Priorität 2 - Ein Europa für das digitale Zeitalter

Prio2_Digitalisierung
© European Union, 2021

Datenschutz  

Besserer Zugang zu Waren und digitalen Dienstleistungen

Optimale Rahmenbedingungen für digitale Netze und Dienstleistungen

Digitale Wirtschaft als Wachstumsmotor

Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2024

Ein sicheres Umfeld für den ökologischen und digitalen Wandel

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Legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 114 und Artikel 191 AEUV, 1. Quartal 2024.

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Nicht legislativ, 1. Quartal 2024.

Künstliche Intelligenz im Dienste von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Europa

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Legislativ und nicht legislativ, 1. Quartal 2024.

Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2023

Kritische Rohstoffe

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 13. November 2023 wurde der Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen und zur Änderung der Verordnungen EU) 168/2013, (EU) 2018/858, 2018/1724 und (EU) 2019/1020angenommen. (Pressemitteilung). In den vereinbarten Richtwerten ist festgelegt, dass die EU bis 2030 in der Lage sein sollte, hinsichtlich ihres jährlichen Verbrauchs an strategischen Rohstoffen 10 Prozent selbst zu gewinnen, 40 Prozent zu verarbeiten und 25 Prozent zu recyceln.

Vorschlag: Am 16. März 2023 hat die Kommission einen Vorschlag zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen und zur Änderung der Verordnungen (EU) 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1724 und (EU) 2019/1020 veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Die EU ist bei der Versorgung von kritischen Rohstoffen fast ausschließlich auf große Mengen an Einfuhren aus Drittländern angewiesen. Diese kritischen Rohstoffe werden in den Sektoren der erneuerbaren Energien, digitalen Industrien, Verteidigung sowie Gesundheit benötigt. Sie sind daher für die strategischen Ziele der EU unerlässlich. Eine Störung der Versorgung mit wichtigen Rohstoffen würde den Binnenmarkt und die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU gefährden.

Ziel: Erstens soll er die verschiedenen Stufen der europäischen Wertschöpfungskette für wichtige Rohstoffe von der Gewinnung bis zum Recycling stärken. Zweitens sollen die Einfuhren von kritischen Rohstoffen in die EU diversifiziert und deren strategische Abhängigkeit verringert werden. Drittens sollte der Vorschlag die Fähigkeit der EU verbessern, Risiken bei Unterbrechungen der Rohstoff-Versorgung zu mindern. Viertens sollte ein hohes Umweltschutzniveau u.a. durch die Verbesserung der Kreislaufwirtschaft gewährleistet werden. Der Vorschlag steht im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal und dem europäischen Klimagesetz.

Gegenstand: Zunächst befürwortet der Vorschlag die Erstellung einer regelmäßig aktualisierten Liste strategischer bzw. kritischer Rohstoffe, die für die EU-Wirtschaft von großer Bedeutung sind. Zur Diversifizierung der Versorgungskette sollten strategische Projekte zum gegenseitigen Nutzen u.a. in Drittländern mit aufstrebenden Märkten entwickelt werden. Die EU wird einen Club für kritische Rohstoffe für alle gleichgesinnten Länder einrichten, die globale Lieferketten entwickeln wollen. Der Club sollte die Welthandelsorganisation (WTO) stärken und ihr Netzwerk für nachhaltige Investitionsförderung und Freihandelsabkommen ausbauen. Alle neuen Projekte sollten Nachhaltigkeitsziele beinhalten, die den Umweltschutz und sozial verantwortliche Praktiken gewährleisten. Was das Recycling betrifft, so legt der Vorschlag den Schwerpunkt auf Metalle als endlos wiederverwendbare kritische Rohstoffe. Da das Recycling den Bedarf an Erstgewinnung und –verarbeitung verringert, ermöglicht eine solche Strategie im Rahmen des grünen Wandels zu einer Kreislaufwirtschaft überzugehen. Um die EU-weite Zusammenarbeit zu stärken, werden Mitgliedstaaten aufgefordert, eine nationale Behörde einzurichten, die für Projekte im Bereich Rohstoffe zuständig ist. Diese zuständige nationale Behörde soll mit ausreichend Personal und Ressourcen ausgestattet werden. Sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Kommission sollen dabei helfen, Zugang zu finanzieller und administrativer Unterstützung zu gewähren. Die Mitgliedstaaten sollten die Rückgewinnung von wichtigen Rohstoffen aus mineralischen Abfällen fördern, indem sie die Verfügbarkeit von Informationen verbessern und rechtliche, wirtschaftliche und technische Hindernisse beseitigen. Neben der Zusammenarbeit auf Unionsebene empfiehlt der Vorschlag auch die Koordinierung und Zusammenarbeit mit der Industrie und den privaten Akteuren. Große Unternehmen sollten die Ziele dieses Vorschlags unterstützen, indem sie ihre Lieferketten überprüfen und ihren Vorständen entsprechend Bericht erstatten.

KMU-Entlastung

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Nicht-legislativer Akt: Am 12. September 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Mitteilung über ein KMU-Entlastungspaket (Pressemitteilung).

Problem: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind mit erheblichen Unsicherheiten, Angebotsengpässen, Arbeitskräftemangel und nicht immer fairem Wettbewerb konfrontiert. Volatilität und die Unvorhersehbarkeit des derzeitigen wirtschaftlichen Umfelds erschweren die Geschäftstätigkeit von KMU. In den Jahren 2021 hatten sie teilweise Schwierigkeiten neue Beschäftigte einzustellen, um die stark gestiegene Nachfrage zu befriedigen. Darüber hinaus waren sie mit höheren Energiekosten infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine konfrontiert, während die rasch steigenden Rohstoffpreise zusätzlichen Druck auf kleine Unternehmen ausübten. Durch steigende Zinssätze wurde auch der Zugang von KMU zu Finanzmitteln erschwert.

Ziel: Mit dem KMU-Entlastungspaket will die Europäische Kommission kurzfristig Abhilfe schaffen, die längerfristige Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit von KMU stärken und ein faires und KMU-freundliches Unternehmensumfeld fördern. Das Paket soll dabei helfen die Erholung der KMU zu konsolidieren und ihr Potential voll auszuschöpfen, damit sie weiterhin zum langfristigen Wohlstands Europas beitragen können. Das Paket soll dazu beitragen, dass Berichtspflichten verringert, Steuern vereinfacht und die Liquidität sowie die Internationalisierung von KMU gefördert wird.

Gegenstand: Laut einer Umfrage des Eurobarometers gehören für 55 Prozent der KMU Verwaltungsaufwand oder regulatorische Hindernisse zu den größten Problemen, weshalb die Kommission bestrebt ist die Verwaltungskosten erheblich zu verringern. Dabei soll das Potential des „One in, one out“-Konzepts, das dafür sorgt, dass Verwaltungskosten in einem bestimmten Politikbereich ausgeglichen werden, voll ausgeschöpft werden. Darüber hinaus komme den Mitgliedsstaaten eine Schlüsselrolle dabei zu, wenn es darum geht, sicherzustellen, dass die nationalen Rechtsvorschriften, einschließlich Maßnahmen zur Umsetzung des EU-Rechts, den Grundsatz „Vorfahrt für KMU“ unterstützen und den Verwaltungsaufwand für KMU zu verringern. Des Weiteren arbeitet die Kommission zusammen mit den Mitgliedsstaaten daraufhin, dass Onlineverfahren und das „Once Only Technical System (OOTS)“ eingeführt werden. Dies soll den grenzüberschreitenden Austausch wichtiger Dokumente zwischen öffentlichen Verwaltungen ermöglichen und verhindern, dass KMU in verschiedenen Mitgliedsstaaten Dokumente erneut einreichen müssen. Generell sollen weitere Digitalisierungsmaßnahmen wie etwa das Pilotprojekt zu europäischen Sozialversicherungsausweis (ESSPASS) eingeführt werden, um die Interaktion zwischen mobilen Bürgern und im Ausland tätigen Unternehmen, insbesondere KMU, mit nationalen Behörden im Bereich der sozialen Sicherheit zu erleichtern. Auch die Schaffung eines elektronischen Formats (e-Declaration) für die Erklärung der Entsendung von Arbeitnehmern soll den Verwaltungsaufwand und die Befolgungskosten für Arbeitgeber erheblich verringern. Insgesamt soll zudem der Einsatz digitaler Tools und Verfahren im EU-Gesellschaftsrecht ausgeweitet werden. Ein EU-Gesellschaftszertifikat und die Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung bei der Gründung von Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten soll den Unternehmen eine Verringerung des administrativen Aufwands um geschätzte 437 Millionen Euro jährlich bringen. Insgesamt sollen bis 2030 90 Prozent der KMU, mit dem Politikprogramm der digitalen Dekade, eine grundlegende digitale Identität erreichen. Durch eine KMU-Unterstützung im Rahmen von EU-Finanzierungsprogrammen, die bis 2027 mehr als 200 Milliarden Euro erreichen soll, sollen KMU außerdem Zugang zu einer breiten Palette an finanzieller Förderung haben. Alles in allem enthält das Entlastungspaket einen Vorschlag für eine Verordnung über Zahlungsverzug, einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Steuervereinfachung für KMU und eine Reihe von Maßnahmen, um KMU ihre Tätigkeit zu erleichtern, ihren Zugang zu Finanzmitteln und qualifizierten Arbeitskräften zu verbessern und sie während ihres gesamten Lebenszyklus zu unterstützen.

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Vorschlag: Am 12. September 2023 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Aufgrund von Asymmetrien in der Verhandlungsmacht zwischen großen Kunden (Schuldner) und kleineren Lieferanten (Gläubiger) und Unzulänglichkeiten des derzeitigen EU-Rechtsrahmens, der Richtlinie 2011/7/EU, besteht eine Praxis der Zahlungsverzögerung, die insbesondere den Cashflow von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) beeinträchtigt und die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit von Lieferketten in der EU schwächt. Dieses Problem beeinträchtigt nicht nur die Liquidität und finanzielle Stabilität der Unternehmen, sondern hemmt auch Wachstum und Innovation. Ferner haben sich die derzeitigen Mechanismen zur Lösung dieses Problems als unzureichend erwiesen, was zu einem fragmentierten und uneinheitlichen Ansatz in den Mitgliedstaaten geführt hat.

Ziel: Durch die vorgeschlagene Zahlungsrichtlinie sollen die Mängel dahingehend behoben werden, dass die Zahlungsdisziplin aller betroffenen Akteure (öffentliche Stellen, Großunternehmen und KMU) verbessert wird und die Unternehmen vor negativen Auswirkungen von Zahlungsverzögerungen im Geschäftsverkehr geschützt werden. Dies soll durch die Einführung eines umfassenden und harmonisierten Regelwerks gelingen. Insbesondere KMU machen 99 Prozent der europäischen Unternehmen aus und sind daher eine entscheidende treibende Kraft für den ökologischen und den digitalen Wandel in Europa. Es soll sichergestellt werden, dass alle Mitgliedstaaten über Mindestvorschriften zur Verhinderung von Zahlungsverzug, über wirksame Durchsetzungs- und Abschreckungsmaßnahmen sowie über geeignete Rechtsbehelfe verfügen.

Gegenstand: Jedes Jahr werden in der EU ca. 18 Milliarden Rechnungen ausgestellt. Deshalb sind zuverlässige Zahlungsströme notwendig, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft und insbesondere der KMU zu stärken. Mit der neuen Verordnung soll der aktuell unzulängliche EU-Rechtsrahmen, die Zahlungsverzugsrichtlinie aus dem Jahr 2011, ersetzt werden. Durch die neue Verordnung soll bei B2B-Geschäftsvorgängen eine strengere Obergrenze für Zahlungen von 30 Tagen eingeführt und dadurch bestehende Unklarheiten und Ausnahmen beseitigt werden. Auch für Überprüfungs- oder Abnahmeverfahren soll eine Höchstdauer von 30 Tagen (ohne Ausnahmeregelungen) gelten. Sollte dies nicht eingehalten werden, dann sollen Verzugszinsen automatisch erhoben und somit das Konzept des „Anspruchs“ abgeschafft werden. Zudem soll es eine pauschale Entschädigung für jede verspätet durchgeführte Transaktion geben. Die Entschädigung soll 50 Euro betragen, um der Inflation Rechnung zu tragen. Zur Durchsetzung des Gesetzes sollen die EU-Mitgliedsstaaten Stellen benennen, die befugt sind, Verwaltungssanktionen zu verhängen und die Namen von Zuwiderhandelnden zu veröffentlichen. Zudem sollen sich die EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichten, ein nationales Mediationssystem zur Beilegung von Zahlungsstreitigkeiten im Geschäftsverkehr einzurichten und das Problem der unlauteren Vertragsklauseln und –praktiken im nationalen Recht zu regeln. Darüber hinaus sollen die EU-Mitgliedsstaaten die Verfügbarkeit von Schulungen in den Bereichen Kreditmanagement und Finanzwesen, einschließlich digitaler Zahlungsinstrumente für KMU, fördern. Darüber hinaus wird in dem Vorschlag betont, wie wichtig es ist, digitale Instrumente für eine wirksame Durchsetzung zu nutzen und sicherzustellen, dass Instrumente für das Kreditmanagement und Schulungen zur finanziellen Allgemeinbildung für KMU verfügbar und zugänglich sind.

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Proposal: On 12th September 2023 the European Commission published a Proposal for a Council Directive establishing a Head Office Tax system for micro, small and medium sized enterprises, and amending Directive 2011/16/EU (press release).

Problem: EU businesses increasingly operate across borders in the internal market, but the current tax framework in the EU consists of 27 different corporate tax systems. This multiplicity of rules results in fragmentation and presents a serious impediment to business activity. Indeed, cross-border businesses face high tax compliance costs in the internal market, as they must comply with various legal frameworks. This is particularly the case for SMEs, for whom these costs are proportionately much higher. Moreover, the existing disparities between member states create mismatches that can lead to double (non-)taxation. These problems are common to all member states and cannot be effectively addressed through individual national actions.

Objective: The objective of this Proposal is to introduce a simplified ‘Head Office Taxation’ system, allowing SMEs to calculate the taxable results of their permanent establishments (PE) based on the taxation rules of the member state of their head office, while the applicable tax rates remain those of the member state(s) where the PEs are located. This initiative aims to alleviate the regulatory burdens and compliance costs for SMEs and tax administrations, fostering more cross-border activities and stimulating investment and growth within the internal market. Correspondingly, the Proposal seeks to secure the cash flow of SMEs and simplify their business operations, especially for those in the initial stages of expansion.

Subject Matter: To remedy tax uncertainty and the difficulty in complying with the rules of an unknown tax system when operating in (an)other member state(s), the European Commission proposes that the taxable result of permanent establishments should be computed on the basis of the rules of the member state where the Head Office (headquarters of the SME) is resident for tax purposes. This would also mean that the principles governing the attribution of income to a permanent establishment, set out in the applicable bilateral convention for the avoidance of double taxation between the member state of the permanent establishment and the member state of the Head Office, would also continue to apply. To prevent abusive tax practices, specific anti-tax abuse rules are designed, for example to address the tax avoidance risks associated with transferring the tax residence of an SME, and thus to avoid that the location of the head office is determined on the basis of tax motives. Another aspect of the Proposal involves that SMEs that derive income from international shipping activities covered by a tonnage tax regime should be excluded from opting into the SME simplification rules in respect of such income attributed to a permanent establishment. This exclusion would avoid additional complication, which would be expected to arise from the interaction between the SME tax simplification framework and tonnage tax regimes. The proposal aims to provide significant procedural simplification, thus a one-stop-shop should be put in place, whereby the tax filing, tax assessments and the collection of the tax due by the permanent establishment(s) would be dealt with through a single tax authority (‘filing authority’), i.e. the tax authority in the member state of the head office. In addition, in order to allow SME businesses to directly enjoy the benefits of the internal market without incurring an unnecessary additional administrative burden, information on the tax provisions set out in this Directive should be made accessible through the Single Digital Gateway (‘SDG’) in accordance with Regulation (EU) 2018/1724 . The SDG should provide a one-stop-shop for cross-border users for the online provision of information, procedures and assistance services relevant to the functioning of the internal market. As the proper implementation of the proposed rules in each member state is critical for the protection of other member states’ tax base, such implementation and enforcement should be monitored by the Commission.

Virtuelle Welten

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Nicht-legislativer Akt: Am 11. Juli 2023 hat die Kommission eine Mitteilung zu einer EU-Initiative für das Web 4.0 und virtuelle Welten: mit Vorsprung in den nächsten technologischen Wandel veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Der Übergang zum Web 4.0, der durch eine nahtlose Vernetzung von allem gekennzeichnet ist, stellt die Europäische Union vor große Herausforderungen und Chancen. Virtuelle Welten, die ein entscheidendes Element dieses Übergangs darstellen, sind aufgrund des raschen technologischen Fortschritts und der verbesserten Konnektivitätsinfrastruktur technisch und wirtschaftlich realisierbar geworden. Dieser Übergang bringt jedoch auch Risiken mit sich, die angegangen werden müssen, was die Notwendigkeit eines umfassenden Konzepts zur Bewältigung der Auswirkungen virtueller Welten auf Europas digitale Dekade unterstreicht.

Ziel: Web 4.0 und virtuelle Welten sollten so gestaltet werden, dass sie die Werte, Grundsätze und Grundrechte der EU widerspiegeln. Ziel ist es, ein Umfeld zu schaffen, in dem sich der Einzelne sicher und selbstbewusst fühlen kann und in dem seine Rechte als Nutzer, Verbraucher, Arbeitnehmer oder Schöpfer geachtet werden. Die Kommission ist bestrebt, ein Web 4.0 zu fördern, das offene, verteilte Technologien und Standards für die Interoperabilität zwischen Plattformen und Netzen einsetzt und die Wahlfreiheit der Nutzer gewährleistet. Der Schwerpunkt liegt auf Nachhaltigkeit, Integration und Zugänglichkeit als Kernkomponenten technologischer Entwicklungen. Die Initiative zielt darauf ab, den EU-Binnenmarkt, die kulturelle Vielfalt, die starke industrielle Basis und den soliden Rechtsrahmen der EU zu nutzen, um Europas Führungsrolle, Wettbewerbsfähigkeit und technologische Souveränität in diesem sich rasch entwickelnden Bereich zu stärken.

Gegenstand: In wirtschaftlicher Hinsicht bieten virtuelle Welten erhebliche Chancen für industrielle Ökosysteme in der EU. Es wird erwartet, dass die Weiterentwicklung virtueller Welten intelligente, widerstandsfähige und vernetzte Abläufe in allen Branchen fördern wird. Sie wird auch Raum für die Schaffung und Monetarisierung von Inhalten und innovativen Geschäftsmodellen bieten, insbesondere in Sektoren wie der Automobilindustrie, der fortschrittlichen Fertigung und der Logistik. Der EU-Rechtsrahmen, wie z. B. das Gesetz über digitale Dienste, das Gesetz über digitale Märkte und die allgemeine Datenschutzverordnung, wird weiterhin gelten und weiterentwickelt werden, um diesen Übergang zu unterstützen. In der Mitteilung werden drei zentrale Maßnahmen vorgeschlagen. Erstens konzentriert sich die Förderung der Entwicklung von Fertigkeiten für die Technologien der virtuellen Welt auf die Verbesserung der Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für den Umgang mit Technologien der virtuellen Welt und deren Entwicklung erforderlich sind. Besonderes Augenmerk wird auf die Förderung der Inklusion gelegt, indem Initiativen zur Entwicklung von Fähigkeiten auf Frauen, Mädchen und Schöpfer von digitalen Inhalten ausgerichtet werden. Zweitens wird durch die Förderung von Leitprinzipien für virtuelle Welten unterstrichen, wie wichtig es ist, virtuelle Welten zu entwickeln, die für alle Nutzer sicher und vorteilhaft sind, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Gesundheit und dem Wohlbefinden von Kindern liegt. Die Grundsätze umfassen verschiedene Aspekte wie Wahlfreiheit, Nachhaltigkeit, Transparenz und Einbeziehung. Die Kommission plant, die Forschung durch Programme wie Horizon Europe zu unterstützen, um die Auswirkungen virtueller Welten auf die geistige und körperliche Gesundheit zu untersuchen, insbesondere bei Kindern, um sicherzustellen, dass virtuelle Umgebungen dem Wohlbefinden der Nutzer förderlich sind. Drittens zielt die Entwicklung einer "Toolbox für virtuelle Welten" darauf ab, der breiten Öffentlichkeit umfassende Leitlinien für den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit virtuellen Welten an die Hand zu geben. Diese Toolbox wird Ressourcen und Informationen über die Verwaltung von virtuellen Identitäten und Vermögenswerten, die Gewährleistung von Datenschutz und Privatsphäre, das Verständnis von Verbraucherrechten und die Sicherheit angesichts von Bedrohungen der Cybersicherheit enthalten. Sie wird sich auch mit der Herausforderung der Online-Desinformation befassen, indem sie Instrumente zur Überprüfung von Inhalten bereitstellt und die Nutzer in die Lage versetzt, vertrauenswürdige Informationen zu erstellen. Im geschäftlichen Kontext zielt die Strategie darauf ab, die technologischen Fähigkeiten der EU zu stärken und die Einführung neuer Geschäftsmodelle und Lösungen zu fördern. Die EU plant, Vorzeigeprojekte wie das European CitiVerse und den European Virtual Human Twin zu unterstützen, um öffentliche Dienstleistungen durch virtuelle Welten zu verbessern. Schließlich sieht die Governance-Strategie die Einrichtung von Expertengruppen und Foren vor, die den Austausch bewährter Verfahren erleichtern und sich mit den Herausforderungen und Chancen von virtuellen Welten und Web 4.0 befassen.

Patentlizenzierungspaket

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Proposal: On the 27th of April 2023, the European Commission published a Proposal for a Regulation on compulsory licensing for crisis management and amending Regulation (EC) 816/2006 (press release).

Problem: Patent rights are fundamental in supporting EU innovation and creating an investment-conducive environment. However, the pandemic highlighted the need to strike a balance between preserving patent rights and ensuring swift access to crucial health products and technologies during crises, even when voluntary agreements are absent. This scenario has underscored the importance of an effective mechanism like compulsory licensing, which allows governments to permit third parties to use a patent without the authorisation of the rights-holder under specific conditions. These conditions are pivotal in complementing the EU's efforts to improve its resilience to crises, ensuring access to essential products, particularly when voluntary agreements are not available or suitable.

Objective: The primary objective of this initiative is to establish an efficient compulsory licensing scheme within the Internal Market for effective crisis management. This scheme aims to enable the European Union to rely on compulsory licensing in the context of EU crisis instruments. It intends to introduce a system that provides a swift and appropriate response to crises while ensuring the free movement and supply of critical products subject to compulsory licensing within the Internal Market. The scheme is designed to complement existing EU crisis instruments and adhere to international obligations, reflecting a dual role: incentivising voluntary agreements and enabling the manufacturing of necessary products in the absence of such agreements. It emphasizes safeguarding intellectual property rights while ensuring timely access to crisis-relevant products.

Subject Matter: The procedure for initiating a Union compulsory licence includes public notification in the Official Journal of the European Union and consultations with relevant advisory bodies. The Commission, aided by these bodies, strives to identify the necessary intellectual property rights and rights-holders. In urgent cases, licences can be initially granted based on the non-proprietary name of the product, with a commitment to identify all relevant rights and holders as soon as possible. The Regulation also specifies the content of the Union compulsory licence. It must include information about the intellectual property rights involved, the rights-holder, the licensee, and the crisis-relevant product. Furthermore, the licensee is obliged to pay adequate remuneration to the rights-holder, determined by the Commission. This remuneration should consider the economic value of the exploitation, any public support received by the rights-holder, the extent of amortization of development costs, and humanitarian circumstances. Significantly, the Regulation mandates that products manufactured under a Union compulsory licence are strictly for the internal market, prohibiting their export. Customs authorities are tasked with ensuring compliance with this rule, using risk analysis to identify and control the distribution of such products. Moreover, the document stipulates a relationship of good faith between the rights-holder and licensee, expecting both parties to work towards the successful implementation of the Union compulsory licence. The Commission may intervene to facilitate this cooperation and ensure the licence fulfils its objective. The Commission is also authorized to review and adapt the conditions of the Union compulsory licence to changing circumstances. This includes the possibility of terminating the licence if the conditions that warranted its issuance no longer exist or if the licensee fails to comply with the obligations. To enforce compliance, the Commission can impose fines and periodic penalty payments on both the rights-holder and the licensee for failures in fulfilling their obligations under the regulation.

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Proposal: On the 27th of April 2023, the European Commission published a Proposal for a Regulation on standard essential patents and amending Regulation (EU)2017/1001 (press release).

Problem: SEPs are patents that protect technology essential to a standard and are fundamental to the standardisation process, which significantly contributes to industrial innovation and competitiveness. Standardisation plays a pivotal role in industrial innovation and competitiveness, resting on advanced technologies that demand substantial research and development. In many standards development organisations (SDOs), companies and individuals can patent their technical contributions to a standard, known as standard-essential patents (SEPs). For a patented technology to be included in a standard, SDOs typically require the patent holder to commit to licensing their patents to others (implementers) on fair, reasonable, and non-discriminatory (FRAND) terms and conditions. If a patent holder refuses this commitment, their technology cannot be included in the standard. Corresponding rules need to be created by the EU.

Objective: The proposed Regulation has several overarching objectives: Firstly, ensuring that end users, including small businesses and EU consumers, benefit from products based on the latest standardised technologies. Secondly, making the EU attractive for standards innovation, and thirdly, encouraging both SEP holders and implementers to innovate within the EU, and to make and sell products both within the EU and in non-EU markets. The Proposal aims to incentivise European firms' participation in the standard development process and the broad implementation of such standardised technologies. The initiative seeks to provide detailed information on SEPs and existing FRAND terms and conditions to facilitate licensing negotiations, raise awareness of SEP licensing in the value chain, and establish an alternative dispute resolution mechanism for setting FRAND terms and conditions.

Subject Matter: The Proposal discusses the need for an EU-wide approach to SEP licensing, noting the inefficiencies and disparities that could arise from varied national solutions. It argues that a unified strategy would lead to more efficient and cost-effective processes for stakeholders, such as having a single register for SEPs, a unified methodology for essentiality checks, and a streamlined FRAND determination process. This approach would harmonize procedures across the EU, facilitating the work of national courts and the future Unified Patent Court. The preferred option stated in the Proposal combines voluntary guidance, a SEP register with essentiality checks, a FRAND determination procedure, and an aggregate royalty determination for SEPs. This approach aims to reduce information asymmetry between SEP holders and implementers and decrease the costs and duration of SEP dispute settlements.
The Proposal further highlights the creation of a competence centre within the European Union Intellectual Property Office (EUIPO) to administer SEP databases, registers, and essentiality and FRAND determination procedures. The competence centre will provide training, support, and advice on SEPs, especially to small and medium-sized enterprises (SMEs), and raise awareness of SEP licensing. The Proposal includes detailed provisions for notifying standards and aggregate royalty registration of SEPs, expert opinions on aggregate royalties, and other relevant information related to SEPs. It aims to establish a one-stop shop for stakeholders needing information on SEPs and SEP licensing. The Horizontal Guidelines provide directives for standards development organisations (SDOs) to ensure compliance with EU competition laws. These guidelines emphasize unrestricted participation in the standard-setting process, transparency in the adoption procedure, no obligation to comply with the standard, and effective access to the standard on FRAND terms.

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Proposal: On the 27th of April 2023, the European Commission published a Proposal for a Regulation on the unitary supplementary protection certificate for plant protection products (press release).

Problem: The fragmentation of Supplementary Protection Certificates (SPCs) for plant protection products (PPPs) is characterized by national-level procedures, leading to high costs, administrative burdens, and significant legal uncertainty. Furthermore, inconsistencies in decisions across member states regarding the granting or refusal of SPCs have resulted in a lack of uniformity, affecting the overall effectiveness of the intellectual property system in the EU.

Objective: The Proposal introduces a unitary SPC for PPPs. This initiative seeks to simplify and improve the efficiency and transparency of the EU’s SPC system. Moreover, it intends to establish a single, centralized procedure for granting unitary SPCs, thereby eliminating the discrepancies and administrative complexities of the current system. Correspondingly, this approach is designed to provide a consistent and harmonized framework for intellectual property protection across the EU, enhancing the overall competitiveness and innovation in the plant protection sector.

Subject Matter: The Regulation presents a unitary supplementary protection certificate (SPC) for plant protection products, aligning with the system of European patents with unitary effect. This initiative aims to address the gap where plant protection products, despite being covered by European patents, only have supplementary protection available at the national level, leading to a fragmented intellectual property regime within the EU. A significant feature of the proposed Regulation is the establishment of a central examination authority for the substantive examination of unitary SPC applications. The European Union Intellectual Property Office (EUIPO) is suggested as the central authority due to its status as an EU agency. The examination procedure involves a panel comprising a member of the central authority and two qualified examiners from different national patent offices. This structure leverages the expertise available within national patent offices while maintaining a centralized approach. The proposal allows for third-party observations on the validity of unitary SPC applications post-publication, adding a layer of scrutiny and transparency. Another key aspect is the handling of marketing authorisations, which are critical for granting SPCs. Given the EU's zonal system of marketing authorisations for plant protection products (PPPs) and the existence of only national marketing authorisations for PPPs, the regulation adapts to these conditions. It allows national marketing authorisations to serve as a basis for the grant of unitary certificates for PPPs, acknowledging the practical realities of the current authorization landscape. The Regulation also aims to ensure consistency and legal certainty without introducing substantial amendments that might lead to new uncertainties. Additionally, the proposal includes provisions for appealing decisions of the central examination authority, establishing a complete system of remedies. This includes opposition procedures for challenging positive examination opinions and appeal processes up to the General Court and the Court of Justice. In terms of linguistic accessibility, the regulation allows for the filing of centralised SPC applications in any official EU language, considering the minimal textual content in such applications and aiming to reduce translation burdens.

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Proposal: On the 27th of April 2023, the European Commission published a Proposal for a Regulation on the unitary supplementary certificate for medicinal products, and amending Regulation (EU) 2017/1001, Regulation (EC) No 1901/2006 as well as Regulation (EU) No 608/2013 (press release).

Problem: The fragmentation of Supplementary Protection Certificates (SPCs) for medicinal and plant protection products is characterized by national-level procedures, leading to high costs, administrative burdens, and significant legal uncertainty. Such inconsistencies are frequently cited by national courts in preliminary references to the Court of Justice of the European Union, highlighting the significant legal uncertainty that currently pervades the EU's SPC regime.

Objective: The Regulation proposes the creation of a unitary certificate for medicinal products. This initiative, part of the Commission's intellectual property action plan, intends to simplify the EU's SPC system and enhance its transparency and efficiency. This initiative, therefore, targets the reduction of legal uncertainties and the complexities associated with the current nation-based SPC system.

Subject Matter: The Proposal presents a detailed structure aligned with current Supplementary Protection Certificates (SPC) regulations, particularly paralleling the unitary certificate for plant protection products. It includes general provisions on SPCs followed by procedural provisions, ensuring coherence with related plant protection product provisions. The proposal entails amendments to several existing regulations:Regulation (EU) 2017/1001, Regulation (EC) No 1901/2006 and Regulation (EU) No 608/2013. The core of the Proposal focuses on the basic patent requirements, specifying that a unitary SPC must be based only on a European patent with unitary effect. This requirement ensures uniform claims across member states and avoids risks associated with the revocation or lapsing of the basic patent in any member state. The Proposal designates the European Union Intellectual Property Office (EUIPO) as the central examination authority for substantive examination of unitary SPC applications. The EUIPO, as an EU agency, will ensure a uniform application of the conditions for grant as defined in Article 3 of the existing SPC Regulations. The examination process involves a panel, including a member from the central authority and two qualified examiners from different national patent offices, reflecting a collaborative and centralized approach. Additionally, an opposition procedure is available for third parties to challenge a positive or partly positive examination opinion. Such appeals and challenges can be escalated to the Boards of Appeal, the General Court, and potentially the Court of Justice. The Proposal does not intend to alter the substantive features of the SPC regime, maintaining the status quo in light of existing case law. In terms of language, the regulation allows for the filing of centralised SPC applications in any official EU language, significantly reducing translation burdens. Regarding fees, applicants are required to pay application, procedural, and renewal fees to the central examination authority. A portion of these fees is suggested to be transferred to national patent offices participating in the examination of unitary SPC applications.

Öffentliche Gesundheit

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Legislative, inkl. Folgenabschätzung, Q2 2023, als Antwort auf Artikel 225 AEUV Entschließung P9_TA(2021)0427 "Schutz der Arbeitnehmer vor Asbest".

Der Binnenmarkt

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Non-legislative Act: On the 16th of March 2023, the European Commission published a Communication on the Single Market at 30 (press release).

Problem: The Single Market celebrates 30 years in 2023. With its achievements in the fields of freedom, opportunity, and geopolitics, the Single Market benefits European citizens beyond economic welfare. As internal and external challenges continue to grow, the Single Market requires more resilience and cooperation. These challenges should specially target long-term competitiveness and productivity.

Objective: The Single Market must meet citizens’ needs for sustainable and affordable consumer choices, while working together with digital tools to promote these alternatives. Two key areas need further action: (1) the application of current Single Market rules and the elimination state-level hurdles and (2) the sustenance of green and digital dimensions. This Communication should serve as a regulatory framework for the aforementioned areas.

Subject Matter: Working together with digital tools reduces administrative challenges and increases transparency. On one hand, the Digital Services Act will improve the operability of online businesses throughout the EU, pursuing issues of fraudulent and illegal distribution within e-commerce. On the other hand, the Digital Markets Act will tackle fairness, plurality, and equality. The Internal Market Information System improves cross-border communication and access to information. Additionally, the Once Only Technical System will ensure that businesses and people efficiently and digitally transfer paperwork through the Single Digital Gateway. The European Digital Identity Wallet should further improve the effectiveness of the Unions communication and information system. Concerning enforcing Single Market rules, the 2020 Single Market Enforcement Action Plan deals with issues of freedom of establishment, free circulation, public procurement rules, payments, and application of EU standards. The Commission is closely monitoring infringement cases and working to close them.

Frequenzverwaltung für die digitale Dekade

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Nicht-legislativ, Q1 2021.

Digitalisierung des Gesellschaftsrechts

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Proposal: On the 29th of March 2023, the European Commission published a Proposal on amending Directives 2009/102/EC and (EU) 2017/1132 as regards further expanding and upgrading the use of digital tools and processes in company law (press release).

Problem: Company information required by stakeholders is not sufficiently available in neither domestic nor EU-wide registers. In this regard, acute data on central administration, representatives, principal places of business, and company groups is missing. Furthermore, EU company law is not specific enough on standards for the reliability of company information, leading to inadequate trust in the information that is accessible. Lastly, administrative barriers for the direct use of company information lead to inefficiencies in cooperation and coordination of Union objectives.

Objective: The central goal of this proposal is a more integrated and digitalised single market with enhanced transparency and trust in the business environment. It aims to increase the reliability and scope of data available in registers, such as the Business Registers Interconnection System (BRIS). Additionally, the proposal seeks to enable cross-border use of the registered information in an effort to unify the Union’s mission towards achieving its digital targets.

Subject Matter: With the help of the Directive (EU) 2017/1132 and its amendment to Directive (EU) 2019/1151 that aim to improve digital connectivity and administration of businesses, this proposal should facilitate the relationship between commercial enterprises and business registers/authorities. This relationship should be improved to ease administrative hurdles so that all stakeholders have direct access to reliable information about companies. The proposal highlights the necessity for cooperation among member states for transparency and the availability of reliable company data. This cooperation comes to light, e.g. when states are asked to carry out checks to ensure accurate and up-to-date information with the same standards. To cut costs and organisational troubles, the ‘once-only’ principle should be extended to include company law, meaning that companies should not be asked to submit information to public authorities more than once. Ideally, information should be exchanged digitally between companies and registrars. The information to be disclosed includes: the place of central administration and business, ‘commercial partners’, subsidiary companies of parent companies, legal representatives, etc. Moreover, in the single market, companies should be able to prove that their company is legally incorporated in a Member State through simple and uniform means. In this regard, the proposal suggests the development of a harmonized EU Company Certificate with essential company information to be used even in cross-border situations. Furthermore, to ease EU-wide procedures a solely digital EU power of attorney should be established. When it comes to administrative procedures, the Commission suggests that member states do away with legalisation and similar formalities are done away with when company information is retrieved through registers. Lastly, seeing as company information will be stored in machine-readable and searchable format, machine translations of the data provided will be made easier, further reducing the need for formal certified translations. The proposed measures will apply to around 16 million corporations and 2 million partnerships in the EU.

Mobilitätspaket

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Non-legislative Act: On the 29th of November 2023, the European Commission published a Communication on the Creation of a common European mobility data space (press release).

Problem: Despite the generation of substantial data, often driven by requirements under the EU transport acquis, this data is scattered across various ecosystems, making accessibility challenging. This fragmentation hinders the effective utilisation of data-driven innovation, which is crucial for advancing towards a sustainable, smart, and inclusive mobility and transport sector. Furthermore, this situation impedes the EU's ability to fully harness the benefits of digitalisation in the mobility and transport sector, a vital component for the development of an interconnected, climate-neutral, and competitive transport sector in the EU.

Objective: The framework will facilitate the interconnection of various data-sharing frameworks and data ecosystems in the mobility and transport sector. These include waterborne and logistics, rail, intelligent transport systems, transport networks and infrastructure, automotive, aviation, and road transport and safety. Firstly, the European Mobility Data Space (EMDS) seeks to identify crucial data and enhance its availability, thereby supporting essential and value-added services that contribute to themes like sustainability and multimodality. Secondly, it aims to assist users in discovering available data sources, providing tools to understand data quality and access conditions, particularly in relation to personal data protection. Furthermore, the EMDS intends to facilitate easier data access, sharing, and reuse through the harmonisation of sharing conditions across different transport modes, ensuring fairness, transparency, and non-discrimination. Additionally, the EMDS aims to optimise data collection processes, reduce administrative burdens by identifying and addressing gaps in current data-collection arrangements, and make necessary adjustments in sectoral legislation. Lastly, it seeks to ensure interoperability with other common European data spaces, allowing for shared access and reuse of data in alignment with emerging EU data-related legislation.

Subject Matter: The European Mobility Data Space (EMDS) is a comprehensive framework designed to improve the management and utilisation of mobility and transport data within the European Union. This initiative does not intend to create a centralised database, but rather offers a framework for federating various transport-data ecosystems, which are often heterogeneous and difficult to access. The EMDS is based on a decentralised approach where data is maintained by public or private stakeholders at various levels, from the EU to regional and local entities. It is fully compliant with the EU transport acquis and is constructed on its principles. The framework of the EMDS encompasses both technical and governance dimensions. It includes building blocks, standards, an interlinking layer, and a governance structure. The participants in the EMDS comprise data providers, data users (including data intermediaries and data-altruism organisations), relevant marketplaces, and service providers. These participants aim to create value by offering, discovering, accessing, and using mobility and transport data across this extensive range of ecosystems. One of the key elements of the EMDS is to enable improved, faster, and more streamlined cross-border and cross-sectoral data access and sharing. This is expected to support the provision of EU-wide added value services. The framework should make it easier and quicker for EMDS participants to aggregate data from various sources and use this data for operations, thereby delivering high-quality services to businesses, consumers, and citizens. The EMDS is also aimed at facilitating data-sharing in a peer-to-peer relationship, gradually enabling more innovative mobility services and complex transactions in the transport sector. The EMDS also focuses on sustainable alternative fuels, logistics, and urban logistics. It aims to facilitate the discovery and merging of energy, vehicle traffic, infrastructure, and geospatial data, making it easier to combine data from different sources and enhance the efficiency of logistics and freight transport. The EMDS will be built on EU’s cross-sectoral data legislation, including the Data Governance Act, which increases trust in voluntary data-sharing and strengthens mechanisms to increase data availability.

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Aufklapp-Text
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Proposal: On the 29th of November 2023, the European Commission published a Proposal for a Regulation on amending Regulations (EC) No 261/2004, (EC) No 1107/2006, (EU) No 1177/2010, (EU) no 181/2011 and (EU) 2021/782 as regards enforcement of passenger rights in the Union (press release).

Problem: It is observed that the existing specifications, as mandated by Commission Delegated Regulation (EU) 2017/1926 supplementing Intelligent Transport Systems (ITS) Directive 2010/40/EU, are insufficient in ensuring accurate and universally accessible multimodal travel information services. Furthermore, the limitations in data sharing and the lack of a standardized format for data accessibility across member states exacerbate this issue, leading to challenges in providing seamless travel information services EU-wide.

Objective: The Regulation will amend the existing Delegated Regulation (EU) 2017/1926 to enhance the provision of EU-wide multimodal travel information services. It aims to standardize the accessibility and sharing of both static and dynamic travel and traffic data across EU member states. Moreover, this amendment seeks to establish a unified format for data accessibility and sharing, thereby improving the quality and reliability of travel information services. Correspondingly, by addressing these gaps, the directive intends to facilitate smoother and more efficient travel experiences for ITS users, contributing to the broader goal of interconnected and streamlined transportation within the EU.

Subject Matter: The Proposal emphasises improving accessibility to both static and dynamic travel and traffic data. This includes data on parking, accessibility for persons with disabilities and reduced mobility, and capacity for bicycles on-board scheduled transport. The regulation also addresses the need for additional static, historic, observed, and dynamic data types to allow for more accurate and accessible multimodal travel information services. An important provision is the establishment of a national access point in each member state, acting as a single point of access for data users to the static, historic, observed, and dynamic travel and traffic data of different transport modes. The Regulation specifies that the data holders must make this data accessible via the national access point using standardized formats and technical specifications. This ensures interoperability and compatibility across different modes of transport and member states. To facilitate the reuse of travel and traffic data, the Regulation mandates that the data should be accurate, up-to-date, and based on minimum data quality requirements. Another significant aspect is the timeline for providing various types of travel and traffic data. The Regulation sets specific deadlines for the provision of different data categories, ensuring a phased and organised approach to enhancing multimodal travel information services across the EU.

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Legislative, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 91 AEUV, Q3 2023.

Erhöhung der Cybersicherheit

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 06. März 2024 wurde der Vorschlag für eine Verordnung über Maßnahmen zur Stärkung der Solidarität und der Kapazitäten in der Union für die Erkennung, Vorsorge und Bewältigung von Cybersicherheitsbedrohungen und-vorfällen angenommen. (Pressemitteilung). Die Cyber-Solidaritätsakte zielt darauf ab, die Cybersicherheit in der EU zu verbessern, indem ein europäisches Cybersicherheits-Warnsystem und ein Cybersicherheits-Notfallmechanismus eingerichtet werden. Diese Maßnahmen erleichtern die rasche Erkennung, Vorbereitung und Reaktion auf Cyber-Bedrohungen und -Vorfälle. Darüber hinaus wird mit dem Gesetz ein Europäischer Mechanismus zur Überprüfung von Vorfällen im Bereich der Cybersicherheit geschaffen, um bedeutende Vorfälle im Nachhinein zu bewerten. Eine Änderung des Cybersicherheitsgesetzes ermöglicht die Annahme europäischer Zertifizierungssysteme für verwaltete Sicherheitsdienste, wodurch Zuverlässigkeit und Transparenz bei der Beschaffung in der gesamten Union gewährleistet werden.

Vorschlag: Am 18. April 2023 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über Maßnahmen zur Stärkung der Solidarität und der Kapazitäten in der Union für die Erkennung, Vorsorge und Bewältigung von Cybersicherheitsbedrohungen und -vorfällen veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: In den letzten Jahren ist die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien zu einem grundlegenden Aspekt in allen Wirtschaftsbereichen geworden. Gleichzeitig hat die Zahl der Cyberangriffe dramatisch zugenommen, und die Bedrohung durch mögliche groß angelegte Angriffe auf kritische Infrastrukturen erfordert eine erhöhte Bereitschaft auf allen Ebenen des Cybersicherheitsumfelds der Union. Da diese schwerwiegenden Vorfälle möglicherweise die Kapazitäten eines einzelnen betroffenen Mitgliedstaates übersteigen könnten, ist eine verstärkte Solidarität auf Unionsebene erforderlich, um Bedrohungen der Cybersicherheit besser erkennen und darauf reagieren zu können.

Ziel: Aufbauend auf den ersten Schritten der Zusammenarbeit auf Unionsebene durch das Programm "Digitales Europa" (DEP) und die kurzfristige Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) greift die Verordnung Mängel und Erkenntnisse dieser Maßnahmen auf, um die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Cybersicherheit weiter zu stärken. Im Einklang mit den Verpflichtungen der Gemeinsamen Mitteilung zur Cyberverteidigung aus dem Jahr 2022 zielt der Vorschlag darauf ab, die gemeinsamen Fähigkeiten der EU in den Bereichen Erkennung, Situationsbewusstsein und Reaktion zu stärken.

Gegenstand: Das Ziel der Verordnung soll durch drei zentrale Maßnahmen umgesetzt werden. Erstens soll eine paneuropäische Infrastruktur von europäischen Cyber-Schilden (SOC) eingerichtet werden. Sie sollen die Fähigkeiten der Union zur Erkennung, Analyse und Verarbeitung von Daten über Cyber-Bedrohungen verbessern. Die SOC-Infrastruktur besteht aus je einem von jedem Mitgliedstaat benannten nationalen Sicherheitsoperationszentrum und aus grenzüberschreitenden Sicherheitsoperationszentren, die von mindestens drei Mitgliedstaaten benannt werden. Die nationalen und grenzüberschreitenden SOC tauschen relevante Informationen über Cyber-Bedrohungen untereinander und mit den zuständigen EU-Behörden aus. Zu diesem Zweck gewährleisten die grenzüberschreitenden SOC ein hohes Maß an Interoperabilität untereinander. Der Europäische Cyber-Schutzschild wird im Einklang mit der DEP-Verordnung umgesetzt und finanziert. Zweitens soll ein Cyber-Notfallmechanismus geschaffen werden, um die Widerstandsfähigkeit der Union gegenüber größeren Cybersicherheitsbedrohungen zu verbessern. Der Mechanismus soll die Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung, Reaktion und Bewältigung von schwerwiegenden Cybersicherheitsvorfällen unterstützen und wird ebenfalls mit Mitteln aus der DEP-Verordnung gefördert. Im Hinblick auf die Abwehrbereitschaft sehen die Maßnahmen im Rahmen des Verfahrens koordinierte Abwehrbereitschaftstests für Einrichtungen vor, die in hochkritischen Sektoren tätig sind. Im Bereich der Reaktionsmaßnahmen sieht die Verordnung die Einrichtung einer EU-Cybersicherheitsreserve vor, die sich aus Notfalldiensten vertrauenswürdiger Anbieter zusammensetzt. Drittens wird ein europäischer Mechanismus zur Überprüfung von Vorfällen im Bereich der Cybersicherheit eingerichtet. Zu diesem Zweck überprüft und bewertet die ENISA auf Anfrage Bedrohungen, Schwachstellen und Abhilfemaßnahmen bei bestimmten Cybersicherheitsvorfällen. Schließlich bewertet die Kommission regelmäßig die Umsetzung und die Auswirkungen der Verordnung und erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht.

Kampf der Piraterie

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Nicht-legislativer Akt: Am 4. Mai 2023 hat die Kommission eine Empfehlung zur Bekämpfung von Online-Piraterie bei Sport- und anderen Live-Veranstaltungen veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Live-Veranstaltungen wie Sportspiele, Konzerte, Theateraufführungen, Opern usw. fördern das Interesse der Bürger durch ihre kulturelle Kreativität und ihr Gemeinschaftsgefühl. Aus diesen Gründen sind sie auch eine lukrative Einnahmequelle für Veranstaltende und Sendeunternehmen. Durch Fernsehen und Online-Medienplattformen sind sie für ein digitales Publikum leicht zugänglich geworden. Die Piraterie, d. h. die unerlaubte Live-Übertragung und Weiterverbreitung von Live-Veranstaltungen, untergräbt ihr wirtschaftliches Potenzial, das zum Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der Union beiträgt. Außerdem wird aufgrund mangelnder umfassender rechtlicher Maßnahmen gegen die illegale Übertragung von Live-Veranstaltungen entweder zu langsam oder unwirksam vorgegangen.

Ziel: Ziel dieser Empfehlung ist es, die illegale (Live-)Übertragung/Piraterie von Sport- und anderen Live-Veranstaltungen zu bekämpfen. Damit können Interessengruppen geschützt werden, insbesondere diejenigen, die Übertragungsrechte besitzen.

Gegenstand: Die Einnahmen aus illegalen Formen der Verbreitung von Live-Veranstaltungen werden für 2019 auf 522 Millionen Euro geschätzt, wobei ein großer Teil der Summe aus Abonnementgebühren für Piraterie-Dienste stammt. Angesichts der Schnelligkeit und Effizienz, mit der neue Piraterie-Methoden entwickelt und umgesetzt werden, ist eine Überwachungsstrategie erforderlich, u.a. um die Einnahmeverluste wirksam zu bekämpfen. Unter Berücksichtigung der Online-Landschaft haben die nationalen Behörden die Aufgabe, nicht genehmigte Übertragungen von Live-Veranstaltungen zu entfernen und zu unterbinden. Zu den verschiedenen technischen Mitteln zur Bekämpfung unerlaubter Streams gehören Sperrungen und dynamische Anordnungen. Sperrungsverfügungen können über eine IP-Blockierung oder das Domainnamensystem (DNS) geführt werden. Dynamische Anordnungen sind bisher nur in wenigen Mitgliedstaaten möglich. Sie stützen sich in hohem Maße auf Beschwerden und sind aufgrund ihres Potenzials, die Justizbehörden zu mobilisieren, ein wirksames Mittel zur Bekämpfung der illegalen Übertragung von Live-Veranstaltungen. Darüber hinaus muss ein rechtlicher Rahmen entwickelt werden, der es den zuständigen Behörden ermöglicht, mit einer Vielzahl von Instrumenten zu reagieren, um nicht autorisierte Streams schnell zu unterbinden. In diesem Zusammenhang sollte das Urheberrecht ausgenutzt werden. Zudem sollte das Personal, das sich mit illegalen Weiterverbreitungen befasst, angemessen ausgebildet werden. Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen Veranstaltenden, Rechteinhabenden, Dienstleistenden und Werbedienstleistenden nachdrücklich gefördert. Im Hinblick auf den Endverbrauch sollte die Verfügbarkeit, die Erschwinglichkeit und die Attraktivität von autorisierten Übertragungen von Live-Veranstaltungen erhöht werden, um die Piraterie zu bekämpfen. Durch die Sensibilisierung für legale Angebote können die Endnutzenden dazu gebracht werden, sich für legale Quellen zu entscheiden.

Netzausbau

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Vorschlag: Am 23. Februar 2023 hat die Kommission einen Vorschlag über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Gigabit-Netzen für die elektronische Kommunikation und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/61/EU (Gigabit-Infrastrukturverordnung) veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Um mit dem steigenden Bandbreitenbedarf Schritt zu halten, sind erhebliche Investitionen in digitalen Technologien erforderlich. Die Richtlinie über die Senkung der Breitbandkosten, die die Kommission 2013 vorgeschlagen hat, entspricht nicht mehr den Konnektivitätsanforderungen der EU.

Ziel: Der Vorschlag zielt darauf ab, die Defizite der oben genannten Richtlinie zu beheben und zum kosteneffizienten und schnellen Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen beizutragen. Der Vorschlag unterstützt darüber hinaus die Bemühungen um Festnetz- und Mobilfunkkonnektivität, wie sie z. B. in dem Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation festgelegt sind. Außerdem zielt die Gigabit-Infrastrukturverordnung darauf ab, die Kosten für den Zugang zu 5G-Funkfrequenzen zu senken und den allgemeinen Zugang geografisch zu erweitern. Insbesondere berücksichtigt der aktuelle Vorschlag sorgfältig das Europäische Klimagesetz, um den geflochtenen digitalen und grünen Übergang zu gewährleisten.

Gegenstand: Die Gigabit-Infrastrukturverordnung befasst sich hauptsächlich mit Fragen der schnellen technologischen Entwicklung über zahlreiche Kanäle, wie z.B. die Entwicklung der physischen Infrastruktur und die Verbesserung des Zugangs zu Mindestinformationen. Die Hauptkosten für die Umsetzung der Gigabit-Infrastrukturverordnung entstehen durch Bauarbeiten. Um diese Kosten zu senken, wurde die gemeinsame Nutzung der physischen Infrastrukturen zum Hauptziel gemacht. Die Wiederverwendung bestehender öffentlicher und privater Infrastrukturen würde denselben Kosteneffekt haben und weitere externe Vorteile mit sich bringen, wie die Verringerung nichtfinanzieller sozialer und ökologischer Kosten. Außerdem würde die Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen und privaten Sektoren die Einführung der Gigabit-Infrastrukturverordnung so reibungslos wie möglich machen. Darüber hinaus sollten zuständige Behörden rechtzeitige Mindestinformationen über die physische Infrastruktur haben, um Pläne für Bauarbeiten effektiv zu koordinieren. In Anlehnung dazu sollten Anreize für zentrale Informationsstellen mit Zugang zu geografischen Informationen über bestehende physische Infrastrukturen und geplante Bauarbeiten geschaffen und digital zugänglich gemacht werden. Schließlich sollten Mitgliedstaaten und ihre zuständigen Behörden den Einsatz von Hochgeschwindigkeitsnetzen nicht wirtschaftlich unattraktiv machen. Folglich sollten die Mitgliedstaaten sich bemühen, die Kosten auf Verwaltungsgebühren zu beschränken und Genehmigungen rechtzeitig zu erteilen. Die Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Hochgeschwindigkeitsnetzen sind in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich. Die Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten könnte den Bedarf an Bauarbeiten verringern und daher die Kosten des Projekts deutlich sinken.  

Folgemaßnahme: Rechtsakt über digitale Dienste

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 2. März 2023 hat die Kommission eine delegierte Verordnung zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates durch detaillierte Methoden und Verfahren für die durch die Kommission von Anbietern sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen zu erhebenden Aufsichtsgebühren veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Die Verordnung zum Gesetz über digitale Dienste trat im November 2022 in Kraft und soll einen allgemeinen Rechtsrahmen für alle Vermittlungsdienste in Europa schaffen. Dabei wird ein abgestufter Ansatz anhand des Umfangs der Dienste verfolgt, daher unterliegen sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen den umfassendsten Verpflichtungen. Die Kommission benötigt aus diesem Grund umfassende Befugnisse, da sie die Hauptzuständigkeit für die Durchsetzung aller Verpflichtungen aus dem Gesetz innehat.

Ziel: Um den Aufsichtspflichten gerecht zu werden, soll diese ergänzende Verordnung eine detaillierte Methodik und Verfahren in Bezug auf sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen festlegen.

Gegenstand: Die delegierte Verordnung bezieht sich auf Verfahren in vier Bereichen. Erstens werden die geschätzten Kosten, die bei der Kommission im Zusammenhang mit den genannten Aufsichtsaufgaben entstehen, festgelegt. Zweitens regelt die Verordnung die Höhe des Gesamtbetrags der jährlichen Aufsichtsgebühr, die von den Anbietern der benannten sehr großen Online-Plattformen oder -Suchmaschinen erhoben wird. Drittens wird der maximale Gesamtgrenzwert der jährlichen Aufsichtsgebühr der genannten Anbieter fixiert. Viertens werden Einzelheiten der Methodik für die Durchführung der Zahlung bestimmt.

Online Finanzdienstleistungen

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 28. November 2023 wurde der Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2011/83/EU in Bezug auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/65/EG angenommen. Die Richtlinie ändert bestehende EU-Richtlinien, um den Verbraucherschutz bei im Fernabsatz geschlossenen Finanzdienstleistungsverträgen, einschließlich Online-Transaktionen, zu verbessern. Sie führt Anforderungen an klare vorvertragliche Informationen ein, begründet ein Widerrufsrecht und schreibt Transparenz bei Marketingpraktiken vor. Außerdem sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen an das digitale Zeitalter angepasst werden, um Rechtssicherheit und faire Marktpraktiken zu gewährleisten.

Vorschlag: Am 22. Oktober 2023 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2011/83/EU in Bezug auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/65/EG veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Die Richtlinie befasst sich mit den Auswirkungen der Digitalisierung und des technologischen Fortschritts auf den Finanzdienstleistungsmarkt. Insbesondere geht sie auf die Herausforderungen ein, die sich aus der schrittweisen Einführung sektorspezifischer Rechtsvorschriften der Union ergeben, die zu erheblichen Überschneidungen mit der Richtlinie 2002/65/EG geführt haben. Zu neuen Entwicklungen gehört auch das Aufkommen neuer Finanzprodukte, insbesondere im Online-Umfeld, die sich weiterhin schnell und unvorhersehbar entwickeln, auf die reagiert werden muss.

Ziel: Das allgemeine Ziel besteht darin, solide Vorschriften für den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher festzulegen und durchzusetzen, um ein hohes Maß an Verbraucherschutz in diesem Sektor zu gewährleisten. Die Richtlinien konzentrieren sich auf die Harmonisierung der Vorschriften für Fernabsatzverträge sowohl für Waren als auch für Dienstleistungen und tragen so zur Erreichung eines hohen Verbraucherschutzniveaus bei, wie es der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union vorschreiben.

Gegenstand: Die Richtlinie unterstreicht die Bedeutung der Harmonisierung des Verbraucherschutzes in der EU, um ein hohes und gleichwertiges Schutzniveau für alle Verbraucher zu gewährleisten. Diese Harmonisierung zielt auf die Schaffung eines gut funktionierenden Binnenmarktes ab, wobei es den Mitgliedstaaten untersagt ist, von dieser Richtlinie abweichende nationale Rechtsvorschriften beizubehalten oder einzuführen, sofern dies nicht in der Richtlinie selbst vorgesehen ist. In Anbetracht des raschen technologischen Fortschritts seit der Verabschiedung der Richtlinie 2002/65/EG wird in dem Dokument die Entwicklung und Diversifizierung der Finanzdienstleistungen, insbesondere im Online-Bereich, anerkannt. Es unterstreicht die Bedeutung dieser Richtlinie für die Bereitstellung eines harmonisierten Regelwerks, das sowohl den Verbrauchern als auch den Gewerbetreibenden zugute kommt und somit den Verbraucherschutz und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Gewerbetreibenden gewährleistet. In der Richtlinie werden Überarbeitungen vorgeschlagen, um Überschneidungen mit den sektorspezifischen Rechtsvorschriften der Union zu beseitigen und Aspekte zu regeln, die in früheren Richtlinien nicht vollständig berücksichtigt wurden, insbesondere in Bezug auf die Art und Weise und den Zeitpunkt der Bereitstellung von Informationen für Verbraucher. Außerdem wird die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Richtlinie 2011/83/EU auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge erörtert, wobei auf die Notwendigkeit von Klarheit und Rechtssicherheit hingewiesen wird. Er erkennt die Besonderheit von Finanzdienstleistungen für Verbraucher an, insbesondere deren Komplexität, und schlägt vor, dass nicht alle Bestimmungen der Richtlinie 2011/83/EU auf diese Verträge Anwendung finden sollten. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Regeln für Sanktionen bei Verstößen gegen die gemäß dieser Richtlinie erlassenen nationalen Rechtsvorschriften festzulegen. Diese Sanktionen sollten wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Die Richtlinie legt fest, dass in den Fällen, in denen Rechtsakte der Union, die bestimmte Finanzdienstleistungen regeln, ein Widerrufsrecht vorsehen, nur die entsprechenden Bestimmungen dieser Rechtsakte der Union gelten sollten, und schreibt vor, dass Gewerbetreibende den Verbrauchern vorvertragliche Informationen in klarer, verständlicher und rechtzeitiger Form zur Verfügung stellen, damit die Verbraucher fundierte Entscheidungen treffen können. Diese Informationen sollten Einzelheiten über den Gewerbetreibenden, die Hauptmerkmale der Dienstleistung, den Gesamtpreis und das Widerrufsrecht enthalten. Die Richtlinie befasst sich mit der Notwendigkeit der Online-Fairness, wenn Finanzdienstleistungen im Fernabsatz abgeschlossen werden, und verbietet Gewerbetreibenden die Verwendung dunkler Muster auf ihren Online-Schnittstellen, die die Autonomie und Entscheidungsfreiheit der Verbraucher beeinträchtigen könnten.

Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2022

Cyberabwehrfähigkeit

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Vorschlag: Am 15. September 2022 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Ein niedriges Niveau der Cybersicherheit führt zu weit verbreiteten Schwachstellen, insbesondere angesichts der unzureichenden und uneinheitlichen Bereitstellung von Sicherheitsaktualisierungen, die diese Schwachstellen beheben. Das mangelnde Verständnis und der fehlende Zugang der Nutzer zu Informationen hindern sie daran, Produkte mit angemessenen Cybersicherheitseigenschaften auszuwählen oder sie auf sichere Weise zu nutzen. Hinzu kommen die immensen Kosten, die mit der zunehmenden Zahl von Cyberangriffen auf Hardware- und Softwareprodukte verbunden sind, zumal ein Cybersicherheitsvorfall bei einem Produkt ein ganzes Unternehmen oder eine ganze Lieferkette in Mitleidenschaft ziehen kann und sich oft innerhalb weniger Minuten über die Grenzen des Binnenmarktes hinweg verbreitet. Da der derzeitige EU-Rechtsrahmen nicht auf die Cybersicherheit von nicht eingebetteter Software eingeht, auch wenn Cyberangriffe zunehmend auf Schwachstellen in diesen Produkten abzielen und erhebliche gesellschaftliche und wirtschaftliche Kosten verursachen, ist eine optimierte EU-Gesetzgebung erforderlich.

Ziele: Um den EU-Binnenmarkt zu schützen, schlägt die Kommission die Schaffung von Bedingungen vor, die die Entwicklung sicherer Produkte mit digitalen Elementen fördern. Hardware- und Softwareprodukte sollen mit weniger Schwachstellen auf den Markt gebracht werden, und die Hersteller sollen die Sicherheit eines Produkts während seines gesamten Lebenszyklus verfolgen. Weitere Bedingungen sollen es den Nutzern ermöglichen, die Cybersicherheit bei der Auswahl und Nutzung von Produkten mit digitalen Elementen zu berücksichtigen. Die von der Kommission eingeführten spezifischen Ziele zielen darauf ab, einen kohärenten Rahmen für die Cybersicherheit zu schaffen, der den Herstellern von Hardware und Software die Einhaltung der Vorschriften erleichtert. Außerdem soll die Transparenz der Sicherheitseigenschaften von Produkten mit digitalen Elementen verbessert werden, während Unternehmen und Verbraucher in die Lage versetzt werden sollen, Produkte mit digitalen Elementen sicher zu nutzen.

Gegenstand: Die Verordnung enthält Vorschriften für das Inverkehrbringen von Produkten mit digitalen Elementen, um die Cybersicherheit dieser Produkte zu gewährleisten. Sie enthält grundlegende Anforderungen an den Entwurf, die Entwicklung und die Herstellung von Produkten mit digitalen Elementen sowie Verpflichtungen für die Wirtschaftsakteure in Bezug auf diese Produkte im Hinblick auf die Cybersicherheit. Diese Anforderungen müssen von den Herstellern eingeführt werden. Schließlich werden sich die neuen Leitlinien mit der Marktüberwachung und der Durchsetzung der oben genannten Vorschriften und Anforderungen befassen. Gegenstand dieses Vorschlags sind alle Produkte mit digitalen Elementen, deren beabsichtigte und vernünftigerweise vorhersehbare Verwendung eine direkte oder indirekte logische oder physische Datenverbindung zu einem Gerät oder Netz umfasst.

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Nicht-legislativer Akt: Am 10. November 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Gemeinsame Mitteilung über eine neue EU-Politik zur Cyberverteidigung (Pressemitteilung).

Problem: Die russische Invasion in der Ukraine hat die Bewertung des Sicherheits- und Verteidigungskonzepts der EU sowie ihre Fähigkeit, ihre Vision zu fördern und ihre Interessen zu verteidigen, auch im Cyberspace, in den Vordergrund gerückt. Da autoritäre Regime versuchen, die auf Regeln basierende internationale Ordnung im Cyberspace herauszufordern und zu untergraben, wird dieser neben dem Land-, See-, Luft- und Weltraum zunehmend zu einem umkämpften Gebiet. In den letzten Jahren haben Angriffe im Cyberspace sowohl durch staatliche als auch durch nichtstaatliche Akteure zugenommen. Auch die Zahl der Cyberangriffe auf militärische und zivile kritische Infrastrukturen der EU sowie auf Missionen und Operationen nimmt zu.

Ziele: Die EU benötigt vor allem eine enge militärische und zivile Zusammenarbeit im Cyberspace, um ein stärkerer Sicherheitsanbieter zu werden. Da Cyberangriffe oft länderübergreifend sind, sollen alle Parteien innerhalb der EU gemeinsam handeln, um eine stärkere Cyberabwehr zu gewährleisten. Eine Stärkung des gemeinsamen Lagebewusstseins und der Koordinierung innerhalb der Verteidigungsgemeinschaft ist von entscheidender Bedeutung. Die EU wird auch mehr Verantwortung für ihre eigene Sicherheit übernehmen müssen, indem sie moderne und interoperable europäische Streitkräfte beschafft. Die Mitgliedstaaten sollen sich daher verpflichten, mehr in das gesamte Spektrum der Cyberverteidigungsfähigkeiten zu investieren, einschließlich aktiver Verteidigungsfähigkeiten. Durch die vollständige Einhaltung des internationalen Rechts und der Normen im Cyberspace wird die EU darauf vorbereitet sein, diese Fähigkeiten im Falle eines Cyberangriffs auf einen Mitgliedstaat koordiniert einzusetzen. Um dies zu erreichen, ist die technologische und digitale Souveränität im Cyberbereich sicher zu stellen. Die Handlungsfähigkeit der EU wird von ihrer Fähigkeit abhängen, modernste Cybersicherheits- und Cyberverteidigungstechnologien in der EU zu beherrschen und zu entwickeln.

Gegenstand: Die EU wird ein EU-Koordinierungszentrum für Cyberverteidigung als Zentrum für ein gemeinsames militärisches Lagebewusstsein einrichten und die Modalitäten der Zusammenarbeit mit dem Lage- und Analysezentrum der Kommission prüfen. Die EU-Cyber-Befehlshaberkonferenz wird weiterentwickelt, und die Mitgliedstaaten werden ermutigt, sich aktiv an MICNET, dem Netz der militärischen CERTs, zu beteiligen und auf eine Zusammenarbeit mit dem zivilen CSIRT-Netz hinzuarbeiten. Die Entwicklung eines neuen CyDef-X-Rahmenprojekts ist für die Unterstützung von EU-Cyberverteidigungsübungen von wesentlicher Bedeutung. Eine EU-Cyber-Solidaritätsinitiative soll die gemeinsamen EU-Kapazitäten für Erkennung, Situationsbewusstsein und Reaktion stärken, eine Cyber-Reserve von Diensten vertrauenswürdiger privater Anbieter auf EU-Ebene schaffen und die Prüfung kritischer Einrichtungen auf potenzielle Schwachstellen auf der Grundlage von EU-Risikobewertungen unterstützen. Die Mitgliedstaaten werden die Unterstützung der EU-Behörden bei der Ausarbeitung nicht rechtsverbindlicher Empfehlungen für die Verteidigungsgemeinschaft in Anspruch nehmen, um zu einer höheren allgemeinen Cyberverteidigungsreife auf nationaler Ebene beizutragen. Es werden Empfehlungen zu den Interoperabilitätsanforderungen der EU im Bereich der Cyberverteidigung veröffentlicht, und die Zusammenarbeit mit allen einschlägigen Akteuren bei verteidigungsrelevanten Normen im Rahmen des Europäischen Ausschusses für Verteidigungsnormen wird verstärkt. Die Entwicklung einer strategischen EDT-Bewertung wird langfristige strategische Investitionsentscheidungen unterstützen, während eine Technologie-Roadmap für kritische Cybertechnologien für die EU, die kritische Technologien für die Cyberverteidigung und die Cybersicherheit abdeckt, den Grad der gegenseitigen Abhängigkeiten bewerten wird. Die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO wird im Bereich der Cybersicherheit gestärkt und umfasst die Bereiche Situationsbewusstsein, Krisenreaktion, Schutz kritischer Infrastrukturen, Normung und Zertifizierung.

Halbleiter

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 18. April 2023 wurde eine Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über das Europäische Chip-Gesetz und die dafür vorgesehenen Haushaltsmittel erzielt. Damit soll die Fertigung von Chips innerhalb der Union gestärkt werden, um die kritischen Abhängigkeiten von Drittstaaten in dem Sektor zu verringern. Das Chip-Gesetz sieht entsprechend vor, den weltweiten Marktanteil der EU bis 2030 auf 20 Prozent zu verdoppeln (Pressemitteilung).

Vorschlag: Am 8. Februar 2022 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Halbleiter-Ökosystems vorgelegt (Pressemitteilung).

Problem: Die Digitalisierung zieht in alle Bereiche des Lebens ein. Dadurch steigt besonders der Bedarf an Halbleitern, dessen Nachfrage derzeit allerdings größer ist als der Markt, wobei Lieferengpässe zusätzlich zu einer Verknappung der Verfügbarkeit führen. Der Mangel an Halbleitern hat weltweit gravierende Auswirkungen auf Industrieunternehmen. Viele europäische Sektoren, darunter die Automobilindustrie, Energie, Kommunikation und Gesundheit, und strategische Sektoren wie Verteidigung, Sicherheit und Raumfahrt sind von solchen Versorgungsengpässen bedroht. Gleichzeitig treten auf dem Markt gefälschte Chips auf, was die Sicherheit elektronischer Geräte und Systeme gefährdet. Der Halbleitermangel hat strukturelle Schwachstellen der europäischen Wertschöpfungskette und die Abhängigkeit Europas von Drittländern offengelegt. Trotz der weltweit starken Positionierung bei der Herstellung von Werkstoffen und Ausrüstungen ist die Union in den Bereichen Entwurf, Herstellung, Packaging, Prüfung und Montage von Chips stark von Lieferanten aus Drittländern abhängig.

Ziel: Mithilfe des Vorschlags soll das strategische Ziel erreicht werden, die Resilienz des europäischen Halbleiter-Ökosystems und seinen weltweiten Marktanteil zu erhöhen. Der Vorschlag zielt ebenfalls darauf ab, die frühzeitige Einführung neuer Chips durch die europäische Industrie zu erleichtern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Dazu muss die europäische Chip-Industrie Investitionen in innovative Produktionsstätten anziehen und über qualifizierte Arbeitskräfte verfügen, aber auch in der Lage sein, hochmoderne Chips zu entwerfen und herzustellen. Die Zielsetzungen der Verordnung werden in drei Säulen zusammengefasst: 1. „Initiative Chips für Europa“, 2. „Versorgungssicherheit“ und 3. „Überwachung und Krisenreaktion“.

Gegenstand: Zur Umsetzung der Zielvorgaben soll die Initiative „Chips für Europa“ einen groß angelegten Aufbau technologischer Kapazitäten und Innovationen unterstützen, insbesondere in Form einer innovativen virtuellen Entwurfsplattform, welche die Zusammenarbeit zwischen den Anwendergemeinschaften und den Entwicklungsstätten fördern soll. Zudem sollen im Rahmen der Initiative Pilotanlagen zur Testung von Prototypen ausgebaut und Kompetenzzentren errichtet werden, um Interessenträger mit ausreichend Fachwissen zu unterstützen. Mithilfe eines Chip-Fonds soll eine bessere Verfügbarkeit von Mitteln zur Förderung des Wachstums, sowie für Investitionen entlang der gesamten Halbleiter-Wertschöpfungskette bereitgestellt werden.
Um die Versorgungssicherheit sicherzustellen, sollen Investitionen vorangetrieben werden und verbesserte Produktionskapazitäten in der Halbleiterherstellung und in den Bereichen modernes Packaging, Erprobung und Montage mittels neuartiger integrierter Produktionsstätten und offener EU-Fertigungsbetriebe sichergestellt werden. Zudem sollen gemeinsam erarbeitete Normen und Zertifizierungen sektorspezifische Anforderungen an vertrauenswürdige Chips ermitteln, um die Cybersicherheit zu gewährleisten.
Die Schaffung eines Koordinierungsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten und der
Kommission soll insbesondere der Überwachung der Halbleiter-Wertschöpfungskette dienen und mithilfe eines Krisen-Stufensystems schnelle Reaktionen auf Störungen bei der Lieferung von Halbleitern ermögliche.

Sicherheit und Verteidigung

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Nicht-legislativer Akt: Am 15. Februar 2022 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung zum Fahrplan für kritische Technologien für Sicherheit und Verteidigung veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Angesichts des technologischen Fortschritts ist es unerlässlich, an der Spitze der technologischen Entwicklung zu bleiben und sicherzustellen, dass die europäischen Sicherheits- und Verteidigungssektoren technologisch für ihren Zweck geeignet bleiben. Aufgrund der Fragmentierung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungskapazitäten wurden wirtschaftliche Ineffizienzen, verringerte operative Kapazitäten und verstärkte strategische Abhängigkeiten festgestellt. Um die bereichsübergreifende Innovation zu beschleunigen und die technologische Souveränität im Sicherheits- und Verteidigungssektor zu fördern, ist daher ein besserer Austausch zwischen zivilen und militärischen Forschungs- und Innovationsgemeinschaften erforderlich.

Ziele: Das Hauptziel der Mitteilung besteht darin, die künftige europäische Technologie- und Innovationslandschaft im Bereich Sicherheit und Verteidigung von Anfang an im Rahmen der EU-Zusammenarbeit zu entwickeln. Dazu ist es notwendig, die für die Sicherheit und Verteidigung der EU entscheidenden Technologien zu ermitteln und sie durch europäische FTEI-Programme zu fördern. Darüber hinaus sollten in den zivilen europäischen FTEI-Programmen und in der Industrie- und Handelspolitik Verteidigungsaspekte besser berücksichtigt werden. Ein EU-weites strategisches und koordiniertes Konzept für kritische Technologien für Sicherheit und Verteidigung soll die FTEI-Programme der EU und der Mitgliedstaaten optimal nutzen, Synergien zwischen zivilen und verteidigungsbezogenen FTEI-Gemeinschaften erzielen und strategische Abhängigkeiten von externen Quellen abmildern. Schließlich wird die Zusammenarbeit und Koordinierung mit strategischen Partnern wie den Vereinigten Staaten und der Organisation des Nordatlantikvertrags (NATO) unter für beide Seiten vorteilhaften Bedingungen empfohlen.

Gegenstand: Für 2022 plant die Kommission die Einrichtung einer Expertengruppe, die den Austausch mit den Mitgliedstaaten über kritische Technologien, Wertschöpfungs- und Lieferketten erleichtern soll. Eine Studie über den EU-Sicherheitsmarkt soll dazu dienen, die Besonderheiten des zivilen Sicherheitsmarktes besser zu verstehen, die Ermittlung kritischer Technologien und strategischer Abhängigkeiten zu unterstützen und den neuen fähigkeitsorientierten Ansatz für Sicherheits- und andere FTEI-Tätigkeiten zu untermauern. Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, sich im Strategischen Kompass zu verpflichten, von Anfang an ein EU-weites koordiniertes strategisches Konzept für kritische, sicherheits- und verteidigungsrelevante Technologien zu entwickeln. Darüber hinaus wird die Kommission im Jahr 2023 die bestehenden EU-Instrumente überprüfen und weitere Möglichkeiten zur Förderung von FTEI mit doppeltem Verwendungszweck auf EU-Ebene vorschlagen. Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einen Bericht über die Notwendigkeit einer Risikobewertung der Lieferketten für kritische Infrastrukturen, insbesondere im digitalen Bereich, ausarbeiten, um die Sicherheits- und Verteidigungsinteressen der EU besser zu schützen. Alle Mitgliedstaaten werden aufgefordert, einen nationalen Mechanismus zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen einzurichten. Letztlich werden die Kommission und der Hohe Vertreter in Abstimmung mit der NATO prüfen, wie eine einvernehmliche und nutzbringende Interaktion zwischen ihren jeweiligen Initiativen gefördert werden kann.

Innovativer und nachhaltiger Raum

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 18. November 2022 erzielten das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten eine Einigung über eine ursprünglich von der Europäischen Kommission im Februar 2022 vorgeschlagene Verordnung (Pressemitteilung). Der Konsens über den Aufbau einer neuen Weltrauminfrastruktur, des sogenannten EU-Satellitensystems „IRIS²“ (Infrastructure for Resilience, Interconnectivity and Security by Satellite - Infrastruktur für Resilienz, Interkonnektivität und Sicherheit durch Satelliten), soll die Cybersicherheit in den kommenden Jahren erhöhen.
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union müssen das Abkommen noch annehmen. Unter den derzeitigen Umständen ist die Entwicklung einer souveränen, autonomen und sicheren Konnektivitätsinfrastruktur von entscheidender Bedeutung. Das weltraumgestützte sichere Kommunikationssystem der EU soll den gestiegenen und sich ändernden staatlichen Anforderungen gerecht werden, Abhängigkeiten von Drittländern vermeiden und die Widerstandsfähigkeit ihrer Wertschöpfungsketten stärken.

Vorschlag: Am 15. Februar 2022 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag zur Einrichtung des Programms der Union für sichere Konnektivität für den Zeitraum 2023-2027 veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Angesichts der erhöhten Bedrohung durch hybride Angriffe und Cyberangriffe sowie aktueller Trends bei Naturkatastrophen streben staatliche Akteure nach höherer Sicherheit, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit angemessener Satellitenkommunikationslösungen. Es besteht ein weltweiter Bedarf an staatlichen Diensten, die eine belastbare Konnektivität bereitstellen, die nicht nur ihre Sicherheitsoperationen unterstützt, sondern auch kritische Infrastrukturen miteinander verbindet, Krisen bewältigt und die Grenz- und Seeüberwachung unterstützt. Obwohl den Mitgliedstaaten bereits Satellitenkommunikationskapazitäten für staatliche Dienste zur Verfügung stehen, stützen sie sich alle auf eine geringe Anzahl von GEO-Satelliten, die hauptsächlich Europa abdecken. Darüber hinaus sind die vorhandenen Satelliten für militärische Aufgaben bestimmt, d.h. sie sind auf spezifische militärische Bedürfnisse zugeschnitten und können für die meisten zivilen staatlichen Anwendungen nicht genutzt werden. Das Fehlen einsatzfähiger oder im Bau befindlicher EU-Satelliten in niedriger Erdumlaufbahn (LEO – Low Earth Orbit) und mittlerer Erdumlaufbahn (MEO – Medium Earth Orbit), die den sich entwickelnden Bedürfnissen der staatlichen Nutzer entsprechen, erfordert ein weltraumgestütztes sicheres EU-Konnektivitätssystem, das die Kapazitäts- und Fähigkeitslücken für staatliche Satellitenkommunikationsdienste schließt.

Ziele: In erster Linie zielt die Verordnung darauf ab, ein sicheres Satellitenkommunikationssystem der Union zu schaffen, um weltweit sichere, flexible und belastbare Satellitenkommunikationsdienste für die staatlichen Stellen der Union und der Mitgliedstaaten zu fördern. Langfristig soll der weltweite ununterbrochene Zugang zu sicheren und kostengünstigen Satellitenkommunikationsdiensten für staatliche Nutzer gewährleistet werden. Die Entwicklung einer multi-orbitalen Konnektivitätsinfrastruktur soll kontinuierlich an die Entwicklung der Nachfrage nach Satellitenkommunikation angepasst werden. Das Satellitenkommunikationssystem wird durch proaktive und reaktive Verteidigung gegen Cyber-Bedrohungen und elektromagnetische Bedrohungen sowie durch betriebliche Cybersicherheit zur Cyber-Resilienz beitragen und das Weltraum- und das zugehörige Bodensegment der europäischen Quantenkommunikationsinfrastruktur integrieren. Darüber hinaus sollen die derzeitigen Fähigkeiten und Dienste anderer Komponenten des Raumfahrtprogramms der Union verbessert und gleichzeitig Anreize für die Entwicklung innovativer und bahnbrechender Technologien geschaffen werden. Schließlich fördert die Kommission die weitere Entwicklung von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und nahtloser Konnektivität in der gesamten Union, um tote Kommunikationszonen zu beseitigen und den Zusammenhalt zwischen den Gebieten der Mitgliedstaaten zu stärken.

Gegenstand: Es obliegt der Kommission, die Umsetzung des Systems, auch im Bereich der Sicherheit, zu gewährleisten, unbeschadet der Vorrechte der Mitgliedstaaten im Bereich der nationalen Sicherheit. Die Agentur der Europäischen Union für das Raumfahrtprogramm soll die Betriebssicherheit der staatlichen Infrastruktur sicherstellen, u.a. durch Risiko- und Bedrohungsanalysen und Sicherheitsüberwachung. Sie ist für die Erbringung staatlicher Dienste, die Verwaltung der Konzession oder des gemischten Vertrags sowie für die übergreifende Koordinierung der nutzerbezogenen Aspekte der staatlichen Dienste in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, den einschlägigen Agenturen der Union, dem EAD und anderen Stellen zuständig. Die Europäische Weltraumorganisation (ESA) entwickelt und validiert Tätigkeiten im Rahmen von Durchführungsverträgen und ist für die Bereitstellung von technischem Fachwissen für die Kommission sowie für die Bewertung der Durchführungsverträge zuständig.

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Nicht-legislativer Akt: Am 15. Februar 2022 hat die Europäische Kommission eine Gemeinsame Mitteilung zu einem Ansatz der EU für das Weltraumverkehrsmanagement sowie einem Beitrag der EU zur Bewältigung einer globalen Herausforderung veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Angesichts des wachsenden Volumens von Weltraummüll und der exponentiellen Zunahme des Weltraumverkehrs kommt es zu einer Überfüllung des Weltraums. Dadurch werden die Lebensfähigkeit und die Sicherheit der Weltrauminfrastruktur und des Weltraumbetriebs immer mehr gefährdet. Der Routinebetrieb in der Erdumlaufbahn ist jeden Tag gefährdet, was eine direkte Bedrohung für die Sicherheit des Weltraumverkehrs und die Nachhaltigkeit der Raumfahrt darstellt. Potenzielle Auswirkungen von Zwischenfällen können bestimmte Orbits auf Jahrzehnte hinaus destabilisieren und als direkte Folge davon den Weltraumbetrieb ernsthaft beeinträchtigen oder zum Scheitern bringen. Schlüsselinfrastrukturen wie Kommunikation, Katastrophenschutz und Notfallmaßnahmen sind daher von Störungen bedroht. Solche Entwicklungen können direkte Auswirkungen auf die Sicherheit, die Wirtschaft und das Wohlergehen der europäischen Bürger haben. Das Fehlen eines internationalen Regelungsrahmens veranlasst öffentliche und private Initiativen, sich mit der Sicherheit des Weltraumbetriebs zu befassen. Die Kommission appelliert daher an die EU-Agenturen, jetzt rasch, gemeinsam und entschlossen zu handeln.

Ziele: In der gemeinsamen Mitteilung wird ein konkreter EU-Ansatz für eine sichere, nachhaltige und gesicherte Nutzung des Weltraums vorgestellt. Ein Konzept, das die Interessen der EU in voller Übereinstimmung mit den jeweiligen Zuständigkeiten der EU und ihrer Mitgliedstaaten wahrt. Das Weltraumverkehrsmanagement (STM) soll zur Sicherheits- und Verteidigungsdimension der EU im Weltraum beitragen. Um die Widerstandsfähigkeit der Weltrauminfrastruktur, einschließlich der Satelliten, die Verteidigungs- und Sicherheitsanwendungen unterstützen, zu verbessern, soll das Risiko von Kollisionen in der Umlaufbahn verringert werden. Die Förderung eines globalen STM-Konzepts soll zur Transparenz und Vertrauensbildung im Allgemeinen beitragen und im Falle von Zwischenfällen helfen, Missverständnisse zu vermeiden und Spannungen zu deeskalieren.

Gegenstand: Die Mitteilung stellt zehn spezifische Aktionsbereiche vor und bietet damit einen Leitfaden für künftige Maßnahmen. Dazu gehören die Förderung eines regionalen Ansatzes für STM mit Drittländern und relevanten Partnern in regionalen Foren sowie ein weiteres Engagement mit den USA zur Förderung einer engeren Zusammenarbeit und gegenseitigen Interoperabilität in STM-Fragen. Im Jahr 2022 werden die Kommission und die Hohe Vertreterin einen Konsultationsmechanismus mit allen relevanten EU-Akteuren einrichten. Der Mechanismus soll einen regelmäßigen Dialog über STM-bezogene Entwicklungen ermöglichen, der sowohl zivile als auch militärische Bedürfnisse abdeckt. Für 2023 ist eine Architekturanalyse des künftigen STM-Bedarfs einschließlich der Ermittlung der erforderlichen Ressourcen für ein effizienteres und leistungsfähigeres EU-SST-System geplant. Ab 2025 wird mit dem Einsatz zusätzlicher Mittel begonnen. Die Kommission wird in Abstimmung mit der EU-SST-Konsortium bis 2023 Teile der Plattform für die gemeinsame Datennutzung und bis 2025 Teile des künftigen EU-SST-Katalogs besser zugänglich machen. In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten werden die Kommission und der Hohe Vertreter das notwendige Forum einrichten, um sicherzustellen, dass in der EU eine wirksame Information und Koordinierung in Bezug auf die auf internationaler Ebene entwickelten Standards und Leitlinien stattfindet. Schließlich werden die Kommission und der Hohe Vertreter mit den Mitgliedstaaten und den Vereinten Nationen zusammenarbeiten, um spezifische Gremien für STM zu ermitteln oder zur Schaffung solcher Gremien beizutragen, damit konkrete STM-Lösungen auf globaler Ebene umgesetzt werden können.

Digitale Bildung und Kompetenzen

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Non-legislative Act: On the 23rd of November 2023, the European Council published a Recommendation on the key enabling factors for successful digital education and training (press release).

Problem: There is a need for more ambitious action to develop the skills necessary for the green and digital transitions through education, training, upskilling, and reskilling. This need arises in response to the challenges of labour shortages and job transformation, exacerbated by demographic changes. The COVID-19 pandemic further highlighted the urgency to improve the digital readiness of education and training systems in terms of resilience, justice, equality, quality, inclusiveness, accessibility, and security. Rapid technological change demands a people-centred digital transformation in education and training systems, making them fit for the digital age. This transformation is essential to ensure a cohesive, equal, inclusive, sustainable, competitive, innovative, and resilient Europe, where citizens are well-equipped for personal development, well-being, active citizenship, and adaptability in a changing labour market.

Objective: The Recommendation aims to foster the development of a high-performing digital education ecosystem. The system is designed to promote personal, social, and professional fulfilment of citizens while upholding democratic values, equality, social cohesion, active citizenship, intercultural dialogue, sustainable economic prosperity, and employability. This involves strengthening digital capacity and resilience in education and training systems in a coherent and sustainable manner. Key enabling factors, such as relevant infrastructure, connectivity, and digital capacity, have been identified and are crucial for achieving this goal.

Subject Matter: The Recommendation calls for enabling factors such as relevant infrastructure, connectivity, and digital capacity, and stresses the importance of a whole-of-government approach and the involvement of various departments responsible for different aspects of digital education, training, and skills. The Recommendation emphasizes the importance of digital education for every European citizen to develop the knowledge, skills, and competences needed for active participation in increasingly digital societies. It aligns with the Digital Decade Policy Programme 2030, aiming for inclusive human-centred digital transformation of the EU’s society and economy by 2030. This includes achieving universal connectivity and promoting efforts to equip all education and training institutions with digital connectivity infrastructure and tools. It is essential to support education and training institutions, teachers, trainers, and other education staff in understanding and safely using tools like artificial intelligence, and to be aware of the implications of relevant Union legislation in the digital domain. Suggestions include promoting capacity building, using self-assessment tools like SELFIE, supporting leaders in implementing digital transformation, recognizing early-adopter institutions, encouraging dialogue between education and training institutions and industry, and addressing cybersecurity in all education and training institutions. The Council recommends that member states take coherent and consistent approaches to digital education and skills, building on strategic priorities of the Commission’s Digital Education Action Plan 2021–2027 and conducting regular evaluations of the impact of digital education policies and practices. Member states are encouraged to promote equitable and impact-focused investment in digital education and training, including coordinating procurement processes, supporting responsible and sustainable provisioning of digital products and services, considering alternative approaches to investment, and promoting the use of open source, open content, or open data solutions.

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Non-legislative Act: On the 23rd of November 2023, the Council published a Communication on improving the provision of digital skills and competences in education and training (press release).

Problem: Digital skills and competences have become essential across nearly every aspect of society and the economy, underpinning social inclusion, well-being, active citizenship, employability, productivity, security, and growth. In today's interconnected world, all citizens require digital skills and competences to engage in everyday activities such as living, learning, working, exercising rights, staying informed, accessing online services, communicating, consuming, and creating and disseminating digital content. The ubiquity of digital technology in modern life has made these skills not just advantageous but necessary for participation in the digital age. This need is part of a broader European effort, including the 'European Year of Skills', to foster a culture of continuous learning and skill development.

Objective: The Recommendation comprehensively addresses the necessity, strategies, and actions related to the development and enhancement of digital skills and competences across the European Union. The ‘European Year of Skills’ aims to promote a mindset of reskilling and upskilling. It also highlights the first principle of the European Pillar of Social Rights, which advocates for quality and inclusive education and lifelong learning for skill acquisition. The document acknowledges the pivotal role of quality and inclusive education in advancing equality, with special attention to vulnerable and socio-economically disadvantaged groups, persons with disabilities, and people in rural and remote areas. It also identifies the need for action to achieve equal participation in the digital sector, especially for women and girls.

Subject Matter: The Recommendation sets targets for attainment levels in digital skills, acknowledging the current gap in achievement and the need for further support in skill development. It points out the disparity in basic digital skills among the population, the difficulty in filling ICT specialist vacancies, and the gender imbalance in ICT-related professions. Efforts are being made to develop basic and advanced digital skills, with initiatives like the Deep Tech Talent initiative and the Cybersecurity Skills Academy. The Council conclusions on digital education call for comprehensive digital education covering media literacy, critical thinking, and cyberbullying. I emphasizes the importance of digitally competent teachers in early childhood education and the need to safely navigate the digital environment. The Recommendation also calls for the expansion of cross-curricular approaches to digital skills education and the improvement of teacher training. Member states are encouraged to develop coherent strategies for digital education and skills, taking into account diverse groups and ensuring a comprehensive approach from early childhood to adult learning. Member states are also recommended to use national and Union funds to implement various aspects of digital skills development and encourage private investment in this area. The High Level Group on Education and Training is entrusted with providing guidance on strategic topics related to digital education and training.

Binnenmarkt

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Vorschlag: Am 19. September 2022 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines Notfallinstruments für den Binnenmarkt und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Jüngste Krisen haben gezeigt, wie anfällig der Binnenmarkt und seine Lieferketten im Falle unvorhergesehener Störungen sind, und gleichzeitig, wie sehr die europäische Wirtschaft auf einen gut funktionierenden Binnenmarkt angewiesen ist. Aufgrund des Klimawandels und geopolitischer Instabilitäten erscheinen Krisensituationen in Zukunft sehr wahrscheinlich, daher muss das Funktionieren des Binnenmarktes auch in diesen Notsituationen gewährleistet werden. Einseitige Maßnahmen einzelner Mitgliedsstaaten müssen dabei verhindert werden, da diese zu einer Zersplitterung des Binnenmarktes führen und Krisen dadurch weiter verschärfen können.

Ziel: Der Vorschlag für ein Notfallinstrument für den Binnenmarkt (Single Market Emergency Instrument, SMEI) zielt darauf ab, eine starke, flexible Governance-Struktur sowie ein gezieltes Instrumentarium bereitzustellen, um das Funktionieren des Binnenmarktes in jeder Art von Krise zu gewährleisten.

Gegenstand: Die vorgeschlagene Verordnung zielt darauf ab, einen Rahmen von Maßnahmen zur Antizipation sowie zur Vorbereitung und Reaktion auf die Auswirkungen von Krisen auf den Binnenmarkt zu schaffen. Zu diesem Zweck wird eine Beratungsgruppe eingesetzt, die sich aus einem Vertreter jeden Mitgliedstaats zusammensetzt und die Kommission hinsichtlich geeigneter Maßnahmen zur Antizipation, Prävention oder Reaktion auf die Auswirkungen einer Krise auf den Binnenmarkt berät. Darüber hinaus wird in dem Vorschlag ein Schwerpunkt auf die Beschaffung, die gemeinsame Nutzung und den Austausch von Informationen gelegt. Dafür sollen detaillierte Verwaltungsvereinbarungen getroffen werden, um die rechtzeitige Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen der Kommission, den zuständigen Stellen auf Unionsebene und den Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Um das reibungslose Funktionieren dieser Vereinbarungen zu gewährleisten, wird die Kommission ermächtigt, Stresstests, Simulationen sowie Überprüfungen während und nach der Durchführung von Maßnahmen mit den Mitgliedstaaten durchzuführen. Darüber hinaus kann die Kommission dem Rat mittels der Verordnung vorschlagen, einen Überwachungs- oder Notfallmodus für den Binnenmarkt zu aktivieren. Überwachungsmaßnahmen beinhalten primär Instrumente für die Bildung und Verwaltung nationaler strategischer Reserven. Die Kommission hat in diesen Fällen die Aufgabe, diejenigen Waren von strategischer Bedeutung zu ermitteln, und die Bemühungen der jeweiligen Mitgliedstaaten bei der Bildung dieser nationalen strategischen Reserven zu koordinieren, zu unterstützen und zu vermitteln. Im Notfallmodus umfasst der Vorschlag Sofortmaßnahmen, die sich auf die Gewährleistung der Freizügigkeitsrechte während eines Notfalls im Binnenmarkt sowie die Transparenz über Maßnahmen, die diese Rechte beeinträchtigen könnten, konzentrieren. Außerdem umfassen Notfallmaßnahmen Auskunftsersuche an wichtige Akteure entlang der Lieferkette für Waren und Dienstleistungen, gezielte Änderungen der harmonisierten Produktvorschriften und die Einrichtung von vorrangigen Aufträgen, die die betroffenen Wirtschaftsbeteiligten anweisen sowie die vorrangige Vergabe von Aufträge für die Produktion oder Lieferung von krisenrelevanten Waren. Auch eine koordinierte Verteilung der strategischen Reserven zwischen den Mitgliedstaaten kann von der Kommission empfohlen werden. Um die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen von strategischer Bedeutung im Überwachungs- und Notfallmodus zu koordinieren und gewährleisten, soll der Kommission ein Verhandlungsmandat erteilt werden, damit sie als zentrale Beschaffungsstelle für relevante Güter und Dienstleistungen fungieren kann. Mitgliedstaaten sollen ihre Beschaffungsbemühungen darüber hinaus mit der Kommission koordinieren.

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Vorschlag: Am 19. September 2022 veröffentlichte die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2016/424, (EU) 2016/425, (EU) 2016/426, (EU) 2019/1009 und (EU) Nr. 305/2011 in Bezug auf Dringlichkeitsverfahren für die Konformitätsbewertung, die Annahme gemeinsamer Spezifikationen und die Marktüberwachung aufgrund eines Notfalls im Binnenmarkt (Pressemitteilung).

Das Problem: Die jüngsten Krisen haben gezeigt, wie anfällig der Binnenmarkt und seine Lieferketten im Falle unvorhergesehener Störungen sind und wie sehr die europäische Wirtschaft auf einen gut funktionierenden Binnenmarkt angewiesen ist. Neue Notsituationen aufgrund des Klimawandels und geopolitischer Instabilitäten werden in Zukunft sehr wahrscheinlich auftreten, daher muss das Funktionieren des Binnenmarktes in Notzeiten gewährleistet sein.

Zielsetzung: Die Vorschläge zielen darauf ab, das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes in Notfällen zu ermöglichen, indem bestimmten krisenrelevanten Gütern in Konformitätsbewertungsverfahren Vorrang eingeräumt wird.

Gegenstand: Die Maßnahmen des Vorschlags zielen darauf ab, die Produktgesetzgebung im Rahmen des Single Market Emergency Instrument (SMEI) durch Änderungen von Verordnungen zu Konformitätsbewertungsverfahren für krisenrelevante Güter zu harmonisieren. Konkret geht es um die Konkretisierung und Änderung von Vorschriften für krisenrelevante Teilsysteme und verschiedene Marktüberwachungstätigkeiten. Neben der Konformitätsbewertung von krisenrelevanten Geräten und Ausrüstungen wie persönlicher Schutzausrüstung oder Düngemitteln wird unter anderem auch die Amtshilfe zwischen Behörden geregelt.

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Vorschlag: Am 19. September 2022 veröffentlichte die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2000/14/EG, 2006/42/EG, 2010/35/EU, 2013/29/EU, 2014/28/EU, 2014/29/EU, 2014/30/EU, 2014/31/EU, 2014/32/EU, 2014/33/EU, 2014/34/EU, 2014/35/EU und 2014/68/EU im Hinblick auf Dringlichkeitsverfahren für die Konformitätsbewertung, die Annahme gemeinsamer Spezifikationen und die Marktüberwachung in Notfällen im Binnenmarkt (Pressemitteilung).

Das Problem: Die jüngsten Krisen haben gezeigt, wie anfällig der Binnenmarkt und seine Lieferketten im Falle unvorhergesehener Störungen sind und wie sehr die europäische Wirtschaft auf einen gut funktionierenden Binnenmarkt angewiesen ist. Neue Notsituationen aufgrund des Klimawandels und geopolitischer Instabilitäten werden in Zukunft sehr wahrscheinlich auftreten, daher muss das Funktionieren des Binnenmarktes in Notzeiten gewährleistet sein.

Zielsetzung: Die Vorschläge zielen darauf ab, das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes in Notfällen zu ermöglichen, indem bestimmten krisenrelevanten Gütern in Konformitätsbewertungsverfahren Vorrang eingeräumt wird.

Gegenstand: Die Maßnahmen des Vorschlags zielen darauf ab, die Produktgesetzgebung im Rahmen des Binnenmarkt-Notfallinstruments (SMEI) durch Änderungen von Richtlinien zu harmonisieren, die sich auf Konformitätsbewertungsverfahren für krisenrelevante Güter beziehen. Konkret geht es um die Spezifizierung und Änderung von Vorschriften für krisenrelevante Teilsysteme und verschiedene Marktüberwachungsmaßnahmen. Neben der Konformitätsbewertung von krisenrelevanten Geräten und Ausrüstungen wie Messgeräten oder Druckgeräten wird unter anderem auch die Amtshilfe zwischen Behörden geregelt.

Multimodale digitale Mobilität

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Proposal: On the 29th of November 2023, the European Commission published a Proposal for a Regulation on passenger rights in the context of multimodal journeys (press release).

Problem: Passengers have inadequate protection during multimodal journeys, where multiple modes of transport are combined. Currently, passengers who travel using only one mode of transport enjoy rights during travel disruptions, but these rights do not extend when they switch to another mode as part of their journey. This lack of a clear framework for determining obligations and liabilities of different travel service providers in multimodal journeys leaves passengers without adequate information or assistance, especially in case of disruptions when switching between modes. Furthermore, there is no uniformity in contract conditions and tariffs for multimodal journeys, potentially leading to discrimination based on nationality or the place of establishment of the carrier or intermediary.

Objective: The Proposal aims to establish a framework to ensure non-discrimination between passengers in terms of transport conditions and ticket provision, and to provide accurate, accessible information to passengers in a timely manner. It focuses on safeguarding passengers' rights during disruptions, particularly in the context of missed connections between different transport modes. Additionally, it seeks to provide specific assistance and non-discrimination for persons with disabilities and persons with reduced mobility (PRM), define and monitor service quality standards, handle complaints effectively, and establish general rules for enforcement. This initiative is designed to enhance the protection of passengers in multimodal journeys and address the challenges identified in the current regulatory framework.

Subject Matter: One of the primary focus areas is the establishment of a framework that encompasses non-discrimination in transport conditions and ticket provision. This framework will ensure that passengers are treated fairly, regardless of their nationality or the location of the carrier or intermediary. It will also enable passengers to access minimum and accurate travel information in a timely and accessible manner, significantly enhancing the travel experience and decision-making process. Another major aspect of the Proposal is to ensure passengers' rights during travel disruptions, particularly when there are missed connections between different transport modes. The Proposal suggests that passengers should be entitled to assistance such as reimbursement, re-routing, accommodation, meals, and refreshments during their journey, especially in the event of a travel disruption occurring while switching between transport modes. For persons with disabilities and persons with reduced mobility (PRM), the Proposal aims to provide specific assistance and ensure non-discrimination. This includes the establishment of Single Points of Contact at multimodal passenger hubs, which would facilitate the coordination of information and assistance for PRMs. The Proposal also seeks to define and monitor service quality standards across all modes of transport to ensure consistency and reliability in service provision. Furthermore, the Proposal outlines the process for handling complaints from passengers, ensuring that they have a clear and effective avenue to address their concerns. This will include the establishment of national enforcement bodies responsible for monitoring compliance with passenger rights and enforcing appropriate sanctions when necessary.

Erhebung und Austausch von Daten

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Vorschlag: Am 7. November 2022 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Angesichts der zunehmenden Bedeutung der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften haben die nationalen, regionalen und lokalen Behörden diese zunehmend selbst reguliert. Das Ergebnis sind ineffiziente und voneinander abweichende Registrierungssysteme, die von Behörden verwaltet werden, die nicht in der Lage sind, effizient Identifizierungsdaten für Gastgeber zu erhalten. Außerdem fehlt es an wirksamen und durchsetzbaren rechtlichen Rahmenbedingungen, Standards und Instrumenten für den Datenaustausch zwischen Plattformen und Behörden sowie an einem angemessenen rechtlichen Rahmen für Transparenz.

Ziele: Der Vorschlag zielt in erster Linie darauf ab, den Rahmen für die Generierung und den Austausch von Daten über kurzfristige Vermietung von Unterkünften in der Union zu harmonisieren und zu verbessern und die Transparenz im Sektor zu erhöhen. Zu den spezifischen Zielen gehören die Harmonisierung der Registrierungssysteme für Veranstalter und die Verpflichtung für Online-Plattformen, den Veranstaltern die Anzeige von Registrierungsnummern zu ermöglichen und spezifische Daten über die Aktivitäten der Veranstalter und ihre Einträge mit den Behörden auszutauschen. Daher sind spezifische Instrumente und Verfahren erforderlich, um sicherzustellen, dass der Datenaustausch sicher, mit der allgemeinen Datenschutzverordnung vereinbar und für alle Beteiligten kosteneffizient ist.

Gegenstand: Die Bestimmungen dieser Verordnung regeln die Erhebung von Daten durch zuständige Behörden und Anbieter von Online-Kurzzeitvermietungsplattformen sowie die Weitergabe von Daten von Online-Kurzzeitvermietungsplattformen an zuständige Behörden. Sie gilt für Anbieter von Online-Plattformen für die kurzfristige Vermietung, die Dienstleistungen für Gastgeber anbieten, die kurzfristige Unterkünfte in der Union vermieten, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung. Die Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, dass die in ihrem Hoheitsgebiet eingerichteten Registrierungsverfahren auf der Grundlage der von den Gastgebern abgegebenen Erklärungen funktionieren. Die Registrierungsverfahren müssen die automatische und sofortige Erteilung einer Registrierungsnummer für eine bestimmte Wohneinheit ermöglichen, sobald der Gastgeber die entsprechenden Informationen vorgelegt hat. Eine Wohneinheit darf nicht mehr als ein Registrierungsverfahren durchlaufen, und es werden technische Mittel vorhanden sein, um die Aktualisierung der Informationen und Unterlagen durch den Gastgeber zu ermöglichen. Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten technische Mittel einrichten, um die Gültigkeit der Registriernummern zu überprüfen und einem Gastgeber zu ermöglichen, eine Einheit aus dem Register zu streichen. Die Gastgeber müssen angeben, ob sich die angebotene Wohneinheit in einem Gebiet befindet, für das ein Registrierungsverfahren eingerichtet wurde oder gültig ist, und, falls ja, die Registrierungsnummer angeben.


 

EU-Interoperabilitätspolitik im öffentlichen Sektor

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Nicht-legislativer Akt: Am 18. November 2022 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über eine gestärkte EU-Interoperabilitätspolitik im öffentlichen Sektor Verknüpfung öffentlicher Dienste, Unterstützung der öffentlichen Politik und Schaffung öffentlichen Nutzens Auf dem Weg zu einem „interoperablen Europa“ veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Der derzeitige politische Rahmen für die nicht verbindliche Zusammenarbeit im Bereich der Interoperabilität ist nicht in der Lage, den Zugang zu Echtzeit-Informationen über Sektoren und Verwaltungsebenen hinweg zu gewährleisten. Obwohl von Experten für digitale Behördendienste und Daten ein weitreichender gemeinsamer EU-Besitzstand im Bereich der Interoperabilität mit Kooperationspraktiken, Konzepten, wiederverwendbaren Lösungen, offenen Spezifikationen und Werkzeugen entwickelt wurde, die nationale Reformbemühungen und etablierte EU-Politiken unterstützen, haben jüngste Bewertungen erhebliche Einschränkungen dieses vollständig freiwilligen Kooperationsansatzes aufgezeigt. Aspekte des Datenzugangs und der gemeinsamen Nutzung werden oft zu spät im politischen Entscheidungsprozess behandelt, da Aspekte der Interoperabilität nicht in die öffentlichen Dienste integriert werden. Dies führt zu hohen Umsetzungsrisiken und -kosten, zu verpassten Chancen und im schlimmsten Fall zur Unterminierung groß angelegter, von der Digitalisierung abhängiger Maßnahmen. Wenn die EU nicht handelt, um die Interoperabilität zu verbessern, könnte sie die Chance verpassen, den Verwaltungsaufwand erheblich zu verringern. Dies würde die Widerstandsfähigkeit der öffentlichen Verwaltungen verringern, ihre Innovationsfähigkeit einschränken und sie im schlimmsten Fall in Krisenzeiten handlungsunfähig machen.

Ziele: Die Zusammenarbeit im Bereich der Interoperabilität in Europa muss verstärkt werden. Daher ebnet diese Mitteilung in erster Linie den Weg für den vorgeschlagenen „Gesetz für ein interoperables Europa“, der darauf abzielt, eine stabile Organisationsstruktur zu schaffen, die Nutzung des EIF zu verallgemeinern und allgemein akzeptierte und offene Spezifikationen und wiederverwendbare Lösungen zu entwickeln. Ein sogenannter Ansatz der „konzeptionsinhärenten Interoperabilität“ wird zu einer besseren Koordinierung von Experimenten und Innovationen des öffentlichen Sektors führen, einschließlich der Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor ("GovTech"). Die Schaffung eines strukturierten, transparenten und integrativen Kooperationsrahmens wird dazu beitragen, die Anpassungs- und Innovationsfähigkeit zu gewährleisten, die der öffentliche Sektor in einem dynamischen technischen, gesellschaftlichen und politischen Umfeld benötigt. In diesem Zusammenhang ist eine effektive Zusammenarbeit zwischen politischen Entscheidungsträgern und Umsetzern auf allen Regierungsebenen und in allen Sektoren von entscheidender Bedeutung. Die Stärkung der EU-Interoperabilitäts-Governance, die von den Mitgliedstaaten und der EU gemeinsam getragen wird, wird einen dringend benötigten verbesserten politischen und unterstützenden Rahmen für die Reformziele des öffentlichen Sektors der EU ermöglichen. Darüber hinaus soll der Reifegrad der Interoperabilität gemessen werden, um Investitionen zu steuern und Fortschritte zu bewerten. Schließlich ist die Einführung eines systemischen Ansatzes für die Gestaltung der Interoperabilitätspolitik geplant.

Gegenstand: Die Kommission hat die Annahme eines erneuerten EIF auf der Grundlage eines Vorschlags des künftigen Beirats für ein interoperables Europa empfohlen, das sich auf konkrete Umsetzungsempfehlungen, auch für EU-Datenräume, konzentrieren wird. Die Entwicklung sektoraler Interoperabilitätsspezialisierungen, die auf das EIF abgestimmt sind, wie das EIF für intelligente Städte und Gemeinden (EIF4SCC), das zusammen mit dieser Mitteilung veröffentlicht wird, wird von der Kommission unterstützt. Die Interoperabilitätsberichterstattung und -überwachung soll vollständig mit den einschlägigen Überwachungsmaßnahmen der EU-Politik übereinstimmen und erforderlichenfalls in diese integriert werden. Wie in der Digitalen Strategie dargelegt, werden digitale Aspekte in die verschiedenen Phasen der Festlegung, Entwicklung, Annahme und Umsetzung politischer Maßnahmen einbezogen. Die Kommission wird sich rechtzeitig um Rückmeldungen der Mitgliedstaaten zu den potenziellen Herausforderungen bei der Umsetzung politischer Vorschläge mit bedeutenden digitalen und interoperablen Aspekten bemühen. Die Mitgesetzgeber werden dazu angehalten, die Grundsätze für eine digital ausgerichtete Politikgestaltung zu unterstützen. Schließlich ist es von entscheidender Bedeutung, dass Interoperabilitätsressourcen (Werkzeuge, Spezifikationen, Lösungen) gemeinsam genutzt werden und in Finanzierungsinstrumenten, insbesondere für die Umgestaltung des öffentlichen Sektors, darauf verwiesen wird.

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 14. November 2023 wurde eine politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über das Gesetz für ein interoperables Europa erzielt (Pressemitteilung) . Durch die Verordnung soll die grenzübergreifende Interoperabilität und Zusammenarbeit im öffentlichen Sektor in der gesamten EU gestärkt werden. Darüber hinaus soll der Informationsaustausch im öffentlichen Sektor unionsweit auf eine neue Stufe gehoben und der digitale Wandel des öffentlichen Sektors in Europa beschleunigt werden. Daraus soll eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands erfolgen, auch in Bezug auf rechtliche, organisatorische, semantische und technische Hindernisse bei der Verwaltungszusammenarbeit. Der Verordnung soll einen nahtlosen Zugang zu grenzübergreifenden öffentlichen Dienstleistungen für die Menschen in der EU sorgen und die Lebensqualität all jener verbessern, die in einem anderen Mitgliedsstaat arbeiten, studieren oder sich in den Ruhestand begeben möchten. Um in Kraft zu treten, muss der Rechtstext nun noch gebilligt und verabschiedet werden, damit die Verordnung in Kraft treten kann.

Vorschlag: Am 18. November 2022 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag über Maßnahmen für ein hohes Maß an Interoperabilität des öffentlichen Sektors in der Union (Gesetz für ein interoperables Europa) veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: In den letzten Jahren wurden immer mehr Dienstleistungen des öffentlichen Sektors in der EU digitalisiert. Dennoch ist ihr Interoperabilitätsniveau nach wie vor unzureichend, was die Kommunikation zwischen öffentlichen Verwaltungen einschränkt. Mit technischen Mitteln allein lässt sich dieses Problem nicht beheben. Daher sind Vereinbarungen und etablierte Prozesse zwischen verschiedenen Organisationen, vereinbarte Datenbeschreibungen, Gesetze, die diesen Datenaustausch ermöglichen, und eine strukturierte langfristige Zusammenarbeit erforderlich. Darüber hinaus haben die Erfahrungen mit der COVID-19 Pandemie gezeigt, dass interoperable Lösungen den Unionsbürgern helfen, ihr Recht auf Freizügigkeit wahrzunehmen. Die Interoperabilität innerhalb des öffentlichen Sektors hat auch wichtige Auswirkungen auf das Recht auf freien Waren- und Dienstleistungsverkehr, da aufwändige Verwaltungsverfahren insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhebliche Hindernisse darstellen können. Schließlich kann die Gefahr der Interoperabilität von entscheidender Bedeutung sein, um die zunehmenden Risiken für die Cybersicherheit, denen die Union und die Mitgliedstaaten ausgesetzt sind, zu mindern.

Ziele: Der Vorschlag zielt in erster Linie darauf ab, die rechtliche, organisatorische und semantische Interoperabilität zu gewährleisten. So unterstreicht die Kommission die Notwendigkeit, dafür zu sorgen, dass die Einführung von Rechtsrahmen, in denen unterschiedliche Organisationen tätig sind, die Erbringung nahtloser öffentlicher Dienste zwischen und innerhalb der Mitgliedstaaten nicht behindert. Die Koordinierung zwischen verschiedenen öffentlichen Einrichtungen auf allen Regierungsebenen bei der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen soll effektiver werden. Zu den spezifischen Ziele gehören ein kohärenter, auf den Menschen ausgerichteter EU-Ansatz für Interoperabilität von der Politikgestaltung bis zur Politikumsetzung und eine Interoperabilitäts-Governance-Struktur, die es öffentlichen Verwaltungen auf allen Ebenen und in allen Sektoren sowie privaten Akteuren ermöglicht, zusammenzuarbeiten. Darüber hinaus ist die gemeinsame Schaffung eines Ökosystems von Interoperabilitätslösungen für den öffentlichen Sektor der EU erforderlich, damit öffentliche Verwaltungen auf allen Ebenen in der EU und andere Interessengruppen zu solchen Lösungen beitragen und sie wiederverwenden, gemeinsam innovieren und einen öffentlichen Mehrwert schaffen können.

Gegenstand: Die Adressaten der Verordnung sind die öffentlichen Stellen der Mitgliedstaaten und die Organe, Einrichtungen und Agenturen der Union, die Netz- oder Informationssysteme bereitstellen oder verwalten, mit denen öffentliche Dienstleistungen auf elektronischem Wege erbracht oder verwaltet werden können. Die Kommission soll Lösungen für ein interoperables Europa und den Europäischen Interoperabilitätsrahmen im Portal für ein interoperables Europa in elektronischer Form in offenen, maschinenlesbaren, barrierefrei zugänglichen, auffindbaren und weiterverwendbaren Formaten veröffentlichen. Der Interoperabilitätsausschuss wird die Gesamtkohärenz der entwickelten oder empfohlenen Interoperabilitätslösungen überwachen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Kompatibilität mit anderen Interoperabilitätslösungen vorschlagen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen, und unterstützt die Komplementarität mit neuen Technologien oder den Übergang zu diesen. Darüber hinaus entwickelt der Interoperabilitätsausschuss einen Europäischen Interoperabilitätsrahmen (EIF) und schlägt dessen Annahme der Kommission vor, die den EIF ihrerseits im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der EIF wird einen allgemeinen Rahmen und eine Reihe von Empfehlungen zur rechtlichen, organisatorischen, semantischen und technischen Interoperabilität enthalten, die sich an alle Stellen richten, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen und über ihre Netz- und Informationssysteme miteinander interagieren. Die Fortschritte bei der Entwicklung interoperabler transeuropäischer digitaler öffentlicher Dienste sind von der Kommission zu überwachen. Dabei soll der Wiederverwendung bestehender internationaler, unionsweiter und nationaler Überwachungsdaten und der automatisierten Datenerfassung Vorrang eingeräumt werden.

Folgemaßnahmen: Ein europäischer Ansatz für künstliche Intelligenz

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Vorschlag: Am 28. September 2022 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Pressemitteilung) .

Problem: Die ursprünglich 1985 eingeführte Produkthaftungsrichtlinie sieht auf EU-Ebene ein System zur Entschädigung von Personen vor, die durch fehlerhafte Produkte Körperverletzungen oder Sachschäden erleiden. Im Zuge des ökologischen und digitalen Wandels hat sich jedoch die Art und Weise, wie Produkte hergestellt, vertrieben und betrieben werden, erheblich verändert. Die 2018 durchgeführte Bewertung der Produkthaftungsrichtlinie hat die Mängel des Instruments aufgezeigt. Es mangelt an rechtlicher Klarheit darüber, wie die jahrzehntealten Definitionen und Konzepte der Produkthaftungsrichtlinie auf Produkte in der modernen digitalen Wirtschaft und Kreislaufwirtschaft anzuwenden sind. Darüber hinaus ist die Beweislast für die Mängel eines Produkts, die den erlittenen Schaden verursacht haben, für Geschädigte in komplexen Fällen eine Herausforderung. Und schließlich schränken die derzeitigen Vorschriften die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen, übermäßig ein.

Ziele: Mit der Überarbeitung der Produktsicherheitsrichtlinie werden die Haftungsregeln, die Art und die Risiken von Produkten, im digitalen Zeitalter und in der Kreislaufwirtschaft widerspiegeln. Angesichts der zunehmenden Tendenz der Verbraucher, Produkte direkt aus Nicht-EU-Ländern zu kaufen, soll es immer ein Unternehmen mit Sitz in der EU geben, das für fehlerhafte Produkte haftbar gemacht werden kann, die direkt von Herstellern außerhalb der EU gekauft wurden. Die Beweislast in komplexen Fällen und die Beschränkungen bei der Geltendmachung von Ansprüchen müssen gelockert werden, um einen fairen Ausgleich zwischen den legitimen Interessen der Hersteller, der Geschädigten und der Verbraucher im Allgemeinen zu gewährleisten. Darüber hinaus ist es von entscheidender Bedeutung, das Verleihrecht besser an den durch den Beschluss 768/2008/EG7 geschaffenen neuen Rechtsrahmen und an die Produktsicherheitsvorschriften anzupassen sowie die Rechtsprechung zum Verleihrecht zu kodifizieren.

Gegenstand: Mit der Richtlinie wurden einheitliche Regeln für die Haftung von Wirtschaftsakteuren für Schäden, die natürlichen Personen durch fehlerhafte Produkte entstehen, festgelegt. Diese Richtlinie gilt nur für Produkte, die nach dem Inkrafttreten des Dokuments in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden. Sie gilt nicht für Schäden, die durch nukleare Unfälle entstanden sind, soweit die Haftung für solche Schäden durch von den Mitgliedstaaten ratifizierte internationale Übereinkommen geregelt ist. Den Mitgliedstaaten ist es nicht gestattet, in ihrem innerstaatlichen Recht von dieser Richtlinie abweichende Bestimmungen beizubehalten oder einzuführen, einschließlich strengerer oder weniger strenger Bestimmungen zur Erreichung eines anderen Verbraucherschutzniveaus, sofern in dieser Richtlinie nichts anderes vorgesehen ist.

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Vorschlag: Am 28. September 2022 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Anpassung der Vorschriften über außervertragliche zivilrechtliche Haftung an künstliche Intelligenz (Richtlinie über KI-Haftung) veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Die Haftung hat sich als das wichtigste externe Hindernis für Unternehmen erwiesen, die den Einsatz von KI planen, aber noch nicht eingeführt haben. Die nationalen Haftungsvorschriften sind nicht geeignet, um Haftungsansprüche für Schäden zu behandeln, die durch KI-gestützte Produkte und Dienstleistungen verursacht werden. Dies ist auf den "Blackbox"-Effekt von KI zurückzuführen, der es den Opfern erschwert oder übermäßig teuer macht, die haftbare Person zu identifizieren und die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Haftungsklage nachzuweisen. Dies hat zur Folge, dass den Opfern sehr hohe Vorlaufkosten entstehen und sich die Gerichtsverfahren erheblich in die Länge ziehen, was sie von einer Entschädigung abhält. Hinzu kommt, dass die Unternehmen nur schwer vorhersagen können, wie die bestehenden Haftungsvorschriften angewandt werden. Da es an Maßnahmen auf EU-Ebene mangelt, werden die Mitgliedstaaten gezwungen sein, ihre nationalen Haftungsvorschriften an die Herausforderungen der KI anzupassen, was wiederum zu einer weiteren Fragmentierung und höheren Kosten für EU-weit tätige Unternehmen führen wird.

Ziele: Der folgende Vorschlag zielt darauf ab, die Einführung vertrauenswürdiger KI zu fördern, um ihre Vorteile für den Binnenmarkt voll auszuschöpfen. Opfer von durch KI verursachten Schäden sollen den gleichen Schutz erhalten wie Opfer von Schäden, die durch Produkte im Allgemeinen verursacht wurden. Auf diese Weise wird die Rechtsunsicherheit von Unternehmen, die KI entwickeln oder einsetzen, in Bezug auf ihr mögliches Haftungsrisiko verringert, während die Entstehung fragmentierter KI-spezifischer Anpassungen der nationalen zivilrechtlichen Haftungsvorschriften vermieden wird.

Gegenstand: Mit der Richtlinie werden gemeinsame Regeln für die Offenlegung von Beweisen für risikoreiche Systeme der künstlichen Intelligenz (KI) eingeführt, die es einem Kläger ermöglichen, einen auf außervertraglichem Verschulden beruhenden zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch zu begründen. Die Beweislast bei außervertraglichen verschuldensabhängigen zivilrechtlichen Ansprüchen vor nationalen Gerichten wegen Schäden, die durch ein KI-System verursacht wurden, wird ebenfalls von der Richtlinie abgedeckt. Solange diese Vorschriften mit dem Unionsrecht vereinbar sind, können die Mitgliedstaaten einzelstaatliche Vorschriften erlassen oder beibehalten, die für die Kläger bei der Begründung einer außervertraglichen zivilrechtlichen Schadensersatzklage wegen eines durch ein KI-System verursachten Schadens günstiger sind.

Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2021

Europas Digitale Dekade

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Nicht-legislativer Akt: Am 9. März 2021 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung zum Digitalen Kompass 2030: Der europäische Weg in die digitale Dekade veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Die COVID-19-Pandemie hat nicht nur das Tempo der Digitalisierung von Gesellschaften und Volkswirtschaften beschleunigt, sondern auch die Schwachstellen des digitalen Raums, seine Abhängigkeit von außereuropäischen Technologien und die Auswirkungen von Desinformation auf demokratische Gesellschaften offengelegt.

Ziele: Im Digitalen Kompass 2030 formuliert die Kommission vier konkrete Ziele, um ihre Digitalisierungsbemühungen zu verwirklichen: Die Förderung einer digital qualifizierten Bevölkerung mit hochqualifizierten digitalen Fachkräften, die Förderung des digitalen Bildungssystems sowie die Sicherung nachhaltiger digitaler Infrastrukturen, die Durchsetzung der digitalen Transformation der Unternehmen und schließlich die Digitalisierung der öffentlichen Dienste.

Gegenstand: Alle europäischen Haushalte sollen mit einem Gigabit-Netz und alle besiedelten Gebiete mit 5G-Netzen ausgestattet werden. Die Produktion fortschrittlicher und nachhaltiger Halbleiter in Europa soll optimiert werden, ebenso wie die europaweite Einrichtung von 10.000 kohlenstoffneutralen, hochsicheren Edge-Nodes, um den Zugang zu Datendiensten mit geringer Latenz (wenige Millisekunden) überall dort zu gewährleisten, wo sich Unternehmen befinden. Bis 2025 sollte Europa über einen ersten Computer mit Quantenbeschleunigung verfügen. Bis 2030 werden voraussichtlich 75 Prozent der europäischen Unternehmen Cloud-Computing-Dienste, Big Data und künstliche Intelligenz nutzen. Darüber hinaus sollen mehr als 90 Prozent der europäischen KMU zumindest ein Grundniveau an digitaler Intensität erreicht haben. Bis 2030 sollen die EU-Bürger in der Lage sein, eine elektronische Version ihrer Krankenakte einzusehen. Die Online-Bereitstellung wichtiger öffentlicher Dienstleistungen soll den europäischen Bürgern und Unternehmen bis 2030 zur Verfügung stehen. 80 Prozent der EU-Bürger sollen bis 2030 eine digitale ID-Lösung verwenden. Um die Ziele des Digitalen Kompasses zu erreichen, strebt die Europäische Kommission die Einführung einer Governance-Struktur mit jährlicher Berichterstattung und Nachverfolgung an. Die Kommission beabsichtigt, die Ziele des Digitalen Kompasses in Form eines digitalpolitischen Programms vorzuschlagen, das im Rahmen eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens angenommen werden soll und sich auf die Umsetzung und das kontinuierliche Engagement für die gemeinsamen digitalen Ziele konzentriert.

Paket zum Thema Daten

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Vorschlag: Am 23. Februar 2022 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (Datengesetz) veröffentlicht (Pressemitteilung) .

Problem: Angesichts des ständigen Wachstums des Datenvolumens, von 33 Zettabyte im Jahr 2018 auf voraussichtlich 175 Zettabyte im Jahr 2025, wobei rund 80 Prozent der industriellen Daten ungenutzt bleiben, ist es von entscheidender Bedeutung, Möglichkeiten für die Weiterverwendung von Daten zu schaffen sowie Hindernisse für die Entwicklung der europäischen Datenwirtschaft zu beseitigen.

Ziele: Ziel des Datengesetzes ist es, eine gerechte Verteilung des Wertes von Daten unter den Akteuren der Datenwirtschaft zu gewährleisten und den Zugang zu und die Nutzung von Daten zu fördern. Daher werden rechtliche, wirtschaftliche und technische Probleme angegangen, die dazu geführt haben, dass Daten in der Vergangenheit zu wenig genutzt wurden. Die neuen Regelungen sollen mehr Daten für die Wiederverwendung verfügbar machen und dürften bis 2028 ein zusätzliches BIP in Höhe von 270 Milliarden Euro schaffen. Die spezifischen Ziele des Vorschlags sind: (1) Erleichterung des Zugangs zu und der Nutzung von Daten durch Verbraucher und Unternehmen bei gleichzeitiger Wahrung der Anreize für Investitionen in Möglichkeiten der Wertschöpfung durch Daten; (2) Ermöglichung der Nutzung von Daten durch öffentliche Stellen und Organe, Agenturen oder Einrichtungen der Union von Daten, die sich im Besitz von Unternehmen befinden, in Ausnahmesituationen; (3) Erleichterung des Wechsels zwischen Cloud- und Edge-Diensten; (4) Einführung von Schutzmaßnahmen gegen unrechtmäßige Datenübertragungen ohne Benachrichtigung durch Cloud-Diensteanbieter; (5) Entwicklung von Interoperabilitätsstandards für die Wiederverwendung von Daten zwischen Sektoren.

Gegenstand: Mithilfe dieser Verordnung (1) soll die Rechtssicherheit erhöht werden, um einen transparenteren und einfacheren Zugang zu den Daten für Verbraucher und Unternehmen zu schaffen. Hersteller und Entwickler sollen transparent machen, welche Daten zugänglich sind und wie sie zugänglich gemacht werden können. Die Verpflichtungen zur Bereitstellung von Daten müssen fair und diskriminierungsfrei sein. Es ist zu gewährleisten, dass vertragliche Vereinbarungen über den Zugang zu Daten und deren Nutzung nicht das Ungleichgewicht der Verhandlungsmacht zwischen den Vertragsparteien ausnutzen, indem eine Missbräuchlichkeitsprüfung durchgeführt wird, einschließlich einer allgemeinen Bestimmung zur Definition der Missbräuchlichkeit einer mit der gemeinsamen Nutzung von Daten zusammenhängenden Vertragsklausel, ergänzt durch eine Liste von Klauseln. (2) In Situationen, in denen öffentliche Stellen ausnahmsweise auf bestimmte Daten angewiesen sind (z. B. in öffentlichen Notfällen), stellt ein Rahmenwerk den öffentlichen Stellen Daten zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung. Um sicherzustellen, dass das Recht, Daten anzufordern, nicht missbraucht wird, müssen die Datenanfragen verhältnismäßig sein, den Zweck klar angeben und die Interessen des Unternehmens, das die Daten zur Verfügung stellt, berücksichtigen. (3) Mindestvorschriften für Anbieter von Cloud-, Edge- und anderen Datenverarbeitungsdiensten müssen es den Kunden ermöglichen, zwischen den Diensten zu wechseln. Daher soll dieser Vorschlag ein Mindestmaß an Funktionalität nach dem Wechsel zu einem anderen Anbieter gewährleisten. (4) Um eine unrechtmäßige Datenübermittlung zu verhindern, sollen die Anbieter verpflichtet werden, alle angemessenen technischen, rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, um einen solchen Zugriff zu verhindern. (5) Für eine interoperable Datennutzung sollen die Anforderungen eine nahtlose Multi-Vendor-Cloud-Umgebung fördern, indem sie die Interoperabilität zwischen Betreibern von Datenräumen und Datenverarbeitungsdiensten ermöglichen.

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Legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 114 AEUV, 3. Quartal 2021.

Digitalabgabe

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 15. Dezember 2022 wurde der Vorschlag für eine Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union veröffentlicht. Sie führt einen Rahmen ein, der auf zwei Kernmechanismen beruht: die Income Inclusion Rule (IIR) und die Undertaxed Payments Rule (UTPR), die darauf abzielen, einen effektiven Mindeststeuersatz von 15 Prozent auf die Gewinne dieser Gruppen anzuwenden. Nach der IIR muss die Muttergesellschaft eines Konzerns eine Zusatzsteuer zahlen, wenn der effektive Steuersatz der zugehörigen Unternehmen in einem beliebigen Land unter dem festgelegten Mindestsatz liegt, während die UTPR als sekundärer Mechanismus fungiert, der die verbleibende Zusatzsteuer auf die Unternehmen des Konzerns in Ländern aufteilt, in denen die IIR nicht in vollem Umfang gilt.

Vorschlag: Am 22. Dezember 2021 hat die Kommission einen Vorschlag zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen in der Union veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Ineffektive Unternehmensbesteuerung ist im Zeitalter der Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaft ein immer drängenderes Problem, da die Steuerpolitik zunehmend von internationalen Rechtsmaterien durchdrungen wird. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sich der Sitz des Unternehmens nicht an seinem Hauptgeschäftsort befindet.

Ziel: Grundlegendes Ziel dieses Vorschlags ist es, einen gerechten Steuersatz auf der Grundlage des in der Union erwirtschafteten Gewinns festzulegen. Außerdem sollten die von großen multinationalen Unternehmen erzielten Gewinne dort besteuert werden, wo ihr wirtschaftlicher Wert entsteht. Bei der Verwirklichung dieser Ziele arbeitet die Richtlinie eng mit der Mitteilung „Eine Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert“ und den „Global anti-Base Erosionregeln“ (GloBE-Regeln) zusammen.

Gegenstand: Zwei Säulen bilden den Rahmen dieses Vorschlags: (1) eine teilweise Umverteilung der Steuern in Richtung der Marktgerichtsbarkeit und (2) die Schaffung eines operativen Mindeststeuerbetrags für transnationale Unternehmen. Der Binnenmarkt setzt voraus, dass alle Mitgliedstaaten kohärente Strategien in Bezug auf eine gerechte Besteuerung umsetzen, da eine unzureichende Zusammenarbeit keine wirksamen Ergebnisse bringen wird. Wenn ein multinationales Unternehmen gemäß den GloBE-Regeln als niedrig besteuert gilt, unterliegt das betreffende multinationale Unternehmen einer Ergänzungssteuer. Diese Ergänzungssteuer wird erhoben, wenn der effektive Steuersatz unter 15 Prozent liegt. Die Richtlinie gilt für alle Körperschaften, die in einem Mitgliedstaat geschäftlich tätig sind, sowie für Tochtergesellschaften der obersten Muttergesellschaft, die innerhalb der EU ansässig sind. Die Verfahren müssen auf Gruppen- und nicht auf Einzelebene durchgeführt werden. Kleinere multinationale Unternehmen mit einem jährlichen Umsatzerlöse von weniger als 750 Millionen an gemeinsamen Einnahmen sind von der Initiative nicht betroffen. Neben ihrer internationalen Anwendbarkeit soll die Richtlinie auch auf sehr große nationale Konzerne angewandt werden. Ausnahmen gelten auch für große inländische Unternehmen mit einem durchschnittlichen Umsatzerlös von weniger als 10 Millionen und maßgebliche Erträge oder Verluste von weniger als 1 Million in einem Steuerhoheitsgebiet. Darüber hinaus sollte der effektive Steuersatz anhand einer Reihe von Leitlinien berechnet werden, die in diesem Vorschlag dargelegt sind und welche die Festlegung einer Steuerbemessungsgrundlage (Einkommen oder Verlust) und eine Berechnung der gezahlten Steuern (erfasste Steuern) umfassen. Da die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene von dem Vorschlag profitieren sollten, insbesondere im Hinblick auf die Erhebung der Ergänzungssteuer, steht es ihnen frei, ein nationales System zu wählen. Im Hinblick auf die Erhöhung der Steuertransparenz werden mehr Informationen zwischen den Steuerbehörden aller teilnehmenden Zuständigkeitsbereichen ausgetauscht. Es sei darauf hingewiesen, dass die Umsetzung einer Steuerreform im Interesse größtmöglicher Effizienz nur durch globale Anstrengungen möglich ist. 

Digitales für Verbraucher

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 7. Juni 2022 erzielten das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedsstaaten eine Einigung über die Richtlinie in Bezug auf die Einführung eines einheitlichen Ladegeräts. Die im September 2021 verabschiedete Richtlinie soll im Sommer 2023 in Kraft treten  (Pressemitteilung).
Der Einigung folgend müssen bis 2024 alle Ladeanschlüsse harmonisiert sein, ausgenommen die von Laptops (erst 2026), wobei der USB-C Ladeanschluss als einheitlicher Ladeanschluss eingeführt wurde. Darüber hinaus wird die Kommission in Anbetracht der raschen technologischen Entwicklung, zusätzlich zu ihrem ursprünglichem Vorschlag, die verschiedenen verfügbaren kontaktlosen Ladetechnologien bewerten und die europäischen Normungsorganisationen auffordern, die am besten geeignete Lösung in eine harmonisierte Norm zu übertragen, um so den Weg für harmonisiertes kabelloses Laden von Endgeräten bereiten.ösung in eine harmonisierte Norm zu übertragen, um so den Weg für harmonisiertes kabelloses Laden von Endgeräten bereiten.

Vorschlag: Am 23. September 2021 veröffentlichte die Europäischen Kommission einen Richtlinienvorschlag zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt (Pressemitteilung).

Problem: Verbraucherinnen und Verbrauchern haben häufig das Problem, dass sie kein passendes Ladegerät für ihr elektronisches Endgerät zur Hand haben. Dies führt dazu, dass im Durchschnitt Verbraucherinnen und Verbraucher 2,4 Milliarden Euro für separate Ladegeräte ausgeben, die nicht mit elektronischen Geräten mitgeliefert werden. Eine Folge dessen ist, dass durch entsorgte und ungenutzte Ladegeräte jährlich schätzungsweise bis zu 11 000 Tonnen Elektroabfall entstehen.

Ziel: Mit diesem Richtlinienvorschlag will die Kommission für eine Vereinheitlichung der Ladeschnittstellen von kabelgebundenen aufladbaren Mobiltelefonen und ähnlichen Kategorien von Funkanlagen für alle einschlägigen Geräte sorgen. Dies soll zu mehr Verbraucherfreundlichkeit führen und gleichzeitig für eine Verringerung des Elektroabfalls sorgen. Deshalb soll der Verkauf von Ladegeräten und elektronischen Geräten entbündelt werden. Somit werden Verbraucherinnen und Verbraucher nicht dazu gezwungen beim Kauf eines neuen elektronischen Gerätes ein neues Ladegerät zu erwerben.

Gegenstand: Zur Harmonisierung der Ladeanschlüsse und der Schnellladetechnologie soll der USB-Typ-C-Anschluss zum Standardanschluss für alle Smartphones, Tablets, Kameras, Kopfhörer, tragbare Lautsprecher und tragbare Videokonsolen werden. Sobald diese eine Spannung von mehr als 5 Volt, eine Stromstärke von mehr als 3 Ampere oder eine Leistung von mehr als 15 Watt erfordern, fallen diese unter das Ladeprotokoll USB Power Delivery (USB PD), da es sich dabei um eine Schnellladefunktion handelt. Für eine bessere Verbraucherfreundlichkeit sollen daher Informationen über die Ladeleistungseigenschaften sowie über die Stromversorgung der Ladegeräte bereitgestellt werden. Durch einen Übergangszeitraum von 24 Monaten nach in Krafttreten, soll es den Unternehmen erleichtert werden die neuen Anforderungen umzusetzen. Zur Überprüfung der Richtlinie soll die Kommission bis zwei Jahre nach Beginn der Anwendbarkeit der Richtlinie dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vorlegen und danach in einem fünfjährigen Turnus über die Fortschritte berichten.

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Im April 2022 einigten sich das Europäische Parlament und der Rat darauf, die im Verordnungsvorschlag über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union festgelegten Roamingregeln zu erweitern. Diese werden es den Verbrauchern in der EU ermöglichen, weiterhin zu den gleichen Kosten wie zu Hause über die Grenzen der Union hinweg zu telefonieren und Daten zu übermitteln. Darüber hinaus werden die neuen Regeln sicherstellen, dass die Nutzer im Ausland kostenlos Notrufe tätigen, SMS versenden oder eine App nutzen können und die gleiche Qualität und Geschwindigkeit des Mobilfunknetzes wie zu Hause genießen. Bei einem Anstieg der Grenzkosten müssen die Betreiber die Nutzer informieren. Der Rahmen wird ab sofort um weitere zehn Jahre verlängert (Pressemitteilung).

Vorschlag: Am 24. Februar 2021 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union (Neufassung) veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Die Verordnung (EU) Nr. 531/2012, die mehrfach geändert wurde, läuft am 30. Juni 2022 aus. Dies macht eine neue Verordnung erforderlich, die nicht nur ihre Vorgängerin ersetzt, sondern auch für mehr Klarheit sorgt und die zahlreichen Änderungsrechtsakte ersetzt, die sie enthält. Obwohl die Verordnung (EU) Nr. 531/2012 die Roamingpreise für Anrufe und SMS gesenkt und eine Grenze für die Roamingpreise für Daten in der gesamten EU festgelegt hat, schrecken die Preisunterschiede zwischen Anrufen innerhalb des eigenen Mitgliedstaats und Anrufen beim Roaming von der Nutzung grenzüberschreitender Dienste ab und behindern weiterhin den freien Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr im EU-Binnenmarkt.

Ziele: Der Vorschlag zielt darauf ab, die Vorschriften zur Regulierung des EU-weiten Roamingmarktes über das Jahr 2022 hinaus zu verlängern und gleichzeitig die Höchstentgelte auf der Vorleistungsebene zu ändern, neue Maßnahmen einzuführen, um ein echtes "Roam-like-at-home"-Erlebnis beim Roaming zu gewährleisten, und andere überflüssige Maßnahmen aufzuheben. Spezifische Ziele sind eine erhöhte Transparenz auf Endkundenebene in Bezug auf (a) die Dienstqualität, (b) die Kommunikation über den Mehrwert und (c) den Zugang zu Notdiensten. Die Dienstqualität soll derjenigen im Inland entsprechen, so dass sichergestellt wird, dass die Roamingdienste unter den gleichen Bedingungen erbracht werden wie im Inland. Eine zentralisierte EU-Datenbank für die Nummernbereiche der Mehrwertdienste soll die Transparenz auf der Vorleistungsebene verbessern. Schließlich soll der Zugang zu Notdiensten für die Kunden während des Roamings kostenlos sein.

Gegenstand: Die bisherige Verordnung (EU) Nr. 531/2012 läuft am 30. Juni 2022, demnach soll die neue Verordnung bereits am 1. Juli 2022 in Kraft treten. Da es sich um ein verbindliches Dokument handelt, gilt sie automatisch und einheitlich für alle EU-Mitgliedstaaten, sobald sie in Kraft tritt, ohne dass sie in nationales Recht umgesetzt werden muss. Die Datenbank ist als Transparenzinstrument gedacht, um den NRB und den Betreibern einen direkten Zugang zu Informationen zu ermöglichen, in welchen Nummernbereichen in den einzelnen Mitgliedstaaten höhere Kosten (Zustellungsentgelte) anfallen können. In Zusammenarbeit mit dem Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und den nationalen Regulierungsbehörden (NRB) wird die Kommission das Funktionieren des Roamingmarktes und die Umsetzung der in der Roamingverordnung vorgesehenen Maßnahmen überwachen und darüber berichten. Das GEREK wurde mit der Datenerhebung und Berichterstattung betraut und wird außerdem bis zum 31. Dezember 2023 eine EU-weite Datenbank für die Nummernbereiche der Mehrwertdienste einrichten und pflegen.

Eine vertrauenswürdige und sichere europäische eID

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 8. November 2023 wurde eine politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Verordnung zur Einführung einer EUid-Brieftasche erzielt (Pressemitteilung). Alle Bürgerinnen und Bürger der EU sollen so die Möglichkeit erhalten, eine EUid-Brieftasche für den Zugang zu öffentlichen und privaten Online-Diensten zu benutzen. In der Brieftasche soll nicht nur die digitale Identität der Nutzer sicher gespeichert sein, sondern soll es auch ermöglichen ein Bankkonto zu eröffnen, Zahlungen zu leisten und digitale Dokumente aufzubewahren. Sie soll dadurch eine benutzerfreundliche wie praktische Alternative zu der durch das EU-Recht garantierten Online-Identifizierung bieten. Dabei sollen die Sicherheit und der Schutz personenbezogener Daten in ganz Europa in vollem Umfang gewährleistet werden. Um in Kraft zu treten, muss das Abkommen nun vom Rat und vom Parlament formell angenommen werden.

Vorschlag: Am 3. Juni 2021 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines Rahmens für eine europäische digitale Identität veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Im Laufe einer Evaluierung stellte sich heraus, dass das derzeitige eIDAS den neuen Marktanforderungen nicht gerecht wird, vor allem aufgrund seiner inhärenten Beschränkungen auf den öffentlichen Sektor, der begrenzten Möglichkeiten und der Komplexität für private Online-Anbieter, sich an das System anzuschließen. Die unzureichende Verfügbarkeit notifizierter EID-Lösungen in allen Mitgliedstaaten und die mangelnde Flexibilität zur Unterstützung einer Vielzahl von Anwendungsfällen werden ebenfalls problematisch bewertet. Darüber hinaus wurden Bedenken hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre und des Datenschutzes geäußert.

Ziele: Die Verordnung soll es den EU-Bürgern ermöglichen, persönliche Identifikationsdaten zu verwenden, um sich bei Online- und Offline-Diensten in ganz Europa auszuweisen. Darüber hinaus wird sie den EU-Bürgern die Möglichkeit geben, mit ihrer Identität verknüpfte Ausweise zu speichern, sie auf Anfrage vertrauenswürdigen Parteien zur Verfügung zu stellen und sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu unterzeichnen. Dies würde für Dokumente wie Universitätszeugnisse, Geburtsurkunden oder medizinische Unterlagen gelten. Die europäische digitale Identitätsbörse ist keine Pflichtanwendung für EU-Bürger; sie soll lediglich die Identifizierung in anderen EU-Ländern erleichtern und den Zugang zu einer breiten Palette öffentlicher und privater Dienstleistungen gewährleisten.

Gegenstand: Um eine paneuropäische Infrastruktur zu schaffen, müssen die Mitgliedstaaten den Identitätsnachweis gegenseitig bereitstellen und akzeptieren sowie Validierungsmechanismen auf der Grundlage gemeinsamer technischer Standards einrichten. Zu den weiteren Anforderungen gehört, dass die Nutzer die volle Kontrolle über ihre Brieftasche haben sollten. Der Emittent darf weder Informationen über die Nutzung der Brieftasche sammeln, noch darf er persönliche Identifikationsdaten mit anderen in der Brieftasche gespeicherten persönlichen Daten kombinieren - was Missbrauchern Rückschlüsse auf das Verhalten des Nutzers ermöglichen könnte. Innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung muss die Kommission technische und operative Spezifikationen für die Einrichtung der Brieftasche vorlegen. Nach 12 Monaten sollten alle Mitgliedsstaaten in der Lage sein, Wallets auszugeben. Nach 24 Monaten ist die Kommission verpflichtet, eine Überprüfung der Umsetzung vorzunehmen und diese dem Rat und dem Europäischen Parlament in Form eines Bewertungsberichts vorzulegen. Die für die Umsetzung des Vorschlags im Zeitraum 2022-2027 erforderlichen Gesamtmittel belaufen sich auf bis zu 30,825 Mio. Euro, davon 8,825 Mio. Euro für Verwaltungskosten und bis zu 22 Mio. Euro für operative Ausgaben im Rahmen des Programms "Digitales Europa".

Plattformbeschäftigte

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 13. Dezember 2023 wurde die Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit angenommen (Pressemitteilung). Anhand spezifischer Indikatoren lässt sich feststellen, ob eine Plattform als Arbeitgeber gilt. Digitale Arbeitskräfte können nun von einem Beschäftigungsstatus profitieren, wenn dieser ihren tatsächlichen Arbeitsbedingungen entspricht. Mit der Richtlinie besteht nun Rechtssicherheit für Plattformen und die über sie arbeitenden Menschen. Plattformbeschäftigte werden die mit ihrem Arbeitnehmerstatus verbundenen Arbeits- und Sozialrechte genießen, wie z. B. einen Mindestlohn (sofern zutreffend), Tarifverhandlungen, Arbeitszeit- und Gesundheitsschutz, bezahlten Urlaub, Leistungen bei Arbeitslosigkeit und Krankheit und mehr. Die Richtlinie verlangt auch eine menschliche Aufsicht über die automatisierten Systeme, um sicherzustellen, dass diese die Arbeitsbedingungen einhalten. Darüber hinaus dürfen digitale Arbeitsplattformen keine personenbezogenen Daten erheben, wenn die über die Plattformen arbeitenden Personen nicht bei ihren Plattformen angemeldet sind.

Vorschlag: Am 9. Dezember 2021 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit vorgelegt (Pressemitteilung).

Problem: Der digitale Wandel, der durch die COVID-19-Pandemie beschleunigt wurde, hat die Bedeutung von digitalen Arbeitsplattformen enorm gesteigert. Das bedeutet, dass digitale Arbeitsplattformen zwar viele Möglichkeiten eröffnen, aber auch eine neue Form der Arbeitsorganisation einführen, die bestehende Rechte und Pflichten im Kontext des Arbeitsrechts in Frage stellen. Einer Schätzung zufolge könnten bis zu fünfeinhalb Millionen Menschen, die über digitale Arbeitsplattformen arbeiten, dem Risiko einer falschen Einstufung des Beschäftigungsstatus ausgesetzt sein. Diese Menschen sind höchstwahrscheinlich von schlechten Arbeitsbedingungen und unzureichendem Zugang zu sozialem Schutz betroffen. Außerdem verwenden digitale Arbeitsplattformen algorithmische Verwaltungssysteme. Dies schafft Effizienz bei der Abstimmung von Angebot und Nachfrage, hat aber auch erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen bei der Plattformarbeit. Es handelt sich um ein bislang unreguliertes Phänomen in der Plattformökonomie, das sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige, die über digitale Arbeitsplattformen arbeiten, eine Herausforderung darstellt.

Ziel: Mithilfe dieser Richtlinie will die Kommission die Arbeitsbedingungen und sozialen Rechte von Menschen, die über Plattformen arbeiten, verbessern. Das bedeutet, dass (1) sichergestellt werden soll, dass Menschen, die über Plattformen arbeiten, den richtigen Beschäftigungsstatus haben und soziale Schutzrechte erhalten. Darüber hinaus sollen (2) Fairness, Transparenz und Rechenschaftspflichten bei algorithmischen Managementsystemen im Kontext der Plattformarbeit sichergestellt werden und (3) Transparenz, Rückverfolgbarkeit und Bewusstsein über die Entwicklungen in der Plattformarbeit zu fördern und Klarheit über die geltenden Vorschriften für alle Personen zu schaffen, die über Plattformen arbeiten.

Gegenstand: Um gegen die falsche Einstufung des Beschäftigungsstatus vorzugehen, will die Kommission ein geeignetes Verfahren implementieren, um die korrekte Bestimmung des Beschäftigungsstatus von Personen, die Plattformarbeit leisten, zu überprüfen und zu gewährleisten. Die Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, dass die gesetzliche Vermutung in allen einschlägigen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren gilt. Um Transparenz und Fairness im algorithmischen Management zu gewährleisten, führt die Kommission neue materielle Rechte für Personen ein, die Plattformarbeit leisten. Ferner soll die Einrichtung geeigneter Kanäle für die Erörterung und Überprüfung von Entscheidungen, die von einem algorithmischen Managementsystem getroffen werden, Fairness, Rechenschaftspflicht und die Wahrung grundlegender Arbeitnehmerrechte sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz bei wichtigen Entscheidungen, die von automatisierten Systemen getroffen oder unterstützt werden, gewährleisten. Das Einführen von klareren Verpflichtungen für digitale Arbeitsplattformen soll die Transparenz und Rückverfolgbarkeit der Plattformarbeit verbessern. Die Richtlinie soll auch die Kenntnisse der Arbeits- und Sozialschutzbehörden darüber verbessern, welche digitalen Arbeitsplattformen in ihrem Mitgliedstaat aktiv sind.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Richtlinie zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten umzusetzen.

Ausländische Subventionen (Folgemaßnahmen zum Weißbuch über ausländische Subventionen)

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 30. Juni 2022 erzielten das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten eine Einigung über die Verordnung über wettbewerbsfälschende Subventionen aus Drittstaaten (Pressemitteilung). Ziel der Verordnung ist es, faire Bedingungen für alle im EU-Binnenmarkt tätigen Unternehmen zu gewährleisten. Ferner sind Verzerrungen aufgrund drittstaatlicher Subventionen zu verhindern. Die EU darf von nun an finanzielle Zuwendungen prüfen, welche in der EU tätige Unternehmen von öffentlichen Einrichtungen eines Nicht-EU-Staates erhalten, um wettbewerbsverzerrende Auswirkungen solcher Subventionen zu verhindern.

Vorschlag: Am 5. Mai 2021 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Der EU-Binnenmarkt wird zunehmend durch ausländische Subventionen verzerrt, wodurch ungleiche Wettbewerbsbedingungen entstehen. Durch die Erleichterung des Erwerbs von EU-Unternehmen haben ausländische Subventionen Investitionsentscheidungen beeinflusst, den Handel mit Dienstleistungen verzerrt oder auf andere Weise das Verhalten ihrer Empfänger auf dem EU-Markt zum Nachteil des fairen Wettbewerbs eingeschränkt.

Ziele: Die Europäische Kommission ist bestrebt, Verzerrungen im Binnenmarkt zu beseitigen, die durch Subventionen aus Drittländern verursacht werden. Daher führt sie mehrere Gegenmaßnahmen und neue Regeln für Unternehmen ein, die im Binnenmarkt eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Das allgemeine Ziel besteht also darin, gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem Binnenmarkt wiederherzustellen. Zu den spezifischen Zielen gehören die Identifizierung der am stärksten verzerrenden Subventionen und die Beseitigung der durch ausländische Subventionen verursachten Verzerrungen.

Gegenstand: Die Kommission wird von sich aus die erforderlichen Informationen anfordern (Ex-ante-Ansatz) und eine vorläufige Prüfung durchführen. Liegen innerhalb von 90 Tagen hinreichende Beweise für eine Verzerrung des Binnenmarktes vor, soll die Kommission einen Beschluss zur Einleitung einer eingehenden Untersuchung erlassen. Im Rahmen der Untersuchung wird festgelegt, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Verzerrung zu beseitigen. Das betreffende Unternehmen kann diese Maßnahmen abwenden, indem es sich verpflichtet, die Wettbewerbsverzerrung zu beseitigen. Die Kommission hat das Recht, Abhilfemaßnahmen aufzuerlegen, wobei sie befugt ist, einstweilige Maßnahmen zu verhängen, wenn die ernste Gefahr eines erheblichen und nicht wieder gutzumachenden Schadens für den Wettbewerb im Binnenmarkt besteht. Wenn die Kommission feststellt, dass Unternehmen vorsätzlich oder fahrlässig Informationen zurückhalten oder fälschen, kann sie per Entscheidung Geldbußen und Zwangsgelder verhängen. Darüber hinaus wird in dem Verordnungsentwurf besonderes Augenmerk auf die Kontrolle des Risikos von Marktverzerrungen gelegt, das durch Subventionen für Fusionen und öffentliche Ausschreibungen entsteht. Die Verwaltungsausgaben für die Umsetzung des Vorschlags belaufen sich für den Zeitraum 2021-2027 auf insgesamt 90,340 Mio. Euro, von denen ein Teil aus dem Binnenmarktprogramm finanziert wird.

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Legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 207 AEUV, 2. Quartal 2021.

Industriestrategie für Europa

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Nicht-legislativer Akt: Am 5. Mai 2021 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung zur Aktualisierung der neuen Industriestrategie von 2020: Einen stärkeren Binnenmarkt für die Erholung Europas aufbauen veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Als Folge der COVID-19 Pandemie eingeführten Lockdowns und die damit einhergehenden Konjunkturrückgänge setzten den Gemeinschaften und Volkswirtschaften sowie den Branchen und Unternehmen in der EU erheblich zu. Weiterführend wurden neue Anfälligkeiten und alte Abhängigkeiten sowie sozioökonomische und territoriale Ungleichheiten deutlich. Aufgrund der zunehmenden Verflechtung globaler Wertschöpfungsketten und des Wertes eines global integrierten Binnenmarktes ist ein schnellerer Übergang zu einem saubereren, digitaleren und widerstandsfähigeren Wirtschafts- und Industriemodell erforderlich. Angesichts der veränderten wirtschaftlichen und sozialen Lage wurde die Strategie nun überarbeitet und an die aktuelle Situation angepasst.

Ziele: Die Industriestrategie der EU wird Europas Streben nach nachhaltiger Wettbewerbsfähigkeit fördern, indem sie die Widerstandsfähigkeit des gemeinsamen Binnenmarktes stärkt, die strategischen Abhängigkeiten der EU bewältigt und den doppelten grünen und digitalen Übergang beschleunigt. Ein Notfallinstrument für den Binnenmarkt soll eine bessere und schnellere Reaktion in Krisenzeiten ermöglichen. Die Kommission ersucht die Instrumente und Verfahren zur Steuerung des Binnenmarktes zu stärken und mehr Transparenz und Koordinierung bei EU-internen Ausfuhr- und Dienstleistungsbeschränkungen zu ermöglichen. Trotz aller Umstände ist es notwendig, den freien Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr im Binnenmarkt aufrechtzuerhalten und zusammenzuarbeiten, um seine Widerstandsfähigkeit gegen Störungen zu stärken. Ferner werden Investitionen in die Vertiefung der Integration in den Bereichen, die die größten Chancen im Binnenmarkt bieten, und neue Strategien zur Begleitung der doppelten Übergänge vorgeschlagen. Für die Unternehmen wird die Durchsetzung der Wettbewerbsregeln, insbesondere der Regeln für staatliche Beihilfen, sicherstellen, dass die öffentlichen Mittel für den Aufschwung nicht an die Stelle von privaten Investitionen treten, sondern zusätzliche Investitionen auslösen. Und schließlich werden Investitionen in die Qualifikation, d.h. die Höherqualifizierung und Umschulung der europäischen Arbeitskräfte, zu einem fairen Aufschwung beitragen.

Gegenstand: Es sollen Strukturen geschaffen werden, die den Waren- und Dienstleistungsverkehr im Zusammenhang mit Grenzbeschränkungen erleichtern und eine schnellere Verfügbarkeit von Produkten in Krisenzeiten ermöglichen. Somit besteht die Notwendigkeit, strategische Abhängigkeiten und Kapazitäten zu identifizieren und Maßnahmen zu ergreifen, die strategische Abhängigkeiten reduzieren und verhindern. Dazu gehören die Diversifizierung der Handelsketten, die Stärkung alternativer Lieferketten mit den engsten Verbündeten, die Gründung von zwei Industrieallianzen, der Allianz für Prozessor- und Halbleitertechnologien und der Allianz für industrielle Daten, Edge- und Cloud-Technologien. Außerdem werden verstärkte Maßnahmen gegen Störungen und Schwachstellen in den Lieferketten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), die Verabschiedung einer Normungsstrategie und die Entwicklung von Leitlinien zur Ermittlung und Bewältigung strategischer Abhängigkeiten durch das öffentliche Beschaffungswesen gefördert. In Partnerschaft mit der Industrie, den Behörden, den Sozialpartnern und anderen Interessengruppen sollen Wege zur Umgestaltung geschaffen werden, angefangen bei den Bereichen Mobilität und Tourismus. Die Kommission verfolgt Maßnahmen zur Förderung von Stromabnahmeverträgen für erneuerbare Energien in einem Vorschlag für eine überarbeitete Richtlinie über erneuerbare Energien. Schließlich erwägt sie in einem Vorschlag für eine überarbeitete ETS-Richtlinie einen europäischen Ansatz für Verträge über den Ausgleich von Kohlenstoffemissionen und die Einrichtung eines Labors für Energie- und Industriegeografie, das Informationen über Energieinfrastrukturen entwickeln soll.

Zivile, Verteidigungs- und Weltraumindustrie

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Nicht-legislativer Akt: Am 22. Februar 2021 hat die Europäischen Kommission eine Mitteilung veröffentlicht in der sie einen Aktionsplan für Synergien zwischen der zivilen, der Verteidigungs- und der Weltraumindustrie vorstellt (Pressemitteilung).

Problem: Die Bereiche Weltraum, Verteidigung und Sicherheit haben ihr Potenzial für weitreichende Synergien noch nicht ausgeschöpft. Diese werden durch regulatorische Hürden, dem Fehlen gleicher Wettbewerbsbedingungen auf internationalen Märkten, dem Fehlen von Zugängen zu kostspieligen Forschungsinfrastruktur und dem Bedarf an Fachkräften aufgehalten.

Ziel: Mithilfe des Aktionsplans („Dreipunktgurt-Plan“) sollen (1) Synergien zwischen EU-Programmen und Instrumenten geschaffen werden, um die Effizienz der Investitionen und die Wirksamkeit der Ergebnisse zu erhöhen. Darüber hinaus sollen (2) Fördermaßnahmen (Spin-offs) von Forschung und Entwicklung auch in den Bereichen Verteidigung und Weltraum wirtschaftliche und technologische Fortschritte erzielen. In dem Zusammenhang soll (3) die Nutzung von Forschungsergebnissen der zivilen Industrie im Verteidigungsbereich erleichtert werden (Spin-ins).

Gegenstand: Um die Synergien zwischen den Bereichen Weltraum, Verteidigung und Sicherheit zu stärken, werden im Aktionsplan 11 konkrete Maßnahmen vorgestellt. Diese umfassen frühzeitige Ermittlung von Bedarfen, Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln, Unterstützung für Start-ups, KMUs und RTOs sowie Technologiefahrpläne.

Anforderungen an die technische Ausführung und Verbraucherrechte im Bereich der Elektronik

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Vorschlag: Am 23. September 2021 veröffentlichte die Europäischen Kommission einen Richtlinienvorschlag zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt (Pressemitteilung).

Problem: Verbraucherinnen und Verbrauchern haben häufig das Problem, dass sie kein passendes Ladegerät für ihr elektronisches Endgerät zur Hand haben. Dies führt dazu, dass im Durchschnitt Verbraucherinnen und Verbraucher 2,4 Milliarden Euro für separate Ladegeräte ausgeben, die nicht mit elektronischen Geräten mitgeliefert werden. Eine Folge dessen ist, dass durch entsorgte und ungenutzte Ladegeräte jährlich schätzungsweise bis zu 11 000 Tonnen Elektroabfall entstehen.

Ziel: Mit diesem Richtlinienvorschlag will die Kommission für eine Vereinheitlichung der Ladeschnittstellen von kabelgebundenen aufladbaren Mobiltelefonen und ähnlichen Kategorien von Funkanlagen für alle einschlägigen Geräte sorgen. Dies soll zu mehr Verbraucherfreundlichkeit führen und gleichzeitig für eine Verringerung des Elektroabfalls sorgen. Deshalb soll der Verkauf von Ladegeräten und elektronischen Geräten entbündelt werden. Somit werden Verbraucherinnen und Verbraucher nicht dazu gezwungen beim Kauf eines neuen elektronischen Gerätes ein neues Ladegerät zu erwerben.

Gegenstand: Zur Harmonisierung der Ladeanschlüsse und der Schnellladetechnologie soll der USB-Typ-C-Anschluss zum Standardanschluss für alle Smartphones, Tablets, Kameras, Kopfhörer, tragbare Lautsprecher und tragbare Videokonsolen werden. Sobald diese eine Spannung von mehr als 5 Volt, eine Stromstärke von mehr als 3 Ampere oder eine Leistung von mehr als 15 Watt erfordern, fallen diese unter das Ladeprotokoll USB Power Delivery (USB PD), da es sich dabei um eine Schnellladefunktion handelt. Für eine bessere Verbraucherfreundlichkeit sollen daher Informationen über die Ladeleistungseigenschaften sowie über die Stromversorgung der Ladegeräte bereitgestellt werden. Durch einen Übergangszeitraum von 24 Monaten nach in Krafttreten, soll es den Unternehmen erleichtert werden die neuen Anforderungen umzusetzen. Zur Überprüfung der Richtlinie soll die Kommission bis zwei Jahre nach Beginn der Anwendbarkeit der Richtlinie dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vorlegen und danach in einem fünfjährigen Turnus über die Fortschritte berichten.

Folgemaßnahmen: Ein europäischer Ansatz für künstliche Intelligenz

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 18. März 2024 hat das EU-Parlament das weltweit erste KI-Gesetz verabschiedet. Am 09. Dezember 2023 wurde der Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Gesetz über künstliche Intelligenz) und zur Änderung bestimmter Rechtsakte der Union angenommen (Pressemitteilung). Die vorläufige Einigung führt im Vergleich zum ursprünglichen Kommissionsvorschlag mehrere Schlüsselelemente ein, darunter Vorschriften für KI-Modelle für allgemeine Zwecke und KI-Systeme mit hohem Risiko, eine aktualisierte Governance-Struktur mit Durchsetzungsbefugnissen auf EU-Ebene, eine erweiterte Liste von Verboten mit Ausnahmen für die biometrische Fernidentifizierung durch Strafverfolgungsbehörden und einen verbesserten Schutz von Rechten durch obligatorische Grundrechtsverträglichkeitsprüfungen für KI-Systeme, die ein hohes Risiko darstellen. Diese Elemente betreffen Definitionen und Anwendungsbereich, die Klassifizierung von KI-Systemen, Ausnahmen für die Strafverfolgung, Vorschriften für KI-Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck und Stiftungsmodelle, die Einrichtung einer neuen Governance-Architektur, Sanktionen für Verstöße, Transparenzmaßnahmen und die Unterstützung von Innovationen, mit dem Ziel, einen ausgewogenen Rahmen zu schaffen, der Innovationen fördert und gleichzeitig die Grundrechte schützt und die Rechenschaftspflicht gewährleistet. Binnen zwei Jahren ist das Gesetz national umzusetzen.

Vorschlag: Am 21. April 2021 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Gesetz über künstliche Intelligenz) und zur Änderung bestimmter Rechtsakte der Union veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Die rasche Entwicklung und die breite Anwendung von Technologien der künstlichen Intelligenz (KI) bieten in verschiedenen Sektoren sowohl erhebliche Chancen als auch Risiken. Während KI die Vorhersage verbessern, Abläufe optimieren und die Erbringung von Dienstleistungen personalisieren kann und damit zu wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteilen beiträgt, birgt sie auch potenzielle Risiken und negative Folgen für den Einzelnen und die Gesellschaft. Dazu gehören Herausforderungen in Bezug auf Grundrechte, Sicherheit und ethische Überlegungen. Die Notwendigkeit eines ausgewogenen Ansatzes wird durch die Geschwindigkeit des technologischen Fortschritts und das Auftreten neuer Risiken unterstrichen, die ein regulatorisches Eingreifen zum Schutz der EU-Werte und Grundrechte erforderlich machen.

Ziel: Als Reaktion auf die Herausforderungen der KI zielt der Vorschlag darauf ab, einen umfassenden und ausgewogenen Rechtsrahmen zu schaffen, der die Einführung von KI fördert und gleichzeitig die damit verbundenen Risiken angeht. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die auf dem EU-Markt eingesetzten KI-Systeme sicher sind und mit den Werten, Grundrechten und Grundsätzen der EU im Einklang stehen. Darüber hinaus soll der Vorschlag die Rechtssicherheit fördern und so Investitionen und Innovationen in KI-Technologien erleichtern. Durch die Einführung eines risikobasierten Regulierungsansatzes soll eine Marktfragmentierung verhindert und ein einheitlicher Markt für rechtmäßige, sichere und vertrauenswürdige KI-Anwendungen geschaffen werden. Die Verordnung ist so konzipiert, dass sie sowohl robust als auch anpassungsfähig ist, damit sie angesichts der technologischen Entwicklung und neuer Risiken relevant bleibt.

Gegenstand: Die Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz für die KI-Governance und unterscheidet zwischen KI-Systemen nach dem Grad des Risikos, das sie für die Gesellschaft und den Einzelnen darstellen. Diese Kategorisierung ist von zentraler Bedeutung, um die Regulierungsmaßnahmen auf die Intensität und den Umfang der potenziellen Risiken abzustimmen und sicherzustellen, dass die Maßnahmen sowohl verhältnismäßig als auch wirksam sind. Im Mittelpunkt dieses Ansatzes steht das Verbot bestimmter KI-Praktiken, die aufgrund ihres Potenzials, Grundrechte zu verletzen, als inakzeptabel gelten, darunter manipulative Praktiken, die Schwachstellen ausnutzen, und soziale Bewertungssysteme, die von Behörden eingesetzt werden. Darüber hinaus schränkt die Verordnung die biometrische Fernidentifizierung in Echtzeit in öffentlich zugänglichen Räumen zu Strafverfolgungszwecken streng ein, außer unter bestimmten, eng definierten Bedingungen, wodurch die Privatsphäre und die persönliche Freiheit geschützt werden. Für KI-Systeme, die als besonders risikoreich eingestuft werden, schreibt die Verordnung die Einhaltung einer Reihe strenger Anforderungen vor, bevor diese Systeme auf den Markt gebracht werden können. Diese Anforderungen umfassen Aspekte wie Data Governance, Transparenz, menschliche Aufsicht und Robustheit und sollen sicherstellen, dass KI-Systeme mit hohem Risiko in einer Weise entwickelt und genutzt werden, die die Werte und Grundrechte der EU respektiert. Insbesondere legt die Verordnung einen klaren Rahmen für die Konformitätsbewertung von KI-Systemen mit hohem Risiko fest, der sowohl Ex-ante- als auch Ex-post-Bewertungen umfasst, um die Einhaltung der festgelegten Anforderungen zu überprüfen. Ergänzt wird dies durch die Einrichtung einer EU-weiten Datenbank für eigenständige KI-Systeme mit hohem Risiko, was die Transparenz erhöht und die Aufsicht erleichtert. Zusätzlich zu diesen Regulierungsmaßnahmen enthält die Verordnung Bestimmungen zur Förderung von Innovationen und der Einführung von KI-Technologien. Sie fördert die Einrichtung von regulatorischen Sandkästen, die ein kontrolliertes Umfeld für die Erprobung innovativer KI-Anwendungen unter Aufsicht der zuständigen Behörden bieten. Dies ist besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Start-ups von Bedeutung, für die die Verordnung den Regulierungsaufwand verringern und die Einhaltung der Vorschriften unterstützen soll. Die in der Verordnung vorgesehene Governance-Struktur umfasst sowohl nationale als auch EU-weite Überwachungsmechanismen. Auf nationaler Ebene sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, zuständige Behörden zu benennen, die die Umsetzung der Verordnung überwachen. Auf EU-Ebene wird die Einrichtung eines Europäischen Rats für künstliche Intelligenz vorgeschlagen, der die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden erleichtern und die Kommission in Fragen der KI-Governance beraten und beraten soll. Der Ansatz der Verordnung zur KI-Governance zeichnet sich durch seine Anpassungsfähigkeit und Zukunftssicherheit aus. Indem die Kommission ermächtigt wird, Anhänge und Bestimmungen als Reaktion auf den technologischen Fortschritt zu ändern und zu aktualisieren, gewährleistet die Verordnung ihre Relevanz und Wirksamkeit angesichts des raschen technologischen Wandels. Durch die Festlegung eines Rahmens für die Entwicklung von Verhaltenskodizes für KI-Systeme, die kein hohes Risiko darstellen, fördert die Verordnung außerdem die freiwillige Einhaltung bewährter Praktiken, wodurch ihr Einfluss über den Bereich der Hochrisikoanwendungen hinausgeht.

Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2020

Ein Europa für das digitale Zeitalter

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Nicht-legislativer Akt: Am 19. Februar 2020 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung zum Thema Gestaltung der digitalen Zukunft Europas veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Die doppelte Herausforderung einer grünen und digitalen Transformation erfordert einen sofortigen Richtungswechsel hin zu nachhaltigeren Lösungen, die ressourceneffizient, zirkulär und klimaneutral sind, damit jeder eine faire Chance hat, die Vorteile der zunehmend digitalisierten Gesellschaft zu nutzen. Darüber hinaus führt das Aufkommen digitaler Technologien zu einer erhöhten Unsicherheit in Bezug auf den Datenschutz und die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen. Daher möchte die Kommission auf allen Ebenen der Gesellschaft festhalten, wie Europa diesen Risiken und Herausforderungen am besten begegnen kann und auch in Zukunft begegnen wird.

Ziele: Es soll eine europäische Gesellschaft geschaffen werden, die von digitalen Lösungen angetrieben wird und das Leben aller bereichert, indem sie den Menschen ermöglicht, sich persönlich zu entfalten, frei und sicher zu wählen und sich in die Gesellschaft einzubringen, unabhängig von ihrem Alter, ihrem Geschlecht oder ihrem beruflichen Hintergrund. Die Unternehmen sollen einen Rahmen erhalten, der es ihnen ermöglicht, zu fairen Bedingungen zu gründen, zu skalieren, Daten zusammenzuführen und zu nutzen, innovativ zu sein und zu konkurrieren oder zu kooperieren. Zu den Hauptzielen der Mitteilung gehören die Entwicklung, der Einsatz und die Übernahme von Technologien, die das tägliche Leben der Menschen verändern, sowie eine starke und wettbewerbsfähige Wirtschaft, die die Technologie in einer Weise beherrscht und gestaltet, die die europäischen Werte respektiert. Eine faire und wettbewerbsfähige Wirtschaft muss es Unternehmen aller Größen und Branchen ermöglichen, unter gleichen Bedingungen zu konkurrieren und digitale Technologien, Produkte und Dienstleistungen in einem Umfang zu entwickeln, zu vermarkten und zu nutzen, der ihre Produktivität und globale Wettbewerbsfähigkeit steigert. Schließlich soll eine offene, demokratische und nachhaltige Gesellschaft ein vertrauenswürdiges Umfeld schaffen, in dem die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden, wie sie handeln und interagieren und welche Daten sie online und offline zur Verfügung stellen.

Gegenstand: Die Initiierung eines Weißbuchs über künstliche Intelligenz soll dazu beitragen, Optionen für einen Rechtsrahmen für vertrauenswürdige künstliche Intelligenz festzulegen. Ein Aktionsplan für digitale Bildung soll die digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen auf allen Bildungsebenen fördern, während eine verstärkte Kompetenzagenda und eine verstärkte Jugendgarantie die digitalen Fähigkeiten in der gesamten Gesellschaft stärken und einen starken Schwerpunkt auf die digitalen Fähigkeiten bei frühen Berufsübergängen legen sollen. Der Vorschlag für ein Paket zur Industriestrategie enthält eine Reihe von Maßnahmen zur Erleichterung des Wandels hin zu einer sauberen, kreislauforientierten, digitalen und weltweit wettbewerbsfähigen EU-Industrie, einschließlich der KMU und der Stärkung der Binnenmarktvorschriften. Eine europäische Datenstrategie ermöglicht Europa ein weltweit führendes Unternehmen in der datengesteuerten Wirtschaft zu sein. Zur Unterstützung der digitalen Transformation und der Wettbewerbsfähigkeit des audiovisuellen und Mediensektors sowie zur Förderung des Zugangs zu hochwertigen Inhalten und des Medienpluralismus ist ein Aktionsplan für Medien und audiovisuelle Medien erforderlich. Neue und überarbeitete Vorschriften können den Binnenmarkt für digitale Dienste vertiefen, indem die Verantwortlichkeiten von Online-Plattformen und Informationsdienstleistern erweitert und harmonisiert werden und die Aufsicht über die Inhaltspolitik der Plattformen in der EU verstärkt wird. Schließlich soll ein digitales Zentrum für Entwicklung einen EU-weiten Ansatz zur Förderung der EU-Werte und zur Mobilisierung der EU-Mitgliedstaaten und der EU-Industrie, der Organisationen der Zivilgesellschaft, der Finanzinstitute, des Fachwissens und der Technologien für die Digitalisierung konsolidieren.

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2021 im Vorhaben Ausländische Subventionen - Herbeiführung gleicher Wettbewerbsbedingungen aufgegriffen und verabschiedet.

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Nicht-legislativer Akt: Am 30. September 2020 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung zu einem Aktionsplan für digitale Bildung 2021-2027: Neuaufstellung des Bildungswesens für das digitale Zeitalter veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Angesichts der rasanten Digitalisierung müssen die Gesellschaft, der Arbeitsmarkt und die Zukunft der Arbeit in der EU das Potenzial der digitalen Technologien für das Lernen und Lehren erschließen und digitale Kompetenzen für alle entwickeln. Derzeit haben viele Arbeitgeber in einer Reihe von Wirtschaftszweigen Schwierigkeiten, hochqualifizierte Arbeitskräfte einzustellen, da es an diesen mangelt. Der angemessene Einsatz von Technologie ist außerdem entscheidend für die Erreichung der europäischen Green-Deal-Ziele und für das Erreichen der Klimaneutralität bis 2050. Darüber hinaus hat die COVID-19-Pandemie die Unzulänglichkeiten aufgezeigt, die für eine erfolgreiche Integration digitaler Technologien in die Bildungs- und Ausbildungssysteme behoben werden müssen. Obwohl mehrere Initiativen darauf abzielten, die Nutzung von Technologien für die allgemeine und berufliche Bildung zu optimieren, waren sie oft nur von kurzer Dauer oder von begrenztem Umfang und hatten nur geringe Auswirkungen auf die Systemebene.

Ziele: Die Kommission unterstützt in erster Linie die Agenda einer hochwertigen und integrativen allgemeinen und beruflichen Bildung für alle Lernenden. Sie sollen mit digitalen Kompetenzen (Wissen, Fähigkeiten und Einstellungen) ausgestattet werden, um in einer zunehmend durch digitale Technologien vermittelten Welt leben, arbeiten, lernen und gedeihen zu können. Maßnahmen auf EU-Ebene können eine qualitativ hochwertige und integrative allgemeine und berufliche Bildung fördern, indem sie die Zusammenarbeit, den Austausch bewährter Verfahren, Rahmenbedingungen, Forschung, Empfehlungen und andere Instrumente unterstützen. Zu den Leitprinzipien gehören eine qualitativ hochwertige und integrative digitale Bildung, die den Schutz personenbezogener Daten und ethischer Grundsätze respektiert, sowie Investitionen in Konnektivität, Ausrüstung und organisatorische Kapazitäten und Fähigkeiten, die sicherstellen sollen, dass jeder Zugang zur digitalen Bildung hat. Mehr Gleichberechtigung und Inklusion sind eng damit verbunden, allen den Zugang zur digitalen Bildung zu ermöglichen, insbesondere benachteiligten Gruppen, Lehrern und Familien. In der Mitteilung wird empfohlen, digitale Kompetenz zu einer erforderlichen Fähigkeit für alle Pädagogen zu machen und alle Bereiche der beruflichen Entwicklung von Lehrern, einschließlich der Erstausbildung von Lehrern, einzubeziehen. Digitale Grundfertigkeiten, einschließlich digitaler Kompetenz, sind in einer digitalisierten Welt unerlässlich, um die Relevanz, Qualität und Integration der europäischen allgemeinen und beruflichen Bildung auf allen Ebenen zu fördern.

Gegenstand: Um die oben genannten Ziele zu erreichen, gibt es Maßnahmen zu den beiden strategischen Prioritäten: Förderung der Entwicklung eines leistungsstarken digitalen Bildungsökosystems und Verbesserung der digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen für den digitalen Wandel. Der strategische Dialog mit den Mitgliedstaaten soll den Weg für einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates bis 2022 zu den Faktoren für eine erfolgreiche digitale Bildung ebnen. Auf der Grundlage der Lehren aus der COVID-19-Krise soll bis Ende 2021 eine Empfehlung des Rates zum Online- und Fernunterricht in der Primar- und Sekundarstufe eingeführt werden. Ein europäischer Rahmen für digitale Bildungsinhalte wird auf der kulturellen und kreativen Vielfalt Europas aufbauen und Leitprinzipien für bestimmte Bildungsbereiche und deren Bedürfnisse enthalten. Erasmus-Kooperationsprojekte sollen die Pläne für die digitale Transformation von Einrichtungen der Primar- und Sekundarstufe, der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie der Hochschul- und Erwachsenenbildung unterstützen. Für Pädagogen sollen ethische Leitlinien für künstliche Intelligenz (KI) und die Datennutzung beim Lehren und Lernen entwickelt und entsprechende Forschungs- und Innovationstätigkeiten über Horizont Europa unterstützt werden.

Ein europäisches Konzept für künstliche Intelligenz

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Nicht-legislativer Akt: Am 19. Februar 2020 hat die Europäische Kommission ein Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz – ein europäisches Konzept für Exzellenz und Vertrauen veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Die rasante Entwicklung der künstlichen Intelligenz (KI) wird zwar die Gesundheitsversorgung verbessern, die Effizienz der Landwirtschaft steigern, zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an diesen beitragen, die Effizienz der Produktionssysteme durch vorausschauende Wartung fördern und die Sicherheit der Europäer erhöhen, aber es gibt auch eine Reihe potenzieller Risiken. Zu diesen zählen undurchsichtige Entscheidungsprozesse, geschlechtsspezifische oder andere Diskriminierungen, das Eindringen in das Privatleben oder die Nutzung zu kriminellen Zwecken. Um wissenschaftliche Durchbrüche zu ermöglichen, die technologische Führungsrolle der EU zu bewahren und sicherzustellen, dass die neuen Technologien allen Europäern zugutekommen, analysiert die Kommission die Chancen und Herausforderungen der KI und fördert einen unionsweiten Ansatz, der es allen Mitgliedstaaten ermöglicht, von der Entwicklung und dem Einsatz der KI zu profitieren.

Ziele: Das Weißbuch zielt in erster Linie darauf ab, eine gründliche Bewertung der politischen Optionen vorzunehmen, wie ein regulierungs- und investitionsorientierter Ansatz mit dem doppelten Ziel erreicht werden kann, die Einführung der KI zu fördern und die mit bestimmten Verwendungen dieser neuen Technologie verbundenen Risiken zu bewältigen. Um sichere, zuverlässige und hoch entwickelte Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und darüber hinaus eine weltweit führende Rolle bei Innovationen in der Datenwirtschaft und ihren Anwendungen einzunehmen, muss die EU ihre technologischen und industriellen Stärken mit einer hochwertigen digitalen Infrastruktur und einem auf ihren Grundwerten basierenden Rechtsrahmen kombinieren. Ein KI-Ökosystem soll den europäischen Bürgern, der Privatwirtschaft und dem öffentlichen Interesse zugutekommen. Die Verbesserung der Gesundheitsversorgung, die Verringerung der Zahl der Ausfälle von Haushaltsmaschinen, die Ermöglichung sichererer und saubererer Verkehrssysteme und bessere öffentliche Dienstleistungen sollen den Bürgern unterstützen, während die Entwicklung einer neuen Generation von Produkten und Dienstleistungen in Bereichen, in denen Europa besonders stark ist, die Unternehmensentwicklung fördern kann. Die Dienstleistungen von öffentlichem Interesse werden schließlich von geringeren Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen, einer verbesserten Nachhaltigkeit von Produkten und einer Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden mit geeigneten Instrumenten zur Gewährleistung der Sicherheit der Bürger profitieren.

Gegenstand: Investitionen in Technologie und Infrastruktur der nächsten Generation sowie in digitale Kompetenzen wie Datenkompetenz sollen die technologische Souveränität Europas bei Schlüsseltechnologien und -infrastrukturen für die Datenwirtschaft stärken. Darüber hinaus sollen Initiativen wie die Europäische Prozessorinitiative, die sich auf die Entwicklung von stromsparenden Rechensystemen sowohl für den Randbereich als auch für die nächste Generation von Hochleistungsrechnern konzentriert, und die Arbeit des Gemeinsamen Unternehmens für digitale Schlüsseltechnologien die Position der EU im Bereich der stromsparenden Elektronik stärken. Zu den von der Kommission vorgeschlagenen spezifischen Maßnahmen gehören die Überarbeitung des koordinierten Plans auf der Grundlage der Analyse des Weißbuchs, die Einrichtung von Exzellenz- und Testzentren, in denen europäische, nationale und private Investitionen gebündelt werden können, möglicherweise einschließlich eines neuen Rechtsinstruments, sowie die Einrichtung und Unterstützung von Netzen führender Universitäten und Hochschulinstitute durch die Säule für fortgeschrittene Fertigkeiten des Programms "Digitales Europa", um die besten Professoren und Wissenschaftler anzuziehen und weltweit führende Masterprogramme im Bereich der KI anzubieten. Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass mindestens ein digitales Innovationszentrum pro Mitgliedstaat einen hohen Grad an Spezialisierung auf KI aufweist. Schließlich wird sie mithilfe des Europäischen Investitionsfonds im ersten Quartal 2020 ein Pilotprogramm in Höhe von 100 Mio. EUR auflegen, um Eigenkapital für innovative Entwicklungen im Bereich der KI bereitzustellen.

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Nicht-legislativer Akt: Am 19. Februar 2020 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über eine Europäische Datenstrategie veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Neue digitale Technologien haben Wirtschaft und Gesellschaft verändert und wirken sich auf alle Wirtschaftszweige und das tägliche Leben aller Europäer aus, wobei Daten und Datenschutz im Mittelpunkt dieses Wandels stehen. Während datengesteuerte Innovationen Potenzial auf enorme Vorteile haben, werden sich Bürgerinnen und Bürger nur dann auf datengetriebene Innovationen einlassen, wenn sie zuversichtlich sind, dass bei jeder Weitergabe personenbezogener Daten in der EU die strengen EU-Datenschutzvorschriften strikt eingehalten werden. Ein gemeinsamer europäischer Datenraum und die weitere Entwicklung eines echten Binnenmarktes für Daten erfordern daher ein gemeinsames Vorgehen der Mitgliedstaaten.

Ziele: Wenn die EU ein führendes Vorbild für eine datengestützte Gesellschaft werden will, muss sie ihren Rechtsrahmen in Bezug auf Datenschutz, Grundrechte, Sicherheit und Cybersicherheit stärken. Die Verbesserung der Governance-Strukturen für den Umgang mit Daten und die Vergrößerung der Pools von Qualitätsdaten, die für die Nutzung und Wiederverwendung zur Verfügung stehen, sind von entscheidender Bedeutung. Europa ist bestrebt, die Vorteile einer besseren Datennutzung zu nutzen, einschließlich höherer Produktivität und wettbewerbsfähiger Märkte, aber auch Verbesserungen in den Bereichen Gesundheit und Wohlbefinden, Umwelt, transparente Verwaltung und praktische öffentliche Dienste zu erreichen. Ein umfassendes Konzept für die Datenwirtschaft soll die Nutzung von und die Nachfrage nach Daten und datengestützten Produkten und Dienstleistungen im gesamten Binnenmarkt steigern. Gemeinsame europäische Regeln und effiziente Durchsetzungsmechanismen sollen den Datenfluss innerhalb der EU und zwischen den Sektoren gewährleisten. Die europäischen Regeln und Werte, insbesondere der Schutz personenbezogener Daten, die Verbraucherschutzvorschriften und das Wettbewerbsrecht, sind in vollem Umfang zu beachten. Schließlich müssen die Regeln für den Zugang zu und die Nutzung von Daten fair, praktisch und klar sein und vertrauenswürdige Data-Governance-Mechanismen fördern.

Gegenstand: Ein Rechtsrahmen für die Verwaltung gemeinsamer europäischer Datenräume sowie ein Durchführungsrechtsakt über hochwertige Datensätze sollen 2020 vorgeschlagen bzw. 2021 angenommen werden. Die Analyse der Bedeutung von Daten in der digitalen Wirtschaft und die Überprüfung des bestehenden politischen Rahmens im Kontext des Gesetzespakets für digitale Dienste sind ebenfalls geplant. Die EU wird in ein High-Impact-Projekt zu europäischen Datenräumen investieren, das Architekturen für die gemeinsame Nutzung von Daten und Governance-Mechanismen umfasst. Zusätzlich zu einem EU-Regelwerk zur (Selbst-)Regulierung von Cloud-Diensten soll 2022 ein europäischer Marktplatz für Cloud-Dienste eingerichtet werden. Schließlich soll ein Rahmen geschaffen werden, mit dem Datenströmen gemessen und ihr wirtschaftlicher Wert innerhalb Europas sowie zwischen Europa und dem Rest der Welt geschätzt werden kann.

Digitale Dienste

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten haben sich am 25. März 2022 auf das Gesetz über digitale Märkte geeinigt (Pressemitteilung).
Sechs Monate nach dem Inkrafttreten wird die Verordnung in der gesamten EU unmittelbar anwendbar sein. Indem sie den Gatekeepern Verpflichtungen und Verbote auferlegt, soll die DMA einen wirksamen Durchsetzungsmechanismus ermöglichen, der eine rasche Einhaltung der genauen Verpflichtungen gewährleistet.

Vorschlag: Am 15. Dezember 2020 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor (Gesetz über digitale Märkte) veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Es gibt immer mehr große Plattformen, die als Gatekeeper zwischen geschäftlichen Nutzern und Endnutzern fungieren und eine gefestigte und dauerhafte Position einnehmen, oft als Ergebnis einer Häufung von Systemen rund um ihre zentralen Plattformdienste, wodurch bestehende Marktzutrittsschranken noch verstärkt werden. Da sie den Zugang zu den digitalen Märkten maßgeblich beeinflussen und kontrollieren, werden viele Unternehmen von diesen Gatekeepern abhängig, was in bestimmten Fällen zu einem unfairen Verhalten gegenüber diesen gewerblichen Nutzern führt. Da die Regulierungsinitiativen der Mitgliedstaaten diesen Auswirkungen nicht in vollem Umfang gerecht werden können, sind Maßnahmen auf EU-Ebene von entscheidender Bedeutung, um eine Fragmentierung des Binnenmarktes zu verhindern.

Ziele: Der vorgeschlagene Rechtsakt über digitale Märkte soll sicherstellen, dass das Verhalten großer Online-Plattformen, die als "Torwächter" auf digitalen Märkten agieren, auf faire Weise garantiert wird, um die Entwicklung wettbewerbsfähiger und fairer Märkte im digitalen Sektor in der gesamten Union zu fördern. Das Vorgehen gegen unlauteres Verhalten von Gatekeepern soll neben der Verbesserung der Kohärenz und der Rechtssicherheit zum Erhalt des Binnenmarktes beitragen. Die Maßnahmen werden die Anfechtbarkeit des digitalen Sektors ermöglichen, was wiederum einen erheblichen positiven und wachsenden Beitrag zur Förderung aller potenziellen Vorteile eines digitalen Binnenmarktes leisten kann, der auch zu niedrigeren Preisen und einer größeren Auswahl für die Verbraucher sowie zu Produktivitätssteigerungen und Innovationen führt. Die Effizienzgewinne des digitalen Binnenmarktes werden bis 2030 zu einem jährlichen Anstieg des BIP um 1,5 Prozent beitragen und zwischen 1 und 1,4 Millionen Arbeitsplätze schaffen. Darüber hinaus werden ein größeres Innovationspotenzial bei kleineren Unternehmen sowie eine verbesserte Servicequalität das Wohl der Verbraucher steigern. Durch die Festlegung dieser Ziele schafft die Verordnung neue Möglichkeiten für Innovatoren und Start-ups, sich im Wettbewerb auf Online-Plattformen zu behaupten. Infolgedessen werden die Verbraucher eine größere Auswahl an Anbietern und fairere Preise haben. Nichtsdestotrotz haben die "Gatekeeper" weiterhin die Möglichkeit, Innovationen vorzunehmen, allerdings auf faire Weise und ohne unfaire Praktiken gegenüber Unternehmen und Verbrauchern.

Gegenstand: Die Kommunikation zwischen der Kommission und dem betreffenden "Gatekeeper" kann erforderlich sein, um sicherzustellen, dass die von den "Gatekeepern" erwogenen oder durchgeführten Maßnahmen die Ziele der Initiative besser erreichen. Durch die Einführung der Möglichkeit eines solchen Dialogs dürfte die Initiative wirksamer gegen unlautere Praktiken vorgehen, die die Anfechtbarkeit des Marktes und den Wettbewerb behindern. Während die Verordnung alle drei Jahre überprüft und bewertet wird, soll die Kommission kontinuierlich die Wirksamkeit und Effizienz der Maßnahmen beobachten. Eine Überprüfung kann insbesondere dann erforderlich sein, wenn zusätzliche Vorschriften, auch in Bezug auf die Durchsetzung, für notwendig erachtet werden, um sicherzustellen, dass die digitalen Märkte in der gesamten EU wettbewerbsfähig und fair sind. Die Ergebnisse sind dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss mitzuteilen.

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten haben sich am 23. April 2022 auf das Gesetz über digitale Dienste geeinigt (Pressemitteilung).
Fünfzehn Monate nach seinem Inkrafttreten oder ab dem 1. Januar 2024 gelten, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt, wird das Gesetz über digitale Dienste in der gesamten EU unmittelbar anwendbar sein. Sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen werden bereits vier Monate nach ihrer Benennung dem Rechtsakt unterliegen. Das Gesetz über digitale Dienste bietet den EU-Bürgern einen besseren Schutz, indem sie einen beispiellosen neuen Standard für die Rechenschaftspflicht von Online-Plattformen in Bezug auf illegale und schädliche Inhalte festlegt. Sie enthält EU-weite Sorgfaltspflichten, die für alle digitalen Dienste gelten, die Verbraucher mit Waren, Dienstleistungen oder Inhalten verbinden, einschließlich neuer Verfahren zur schnelleren Entfernung illegaler Inhalte sowie eines umfassenden Schutzes der Online-Grundrechte der Nutzer.

Vorschlag: Am 15. Dezember 2020 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Gesetz über digitale Dienste) und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Seit der Verabschiedung der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr sind neue und innovative Dienste der Informationsgesellschaft (digitale Dienste) entstanden, die den Alltag der Unionsbürgerinnen und -bürger verändern und die Art und Weise, wie sie kommunizieren, sich vernetzen, konsumieren und Geschäfte tätigen, prägen und umgestalten. Während eine Reihe positiver Entwicklungen wie gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen in der Union und in der ganzen Welt gefördert wurden, sind neue Risiken und Herausforderungen sowohl für die Gesellschaft als Ganzes als auch für den Einzelnen, der diese Dienste nutzt, deutlicher zutage getreten. Darüber hinaus hat das Auftreten der COVID-19-Pandemie die Abhängigkeit der Wirtschaft und Gesellschaft von digitalen Diensten sowie die Risiken deutlich gemacht, die sich aus dem derzeitigen Rahmen für das Funktionieren digitaler Dienste ergeben. Daher hat sich die Kommission verpflichtet, die horizontalen Vorschriften zu aktualisieren, die die Verantwortlichkeiten und Pflichten von Anbietern digitaler Dienste und insbesondere von Online-Plattformen festlegen, indem der bestehende EU-Rechtsrahmen für den elektronischen Geschäftsverkehr reformiert wird.

Ziele: Eine angemessene Überwachung digitaler Dienste und die Zusammenarbeit zwischen den Behörden auf EU-Ebene sind notwendig, um das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes zu gewährleisten und Vertrauen, Innovation und Wachstum zu schaffen. Auf diese Weise werden die besten Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sich innovative grenzüberschreitende digitale Dienste in der EU über nationale Grenzen hinweg entwickeln können und gleichzeitig ein sicheres Online-Umfeld für alle EU-Bürgerinnen und -Bürger aufrechterhalten wird - Ziele, die nur auf europäischer Ebene erreicht werden können. Eine verstärkte europäische Aufsichtsebene soll die nationalen Regulierungsbehörden koordinieren und ergänzen. Um das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes für Vermittlungsdienste zu gewährleisten, müssen außerdem Innovation und Wettbewerbsfähigkeit innerhalb des Binnenmarktes gefördert werden. Die Schaffung eines Rahmens für die Rechenschaftspflicht von Online-Plattformen und die Festlegung einheitlicher Regeln für ein sicheres Online-Umfeld, in dem die in der Charta verankerten Grundrechte wirksam geschützt werden, werden ebenfalls hervorgehoben.

Gegenstand: Die vorgeschlagene Verordnung enthält klare Regeln für die Erbringung von Vermittlungsdiensten, indem sie einen Rahmen für die Verantwortlichkeiten der Vermittler schafft. Dazu gehören der Umgang mit den Risiken, denen ihre Nutzer ausgesetzt sind, und der Schutz ihrer Rechte sowie Regeln für spezifische Sorgfaltspflichten. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Durchsetzung der Verordnung, einschließlich der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden. Für die grenzüberschreitende Anwendung der Verpflichtungen aus dieser Verordnung sind ein Kohärenzverfahren, eine neue beratende Gruppe zur Koordinierung der Tätigkeiten der nationalen Behörden und der Kommission sowie direkte Durchsetzungsbefugnisse für die Kommission und die Einrichtung eines Informationssystems zur Erleichterung des Informationsflusses zwischen den Koordinatoren für digitale Dienste erforderlich. Darüber hinaus sieht der Verordnungsvorschlag zusätzliche Verpflichtungen für große Online-Plattformen vor, um systemische Risiken zu beherrschen. Innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung und danach alle fünf Jahre wird die Verordnung in regelmäßigen Abständen überprüft, auch von der Kommission, um die Wirksamkeit und Effizienz der Maßnahmen im Zusammenhang mit ihrer Anwendung zu bewerten.

Erhöhung der Cybersicherheit

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 13. Mai 2022 einigten sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten auf die Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Niveaus der Cybersicherheit in der Union (NIS-2-Richtlinie). Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt wird die Richtlinie 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft treten, und die Mitgliedstaaten müssen dann die neuen Elemente der Richtlinie in nationales Recht umsetzen (Pressemitteilung).

Vorschlag: Am 16. Dezember 2020 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148 veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Bei der Bewertung der NIS-Richtlinie wurden spezifische Schwachstellen festgestellt, darunter die geringe Cyber-Resilienz der in der EU tätigen Unternehmen, die uneinheitliche Resilienz der Mitgliedstaaten und Sektoren sowie das geringe gemeinsame Situationsbewusstsein und die fehlende gemeinsame Krisenreaktion. Daher ist, insbesondere im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie, die diese Probleme noch verstärkt hat, eine Modernisierung des bestehenden Rechtsrahmens erforderlich, die der zunehmenden Digitalisierung des Binnenmarktes in den letzten Jahren und der sich entwickelnden Bedrohungslage im Bereich der Cybersicherheit Rechnung trägt.

Ziele: Ziel der Cybersicherheitsstrategie ist die Schaffung einer sicheren Verteidigungsfähigkeit gegen Cyber-Bedrohungen durch verstärkte digitale Dienste und Werkzeuge. Die Verbesserung der Resilienz und der Kapazitäten zur Reaktion auf Sicherheitsvorfälle öffentlicher und privater Einrichtungen, zuständiger Behörden und der Union als Ganzer auf dem Gebiet der Cybersicherheit und des Schutzes kritischer Infrastruktur wird ebenfalls nahegelegt. Ziel der Überarbeitung ist somit, die Cyberresilienz eines alle relevanten Sektoren umfassenden Spektrums von Unternehmen, die in der Europäischen Union tätig sind, zu erhöhen, eine gleich starke Resilienz bei den bereits unter die Richtlinie fallenden Sektoren im Binnenmarkt zu fördern und die gemeinsame Lageerfassung und kollektive Vorsorge und Reaktionsfähigkeit zu verbessern. Ferner soll das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in die Dienste gestärkt und ein globales und offenes Internet gewährleistet werden. Die geplanten Schutzmaßnahmen sollen daher auch die europäischen Werte und insbesondere die Grundrechte schützen.

Gegenstand: Die EU soll in drei Bereichen tätig werden: Widerstandsfähigkeit, technologische Souveränität und Führungsrolle; operative Fähigkeiten zur Prävention, Abschreckung und Reaktion sowie Zusammenarbeit zur Förderung eines globalen und offenen Cyberraums. Mit diesem Vorschlag soll sichergestellt werden, dass die Erbringung von Dienstleistungen im Binnenmarkt durch die Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Betreiber kritischer Infrastrukturen in den Mitgliedstaaten gewährleistet werden kann. Dies soll insbesondere durch ein besseres Verständnis der Risiken und Mittel zu deren Bewältigung erreicht werden. Die Kommission wird das Funktionieren der Richtlinie regelmäßig überprüfen und dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht erstatten, das erste Mal drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie. Außerdem wird sie die korrekte Umsetzung der Richtlinie durch die Mitgliedstaaten bewerten. Die Überwachung und Berichterstattung des Vorschlags wird den Grundsätzen folgen, die in dem ständigen Mandat der ENISA gemäß der VERORDNUNG (EU) 2019/881 (Cybersicherheitsgesetz) festgelegt sind. Die Datenquellen, die für die geplante Überwachung verwendet werden, stammen hauptsächlich von der ENISA, der Kooperationsgruppe, dem CSIRT-Netzwerk und den Behörden der Mitgliedstaaten. Neben den Daten, die aus den Berichten (einschließlich der jährlichen Tätigkeitsberichte) der ENISA, der Kooperationsgruppe und des CSIRTs-Netzwerks gewonnen werden, könnten bei Bedarf auch spezifische Datenerfassungsinstrumente verwendet werden (z. B. Umfragen bei nationalen Behörden, Eurobarometer und Berichte über die Kampagne "Cybersecurity Month" und die europaweiten Übungen).

Digitale Dienste für Verbraucher

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Legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 114 AEUV, 3. Quartal 2020.

Siehe 2021.

Eine neue Industriestrategie für Europa

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Nicht-legislativer Akt: Am 10. März 2020 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über eine neue Industriestrategie für Europa veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Der zweifache ökologische und digitale Wandel wirkt sich allmählich auf alle Bereiche der europäischen Wirtschaft, Gesellschaft und Industrie aus und erfordert neue Technologien mit entsprechenden Investitionen und Innovationen, die neue Produkte, Dienstleistungen, Märkte und Geschäftsmodelle hervorbringen und neue Arten von Arbeitsplätzen schaffen, die es bisher nicht gab. Dementsprechend muss die europäische Industrie zum Beschleuniger und Ermöglicher von Wandel und Innovation werden, indem sie ihre Stimme erhebt, ihre Werte verteidigt und für gleiche Wettbewerbsbedingungen in der Branche kämpft.

Ziele: Zur Unterstützung des Wettbewerbs innerhalb der EU und in Übersee wird die EU ihre Bemühungen um die Aufrechterhaltung, Aktualisierung und Verbesserung des Welthandelssystems fortsetzen. Insbesondere wird sie ihre Industrie klimaneutraler ausrichten, um bis zum Jahr 2050 der erste klimaneutrale Kontinent der Welt zu werden. Um wettbewerbsfähiger zu werden, während sie umweltfreundlicher und zirkulärer wird, benötigt die Industrie eine sichere Versorgung mit sauberer und erschwinglicher Energie und Rohstoffen. Der Ausbau der industriellen Kapazitäten im Bereich der kritischen digitalen Infrastruktur sowie die Modernisierung und Dekarbonisierung der energieintensiven Industrien haben höchste Priorität. Der Aufbau einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft, die Qualifizierung und Umschulung sowie Investitionen und die Finanzierung des Übergangs sind ebenfalls Gegenstand der Mitteilung. Schließlich ist eine stärkere sektorübergreifende Verknüpfung verschiedener Produkte und Dienstleistungen von entscheidender Bedeutung, um die Integration der europäischen Industrie, ihrer Vielfalt, Traditionen und Menschen über Wertschöpfungsketten und Grenzen hinweg zu fördern.

Gegenstand: Zu den spezifischen Maßnahmen gehören die Anpassung der KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa, der Aktionsplan zur Durchsetzung des Binnenmarktes und der Bericht über Binnenmarkthindernisse, die Einrichtung einer Task-Force für die Durchsetzung des Binnenmarktes. Darüber hinaus eine Weiterverfolgung zur europäischen Datenstrategie zur Entwicklung einer EU-Datenwirtschaft, einschließlich der Schaffung gemeinsamer europäischer Datenräume in bestimmten Sektoren und Wertschöpfungsketten. Ein Aktionsplan zur Zollunion im Jahr 2020 zur Verstärkung der Zollkontrollen, einschließlich eines Legislativvorschlags für ein einheitliches EU-Fenster, das vollständig digitale Abfertigungsprozesse an der Grenze ermöglicht, und ein Weißbuch über ein Instrument für ausländische Subventionen bis Mitte 2020 wurden ebenfalls angekündigt. Die Aktualisierung der Kompetenzagenda für Europa 2030, einschließlich einer Empfehlung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung, die Einführung eines Europäischen Pakts für Kompetenzen und eine Mitteilung über einen Strategierahmen für den Europäischen Bildungsraum sollen die neue Industriestrategie der EU fördern. Die Kommission wird sich bemühen, die politische Eigenverantwortung für die Strategie zu stärken, indem sie einen ständigen Fortschrittsbericht im Rat "Wettbewerbsfähigkeit" und im Europäischen Parlament vorschlägt, der auf der Grundlage einer regelmäßigen Überwachung der Umsetzung der Strategie und der Analyse einer Reihe von zentralen Leistungsindikatoren erstellt wird.

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Nicht-legislativer Akt: Am 10. März 2020 hat die Europäische Kommission die Mitteilung ,,Hindernisse für den Binnenmarkt ermitteln und abbauen“ veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Obwohl der europäische Binnenmarkt der größte Binnenmarkt der Welt ist, mit mehr als 447 Millionen Verbrauchern und bis zu 56 Millionen Arbeitsplätzen, die vom Handel abhängen, berichten Unternehmen und Verbraucher immer noch von vielen Hürden und geben zu, dass der Binnenmarkt nicht ausreichend integriert ist. Unter Berücksichtigung der Erfahrungen und Wahrnehmungen von Unternehmen und Verbrauchern, die tagtäglich versuchen, den Binnenmarkt zu nutzen, hat die Kommission daher die wichtigsten Hindernisse für den EU-Binnenmarkt ermittelt.

Ziele: Zu den fünf Hauptursachen für die Hindernisse, gehören regulatorische Entscheidungen auf EU- und nationaler Ebene, die Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung von Rechtsvorschriften, Verwaltungskapazitäten und -praktiken in den Mitgliedstaaten, das allgemeine Geschäfts- und Verbraucherumfeld sowie nicht mit der öffentlichen Politik zusammenhängende Ursachen wie Sprache oder Kultur. Diese müssen angemessen angegangen werden, um die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und eine bessere Kommunikation zu fördern, um den Nutzern auf ihrem Weg zu helfen, neue und verbesserte EU-Rechtsvorschriften zu erlassen, wo dies erforderlich ist, sowie eine bessere Umsetzung und letztlich Durchsetzung zu erreichen. Somit soll der Binnenmarkt mithilfe der Kommission und ihrer Unterstützung für die Mitgliedstaaten an die heutigen Herausforderungen angepasst werden.

Gegenstand: Alle für den Binnenmarkt und für elektronische Behördendienste relevanten Vorschläge des mehrjährigen Finanzrahmens sind von den Mitgliedstaaten sowie dem Europäischen Parlament zu verabschieden, um neue Standards, IT-Instrumente (wie das Binnenmarktinformationssystem (IMI)), Bürger- und Unternehmensdienste (wie SOLVIT) oder Sensibilisierungskampagnen zu finanzieren. Insbesondere das Programm "Digitales Europa" und das Programm "Binnenmarkt". Ferner sollen noch ausstehende Legislativvorschläge angenommen werden, die darauf abzielen, die Ursachen der in dieser Mitteilung genannten Hindernisse zu beseitigen. Darüber hinaus wird die Kommission prüfen, ob weitere Regulierungsmaßnahmen zur Beseitigung der Hindernisse erforderlich sind, je nachdem, welche anderen Ursachen auf EU-Ebene angegangen werden können, und über die Ergebnisse berichten. Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, sich verstärkt, um die Einhaltung der Binnenmarktvorschriften zu bemühen, bestehende Hemmnisse zu beseitigen und die Schaffung neuer Hemmnisse zu vermeiden, ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen und ihrer Verantwortung für die Beseitigung der in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Ursachen wie schwerfällige Vorschriften und Verfahren nachzukommen.

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Nicht-legislativer Akt: Am 10. März 2020 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung zu einem langfristigen Aktionsplan zur besseren Umsetzung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Damit der Binnenmarkt für alle funktioniert, sind gemeinsame Regeln erforderlich, welche die Hindernisse bezüglich des Waren- und Dienstleistungsverkehrs in der EU beseitigen und für gleichzeitigen Schutz der Verbraucher sorgen. Die derzeitigen Hemmnisse sind hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die bereits vereinbarten EU-Rechtsvorschriften auf nationaler Ebene nicht korrekt oder unvollständig angewandt werden. Der folgende Aktionsplan soll daher die einheitliche Umsetzung der Binnenmarktvorschriften fördern.

Ziele: Die Kommission zielt in erster Linie darauf ab, die Freizügigkeit von Marktteilnehmern und Investoren zu fördern, die immer noch auf viele regulatorische und administrative Hindernisse stoßen, sowie die Europäer zu schützen, die illegalen oder gefährlichen Produkten und Dienstleistungen ausgesetzt sind, weil es an praktischer Überwachung, Inspektion, Aufdeckung und Sanktionierung von Wirtschaftsbeteiligten bei Verstößen gegen die Binnenmarktvorschriften mangelt. Zu den erforderlichen spezifischen Maßnahmen gehören die Einrichtung eines Programms zur Bereitstellung spezifischerer Orientierungshilfen für die nationalen Behörden, ein verbesserter Zugang zu Informationen über Vorschriften und Anforderungen für die Nutzer, der Aufbau von Kapazitäten bei den Fachleuten des öffentlichen Auftragswesens und die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Stellen, ein strukturierter Dialog für eine bessere Umsetzung der Binnenmarktrichtlinien und schließlich die Einrichtung des EU-Netzes für die Einhaltung der Produktvorschriften.

Gegenstand: Während die Kommission die Mitgliedstaaten bei der korrekten, vollständigen und fristgerechten Umsetzung des EU-Rechts unterstützen sowie die Umsetzung überprüfen und die Anwendung des EU-Rechts überwachen soll, werden die Mitgliedstaaten ermutigt, das EU-Recht fristgerecht und korrekt umzusetzen, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten sowie ihre nationalen Rechtsvorschriften verhältnismäßig und nicht diskriminierend gestalten. Ausreichende und verhältnismäßige Verwaltungskontrollen sollen etwaige Verstöße aufdecken. Daher wird den Mitgliedstaaten empfohlen, Routinekontrollen durchzuführen und nationale Maßnahmen zu vermeiden, die der Anwendung des EU-Rechts widersprechen oder sie behindern könnten. Dementsprechend soll die Kommission gegen Verstöße gegen das EU-Recht vorgehen und gegebenenfalls formelle Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

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Nicht-legislativer Akt: Am 10. März 2020 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über eine KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: In der EU beschäftigen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) rund 100 Millionen Menschen, erwirtschaften mehr als die Hälfte des europäischen BIP und spielen eine Schlüsselrolle bei der Wertschöpfung in jedem Wirtschaftszweig, indem sie innovative Lösungen für Herausforderungen wie Klimawandel, Ressourceneffizienz und sozialen Zusammenhalt anbieten. Daher sind alle Herausforderungen, denen sich europäische KMU bei der Einhaltung von Vorschriften und beim Zugang zu Informationen gegenübersehen, Herausforderungen für ganz Europa. Mit der folgenden Strategie sollen die unterschiedlichen Bedürfnisse der KMU ermittelt werden, um den Unternehmen nicht nur dabei zu helfen, zu wachsen und sich zu vergrößern, sondern auch wettbewerbsfähig, widerstandsfähig und nachhaltig zu sein.

Ziele: Das übergeordnete Ziel, die EU zum attraktivsten Ort für die Gründung eines Kleinunternehmens zu machen und dafür zu sorgen, dass es wächst und sich im Binnenmarkt vergrößert, soll durch einen ehrgeizigen, umfassenden und bereichsübergreifenden Ansatz erreicht werden, der auf horizontalen Maßnahmen mit drei spezifischen Säulen beruht: Aufbau von Kapazitäten und Unterstützung des Übergangs zu Nachhaltigkeit und Digitalisierung, Verringerung der Regulierungslast und Verbesserung des Marktzugangs sowie Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln. Die Freisetzung der Kräfte der europäischen KMU aller Art, um den doppelten Übergang anzuführen, sowie die Förderung der Erhöhung der Zahl der KMU, die nachhaltige Geschäftspraktiken anwenden, und der Zahl der KMU, die digitale Technologien einsetzen, stehen im Vordergrund der Strategie.

Gegenstand: Durch den Ausbau des Enterprise Europe Network (EEN) mit speziellen Nachhaltigkeitsberatern und anderen Nachhaltigkeitsdiensten sowie durch die Entwicklung von digitalen Crash-Kursen für KMU-Mitarbeiter, die sich in Bereichen wie KI, Cybersicherheit oder Blockchain auskennen, wird die Kommission KMU in die Lage versetzen, die Vorteile des digitalen Wandels zu nutzen. Darüber hinaus wird die Kommission ein Programm für "digitale Freiwillige" auflegen und die Skills Agenda für Europa aktualisieren, um jungen Fachkräften und erfahrenen Senioren die Möglichkeit zu geben, ihre digitalen Kompetenzen mit traditionellen Unternehmen zu teilen. Zu den weiteren Maßnahmen gehören die KMU-freundliche Umsetzung des einheitlichen digitalen Zugangssektors durch die Mitgliedstaaten sowie die Etablierung der Initiative für Weltraumunternehmertun, „CASSINI“ von der Kommission. Ferner wird die Kommission die bestehenden Beihilfevorschriften für die Kombination nationaler Mittel mit InvestEU- und Horizon-Mitteln vereinfachen, damit KMU von gebündelten Ressourcen profitieren können, die ihnen bei den doppelten Übergängen helfen. Schließlich wird die Kommission im Rahmen ihrer laufenden Überprüfung der Vorschriften für staatliche Beihilfen die Vorschriften dieser zur Risikofinanzierung und die IPCEI-Mitteilung überarbeiten, um den KMU zusätzliche Unterstützung zu gewähren, die Einbindung privater Investitionen zu gewährleisten und gleichzeitig Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

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Nicht-legislativer Akt: Am 17. Juni 2020 hat die Europäische Kommission ein Weißbuch zur Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen bei Subventionen aus Drittstaaten veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Während die EU-Beihilfevorschriften dazu beitragen, im Binnenmarkt gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen in Bezug auf die von den EU-Mitgliedstaaten gewährten Subventionen zu wahren, gibt es keine derartigen Regeln für Subventionen, die Drittlandsbehörden gewähren. Dadurch entstehen Risiken bezüglich der Wettbewerbsfähigkeit und der fairen Wettbewerbsbedingungen auf dem EU-Markt.

Ziele: Das Hauptziel des von der Kommission vorgelegten Weißbuchs besteht darin, eine breite Diskussion mit den Mitgliedstaaten, anderen europäischen Institutionen, allen Interessengruppen, einschließlich der Industrie, den Sozialpartnern, den Organisationen, der Zivilgesellschaft, den Forschern, der Öffentlichkeit im Allgemeinen und allen anderen interessierten Parteien über den besten Weg zur wirksamen Bewältigung der festgestellten Herausforderungen zu fördern. Die Ergebnisse der Konsultation zum Weißbuch werden die Grundlage für die Wahl des geeignetsten Weges zur Beseitigung der durch ausländische Subventionen verursachten Verzerrungen bilden. Zusätzlich werden geeignete Vorschläge für Rechtsinstrumente, die es der EU ermöglichen, in vollem Umfang vom Welthandel zu profitieren und ein Modell der offenen strategischen Autonomie zu verfolgen, aus dem Weißbuch hervorgehen. Angesichts des grünen und digitalen Wandels, der auf Wettbewerb, offenen Märkten, weltweit führender Forschung und Technologie und einem starken Binnenmarkt beruht, wird die EU in der Lage sein, das neue System der globalen wirtschaftlichen Governance zu gestalten und für beide Seiten vorteilhafte bilaterale Beziehungen zu entwickeln und sich gleichzeitig vor unlauteren und missbräuchlichen Praktiken zu schützen.

Gegenstand: Jede der durch ausländische Subventionen verursachten wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen wird in sogenannten "Modulen" behandelt (insgesamt drei Module): Unfaire Praktiken im Binnenmarkt allgemein werden im ersten, bei Übernahmen von EU-Unternehmen im zweiten und bei EU-Vergabeverfahren im dritten Modul adressiert. Modul 1 ist als allgemeines Instrument gedacht, um gegen ausländische Subventionen vorzugehen, die zu Verzerrungen im Binnenmarkt führen und einem Empfänger gewährt werden, der in der EU niedergelassen oder, in einigen Fällen, aktiv ist. Während spezifische Verzerrungen, die durch ausländische Subventionen zur Erleichterung des Erwerbs von EU-Zielen verursacht werden, im zweiten Modul behandelt werden, mit dem Ziel sicherzustellen, dass ausländische Subventionen ihren Empfängern keinen unlauteren Vorteil verschaffen, wenn sie (Beteiligungen an) anderen Unternehmen erwerben. In Anbetracht der Tatsache, dass ausländische Subventionen die Durchführung von EU-Vergabeverfahren beeinträchtigen können, schlägt das Weißbuch einen Mechanismus vor, bei dem die Bieter von nun an verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die von Nicht-EU-Ländern erhaltenen finanziellen Beiträge mitzuteilen.

Luftverkehrspaket

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Legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 100 Absatz 2 AEUV, 4. Quartal 2020.
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Legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 100 Absatz 2 AEUV, 4. Quartal 2020.

Auf dem Weg zu einem europäischen Forschungsraum

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Nicht-legislativer Akt: Am 30. September 2020 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über einen neuen EFR für Forschung und Innovation veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Im Jahr 2000 wurde der Europäische Forschungsraum geschaffen, um der Fragmentierung des Forschungs- und Innovationssystems der EU entgegenzuwirken. Obwohl die EU im Bereich Forschung und Innovation immer noch weltweit führend ist, stagniert ihre Leistung seit 2012. Vor dem Hintergrund des globalen Wettbewerbs und unbeständiger geopolitischer Interessen sowie der COVID-19-Pandemie wurden neue Schwachstellen entdeckt. Daher wird die Mobilisierung von Forschungs- und Technologiekapazitäten, insbesondere in weniger entwickelten Regionen innerhalb der EU, entscheidend dazu beitragen, die Fähigkeit der EU zur autonomen Beschaffung und Bereitstellung wichtiger Rohstoffe, Technologien und Dienstleistungen zu fördern, die für die Industrie und die Menschen sicher sind.

Ziele: Der Europäische Forschungsraum wurde ursprünglich mit dem Ziel geschaffen, einen gemeinsamen Wissenschafts- und Technologieraum für die EU aufzubauen und einen Binnenmarkt für Forschung und Innovation zu schaffen, der die Freizügigkeit von Forschern, wissenschaftlichen Erkenntnissen und Innovationen fördert und eine wettbewerbsfähigere europäische Industrie begünstigt. Angesichts der aktuellen Herausforderungen soll der neue F&I-Forschungsraum die Erholung Europas nach der COVID-19-Pandemie vorantreiben und den grünen und digitalen Wandel durch die Förderung der innovationsbasierten Wettbewerbsfähigkeit unterstützen. Die Förderung der technologischen Souveränität in strategischen Schlüsselbereichen sowie die Festlegung von Strategien und Maßnahmen zur Verbesserung der Bereitschaft und der Widerstandsfähigkeit in Bezug auf saubere Technologien sind entscheidend. Durch ein optimales Konzept soll Europas grüner und digitaler Wandel beschleunigt und Europas Widerstandsfähigkeit und Bereitschaft zur Bewältigung künftiger Krisen gestärkt werden. Schließlich ist Europas Wettbewerbsvorteil im globalen Wettlauf um Wissen zu fördern.

Gegenstand: Die Mitgliedstaaten sollen das Ziel von 3 Prozent des EU-BIP für FuE-Investitionen bekräftigen und es an die neuen EU-Prioritäten anpassen. Die Kommission wiederum soll die Mitgliedstaaten bei der Koordinierung und Priorisierung der nationalen F&I-Finanzierung und -Reformen zwischen den Ländern und mit der EU durch einen Dialog und ein eigenes EFR-Forum für den Übergang unterstützen. Die F&I-Politik soll in den Mitgliedstaaten reformiert werden, um die Koordinierung und Komplementarität der nationalen und EU-Programme zu erleichtern und zur Umsetzung des Konjunkturpakets beizutragen. Die Kommission schlägt vor, im Rahmen des EFR-Forums für den Übergang eine spezielle Arbeitsgruppe einzurichten, die den Zugang von Forschern und Einrichtungen aus den Beitrittsländern zu Spitzenleistungen fördert und überwacht. In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern wird die Kommission die Umsetzung der neuen Industriestrategie vorantreiben, indem sie bis Ende 2022 gemeinsame industrielle Technologie-Fahrpläne entwickelt. Schließlich wird die Kommission, aufbauend auf den Erkenntnissen aus dem strategischen Planungsprozess von Horizont Europa, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten ein Konzept für die Festlegung und Umsetzung strategischer Prioritäten entwickeln, die der EFR-Agenda gerecht werden.

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Nicht-legislativer Akt: Am 29. September 2021 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über Europäische Missionen veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Die Klima- und Gesundheitskrise erfordert eine neue Art der Zusammenarbeit über Politik-, Fach- und Wissenschaftsbereiche hinweg, in direkter Zusammenarbeit mit Unternehmen, lokalen Gemeinschaften und der Innovationsgemeinschaft. Sogenannte EU-Missionen werden gesellschaftliche Akteure dazu anregen, ihre Kräfte auf neue und innovative Weise zu bündeln und Forschung und Innovation in Politikbereichen zu betreiben, die in den letzten Jahren zu gesundheitlichen und sozioökonomischen Herausforderungen geführt haben.

Ziele: Übergeordnetes Ziel der EU-Missionen ist es, gesellschaftliche Herausforderungen anzugehen und die Bürgerinnen und Bürger wieder mit der Europäischen Union zu verbinden, indem sie inspiriert und befähigt werden, ihr Leben und das Leben anderer zu verbessern. Durch die Unterstützung von mindestens 150 europäischen Regionen und Gemeinden bei der Stärkung der Klimaresilienz und der Wiederherstellung der Ozeane und Gewässer bis 2030 wird sich die EU an den Klimawandel anpassen. Durch Vorbeugung und Heilung soll das Leben von mehr als 3 Millionen Menschen, die an Krebs erkrankt sind sowie ihrer Familien, verbessert werden. Bis 2030 sollen 100 klimaneutrale und intelligente Städte sowie 100 ,,Living Labs“ und Leuchttürme entstehen. Forschung und Innovation auf der Grundlage der konkreten Ziele der einzelnen Missionen werden die Richtung vorgeben, um Ergebnisse zu erzielen. Grundlagenforschung und angewandte Forschung, Akteure aus verschiedenen Sektoren und Bereichen können bestehende und neue Lösungen, einschließlich sozialer Innovationen, demonstrieren, erweitern und vervielfältigen. Durch die Ermöglichung eines maßgeschneiderten Innovationskonzepts, das auch soziale Innovationen einschließt, sollen die Lösungen vollständig an die lokalen Gegebenheiten angepasst werden.

Gegenstand: Im Rahmen der Mission "Anpassung an den Klimawandel" werden die teilnehmenden Regionen durch Panels bei der Konsultation und direkten Einbeziehung der Bürger unterstützt. Im Rahmen der Mission "Klimaneutrale und intelligente Städte" werden die ausgewählten Städte ihre Bürgerinnen und Bürger in die Erarbeitung der Ziele von "Klimastadtverträgen" einbeziehen, um die Klimaneutralität bis 2030 zu erreichen. Die aktive Beteiligung der Bürger an lokal organisierten Ansätzen wird während der Umsetzung fortgesetzt, um die Eigenverantwortung und Legitimität der von den lokalen Behörden eingeleiteten Maßnahmen zu stärken. Junge Menschen sind aufgefordert, durch eine geplante Klimainitiative im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps zum Schutz unseres Planeten beizutragen. Daher wird die Kommission die geeigneten Instrumente und Ressourcen zur Verfolgung der Ziele der Missionen mobilisieren, u. a. durch die Bereitstellung von 1,89 Mrd. EUR aus dem Programm Horizont Europa für den Zeitraum 2021-23. Die Umsetzung der fünf EU-Missionen soll von der Kommission bis spätestens 2023 bewertet werden. Die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, den lokalen Behörden, den Forschern, den Innovatoren, dem Privatsektor, den Bürgern, der Zivilgesellschaft und den Investoren sowie der Beitrag des Europäischen Parlaments werden dabei von entscheidender Bedeutung sein.

Digitale Finanzdienste

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Nicht-legislativer Akt: Am 24. September 2020 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über eine Strategie für ein digitales Finanzwesen in der EU veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Verbraucher und Unternehmen neigen immer mehr dazu, Finanzdienstleistungen digital in Anspruch zu nehmen, während innovative Marktteilnehmer neue Technologien einsetzen und sich bestehende Geschäftsmodelle auf das digitale Finanzwesen verlagern. Insbesondere im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie wird ein wachsender Anteil der Zahlungen in Geschäften inzwischen digital und kontaktlos abgewickelt, und die Online-Käufe (elektronischer Handel) haben erheblich zugenommen. Da immer mehr Menschen online auf Finanzdienstleistungen zugreifen und die Angestellten des Finanzsektors selbst aus der Ferne arbeiten, ist die Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Betriebs der digitalen Infrastrukturen ebenfalls wichtiger geworden.

Ziele: Die Unterstützung des digitalen Wandels in der EU sowie innovativer Projekte in den Mitgliedstaaten wird zur allgemeinen digitalen Transformation der Wirtschaft und Gesellschaft beitragen und sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen erhebliche Vorteile bringen. Ziel ist es, den europäischen Verbrauchern und Unternehmen die Vorteile der digitalen Finanzierung zugänglich zu machen und gleichzeitig die digitale Finanzierung auf der Grundlage europäischer Werte und einer soliden Risikoregulierung zu fördern. Die Kommission räumt der Überwindung der Fragmentierung des digitalen Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen Priorität ein, damit die europäischen Verbraucher einen besseren Zugang zu grenzüberschreitenden Dienstleistungen erhalten und die europäischen Finanzunternehmen ihre digitalen Aktivitäten ausbauen können. Der EU-Rechtsrahmen soll die digitale Innovation im Interesse der Verbraucher und der Markteffizienz erleichtern. Darüber hinaus kann die Schaffung eines europäischen Finanzdatenraums dazu beitragen, datengestützte Innovationen zu fördern, während der Aufbau auf der europäischen Datenstrategie den Zugang zu Daten und den Datenaustausch innerhalb des Finanzsektors erleichtern kann. Schließlich plant die EU, neue Herausforderungen und Risiken, die mit der digitalen Transformation verbunden sind, angemessen anzugehen.

Gegenstand: Zu den spezifischen Maßnahmen gehört ein Vorschlag der Kommission als Teil einer umfassenderen Initiative zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, der sich an die Mitgliedstaaten richtet, um die Vorschriften für die Aufnahme von Kunden zu harmonisieren und einen interoperablen grenzüberschreitenden Rahmen für digitale Identitäten zu schaffen. Weitere harmonisierte Regelungen mit Blick auf die Lizenzvergabe „aus einer Hand“, die Zusammenarbeit mit den ESAs zur Stärkung des EFIF und die Einrichtung einer EU-Plattform für digitale Finanzen zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen privaten und öffentlichen Akteuren werden weiter geprüft. Ein neuer Rechtsrahmen für Krypto-Assets, einschließlich vermögenswertbezogener Token und Utility-Token, wird der Kommission dabei helfen sicherzustellen, dass potenzielle wesentliche regulatorische Hindernisse für Innovationen, die sich aus den Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen ergeben, beseitigt werden. Sie wird regelmäßig Auslegungshilfen dazu liefern, wie die bestehenden Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen auf neue Technologien anzuwenden sind. Ferner wurden eine neue Strategie für Aufsichtsdaten, die 2021 vorgeschlagen werden soll, und ein Legislativvorschlag für einen neuen Rahmen für offene Finanzmärkte bis Mitte 2022 angekündigt, der auf der umfassenderen Initiative für den Datenzugang aufbaut und mit ihr in Einklang steht. Schließlich wird die Kommission bis Mitte 2022 die notwendigen Anpassungen des bestehenden Rechtsrahmens für Finanzdienstleistungen in Bezug auf den Verbraucherschutz und die Aufsichtsvorschriften vorschlagen, um die Endnutzer digitaler Finanzdienstleistungen zu schützen, die Finanzstabilität zu wahren, die Integrität des EU-Finanzsektors zu schützen und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.

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Nicht-legislativer Akt: Am 24. September 2020 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über eine neue EU-Strategie für den Massenzahlungsverkehr veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Die kontinuierliche Zunahme bargeldloser Transaktionen, die insbesondere durch die COVID-19-Pandemie verstärkt wurde, hat gezeigt, wie wichtig sichere, zugängliche und bequeme (auch kontaktlose) Zahlungen für Fern- und persönliche Transaktionen sind. In Anbetracht der Tatsache, dass der EU-Zahlungsverkehrsmarkt nach wie vor in erheblichem Maße entlang der nationalen Grenzen fragmentiert ist, da die meisten inländischen Zahlungslösungen, die auf Karten oder Sofortzahlungen basieren, nicht grenzüberschreitend funktionieren, stellt die Kommission fest, dass ein klarer "Governance"-Rahmen erforderlich ist, der eine klare Vision entwickelt, die erwartete Richtung vorgibt und künftige Maßnahmen in einen einheitlichen, kohärenten und übergreifenden politischen Rahmen stellt.

Ziele: Die neue Strategie für den Massenzahlungsverkehr soll es den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen in Europa ermöglichen, ein breites und vielfältiges Angebot an hochwertigen Zahlungslösungen zu nutzen, die von einem wettbewerbsfähigen und innovativen Zahlungsverkehrsmarkt unterstützt werden und auf sicheren, effizienten und zugänglichen Infrastrukturen basieren. Es sollen wettbewerbsfähige einheimische und europaweite Zahlungslösungen zur Verfügung stehen, um die wirtschaftliche und finanzielle Souveränität Europas wirksam zu unterstützen, während die Verbesserung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs mit Nicht-EU-Staaten, einschließlich Überweisungen, die internationale Rolle des Euro und die "offene strategische Autonomie" der EU fördern soll. Das übergeordnete Ziel besteht darin, einen äußerst wettbewerbsfähigen Zahlungsverkehrsmarkt zu schaffen, von dem alle Mitgliedstaaten unabhängig von ihrer Währung profitieren und auf dem alle Marktteilnehmer zu fairen und gleichen Bedingungen miteinander konkurrieren können, um innovative und moderne Zahlungsverkehrslösungen unter voller Einhaltung der internationalen Verpflichtungen der EU anzubieten.

Gegenstand: Die Kommission wird prüfen, ob es zweckmäßig wäre, von den einschlägigen Akteuren die Einhaltung aller oder eines Teils der zusätzlichen Funktionen von SEPA Instant Credit Transfer (SCT Inst.) zu verlangen, wozu auch etwaige künftige Standards für QR-Codes gehören könnten. In Zusammenarbeit mit der Europäischen Zentralbank und/oder der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) wird sie auch prüfen, ob spezifische Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die Wirksamkeit des Krisenmanagements von Zahlungssystemen zu verbessern und solide Maßnahmen zur Minderung des Liquiditätsrisikos für Finanzinstitute zu gewährleisten. Bis 2023 wird die Möglichkeit der Entwicklung eines "Labels" für geeignete europaweite Zahlungslösungen zusätzlich zur Erleichterung der Einführung europäischer Spezifikationen für kontaktlose kartengestützte Zahlungen (CPACE) geprüft werden. Darüber hinaus wird die Kommission bei Bedarf weiterhin Hilfestellung leisten, um sicherzustellen, dass Sofortzahlungslösungen und ihre jeweiligen Geschäftsmodelle den EU-Wettbewerbsregeln entsprechen.

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 1. Juli 2022 haben das Europäische Parlament und der Rat eine politische Einigung zu der Verordnung über Märkte für Kryptowerte sowie Änderungen an der Verordnung über Mittelübertragungen geeinigt (Pressemitteilung). Die Verordnung wird die Verbraucher, die Marktintegrität und die Finanzstabilität schützen sowie einen neuen Rechtsrahmen schaffen, der weitere Innovationen auf einer sicheren und soliden Grundlage ermöglicht.

Vorschlag: Am 24. September 2020 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag über Märkte für Krypto-Anlagen und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Um die EU für das digitale Zeitalter fit zu machen und eine zukunftsfähige Wirtschaft aufzubauen, die für die Menschen arbeitet, indem sie das Potenzial des digitalen Finanzwesens in Bezug auf Innovation und Wettbewerb ermöglicht und unterstützt und gleichzeitig die Risiken abmildert, befasst sich die Kommission mit einer der wichtigsten Anwendungen der Blockchain-Technologie im Finanzwesen, den Kryptowerte. In Anbetracht der Tatsache, dass die meisten Kryptowerte derzeit nicht in den Anwendungsbereich der EU-Finanzdienstleistungsgesetzgebung fallen und daher nicht den Bestimmungen zum Verbraucher- und Anlegerschutz und zur Marktintegrität unterliegen, ist ein gemeinsamer Ansatz aller Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung, um die durch sie geschaffenen Chancen optimal zu nutzen und die neuen Risiken, die sie mit sich bringen können, zu bewältigen.

Ziele: Die Kommission verfolgt vier Hauptziele: Schaffung von Rechtsklarheit und -sicherheit zur Förderung der sicheren Entwicklung von Kryptowerten und der Nutzung von DLT bei Finanzdienstleistungen; Unterstützung von Innovation und fairem Wettbewerb durch Schaffung eines günstigen Rahmens für die Emission und Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerte; Gewährleistung eines hohen Maßes an Verbraucher- und Anlegerschutz sowie Marktintegrität und schließlich die Bewältigung potenzieller Risiken für die Finanzstabilität und die Geldpolitik, die sich aus einer verstärkten Nutzung von Kryptowerten und DLT ergeben könnten. Des Weiteren wird die Notwendigkeit hervorgehoben, regulatorische Hindernisse für die Emission, den Handel und den Nachhandel von Kryptowerten, die als Finanzinstrumente gelten, zu beseitigen und dabei den Grundsatz der Technologieneutralität zu beachten. Außerdem sollen die Finanzierungsquellen für Unternehmen durch vermehrte Initial Coin Offerings und Securities Token Offerings erweitert werden. Die Begrenzung der Risiken von Betrug und illegalen Praktiken auf den Kryptowert-Märkten sowie die Ermöglichung des Zugangs von Verbrauchern und Anlegern in der EU zu neuen Investitionsmöglichkeiten oder neuen Arten von Zahlungsinstrumenten, insbesondere für grenzüberschreitende Situationen, stehen ebenfalls auf der Tagesordnung.

Gegenstand: Für die Versicherung und die Zulassung zum Handel von Kryptowerten werden Transparenz- und Offenlegungsanforderungen sowie die Zulassung und Beaufsichtigung von Kryptowerte-Dienstleistern und Emittenten von wertbezogenen Token und E-Geld-Token geregelt. Der Vorschlag enthält einheitliche Vorschriften für den Betrieb, die Organisation und die Führung von Emittenten von Wertmarken, Emittenten von E-Geld-Token und Krypto-Anbietern sowie Verbraucherschutzvorschriften für die Ausgabe, den Handel, den Austausch und die Verwahrung von Krypto-Anlagen. Schließlich sind Maßnahmen zur Verhinderung von Marktmissbrauch vorgesehen, um die Integrität der Kryptowerte-Märkte zu gewährleisten. Die Kommission wird ein detailliertes Programm zur Überwachung der Ergebnisse und Auswirkungen dieser Initiative aufstellen und die Auswirkungen der neuen Anforderungen überwachen.

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 14. Dezember 2022 wurde die Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014, (EU) Nr. 909/2014 und (EU) 2016/1011 angenommen. Sie legt Anforderungen an die Sicherheit der Netz- und Informationssysteme von Unternehmen und Organisationen des Finanzsektors sowie von kritischen Dritten fest, die IKT (Informations- und Kommunikationstechnologien) bereitstellen. Mit der Verordnung wird ein Rechtsrahmen geschaffen, durch den die Finanzunternehmen sicherstellen müssen, dass sie allen Arten von IKT-bezogenen Störungen und Bedrohungen standhalten, auf sie reagieren und sich von ihnen erholen können, mit dem Ziel, Cyber-Bedrohungen zu verhindern und abzuschwächen.

Vorschlag: Am 24. September 2020 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag über die Betriebsstabilität digitaler Systeme des Finanzsektors und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014 und (EU) Nr. 909/2014 veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Angesichts der Tatsache, dass digitale oder Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowohl Chancen als auch Risiken mit sich bringen, besteht die Notwendigkeit, diese zu verstehen und angemessen zu handhaben, insbesondere in Stresssituationen. Zwar gab es nationale Regulierungsinitiativen (z.B. zur Prüfung der digitalen operationellen Widerstandsfähigkeit) und aufsichtsrechtliche Ansätze (z.B. zum Umgang mit IKT-Abhängigkeiten von Dritten), doch aufgrund des Fehlens detaillierter und umfassender Vorschriften zur digitalen operationellen Widerstandsfähigkeit auf EU-Ebene blieben die Auswirkungen angesichts des grenzüberschreitenden Charakters der IKT-Risiken begrenzt. Darüber hinaus haben die unkoordinierten nationalen Initiativen zu Überschneidungen, Unstimmigkeiten, doppelten Anforderungen, hohen Verwaltungs- und Befolgungskosten - insbesondere für grenzüberschreitend tätige Finanzinstitute - dazu geführt, dass IKT-Risiken unerkannt und somit unbehandelt blieben.

Ziele: Ein detaillierter und umfassender Rahmen für die digitale operative Widerstandsfähigkeit von EU-Finanzunternehmen soll die Dimension des digitalen Risikomanagements im Einheitlichen Regelwerk vertiefen. Dieses kann insbesondere die Durchführung des IKT-Risikomanagements durch die Finanzunternehmen verbessern und straffen, eine gründliche Prüfung der IKT-Systeme einführen, das Bewusstsein der Aufsichtsbehörden für Cyberrisiken und IKT-bezogene Vorfälle bei Finanzunternehmen schärfen und Befugnisse für die Finanzaufsichtsbehörden einführen, um die Risiken zu überwachen, die sich aus der Abhängigkeit der Finanzunternehmen von IKT-Drittanbietern ergeben. Mit dem Vorschlag wird ein kohärenter Mechanismus für die Meldung von Vorfällen geschaffen, der dazu beitragen wird, den Verwaltungsaufwand für Finanzunternehmen zu verringern und die Wirksamkeit der Aufsicht zu erhöhen.

Gegenstand: Zu den einheitlichen Anforderungen an die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen, die die Geschäftsprozesse von Finanzunternehmen unterstützen und die erforderlich sind, um ein hohes gemeinsames Niveau an digitaler operativer Widerstandsfähigkeit zu erreichen, gehören Anforderungen an Finanzunternehmen in Bezug auf das Risikomanagement im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), die Meldung größerer IKT-bezogener Vorfälle an die zuständigen Behörden, die Prüfung der digitalen operativen Widerstandsfähigkeit, den Austausch von Informationen und Erkenntnissen in Bezug auf Cyber-Bedrohungen und -Schwachstellen und schließlich Maßnahmen für ein solides Management des IKT-Drittrisikos durch Finanzunternehmen. Weitere Anforderungen in Bezug auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen IKT-Drittdienstleistern und Finanzunternehmen, den Aufsichtsrahmen für kritische IKT-Drittdienstleister, die Dienstleistungen für Finanzunternehmen erbringen, sowie Regeln für die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden und Regeln für die Aufsicht und Durchsetzung durch die zuständigen Behörden werden ebenfalls vorgelegt.

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 24. März 2022 erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine Einigung über der von der Kommission im September 2020 vorgeschlagene Verordnung über eine Pilotregelung für auf der Distributed-Ledger-Technologie basierende Marktinfrastrukturen. Die Verabschiedung der Verordnung ebnet den Weg für die Förderung der Rechtssicherheit, die Unterstützung von Innovationen, den Schutz von Verbrauchern und Anlegern sowie die Marktintegrität und letztlich die Gewährleistung der Finanzstabilität.

Vorschlag: Am 24. September 2020 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag über eine Pilotregelung für auf der Distributed-Ledger-Technologie basierende Marktinfrastrukturen veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Damit die Europäische Union für das digitale Zeitalter gerüstet ist und eine zukunftsfähige Wirtschaft aufbauen kann, die für die Menschen arbeitet, hat die Kommission ein Paket zur digitalen Finanzierung vorgelegt, welches das Potenzial des digitalen Finanzwesens in Bezug auf Innovation und Wettbewerb weiter fördern und gleichzeitig die Risiken abmildern soll. Der folgende Vorschlag zielt speziell auf die Distributed-Ledger-Technologie ("DLT") ab und ermöglicht es innovativen Unternehmen, diese angemessen zu nutzen.

Ziele: Als erste konkrete Maßnahme in diesem Bereich zielt dieser Vorschlag darauf ab, ein angemessenes Niveau des Verbraucher- und Anlegerschutzes, Rechtssicherheit für Krypto-Vermögenswerte und finanzielle Stabilität für Unternehmen, die neue Technologien anwenden, zu schaffen. Die Schaffung eines EU-Rahmens, der sowohl Märkte für Krypto-Werte als auch die Tokenisierung traditioneller Finanzanlagen und eine breitere Nutzung von DLT bei Finanzdienstleistungen ermöglicht, geht mit vier Hauptzielen einher: Schaffung von Rechtsklarheit und -sicherheit, um genau zu wissen, wo der Rahmen nicht mehr zweckdienlich ist; Unterstützung von Innovation und fairem Wettbewerb durch die Schaffung eines Rahmens, der gewährleistet, dass weiterreichende Änderungen der bestehenden Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen evidenzbasiert sind; Förderung des Verbraucher- und Anlegerschutzes und der Marktintegrität und schließlich Gewährleistung der Finanzstabilität. Die Pilotregelung sieht angemessene Schutzmaßnahmen vor, beispielsweise die Begrenzung der Arten von Finanzinstrumenten, die gehandelt werden können. Darüber hinaus werden Bestimmungen, die speziell auf die Gewährleistung der Finanzstabilität und des Verbraucher- und Anlegerschutzes abzielen, nicht in den Anwendungsbereich der Bestimmungen fallen, von denen eine DLT-Marktinfrastruktur ausgenommen werden könnte.

Gegenstand: In dieser Verordnung werden Anforderungen an multilaterale Handelssysteme und Wertpapierabrechnungssysteme festgelegt, die die Distributed-Ledger-Technologie ("DLT-Marktinfrastrukturen") nutzen. Diese Anforderungen gelten für die Erteilung und den Entzug spezifischer Genehmigungen, die Erteilung, Änderung und den Entzug damit verbundener Ausnahmen sowie für die Anordnung, Änderung und den Entzug damit verbundener Bedingungen, Ausgleichs- oder Korrekturmaßnahmen. Darüber hinaus arbeiten die Betreiber von DLT-Marktinfrastrukturen mit den zuständigen Behörden, die mit der Erteilung spezifischer Genehmigungen gemäß dieser Verordnung betraut sind, und mit der ESMA zusammen. Darüber hinaus sind den genannten zuständigen Behörden und der ESMA alle geplanten wesentlichen Änderungen ihres Geschäftsplans, einschließlich kritischer Mitarbeiter, der Regeln der DLT-Marktinfrastruktur und der damit verbundenen rechtlichen Vereinbarungen mindestens vier Monate vor der geplanten Änderung sowie alle Hinweise auf unbefugten Zugang, wesentliche Funktionsstörungen, Verluste, Cyberangriffe oder andere Cyberbedrohungen, Betrug, Diebstahl oder andere schwerwiegende Missstände in der DLT-Marktinfrastruktur zu melden.

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Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 14. Dezember 2022 wurde die Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU, 2013/36/EU, 2014/59/EU, 2014/65/EU, (EU) 2015/2366 und (EU) 2016/2341 hinsichtlich der digitalen operationalen Resilienz im Finanzsektor angenommen. Mit dieser Richtlinie wird eine befristete Ausnahmeregelung für multilaterale Handelssysteme eingeführt, während gleichzeitig bestimmte Bestimmungen in bestehenden EU-Finanzdienstleistungsrichtlinien geändert und präzisiert werden. Mit der Richtlinie werden die bestehenden Finanzrichtlinien geändert, um Rechtsklarheit und Kohärenz bei der Anwendung der Anforderungen an die digitale Belastbarkeit zu gewährleisten und so das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes sicherzustellen.

Vorschlag: Am 24. September 2020 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 2006/43/EG, 2009/65/EG, 2009/138/EU, 2011/61/EU, EU/2013/36, 2014/65/EU, (EU) 2015/2366 und EU/2016/2341 veröffentlicht (Pressemitteilung).

Problem: Um Rechtssicherheit in Bezug auf Krypto-Vermögenswerte zu schaffen und die Ziele der Stärkung der digitalen operativen Widerstandsfähigkeit im Einklang mit dem neuen Paket zur Digitalisierung des Finanzsektors zu erreichen, ist es erforderlich, eine vorübergehende Ausnahmeregelung für multilaterale Handelssysteme einzuführen und bestimmte Bestimmungen in bestehenden EU-Finanzdienstleistungsrichtlinien zu ändern oder zu präzisieren.

Ziele: Die Ziele der folgenden Richtlinie sind identisch mit denen, die im Vorschlag für eine Verordnung über Märkte für Krypto-Werte sowie im Vorschlag für eine Verordnung über eine Pilotregelung für Marktinfrastrukturen auf der Grundlage der Distributed-Ledger-Technologie genannt werden. Dementsprechend befürwortet die Kommission die vier bisher aufgeführten Hauptziele: Schaffung von Rechtsklarheit und -sicherheit zur Förderung der sicheren Entwicklung von Kryptowerten und der Nutzung von DLT bei Finanzdienstleistungen; Unterstützung von Innovation und fairem Wettbewerb durch Schaffung eines günstigen Rahmens für die Emission und Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten; Gewährleistung eines hohen Maßes an Verbraucher- und Anlegerschutz sowie Marktintegrität und schließlich die Bewältigung potenzieller Risiken für die Finanzstabilität und die Geldpolitik, die sich aus einer verstärkten Nutzung von Kryptowerten und DLT ergeben könnten. Des Weiteren wird die Notwendigkeit hervorgehoben, regulatorische Hindernisse für die Emission, den Handel und den Nachhandel von Kryptowerten, die als Finanzinstrumente gelten, zu beseitigen und dabei den Grundsatz der Technologieneutralität zu beachten. Außerdem sollen die Finanzierungsquellen für Unternehmen durch vermehrte Initial Coin Offerings und Securities Token Offerings erweitert werden. Die Begrenzung der Risiken von Betrug und illegalen Praktiken auf den Kryptowert-Märkten sowie die Ermöglichung des Zugangs von Verbrauchern und Anlegern in der EU zu neuen Investitionsmöglichkeiten oder neuen Arten von Zahlungsinstrumenten, insbesondere für grenzüberschreitende Situationen, stehen ebenfalls auf der Tagesordnung.

Gegenstand: Die Mitgliedstaaten sollen bis spätestens ein Jahr nach Annahme der Richtlinie die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen und veröffentlichen. Der Kommission muss unverzüglich der Wortlaut dieser Vorschriften mitgeteilt werden. Nach dem Erlass dieser Vorschriften sollen die Mitgliedstaaten in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug nehmen. Schließlich ist der Kommission der Wortlaut der wichtigsten innerstaatlichen Rechtsvorschriften, die auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen wurden, mitzuteilen.

Weiterführende Publikationen

Industry 4.0: SMEs Challenges and Opportunities in the Era of Digitalization,

Chiara Ristuccia

ZEI Discussion Paper C 252 / 2019

Die vierte industrielle Revolution ändert unser Leben tiefgreifend. Industrie 4.0 bietet der Wirtschaft in gleichem Maße Chancen und Herausforderungen, insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe. Internet-Bedrohungen häufen sich, sodass auch kleine und mittlere Betriebe effiziente Lösung zur Cybersicherheit und zum Schutz ihrer Daten benötigen. Investitionen in neue Technologien müssen ebenso getätigt werden wie die Verbreitung digitaler Kompetenzen. Die Staaten der europäischen Union haben gezielte Initiativen gefördert, dabei aber aber unterschiedliche Stufen der Digitalisierung erreicht. Diese Publikation analysiert die primären Herausforderungen, denen Unternehmen sich stellen müssen, um mit den neusten Technologien Schritt zu halten und beleuchtet den aktuellen Stand der Reformen zur digitalen Transformation. Das Paper macht deutlich, dass die Europäische Union eine Vorreiterrolle bei der Unterstützung von Unternehmen und Bürgern spielen kann, um so den neuen Herausforderungen zu begegnen.

Priority 2: European Digital Single Market or the Collective Failure of Individuals,

Dominique Roch

In: Stüwe, Robert / Panayotopoulos, Thomas (Hrsg.): The Juncker Commission. Politicizing EU Policies (Schriftenreihe des Zentrum für Europäische Integrationsforschung, Bd. 79), Nomos: Baden-Baden 2020, S. 91-107, ISBN 978-3-8487-5597-4.

Das primäre Erkenntnisinteresse des Buches besteht darin, Strategien der Europäischen Kommission beim Umgang mit dem Phänomen der Politisierung  in der EU‐Gesetzgebung zu erforschen. In einer Fallstudie zur Amtszeit von Präsident Jean‐Claude Juncker analysieren die Autoren des Sammelbandes, wie die EU‐Kommission zwischen 2014 und 2019 bestimmte politische Schwerpunkte gesetzt hat, um ihre Agenda voranzutreiben. Gegenstand der Analyse sind die zehn politischen Prioritäten der Juncker‐Kommission aus den jährlichen Arbeitsprogrammen seit 2014. Ausgangspunkt der Studie ist das von Juncker proklamierte Selbstverständnis als „politischer Kommission“. Die Bewertung der „Politisierung“ integrationspolitischer Vorhaben fällt dabei ambivalent aus: Auf der einen Seite hat die Juncker Kommission politisierte Themen gezielt aufgegriffen und als Gelegenheiten zur politischen Führung  sowie zur Schärfung des eigenen institutionellen Profils genutzt. Auf der anderen Seite sah sich die EU‐Kommission zuweilen gezwungen, bei Krisen und  Kontroversen Schadensbegrenzung zu betreiben.

A Europe Fit for the Digital Age

Carlos Deniz Cesarano,

In: Robert Stüwe / Sally Bramers (eds.): ZEI Future of Europe Observer. Von der Leyen:Still caught in Corona Calamities, Jg. 9 Nr. 1 April 2021, S. 4-5.

Diese Ausgabe des ZEI Future of Europe Observer befasst sich mit der Umsetzung des ersten Arbeitsprogramms der von der
Leyen-Kommission im Rahmen des ZEI-Forschungsprojekts "Regieren und Regulieren in der Europäischen Union". Ergänzt durch Visualisierungen der bewährten ZEI Monitor-Ampel, bietet das Magazin Analysen zum Arbeitsfortschritt in den sechs politischen Prioritäten der Europäischen Kommission.

Chancen und Grenzen europäischer Cybersicherheitspolitik

Johannes Wiggen

ZEI Discussion Paper C 261/2020

Wie hat die EU bislang versucht, sich und ihre Mitgliedsstaaten vor staatlichen „Cyberattacken“ zu schützen bzw. diese zu vermeiden? Dieses Papier überträgt das Cybersicherheitsdilemma, das als einziges politikwissenschaftliches Konzept die Logik und Dynamik hinter Netzwerkoperationen erklärt, auf den Sicherheitsakteur EU, um die bislang von der EU unternommenen Politiken zu rekonstruieren sowie deren Effektivität zu bewerten. Das Papier argumentiert, dass sich die Cyber-Diplomatie der EU verstärkt auf den Aufbau von Vertrauen mit nicht-gleichgesinnten Staaten und die Etablierung eines zwischenstaatlichen Status quo im Umgang mit Cyberoperationen konzentrieren sollte. Zur Signalisierung ihrer friedvollen Absichten und um so einen unilateralen Beitrag zur Cybersicherheit aller Staaten zu leisten, sollte die EU einen Schwachstellenmanagementprozess verabschieden sowie sich pro-Verschlüsselung positionieren. Des Weiteren sollten die EU-28 Cybersicherheit defensiv denken, um das Cybersicherheitsdilemma nicht weiter zu befeuern, und deutlich machen, dass nur Cyberoperationen, die vergleichbar eines Militärschlages sind, mit militärischer Gewalt beantwortet werden.

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