die sich zum Zeitpunkt des Konflikts in der Ukraine aufhielten, konfrontiert. Daraus resultierende steigende Wartezeiten an den Grenzübergangsstellen der EU sowie ständige Warteschlangen erfordern optimierte Notfallmaßnahmen.

Ziele: Operative Leitlinien sollen die Mitgliedstaaten, welche mit der Ukraine gemeinsame Grenzen teilen, in der aktuellen Situation unterstützen. Ein effektives und effizientes Management des Grenzübertritts von aus der Ukraine fliehenden Personen über die Grenzen zu Polen, der Slowakei, Ungarn und Rumänien sei zu gewährleisten. Ferner sollen Staus an den EU-Außengrenzen vermieden sowie gleichzeitig ein hohes Maß an Sicherheit für den gesamten Schengen-Raum garantiert werden. Der Leitfaden gibt insbesondere einen umfassenden Überblick über die Erleichterungen bei den Grenzkontrollen, die im Rahmen der Schengen-Bestimmungen möglich sind, wobei das erforderliche Maß an Grenzkontrollen gewährleistet bleibt. Den betroffenen Mitgliedstaaten wird empfohlen, die Unterstützung der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) bei allen von den Grenzschutzbeamten an den Grenzen durchgeführten Tätigkeiten in Anspruch zu nehmen. In diesem Zusammenhang soll Frontex alle Anfragen der betroffenen Mitgliedstaaten an die EUROSUR-Fusionsdienste vorrangig behandeln, insbesondere für die regelmäßige Überwachung mit maßgeschneiderten Bilddiensten, einschließlich Satellitenbildern, die die angrenzenden Gebiete vor der Grenze der Ukraine abdecken, um die Lage zu bewerten, und für die Bereitstellung maßgeschneiderter Mehrzweck-Luftüberwachungsdienste. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten, die eine gemeinsame Grenze mit der Ukraine haben, außerdem nachdrücklich auf, Europol um Unterstützung zu bitten.

Gegenstand: Zu den Maßnahmen gehört die Vereinfachung der Grenzkontrollen für bestimmte Personenkategorien, darunter schutzbedürftige Personen wie Kinder und andere Kategorien wie Transportarbeiter, die sich bei der Ausübung ihrer Tätigkeit in der Ukraine aufhalten. Die Grenzkontrollen werden außerhalb der Grenzübergangsstellen durchgeführt, und es werden besondere Vorkehrungen für den Grenzübertritt von Rettungsdiensten, Polizei, Feuerwehr und Grenzschutz sowie von Seeleuten ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit getroffen. Um den Zugang und die Rückkehr von Organisationen, die humanitäre Hilfe für Menschen im ukrainischen Hoheitsgebiet leisten, zu gewährleisten, ist die Einrichtung von Rettungsgassen unerlässlich. Außerhalb des Geltungsbereichs der Schengen-Bestimmungen sind auch der Verzicht auf Zölle und Maßnahmen zur Erleichterung der Einreise von Heimtieren, die mit ihren Besitzern aus der Ukraine reisen, geplant.

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Nicht-legislativer Akt: Am 21. März 2022 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung zu operativen Leitlinien für die Umsetzung des Durchführungsbeschlusses 2022/382 des Rates zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Nach der Einführung der Richtlinie über den vorübergehenden Schutz äußerten mehrere Mitgliedstaaten ihre Unsicherheit bezüglich der Umsetzung dieser. Daher hat die Kommission eine Reihe von Fragen identifiziert, bei denen sie es für sinnvoll hält, Orientierungshilfen zu gewährleisten. Leitlinien für die Umsetzung, welche den Anwendungsbereich (Personen, die unter den Ratsbeschluss fallen/nicht fallen, Familienangehörige) und den angemessenen Umgang mit Kindern sowie das Recht der Personen auf Freizügigkeit zwischen den Mitgliedstaaten, Registrierung und Bereitstellung von Informationen betreffen, sind erstellt worden.

Ziele: Die Kommission hat eine Solidaritätsplattform eingerichtet, um die operative Reaktion der Mitgliedstaaten zu harmonisieren, Informationen zu sammeln und den ermittelten Bedarf zu prüfen. Die Mobilisierung relevanter EU-Instrumente soll den Abgleich von Solidaritätsangeboten mit den ermittelten Bedürfnissen koordinieren und die Überstellung von Personen auf allgemeiner Ebene zwischen den Mitgliedstaaten und gegebenenfalls in Drittländer in Zusammenarbeit mit EU-Agenturen und anderen relevanten Akteuren koordinieren. Das übergeordnete Ziel der vorliegenden Leitlinien besteht darin, die EU-Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Richtlinie über den vorübergehenden Schutz zu unterstützen, insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass sie Leitlinien für die Verwaltung der Außengrenzen enthält, um den Grenzübertritt speziell an den Grenzen zwischen der EU und der Ukraine zu erleichtern.

Gegenstand: Da es sich um ein lebendes Dokument handelt, müssen die Leitlinien regelmäßig auf der Grundlage neuer Fragen der Mitgliedstaaten aktualisiert werden, um die Situation vor Ort widerzuspiegeln und den sich ändernden Bedürfnissen der Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen; daher können diesen Leitlinien spezifischere Empfehlungen zu bestimmten Themen folgen. Die Kommission beabsichtigt außerdem, die spezielle Webseite über Informationen für Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, regelmäßig zu aktualisieren, um zusätzliche Hinweise zu geben, die von den Mitgliedstaaten benötigt werden könnten. Darüber hinaus hat die Kommission im Rahmen des Vorsorge- und Krisenmanagementnetzes im Bereich Migration eng mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst, den einschlägigen EU-Agenturen und den Mitgliedstaaten zusammengearbeitet und wird dies auch weiterhin tun, um einen Überblick über den Stand der Vorbereitung auf eine mögliche Krise zu erhalten.

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Nicht-legislativer Akt: Am 23. März 2022 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung bezüglich der Aufnahme von Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen: Vorbereitung Europas zur Deckung des Bedarfs veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: EU-interne Maßnahmen sollen angesichts der russischen Invasion der Ukraine zur Unterstützung der dem Krieg geflüchteten Menschen, hauptsächlich Frauen und Kinder, beitragen. Die Einführung der Richtlinie über den vorübergehenden Schutz war der erste Schritt, um den ankommenden Menschen schnelle und wirksame Hilfe und einen eindeutigen Rechtsstatus zu bieten; die Herausforderung der Union besteht nun darin, die Arbeit der Mitgliedstaaten auf längere Sicht weiter zu unterstützen.

Ziele: Die Mitteilung befasst sich in erster Linie mit den Erfahrungen, denen die Kinder ausgesetzt sind, und unterstreicht den Bedarf an besonderem Schutz, Betreuung und psychologischer Unterstützung. Die Befriedigung der unmittelbaren Aufnahme- und Schutzbedürfnisse der Neuankömmlinge sowie die Unterstützung bei der Wiedererlangung eines Gefühls der Stabilität sind von entscheidender Bedeutung, um die potenzielle Gefahr von Missbrauch und Menschenhandel abzuwenden. Im Rahmen der Richtlinie über den vorübergehenden Schutz müssen die Mitgliedstaaten den Zugang zu Rechten wie Unterkunft, Bildung, Gesundheitsversorgung und Zugang zu Arbeitsplätzen gewährleisten. Ebenso ist es notwendig, Flüchtlingen ein sicheres Umfeld in Europa zu bieten, insbesondere Minderjährige zu schützen und ihnen Zugang zu Bildung zu ermöglichen. Die Gesundheitsversorgung und der Zugang zum Arbeitsmarkt sollen den Neuankömmlingen neben der Unterbringung und Versorgung erleichtert werden. Die Union plant, die Solidarität zwischen Privatpersonen, Behörden und der Zivilgesellschaft zu fördern, indem sie schnelle und flexible Lösungen zur Mobilisierung finanzieller Unterstützung für die Mitgliedsstaaten einführt, welche die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufnehmen.

Gegenstand: Die Kommission wird über die Solidaritätsplattform Ressourcen und Fachwissen in der gesamten EU nutzen und wichtige Netzwerke zur Unterstützung der Mitgliedstaaten mobilisieren. Ferner wird sie den Mitgliedstaaten helfen, die EU-Mittel schnell und flexibel zu nutzen, sodass rasch maßgeschneiderte Mittel fließen können, um ihre Bemühungen, wichtige Organisationen und die Zivilgesellschaft zu unterstützen, damit die durch den vorübergehenden Schutz gewährten Rechte Wirklichkeit werden. Schließlich wird sie spezielle Strukturen einrichten, damit die Mitgliedstaaten, sowohl die Ersteinreise- als auch die Zielstaaten, und andere wichtige Dienstleister so schnell wie möglich die besten verfügbaren Instrumente einsetzen können.

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Der Rat hat am 4. April 2022 für den Einsatz von Kohäsionsmitteln zugunsten von Flüchtlingen in Europa (CARE) sowie für die Verlängerung der Umsetzungsfrist der drei Fonds für Inneres 2014-2020 (CARE) um ein Jahr gestimmt (Pressemitteilung).
Die Entscheidung über CARE ermöglicht es den Mitgliedstaaten, die verbleibenden Mittel aus dem Kohäsionsfonds für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 zu nutzen, um Menschen, die aufgrund der russischen Invasion der Ukraine Schutz in der EU suchen, Soforthilfe zu leisten. Finanziert werden u. a. Investitionen in Bildung, Beschäftigung, Wohnraum, Gesundheit und Kinderbetreuung. Ein Teil der Gelder soll für die Bereitstellung grundlegender materieller Hilfe, wie Lebensmittel und Kleidung, eingesetzt werden. Die neuen Regeln werden den Mitgliedstaaten helfen, die aktuellen Herausforderungen im Bereich der Migration, aber auch beim Grenzschutz zu bewältigen.

Vorschlag: Am 8. März 2022 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 in Bezug auf den Einsatz von Kohäsionsmitteln zugunsten von Flüchtlingen in Europa (CARE) veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Als Reaktion auf die Invasion der Ukraine durch die Russische Föderation und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Europäische Union, insbesondere ihrer östlichen Regionen, sowie auf die erweiterten Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die EU als Ganzes, verdeutlicht der Vorschlag die Bandbreite der Unterstützung, die den Mitgliedstaaten und Regionen gewährt werden soll, um diese bei der Bewältigung dieser außergewöhnlichen Situation sowie bei der Erholung von der COVID-19-Pandemie weiter zu unterstützen.

Ziele: Die Kommission strebt in erster Linie außergewöhnliche und gezielte Änderungen des allgemeinen Rechtsrahmens 2014-2020 für die europäischen Struktur- und Investitionsfonds und den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD) an. Für den FEAD sollen spezifische Maßnahmen festgelegt werden, die insbesondere der dringenden Notwendigkeit Rechnung tragen, den von der militärischen Aggression Russlands betroffenen Personen grundlegende materielle Unterstützung zu gewähren. Um den Herausforderungen der Migration angemessen begegnen zu können, ist es notwendig, dass die betroffenen Maßnahmen rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Beginns der Aggression förderfähig sind. Darüber hinaus soll die Flexibilität bei der Unterstützung zwischen EFRE und ESF für solche Maßnahmen erhöht werden, damit die verfügbaren Mittel in den Programmen schnell genutzt werden können. Die Mitgliedstaaten sollen bestimmte Elemente der vom FEAD unterstützten Programme ändern können, ohne dass eine Genehmigung durch die Kommission erforderlich ist. Schließlich soll die Unterstützung aus den Fonds mobilisiert werden, um die Belastung der nationalen Haushalte zu mindern.

Gegenstand: Die Mitgliedstaaten und Regionen werden auch für das Rechnungsjahr 2021-2022 von einer 100-prozentigen EU-Kofinanzierung profitieren. Für die haushaltsmäßige Abwicklung zusätzlicher Zahlungen, die sich aus der Anwendung des 100-prozentigen Kofinanzierungssatzes ergeben, sollen Regelungen sowie eine zusätzliche Flexibilität zwischen EFRE und ESF speziell für Maßnahmen zur Bewältigung der migrationsbedingten Herausforderungen infolge der militärischen Aggression Russlands eingeführt werden. Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, Programme, die durch den FEAD unterstützt werden, zu ändern.

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 4. Oktober 2022 hat das Europäische Parlament den Verordnungsvorschlag zur Verbesserung der Kohäsionspolitik - Flexible Assistance to Territories (FAST - CARE) - angenommen, um die Folgen der russischen Aggression zu bewältigen (Erklärung des Parlaments). Angesichts der russischen Aggression gegen die Ukraine wird die EU gezielte Maßnahmen für die Mitgliedstaaten bereitstellen, um die Bedürfnisse der Menschen zu erfüllen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, und gleichzeitig die Erholung der europäischen Regionen weiter zu unterstützen.

Vorschlag: Am 29. Juni 2022 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und der Verordnung (EU) 2021/1060 im Hinblick auf zusätzliche Flexibilität zur Bewältigung der Folgen des militärischen Angriffs durch die Russische Föderation FAST - CARE (Flexible Assistance for Territories – Flexible Unterstützung für Gebiete) veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Die russische Invasion in der Ukraine hat zu einer erhöhten geopolitischen Instabilität und einer Störung der Weltwirtschaft geführt. Zusätzlich zu dem plötzlichen Zustrom von Menschen, die vor der russischen Aggression fliehen - derzeit 5,6 Millionen Menschen in der Union - haben die Mitgliedstaaten versucht, ihren humanitären Bedarf zu decken. Die Kommission hat bereits mehrere Vorschläge vorgelegt, um die Flexibilität der Kohäsionsfonds zu erhöhen und den Mitgliedstaaten zu helfen, Nothilfe zu leisten und den Zugang zu Dienstleistungen zu erleichtern. Dennoch haben sich Interessenvertreter der Zivilgesellschaft, der lokalen und regionalen Behörden sowie der Mitgliedstaaten an die Kommission gewandt und auf spezifische Schwierigkeiten hingewiesen, die aufgetreten sind.

Ziele: Ein zusätzliches Maßnahmenpaket soll die Flexibilität der Kohäsionspolitik zur Bewältigung der Kriegsfolgen weiter erhöhen und Liquidität in Höhe von 3,5 Milliarden Euro bereitstellen. Die FAST-CARE-Maßnahmen werden den Mitgliedstaaten einen einfacheren und schnelleren Zugang zu Finanzmitteln ermöglichen, um die Bedürfnisse der Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, zu erfüllen und gleichzeitig die Erholung der europäischen Regionen weiter zu unterstützen. Die flexible Hilfe für Gebiete (FAST - CARE) wird die CARE-Maßnahmen ergänzen. Die Legislativvorschläge sollen die Flexibilität im Rahmen der Kohäsionspolitik ausweiten und zusätzliche Vorfinanzierungen bereitstellen. Nicht-legislative Maßnahmen hingegen sollen den effektiven Einsatz der Mittel optimieren und den entstehenden Bedarf decken.

Gegenstand: Zu den vorgeschlagenen Legislativmaßnahmen gehören: Eine zusätzliche Vorfinanzierung in Höhe von 3,5 Mrd. Euro, die im Jahr 2022 ausgezahlt werden soll und ein Kofinanzierungssatz von bis zu 100 Prozent für Prioritäten zur Förderung der sozioökonomischen Integration von Drittstaatsangehörigen im Rahmen der Programme 2014-2020. Für Projekte zur Bewältigung von Migrationsherausforderungen können die Mitgliedstaaten Ausgaben zur Erstattung anmelden, während weitere Maßnahmen die Fortsetzung der Unterstützung für nicht abgeschlossene Maßnahmen ermöglichen, wie z.B. das Risiko von Verzögerungen aufgrund von Preissteigerungen und des Mangels an Einsatzmaterial. Die Aktualisierung der Leitlinien für den Abschluss der Programme 2014-2020 wird Teil der von der Kommission vorgeschlagenen nichtlegislativen Maßnahmen sein. Dies wird zu einer erheblichen zusätzlichen Flexibilität führen, die den nicht abgeschlossenen Projekten zugutekommt, und zwar durch: (1) Verlängerung der administrativen Fristen für ihren Abschluss aus nationalen Mitteln; (2) Verringerung des Umfangs solcher Projekte, die noch in die Endabrechnung aufgenommen werden können; und (3) Erhöhung des entsprechenden Anteils der Ausgaben im Vergleich zu den für die betreffenden Programme beschlossenen Gesamtausgaben.

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 19. April 2022 wurde die Empfehlung des Rates über den Umtausch von Griwna-Banknoten in die Währung von Aufnahmemitgliedstaaten durch Vertriebene aus der Ukraine angenomme. Die Mitgliedstaaten müssen nationale Regelungen zur Erleichterung des Umtauschs von Griwna-Banknoten bis zu einem Höchstbetrag von 10 000 Hyrwnja pro Person ohne Gebühren einführen, wenn die Vertriebenen Anspruch auf vorübergehenden Schutz haben. Die Regelung sollte für mindestens drei Monate gelten.

Vorschlag: Am 1. April 2022 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Empfehlung über den Umtausch von Griwna-Banknoten in die Währung von Aufnahmemitgliedstaaten durch Personen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Seit Beginn der beispiellosen Aggression Russlands sind rund vier Millionen Menschen aus der Ukraine in die EU geflüchtet, von denen viele dringend Liquidität zur Deckung lebensnotwendiger Ausgaben benötigen. Aufgrund der Aussetzung des Umtauschs von Griwna-Banknoten in ausländisches Bargeld haben diejenigen, die in der Union eingetroffen sind, Schwierigkeiten beim Umtausch ihrer Banknoten in die Währung ihres jeweiligen Aufnahmemitgliedstaats.

Ziele: Als Teil der Reaktion auf die russische Militärinvasion, betont die Kommission die Notwendigkeit den Umtausch von Griwna-Banknoten in die Währung des Aufnahmemitgliedstaats zu erleichtern, um die Vertriebenen aus der Ukraine bei der Deckung ihrer Bedürfnisse zu unterstützen, insbesondere wenn sie durch die Union reisen. Ein koordinierter Ansatz zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf die nationalen Regelungen besteht darin, den Vertriebenen aus der Ukraine die gleichen Bedingungen für den Umtausch von Griwna-Banknoten in die Landeswährung zu gewähren, unabhängig von dem Mitgliedstaat, der sie aufnimmt.

Gegenstand: Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, nationale Regelungen zur Erleichterung des Umtauschs von Griwna-Banknoten in die Landeswährung einzuführen. Für Vertriebene ist es nachzuweisen, dass sie Anspruch auf vorübergehenden Schutz haben, um die Griwna-Banknoten in die Währung des Mitgliedstaates umtauschen zu dürfen. Die Obergrenze für einen gebührenfreien Umtausch pro Person liegt bei 10 000 Griwna. Während der Laufzeit der Regelung, die mindestens drei Monate beträgt, gilt der von der Nationalbank der Ukraine veröffentlichte offizielle Wechselkurs. Ferner sollen sich die Mitgliedstaaten bemühen, ein Netz von teilnehmenden Kreditinstituten für die Durchführung des Programms bestmöglich zu nutzen, und erwägen, mit den teilnehmenden Kreditinstituten zu vereinbaren, wie die Identität jedes Vertriebenen, der das Programm in Anspruch nimmt, erfasst und überprüft werden kann.

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 12. April 2022 wurde Verordnung (EU) 2022/613 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) Nr. 223/2014 in Bezug auf eine erhöhte Vorschusszahlung aus REACT-EU-Mitteln und die Festlegung von Einheitskosten angenommen. Für die Durchführung von Maßnahmen zur Bewältigung der migrationsbedingten Herausforderungen infolge der militärischen Aggression der Russischen Föderation können die Mitgliedstaaten in die in den Zahlungsanträgen gemeldeten Ausgaben Kosten je Einheit einbeziehen, die mit den Grundbedürfnissen und der Unterstützung von Personen zusammenhängen, denen nach nationalem Recht vorübergehender Schutz oder ein anderer angemessener Schutz gewährt wird. Zusätzlich zur anfänglichen Vorfinanzierung zahlt die Kommission 4 Prozent der REACT-EU-Mittel, die den Programmen für das Jahr 2021 zugewiesen wurden, als zusätzliche anfängliche Vorfinanzierung im Jahr 2022. Für Programme in Mitgliedstaaten, in denen zwischen dem 24. Februar 2022 und dem 23. März 2022 mehr als 1 Prozent der nationalen Bevölkerung aus der Ukraine eingereist ist, wird dieser Prozentsatz auf 34 Prozent erhöht.

Vorschlag: Am 23. März 2022 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 in Bezug auf eine erhöhte Vorschusszahlung aus REACT-EU-Mitteln veröffentlicht (Pressemitteilung).

Probleme: Als Reaktion auf den unmittelbaren zusätzlichen Haushaltsdruck, dem die Mitgliedstaaten aufgrund der Bewältigung des massiven Zustroms von Menschen, die aus der Ukraine fliehen, ausgesetzt sind, sieht dieser Vorschlag außergewöhnliche und gezielte Änderungen des Rechtsrahmens 2014-2020 für die europäischen Struktur- und Investitionsfonds und den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD) vor.

Ziele: Der Zweck dieses Vorschlags besteht darin, Unterstützung aus den Fonds für alle Mitgliedstaaten zu mobilisieren, um die Belastung der nationalen Haushalte als vorübergehende und außergewöhnliche Maßnahme zu verringern und unbeschadet der Regeln, die unter regulären Umständen gelten sollten, den Betrag der Vorfinanzierung zu erhöhen, der im Rahmen von REACT-EU ausgezahlt wird. Ein größerer Anteil dieser erhöhten Vorfinanzierungsmittel soll denjenigen Mitgliedstaaten zugewiesen werden, die mit den meisten Ankünften von Personen konfrontiert sind, sei es als Transitländer oder als Endbestimmungsländer.

Gegenstand: Als zusätzliche einheitliche Vorfinanzierung im Jahr 2022 soll die Kommission 4 % der REACT-EU-Mittel, die den Programmen für das Jahr 2021 zugewiesen wurden, einzahlen. Für Programme in Mitgliedstaaten, in denen zwischen dem 24. Februar 2022 und dem 23. März 2022 mehr als 1 % der nationalen Bevölkerung aus der Ukraine eingereist ist, wird dieser Prozentsatz auf 34 % erhöht. Die Mitgliedstaaten sollen über die Verwendung dieser zusätzlichen anfänglichen Vorfinanzierung zur Bewältigung der migrationsbedingten Herausforderungen sowie ihres Beitrags zur Erholung der Wirtschaft berichten.

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Nicht-legislativer Akt: Am 27. April 2022 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über die Anwerbung qualifizierter Arbeitskräfte aus Drittländern veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Um den grünen und digitalen Wandel in der EU zu unterstützen und den Wiederaufbau des Arbeitsmarktes nach den Rückschlägen infolge der COVID-19-Pandemie zu fördern, hält es die Kommission für entscheidend, die Mitgliedstaaten zu ermutigen, ihre EU-Mitgliedschaft als Vorteil zu nutzen, um Talente und verschiedene Arten von Fähigkeiten anzuziehen, die zur Dynamik der EU-Wirtschaft beitragen können. Die legale Migration kommt nicht nur den zuwandernden Personen zugute, sondern fördert auch die Zusammenarbeit zwischen Herkunfts- und Zielländern und trägt außerdem dazu bei, den Zusammenhalt und die Widerstandsfähigkeit der europäischen Gesellschaften zu stärken.

Ziele: Die Förderung der legalen Migration erfordert gesetzgeberische, operative und zukunftsorientierte politische Maßnahmen, mit denen einige der wichtigsten Herausforderungen, denen sich die EU bei der Anwerbung von Fachkräften und Talenten gegenübersieht, kurz- und langfristig angemessen angegangen werden können. Infolge der russischen Militäraggression gegen die Ukraine muss der EU-Arbeitsmarkt angepasst werden, um die Menschen im erwerbsfähigen Alter, die aus der Ukraine in die EU kommen, erfolgreich zu integrieren. Strukturelle Engpässe in den Sektoren Tourismus, Gastgewerbe, IT, Gesundheit und Logistik sowie die Zunahme unbesetzter Stellen sollen durch die Förderung der legalen Migration bekämpft werden. Dies soll wiederum die europäische Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern stärken, auch mit dem Ziel, die irreguläre Migration zu verringern. Effektivere legale Wege für Migranten sowie eine geteilte Zuständigkeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten sollen gefördert werden. Um den wachsenden Bedarf des Arbeitsmarktes in Verbindung mit demografischen Trends und Engpässen zu decken, muss die EU außerdem dem Mangel an Arbeitskräften in bestimmten Sektoren und Regionen entgegenwirken, indem sie Talente aus der ganzen Welt anzieht.

Gegenstand: Es gilt vereinfachte Verfahren für die Zulassung von Arbeitnehmern verschiedener Qualifikationsniveaus in die EU und die Mobilität von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Ländern, die sich bereits in der EU aufhalten, zu gewährleisten. Die Rechte dieser Personen sind zu schützen infolge der Neufassung der Richtlinie über langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige und der Richtlinie über die kombinierte Erlaubnis. Fachkräftepartnerschaften mit wichtigen Partnerländern sollen die Herausforderung des internationalen Bedarfsabgleichs angehen, indem ein umfassender politischer Rahmen und finanzielle Unterstützung entwickelt werden. Wichtige Partnerländer in allen Bereichen der Migrationssteuerung, einschließlich der effektiven Rückkehr und Rückübernahme sowie der Verhinderung irregulärer Ausreisen sollen strategisch eingebunden werden. Bis Mitte 2023 will die Kommission den EU-Talentpool und sein Webportal offiziell einführen. Dabei handelt es sich um einen EU-weiten Pool an Bewerbern aus Nicht-EU-Ländern, die auf der Grundlage bestimmter Qualifikationsniveaus, Kriterien und Migrationsanforderungen ausgewählt werden. Im dritten Quartal 2022 wird die Kommission eine hochrangige Konferenz veranstalten, auf der die neue EU-Plattform zur Arbeitsmigration ins Leben gerufen und der Weg zu einer nachhaltigen legalen EU-Migrationspolitik geebnet werden soll.

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Nicht-legislativer Akt: Am 5. April 2022 hat die Europäische Kommission eine Empfehlung zur Anerkennung der Qualifikationen von Menschen, die vor der Invasion Russlands in der Ukraine fliehen, veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Der beispiellose Zustrom von Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, erfordert nicht nur sofortige Unterstützung in Form von Unterkünften, humanitärer Hilfe und Zugang zu medizinischer Versorgung, sondern auch spezifische Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Menschen reibungslos in die Aufnahmeländer integriert werden und Zugang zu Bildung, Wohnraum und Arbeitsplätzen erhalten. Der Erfahrung nach, sind Nicht-EU-Bürger und insbesondere Geflüchtete genötigt häufig eine Arbeit anzunehmen, die unter ihrem Qualifikationsniveau liegen. Daher ist es von grundlegender Bedeutung einen einfachen und schnellen Anerkennungsmechanismus zu schaffen, der sicherstellt, dass Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, in Berufen arbeiten können, für die sie qualifiziert sind.

Ziele: Die Kommission strebt in erster Linie ein effizientes, schnelles und gut funktionierendes System zur Anerkennung der Berufsqualifikationen an, um die Anerkennung von in Nicht-EU-Ländern erworbenen Qualifikationen zu erleichtern und ihre Vergleichbarkeit mit EU-Qualifikationen zu optimieren. Die Verringerung der Formalitäten für die Anerkennung von Berufsqualifikationen soll sicherstellen, dass die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen schnell, fair, transparent und erschwinglich sind. Die Förderung der Integration von Personen, die unter den vorübergehenden Schutz fallen, soll zu einer besseren Nutzung ihrer Fähigkeiten führen, was sowohl dem Einzelnen als auch der Aufnahmegesellschaft zugutekommt. Außerdem sollen die Menschen, die sich im Rahmen des vorübergehenden Schutzes in der EU befinden, einschlägige Erfahrungen und Fähigkeiten sammeln, welche ihre Qualifikationen bei der Rückkehr in ihr Heimatland aufwerten können.

Gegenstand: Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, den Anerkennungsprozess zu beschleunigen, indem sie Schnellverfahren für die Bearbeitung von Anträgen von Berufsangehörigen, die vorübergehenden Schutz genießen, einrichten. Das Verfahren soll dadurch erleichtert werden, indem lediglich die wesentlichen Dokumente verlangt sowie andere Nachweise als Originaldokumente (z.B. digitale Kopien) akzeptiert werden. Die Verringerung und Beseitigung von Kosten, wie z.B. Antragsgebühren sowie die Forderung nach beglaubigten Übersetzungen sollen den Anerkennungsprozess beschleunigen. Darüber hinaus wird den Mitgliedstaaten empfohlen, die Entscheidung über die Verhängung einer Ausgleichsmaßnahme so schnell wie möglich zu treffen und nicht länger als einen Monat nach dem Antrag des Antragstellers auf Anerkennung zu warten. Digitale Hilfsmittel wie FRAUDOC - Guidelines on Diploma Mills and Document Fraud for Credential Evaluators (Leitlinien für sogenannte Titelmühlen und Dokumentenbetrug für Zeugnisbewerter) sollen den Mitgliedsstaaten bei Zweifeln an der Echtheit der Qualifikationsprüfung helfen. Schließlich empfiehlt die Kommission, dass eine Anerkennungsentscheidung, die in einem Mitgliedstaat getroffen wurde, nach Möglichkeit EU-weit anerkannt wird.

Folgeinitiativen im Rahmen des neuen Migrations- und Asylpakets

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Non-legislative Act: On the 21st of November 2022, the European Commission published an Action Plan for the Central Mediterranean (press release).

Problem: The increase in illegal immigration to the European Union highlights the need for sustainable and structural European solutions to common challenges based on the comprehensive approach set out in the New Pact on Migration and Asylum, including new measures on the external dimension of migration. The Western Balkan route in particular has seen a sharp increase in migratory movements. On the central Mediterranean route, over 90 000 migrants and refugees arrived in 2022, mainly from Libya and Tunisia, and originating mainly from Egypt, Tunisia and Bangladesh. This represents an increase of over 50% compared to 2021, with most of these arrivals reaching the European Union after dangerous journeys and search and rescue operations at sea.

Objective: The Commission presents three main objectives that need to be achieved in order to provide adequate assistance to all persons in distress at sea until they are safely disembarked, regardless of the circumstances that brought people into such a situation. This includes better cooperation with partner countries and international organisations, a more coordinated approach to search and rescue, and enhanced implementation of the voluntary solidarity mechanism and the joint roadmap. It is crucial to promote cooperation and solidarity between member states, as well as coordination between all relevant actors and stakeholders, in order to prevent fatalities at sea, maintain the safety of shipping and find sustainable solutions to the current challenges.

Subject Matter: There is a list of 20 specific actions to be taken. Before the end of the year, the Team Europe initiative will be launched on the Central Mediterranean Route, providing new opportunities for coordination with partner countries and relevant UN agencies. Operational coordination of external action on migration will be improved through MOCADEM and EMWP, while the capacity of countries of exit, notably Libya, Tunisia and Egypt, will be strengthened. A new regional programme will be developed and implemented to combat migrant smuggling and human trafficking in North Africa. In addition, the trilateral EU/AU/UN Task Force on Libya will be strengthened to promote the use of humanitarian corridors from Libya to the EU and to intensify voluntary humanitarian returns from Libya to countries of origin or safe destination. The negotiation and conclusion of the working arrangement between Frontex and the EU Border Assistance Mission in Libya (EUBAM) and Frontex's cooperation with EUCAP Sahel Niger are also highlighted. This cooperation will also be consolidated with Niger. During 2023, the implementation of the EUAA-Egypt roadmap for international protection assistance will be accelerated. Diplomatic efforts with third countries to which irregular migrants are to be returned require coordination. In this context, it is necessary to quickly launch targeted return operations with the support of Frontex. The implementation of the Regional Development and Protection Programme in North Africa and Niger should be a priority alongside the accelerated activation of the talent partnerships with Tunisia, Egypt, and Bangladesh. EU member states need to strengthen their cooperation and coordination with Frontex, UNHCR and IOM. At the global level, further discussions within the International Maritime Organisation may be crucial. The Solidarity Platform should revise the standard operating procedures for resettlement and additionally match the proposed projects and financial contributions in order to start implementing the alternative solidarity measures through projects that match the identified activities and needs. Finally, it is recommended that the EUAA prioritise supporting member states in the rapid implementation of the voluntary solidarity mechanism through its instruments and operational plans.

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Nicht-legislativer Akt: Am 8. Dezember 2022 hat die Kommission einen Aktionsplan für den Westbalkan veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Das zentrale Problem, auf das der Aktionsplan eingeht, ist die erhebliche Zunahme der irregulären Grenzübertritte entlang der westlichen Balkanrouten in die Europäische Union. Zwischen Januar und November 2022 wurden fast 130.000 solcher Grenzübertritte gemeldet, das ist dreimal so viel wie im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Diese Grenzübertritte resultieren aus zwei sich überschneidenden Strömen: visumfreie Ankünfte in den westlichen Balkanstaaten, die weiter in die EU reisen, und Migranten, die die Region irregulär durchqueren, nachdem sie die östliche Mittelmeerroute genommen haben. Die Zunahme der irregulären Migration stellt eine Herausforderung für das Grenzmanagement, die öffentliche Sicherheit und die Aufrechterhaltung eines wirksamen Asylsystems dar.

Ziel: Der Aktionsplan zielt darauf ab, die Partnerschaft mit den westlichen Balkanstaaten im Lichte ihrer EU-Beitrittsperspektive und ihrer fortgesetzten Bemühungen um eine Angleichung an den EU-Besitzstand zu stärken. Er sieht 20 operative Maßnahmen vor, mit denen auf den erzielten Fortschritten aufgebaut werden soll. Im Mittelpunkt stehen dabei die Stärkung der Grenzverwaltung, die Gewährleistung zügiger Asylverfahren, die Bekämpfung der Schleuserkriminalität, die Förderung der Zusammenarbeit bei der Rückübernahme und der Rückkehr sowie die Angleichung der Visumpolitik. Das übergeordnete Ziel ist die Entwicklung eines einheitlichen und umfassenden Ansatzes, der die Migration wirksam steuert, die Sicherheit an den EU-Außengrenzen erhöht und die Integrität des EU-Asylsystems aufrechterhält.

Gegenstand: Eine Schlüsselmaßnahme des Aktionsplans ist die Stärkung des Grenzmanagements entlang der westlichen Balkanrouten. Dies beinhaltet die Verstärkung der gemeinsamen Frontex-Operationen und -Einsätze entlang der EU-Außengrenzen mit den westlichen Balkanstaaten auf der Grundlage der bestehenden Frontex-Statusabkommen. Die EU hat sich außerdem verpflichtet, die Verhandlungen über die Frontex-Statusabkommen mit Albanien, Montenegro, Serbien sowie Bosnien und Herzegowina im Einklang mit dem neuen Rechtsrahmen einzuleiten und abzuschließen. Die Bereitstellung von Ausrüstungen für die Grenzverwaltung und -überwachung, Schulungen und ein Budget von 40 Millionen Euro, das sich auf Montenegro, Bosnien und Herzegowina, Serbien und den Kosovo konzentriert, sind ebenfalls Bestandteil dieses Ansatzes. Der Aktionsplan legt den Schwerpunkt auf die Gewährleistung zügiger Asylverfahren und die Unterstützung der Aufnahmekapazitäten in der EU und den westlichen Balkanstaaten. Dazu gehört die weitere Unterstützung der westlichen Balkanstaaten bei der Stärkung und Beschleunigung ihrer Asyl- und Registrierungsverfahren, unter anderem durch die Umsetzung der gemeinsamen Fahrpläne der EUAA. Die EU verpflichtet sich, die Verwaltung der Aufnahmekapazitäten zu verbessern, indem sie auf dem Modell des IPA-Pilotprogramms für das Mehrzweck-Aufnahmezentrum in Lipa aufbaut und eine Notfallplanung für die Wintersaison entwickelt. Die Bekämpfung der Schleuserkriminalität ist ein weiterer wichtiger Aspekt des Aktionsplans. Die operative Task Force von EUROPOL, die zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität an der Grenze zwischen Serbien und Ungarn eingerichtet wurde, ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Der Aktionsplan fordert die Ausweitung ähnlicher Task Forces an anderen Grenzen und eine stärkere Beteiligung aller westlichen Balkanpartner am EMPACT-Zyklus 2022-2025 und dessen operativem Aktionsplan zur Bekämpfung krimineller Netzwerke, die an der Schleusung von Migranten beteiligt sind. Die Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Rückübernahme und der Rückkehr ist ebenfalls ein Schwerpunkt des Aktionsplans. Die EU verstärkt ihre Maßnahmen zur Intensivierung der Rückführung aus den westlichen Balkanländern, indem sie die laufenden, mit IPA-Mitteln finanzierten Pilotprogramme ausweitet und die operativen Kapazitäten der westlichen Balkanländer zur Durchführung von Rückführungen stärkt. Dazu gehören der Einsatz von Rückführungsspezialisten, der Austausch von Wissen und Fachkenntnissen über den Rückkehrprozess und die Erleichterung der Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern. Schließlich befasst sich der Aktionsplan auch mit der Angleichung der Visapolitik an die EU. Er fordert die rasche Angleichung der Visapolitik an die EU durch die Wiedereinführung und wirksame Umsetzung der Visumpflicht für Drittländer im Einklang mit der EU-Visapolitik. Die EU überwacht weiterhin die operativen Entwicklungen und gesetzgeberischen Maßnahmen der westlichen Balkanländer, einschließlich der Maßnahmen zur Angleichung der Visumpolitik, und gewährleistet eine kontinuierliche Überwachung und Bewertung der Maßnahmen der Partner in der Region zur Angleichung der Visumpolitik.

Folgemaßnahmen zur Förderung der Sicherheit in Europa

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 23. Januar 2024 wurde der Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer angenommen (Pressemitteilung). Mit dem neuen Abkommen werden strengere Vorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels eingeführt. Es stattet die Strafverfolgungs- und Justizbehörden mit verbesserten Instrumenten zur Ermittlung und Strafverfolgung aus, insbesondere bei Ausbeutung im Internet. Diese Vorschriften erstrecken sich auch auf neue Formen der Ausbeutung, wie z. B. erzwungene Leihmutterschaft, illegale Adoption und Zwangsheirat. Außerdem werden Straftaten, die über digitale Plattformen verübt werden, härter bestraft. Die Vorschriften schreiben formelle Überweisungsmechanismen für die Unterstützung von Opfern vor und stellen die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die von Opfern des Menschenhandels angeboten werden, unter Strafe. Die Mitgliedstaaten müssen nationale Aktionspläne aufstellen und nationale Koordinatoren für die Bekämpfung des Menschenhandels benennen. Darüber hinaus wird eine EU-weite jährliche Datenerhebung über Fälle von Menschenhandel obligatorisch sein. Diese Änderungen zielen darauf ab, die sich entwickelnden Herausforderungen des Menschenhandels und der Ausbeutung wirksam anzugehen.

Proposal: On the 19th of December 2022, the European Commission published a Proposal for a Directive amending Directive 2011/36/EU on preventing and combating trafficking in human beings and protecting its victims (press release).

Problem: Human trafficking for purposes other than sexual and labour exploitation has become more prominent over time. Advances in technology allow traffickers to recruit, advertise and exploit their victims remotely and to distribute exploitative material online. These same technological means make it more difficult to detect the crime, identify the perpetrators and trace the money used to commit the crimes and the profits made from the crimes. Although there is currently a regime of sanctions against legal persons, it does not sufficiently meet the objectives of the Anti-Trafficking Directive. Recent studies have shown that the demand for sexual services, cheap labour and products continues. In addition, a large proportion of trafficking cases go unreported. This is one of the factors preventing a comprehensive understanding of the extent of trafficking in the EU.

Objective: The Commission attempts to address the challenges posed by the increasing digitalisation of trafficking in human beings and to improve the criminal justice response to technology-enabled crimes. To this end, it is crucial to update the reference to tracing, freezing, managing and confiscating proceeds by explicitly referring to EU legislation on these issues. It shall be ensures that all member states establish national referral mechanisms through legislative or administrative provisions in order to streamline the functioning of relevant national bodies and to achieve further harmonisation of their structures and practices in referring victims to appropriate assistance and support systems. Offences against trafficking in human beings will be addressed by two different mandatory regimes, one for standard offences and one for serious offences. This would require member states to collect and report data on trafficking in human beings to the Commission on an annual basis.

Subject Matter: The Directive expects member states to take the necessary measures to ensure that a responsible legal person is subject to criminal or non-criminal fines and, where appropriate, sanctions, such as exclusion from entitlement to public benefits, aid, or subsidies and the temporary or permanent closure of establishments used for committing the offence. Member states shall take the necessary measures to ensure that their competent authorities have the power to trace, freeze, manage and seize the proceeds of crime and instrumentalities used to commit crime. The effectiveness of their systems for combating crime will be reviewed on the basis of statistical data. Member states shall bring into force the laws, regulations and administrative provisions necessary to comply with this Directive not later than one year after its entry into force. They shall forthwith communicate to the Commission the text of those provisions.

Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2021

Folgemaßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 15. Juni 2021 ist die Verordnung über einen Rahmen für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler Zertifikate zur Bescheinigung von COVID-19-Impfungen und -Tests sowie der Genesung von einer COVID-19-Infektion (digitales COVID-Zertifikat der EU) mit der Zielsetzung der Erleichterung der Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie in Kraft getreten. Die Verordnung geht zurück auf einen Legislativvorschlag der Europäischen Kommission vom 17. März 2021 (Pressemitteilung).
Die Verordnung wird am 1. Juli 2021 in Kraft treten, wobei die Mitgliedstaaten, die mehr Zeit benötigen, eine Einführungsfrist von sechs Wochen für die Ausstellung der Zertifikate haben. Die digitale COVID-Bescheinigung der EU wird kostenlos in digitaler und papierbasierter Form erhältlich sein und einen digital signierten QR-Code enthalten. Sie wird Informationen über Impfungen, Tests und Genesung enthalten und es den Mitgliedstaaten ermöglichen, den Inhabern einer digitalen COVID-Bescheinigung der EU keine zusätzlichen Reisebeschränkungen aufzuerlegen. Die Kommission wird außerdem 100 Millionen Euro bereitstellen, um die Mitgliedstaaten bei der Bereitstellung erschwinglicher Tests zu unterstützen.

Problem: Das Recht auf Freizügigkeit ist angesichts der Covid-19-Pandemie in den letzten zwei Jahren stark eingeschränkt worden. Mit der folgenden Verordnung soll die Wahrnehmung dieses Rechts für alle Bürgerinnen und Bürger der EU sichergestellt sowie die schrittweise und koordinierte Aufhebung der Beschränkungen, die im Einklang mit dem Unionsrecht durch die Mitgliedstaaten zur Begrenzung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 verhängt wurden, erleichtert werden.

Ziele: Das COVID-Zertifikat soll es EU-Bürgerinnen und -Bürger ermöglichen, ihr Recht auf Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie auszuüben. Dies soll durch eine unionsweit einsetzbare Bescheinigung für den Impf-, Test- und/oder Genesungsstatus einer Person erreicht werden, wobei diese kostenfrei und für alle Bürgerinnen und Bürger der EU zur Verfügung stehen wird.

Gegenstand: Das Impfzertifikat soll Informationen über die Identifikation des Inhabers/der Inhaberin, über den verabreichten Impfstoff und die Anzahl der verabreichten Dosen enthalten sowie Zertifikatsmetadaten erfassen. Ähnlich wie das Impfzertifikat, soll auch das Testzertifikat Informationen über die Identifikation der Person, über den durchgeführten Test sowie Metadaten zur Sicherung des Zertifikats enthalten, wobei als Nachweis für ein negatives Testergebnis sowohl PCR-Tests als auch Antigen-Schnelltests akzeptiert werden. Das Genesungszertifikat schließt neben den Informationen über den Inhaber, die Inhaberin und den Zertifikatsmetadaten auch Informationen über frühere SARS-CoV-2-Infektionen mit ein. Die Genesungsbescheinigung soll frühestens elf Tage nach einer positiven Testung ausgestellt werden und höchstens 180 Tage gelten.
Nach der offiziellen Annahme des Verordnungsvorschlages müssen die Mitgliedstaaten das digitale Covid-Zertifikat ab dem 1. Juli 2021 anwenden. Die Geltungsdauer der Verordnung ist zunächst auf zwölf Monate ab Datum des Inkrafttretens befristet. Eine sechswöchige Einführungsphase soll es den Mitgliedstaaten erleichtern, die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen. Bis dahin ist es den Mitgliedstaaten gestattet, Bescheinigungen auszustellen, die noch nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehen. Vier Monate nach Beginn der Anwendung sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht zur Umsetzung vorlegen. Spätestens drei Monate vor dem Ende der Anwendung ist die Kommission verpflichtet, unter Berücksichtigung der epidemiologischen Entwicklung einen zweiten Bericht zu den Lehren aus der Anwendung des COVID-Zertifikats zu veröffentlichen, insbesondere zu den Auswirkungen auf die Erleichterung des freien Verkehrs und den Datenschutz.

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 26. März 2021 ist die Verordnung zur Einrichtung eines Aktionsprogramms der Union im Bereich der Gesundheit („EU4Health-Programm“) für den Zeitraum 2021–2027 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 282/2014 in Kraft getreten (Pressemitteilung).
Als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie wurde das EU4Health-Programm verabschiedet, um die Krisenvorsorge in der EU zu stärken und zum Aufbau stärkerer, widerstandsfähigerer und besser zugänglicher Gesundheitssysteme beizutragen. Das EU4Health-Programm sieht für den Zeitraum 2021-27 ein Budget von 5,3 Mrd. Euro vor. Die Mittel werden in vier Gesundheitsbereiche investiert, um die Gesundheit zu verbessern und zu fördern, die Menschen zu schützen, den Zugang zu Arzneimitteln, Medizinprodukten und krisenrelevanten Produkten zu ermöglichen und die Gesundheitssysteme in den EU-Mitgliedstaaten zu stärken.

Vorschlag: Am 28. Mai 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag zur Einrichtung eines Aktionsprogramms der Union im Bereich der Gesundheit („EU4Health-Programm“) für den Zeitraum 2021–2027 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 282/2014.

Problem: Die COVID-19-Pandemie, die bislang einer der größten Herausforderungen für die Europäische Union (EU) darstellt, hat die Defizite der EU bei der effektiven Entscheidungsfindung besonders deutlich gemacht. Insbesondere aufgrund der Tendenz der Mitgliedstaaten, im Alleingang zu handeln, fordert die Kommission die Priorisierung und Koordinierung der Gesundheitssysteme in allen Mitgliedstaaten, um eine hochmoderne Gesundheitsversorgung zu gewährleisten, die auf unvorhersehbare Gesundheitsbedrohungen im Einklang mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) vorbereitet ist.

Ziele: Das Programm ergänzt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Gesundheit der Menschen in der gesamten Union sowie zur Sicherstellung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus im Rahmen aller Politikbereiche und Maßnahmen der Union. Dabei sind die Verbesserung und Förderung der Gesundheit in der Union zur Verringerung der Belastung durch übertragbare und nicht übertragbare Krankheiten durch die Unterstützung von Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention, der Verringerung gesundheitlicher Ungleichheiten, die Förderung einer gesunden Lebensweise sowie des Zugangs zur Gesundheitsversorgung geplant worden. Mit der Verordnung sollen Unionsbürgerinnen und -Bürger vor schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren geschützt sowie die Reaktionsfähigkeit und die Koordinierung der Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten gewährleistet werden. Die Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten in der Union ist zu verbessern. Schließlich soll auch die Resilienz und Ressourceneffizienz des Gesundheitssysteme verbessert werden.

Gegenstand: Die Kommission wird Maßnahmen zur Krankheitsprävention und zur Gesundheitsförderung unterstützen sowie gesundheitsrelevante Faktoren, in Synergie mit anderen einschlägigen Maßnahmen der Union, u.a. durch die Verringerung von Gesundheitsschäden durch Konsum und Abhängigkeit von illegalen Drogen, Maßnahmen zum Abbau von Ungleichheiten im Gesundheitsbereich und zur Verbesserung der Patientenrechte, berücksichtigen. Die Stärkung der Fähigkeit der Union zur Prävention, Vorsorge und raschen Reaktion hinsichtlich schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren soll im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften der Union gebracht werden. Durch Koordinierung, Förderung von Datenerhebung und Informationsaustausch kann die Bewältigung von Gesundheitskrisen begünstigt werden. Auch die Verbesserung des Zugangs zu hochwertiger, patienten- und ergebnisorientierter Gesundheitsversorgung und entsprechenden Pflegediensten, zur Erreichung einer universellen Gesundheitsversorgung kann den Gesundheitszustand der Unionsbürgerinnen und –Bürger verbessern. Ferner, soll die Entwicklung, Durchsetzung und, falls nötig, die Überarbeitung des Unionrechts im Gesundheitsbereich unterstütz werden, um die Bereitstellung valider, zuverlässiger und vergleichbarer hochwertiger Daten zu ermöglichen. Auf der globalen Ebene sieht sich die EU dazu verpflichtet Gesundheitsinitiativen durch die verstärkte Unterstützung internationaler Organisationen, insbesondere der WHO, zu fördern sowie die Zusammenarbeit mit Drittländern zu untermauern.

Biomedizinische Forschung und Entwicklung in Europa

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Legislativ, einschließlich der Folgenabschätzung, 4. Quartal 2021.

Europäischer Raum für Gesundheitsdaten

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 15. März 2024 wurde der Vorschlag für eine Verordnung über den europäischen Raum für Gesundheitsdaten] angenommen (Pressemitteilung). Der Vorschlag zielt darauf ab, der Kontrolle der Bürger über ihre Gesundheitsdaten Vorrang einzuräumen und deren Nutzung für Zwecke der Forschung und der öffentlichen Gesundheit zu erleichtern. Die von den Mitgesetzgebern erzielte Einigung legt klare Regeln für den Zugang zu Gesundheitsdaten und deren Nutzung in der gesamten EU fest und gewährleistet die Einhaltung hoher Datenschutzstandards. Durch den Europäischen Gesundheitsdatenraum werden die Bürgerinnen und Bürger nahtlosen Zugang zu ihren Gesundheitsdaten haben, während die Angehörigen der Gesundheitsberufe zu Behandlungszwecken auf Patientendaten zugreifen können und die Forschung die Daten sicher für Innovationen und Initiativen im Bereich der öffentlichen Gesundheit nutzen kann.

Vorschlag: Am 3. Mai 2022 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag über den europäischen Raum für Gesundheitsdaten veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Wenn es um die Ausübung der Rechte an ihren elektronischen Gesundheitsdaten geht, einschließlich des Zugriffs auf und der Übermittlung von elektronischen Gesundheitsdaten auf nationaler und grenzüberschreitender Ebene, stehen natürliche Personen vor mehreren Schwierigkeiten. Obwohl die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 sicherstellen, dass die Rechte natürlicher Personen an ihren Daten, einschließlich Gesundheitsdaten, gewahrt bleiben, führt die uneinheitliche Umsetzung und Auslegung der DSGVO durch die Mitgliedstaaten zu Rechtsunsicherheiten und damit zu Hindernissen für die Sekundärnutzung elektronischer Gesundheitsdaten. Dies führt dazu, dass natürliche Personen nur schwer von innovativen Behandlungen profitieren können. Zusätzlich sind politische Entscheidungsträger aufgrund von Hindernissen, die den Zugang zu den erforderlichen elektronischen Gesundheitsdaten erschweren, nicht in der Lage, wirksam auf eine Gesundheitskrise zu reagieren. Darüber hinaus sehen sich Hersteller digitaler Gesundheitsprodukte und Anbieter digitaler Gesundheitsdienste, die in einem Mitgliedstaat tätig sind, aufgrund unterschiedlicher Standards und begrenzter Interoperabilität mit Hindernissen und zusätzlichen Kosten konfrontiert, wenn sie in einen anderen Mitgliedstaat eintreten. Schließlich wurde angesichts der COVID-19-Pandemie hervorgehoben, wie wichtig es ist, den rechtzeitigen Zugriff auf personenbezogene elektronische Gesundheitsdaten zu gewährleisten, um auf Gesundheitsbedrohungen vorbereitet zu sein und darauf reagieren zu können, aber auch um Behandlungen durchzuführen.

Ziele: Die Verordnung zielt darauf ab, Regeln für den Europäischen Gesundheitsdatenraum festzulegen, um den Zugang natürlicher Personen zu ihren eigenen Gesundheitsdaten und die Kontrolle über sie zu schützen. Darüber hinaus ist es von entscheidender Bedeutung, das Funktionieren des Binnenmarktes für die Entwicklung und Nutzung innovativer Gesundheitsprodukte und -dienste auf der Grundlage von Gesundheitsdaten zu verbessern. Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass Forscher, Innovatoren, politische Entscheidungsträger und Regulierungsbehörden die verfügbaren Gesundheitsdaten für ihre Arbeit optimal nutzen und gleichzeitig das Vertrauen und die Sicherheit bewahren. Spezifische Ziele zielen darauf ab, natürliche Personen durch einen verbesserten digitalen Zugang zu ihren Gesundheitsdaten und die Kontrolle darüber zu befähigen und den freien Verkehr dieser Daten zu unterstützen. Durch die Festlegung spezifischer Anforderungen an elektronische Patientendatensysteme und Verpflichtungen soll sichergestellt werden, dass die auf dem Markt befindlichen elektronischen Patientendatensysteme interoperabel und sicher sind und die Rechte natürlicher Personen in Bezug auf ihre Gesundheitsdaten respektieren. Schließlich ist ein kohärenter und effizienter Rahmen für die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten natürlicher Personen für Forschung, Innovation, politische Entscheidungsfindung, amtliche Statistiken, Patientensicherheit oder regulatorische Tätigkeiten vorgesehen.

Gegenstand: Mit dieser Verordnung wird der Europäische Gesundheitsdatenraum ("EHDS") geschaffen. Das Dokument enthält Regeln, gemeinsame Normen und Verfahren, Infrastrukturen und einen Governance-Rahmen für die primäre und sekundäre Nutzung elektronischer Gesundheitsdaten, um die Rechte natürlicher Personen in Bezug auf die Verfügbarkeit und Kontrolle ihrer elektronischen Gesundheitsdaten besser zu schützen. Die vorliegenden Vorschriften betreffen das Inverkehrbringen, die Bereitstellung auf dem Markt oder die Inbetriebnahme elektronischer Patientendatensysteme ("EHR-Systeme") in der Union. Zusätzliche Regeln und Mechanismen werden die Sekundärnutzung von elektronischen Gesundheitsdaten unterstützen. Es wird eine verbindliche grenzüberschreitende Infrastruktur geschaffen, die die primäre Nutzung elektronischer Gesundheitsdaten in der gesamten Union ermöglicht. Diese Verordnung gilt insbesondere für Hersteller und Anbieter von in Verkehr gebrachten EHR-Systemen und Wellness-Anwendungen, für die Verarbeitung Verantwortliche und Auftragsverarbeiter mit Sitz in der Union, die elektronische Gesundheitsdaten von Unionsbürgern und Drittstaatsangehörigen mit rechtmäßigem Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten verarbeiten, sowie für Datennutzer, denen elektronische Gesundheitsdaten von Dateninhabern in der Union zur Verfügung gestellt werden.

Folgeinitiativen im Rahmen des neuen Migrations- und Asylpakets

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Nicht-legislativer Akt: Am 29. September 2021 hat die EU Kommission eine Mitteilung über einen neuen EU Aktionsplan gegen die Schleusung von Migranten veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Angesichts der steigenden Schleuserkriminalität in Verbindung mit der Instrumentalisierung der Migration mancher Staaten als politisches Druckmittel zur Destabilisierung der EU Außengrenzen, sieht sich die Kommission gezwungen eine neue Strategie zur Bekämpfung von Menschenhandel zu etablieren.

Ziel: Ziel des 2021-2025 Aktionsplans ist es, auf den Erfolgen des ersten EU-Aktionsplans (2015-2020) aufbauend, hemmende Strategien der Schleuserkriminalität zu fördern. Außerdem soll eine bessere Steuerung der Migration angestrebt werden. Hierzu stellt die Kommission gezielte Schwerpunkte vor, u.a. die verstärkte Zusammenarbeit mit Partnerländern und internationalen Organisationen, die Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen und Sanktionierung von Schleusern, die innerhalb und außerhalb der EU tätig sind, die Verhinderung der Ausbeutung und Gewährleistung des Schutzes von Migranten, die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und Justiz sowie die Verbesserung der Kenntnisse über die Arbeitsweise von Schleusern.

Gegenstand: Zunächst sollen durch diplomatische und finanzielle Instrumente operative Partnerschaften mit Drittländern entlang der Migrationsrouten und internationalen Organisationen wie UNODC und Interpol geprägt werden. So könne man den innerhalb des EU Schleuser-Pakets definierten Rechtsrahmen der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise besser durchsetzen. Über die Umsetzung dessen wird im Jahr 2023 Bericht erstattet, woraufhin weitere Maßnahmen in Erwägung gezogen werden können. Um die Migranten vor Schleuserkriminalität schützen zu können, ist die Verbesserung der Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels und der Richtlinie über Aufenthaltstitel erforderlich. Im ersten Halbjahr von 2022 plant die Kommission eine grundlegende Digitalisierung des Visumverfahrens vorzuschlagen. Außerdem wird Frontex aufgefordert ihre Kapazitäten zur Überwachung der ausgewiesenen Meeresgebiete zur Ermittlung verdächtiger Wasserfahrzeuge weiter auszubauen und in Zusammenarbeit mit Europol und Eurojust, Partnerländer bei der Ermittlung der digitalen Schleusung weiter zu unterstützen. Schließlich können die Entwicklung neuer Technologien, einschließlich künstlicher Intelligenz und die regelmäßige Berichterstattung über die Schleusung von Migranten durch Frontex und Europol zur Abschreckung der Schleuserkriminalität und des Menschenhandelns beitragen.

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Nicht-legislativer Akt: Am 27. April 2021 hat die EU Kommission eine Mitteilung über eine EU-Strategie für freiwillige Rückkehr und Wiedereingliederung veröffentlicht (Pressemitteilung) .

Problem: Ein erfolgreiches EU-Rückkehrsystem ist Teil des neuen Migrations- und Asylpakets der Europäischen Kommission und somit auch ein wesentlicher Grundstein eines umfassenden und integrierten Migrationsmanagementsystems. Dadurch, dass jedoch lediglich ein Drittel der Menschen, deren Ausreise aus der EU angeordnet wurde, die EU tatsächlich verlässt, sieht sich die Kommission dazu verpflichtet eine neue Strategie zur Rückkehr und Wiedereingliederung der Migranten umzusetzen.

Ziele: In der Mitteilung werden die freiwillige Rückkehr und die damit verbundene wirksame Wiedereingliederung der Migranten in den Zielländern nahegelegt. Durch eine humane, wirksame und nachhaltige Rückkehr soll das Vertrauen in das System sowie dessen Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit gefördert werden. Die Wirksamkeit der Wiedereingliederungspolitik zielt darauf ab die sozioökonomischen und psychosozialen Schwierigkeiten, mit denen Migranten bei ihrer Rückkehr in ihre Gemeinschaft konfrontiert sind, zu überwinden und ihre Rückkehr nachhaltiger zu gestalten. Dabei wird die Zusammenarbeit zwischen nationalen und lokalen Behörden, Aufnahmegemeinschaften und der Zivilgesellschaft angestrebt. Ferner soll die Wiedereingliederung zu neuen Partnerschaften führen und eine umfassendere Entwicklungsstrategien in den Partnerländern fördern. Mittels eines einheitlichen und koordinierten Vorgehens der Mitgliedstaaten kann das Potenzial der freiwilligen Rückkehr und Wiedereingliederung voll ausgeschöpft und engere Verbindungen zu Entwicklungsinitiativen und nationalen Strategien in Partnerländern hergestellt werden. Insgesamt ist es Ziel der neuen Strategie die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit des gemeinsamen EU-Rückkehrsystems zum Nutzen der Rückkehrer, der EU und der Partnerländer zu steigern.

Gegenstand: Durch die Überarbeitung der Vorschläge für die Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement, die Neufassung der Rückführungsrichtlinie, die Asylverfahrensverordnung und die Eurodac-Verordnung soll die verfasste Strategie implementiert werden. Auch die Kooperation der Mitgliedsstaaten mit Frontex in Bereichen des freiwilligen Rückkehrs und der ersten Schritten zur Wiedereingliederung wird empfohlen. Im Weiteren erfordert die Kommission, dass Frontex mehr Rückkehr- bzw. Rückführungsaktionen durchführt und die Tätigkeiten im Rahmen des Europäischen Netzes für Rückkehr und Wiedereingliederung bis Mitte 2022 übernimmt. Durch die enge Zusammenarbeit der Kommission mit dem Hohen Vertreter in den betreffenden Partnerländern soll die Koordinierung zwischen allen Beteiligten sichergestellt werden. Dabei sind der Rückkehrkoordinator und das hochrangige Netz für Rückkehrfragen dafür zuständig, dass die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich der freiwilligen Rückkehr und Wiedereingliederung kohärent und aufeinander abgestimmt werden. Informationsinstrumente auf der EU-Ebene wie das Verzeichnis der Rückkehr- und Wiedereingliederungshilfe sollten mit der Unterstützung von Frontex optimiert werden. Durch gewonnene Erkenntnisse wird die EU in Drittländern Dienste im Bereich der freiwilligen Rückkehr und Wiedereingliederung bereitstellen können. Zusätzlich soll die Kommission Forschungsarbeiten innerhalb der freiwilligen Rückkehr unterstützen und die Ziele dieser Strategie in den Mehrjahresprogrammen der Mitgliedstaaten im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds berücksichtigen.

Schengen-Paket

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Nicht-legislativer Akt: Am 2. Juni 2021 hat die EU Kommission eine Mitteilung über eine Strategie für einen reibungslos funktionierenden und resilienten Schengen-Raum veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Angesichts zahlreicher Herausforderungen des letzten Jahrzehnts, einschließlich der „Flüchtlingskrise“ aus dem Jahr 2015 und der fortlaufenden Bedrohung terroristischer Anschläge auf dem europäischen Hoheitsgebiet, wurde die Kernidee des Schengen-Raums durch die Einführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen untergraben. Zudem hat die Covid-Pandemie noch mehr Staaten dazu veranlasst die Kontrollen an den Binnengrenzen wiedereinzuführen, wodurch das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts gefährdet wurde.

Ziele: Zunächst ist es das Ziel der Kommission die drei Grundpfeiler des Schengen-Raums, d.h. ein wirksames Außengrenzenmanagement, Maßnahmen als Ausgleich für das Fehlen von Kontrollen an den Binnengrenzen und eine solide Governance, auf neue Herausforderungen des Jahrzehnts vorzubereiten. Im Zuge dessen sind Maßnahmen zum Schutz der Integrität des Schengen-Raums und zur Verbesserung seiner Funktionsweise notwendig. Zur Gewährleistung der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts bedarf es an wirksamen Maßnahmen in den Bereichen Sicherheit, polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit sowie im Bereich der Migration. Die interne Stärkung des Schengen-Raums bei der operativen Zusammenarbeit zwischen Polizei- und Justizbehörden in Strafsachen, insbesondere im Bereich der Visum- und Rückkehrpolitik, kann die wirksame Ausübung der Grundfreiheiten innerhalb der Europäischen Union gewährleisten. Außerdem soll im Sinne des Vertrauens zwischen den Mitgliedsstaaten ein intensiverer politischer Dialog hergestellt sowie eine bessere Überwachung und Durchsetzung des Schengen-Rechtsrahmens angestrebt werden.

Gegenstand: Zur Verwirklichung der Ziele wird die Kommission im Zeitraum von 2021 bis 2023 mehrere Verordnungsvorschläge in den Bereichen Grenzmanagement und Visumverfahren vorlegen. Zusätzlich soll u.a. eine Leitlinie für die systematischen Abgleiche mit einschlägigen Datenbanken bei der Einreise und Ausreise aus dem Schengen-Raum sowie Musterbestimmungen über den Austausch von Informationen über das Lagebewusstsein, die in bilateralen und multilateralen Abkommen mit Drittstaaten zu verwenden sind, ausgearbeitet werden. Weitere Vorschläge wie etwa der Legislativvorschlag für einen EU-Kodex für die polizeiliche Zusammenarbeit sind ebenfalls geplant. Angesichts der gesellschaftlichen Digitalisierung, soll der Einsatz von Technologien als Alternative zu Grenzkontrollen geprüft und das Handbuch zum Europäischen Haftbefehl modernisiert werden. Darüber hinaus soll die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Überarbeitung des Schengen-Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus erarbeiten. Mithilfe von Schengen-Foren und jährlichen „Schengen-Statusberichten“ kann die bisherige Arbeit bewertet und durch neue Maßnahmen optimiert werden. Dabei können die Erkenntnisse der Covid-Pandemie im Handbuch für Grenzschutzbeamte kodifiziert werden. Der Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung des Schengener Grenzkodexes und die Erstellung eines Notfallplans für besseres Krisenmanagement sind ebenfalls vorgesehen.

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Vorschlag: Am 2. Juni 2021 hat die EU Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Einführung und Anwendung eines Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1053/2014 veröffentlicht (Pressemitteilung) .

Problem: Angesichts neuer Herausforderungen, wobei die Instabilität in Europas Nachbarschaft, die ‘Flüchtlingskrise‘ aus dem Jahr 2015, die anhaltende Bedrohung durch den Terrorismus und die COVID-19-Pandemie einige dieser Problemfelder bilden, wird der Schengen-Raum der EU nachhaltig unter Druck gesetzt. Daher bedarf es einer neuen Schengen Strategie, um die bisher errungenen sozialen und wirtschaftlichen Vorteile unserer Gesellschaft weiterhin zu fördern.

Ziele: In dem Vorschlag geht es insbesondere darum, einen gestärkten, widerstandsfähigeren Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen zu gewährleisten und gleichzeitig die Governance- und Überwachungsstrukturen des Schengen-Raums, einschließlich des Schengen-Evaluierungs- und – Überwachungsmechanismus, zu optimieren. Dabei kann der Mechanismus das gegenseitige Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten, die dem Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen angehören, fördern. Dies soll wiederrum zu einem besser funktionierenden Schengen-Raum beitragen und durch unparteiische und objektive Bewertungen des Mechanismus die Bewältigung der aktuellen Herausforderungen des Schengen-Raums begünstigen. Nach einem bereits durchgeführten Evaluierungsprogramm (2015–2019) wurden erhebliche Schwachstellen in Bezug auf das schwerfällige Verfahren des Mechanismus festgestellt u.a. die übermäßig lange Dauer des Evaluierungsprozesses (10–12 Monate) und die Zeit, die die Mitgliedstaaten für die Umsetzung der Empfehlungen benötigen (zwei Jahre), was mit dem neuen Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus optimiert werden soll.

Gegenstand: Zur Verwirklichung der Ziele soll die Kommission ein- und mehrjährige Evaluierungsprogramme, die Abfassung der Fragebögen, die Aufstellung der Zeitpläne für die Besuche, die Durchführung der Besuche sowie die Abfassung der Evaluierungsberichte und der Empfehlungen vorbereiten. Dabei kann die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedsstaaten die Durchführung der neuen Verordnung optimieren, sodass der Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus unter Mitwirkung der betroffenen Einrichtungen im Rahmen ihrer jeweiligen Mandate durchgeführt wird. Im Weiteren wird es vorausgesetzt, dass die Mitgliedsstaaten einen uneingeschränkten Zugang zu allen Bereichen, Diensträumen und Unterlagen, zu denen Zugang beantragt wurde, einschließlich nationaler und interner Leitlinien und Anweisungen, gewähren. Auch die Kooperation mit Frontex und Europol mit Hinblick auf Fachwissen, Analysen, Berichte und andere relevante Informationen, welche die Umsetzung der Verordnung erleichtern sollen, wird angeordnet.

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Vorschlag: Am 14. Dezember 2021 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen veröffentlicht (Pressemitteilung) .

Problem: Angesichts zahlreicher Krisen, wie der anhaltenden terroristischen Bedrohung nach einer Reihe von Anschlägen auf europäischem Boden sowie der vorherrschenden Covid-19-Pandemie, haben die Mitgliedstaaten wieder Binnengrenzkontrollen eingeführt und dabei das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes gefährdet. Eine Änderung der Verordnung über den "Schengener Grenzkodex" soll die Fähigkeit der EU stärken, einheitlich auf größere Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit, auf Bedrohungen durch die Instrumentalisierung von Migration sowie auf terroristische Bedrohungen zu reagieren.

Ziele: Der Vorschlag zielt darauf ab, eine einheitliche Anwendung von Maßnahmen an den Außengrenzen im Falle einer Bedrohung der öffentlichen Gesundheit zu schaffen. Darüber hinaus erfordert die Instrumentalisierung von Migranten an den Außengrenzen eine einheitliche Reaktion sowie einen kohärenten Ansatz bei der Ergreifung von Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Ankunft von Personen, die von einem Drittland instrumentalisiert werden, auf humane, geordnete und würdige Weise zu bewältigen. Um sicherzustellen, dass die Kontrollen an den Binnengrenzen eine Maßnahme des letzten Mittels bleiben, wird in dem Vorschlag die Liste der Elemente, die ein Mitgliedstaat bei der Entscheidung über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen bewerten muss, präzisiert und erweitert. Ebenso wird die Schaffung einer Notfallplanung für Schengen im Falle einer Bedrohung, die eine Mehrheit der Mitgliedstaaten gleichzeitig betrifft, unterstützt. Um die negativen Auswirkungen der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu begrenzen, sollen zusätzlich zu alternativen Maßnahmen zur Bewältigung der festgestellten Bedrohungen anstelle von Kontrollen an den Binnengrenzen Schutz- und Abhilfemaßnahmen ergriffen werden.

Gegenstand: Zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2016/399 wurden Definitionen für bestimmte Begriffe wie "Grenzüberwachung" und "Instrumentalisierung von Migranten" hinzugefügt, um die Einheitlichkeit der Wahrnehmung durch die Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Darüber hinaus wurde die Grenzüberwachung in die Verordnung aufgenommen, mit dem Ziel, unerlaubte Grenzübertritte zu erkennen und zu verhindern, grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen und Maßnahmen gegen Personen zu ergreifen, die die Grenze illegal überschritten haben. Reisebeschränkungen in die EU werden in Situationen verhängt, in denen das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten oder die Kommission in einem oder mehreren Drittländern das Auftreten einer ansteckenden Krankheit mit epidemischem Potenzial feststellen. Das Fehlen von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen berührt nicht die Ausübung polizeilicher oder sonstiger hoheitlicher Befugnisse durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten in ihrem Hoheitsgebiet, einschließlich in den Gebieten an den Binnengrenzen, soweit die Ausübung dieser Befugnisse nicht eine den Grenzkontrollen gleichwertige Wirkung hat. Die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen wird auf bestimmte Abschnitte der Binnengrenzen beschränkt, an denen eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit besteht. Die Kriterien für die Wiedereinführung oder Verlängerung von Kontrollen an den Binnengrenzen werden von der Kommission festgelegt und umfassen das Ausmaß der wahrgenommenen Bedrohung, das Fehlen anderer Maßnahmen sowie weitere relevante Daten, die die Ereignisse beschreiben, die eine ernsthafte Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit darstellen.

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 13. Juni 2023 wurde eine vorläufige Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Digitalisierung des Schengen-Visums erzielt (Pressemitteilung). Durch die Einrichtungb einer EU-Online-Visumantragsplattform (EU-VAP) wird die Visumantrag und die Visummarke digitalisiert.

Vorschlag: Am 27. April 2022 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EG) Nr. 810/2009 und (EU) 2017/2226 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1683/95, (EG) Nr. 333/2002, (EG) Nr. 693/2003 und (EG) Nr. 694/2003 des Rates und des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen in Hinblick auf die Digitalisierung des Visumverfahrens veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: In Anbetracht der Tatsache, dass die gemeinsame Visapolitik der EU ein wesentliches Element zur Gewährleistung der Sicherheit und des ordnungsgemäßen Funktionierens der Außengrenzen des Schengen-Raums darstellt, sind Reformen innerhalb des Systems erforderlich, um die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Visumantragsverfahren zu lösen. Langwierige Verfahren und hohe Kosten für die Konsulate, um Papierdokumente zu verwalten, zu bearbeiten und zu archivieren (und schließlich zu vernichten), ein papiergestütztes Verfahren, das nicht risikosicher ist, eine physische Visummarke, die fälschungsanfällig ist, sowie die Zahlung zusätzlicher Gebühren für Reisen (zum nächstgelegenen Konsulat oder zur Visumantragsstelle) oder für die Beantragung über einen externen Dienstleister sind einige der von der Kommission festgestellten Probleme. Darüber hinaus beeinträchtigt die derzeitige Zersplitterung in Bezug auf die nationalen Praktiken bei der Verwaltung des Antragsverfahrens das Funktionieren der angewandten EU-Visumpolitik und die Wahrnehmung der Europäischen Union als eine geografische Einheit.

Ziele: Die Kommission möchte in erster Linie die Digitalisierung der öffentlichen Dienste, einschließlich der EU-Visumpolitik, fördern und Europa fit für das digitale Zeitalter machen. Um zu einer sicheren und widerstandsfähigen EU beizutragen und die EU als Reiseziel attraktiver zu machen, wird eine gemeinsame Visapolitik verfolgt, die die Wahrnehmung der EU als einheitliche geografische Einheit stärkt. Zu den spezifischen Zielen gehören die Modernisierung, Vereinfachung und Harmonisierung des Visumantragsverfahrens für die Mitgliedstaaten, die Verringerung des Risikos von (Identitäts-)Betrug und Fälschung und die Erleichterung des Überprüfungsverfahrens an der Grenze durch Digitalisierung sowie die Schaffung einer einheitlichen EU-Visumantragsplattform und die Einführung eines digitalen Visums anstelle einer Visummarke.

Gegenstand: Die Mitgliedstaaten richten gesondert Verwaltungs- und Kontrollsysteme für ihre Programme ein und gewährleisten die Qualität und Zuverlässigkeit des Überwachungssystems und der Daten zu den Indikatoren gemäß der Verordnung über die Gemeinsame Fischereipolitik (GPR). Darüber hinaus übermitteln sie jedes Jahr ein Zuverlässigkeitserklärungspaket, das den Jahresabschluss, die Verwaltungserklärung und die Stellungnahmen der Prüfbehörde zu den Rechnungen, zum Verwaltungs- und Kontrollsystem sowie zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der im Jahresabschluss geltend gemachten Ausgaben umfasst. Im Rahmen der Grundverordnung wird als Teil des Integrierten Grenzverwaltungsfonds das Instrument zur finanziellen Unterstützung der Grenzverwaltung und der Visumserteilung verwaltet. Die Generaldirektion Migration und Inneres (GD HOME) wird weiterhin ihre Betrugsbekämpfungsstrategie im Einklang mit der Betrugsbekämpfungsstrategie der Kommission (CAFS) anwenden, um u.a. sicherzustellen, dass ihre internen Kontrollen zur Betrugsbekämpfung vollständig auf die CAFS abgestimmt sind und dass ihr Betrugsrisikomanagementkonzept darauf ausgerichtet ist, Betrugsrisikobereiche zu ermitteln und angemessene Maßnahmen zu ergreifen.

Folgemaßnahmen zur EU-Sicherheitsstrategie

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Nicht-legislativer Akt: Am 14. April 2021 hat die EU Kommission eine Mitteilung über die EU-Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Die vor der Öffentlichkeit verborgenen und hochkomplexen kriminellen Vereinigungen, welche vor Ort und online über alle Kriminalitätsbereiche hinweg in einem vernetzten Umfeld operieren und dabei immer neue Technologien einsetzen, bedrohen die Sicherheit der Unionsbürgerinnen und – bürger. Auch wenn nationale Maßnahmen zur Bekämpfung der Kriminalität entscheidend sind, kann eine gemeinsame Unionsstrategie die Herausforderungen der grenzüberschreitenden Kriminalität besser abwehren.

Ziele: Durch die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungs- und Justizbehörden der Mitgliedsstaaten soll der Informationsaustausch erleichtert werden. Auch die internationale Zusammenarbeit insbesondere in den jeweiligen Behörden der Strafverfolgung und Justiz soll zur Zerschlagung globaler krimineller Netzwerke und Transportwege beitragen. Eine hohe Priorität wird der Zerschlagung von Strukturen der organisierten Kriminalität und Bekämpfung von Straftaten gelegt, sodass nicht nur einzelne Straftaten sondern das ganze Netzwerk bzw. ‘das kriminelle Ökosystem‘ geschwächt wird. Mithilfe verstärkter Maßnahmen zur Vermögensabschöpfung soll die Geldwäsche, Förderung von Finanzermittlungen und das Eindringen von Gewinnen aus der organisierten Kriminalität in die legale Wirtschaft und Gesellschaft verhindert werden. Angesichts der Digitalisierung der heutigen Gesellschaft, ist es ebenfalls wichtig die Strafverfolgung und Justiz durch neue Technologien aufzurüsten.

Gegenstand: Zur Verwirklichung der Ziele wird die Kommission vier neue Vorschläge, einschließlich der Einrichtung einer Plattform für die Zusammenarbeit der gemeinsamen Ermittlungsgruppen, entwerfen. Die Kooperation mit verschiedenen Interessenträgern zur Optimierung der europäischen multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen (EMPACT) und die Befestigung neuer Maßnahmen zur Bekämpfung der internationalen Kriminalität, werden im Zeitraum von 2021-2025 nahegelegt. Dafür sollen die Finanzmittel über den Fonds für innere Sicherheit für den Zeitraum 2021-2027 aufstockt werden. Im Jahr 2022 wird ein EU-Instrumentarium zur Bekämpfung von Nachahmung eingerichtet und ein Aktionsplan gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern vorschlagen. Der Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Einziehung von Erträgen aus Straftaten und des Beschlusses des Rates über Vermögensabschöpfungsstellen ist ebenfalls für das Jahr 2022 geplant. Das weitere Vorgehen im Hinblick auf den rechtmäßigen und gezielten Zugriff von Strafverfolgungsbehörden auf verschlüsselte Informationen im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen soll in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten vorgelegt werden. Ähnlich kann die Einbeziehung der Mitgliedstaaten am System für den digitalen Austausch elektronischer Beweismittel (e-EDES) die Bekämpfung der Kriminalität optimieren. Um digitale Kriminalität im Darknet einzuschränken, braucht die EU ein gemeinsames Überwachungsinstrument.

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Proposal: On the 11th of May 2022 the European Commission published a Proposal for a Regulation laying down rules to prevent and combat child sexual abuse (press release).

Problem: In order to ensure the protection of children both offline and online, detection and reporting of as well as the support to victims of child sexual abuse are crucial. Considering that at least one in five children falls victim to sexual violence during childhood, the EU is currently still failing to protect children, with the online dimension representing a particular challenge. While member states have started preparing and adopting national rules to fight against online child sexual abuse, uniform Union rules on the detection, reporting, and removal of online child sexual abuse are necessary to adequately protect the children.

Objective: The Proposal primarily aims to guarantee children’s fundamental rights to care and to protection of their well-being, mental health and best interest, and support the general public interest to effectively prevent, investigate and prosecute the perpetration of the serious crime of child sexual abuse. Establishing a clear and harmonised legal framework on preventing and combating online child sexual abuse shall allow legal certainty to providers as to their responsibilities to assess and mitigate risks and, where necessary, to detect, report and remove such abuse on their services in a manner consistent with the fundamental rights laid down in the Charter and as general principles of EU law. A European Centre shall be developed in order to prevent and counter child sexual abuse (‘the EU Centre’) to facilitate and support implementation of this Regulation and thus help remove obstacles to the internal market, especially in connection to the obligations of providers under this Regulation to detect online child sexual abuse, report it and remove child sexual abuse material.

Subject Matter: The EU Center shall create, maintain and operate databases of indicators of online child sexual abuse that providers will be required to use to comply with the detection obligations. The EU Centre shall carry out certain complementary tasks, such as assisting competent national authorities in the performance of their tasks under this Regulation and providing support to victims in connection to the providers’ obligations. Additionally, it shall use its central position to facilitate cooperation and the exchange of information and expertise, including for the purposes of evidence-based policy-making and prevention between all parties involved. The monitoring of the implementation of the regulation shall be in jurisdiction of the EU Centre (along with service providers and Coordinating Authorities) that shall collect and analyse data relevant for measuring the effectiveness of the detection, reporting, and removal obligations. The data collected by the EU Centre shall be made available to the Coordinating Authorities and to the Commission. To help ensure that the database is prepared by the entry of this Regulation, the Commission has already made funding available to member states.

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Non-legislative Act: On December 9th 2020, the European Commission published a Communication on a Counter-Terrorism Agenda for the EU: Anticipate, Prevent, Protect, Respond (press release).

Problem: The jihadist threat from or inspired by Daesh, al-Qaeda and their affiliates persists in addition to threats from violent right and left-wing extremists are on the rise. Additionally, the nature of attacks has been shifting. Given the transnational character of such violence, the Commission urges actions at EU level based on strengthened cooperation between member states and EU institutions.

Objective: Upholding EU’s pluralistic society, its common values and the European way of life by allowing citizens to feel safe in their own homes and streets, as well as on the internet is the key objective addressed in the Communication. Therefore, it is essential to prepare for threats from new and emerging technologies, such as malicious use of drones, artificial intelligence and chemical, biological, radiological and nuclear material. The Union will need to amplify its collective work, in particular to counter the draw of extremist ideologies and better protect the public spaces targeted by terrorists. Further, law enforcement and judicial authorities must be able to enforce law both in offline and online environments.
Specific goals include the anticipation of existing and emerging threats, the prevention of attacks, the effective protection of Europeans and lastly, an adequate response to such attacks. It is crucial to address and better counter radicalisation and extremist ideologies before they take root. Optimising critical infrastructure, as well as cooperating with Europol and Eurojust, can protect and additionally provide the right legal framework to bring perpetrators to justice and to guarantee that victims get the support and protection they need.

Subject Matter: Risk assessment and peer review activities along with funding EU-security research will strengthen EU’s early detection capacity. The Commission will propose a Digital Services Act and, in cooperation with Europol, provide guidance for the implementation of the EU Crisis Protocol. Member states shall be supported to develop strategic communication and increase the dissemination of counter- and alternative narratives. Moreover, they will need to swiftly address gaps and shortcomings in implementation of relevant legislation and ensure systematic checks of all travellers against relevant databases at the external borders. Creating a network of counter-terrorism financial investigators will improve cross-border financial investigations. The negotiation of international agreements with Southern Neighbourhood countries to exchange personal data with Europol and strengthening cooperation with Western Balkan partners in the area of firearms can further enhance European security.

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Vorschlag: Am 25. Mai 2022 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Die organisierte Kriminalität stellt derzeit eine der größten Bedrohungen für die Sicherheit der Europäischen Union dar. Dennoch sind die Systeme zur Einziehung von Vermögenswerten in den Mitgliedstaaten nicht gut gerüstet, um der Komplexität krimineller Organisationen wirksam zu begegnen. Die nationalen Behörden sind nur begrenzt in der Lage, Vermögenswerte schnell zu lokalisieren, zu identifizieren und einzufrieren. Ineffiziente Verwaltung von eingefrorenen Vermögenswerten bedeutet, dass sie an Wert verlieren, bevor eine Entscheidung über ihre Einziehung getroffen wird, und die vorhandenen Einziehungsinstrumente decken nicht alle umsatzstarken kriminellen Märkte ab und sind nicht an die komplexen Strukturen und Methoden krimineller Organisationen angepasst.

Ziele: Die Fähigkeiten der zuständigen Behörden sollen gestärkt werden, um die Identifizierung sowie das Einfrieren und die Verwaltung von Vermögenswerten zu erleichtern. Darüber hinaus ist es von entscheidender Bedeutung, die Einziehungskapazitäten zu stärken und zu erweitern, um alle relevanten kriminellen Aktivitäten von Gruppen der organisierten Kriminalität abzudecken. Diese Richtlinie zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen allen an der Vermögensabschöpfung beteiligten Behörden zu verbessern. Schließlich bedarf es eines strategischeren Ansatzes für die Einziehung von Vermögenswerten durch ein stärkeres Engagement dieser Behörden zur Erreichung gemeinsamer Ziele in diesem Bereich.

Gegenstand: Um die wirksame Umsetzung restriktiver Maßnahmen der Union in allen Mitgliedstaaten zu erleichtern, enthält die vorgeschlagene Richtlinie Bestimmungen, die eine rasche Ermittlung und Identifizierung von Vermögensgegenständen ermöglichen, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle von Personen oder Einrichtungen befinden, die solchen Maßnahmen unterliegen, auch durch Zusammenarbeit mit Drittländern. Die vorgeschlagenen Vorschriften ermöglichen einen gestrafften Rahmen für das Aufspüren und die Identifizierung, das Einfrieren, die Einziehung und die Verwaltung von Vermögenswerten in Strafverfahren. Die Richtlinie enthält auch Vorschriften zur Erleichterung der wirksamen Umsetzung restriktiver Maßnahmen der Union und der anschließenden Einziehung damit verbundener Vermögenswerte, wenn dies für die Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung von Straftaten im Zusammenhang mit Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Union erforderlich ist. Zu den Straftaten gehören die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, Terrorismus, Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie, Handel mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen sowie Korruption. In dieser Bestimmung werden die spezifischen Aufgaben der Vermögensabschöpfungsstellen festgelegt, einschließlich des Informationsaustauschs mit anderen Vermögensabschöpfungsstellen in anderen Mitgliedstaaten, auch im Zusammenhang mit der Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung von Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Union. Ferner werden die Vermögensabschöpfungsstellen mit der Aufgabe betraut, Vermögenswerte von Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der Union unterliegen, aufzuspüren und zu identifizieren. In diesem Zusammenhang werden die Ämter auch befugt sein, Sofortmaßnahmen zu ergreifen, um soll mindestens eine Vermögensverwaltungsstelle für die Verwaltung der eingefrorenen und eingezogenen Vermögenswerte einrichten. Diese Stellen gewährleisten eine effiziente Verwaltung eingefrorener und eingezogener Vermögenswerte, indem sie entweder eingefrorene und eingezogene Vermögenswerte direkt verwalten oder anderen für die Verwaltung eingefrorener und eingezogener Vermögenswerte zuständigen Behörden Unterstützung und Fachwissen zur Verfügung stellen. Sie unterstützen ferner die für die Verwaltung eingefrorener und eingezogener Vermögenswerte zuständigen Behörden bei der Planung im Vorfeld der Beschlagnahme und arbeiten mit anderen zuständigen Behörden zusammen, die für das Aufspüren und die Identifizierung, das Einfrieren und die Einziehung von Vermögenswerten nach Maßgabe dieser Richtlinie zuständig sind. Schließlich wird die Zusammenarbeit zwischen Vermögensabschöpfungsstellen und anderen für die Verwaltung eingefrorener und eingezogener Vermögenswerte zuständigen Behörden in grenzüberschreitenden Fällen gefördert.

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Vorschlag: Am 8. Dezember 2021 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Empfehlung zur operativen polizeilichen Zusammenarbeit veröffentlicht (Pressemitteilung) .

Problem: Unter Ausnutzung der natürlichen Abgrenzungen der einzelnen Strafverfolgungsbehörden operieren Kriminelle ungehindert über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinweg, was die unerlaubten Bewegungen irregulärer Migranten fördert und sich zu einer immer komplexeren Sicherheitsbedrohung entwickelt. Angesichts der tragischen Ereignisse im Ärmelkanal hält es die Kommission für notwendig, sich für eine starke polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten einzusetzen, die Nutzung von Polizeikontrollen zu verbessern, Verfahren für eine vereinfachte Rückübernahme zwischen den Staaten zu schaffen und bilaterale Abkommen in diesem Zusammenhang zu fördern.

Ziele: Der Vorschlag der Kommission zielt in erster Linie darauf ab, einen Kodex für die polizeiliche Zusammenarbeit einzuführen, um die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen nationalen Behörden zu modernisieren und so die Mitgliedstaaten in ihrem Kampf gegen die organisierte Kriminalität und den Terrorismus zu unterstützen. Unter Beachtung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften und aufbauend auf bewährten Praktiken in bilateralen oder multilateralen Kooperationsabkommen zwischen den Mitgliedstaaten, sollten Polizeibeamte gezielte gemeinsame Operationen durchführen, Straftäter besser überwachen sowie bei Verfolgungsjagden über nationale Hoheitsgebiete hinweg in der Lage sein, Straftäter festzunehmen. Des Weiteren soll der Fernzugriff von Polizeibeamten auf ihre eigenen Datenbanken bei Einsätzen in anderen Mitgliedstaaten sowie die Verwendung sicherer Kommunikationsmittel ermöglicht werden, die auch in einem grenzüberschreitenden Kontext funktionieren. In Erweiterung der Rolle der bestehenden Zentren für polizeiliche Zusammenarbeit im Zollwesen sollen gemeinsame Polizeistationen eingerichtet werden, die nicht nur in der Lage sind, Informationen auszutauschen, sondern auch gemeinsame Patrouillen und andere gemeinsame Operationen auf der Grundlage einer gemeinsamen Risikoanalyse zu planen, zu unterstützen und zu koordinieren.

Gegenstand: Um die Ziele zu erreichen, soll in Zusammenarbeit mit der Kommission und Europol eine Koordinierungsplattform eingerichtet werden. Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten die Durchführung von grenzüberschreitenden Nacheile in ihrem Hoheitsgebiet über Land-, See-, Fluss-, See- und Luftgrenzen hinweg gestatten und Statistiken, über die von ihren zuständigen Strafverfolgungsbehörden durchgeführten Nacheile sammeln sowie diese Statistiken jährlich dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission vorlegen. Im Bereich der Überwachung ermutigt die Kommission die Mitgliedstaaten, die grenzüberschreitende Überwachung von Personen, die im Verdacht stehen, eine oder mehrere Straftaten begangen zu haben sowie von Personen, die zur Identifizierung oder zum Aufspüren solcher Verdächtigen führen können, in ihrem Hoheitsgebiet zuzulassen. Sie befürwortet ferner die Erleichterung der Zusammenführung von Material, auch durch kurz- oder langfristige Darlehen auf der Grundlage gemeinsam vereinbarter Verfahren. Gemeinsame grenzüberschreitende Operationen zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität und Menschenhandel können durch die Erweiterung der derzeitigen Aufgaben der bestehenden Zentren für Polizei- und Zollzusammenarbeit der Mitgliedstaaten erreicht werden.

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 10. Mai 2023 wurde Richtlinie (EU) 2023/977 über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI des Rates angenommen (Pressemitteilung). Mit der Einführung der Richtlinie werden in jedem Mitgliedstaat zentrale Kontaktstellenstellen eingerichtet, die für die Bearbeitung von Anfragen und Informationen zuständig sind. Abhängig von der Anfrage und der Zugänglichkeit der Informationen werden Fristen gesetzt, die sieben Kalendertage nicht überschreiten.

Vorschlag: Am 8. Dezember 2021 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI des Rates veröffentlicht (Pressemitteilung) .

Problem: Die wachsende Mobilität innerhalb des Schengen-Raums in Verbindung mit einer Reihe von Krisen und Herausforderungen bei der Verhinderung und Bekämpfung krimineller Bedrohungen, haben mehrere Mitgliedstaaten dazu veranlasst, wieder Kontrollen an den Binnengrenzen einzuführen. Die Einführung von Polizeikontrollen sowie die Förderung der Zusammenarbeit in Bezug auf Informationsaustausch und Kommunikation soll bei der Kontrolle von Sekundärbewegungen die gleichen Ergebnisse erzielen wie vorübergehende Kontrollen an den Binnengrenzen, ohne dass der freie Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr beeinträchtigt wird.

Ziele: Der Schutz eines voll funktionsfähigen und widerstandsfähigen Schengen-Raums ist für die Kommission von größter Bedeutung, weshalb sie es für notwendig hält, die organisatorischen und verfahrenstechnischen Aspekte des Informationsaustauschs zwischen den Strafverfolgungsbehörden in der EU effektiver und effizienter zu gestalten. Ein unionsweiter Kodex für die polizeiliche Zusammenarbeit wird die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen nationalen Behörden verbessern, modernisieren und erleichtern, sodass die Mitgliedstaaten in ihrem Kampf gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus unterstützt werden. Die Festlegung gemeinsamer Mindeststandards für den Informationsaustausch in den Bereichen Zusammensetzung, Strukturen, Zuständigkeiten, Personalausstattung und technische Fähigkeiten wird als Mittel zur Gewährleistung der Effizienz der Einheitlichen Ansprechpartner gefördert. Angesichts des Mangels an gemeinsamer Praxis bei der Nutzung bestehender Kommunikationskanäle für den Informationsaustausch innerhalb der EU soll die Vielzahl, der für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Strafverfolgung genutzten Kommunikationskanäle beseitigt und gleichzeitig die Rolle von Europol als EU-Drehscheibe für strafrechtliche Informationen über Straftaten gestärkt werden.

Gegenstand: Gemeinsame Regeln für den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten betreffen, soweit erforderlich, Informationsersuchen, die an die von den Staaten eingerichteten oder benannten Einheitlichen Ansprechstellen gerichtet werden. Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten ermutigt, spezifische Vorschriften über die Einrichtung, die Aufgaben, die Zusammensetzung und die Fähigkeiten des einheitlichen Ansprechpartners zu befolgen, einschließlich des Einsatzes eines einheitlichen elektronischen Fallbearbeitungssystems für die Erfüllung solcher Aufgaben. Die Kommission befürwortet zwar den Informationsaustausch zum Zwecke der Aufdeckung oder Untersuchung von Straftaten, rät aber von einem Informationsaustausch ab, der durch andere Rechtsakte der Union speziell geregelt ist. Letztlich legt die Richtlinie Regeln für die Übermittlung einschlägiger Informationen an die Einheitlichen Ansprechpartner oder die Strafverfolgungsbehörden anderer Mitgliedstaaten aus eigener Initiative fest, insbesondere die Situationen und die Art und Weise, in denen solche Informationen zu übermitteln sind, sowie den Kommunikationskanal, der für den gesamten Informationsaustausch zu nutzen ist.

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 20. November 2023 wurde eine politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Verordnung über den automatisierten Datenaustausch für die polizeiliche Zusammenarbeit (Prüm II) (Pressemitteilung). Der aktuelle Prüm-Rahmen soll nun durch die Einbeziehung von Gesichtsbildern und Kriminalakten sowie die Zentralisierung des Datenverkehrs erheblich verbessert werden. Dadurch sollen Informationslücken schneller geschlossen sowie die Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung von Straftaten in der EU gefördert werden. Um in Kraft zu treten, muss die Verordnung nun vom Rat und vom Parlament formell angenommen werden.

Vorschlag: Am 8. Dezember 2021 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag über den automatisierten Datenaustausch für die polizeiliche Zusammenarbeit („Prüm II“) und zur Änderung der Beschlüsse 2008/615/JI und 2008/616/JI des Rates sowie der Verordnungen (EU) 2018/1726, 2019/817 und 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht (Pressemitteilung) .

Problem: Zwar hat die EU den Strafverfolgungsbehörden bereits eine Reihe von Instrumenten zur Erleichterung des Informationsaustauschs zur Verfügung gestellt, die sich bei der Aufdeckung von kriminellen Aktivitäten und Netzwerken als entscheidend erwiesen haben, doch gibt es bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden immer noch Informationslücken. In Anbetracht der Tatsache, dass bestimmte Daten in verschiedenen nationalen IT-Systemen sowie in großen IT-Systemen auf Unionsebene getrennt gespeichert werden, muss die Kommunikation zwischen diesen Systemen optimiert werden, um einen zeitnahen Datenaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen. Daher forderte der Rat die Kommission auf, eine Überarbeitung der Prümer Beschlüsse im Hinblick auf die erforderlichen technischen und rechtlichen Anforderungen einzuleiten.

Ziele: Als Beitrag zur inneren Sicherheit der Europäischen Union besteht das allgemeine Ziel des Vorschlags darin, den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten sowie mit Europol zum Zwecke der Prävention, Aufdeckung und Untersuchung von Straftaten und terroristischen Handlungen zu verbessern, zu straffen und zu erleichtern. Die Kommission zielt ausdrücklich darauf ab, eine technische Lösung für einen effizienten automatisierten Datenaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden bereitzustellen, um sie auf relevante Daten aufmerksam zu machen, die in der nationalen Datenbank eines anderen Mitgliedstaates verfügbar sind. Letztlich besteht das spezifische politische Ziel dieses Vorschlags darin, den Strafverfolgungsbehörden einen effizienten Zugang zu den tatsächlichen Daten zu verschaffen, die in der nationalen Datenbank eines anderen Mitgliedstaates verfügbar sind.

Gegenstand: Aufbauend auf dem bestehenden Prüm-Rahmen soll Prüm II den Rahmen verstärken und modernisieren sowie die Interoperabilität mit anderen EU-Informationssystemen ermöglichen. Dies wird die Nutzung aller relevanten Daten, die den Strafverfolgungsbehörden eines Mitgliedstaates zur Verfügung stehen, durch Strafverfolgungsbehörden in anderen Mitgliedstaaten erleichtern. Mit der Schaffung einer neuen Architektur wird der Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten verbessert und gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz der Grundrechte gewährleistet. eu-LISA und Europol stellen sicher, dass Verfahren zur Überwachung der Entwicklung und des Funktionierens des Routers im Hinblick auf die technische Leistung, die Kosteneffizienz, die Sicherheit und die Qualität der Dienste vorhanden sind. Spätestens ein Jahr nach der Annahme der vorgeschlagenen Verordnung und danach jedes Jahr während der Entwicklungsphase des Routers wird eu-LISA dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über den Stand der Entwicklung des Routers vorlegen. Spätestens ein Jahr nach Annahme der vorgeschlagenen Verordnung und danach jedes Jahr während der Entwicklungsphase von EPRIS soll Europol dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über den Stand der Vorbereitungen für die Durchführung dieser Verordnung und über den Stand der Entwicklung von EPRIS präsentieren. Zwei Jahre nach Inbetriebnahme des Routers und danach alle zwei Jahre soll eu-LISA dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission einen Bericht über das technische Funktionieren des Routers vorlegen, während die Kommission drei Jahre nach Inbetriebnahme aller Bestandteile der vorgeschlagenen Verordnung und danach alle vier Jahre eine Gesamtbewertung von Prüm II vornehmen wird. Anschließend soll die Kommission den Bewertungsbericht dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und der Europäischen Agentur für Grundrechte übermitteln.

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 14. März 2024 wurde der Vorschlag für eine Verordnung über Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrmaßnahmen für Feuerwaffen, deren wesentliche Komponenten und Munition, zur Umsetzung des Artikels 10 des Protokolls der Vereinten Nationen gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (VN-Feuerwaffenprotokoll) (Neufassung)  angenommen (Pressemitteilung). Die neuen EU-Verordnungen zielen darauf ab, den illegalen Handel mit Feuerwaffen einzudämmen, der Terrorismus und organisierter Kriminalität Vorschub leistet, und gleichzeitig den legalen Handel mit Feuerwaffen für legale Zwecke wie Jagd und Sportschießen zu vereinfachen. Die Verordnungen sehen unter anderem ein gestrafftes elektronisches Genehmigungssystem, strengere Kontrollen von Schusswaffenkomponenten und eine verbesserte Transparenz durch Jahresberichte vor, um die Sicherheit zu erhöhen und den illegalen Handel mit Schusswaffen in der EU zu verhindern. Durch die Harmonisierung der Verfahren und die Durchsetzung strengerer Standards soll das Risiko, dass Schusswaffen in die falschen Hände geraten, verringert und ein verantwortungsvoller Waffenbesitz in den Mitgliedstaaten gewährleistet werden.

Vorschlag: Am 27. Oktober 2022 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrmaßnahmen für Feuerwaffen, deren wesentliche Komponenten und Munition, zur Umsetzung des Artikels 10 des Protokolls der Vereinten Nationen gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (VN-Feuerwaffenprotokoll) (Neufassung) veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Illegale Schusswaffenströme erleichtern die schwere und organisierte Kriminalität, einschließlich des Terrorismus, erheblich, indem sie gewaltsame Aktionen zur Erreichung krimineller Ziele ermöglichen, illegale Geschäfte unterstützen und diese vor Konkurrenz schützen. Darüber hinaus verschärfen diese illegalen Schusswaffen die Probleme in anderen Bereichen der organisierten Kriminalität, wie dem Drogen- und Menschenhandel. Schätzungen zufolge befanden sich 2017 in der EU rund 35 Millionen illegale Schusswaffen in zivilen Händen, was 56 Prozent der geschätzten Gesamtzahl an Schusswaffen entspricht, wobei die Zahl der illegalen Schusswaffen die der legal gehaltenen Schusswaffen in 12 EU-Mitgliedstaaten übersteigt. Die derzeitigen EU-Vorschriften für die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Feuerwaffen, haben Lücken bei der wirksamen Eindämmung des illegalen Handels mit Feuerwaffen gezeigt, so dass ein robusteres regulatorisches Eingreifen erforderlich ist.

Ziel: Der Vorschlag zielt darauf ab, den EU-Rechtsrahmen für die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Feuerwaffen, deren wesentlichen Bestandteilen und Munition erheblich zu verbessern, um den illegalen Handel mit diesen Waffen wirksamer zu bekämpfen und zu verhindern. Durch die Einführung koordinierter Kontrollen zwischen den Mitgliedstaaten und die Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von Feuerwaffen soll der Vorschlag die Aufdeckung illegaler Feuerwaffen, Komponenten und Munition verbessern und die Einfuhr von halbfertigen Feuerwaffen und wesentlichen Komponenten auf Waffenhändler und Makler beschränken. Darüber hinaus sollen die Aufgaben der Genehmigungsbehörden geklärt und die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungs- und Genehmigungsbehörden sowohl bei der Einfuhr als auch bei der Ausfuhr gestärkt werden, um so die Sicherheit der EU und ihrer Bürger insgesamt zu erhöhen, indem die mit dem illegalen Handel mit Feuerwaffen verbundenen Risiken verringert werden.

Gegenstand: Kernstück des Vorschlags ist die Einführung strenger Vorschriften für die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Feuerwaffen und deren Bestandteilen. Die Verordnung schreibt vor, dass alle Feuerwaffen, auch deaktivierte, entsprechend den EU-Normen ordnungsgemäß gekennzeichnet und mit Deaktivierungsbescheinigungen versehen sein müssen, bevor sie in den freien Verkehr gebracht werden. Diese Maßnahme stellt sicher, dass Feuerwaffen rückverfolgbar sind und ihre Verbringung wirksam überwacht werden kann, wodurch das Risiko des illegalen Handels verringert wird. Darüber hinaus sieht der Vorschlag Beschränkungen für die Einfuhr halbfertiger Feuerwaffen und wesentlicher Bestandteile vor und beschränkt diese Aktivitäten auf zugelassene Waffenhändler und -makler. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Verhinderung der Herstellung von nicht zurückverfolgbaren "Geisterwaffen" durch Einzelpersonen, die für die Strafverfolgungsbehörden eine erhebliche Herausforderung darstellen. Dementsprechend wird mit der Verordnung eine Überprüfung des Strafregisters von Antragstellern auf Einfuhrgenehmigungen über das Europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS) eingeführt und eine Überprüfung anhand des Schengener Informationssystems vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass die eingeführten Feuerwaffen nicht als verloren, gestohlen oder zur Beschlagnahme gesucht registriert sind. Der Vorschlag trägt auch der Notwendigkeit einer verstärkten Verwaltungszusammenarbeit und eines Informationsaustauschs zwischen den zuständigen Behörden auf nationaler und EU-Ebene Rechnung. Durch die Einrichtung eines elektronischen Genehmigungssystems, das mit dem einheitlichen EU-Zollfenster verbunden ist, erleichtert die Verordnung den raschen und sicheren Austausch von Informationen über die Ein- und Ausfuhr von Feuerwaffen. Durch die Digitalisierung der Verfahren werden nicht nur die Verwaltungsverfahren gestrafft, sondern auch der Verwaltungsaufwand für die Wirtschaftsbeteiligten erheblich verringert, wodurch die Einhaltung der Vorschriften gefördert und der rechtmäßige Handel erleichtert wird. Ein weiterer zentraler Aspekt des Vorschlags ist die Einführung spezifischer Bestimmungen für die Durchfuhr, die sicherstellen, dass Feuerwaffen und ihre Bestandteile, die aus Nicht-EU-Ländern stammen und für ein anderes Nicht-EU-Land bestimmt sind, einer ausdrücklichen Genehmigung durch die Zoll- und zuständigen Behörden bedürfen.

Folgemaßnahmen zum europäischen Bildungsraum und zur aktualisierten Agenda für Kompetenzen

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Nicht-legislativer Akt: Am 10. Dezember 2021 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Empfehlung über einen europäischen Ansatz für Microcredentials für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Heutzutage müssen die Menschen ihre Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen ständig auf den neuesten Stand bringen, um die Lücke zwischen ihrer allgemeinen und beruflichen Bildung und den Anforderungen eines sich schnell verändernden Arbeitsmarktes zu schließen. Darüber hinaus hat die COVID 19-Pandemie zu einem raschen Anstieg der Nachfrage nach kurzen, maßgeschneiderten Lernangeboten geführt. Diese Nachfrage nach neuen Lernformen führte zu einem wachsenden Interesse an Microcredentials, welche die Ergebnisse dieser kleinen Lernerfahrungen bescheinigen. Das Fehlen einer gemeinsamen Definition von Microcredentials führt jedoch zu Bedenken hinsichtlich ihres Wertes, ihrer Qualität, ihrer Anerkennung, ihrer Transparenz sowie ihrer Übertragbarkeit zwischen und innerhalb von Bildungs- und Ausbildungssektoren, ihrer Übertragbarkeit auf den Arbeitsmarkt und ihrer Übertragbarkeit zwischen Ländern.

Ziele: Hauptziel ist die Erweiterung der Lernmöglichkeiten für alle und die Erleichterung flexiblerer Lernwege während des gesamten Lebens sowie die Förderung des Rechts auf rechtzeitige und maßgeschneiderte Unterstützung zur Verbesserung der Aussichten auf eine Beschäftigung oder eine selbständige Erwerbstätigkeit. Spezifische Ziele des Vorschlags sind: Die Menschen sollen in die Lage versetzt werden, die Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen zu erwerben, die sie benötigen, um auf einem sich wandelnden Arbeitsmarkt und in einer sich wandelnden Gesellschaft erfolgreich zu sein. Sie sollen in vollem Umfang sowohl von einer sozial gerechten Erholung von COVID-19 als auch von gerechten Übergängen zur grünen und digitalen Wirtschaft profitieren. Die Anbieter von Microcredentials benötigen mehr Unterstützung, um die Flexibilität des Lernangebots zu erhöhen, damit die Menschen in die Lage versetzt werden, individuelle Lern- und Karrierewege einzuschlagen. Inklusivität und Chancengleichheit werden gefördert und tragen dazu bei, vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und in allen Phasen der Wirtschaftszyklen Resilienz, soziale Fairness und Wohlstand für alle zu erreichen.

Gegenstand: Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, eine gemeinsame EU-Definition, Standards und Grundprinzipien für die Gestaltung, Ausstellung und Übertragbarkeit von Microcredentials anzuwenden. Sie sollten das Ökosystem der Microcredentials entwickeln und das Potenzial der Microcredentials zur Förderung des lebenslangen Lernens und der Beschäftigungsfähigkeit nutzen. Die laufende und sich abzeichnende Entwicklung von Microcredentials sollte in formalen Lernumgebungen erleichtert werden. Daher müssen die Mitgliedstaaten die Hochschuleinrichtungen dabei unterstützen, die Rolle der Microcredentials zu erforschen, indem sie ein attraktives, integratives und auf die Lernenden ausgerichtetes Angebot an Aktivitäten für lebenslanges Lernen entwickeln, auch durch die Aktivitäten der Europäischen Hochschulallianzen. Darüber hinaus wird die laufende und sich abzeichnende Entwicklung von Microcredentials in nicht-formalen und informellen Lernumgebungen unterstützt, u. a. durch die Förderung der Bereitstellung und Gestaltung von Microcredentials durch die Bereitstellung öffentlicher Mittel. Die Kommission wird bestehende Instrumente und Dienste der Union entwickeln und anpassen, um die Entwicklung von Microcredentials durch alle Arten von Anbietern zu unterstützen. Diese Empfehlung soll von den Mitgliedsstaaten so schnell wie möglich umgesetzt werden. Schließlich müssen sie einen Plan vorlegen, der die entsprechenden Maßnahmen enthält, die auf nationaler Ebene zu ergreifen sind, um das Erreichen der Ziele der Empfehlung bis 2025 zu unterstützen.

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Vorschlag: Am 10. Dezember 2021 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Empfehlung zu individuellen Lernkonten veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Da sich die bisherigen Initiativen als unzureichend erwiesen haben, um die Beteiligung Erwachsener an der Weiterbildung wesentlich zu erhöhen und die Lücken in der Förderung des Zugangs zur Weiterbildung zu schließen, ist ein neuer Ansatz für das lebenslange Lernen erforderlich. Obwohl die Situation in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich ist, stehen sie alle vor ähnlichen Herausforderungen: Einzelpersonen erhalten keine ausreichende finanzielle Unterstützung für die Weiterbildung, auch nicht für die Überwindung von Weiterbildungsbarrieren, und es fehlt an Motivation, Weiterbildung in Anspruch zu nehmen. Für den Einzelnen führen diese Probleme zu einem höheren Arbeitslosigkeitsrisiko, niedrigeren Löhnen und geringerer Arbeitszufriedenheit. Die Unternehmen wiederum sind mit einer geringeren Produktivität konfrontiert. Dies führt zu einem niedrigeren BIP und einer geringeren Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft insgesamt.

Ziele: Diese Empfehlung zielt darauf ab, die Bemühungen der Mitgliedstaaten zu unterstützen, mehr Erwachsene bei der Weiterbildung zu fördern, um die Teilnahmequoten zu erhöhen und Qualifikationslücken zu verringern. Damit trägt sie zum Ziel der EU bei, eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft zu fördern, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt ausgerichtet ist. Alle Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter sollten Zugang zur Weiterbildung haben, auch für berufliche Übergänge und unabhängig von ihrem Beschäftigungs- oder Berufsstatus, und sie sollten mehr Anreize und Motivation zum Weiterlernen erhalten. Die Mitgliedstaaten müssen individuelle Lernkonten einrichten, um den Einzelnen in die Lage zu versetzen, an arbeitsmarktrelevanten Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen, und einen Rahmen schaffen, der Beratungs- und Validierungsmöglichkeiten umfasst, um die tatsächliche Inanspruchnahme einer solchen Weiterbildung zu fördern.

Gegenstand: Für jedes individuelle Lernkonto ist ein angemessenes jährliches Guthaben anzusammeln, das im Laufe der Zeit für umfangreichere Weiterbildungsmaßnahmen genutzt werden kann. Die Mitgliedstaaten sollen für die Konten derjenigen, die am dringendsten eine Ausbildung oder Umschulung benötigen, zusätzliche individuelle Ausbildungsansprüche bereitstellen. Darüber hinaus werden die Arbeitgeber ermutigt, zusätzliche individuelle Bildungsansprüche für die individuellen Lernkonten ihrer Arbeitnehmer und anderer Beschäftigter in ihrer industriellen Wertschöpfungskette bereitzustellen. Die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Berufsberatungsdiensten und Validierungsmöglichkeiten, persönlich oder online, soll für jeden Inhaber eines individuellen Lernkontos gewährleistet sein, entweder kostenlos oder durch die Nutzung seiner individuellen Weiterbildungsansprüche. Darüber hinaus ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten das Funktionieren der individuellen Lernkonten und des entsprechenden Rahmens überwachen und bewerten und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen, um das Ziel dieser Empfehlung auf möglichst effiziente Weise zu erreichen. Schließlich wird die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und nach Anhörung der Sozialpartner und der einschlägigen Interessengruppen die Umsetzung dieser Empfehlung bewerten und dem Rat innerhalb von fünf Jahren nach ihrer Annahme Bericht erstatten.

EU-Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus

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Nicht-legislativer Akt: Am 5. Oktober 2021 hat die EU Kommission eine Mitteilung über die Strategie der EU zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Der Antisemitismus nimmt seit einigen Jahren in Europa zu und führt immer wieder zu Hass und Diskriminierung gegenüber Jüdinnen und Juden. Die von der EU vertretenen Werte u.a. die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte werden dabei aus Gründen der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung missachtet.

Ziele: In der Mitteilung wird die Verhütung und Bekämpfung aller Formen von Antisemitismus im Zeitraum von 2021 bis 2030 nahegelegt, sodass sowohl in allen Politikbereichen als auch im alltäglichen Leben die antisemitische Hetze, Hasskriminalität und Diskrimination angegangen wird. Der gegen die Jüdinnen und Juden gerichtete Extremismus soll im Rahmen der neuen Strategie der Sicherheitsunion bekämpft und das jüdische Leben in der EU gefördert werden. Dabei sind die Religions- und Glaubensfreiheit gesonderte Bereiche, in denen die jüdische Minderheit mit Nachteilen zu kämpfen hat und somit des Schutzes bedürfen. Bildung, Forschung und Gedenken, insbesondere mit Hinblick auf die Geschichte des Antisemitismus in Europa einschließlich des Holocausts, sind ebenfalls Bereiche, die verbessert werden sollen.

Gegenstand: Zur Verwirklichung der Ziele wird die Kommission ein jährliches Forum der Zivilgesellschaft zur Bekämpfung von Antisemitismus fördern, in dem Interessenträger und Vertreter der jüdischen Gemeinschaft Maßnahmen gegen Hass und Diskriminierung identifizieren. Die Mobilisierung von EU-Mitteln soll außerdem dazu führen, dass Programme wie das Programm Bürger, Gleichheit, Rechte und Werte (CERV), welches auf die Förderung der Grundrechte aller Menschen ausgerichtet ist, finanziert werden. Auch nationale Strategien der Mitgliedstaaten, welche bis 2023 von der Kommission bewertet werden sollen, benötigen finanzielle Förderung. Die Unterstützung von Organisationen und Projekte zur Meldung antisemitischer Hetze, sowohl im Internet als auch im alltäglichen Leben und integrierte Unterstützungsdienste für Opfer antisemitischer Hasskriminalität, sind ebenfalls Gegenstand der Mitteilung. Bis 2022 werden neue Standards für nationale Gleichbehandlungsstellen festgelegt, wobei die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Reformen unterstützt werden. Im Zuge eines Null-Toleranz-Ansatzes gegenüber Antisemitismus-Vorfällen sind Schulungen zur Erkennung von Antisemitismus geplant. Über das Programm „Horizont Europa“ wird die Finanzierung von Forschungs- und Innovationstätigkeiten nahegelegt, mit dem Ziel aktuelle Radikalisierungstrends zu verstehen und Wege zur wirksamen Prävention vorzulegen. Allgemein sollte die IHRA-Definition zur Leugnung und Verfälschung/Verharmlosung des Holocaust zu Bildungs- und Sensibilisierungszwecken vermehrt angewandt und durch Kampagnen in sozialen Medien an die breite Bevölkerung getragen werden. Interkultureller und interreligiöser Dialog zur Aufrechterhaltung des Kulturerbes, die Digitalisierung von Archiven und Zeugnissen des Holocaust und die Schaffung eines europäischen Forschungszentrums für modernen Antisemitismus, jüdisches Leben und jüdische Kultur können ebenfalls zum Schutz von Jüdinnen und Juden in der EU beitragen.

Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2020

Gesundheitsschutz: Bekämpfung der COVID-19-Pandemie

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Nicht-legislativer Akt: Am 11. November 2020 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung sowie drei Legislativvorschläge (siehe unten) vorgelegt, mit der sie den Ausbau des EU-Rahmens für Gesundheitssicherheit fördern und europäische medizinische und wissenschaftliche Einrichtungen stärken will. (Pressemitteilung)

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 23. Juni 2022 erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine Einigung über die Verordnung zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen (Pressemitteilung).
Mit einem stärkeren und umfassenderen Rechtsrahmen wird die EU besser in der Lage sein, rasch zu reagieren und die Umsetzung von Bereitschafts- und Reaktionsmaßnahmen auf grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen in der gesamten Union anzustoßen. Gemeinsame Maßnahmen in den Bereichen Bereitschaft, Überwachung, Risikobewertung sowie Frühwarnung und Reaktion werden die Kapazitäten der EU und ihrer Mitgliedstaaten erhöhen, um genaue Risikobewertungen durchzuführen und gezielte Gegenmaßnahmen zu ergreifen, einschließlich der gemeinsamen Beschaffung von medizinischen Gegenmaßnahmen wie Impfstoffen und Therapeutika.

Vorschlag: Am 11. November 2020 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie hat sich gezeigt, dass die EU-Mechanismen zur Bewältigung von Gesundheitsbedrohungen allgemeine Mängel aufweisen, die bei künftigen Gesundheitskrisen einen strukturierteren Ansatz auf Unionsebene erfordern. Daher wird ein stärkerer und umfassenderer rechtlicher Rahmen vorgeschlagen, innerhalb dessen die Union schnell reagieren und die Umsetzung von Bereitschafts- und Reaktionsmaßnahmen auf grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen in der gesamten EU veranlassen kann. Es gilt sich mit einem kohärenteren und koordinierteren Ansatz auf künftige Gesundheitskrisen vorzubereiten.

Ziele: Der Vorschlag der Kommission zielt in erster Linie darauf ab, die Bereitschaftskapazitäten durch die Entwicklung eines EU-Gesundheitskrisen- und Pandemiebereitschaftsplans zu stärken und Anforderungen an die Pläne auf regionaler und nationaler Ebene festzulegen. Dadurch soll die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens auch unter Krisenbedingungen gewährleistet werden. Weitere Ziele sind eine verbesserte Überwachung, Kontrolle und Genauigkeit der Risikobewertungen auf EU-Ebene durch die Festlegung von Regeln für die Überwachung neuartiger Krankheitserreger auf der Grundlage gemeinsamer EU-Falldefinitionen für Notfälle. Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, in bestimmten Bereichen zusammenzuarbeiten; daher befürwortet die Kommission die Einrichtung neuer EU-Netze, die vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) betrieben werden. Ferner wird vorgeschlagen, die Kapazitäten für eine umfassende Risikobewertung durch die zuständigen Agenturen (ECDC, Europäische Arzneimittel-Agentur) und die Koordinierung der Risikobewertung in Fällen, in denen mehrere Agenturen betroffen sind, durch die Festlegung von Regeln für die Anerkennung von Notfallsituationen und die Aktivierung neuer Notfallmechanismen der Union für das Management von Gesundheitskrisen zu verbessern.

Gegenstand: Die Entwicklung eines EU-Gesundheitskrisen- und Pandemiebereitschaftsplans legt die Anforderungen an die Pläne auf nationaler Ebene fest und ist mit einem umfassenden und transparenten Rahmen für die Berichterstattung und Prüfung verbunden. Diese Verordnung gilt für Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, einschließlich, aber nicht beschränkt auf übertragbare Krankheiten, Biotoxine, Bedrohungen chemischen Ursprungs, Bedrohungen ökologischen oder klimatischen Ursprungs sowie Bedrohungen unbekannten Ursprungs. Die Einrichtung eines Gesundheitssicherheitsausschusses, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt, wird ein koordiniertes Vorgehen bei der Umsetzung dieser Verordnung sowie die Bereitschafts- und Reaktionsplanung der Mitgliedstaaten ermöglichen. Die Kommission erstellt in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den einschlägigen Agenturen der Union einen gesundheitlichen Krisen- und Pandemieplan der Union, um eine wirksame und koordinierte Reaktion auf grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen auf Unionsebene zu fördern. Die Koordinierung innerhalb des HSC wird die Überwachung, Frühwarnung und Bewertung von und die Reaktion auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen sicherstellen. Dieses Frühwarnsystem soll durch verbesserte Datenerfassungsinstrumente und künstliche Intelligenz unterstützt werden. Während ein gemeinsamer europäischer Ansatz verfolgt wird, behalten die Mitgliedstaaten dennoch das Recht, zusätzliche Regelungen, Verfahren und Maßnahmen für ihre nationalen Systeme in den von dieser Verordnung erfassten Bereichen einzuführen.

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 25. Januar 2022 wurde eine Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Rolle der Europäischen Arzneimittel-Agentur erzielt (Pressemitteilung). Mit ihrer nun aktiveren Rolle kann die Agentur die Zusammenarbeit der EU bei dem Krisenmanagement verstärken, indem sie Gefahren zur Arzneimittelnversorgung mindert, wissenschaftliche Beratung bietet, klinische Studien organisiert usw.

Vorschlag: Am 11. November 2020 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag zu einer verstärkten Rolle der Europäischen Arzneimittel-Agentur bei der Krisenvorsorge und dem Krisenmanagement in Bezug auf Arzneimittel und Medizinprodukte veröffentlicht (Pressemitteilung) .

Problem: Angesichts der COVID-19-Pandemie erwies sich die Fähigkeit der Union zur Koordinierung der Arbeiten zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln und Medizinprodukten und zur Erleichterung ihrer Entwicklung als begrenzt, was zu Ad-hoc-Lösungen für die Eindämmung des Risikos von Engpässen bei Arzneimitteln und Medizinprodukten wie Beatmungsgeräten, Operationsmasken und COVID-19-Test-Kits führte. Da die Europäische Arzneimittel-Agentur nicht immer Zugang zu ausreichenden Gesundheitsdaten hatte, um unionsweit koordinierte Empfehlungen zu formulieren, sollte ein klarer Rahmen für die Vorbereitung auf und während Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit und andere Großereignisse geschaffen werden, um die Fähigkeit der Union zu verbessern, schnell, effizient und koordiniert auf solche Notfälle zu reagieren.

Ziele: Der Vorschlag zielt darauf ab, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit zu gewährleisten, indem die Fähigkeit der Union gestärkt wird, Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit, die Auswirkungen auf Arzneimittel und Medizinprodukte haben, zu bewältigen und darauf zu reagieren. Das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes für solche Produkte in gesundheitlichen Notfällen ist der Schlüssel zu einer effizienten Versorgung innerhalb der Union. Die Überwachung und Abschwächung potenzieller und tatsächlicher Engpässe bei Arzneimitteln und Medizinprodukten, die als kritisch eingestuft werden, ermöglicht eine angemessene Reaktion auf gesundheitliche Notfälle und/oder andere größere Ereignisse, die schwerwiegende Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit haben können. Ziel ist die rechtzeitige Entwicklung qualitativ hochwertiger, sicherer und wirksamer Arzneimittel mit besonderem Augenmerk auf die Bewältigung von Notfällen im Bereich der öffentlichen Gesundheit sowie die Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens von Sachverständigengremien für die Bewertung bestimmter risikoreicher Medizinprodukte. Zusätzlich zielt der Vorschlag darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen den Agenturen bei gesundheitlichen Notfällen zu gewährleisten, insbesondere mit dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC).

Gegenstand: Es werden neue Regeln für die Beratung der Agentur zu Arzneimitteln eingeführt. Diese Beratung erstreckt sich sowohl auf Arzneimittel, die sich in der Entwicklung befinden, auf solche, die im Rahmen nationaler "compassionate use"-Programme verwendet werden, als auch auf solche, die bereits für eine andere Indikation zugelassen sind, aber ebenfalls das Potenzial haben, die betreffende Krankheit zu behandeln, ihr vorzubeugen oder sie zu diagnostizieren. Eine gut geführte und nachhaltige Struktur koordiniert die Expertengremien für Medizinprodukte, die an der Bewertung spezifischer risikoreicher Medizinprodukte und Produkttypen beteiligt sind, die für die Bewältigung von Gesundheitskrisen relevant sind, und die wissenschaftliche Beratung leisten, die für die Krisenvorsorge und das Krisenmanagement von wesentlicher Bedeutung ist. Zu diesem Zweck überwacht die Agentur kontinuierlich alle Ereignisse, die zu einem schwerwiegenden Ereignis oder einem Notfall im Bereich der öffentlichen Gesundheit führen könnten. Ist die Agentur der Auffassung, dass ein tatsächlich eingetretenes oder unmittelbar bevorstehendes schwerwiegendes Ereignis zu bewältigen ist, muss sie die Kommission und die Mitgliedstaaten informieren, die ihrerseits die Lenkungsgruppe für Arzneimittel um Unterstützung bei der Bewältigung des schwerwiegenden Ereignisses ersuchen können.

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 23. November 2022 wurde eine Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über den Vorschlag Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten erzielt (Pressemitteilung). Damit bemüht sich die EU Fragen der Gesundheitsfürsorge und der Notfallmaßnahmen anzugehen, insbesondere im Hinblick auf das Monitoring und die Verfügbarkeit von Fachwissen.

Vorschlag: Am 11. November 2020 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 851/2004 zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten veröffentlicht (Pressemitteilung) .

Problem: Infolge der COVID-19-Pandemie wurden Unzulänglichkeiten innerhalb des EU-Mechanismus bei der Bewältigung von Gesundheitsbedrohungen aufgedeckt, die einen strukturierteren Ansatz auf Unionsebene erfordern, der sich insbesondere auf den europäischen Wert der Solidarität stützt. Eine Stärkung des Mandats des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten ("Zentrum"), das sich mit Überwachung, Bereitschaft, Frühwarnung und Reaktion innerhalb eines gestärkten EU-Gesundheitssicherheitsrahmens befasst, ist notwendig, um die Kohärenz mit anderen Instrumenten der Union zu gewährleisten und sicherzustellen, dass das Zentrum den "gemeinsamen Ansatz" für dezentrale Agenturen vollständig einhält.

Ziele: Mit dem Ziel, die Kapazitäten des Zentrums zu stärken, um Bereitschaft, Überwachung, Risikobewertung, Frühwarnung und Reaktion auf künftige grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen zu unterstützen, ermutigt die Kommission das ECDC, aktuelle und neu auftretende Bedrohungen der menschlichen Gesundheit durch übertragbare Krankheiten zu bewerten und mitzuteilen und Empfehlungen für die Reaktion auf EU- und nationaler Ebene zu geben. Das ECDC soll der Kommission, den Mitgliedstaaten, den EU-Einrichtungen und -Agenturen sowie internationalen Organisationen, die im Bereich der öffentlichen Gesundheit tätig sind, rechtzeitig Informationen, einschließlich Risikobewertungen, zur Verfügung stellen. Den Mitgliedstaaten und der Kommission wird wissenschaftliches und technisches Fachwissen auf dem Gebiet der Bereitschafts- und Reaktionsplanung, einschließlich Schulungen, zur Verfügung gestellt. Ein Hauptziel ist die Koordinierung der Datenerhebung, -validierung, -analyse und -verbreitung auf EU-Ebene und damit die Schaffung eines soliden europäischen Überwachungssystems für übertragbare Krankheiten im Rahmen des Europäischen Gesundheitsdatenraums. Das ECDC wird spezielle Netze im Bereich übertragbarer Krankheiten und Substanzen menschlichen Ursprungs betreiben und eine EU-Gesundheits-Taskforce einrichten, um die Länder bei der Stärkung der Abwehrbereitschaft zu unterstützen und im Falle einer Gesundheitskrise schnell einzugreifen. All diese Maßnahmen sollen die internationale Zusammenarbeit und die Sammlung regionaler/nationaler Informationen verbessern.

Gegenstand: Wichtige Bereiche des Vorschlags betreffen das Situationsbewusstsein durch die rasche Digitalisierung der integrierten Überwachungssysteme. Die Mitgliedstaaten sollen besser darauf vorbereitet werden, Präventions- und Reaktionspläne für künftige Epidemien zu entwickeln, und die Kapazitäten für eine integrierte schnelle Reaktion auf Epidemien und Ausbrüche sollen gestärkt werden. Es ist notwendig, die Kapazitäten für die Mobilisierung und den Einsatz der EU-Gesundheits-Taskforce zu erweitern, um die EU-Mitgliedstaaten zu unterstützen, und Schlüsselkompetenzen für die Überwachung und Bewertung der Kapazitäten der Gesundheitssysteme für die Diagnose, Prävention und Behandlung spezifischer übertragbarer Krankheiten und die Patientensicherheit aufzubauen. Das Zentrum wird mit der Koordinierung eines neuen Netzes von EU-Referenzlaboratorien für öffentliche Gesundheit und eines neuen Netzes von nationalen Diensten zur Unterstützung von Transfusionen, Transplantationen und medizinisch unterstützter Fortpflanzung beauftragt, um die Schlüsselkompetenzen für den Gesundheitsschutz in den Mitgliedstaaten aufzubauen. Die Kommission befürwortet ferner die Ausweitung der Arbeiten zur Prävention übertragbarer Krankheiten und spezifischer Gesundheitsfragen sowie die Verstärkung des Beitrags der EU zur internationalen Zusammenarbeit und Entwicklung und des Engagements der EU für die globale Gesundheitssicherheitsvorsorge.

Förderung von Kompetenzen, Bildung und Inklusion

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Nicht-legislativer Akt: Am 1. Juli 2020 hat die EU Kommission eine Mitteilung über die Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz veröffentlicht (Pressemitteilung) .

Problem: Angesichts des demografischen Wandels sowie der ökologischen und digitalen Umwandlungen der Gesellschaft, sieht die Kommission den Bedarf einer Kompetenzverlagerung innerhalb der EU, sodass ihre Talente und die der Unionsbürger in vollem Umfang genutzt und die gesamte Vielfalt der Union zu ihrem Nutzen eingesetzt wird. Mit Blick auf die COVID-19 Pandemie sind u.a. einige Schwächen bei den digitalen Kompetenzen festgestellt worden, ähnlich wie bei den Bedürfnissen bezüglich neuer Beschäftigungsmöglichkeiten oder in der Senioren- und Pflegewirtschaft, welche mit dem Aufbaupakt der Kommission zu bewältigen sind.

Ziele: Das Hauptaugenmerk der Mitteilung liegt bei der Bewältigung der gesellschaftlichen Ungleichheiten und der Förderung des ökologischen und digitalen Wandels, um ein nachhaltigeres, widerstandsfähigeres und faireres Europa für die nächste Generation zu ermöglichen. Auch die Erholung von den sozioökonomischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie soll durch die neue Kompetenzagenda gewährleistet werden. Einzelne Ziele umfassen die Stärkung der nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit, die Gewährleistung der sozialen Gerechtigkeit, insbesondere durch den Zugang zu Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten, sowie die Stärkung der Resilienz von Fachkräften im Gesundheits- und Pflegebereich und für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an vorderster Front im Einzelhandel, Verkehrswesen und Sozial- und Sanitärbereich tätig sind. Das lebenslange Lernen soll für ganz Europa verwirklicht werden, indem jede Europäerin und jeder Europäer Zugang zu attraktiven, innovativen und inklusiven Lernprogrammen bekommt. Dabei sollte der Erwerb arbeitsplatzrelevanter Kompetenzen das Leitprinzip sein.

Gegenstand: Mit dem Pakt für Kompetenzen werden alle privaten und öffentlichen Interessenträger zusammengebracht, die das gemeinsame Ziel verfolgen, die Arbeitskräfte in Europa weiterzubilden oder umzuschulen, um die Menschen in die Lage zu versetzen, den ökologischen und den digitalen Wandel zu gestalten. Diese sollen eine Charta der wichtigsten Grundsätze für die Weiterbildung und Umschulung der Arbeitskräfte in ihren Organisationen unterzeichnen. Die Verbesserung der Erkenntnisse über Kompetenzen die für einen gegenwärtigen oder künftigen Arbeitsplatz benötigt werden, gilt als Grundlage der Weiterbildung und Umschulung. Kompetenzen zur Unterstützung des ökologischen und des digitalen Wandels zusätzlich zu der Erhöhung der Zahl der Absolventen in MINT-Fächern und Förderung von unternehmerischen und Querschnittskompetenzen sind ebenfalls Gegenstand der Mitteilung. Durch die Entwicklung von angemessenen Werkzeugen (u.a. die Europass-Plattform) soll der Erwerb sowie die Darstellung von dem Erwerb von Kompetenzen ermöglicht werden. Schließlich soll der EU-Haushalt zur Förderung und Mobilisierung von Investitionen in die Menschen angepasst werden.

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Nicht-legislativer Akt: Am 30. September 2020 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über die Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025 veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Allgemeine und berufliche Bildung sowie lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form bilden eine Grundlage für die persönliche Entfaltung, Beschäftigungsfähigkeit sowie die aktive und verantwortungsvolle Bürgerschaft, spielen somit auch eine wesentliche Rolle im Aufbaupaket zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Die Europäische Kommission hält es für notwendig, zu verhindern, dass die Gesundheitskrise zu einem strukturellen Hindernis für das Lernen und die Entwicklung von Fähigkeiten wird, das sich auf die Beschäftigungsaussichten junger Menschen, ihr Einkommen sowie auf die Gleichstellung und Eingliederung in der gesamten Gesellschaft auswirkt.

Ziele: Sechs Säulen bilden die Dimensionen des Europäischen Bildungsraums. Eine qualitativ hochwertige Bildung soll jungen Menschen das Wissen, die Fähigkeiten und die Einstellungen vermitteln, die sie benötigen, um im Leben erfolgreich zu sein und potenzielle Herausforderungen zu meistern. Eingliederung und Gleichstellung der Geschlechter sollen dazu beitragen, Ungleichheiten im Zusammenhang mit dem sozioökonomischen Status zu verringern. In Anbetracht der Tatsache, dass Schüler aus ländlichen Gebieten sowie Schüler mit Migrationshintergrund in ihren Bildungschancen benachteiligt sind, wird in der Mitteilung die Notwendigkeit hervorgehoben, das Bildungsniveau und den Bildungserfolg vom sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Status abzukoppeln. Angesichts des derzeitigen demografischen und technologischen Wandels ist die Erleichterung des Erwerbs digitaler Kompetenzen für die Arbeitssuche in allen Bereichen von entscheidender Bedeutung. Um hochkompetente, begeisterte und engagierte Fachkräfte zu gewährleisten, muss der Lehrermangel überwunden werden. Darüber hinaus wird eine engere und intensivere Zusammenarbeit zwischen den Hochschuleinrichtungen empfohlen, um den Lernenden einen leichteren Wechsel zwischen den Bildungssystemen verschiedener Länder zu ermöglichen und so einen gesamteuropäischen Talentpool zu entwickeln, auch in wissenschaftlichen Spitzendisziplinen und Technologien wie künstliche Intelligenz, Cybersicherheit und Hochleistungsrechnen. Schließlich ist die Förderung der "Soft Power" der EU, insbesondere durch die Verbreitung ihrer Grundwerte, durch die Austauschprogramme der Union zu gewährleisten.

Gegenstand: Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der Ermittlung wirksamer politischer Reformen unterstützen, die bessere Leistungen im Bereich der Grundfertigkeiten fördern, primär in Bezug auf Lehrpläne und Bewertung sowie die Fähigkeit von Einrichtungen und Personal, innovativ zu sein und ihre Lernansätze zu entwickeln. Die Kommission wird weiterhin die Zusammenarbeit zwischen europäischen Interessenvertretungen, Lehrerverbänden und Anbietern von Lehrerausbildung unterstützen, damit diese Beiträge zu politischen Empfehlungen für innovative und multidisziplinäre Lehr- und Lernansätze liefern können. Darüber hinaus sollen Bildungsakteure und Vertreter der Mitgliedstaaten das Peer-Learning und die Entwicklung einer europäischen Perspektive im Bildungswesen anregen und gleichzeitig ein demokratisches Bildungsumfeld schaffen, das frei von Mobbing, schädlichen Äußerungen und Desinformation ist. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Europäischen Qualitätsrahmens für hochwertige frühkindliche Bildungs- und Betreuungssysteme unterstützen und spezielle Arbeitsbereiche im Europäischen Bildungsraum vorschlagen, die es ermöglichen, politische Leitlinien für die Gleichstellung der Geschlechter in der allgemeinen und beruflichen Bildung zu entwickeln. Bis 2021 wird die Kommission einen Europäischen Preis für innovative Lehrtätigkeit einrichten, um die Arbeit von Lehrern (und ihren Schulen) zu würdigen, die einen außergewöhnlichen Beitrag zum Berufsstand leisten, und 2021 im Rahmen des neuen Erasmus-Programms die Erasmus-Lehrerakademien einführen, um Netzwerke von Lehrerbildungseinrichtungen und Lehrerverbänden zu schaffen. Schließlich wird der Rat ersucht, regelmäßige gemeinsame Diskussionen zwischen dem Rat "Bildung, Jugend, Kultur und Sport" und anderen Ratsformationen zu organisieren, um zu einem regierungsweiten Ansatz für die allgemeine und berufliche Bildung beizutragen, den Beitrag der allgemeinen und beruflichen Bildung zu den politischen Prioritäten der EU zu stärken und gleichzeitig die Arbeit im Bereich der Bildung im Rahmen des Europäischen Semesters zu unterstützen.

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Nicht-legislativer Akt: Am 24. November 2021 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über einen Aktionsplan für Integration und Inklusion 2021-2027 veröffentlicht (Pressemitteilung) .

Problem: In Anbetracht der Tatsache, dass Migranten und EU-Bürgerinnen und -bürger mit Migrationshintergrund eine Schlüsselrolle in der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft spielen und insbesondere während der COIVD-19-Pandemie als Beschäftigte in wichtigen Diensten, als Ärzte und Krankenschwestern eine helfende Hand leisteten, ist es eine moralische Verpflichtung im Einklang mit den Grundwerten der EU, ihre Integration und Eingliederung zu fördern. Die vollständige Integration von Migranten in den Arbeitsmarkt kann auch von wirtschaftlicher Bedeutung sein, wie neuere Untersuchungen zeigen, da sie zu großen wirtschaftlichen Gewinnen führt, einschließlich steuerlicher Gewinne, Beiträge zu den nationalen Rentensystemen und zum nationalen Wohlstand im Allgemeinen.

Ziele: Zu den wichtigsten Grundsätzen des Aktionsplans für Integration und Eingliederung gehört die Garantie, dass alle politischen Maßnahmen für alle zugänglich sind und für alle funktionieren, einschließlich Migranten und EU-Bürgerinnen und -bürger mit Migrationshintergrund. Dies bedeutet, dass die allgemeinen Politiken an die Bedürfnisse einer vielfältigen Gesellschaft angepasst und umgestaltet werden müssen, wobei die spezifischen Herausforderungen und Bedürfnisse der verschiedenen Gruppen zu berücksichtigen sind. Dieser Aktionsplan zielt darauf ab, die Kombination von persönlichen Merkmalen wie Geschlecht, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, sexuelle Ausrichtung und Behinderung zu berücksichtigen, die für Migranten besondere Herausforderungen darstellen können.

Gegenstand: Teilhabe und Erfolg im Bildungswesen sollen durch gezielte Unterstützung von Lehrkräften bei der Entwicklung von Kompetenzen im Umgang mit kultureller, religiöser und sprachlicher Vielfalt in den Klassenzimmern im Rahmen der Erasmus-Lehrerakademien sowie durch gezielte Schulungen für Jugendbetreuer gefördert werden, damit diese die für die Unterstützung der Integration junger Migranten erforderlichen Fähigkeiten erwerben. Die Zusammenarbeit zwischen den für die Integration zuständigen nationalen Behörden und den nationalen Zentren für die Anerkennung von Qualifikationen soll gefördert werden. Die Förderung des Austauschs zwischen den Mitgliedstaaten über das Angebot an ergänzenden/überbrückenden Kursen für Migranten sowie die Bereitstellung von Informationen über Anerkennungspraktiken und über Kompetenzen und Qualifikationen für Migranten unter Nutzung des gesamten Potenzials des Europass-Portals wird unterstützt. Auf nationaler und regionaler Ebene müssen EU-Mittel, insbesondere aus dem Europäischen Sozialfonds Plus, dem Asyl- und Migrationsfonds und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, in vollem Umfang genutzt werden, um Programme und Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Qualifizierung und Sprachausbildung zu unterstützen. Die Kommission wird mit den Sozial- und Wirtschaftspartnern zusammenarbeiten, um einen Multi-Stakeholder-Ansatz zur Arbeitsmarktintegration durch die Europäische Partnerschaft für Integration zu fördern und Arbeitgeber durch Austausch und Peer-Learning und Peer-Beratung zu unterstützen.

Ein neuer Migrations- und Asylpakt

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Nicht-legislativer Akt: Am 23. September 2020 schlug die Europäische Kommission einen neuen Pakt zu Migration und Asyl vor, mit dem vorrangigen Ziel, verbesserte und schnellere Verfahren im gesamten Asyl- und Migrationssystem einzuführen. Um das Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten wiederherzustellen bzw. das Gleichgewicht zwischen Verantwortung und Solidarität im Umgang mit Migration auf EU-Ebene zu stärken, betont die Kommission die Notwendigkeit eines berechenbaren und zuverlässigen Migrationsmanagementsystems (Pressemitteilung).

Um dieses Ziel zu erreichen, wurden fünf Verordnungsvorschläge vorgelegt: Ein neuer Vorschlag für eine Screening-Verordnung, ein Vorschlag zur Überarbeitung der Asylverfahrensverordnung, ein Geänderter Vorschlag zur Überarbeitung der Eurodac Verordnung, ein neuer Vorschlag für eine Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement sowie ein neuer Vorschlag zur Bewältigung von Krisensituationen und Fällen höherer Gewalt.

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 20. Dezember 2023 wurde der Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung des Screenings von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/817 angenommen (Pressemitteilung). Die überarbeiteten Kontrollvorschriften gelten für Personen, die die Kriterien für die Einreise in einen EU-Mitgliedstaat nicht erfüllen, für Personen, die bei der irregulären Einreise in die EU außerhalb der offiziellen Grenzkontrollstellen aufgegriffen werden, für Personen, die nach einer Such- und Rettungsaktion von Bord gehen, sowie für Personen, die an einem Grenzübergang internationalen Schutz suchen. Jedes EU-Land kann die Kontrollen an geeigneten Orten seiner Wahl durchführen, idealerweise an oder in der Nähe der Außengrenzen, möglicherweise aber auch in anderen Gebieten des Landes. Nur Drittstaatsangehörige, die innerhalb der EU angetroffen werden und ohne Genehmigung über eine Außengrenze in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates eingereist sind, werden einer Kontrolle unterzogen. Die Kontrollen, die bis zu sieben Tage dauern können, umfassen eine Identitätsbestätigung oder -überprüfung, die Erfassung biometrischer Eurodac-Daten sowie eine erste Bewertung des Gesundheitszustands und der Gefährdung. Darüber hinaus werden Sicherheitsüberprüfungen durch Zugriff auf verschiedene einschlägige Datenbanken durchgeführt, darunter das Schengener Informationssystem, das Einreise-/Ausreisesystem, ETIAS und das ECRIS-TCN-System. Während der Überprüfung müssen Drittstaatsangehörige für diese Kontrollen zugänglich sein und können zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften festgehalten werden. Sie haben Anspruch auf medizinische Notversorgung und notwendige Behandlungen, wenn sie krank sind. Der Schutz des Wohlergehens von Kindern, insbesondere von unbegleiteten Minderjährigen, ist im Screening-Prozess von größter Bedeutung. Ein bestellter Vertreter wird unbegleitete Minderjährige unterstützen, und auch ohne Vertretung haben sie das Recht, internationalen Schutz zu beantragen. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben in jedem Mitgliedstaat einen robusten, unabhängigen Mechanismus eingerichtet, um die Grundrechte von Personen zu schützen, die überprüft werden.

Vorschlag: Am 23. September 2020 hat die Kommission der Europäischen Union einen Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung des Screenings von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/817 veröffentlicht (Pressemitteilung) .

Problem: Die reguläre Migration von Drittstaatsangehörigen mit eindeutigem Bedürfnis nach internationalem Schutz, wird in neuerster Zeit von unterschiedlich zusammengesetzten Gruppen überlagert, die eine Herausforderung für das System der Migrationssteuerung auf EU-Ebene darstellen. Bei der Identifizierung von Personen, die internationalen Schutzes bedürfen sowie bei der Entscheidung über wirksame Rückkehr-/Rückführungsmechanismen ist ein gemeinsamer Rahmen erforderlich, der die politischen Maßnahmen in den Bereichen Asyl, Migration, Rückkehr und Rückführung, Schutz der Außengrenzen, Bekämpfung der Migrantenschleusung und Beziehungen zu wichtigen Drittstaaten im Rahmen eines ressortübergreifenden Ansatzes zusammenführt.

Ziele: Das Hauptziel des Vorschlags besteht darin, das Identifizierungsverfahren an den Außengrenzen der EU zu verbessern, damit die Identität sowie etwaige Gesundheits- und Sicherheitsrisiken von Neuankömmlingen rasch festgestellt werden können. Auf diese Weise werden alle Drittstaatsangehörigen, die sich an der Außengrenze aufhalten, ohne die Einreisebedingungen zu erfüllen, oder die nach einer Such- und Rettungsaktion ausgeschifft werden, dem entsprechenden Verfahren zugeführt. Die Vereinheitlichung der Vorschriften und Maßnahmen ist erforderlich, um die Sicherheit im Schengen-Raum zu erhöhen und die Einreisebedingungen für künftige Einreisende festzuhalten. Das vorgeschlagene Screening schafft nicht nur Transparenz mit Blick auf die reguläre Migration, sondern schafft auch einen EU-Rahmen für das Screening von Drittstaatsangehörigen, die ohne Genehmigung in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten eingereist sind und dort aufgegriffen werden. Mit einem unabhängigen Überwachungsmechanismus durch die Mitgliedstaaten in Bezug auf die Überprüfung sollen die Grundrechte der betroffenen Personen geschützt werden. Außerdem wird nahegelegt, dass Frontex und die Agentur der Europäischen Union für Asyl die zuständigen Behörden bei allen Aufgaben im Zusammenhang mit der Überprüfung begleiten und unterstützen sollen.

Gegenstand: Die Überprüfung ist an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten bei allen Drittstaatsangehörigen durchzuführen, die die Außengrenze unerlaubt überschritten haben. Dies betrifft Personen, die bei Grenzkontrollen internationalen Schutz beantragt haben, ohne die Einreisevoraussetzungen zu erfüllen, sowie bei Personen, die nach einer Such- und Rettungsaktion ausgeschifft wurden, bevor sie dem entsprechenden Verfahren zugeführt werden. Die Identifizierung aller Drittstaatsangehörigen durch Überprüfung ihrer Identität anhand einschlägiger Datenbanken soll gewährleisten, dass die ankommenden Personen keine Gefahr für die innere Sicherheit darstellen. Die mit der Überprüfung verbundenen Gesundheitskontrollen tragen dazu bei, schutzbedürftige und gesundheitsgefährdete Personen sowie Personen, die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen, zu erkennen. Die Kontrolle wird auch im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten durchgeführt, wenn es keine Hinweise darauf gibt, dass Drittstaatsangehörige an den Außengrenzen bereits kontrolliert wurden.

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 20. Dezember 2023 wurde der geänderten Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens zur Gewährung internationalen Schutzes in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 2013/32/EU angenommen (Pressemitteilung). Die aktualisierten Verordnungen zielen darauf ab, das Verfahren zur Prüfung von Asylanträgen zu straffen, indem sie eine Frist von sechs Monaten für Erstentscheidungen vorsehen und die Zeit für die Prüfung eindeutig unbegründeter oder unzulässiger Anträge verkürzen. In der Nähe der EU-Außengrenzen oder in Transitzonen sollen schnellere Asylverfahren an den Grenzen durchgeführt werden, die bis zu 12 Wochen dauern können. Asylbewerber, deren Antrag abgelehnt wurde, sollen innerhalb von 12 Wochen zurückgeschickt werden. Personen, die eine Bedrohung für die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung darstellen, Personen, die falsche Angaben zu ihrer Identität oder Staatsangehörigkeit machen, und Antragsteller aus Ländern mit einer Asylanerkennungsquote von weniger als 20 Prozent werden sofort nach der Prüfung an der Grenze einem Asylverfahren unterzogen. Die Abgeordneten haben sichergestellt, dass Asylbewerber in allen Phasen des Verfahrens eine kostenlose Rechtsberatung erhalten. Außerdem sind unbegleitete Minderjährige von den Grenzverfahren ausgenommen, sofern keine Sicherheitsbedenken bestehen, und es ist nicht zu erwarten, dass Familien mit Kindern bei diesen Verfahren vorrangig behandelt werden. Auch diesen Familien soll eine angemessene Unterkunft zur Verfügung gestellt werden. Sollten die entsprechenden Bedingungen für Familien mit Kindern nicht erfüllt sein, kann die Kommission die Aussetzung der Grenzverfahren empfehlen. Die Kapazität der EU für Grenzverfahren wird zunächst auf 30.000 Aufnahmeplätze festgelegt, wobei die Mitgliedstaaten für die Durchführung dieser Verfahren in ihrem Hoheitsgebiet verantwortlich sind. Die Kommission wird für jedes Land eine jährliche Obergrenze für die Zahl der Anträge festlegen, die im Rahmen der Grenzverfahren bearbeitet werden. Diese Kapazität wird innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten schrittweise erhöht. Um eine Überbelegung zu vermeiden, werden die Antragsteller bei Erreichen der Kapazitätsgrenze in das reguläre Asylverfahren überführt. Die Kommission muss diese "angemessene Kapazität" innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten der Regeln definieren, und die Mitgliedstaaten haben sechs Monate Zeit, um dieser Richtlinie nachzukommen. Die Abgeordneten haben Bestimmungen eingeführt, die eine gerechte Anwendung der Konzepte des ersten Asyllandes und des sicheren Drittlandes gewährleisten sollen. Diese können nur angewandt werden, wenn der Antragsteller keine gültigen Einwände vorbringt und eine vernünftige Verbindung zu einem sicheren Drittstaat hat. Der Schutz im ersten Asylland sollte die Erlaubnis zum Aufenthalt, den Zugang zu grundlegenden Ressourcen, Gesundheitsversorgung und Bildung umfassen. Während die Mitgliedstaaten zunächst nationale Listen sicherer Länder verwenden werden, ist das Ziel, schließlich eine einheitliche EU-Liste sicherer Drittstaaten und Herkunftsländer zu erstellen.

Vorschlag: Am 23. September 2020 hat die Kommission der Europäischen Union einen geänderten Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens zur Gewährung internationalen Schutzes in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 2013/32/EU veröffentlicht (Pressemitteilung) .

Problem: Die beständige Ankunft irregulärer Migranten hat strukturelle Herausforderungen aufgezeigt, die die Asyl-, Aufnahme- und Rückführungssysteme der Mitgliedstaaten belasten und zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand sowie Verzögerungen bei der Gewährung von Schutz für diejenigen führen, die tatsächlich Schutz benötigen. Die Schaffung eines europäischen Rahmens, der die Interdependenz zwischen den Politiken und Entscheidungen der Mitgliedstaaten steuern kann und die Politiken in den Bereichen Asyl, Migration, Rückkehr, Schutz der Außengrenzen und Beziehungen zu wichtigen Drittländern zusammenführt, wird das gegenseitige Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten fördern sowie eine bessere Steuerung der Migration innerhalb der Mitgliedstaaten ermöglichen.

Ziel: Ein gemeinsames Asylverfahren, das die unterschiedlichen Verfahren in den Mitgliedstaaten ersetzt und für alle gestellten Anträge gilt, soll einen wirksamen und qualitativ hochwertigen Entscheidungsprozess gewährleisten. Der Vorschlag sieht einfachere, klarere und kürzere Verfahren vor, die mit angemessenen Verfahrensgarantien und Instrumenten zur Bekämpfung des Missbrauchs von Asylverfahren kombiniert werden. Die Verhinderung der unerlaubten Einreise soll eine effizientere Nutzung der Ressourcen ermöglichen, die Rechte der Antragsteller verbessern, es denjenigen, die internationalen Schutz benötigen, ermöglichen, diesen schneller zu erhalten und die rasche Rückführung abgelehnter Antragsteller, die kein Recht auf den Aufenthalt in der Union haben, gewährleisten. Dem erhöhten Druck, der durch die Ankunft von Migranten mit geringen Chancen auf Schutzbedürftigkeit entsteht, soll durch neue Instrumente der Migrationssteuerung, einschließlich stärker harmonisierter Verfahren an den Außengrenzen, begegnet werden. Ziel des gemeinsamen Asyl- und Rückführungsverfahrens an der Grenze ist es, missbräuchliche Asylanträge oder Asylanträge von Antragstellern aus Drittländern mit niedriger Anerkennungsquote an der Außengrenze rasch zu überprüfen, um Personen ohne Recht auf ein Aufenthalt in der Union unmittelbar abzuweisen.

Gegenstand: Es wird eine Phase vor der Einreise eingerichtet, die aus einem Screening und einem Grenzverfahren für Asyl und Rückkehr besteht, in der die Migranten registriert und überprüft werden, damit ihre Identität, ihre Gesundheit und ihre Sicherheitsrisiken erfasst werden können. Die Migranten werden dann an das entsprechende Verfahren verwiesen, d.h. ihnen wird entweder Asyl gewährt, die Einreise verweigert und/oder sie werden zur Rückkehr aufgefordert. Darüber hinaus wird entschieden, ob ein Asylantrag in einem Asylgrenzverfahren oder in einem normalen Asylverfahren geprüft werden soll, ohne dass dem Antragsteller die Einreise in das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaates gestattet wird. Wird im Rahmen eines Asylgrenzverfahrens festgestellt, dass die betreffende Person nicht schutzbedürftig ist, folgt ein Rückkehrgrenzverfahren.

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 20. Dezember 2023 wurde der geänderte Vorschlag für eine Verordnung über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich biometrischer Daten zum Zwecke der effektiven Anwendung der Verordnung (EU) XXX/XXX [Verordnung über Asylund Migrationsmanagement] und der Verordnung (EU) XXX/XXX [Neuansiedlungsverordnung], für die Feststellung der Identität illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/818 angenommen (Pressemitteilung). Die aktualisierte Eurodac-Verordnung wird die Datenerhebung über Asylbewerber und irreguläre Migranten, die in den EU-Mitgliedstaaten angetroffen werden, verbessern. Zu diesem Zweck wird das bestehende System zur Erfassung von Fingerabdrücken um eine Gesichtserkennung ergänzt und es werden zusätzliche Angaben wie Namen, Vornamen, Staatsangehörigkeit sowie Geburtsdaten und -orte erfasst. Auch Informationen über Entscheidungen zur Abschiebung, Rückführung oder Umsiedlung von Personen werden erfasst. Das Alter, in dem die Daten von Kindern erhoben werden können, wird von 14 auf 6 Jahre herabgesetzt. Die Herabsetzung des Alters für die Datenerfassung soll die Identifizierung unbegleiteter Minderjähriger, die Betreuungseinrichtungen oder Sozialdienste verlassen, sowie die Verfolgung derjenigen erleichtern, die von ihren Familien getrennt wurden und sich später in einem anderen Mitgliedstaat befinden. Im Hinblick auf Sicherheitsbedenken werden die Behörden die Möglichkeit haben, im System zu vermerken, wenn eine Person eine Bedrohung der inneren Sicherheit darstellt. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Person gewalttätiges Verhalten an den Tag legt, unrechtmäßig bewaffnet ist, Verbindungen zum Terrorismus oder zu terroristischen Gruppen hat oder in Verbrechen verwickelt ist, die für den Europäischen Haftbefehl relevant sind. Weitere Kategorien sollen in das System aufgenommen werden. Dazu gehört auch die Erfassung von Personen, die nach Such- und Rettungsaktionen in einem EU-Mitgliedstaat ausgeschifft wurden. Diese Daten werden für statistische Zwecke verwendet, um die Migrationsmuster in die EU genauer widerzuspiegeln. Die statistischen Daten werden durch Querverweise und Anonymisierung verbessert, wodurch die Interoperabilität zwischen Eurodac und anderen Systemen im Bereich Justiz und Inneres wie dem Visa-Informationssystem, ETIAS und dem Einreise-/Ausreisesystem erhöht wird. Diese Verbesserungen sollen den politischen Entscheidungsträgern wertvolle Informationen für eine bessere Identifizierung von irregulären Migranten und Asylbewerbern liefern.

Vorschlag: Am 23. September 2020 hat die Kommission der Europäischen Union einen geänderten Vorschlag für eine Verordnung über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich biometrischer Daten zum Zwecke der effektiven Anwendung der Verordnung (EU) XXX/XXX [Verordnung über Asylund Migrationsmanagement] und der Verordnung (EU) XXX/XXX [Neuansiedlungsverordnung], für die Feststellung der Identität illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/818 veröffentlicht (Pressemitteilung) .

Problem: Die Unzulänglichkeit des derzeitigen Migrationsmanagements in den EU-Mitgliedstaaten, das mit der Regelung von Asyl- und Rückführungsverfahren zu kämpfen hat, erfordert eine optimierte Strategie, die eine klare und kohärente Verbindung zwischen bestimmten Personen und den Verfahren, denen diese unterzogen werden, herstellt, um die Kontrolle der irregulären Migration und die Aufdeckung unerlaubter Bewegungen besser zu unterstützen.

Ziel: In erster Linie beabsichtigt die Kommission, Eurodac in eine gemeinsame europäische Datenbank zu überführen, um die EU-Politik in den Bereichen Asyl, Neuansiedlung und irreguläre Migration zu verbessern. Zu diesem Zweck soll nicht nur die Kohärenz mit dem Vorschlag für eine Screening-Verordnung sichergestellt werden, sondern auch die Anwendung der verschiedenen Maßnahmen und Regeln, die im Vorschlag für eine neue Verordnung über die Verwaltung von Asyl und Migration vorgesehen sind, unterstützt werden. Die Sammlung genauerer und vollständiger Daten wird die politische Entscheidungsfindung in Bezug auf die Unterstützung irregulärer Migration und die Aufdeckung unerlaubter Bewegungen erleichtern. Mit dem Ziel, die Ermittlung geeigneter politischer Lösungen zu unterstützen und den nationalen Behörden, die sich mit Asylbewerbern befassen, deren Antrag bereits in einem anderen Mitgliedstaat abgelehnt wurde, zusätzliche Unterstützung zu bieten, sollen Daten aus verschiedenen Datenbanken in die Eurodac-Datenbank mit aufgenommen werden.

Gegenstand: In der Datenbank soll nicht nur die Zahl der Anträge, sondern auch die Zahl der Antragsteller erfasst werden. Systemübergreifende Statistiken, die Daten aus Eurodac, dem Einreise-/Ausreisesystem (EES), ETIAS und dem Visa-Informationssystem (VIS) verwenden, werden die notwendigen Hintergrundinformationen für die Bewertung solcher Phänomene und für eine angemessene politische Reaktion liefern. Personen, die nach einer Such- und Rettungsaktion (SAR) von Bord gegangen sind, werden nun in einer neuen Kategorie untersucht. Es wird ein neues Feld geschaffen, in dem die Mitgliedstaaten angeben können, wenn ein Antrag abgelehnt wurde, wodurch die Verbindung zu den Rückführungsverfahren gestärkt und den nationalen Behörden, die sich mit einem Antragsteller auf internationalen Schutz befassen, dessen Antrag in einem anderen Mitgliedstaat abgelehnt wurde, zusätzliche Unterstützung geboten wird. Außerdem muss angegeben werden, ob eine freiwillige Rückkehr und/oder Wiedereingliederungshilfe gewährt wurde sowie ob eine Person eine Gefahr für die innere Sicherheit darstellen könnte. Die Informationen über den Stand der Visumanträge sowie alle anderen Änderungen stehen in vollem Einklang mit dem Vorschlag für eine Verordnung über Asyl und Migration sowie mit der Screening-Verordnung.

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 20. Dezember 2023 wurde der Verordnungsvorschlag über Asyl- und Migrationsmanagement und zur Änderung der Richtlinie (EG) 2003/109 des Rates und der vorgeschlagenen Verordnung (EU) angenommen (Pressemitteilung). Nach den neuen Rechtsvorschriften ist jeder EU-Mitgliedstaat verpflichtet, andere EU-Länder zu unterstützen, die einem erheblichen Migrationsdruck ausgesetzt sind und als "begünstigte Mitgliedstaaten" bezeichnet werden. Dabei handelt es sich um Länder, in denen der Zustrom von Asylbewerbern so groß ist, dass er im Vergleich zum allgemeinen EU-Kontext unverhältnismäßig hohe Anforderungen stellt und sofortige Solidaritätsmaßnahmen erforderlich macht. Jedes Jahr wird ein Solidaritätspool gebildet, zu dem alle EU-Länder entweder durch Umsiedlung (Überstellung eines Asylbewerbers oder einer Person, der internationaler Schutz gewährt wurde, von einem begünstigten Staat in einen beitragenden Staat) oder durch finanzielle Beiträge beitragen. Der Beitrag jedes Mitgliedstaats wird unter Berücksichtigung seiner Bevölkerungszahl (50 Prozent) und seines BIP (50 Prozent) festgelegt. Es liegt im Ermessen der Mitgliedstaaten, die Art ihres Beitrags oder eine Mischung aus beidem zu wählen. Mitgliedstaaten, die unter Migrationsdruck stehen, können dem Rat und der Kommission mitteilen, ob sie beabsichtigen, den Pool in Anspruch zu nehmen, und eine Senkung ihres Solidaritätsbeitrags beantragen. Die Verordnung sieht eine Mindestzahl von 30.000 Antragstellern für Umsiedlungen und einen Finanzbeitrag von 600 Millionen Euro vor. Wenn die Umsiedlungszusagen nicht ausreichen, kann ein begünstigter Mitgliedstaat andere Länder bitten, die Bearbeitung von Anträgen auf internationalen Schutz zu übernehmen, anstatt die Umsiedlung durchzuführen. Besondere Aufmerksamkeit wird Ländern gewidmet, die häufig Such- und Rettungsaktionen (SAR) an ihren Grenzen durchführen. Bei der Bewertung des Migrationsdrucks werden die SAR-Aktivitäten berücksichtigt, und ein Teil der Solidaritätsmaßnahmen aus dem Pool wird für solche Mitgliedstaaten bereitgestellt. Asylbewerber haben nicht die Möglichkeit zu wählen, welcher Mitgliedstaat für die Bearbeitung ihres Antrags oder ihr Umsiedlungsziel zuständig ist. Bei der Bestimmung der Personen, die für eine Umsiedlung in Frage kommen, und ihrer möglichen Zuweisung an die Mitgliedstaaten wird die Schutzbedürftigkeit, einschließlich der von unbegleiteten Minderjährigen und SAR-Fällen, berücksichtigt. Die finanziellen Beiträge dienen der Unterstützung von Migrations-, Aufnahme- und Asylmaßnahmen innerhalb der EU. Die vereinbarten Regeln beinhalten zusätzliche Kriterien, um festzustellen, welcher Mitgliedstaat für die Bearbeitung von Anträgen auf internationalen Schutz zuständig ist, die so genannten Dublin-Regeln.

Vorschlag: Am 23. September 2020 hat die Kommission der EU einen Verordnungsvorschlag über Asyl- und Migrationsmanagement und zur Änderung der Richtlinie (EG) 2003/109 des Rates und der vorgeschlagenen Verordnung (EU) veröffentlicht (Pressemitteilung) .

Problem: Angesichts der Bekämpfung der Schleuserkriminalität in Verbindung mit dem Fehlen eines wirksamen Solidaritätsmechanismus und effizienter Zuständigkeitsregeln benötigt die EU einen gemeinsamen Rahmen, der die Interdependenz zwischen den Politiken und Entscheidungen der Mitgliedstaaten sowie die sich ständig verändernden Migrationsrealitäten bewältigen kann. Ein neuer Solidaritätsmechanismus, der flexibel und reaktionsschnell gestaltet ist, um sich an die unterschiedlichen Situationen anzupassen, die sich aus den verschiedenen migrationspolitischen Herausforderungen ergeben, mit denen die Mitgliedstaaten konfrontiert sind, soll die derzeitige Dublin-Verordnung ersetzen und das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) reformieren.

Ziel: Mit dem klaren Ziel, gegenseitiges Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten aufzubauen und die Kohärenz des EU-Konzepts in den Bereichen Asyl, Migrationssteuerung, Schutz der Außengrenzen und Beziehungen zu den betreffenden Drittländern zu gewährleisten, strebt die Kommission eine stärkere, nachhaltigere und greifbarere Umsetzung des Grundsatzes der Solidarität und der gerechten Aufteilung der Verantwortung an. Sie sieht insbesondere die Notwendigkeit, einen gemeinsamen Rahmen zu schaffen, der zu einem umfassenden Ansatz für die Asyl- und Migrationssteuerung beiträgt, der auf den Grundsätzen der integrierten Politikgestaltung und der Solidarität beruht. Der neue Solidaritätsmechanismus soll die Mitgliedstaaten mit wirksamen Maßnahmen wie Umsiedlung oder Rückkehrpatenschaften unterstützen, damit sie die Migration in der Praxis wirksam steuern können. Durch die Verbesserung der Fähigkeit des Systems, effizient einen einzigen Mitgliedstaat zu bestimmen, der für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist, werden die Klauseln über die Beendigung der Zuständigkeit sowie die Möglichkeiten der Verlagerung der Zuständigkeit zwischen den Mitgliedstaaten eingeschränkt und die Fristen für die Übermittlung von Anträgen und den Erhalt von Antworten verkürzt. Ein schnellerer Zugang zu den Verfahren für die Gewährung internationalen Schutzes sowie die Eindämmung von Missbrauch und die Verhinderung der unerlaubten Verbringung von Antragstellern innerhalb der EU sollen durch die folgenden Maßnahmen erreicht werden.

Gegenstand: Auf der Grundlage eines umfassenden Konzepts werden vorteilhafte Partnerschaften und eine enge Zusammenarbeit mit den einschlägigen Drittländern sowie den Organen und Einrichtungen der Union, den Mitgliedstaaten und internationalen Organisationen angestrebt. Die Union und die Mitgliedstaaten sorgen weiterhin für die Kohärenz der Politik im Bereich der Asyl- und Migrationssteuerung, und zwar sowohl auf der internen als auch der externen Ebene dieser Politik. Die Kommission nimmt eine Europäische Strategie zur Asyl- und Migrationssteuerung an, in der das strategische Konzept für die Steuerung von Asyl und Migration auf Unionsebene und für die Umsetzung der Maßnahmen zur Asyl- und Migrationssteuerung im Einklang mit den dargelegten Grundsätzen dargelegt wird. Darüber hinaus werden in dem von der Kommission angenommenen Bericht über die Migrationssteuerung jedes Jahr die Migrationslage und die Bereitschaft der Union und der Mitgliedstaaten bewertet. Die Kommission wird die Migrationslage anhand regelmäßiger Lageberichte, die sich auf qualitativ hochwertige Daten und Informationen der Mitgliedstaaten, der Europäischen Grenzschutzbehörde, von Europol, der Agentur für Grundrechte usw. stützen, überwachen und Informationen darüber bereitstellen.

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 20. Dezember 2023 wurde der Verordnungsvorschlag zur Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl angenommen (Pressemitteilung). Die von den Verhandlungsführern des Parlaments und des Rates neu vereinbarten vorläufigen Regeln sollen bei außergewöhnlichen Umständen zum Tragen kommen, wenn Drittstaatsangehörige oder Staatenlose in großem Umfang auf dem Land-, See- oder Luftweg eintreffen, einschließlich derjenigen, die nach Such- und Rettungsmaßnahmen von Bord gehen. Eine Krise ist definiert als eine Situation, in der die Asyl-, Aufnahme-, Kinderschutz- oder Rückführungssysteme eines Mitgliedstaats nicht mehr funktionieren, was das gesamte EU-Asylsystem ernsthaft beeinträchtigen kann. Diese Regeln gelten auch in Fällen, in denen ein Drittland oder eine feindselige nichtstaatliche Einheit die Bewegung von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen in Richtung der EU-Außengrenzen oder eines bestimmten Mitgliedstaats aktiv fördert oder unterstützt, um diesen zu destabilisieren. Maßnahmen der humanitären Hilfe gelten jedoch nicht als Instrumentalisierung, wenn sie nicht auf die Destabilisierung der EU oder eines Mitgliedstaates abzielen. Was die Beschlussfassung und die Solidaritätsmaßnahmen betrifft, so muss der betroffene Mitgliedstaat im Krisenfall einen begründeten Antrag bei der Kommission stellen. Die Kommission wird dann innerhalb von zwei Wochen die Situation bewerten und über das Vorliegen einer Krise entscheiden. Außerdem wird sie dem Rat Solidaritätsmaßnahmen und mögliche Ausnahmeregelungen vorschlagen und eine Empfehlung abgeben, welche Gruppen Anspruch auf einen Anscheinsschutz haben. Mit den neuen Regelungen wird ein zuverlässiges und kontinuierliches System der Solidarität geschaffen, das alle Mitgliedstaaten verpflichtet, den betroffenen Mitgliedstaat zu unterstützen. Um eine bestimmte Krise zu bewältigen, kann ein Mitgliedstaat der Kommission die Umsiedlung von Asylbewerbern, finanzielle Beiträge oder andere Maßnahmen vorschlagen.

Vorschlag: Am 23. September 2020 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag zur Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl veröffentlicht (Pressemitteilung) .

Problem: Um Ad-hoc-Reaktionen auf Krisen im Zusammenhang mit der Migration zu vermeiden, ist ein Instrument erforderlich, das sicherstellt, dass die Union über spezifische Regeln verfügt, mit denen außergewöhnliche Krisensituationen wirksam angegangen werden können. Es ist ferner von Bedeutung den obligatorischen Solidaritätsmechanismus und die bereits geltenden Verfahren zu ergänzen, sodass das gegenseitige Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten gefördert werden kann. Obwohl die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und auf der EU-Ebene zugenommen hat, sind die Asyl-, Aufnahme- und Rückführungssysteme der Mitgliedstaaten nach wie vor weitgehend nicht harmonisiert. Dies führt zu der ungleichen Behandlung der Asylbewerber in den einzelnen Mitgliedstaaten, was wiederum Anreize für eine große Zahl von Migranten schafft, die auf der Suche nach besseren Bedingungen und besseren Aussichten für ihren Aufenthalt quer durch Europa ziehen.

Ziele: Mit Blick auf die Flüchtlingskrise aus dem Jahr 2015, führt die Kommission geeignete Verfahrensregeln und Ausnahmeregelungen sowie eine rasche Auslösung der Solidarität zugunsten eines oder mehrerer Mitgliedstaaten ein, um auf Krisensituationen zu reagieren, die selbst gut vorbereitete und funktionierende Asyl- und Migrationssteuerungssysteme erheblich unter Druck setzen. Die EU-Mitgliedstaaten, die unter Druck stehen oder von Druck bedroht sind, erhalten einen neuen Solidaritätsansatz, der nicht nur ein spezifisches Verfahren zur Bewältigung der Besonderheiten von Ausschiffungen nach Such- und Rettungsaktionen (SAR) umfasst, sondern auch die Gesamteffizienz und Kohärenz der Asyl- und Migrationssteuerungssysteme erhöht. Zusätzlich zu der operativen und technischen Unterstützung, welche die Asylagentur der Europäischen Union leisten kann, wenn die Asyl- oder Aufnahmesysteme der Mitgliedstaaten einem unverhältnismäßigen Druck ausgesetzt sind, sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen den Spielraum für Umsiedlungen erweitern und die Möglichkeit der Mitgliedstaaten stärken, sich gegenseitig bei der Durchführung von Rückführungen in Form von Rückkehrpatenschaften zu unterstützen.

Gegenstand: Die im vorliegenden Vorschlag vorgesehene Rückkehrpatenschaft in Krisensituationen erlaubt die Überstellung der irregulären Migranten in das Hoheitsgebiet des unterstützenden Mitgliedstaats, wenn die betreffende Person nicht innerhalb von vier Monaten zurückgekehrt ist oder abgeschoben wurde. Darüber hinaus ist der Anwendungsbereich des Grenzverfahrens – zusätzlich zu den bereits in der Asylverfahrensverordnung vorgesehenen Möglichkeiten – auf Drittstaatsangehörige und Staatenlose auszuweiten, deren EU-weite Anerkennungsquote in erster Instanz 75 % oder weniger beträgt. Ferner wird vorgeschlagen, den Mitgliedstaaten zu gestatten, von den Bestimmungen über die Registrierung von Anträgen auf internationalen Schutz während eines längeren Zeitraums von vier Wochen abzuweichen. Es wird nahegelegt, dass Mitgliedstaaten die Möglichkeit bekommen bei der Durchführung von Rückführungen von einzelnen Bestimmungen über das Grenzverfahren abzuweichen damit die unter Druck stehenden zuständigen Behörden ihre Aufgaben mit der gebotenen Sorgfalt wahrnehmen und die erhebliche Arbeitsbelastung bewältigen können. Zu diesem Zweck wird in dem Vorschlag die Höchstdauer des Grenzverfahrens für die Rückführung um acht Wochen verlängert. Es werden zusätzlich zu den im Vorschlag für eine Neufassung der Rückführungsrichtlinie festgelegten Fällen neue spezifische und gezielte Fälle eingeführt, in denen bis zum Beweis des Gegenteils davon ausgegangen werden kann, dass im Einzelfall Fluchtgefahr besteht. Schließlich sieht dieser Vorschlag eine Verlängerung des Zeitrahmens für die Umsetzung der Verpflichtung zur Umsiedlung sowie zur Übernahme von Rückführungspatenschaften vor, wenn sich ein Mitgliedstaat in einer Situation höherer Gewalt befindet.

Förderung der Sicherheit in Europa

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Nicht-legislativer Akt: Am 24. Juli 2020 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über eine neue EU-Strategie für eine Sicherheitsunion veröffentlicht (Pressemitteilung) .

Problem: Die COVID-19-Krise hat verdeutlicht, dass die Sicherheit sowohl im physischen als auch im digitalen Umfeld gewährleistet werden muss und dass es wichtig ist, die strategische Autonomie der EU-Lieferketten in Bezug auf kritische Produkte, Dienstleistungen, Infrastrukturen und Technologien zu öffnen. Sie hat die Notwendigkeit unterstrichen, jeden Sektor und jeden Einzelnen in gemeinsame Anstrengungen einzubinden, um sicherzustellen, dass die EU besser vorbereitet und widerstandsfähiger ist, insbesondere wenn man bedenkt, dass die Sicherheit eines Mitgliedstaates die Sicherheit aller ist. In einer sich ständig verändernden Welt erfordern Bedrohungen wie der Klimawandel, demografische Trends und politische Instabilität eine Sicherheitsunion, die als Managementsystem innerhalb und außerhalb der EU-Grenzen zur globalen Stabilität beiträgt.

Ziele: Die Sicherheitsunion soll durch einen integrierten und koordinierten Ansatz sowohl global als auch durch sektorspezifische Initiativen zum Aufbau von Fähigkeiten und Kapazitäten für die Früherkennung, Prävention und schnelle Reaktion auf Krisen beitragen. Eine sorgfältige Bedrohungs- und Risikobewertung soll angewendet werden, um die Bemühungen der EU auf die Festlegung und Anwendung der richtigen Regeln auszurichten und zuverlässige strategische Erkenntnisse als Grundlage für die Sicherheitspolitik der EU zu entwickeln. Durch eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, in der Strafverfolgung und der Justiz, sowie durch Partnerschaften innerhalb der EU-Institutionen und -Agenturen soll einerseits das Verständnis und andererseits der außerstaatliche Austausch für gemeinsame Lösungen verbessert werden. Die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor ist ebenfalls entscheidend, zumal die Industrie einen wichtigen Teil der digitalen und nicht-digitalen Infrastruktur besitzt, die für eine wirksame Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus von zentraler Bedeutung ist.

Gegenstand: Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören die Überarbeitung der Richtlinie über Netzinformationssysteme sowie eine Initiative zur operativen Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors. Eine europäische Cybersicherheitsstrategie soll mit der Einrichtung eines gemeinsamen Cyber-Referats einhergehen, das gemeinsame Regeln für die Informations- und Cybersicherheit der EU-Organe, -Einrichtungen und -Agenturen entwickelt. Darüber hinaus soll die Umsetzung der Rechtsvorschriften zur Cyberkriminalität sichergestellt und zusätzlich eine Strategie zur wirksameren Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern entwickelt werden, indem Vorschläge zur Aufdeckung vom Material über sexuellen Missbrauch von Kindern sowie zur ihrer Entfernung vorgelegt werden. Die Union braucht eine Agenda zur Terrorismusbekämpfung, welche die Maßnahmen zur Bekämpfung der Radikalisierung innerhalb der EU optimiert. Eine verstärkte Zusammenarbeit mit wichtigen Drittländern und internationalen Organisationen gegen den Terrorismus steht auf der Tagesordnung, um organisierte Verbrechen wie den Menschenhandel zu bekämpfen. Die EU-Drogenagenda und der Aktionsplan 2021-2025 sollen zusätzlich zu einer Bewertung der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, von einem EU-Aktionsplan 2020-2025 zur Bekämpfung des Schusswaffenhandels begleitet werden. Schließlich soll die Stärkung des Mandats von Europol durch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der EU und Interpol ergänzt werden, um einen EU-weiten Rahmen für Verhandlungen mit wichtigen Drittländern über den Austausch von Informationen zu ermöglichen.

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 30. März 2023 wurde eine Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Stärkung des Mandats von Europol erzielt (Pressemitteilung). Der Beschluss räumt dem Schutz personenbezogener Daten und sonstiger sensibler Informationen in allen Rechtsverfahren Vorrang ein.

Vorschlag: Am 9. Dezember 2020 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/794 in Bezug auf die Zusammenarbeit von Europol mit privaten Parteien, die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Europol zur Unterstützung strafrechtlicher Ermittlungen und die Rolle von Europol in Forschung und Innovation veröffentlicht.

Problem: Die sich entwickelnden und immer komplexeren Sicherheitsbedrohungen machen sich die Vorteile zunutze, die der digitale Wandel, die neuen Technologien, die Globalisierung und die Mobilität mit sich bringen, einschließlich der Interkonnektivität und der Verwischung der Grenzen zwischen der physischen und der digitalen Welt. Das Fachwissen von Europol hat die Mitgliedstaaten zwar bisher bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Bedrohungen unterstützt, doch der Wandel des Bedrohungsumfelds erfordert einen anderen Handlungsansatz, um die aktuellen Herausforderungen der EU-Mitgliedstaaten wirksam zu bewältigen.

Ziele: Dieser Vorschlag zielt in erster Linie darauf ab, das Mandat von Europol im Rahmen des Auftrags und der Aufgaben der Agentur zu stärken. Zu den spezifischen Zielen gehört es, Europol in die Lage zu versetzen, wirksam mit privaten Parteien zusammenzuarbeiten und den Mangel an wirksamer Zusammenarbeit zwischen privaten Parteien und Strafverfolgungsbehörden zu beheben, um die Nutzung grenzüberschreitender Dienste wie Kommunikations-, Bank- oder Transportdienste durch Kriminelle zu bekämpfen. Die wirksame Unterstützung der Mitgliedstaaten und ihrer Ermittlungen bei der Analyse großer und komplexer Datensätze wird die Big-Data-Herausforderung für die Strafverfolgungsbehörden angehen. Forschung und Innovation in den Mitgliedstaaten sollen durch ihre Zusammenarbeit mit Europol verbessert werden, während die Stärkung der Zusammenarbeit von Europol mit Drittländern in bestimmten Situationen und auf Einzelfallbasis zur Verhütung und Bekämpfung von Straftaten beitragen wird. Die Zusammenarbeit von Europol mit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO) sowie der für Europol geltende Datenschutzrahmen und die parlamentarische Kontrolle und Rechenschaftspflicht von Europol sollen ebenfalls gestärkt werden.

Gegenstand: Europol wird der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat jedes Jahr ein Einheitliches Programmplanungsdokument vorlegen, das mehrjährige und jährliche Arbeitsprogramme und eine Ressourcenplanung enthält. In diesem Dokument werden die Ziele, die erwarteten Ergebnisse und die Leistungsindikatoren dargelegt, damit die Verwirklichung der Ziele und ihre Ergebnisse überwacht werden können. Außerdem soll Europol dem Verwaltungsrat, der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat einen konsolidierten jährlichen Tätigkeitsbericht vorlegen. Um die Bereitstellung von Informationen durch die Mitgliedstaaten regelmäßig zu überwachen, wird Europol der Kommission, dem Europäischen Parlament, dem Rat und den nationalen Parlamenten jährlich einen Bericht über die von den einzelnen Mitgliedstaaten bereitgestellten Informationen in Bezug auf die Informationen vorlegen, die Europol zur Erfüllung seiner Ziele benötigt, einschließlich Informationen über Formen der Kriminalität, deren Verhütung oder Bekämpfung von der Union als vorrangig angesehen wird.

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 14. Dezember 2022 wurde eine Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über den Vorschlag zur Stärkung der Resilienz kritischer Einrichtungen erzielt (Pressemitteilung). Mit der Richtlinie sollen Bedrohungen überwacht, bewertet und bekämpft werden, um die Widerstandsfähigkeit kritischer Einrichtungen zu stärken, insbesondere in den Bereichen Energie, Wasser und Sanitärversorgung.

Vorschlag: Am 16. Dezember 2020 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Der Rahmen für den Schutz kritischer Infrastrukturen geht nicht angemessen auf die aktuellen Herausforderungen ein. Angesichts der zunehmenden Vernetzung von Infrastrukturen, Netzen und Betreibern, die im gesamten Binnenmarkt wesentliche Dienste erbringen, muss der derzeitige Ansatz vom Schutz spezifischer Anlagen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der kritischen Einrichtungen, die diese betreiben, umgestellt werden. Im Vergleich zu 2008, als die Richtlinie über europäische kritische Infrastrukturen (EKI) verabschiedet wurde, ist die Risikolandschaft komplexer geworden und umfasst natürliche, staatlich geförderte hybride Aktionen, Terrorismus, Insider-Bedrohungen, Pandemien und Unfälle. Darüber hinaus stehen die Betreiber vor neuen Herausforderungen, wenn es darum geht, neue Technologien wie 5G und unbemannte Fahrzeuge in den Betrieb zu integrieren und sich gleichzeitig mit den Schwachstellen zu befassen, die diese Technologien potenziell schaffen könnten. Diese Technologien und andere Trends machen die Betreiber zunehmend voneinander abhängig, sodass eine Störung, die sich auf die Leistungserbringung eines Betreibers in einem Sektor auswirkt, potenziell Kaskadeneffekte auf die Leistungserbringung in anderen Sektoren und möglicherweise auch in anderen Mitgliedstaaten oder in der gesamten Union auslösen kann.

Ziele: Die Richtlinie zielt in erster Linie darauf ab, die Widerstandsfähigkeit dieser Betreiber gegenüber einer Reihe von natürlichen und vom Menschen verursachten, absichtlichen oder unabsichtlichen Risiken zu verbessern. Zu den spezifischen Zielen gehören die Transparenz der Risiken und Abhängigkeiten, mit denen kritische Einrichtungen konfrontiert sind, sowie die Mittel zu ihrer Bewältigung und die Gewährleistung, dass alle relevanten Stellen von den Behörden der Mitgliedstaaten als "kritische Einrichtungen" ausgewiesen werden. Darüber hinaus ist es von entscheidender Bedeutung, das gesamte Spektrum der Resilienzmaßnahmen in die öffentliche Politik und die betriebliche Praxis einzubeziehen. Die Kapazitäten sollen gestärkt und die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten verbessert werden.

Gegenstand: Die Mitgliedsstaaten sollen eine Strategie zur Resilienz kritischer Einrichtungen entwickeln. Darüber hinaus sollen sie nationale Risikobewertungen durchführen und anhand der Ergebnisse der Risikobewertung und spezifischer Kriterien bestimmen, welche Betreiber "kritische Einrichtungen" sind. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, um die Erbringung von Diensten im Binnenmarkt zu gewährleisten, die für die Aufrechterhaltung lebenswichtiger gesellschaftlicher Funktionen oder wirtschaftlicher Tätigkeiten wesentlich sind. Darüber hinaus werden Verpflichtungen für kritische Stellen festgelegt, um ihre Widerstandsfähigkeit zu erhöhen und ihre Fähigkeit zu verbessern, diese Dienste im Binnenmarkt zu erbringen. Es werden auch Regeln für die Beaufsichtigung und Durchsetzung kritischer Einrichtungen sowie für die spezifische Aufsicht über kritische Stellen, die als besonders wichtig für Europa gelten, festgelegt.

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Nicht-legislativer Akt: Am 14. April 2021 hat die Kommission eine Mitteilung zu der Strategie der EU zur Bekämpfung des Menschenhandels 2021- 2025 veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Das Verbrechen des Menschenhandels, das häufig von Netzwerken der organisierten Kriminalität begangen wird, stellt nicht nur eine grobe Verletzung der Menschenrechte dar, sondern verursacht auch erhebliche soziale und wirtschaftliche Kosten. Trotz Fortschritten bei der Bekämpfung dieses Verbrechens gibt der Menschenhandel weiterhin Anlass zu großer Sorge, wobei die Ausbeutung von Frauen und Kindern zu sexuellen Zwecken und als Arbeitskräfte weit verbreitet ist. Das Problem wird durch das digitale Zeitalter verschärft, in dem sich die Menschenhändler auf Online-Plattformen für die Anwerbung und Ausbeutung eingestellt haben, was die Aufdeckung und Reaktion erschwert.

Ziel: Die Mitteilung zielt darauf ab, den Menschenhandel wirksamer zu bekämpfen, indem er frühzeitig erkannt und unterbunden wird, um ihn von einem Verbrechen mit geringem Risiko und hohem Gewinn zu einem Verbrechen mit hohem Risiko und geringem Gewinn zu machen. Es werden konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, die die Grundrechte respektieren und sich auf die Verfolgung von Straftätern, den Schutz und die Unterstützung der Opfer beim Wiederaufbau ihres Lebens und die Behandlung der spezifischen Aspekte des Menschenhandels konzentrieren. Diese Strategie fügt sich in die umfassendere EU-Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (2021-2025) ein und ist eine Antwort auf die besonderen Herausforderungen des Menschenhandels.

Gegenstand: Die Strategie schlägt einen vielschichtigen Ansatz vor, der sich auf die Prävention des Menschenhandels, den Schutz der Opfer und die Strafverfolgung der Täter konzentriert. Einer der Hauptschwerpunkte ist die Verbesserung des Rechtsrahmens und der Politik zur wirksameren Bekämpfung des Menschenhandels. Dazu gehört auch die Bewertung und mögliche Überarbeitung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels, um ihre Relevanz und Wirksamkeit in der aktuellen sozialen und technologischen Landschaft zu gewährleisten. Die Strategie unterstreicht auch die Notwendigkeit, dass die Mitgliedstaaten die Richtlinie vollständig umsetzen und ihren Ansatz zur Bekämpfung des Menschenhandels harmonisieren und den Opfern umfassenden Schutz bieten. Darüber hinaus wird in der Strategie die Notwendigkeit einer verstärkten grenzüberschreitenden, regionalen und internationalen Zusammenarbeit angesprochen. Dazu gehören die Entwicklung und der Austausch von Wissen und Informationen sowie die Interoperabilität von Informationssystemen, um die Strafverfolgungs- und Justizbehörden besser für die Bekämpfung von Menschenhändlern zu rüsten. Die Strategie erkennt die Rolle digitaler Plattformen beim Menschenhandel an und schlägt vor, mit Internet- und Technologieunternehmen zusammenzuarbeiten, um deren Nutzung für die Anwerbung und Ausbeutung von Opfern zu verringern. Im Hinblick auf den Schutz und die Stärkung der Opfer, insbesondere von Frauen und Kindern, schlägt die Strategie Maßnahmen zur Verbesserung der Identifizierung, Unterstützung und Betreuung der Opfer vor. Dazu gehören geschlechtersensible und kinderrechtsbasierte Schulungen für Fachleute, die Entwicklung von Leitlinien und Toolkits sowie die Einrichtung eines europäischen Verweisungsmechanismus. Besondere Aufmerksamkeit wird Nicht-EU-Bürgern gewidmet, die Opfer des Menschenhandels sind, wobei Überlegungen zur Ausstellung von Aufenthaltstiteln und Bedenkzeiten angestellt werden, um sicherzustellen, dass sie angemessene Unterstützung und Schutz erhalten. In der Strategie wird auch betont, wie wichtig es ist, die Nachfrage zu bekämpfen, die den Menschenhandel begünstigt. Diese schlägt vor, die Möglichkeit zu prüfen, die Bestimmungen der Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels zu ändern, die die Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch Opfer des Menschenhandels unter Strafe stellen. Darüber hinaus unterstreicht sie die Notwendigkeit von Sensibilisierungskampagnen und die Ermutigung des Privatsektors, Ziele zur Bekämpfung des Menschenhandels in ihre Politik einzubeziehen, insbesondere bei der Verwaltung globaler Lieferketten. Auf internationaler Ebene unterstreicht die Strategie die Notwendigkeit einer soliden Zusammenarbeit mit den Herkunfts-, Transit- und Zielländern der Opfer des Menschenhandels. Sie betont die Nutzung der außenpolitischen Instrumente der EU, der Kooperationsinstrumente und der Finanzierung, um Informationen über Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel auszutauschen und kriminelle Netzwerke zu zerschlagen.

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Nicht-legislativer Akt: Am 24. Juli 2020 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über eine neue EU-Strategie für eine wirksamere Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern veröffentlicht (Pressemitteilung) .

Problem: Die COVID-19-Pandemie hat den Kindesmissbrauch online und offline erheblich verschärft, da sie den unbeaufsichtigten Zugang zu Online-Gemeinschaften ermöglicht und den Missbrauch von Kindern, die mit ihren Missbrauchern zusammenleben, erleichtert. Die Einführung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung hat die Bekämpfung des Kindesmissbrauchs weiter erschwert, da sie den Tätern den Zugang zu sicheren Kanälen gewährt, in denen sie ihre Taten vor den Strafverfolgungsbehörden verbergen können. Die Kommission hält es daher für notwendig, mögliche Lösungen einzuführen, die es Unternehmen ermöglichen, sexuellen Missbrauch von Kindern in End-zu-End-verschlüsselter elektronischer Kommunikation aufzudecken und diese zu melden.

Ziele: Die vorgelegtefolgende Strategie zielt in erster Linie darauf ab, auf EU-Ebene eine wirksame Antwort auf die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu geben, indem eine umfassende Reaktion auf diese Verbrechen, sowohl in ihrer Online- als auch in ihrer Offline-Form, entwickelt wird. Acht Initiativen sollen umgesetzt werden, um den richtigen Rechtsrahmen zu entwickeln, die Reaktion der Strafverfolgungsbehörden zu stärken und ein koordiniertes Vorgehen aller Beteiligten in Bezug auf Prävention, Untersuchung und Unterstützung der Opfer zu fördern. Zu den Zielen gehören die Verbesserung des weltweiten Schutzes von Kindern durch die Zusammenarbeit verschiedener Interessengruppen, die Einrichtung eines europäischen Zentrums zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie die Stärkung der Strafverfolgung auf nationaler und EU-Ebene.

Gegenstand: Die Umsetzung der 2011 verabschiedeten Richtlinie über sexuellen Kindesmissbrauch (2011/93/EU) soll abgeschlossen werden. Indem sie ihre Durchsetzungsbefugnisse im Rahmen von Vertragsverletzungsverfahren nutzt, wird die Kommission für eine rasche Umsetzung dieser Richtlinie sorgen. In einem ersten Schritt werden die erforderlichen Rechtsvorschriften vorgeschlagen, um sicherzustellen, dass die Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste ihre derzeitigen freiwilligen Praktiken zur Aufdeckung von sexuellem Kindesmissbrauch in ihren Systemen nach Dezember 2020 fortsetzen können. Darauffolgend sollwird eine weitere Rechtsvorschrift vorgelegt werdenfolgen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet wirksam bekämpfen soll. , u. a. durch die Verpflichtung der einschlägigen Anbieter von Online-Diensten, bekanntes Material über sexuellen Missbrauch von Kindern zu erkennen und dieses Material den Behörden zu melden. Bis Ende 2020 wird die Kommission eine umfassende Studie in Auftrag geben, um Gesetzeslücken, bewährte Verfahren und vorrangige Maßnahmen im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern sowohl online als auch offline zu ermitteln. Europol wird beauftragt, ein Innovationszentrum und -labor einzurichten. Mit den Mitteln der Kommission soll der Aufbau nationaler Kapazitäten erleichtert werden, um mit den technologischen Entwicklungen Schritt zu halten und eine wirksame Reaktion der Strafverfolgungsbehörden auf diese Straftaten zu gewährleisten. Die Kommission wird unverzüglich mit dem Aufbau eines Präventionsnetzes auf EU-Ebene beginnen, um den Austausch bewährter Praktiken zu erleichtern und die Mitgliedstaaten bei der Einführung brauchbarer, streng bewerteter und wirksamer Präventionsmaßnahmen zur Verringerung der Prävalenz des sexuellen Kindesmissbrauchs in der EU zu unterstützen. Eine von der Kommission in Auftrag gegebene Studie soll auf die Einrichtung eines europäischen Zentrums zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern hinarbeiten, um eine umfassende und wirksame Reaktion der EU auf den sexuellen Missbrauch von Kindern online und offline zu ermöglichen. Schließlich wird die Kommission weiterhin dazu beitragen, die globalen Standards für den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch zu erhöhen, indem sie die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Interessengruppen im Rahmen der WePROTECT Global Alliance fördert.

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Nicht-legislativer Akt: Am 24. Juli 2020 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über einen EU-Aktionsplan gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen (2020-2025) veröffentlicht (Pressemitteilung) .

Problem: Die Verbreitung und Verfügbarkeit illegaler Feuerwaffen stellt nach wie vor eine große Bedrohung dar und erhöht das Risiko von Terroranschlägen sowie organisierter Kriminalität, insbesondere wenn man bedenkt, dass der Verkauf von deaktivierten, reaktivierten und umgebauten Schusswaffen zugenommen hat, was teilweise auf die unkomplizierte Zugänglichkeit dieser im Darknet zurückzuführen ist. Die Notwendigkeit, den Informations- und Erkenntnisfluss zwischen der EU und den westlichen Balkanstaaten, welche zu den wichtigsten Versorgungsregionen für den unerlaubten Waffenhandel in die EU zählen, zu verstärken, erfordert die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden innerhalb der EU und auf internationaler Ebene. Zumal die nationalen Rechtsrahmen und Definitionen nach wie vor voneinander abweichen, was ein gemeinsames Vorgehen erschwert und die Ausbeutung durch Kriminelle erleichtert.

Ziele: Der EU-Aktionsplan zur Bekämpfung des Feuerwaffenhandels legt den Schwerpunkt auf die Umsetzung der Feuerwaffenrichtlinie und stellt sicher, dass die entsprechenden delegierten Rechtsakte und Durchführungsbestimmungen von allen Mitgliedstaaten korrekt und wirksam umgesetzt werden. Durch die systematische Übermittlung von Informationen an das Schengener Informationssystem und dessen Abfrage zu verlorenen und gestohlenen Feuerwaffen sowie zu verkauften Waffen, die leicht in Feuerwaffen umgewandelt werden können, soll ein besseres Informationsbild erstellt werden. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten und die südosteuropäischen Partner dringend auf, die Einrichtung von personell voll ausgestatteten und geschulten Anlaufstellen für Schusswaffen in jedem Hoheitsgebiet abzuschließen, wie dies im Leitfaden für bewährte Verfahren der nationalen Experten empfohlen wird. Die Zusammenarbeit zwischen der EU und Nicht-EU-Partnern, insbesondere mit Ländern in Nordafrika und im Nahen Osten, muss im Einklang mit den Prioritäten der EU-Strategie zur Bekämpfung unerlaubter Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichter Waffen sowie dazugehöriger Munition aus dem Jahr 2018 verstärkt werden. Ferner schlägt die Kommission im Rahmen dieses Aktionsplans spezifische detaillierte Maßnahmen und eine Governance für Südosteuropa vor, die in enger Zusammenarbeit mit dem Hohen Vertreter und in Abstimmung mit den Partnern vorangebracht werden sollen.

Gegenstand: Die Harmonisierung des rechtlichen Umfelds, die Modernisierung der Verwaltungsstruktur und die Erleichterung des Aufbaus von Kapazitäten sowie die Erhöhung der Sicherheit der Bestände und die Reduzierung der Bestände sollen in Südosteuropa durchgesetzt werden. Die Strafverfolgungsmaßnahmen sollen durch die Erleichterung der operativen Zusammenarbeit, den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit bei ballistischen Analysen optimiert werden. Die Kommission verpflichtet sich, ihre Zusammenarbeit mit den südosteuropäischen Partnern zu vertiefen und entsprechende finanzielle Mittel bereitzustellen, um sie auf den erforderlichen Stand zu bringen. Im Einklang mit den folgenden Ausführungen beabsichtigt sie, die verfügbaren Mittel des Fonds für die innere Sicherheit und des Instruments für Heranführungshilfe zu mobilisieren und zweckgebunden einzusetzen, um die dringendsten Herausforderungen zu meistern. Gemeinsam mit dem Hohen Vertreter wird die Kommission einen Lenkungsausschuss der wichtigsten Durchführungspartner und Geber einberufen, dem Vertreter der Mitgliedstaaten, des Europäischen Auswärtigen Dienstes, der einschlägigen Organisationen der Vereinten Nationen (UNDP und UNODC) und der NATO angehören. Zusätzlich soll auf der Ebene der regionalen Strafverfolgungsbehörden, die Vielzahl der bestehenden Gremien gestrafft werden.

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Nicht-legislativer Akt: Am 24. Juli 2020 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über eine EU-Agenda und einen Aktionsplan zur Drogenbekämpfung 2021-2025 veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: In Anbetracht der Tatsache, dass dem Drogenkonsum ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden zuzuschreiben ist, sowie der indirekten negativen Auswirkungen, die der Drogenmarkt durch Verbindungen zu umfassenderen kriminellen Aktivitäten hat, hält es die Kommission für notwendig, eine solide neue EU-Drogenagenda aufzustellen. Die Verfügbarkeit von Drogen ist in der EU nach wie vor hoch, und die Öffentlichkeit hat Zugang zu einer Vielzahl von hochreinen und hochpotenten Drogen, was eine Strategie auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene erfordert.

Ziele: Die Mitteilung zielt darauf ab, die Bürger durch besser koordinierte Maßnahmen, welche eine wesentliche und messbare Auswirkung auf die Sicherheits- und Gesundheitsprobleme haben werden, zu schützen. Sie befasst sich ferner mit den direkten und indirekten Folgen des Drogenmarktes, einschließlich dessen Verbindungen zu Gewalt und anderen Formen der schweren Kriminalität, den damit verbundenen gesundheitlichen und gesellschaftlichen Problemen und den Umweltschäden. Da sich die Bedrohungen und Sicherheitsherausforderungen weiterentwickeln, sind die innere und die äußere Sicherheit zunehmend miteinander verknüpft. Daher erfordert der Schutz der EU-Bürger vor drogenbedingten Herausforderungen Kohärenz und gegebenenfalls eine enge Zusammenarbeit zwischen den Zielen der EU-Drogenagenda und dem außenpolitischen Handeln der EU. Aufbauend auf wissenschaftsgeleiteten, evidenzbasierten Antworten und der Förderung von Innovationen sind in der Forschung Anstrengungen erforderlich, um Prioritäten zu ermitteln, Synergien und Koordinierung zu erreichen und die Ergebnisse wirksam zu verbreiten. Die Intensivierung dieser Bemühungen um die Entwicklung, Einführung und Nutzung neuer Technologien soll zu einer besseren Überwachung, Analyse und Reaktion auf Trends und Bedrohungen auf den illegalen Drogenmärkten führen.

Gegenstand: Die Zerschlagung großer, hochriskanter Gruppen der organisierten Drogenkriminalität, die in den EU-Mitgliedstaaten operieren, soll die Sicherheit innerhalb der Union erhöhen. Hier ist es notwendig, die internationale Zusammenarbeit mit Drittländern oder Regionen sowie mit EU-Agenturen zu verstärken. Die verstärkte Aufdeckung des illegalen Großhandels mit Drogen und Drogenausgangsstoffen an den Ein- und Ausreisepunkten der EU soll sich insbesondere auf den Schmuggel von Drogen in die und aus der EU unter Nutzung der etablierten Handelskanäle konzentrieren. Geplant ist eine wirksame Überwachung der logistischen und digitalen Kanäle, die für den Vertrieb von Drogen in mittleren und kleinen Mengen genutzt werden, sowie die verstärkte Beschlagnahme von illegalen Substanzen, die über diese Kanäle geschmuggelt werden, in enger Zusammenarbeit mit dem Privatsektor. Ferner wird hervorgehoben, dass der Abbau der Drogenproduktion und -verarbeitung, die Verhinderung der Abzweigung von und des Handels mit Drogenausgangsstoffen für die illegale Drogenproduktion und die Ausmerzung des illegalen Anbaus die Gesundheits- und Sicherheitsrisiken sowie die Umweltschäden verringern können. Für die Prävention und Sensibilisierung ist es von entscheidender Bedeutung, die Aufnahme von Drogen zu verhindern, die Verbrechensverhütung zu verbessern und das Bewusstsein für die negativen Auswirkungen von Drogen auf Bürger und Gemeinschaften zu schärfen. Die Effizienz von Maßnahmen zur Risiko- und Schadensminimierung muss erhöht werden, um die Gesundheit von Drogenkonsumenten und der Öffentlichkeit zu schützen. Die Entwicklung eines ausgewogenen und umfassenden Konzepts für den Drogenkonsum in Haftanstalten durch die Verringerung der Nachfrage und die Einschränkung des Angebots soll schließlich die Kanäle unterbrechen, über die Drogen und andere illegale Gegenstände geliefert werden.

Gesundheitsschutz

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Nicht-legislativer Akt: Am 3. Februar 2021 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über Europas Plan gegen den Krebs veröffentlicht (Pressemitteilung) .

Problem: Zwar hat die EU bereits Maßnahmen zur Eindämmung des Tabakkonsums sowie zum Schutz vor Gefahrstoffen ergriffen, die sich positiv auf die Krebsbekämpfung ausgewirkt haben, doch gab es bisher keinen europäischen Aktionsplan, der ausdrücklich auf die häufigste Todesursache in der EU abzielt. In Anbetracht der Tatsache, dass Forschung und Innovation, wie z. B. die mRNA-Technologien, zusammen mit den digitalen Technologien das Verständnis der Krebsentstehung und -progression, der Prävention und der Diagnose dramatisch verbessert haben, bedarf es einer optimierten und unionsweiten Strategie, die die kollektive Kraft der EU mobilisiert, um Veränderungen zum Nutzen ihrer Bürgerinnen und Bürger voranzutreiben.

Ziele: Prävention, Früherkennung, Diagnose und Behandlung sowie die Lebensqualität von Krebskranken und -überlebenden bilden die vier Säulen des EU-Plans zur Krebsbekämpfung. In der Mitteilung unterstreicht die Kommission die Notwendigkeit, sich auf Forschung und Innovation zu konzentrieren, das Potenzial der Digitalisierung und neuer Technologien zu nutzen und Finanzinstrumente zur Unterstützung der einzelnen Mitgliedstaaten zu mobilisieren. Durch eine unionsweite Zusammenarbeit werden wichtige Fachkenntnisse und Ressourcen gemeinsam genutzt und Länder, Regionen und Städte mit weniger Wissen und Kapazitäten assistiert. Darüber hinaus soll der Plan Forscherinnen und Forscher helfen, Erkenntnisse zwischen kleinen und großen Mitgliedstaaten auszutauschen, und den Zugang zu wichtigen Gesundheitsdaten über die möglichen Ursachen von Krebs und vielversprechende Behandlungsmethoden ermöglichen. Medizinisches Personal und Krankenhäuser werden auf eine Fülle gemeinsamer Informationen zurückgreifen können. Letztendlich wird dadurch sichergestellt, dass alle Patienten in der EU von einer besseren Versorgung und Behandlung profitieren können.

Gegenstand: Im Rahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle soll 2021 ein neues Wissenszentrum für Krebs eingerichtet werden, das bei der Koordinierung wissenschaftlicher und technischer Initiativen zur Krebsbekämpfung auf EU-Ebene hilft, bewährte Verfahren zu verbreiten und Leitlinien zur Unterstützung neuer Maßnahmen im Rahmen des Krebsplans herauszugeben. Mit einer europäischen Initiative über bildgebende Verfahren in der Krebsmedizin wird die gemeinsame Nutzung anonymisierter Bilder einem breiten Spektrum von Akteuren aus dem Ökosystem von Krankenhäusern, Forschern und Innovatoren zugänglich gemacht. Der Europäische Plan zur Krebsbekämpfung wird die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Ausweitung der Routineimpfung gegen humane Papillomviren finanziell unterstützen. Weitere Maßnahmen umfassen die Schaffung einer "tabakfreien Generation" durch die Überarbeitung der Richtlinien über Tabakerzeugnisse und Tabakbesteuerung und des Rechtsrahmens für den grenzüberschreitenden Erwerb von Tabakwaren sowie die Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften über die Besteuerung von Alkohol und den grenzüberschreitenden Erwerb von Alkoholprodukten. Die Verringerung des schädlichen Alkoholkonsums durch die Unterstützung des Aufbaus von Kapazitäten und bewährten Verfahren sowie die Verringerung der Exposition junger Menschen gegenüber der Online-Vermarktung und -Werbung für alkoholische Erzeugnisse soll umgesetzt werden. Die Optimierung des EU-Krebsfrüherkennungsprogramms und des Europäischen Krebsinformationssystems zur Ermöglichung, Überwachung und Bewertung der Krebsfrüherkennung ist ab 2021 geplant. Um sicherzustellen, dass Kinder Zugang zu rascher und optimaler Erkennung, Diagnose, Behandlung und Pflege haben, soll die Initiative "Hilfe für Kinder mit Krebs“ ins Leben gerufen werden; außerdem soll ein Register für Krebsungleichheiten eingerichtet werden, um Trends bei den wichtigsten Krebsdaten zu erfassen und Ungleichheiten zwischen den Mitgliedstaaten und Regionen aufzuzeigen.

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Nicht-legislativer Akt: Am 25. November 2020 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über eine Arzneimittelstrategie für Europa veröffentlicht (Pressemitteilung) .

Problem: Sichere, wirksame und erschwingliche Arzneimittel sind für das reibungslose Funktionieren der Gesundheitssysteme in der EU unerlässlich. Obwohl neue Arzneimittel, Impfstoffe und Behandlungen dazu beigetragen haben, einige der wichtigsten Krankheitsursachen und lebensbedrohlichen Krankheiten zu bekämpfen, können nicht alle Patienten von den modernen Innovationen profitieren, weil einige Arzneimittel nicht für alle Bürgerinnen und Bürger der Union verfügbar sind. Die Kommission hält es daher für notwendig, eine starke, wettbewerbsfähige und umweltfreundliche Industrie zu schaffen, die den Patienten zugutekommt und die das Potenzial der digitalen Transformation von Gesundheit und Pflege nutzt, welche wiederum durch technologische Fortschritte in Bereichen wie künstliche Intelligenz und Computermodellierung vorangetrieben wird.

Ziele: In der Mitteilung wird vorgeschlagen, neben einem gut funktionierenden Binnenmarkt für Arzneimittel auch gut funktionierende internationale Lieferketten zu schaffen, und zwar durch ein Konzept, das den gesamten Lebenszyklus pharmazeutischer Produkte von der Herstellung bis zum Vertrieb, Verbrauch und zur Entsorgung abdeckt. Bei gleichzeitiger Stärkung der globalen Wettbewerbsfähigkeit des Sektors soll die Qualität und Sicherheit von Arzneimitteln gewährleistet werden. Die Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten und des Europäischen Wirtschaftsraums im Rahmen des europäischen Netzes für die Regulierung von Arzneimitteln soll sicherstellen, dass die Patienten Zugang zu hochwertigen, wirksamen und sicheren Arzneimitteln haben. Aufbauend auf den gemeinsamen Werten des allgemeinen Zugangs zu einer qualitativ hochwertigen Versorgung, der Gerechtigkeit und der Solidarität sollen die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft der pharmazeutischen Industrie der EU unterstützt werden. Dementsprechend wird die EU eine offene strategische Autonomie entwickeln und robuste Lieferketten, auch in Krisenzeiten, sicherstellen.

Gegenstand: Die Förderung von Investitionen und die Koordinierung von Forschung, Entwicklung, Herstellung, Einsatz und Verwendung neuartiger Antibiotika soll von der neuen EU-Behörde für gesundheitliche Notfälle übernommen werden. Die Überarbeitung der Rechtsvorschriften für Kinderarzneimittel und Arzneimittel für seltene Krankheiten mit dem Ziel, die Therapielandschaft zu verbessern und durch maßgeschneiderte Anreize den Mangel zu beheben, ist für 2022 geplant worden. Gemeinsame Sitzungen der bestehenden Ausschüsse von Regulierungsbehörden, Gremien für die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) und Kostenträgern, an denen die Hauptakteure der Entwicklung, Zulassung und des Zugangs zu Arzneimitteln beteiligt sind, sind für einen lebenszyklusorientierten Ansatz und eine bessere Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit erforderlich. Auf der Grundlage des gegenseitigen Lernens und des Austauschs bewährter Praktiken in Bezug auf die Preis-, Zahlungs- und Beschaffungspolitik sollen die Erschwinglichkeit und Kosteneffizienz von Arzneimitteln sowie die Nachhaltigkeit der Gesundheitssysteme verbessert werden. Investitionen in Qualifikationen werden priorisiert, um die Verfügbarkeit von qualifizierten Arbeitskräften und deren Anpassungsfähigkeit durch die NextGenerationEU, die neue Fazilität für Konjunkturbelebung und Widerstandsfähigkeit und durch Verpflichtungen im Rahmen des Pakts für Qualifikationen zu unterstützen. Die Verbesserung des Dialogs zwischen den Regulierungsbehörden und anderen relevanten Behörden im Bereich der Arzneimittel und Medizinprodukte wird die Zusammenarbeit bei der Generierung von Erkenntnissen in ihren jeweiligen Bereichen verstärken. Die Unterstützung von Kooperationsprojekten, die Akteure zusammenbringen, um die Nutzung von Hochleistungsrechnern und künstlicher Intelligenz in Verbindung mit EU-Gesundheitsdaten für pharmazeutische Innovationen voranzutreiben. Weitere Maßnahmen umfassen die Zusammenarbeit mit der EMA und dem Netz der nationalen Regulierungsbehörden, um die Konvergenz der Rechtsvorschriften zu fördern und den Zugang zu sicheren, wirksamen, hochwertigen und erschwinglichen Arzneimitteln weltweit zu gewährleisten.

Weiterführende Publikationen

A European Way of Life?!

Liska Wittenberg

In: Robert Stüwe / Liska Wittenberg (Hrsg.): ZEI Future of Europe Observer, Von der Leyen: Europe’s New Deal Despite Corona?, Bd. 8 Nr. 1 April 2020, p. 12-13.

Diese Ausgabe des ZEI Future of Europe Observer bildet den Auftakt für das neu ausgerichtete Forschungsprojekt des ZEI zu den jährlichen Arbeitsprogrammen der Europäischen Kommission. Das ZEI-Projekt baut auf der bisherigen Arbeit des ZEI zur Juncker-Kommission auf. Zur Veranschaulichung des Stands einzelner Gesetzesmaßnahmen der EU soll die ZEI-Monitor-Ampel dienen. Im vorliegenden Heft analysieren unsere Research Fellows die sechs politischen Prioritäten der von der Leyen-Kommission und werfen einen Blick auf die anstehenden Aufgaben.

Identität und Weltfähigkeit. Sichtweisen aus einem unruhigen Europa.

Ludger Kühnhardt

Baden‐Baden: Nomos, 2020, Schriften des Zentrum für Europäische Integrationsforschung, Band 80, 744 Seiten, ISBN 978‐3‐8487‐6303‐0.

Die Zusammenhänge zwischen Fragen der Identität und der vielschichtigen globalen Transformation waren, weit über Europa hinaus, selten so  offenkundig wie im zweiten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts. Die Suche nach Identitätsklärungen stand – und steht auch weiterhin – im Kern der multiplen europäischen Krisenphänomene. Gleichzeitig war – und ist – die Europäische Union mit der Aufgabe konfrontiert, strategisch sprechen und handeln zu lernen hinsichtlich ihrer Rolle in der Welt. In der Rückschau zeigt sich, wieder einmal, dass und wie Krisen Auslöser einer vertieften und weiterführenden Reflexion über die politische Bedeutung und Zielrichtung der Europäischen Union und der Integrationsidee selbst waren. Professor Ludger Kühnhardt, Direktor am Zentrum für Europäische Integrationsforschung (ZEI) der  Universität Bonn ordnet in diesem Band seine Standpunkte, Sichtweisen und Stellungnahmen aus dem Jahrzehnt 2010 bis 2020.

The Juncker Commission: "Towards a New Policy on Migration"

Liska Wittenberg

In: Robert Stüwe / Thomas Panayotopoulos (eds.): The Juncker Commission. Politicizing EU Policies (Schriften des Zentrum für Europäische Integrationsforschung, Vol. 79), Nomos, Baden-Baden 2020, p. 169-181.

Das primäre Erkenntnisinteresse des Buches besteht darin, Strategien der Europäischen Kommission beim Umgang mit dem Phänomen der Politisierung in der EU‐Gesetzgebung zu erforschen. In einer Fallstudie zur Amtszeit von Präsident Jean‐Claude Juncker analysieren die Autoren des Sammelbandes, wie die EU‐Kommission zwischen 2014 und 2019 bestimmte politische Schwerpunkte gesetzt hat, um ihre Agenda voranzutreiben. Gegenstand der Analyse sind die zehn politischen Prioritäten der Juncker‐Kommission aus den jährlichen Arbeitsprogrammen seit 2014. Ausgangspunkt der Studie ist das von Juncker proklamierte Selbstverständnis als „politischer Kommission“. Die Bewertung der „Politisierung“ integrationspolitischer Vorhaben fällt dabei ambivalent aus: Auf der einen Seite hat die Juncker Kommission politisierte Themen gezielt aufgegriffen und als Gelegenheiten zur politischen Führung sowie zur Schärfung des eigenen institutionellen Profils genutzt. Auf der anderen Seite sah sich die EU‐Kommission zuweilen gezwungen, bei Krisen und Kontroversen Schadensbegrenzung zu betreiben.

Europe´s Migration Policy Towards the Mediterranean. The Need of Reconstruction of Policy-Making

Marvin Andrew Cuschieri

 ZEI Discussion Paper C 168 / 2007

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