EU-Akteure: Europäischer Rat

Der Europäische Rat setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Mitgliedstaaten, dem Präsidenten des Europäischen Rates sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission zusammen, wobei letztere kein Stimmrecht besitzen. Im Falle von außenpolitischen Fragen nimmt der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik an den Tagungen des Europäischen Rates teil. Da der Europäische Rat nicht zu den Gesetzgebungsorganen der EU gehört, erörtert er keine Rechtsschriften, sondern verhandelt die Grundsatzfragen der Weiterentwicklung der EU und bestimmt allgemeinpolitische Grundsätze und Leitlinien der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU. Die Ergebnisse des Rates werden in „Schlussfolgerungen“ zusammengefasst, welche die politische Leitlinie für die Arbeit von EU-Kommission und dem Rat der Europäischen Union bilden.

Präsident

Am 2. Juli 2019 wurde Charles Michel von den Staats- und Regierungschefs der EU zum Präsidenten des Europäischen Rates gewählt. Als Präsident führt er den Vorsitz bei den Tagungen des Europäischen Rates und gibt dessen Arbeiten Impulse.

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© Europäischer Rat, 2019

Stimmverteilung

Gemäß politischer Ausrichtung der stärksten Regierungspartei.

Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP)

Bulgarien

Griechenland

Kroatien

Lettland

Österreich

Slowakei

Slowenien

Rumänien

Zypern

Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten (S&D)

Dänemark

Deutschland

Finnland

Malta

Portugal

Schweden

Spanien

Renew Europe

Belgien

Estland

Frankreich

 Irland

Luxemburg

  Niederlande

Tschechien

Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz (Die Grünen/EFA)

Derzeit keine

Europäische Konservative und Reformisten (EKR)

Polen

Unabhängige

 Italien

Litauen

Ungarn

447

Millionen Menschen

4.225.127

Fläche (km²)

27

Mitgliedstaaten

Mitgliedstaaten

Parlamentarisches Regierungssystem

Aktuelle Regierung: Sieben-Parteien-Koalitionssregierung aus den Flämischen Liberalen und Demokraten (Open VLD / Allianz der Liberale und Demokraten Europas ALDE), der Sozialistischen Partei (SP/Sozialdemokratische Partei Europas SPE), der frankophonen liberalen Reformbewegung (MR/ALDE), den frankophonen Grünen Ecolo (European Green Party EGP), den flämischen Grünen Groen (EGP), den flämischen Christdemokraten CD&V (Europäische Volkspartei EVP) und der Socialistischen Partij Anders (sp.a / SPE) 

Regierungschef: Alexander De Croo, Flämische Liberale und Demokraten (Open VLD / ALDE) (Seit 2020)

Legislaturperiode: 5 Jahre

Voraussichtlicher nächster Wahltermin: Frühjahr 2024

Vertragsrevisionen im Recht des Mitgliedstaates: Ratifikation internationaler Verträge durch eine absolute Mehrheit in beiden Kammern (Art. 34; Art. 77 (6); Art. 53; Art. 167 (2)). Werden dadurch die Kompetenzen der fünf Regionalregierungen berüht, ist deren Zustimmung erforderlich (Art. 167 (3)). Bedarf es einer Verfassungsänderung, so ist nach der Auflösung und Wiederwahl eine 2/3-Mehrheit in beiden Kammern notwendig (Art. 195).

Parlamentarisches Einkammersystem

Aktuelle Regierung: Regierungskoalition zwischen vier Parteien (134 von 240 Sitzen) – Wir setzen den Wandel fort (PP), Bulgarische Sozialistische Partei (BSP), Es gibt ein solches Volk (ITN), Demokratisches Bulgarien- halten Koalitionsgesrpäche

Premierminister: Nikolaj Denkow (PP) (Seit 2023)

Legislaturperiode: 4 Jahre

Voraussichtlicher nächster Wahltermin: Frühjahr 2027

Vertragsrevisionen im Recht des Mitgliedstaates: Ratifikation internationaler Verträge durch eine 2/3-Mehrheit der Mitglieder des Parlaments (Art. 85 (1),(2)). Ist eine Verfassungsänderung notwendig, bedarf es einer 3/4-Mehrheit der Parlamentsabgeordneten zu deren Annahme (Art. 85 (4); 155 (1)).

Parlamentarisches Regierungssystem

Aktuelle Regierung: Minderheitsregierung aus Socialdemokratiet (S / SPE) unter Tolerierung der Sozialistischen Volkspartei (SF / EGP), der Rot-Grünen Alllianz (EL / EL) und der Sozialliberalen Partei (RV / ALDE)

Regierungschefin: Mette Frederiksen (S / SPE) (Seit 2019)

Legislaturperiode: 4 Jahre

Voraussichtlicher nächster Wahltermin: Frühjahr 2023

Vertragsrevisionen im Recht des Mitgliedstaates: Internationale Verträge werden mit einer einfachen Parlamentsmehrheit beschlossen (Art. 19 (1)). Bei der Übertragung von Hoheitsrechten ist eine Mehrheit von 5/6 aller Parlamentarier notwendig, ein Referendum ist fakultativ. (Art. 20 (1), (2); Art. 42 (1)-(8)).

Parlamentarisches Regierungssystem

Aktuelle Regierung: Koalitionsregierung aus Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD / SPE), Bündnis 90/Die Grünen (Grüne / EFA), Freie Demokratische Partei (FDP / ALDE)

Regierungschef: Olaf Scholz (SPD/ SPE) (2021)

Legislaturperiode: 4 Jahre

Voraussichtlicher nächster Wahltermin: Herbst 2025

Vertragsrevisionen im Recht des Mitgliedstaates: ,,Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3."(Art. 23 (1))

Parlamentarisches Regierungssystem

Aktuelle Regierung: Koalitionsregierung aus der Estnischen Reformpartei (ALDE) und der Estnischen Zentrumspartei (ALDE)

Regierungschefin: Kaja Kallas, Estnische Reformpartei (ALDE) (2021)

Legislaturperiode: 4 Jahre

Voraussichtlicher nächster Wahltermin: Frühjahr 2023

Vertragsrevisionen im Recht des Mitgliedstaates: Die Ratifizierung internationaler Verträge erfordert eine Mehrheit im Parlament (Art. 65 (4); Art. 73; Art. 121), diese können nicht zur Volksabstimmung vorgelegt werde (Art. 106). Bei einer notwendigen Verfassungsänderung muß das Parlament zwei Mal zustimmen. Zunächst mit einer Mehrheit der Mitglieder und folgend auf die Auflösung und Wahl des Parlamentes eine 3/5-Mehrheit der neugewählten Abgeordneten (Art. 163; Art. 165). Ist die Dringlichkeit festgestellt, wird eine 2/3-Mehrheit benötigt (Art. 166).

Semipräsidentielles Regierungssystem

Aktuelle Regierung: Koalitionsregierung aus Sozialdemokraten (SDP /SPE) mit der Zentrumspartei (ALDE), Grüner Bund (EGP), der Schwedischen Volkspartei Finnlands (RE) und dem Linksbündnis (GUE-NGL/ VAS)

Regierungschef: Sanna Marin (SDP) (2019)

Legislaturperiode: 4 Jahre

Voraussichtlicher nächster Wahltermin: Frühjahr 2023

Vertragsrevisionen im Recht des Mitgliedstaates: Nach Art. 93 ist eine Mehrheit im Parlament erforderlich, um internationale Verträge zu ratifizieren. Bei Verfassungsänderungen ist eine 2/3-Mehrheit aller Mitglieder des Parlamentes notwendig (Art. 93; Art. 94; Art. 95). Ein Referendum ist grundsätzlich möglich (Art. 53).

Parlamentarisches Regierungssystem

Regierungschef: Élisabeth Borne, En Marche (seit 2022)

Staatschef: Emmanuel Macron, En Marche (Renew Europe) (2017)

Legislaturperiode: 5 Jahre

Voraussichtlicher nächster Wahltermin: Frühjahr 2027

Vertragsrevisionen im Recht des Mitgliedstaates: Zur Ratifizierung internationaler Verträge ist in beiden Kammern eine Mehrheit erforderlich (Art. 53, Art. 46). Eine Mehrheit in beiden Kammern und ein Referendum benötigt man bei einer Verfassungsänderung (Art. 89 (2)). Das obligatorische Referendum kann umgangen werden, wenn beide Häuser die Änderung oder Ergänzung mit einer 3/5-Mehrheit ihrer Mitglieder annehmen (Art. 89 (3)).

Parlamentarisches Regierungssystem

Aktuelle Regierung: Einparteienregierung der Nea Dimokratia (EVP)
 
Regierungschef: Kyriakos Mitsotakis, Nea Dimokratia (EVP) (2019)

Legislaturperiode: 4 Jahre

Voraussichtlicher nächster Wahltermin: Frühjahr 2023

Vertragsrevisionen im Recht des Mitgliedstaates: Es ist eine Mehrheit zur Ratifizierung internationaler Verträge erforderlich (Art. 28 (2), (3)). Im Falle einer Verfassungsänderung benötigt man eine 3/5-Mehrheit der Mitglieder des Parlamentes in zwei Abstimmungen (Art. 44 (2)). Die Änderung muss in der nächsten Legislaturperiode mit absoluter Mehrheit beschlossen werden (Art. 44 (3)). Bei Themen von herausragender ,,nationalen Bedeutung" kann ein Referendum abgehalten werden (Art. 44 (2)).

Parlamentarisches Regierungssystem

Aktuelle Regierung: Koalitionsregierung mit einem rotierenden Regierungschef aus der Liberalen Volkspartei Fine Gael (EVP), der Liberal-Konservativen Partei der politischen Mitte Finna Fail (ALDE) und der Grünen Partei (EGP)

Regierungschef: Michael Martin (Finna Fail) und ab 2023 erneut Leo Varadkar (Fine Gael) (2020)

Legislaturperiode: 5 Jahre

Voraussichtlicher nächster Wahltermin: Frühjahr 2025

Vertragsrevisionen im Recht des Mitgliedstaates: Beide Kammern beschließen einen internationalen Vertrag durch einen Mehrheitsentscheid (Art. 29 (5), (6)). Bei Verfassungsänderungen ist ein zusätzliches bindendes Referendum obligatorisches (Art. 46; Art. 47).

Parlamentarisches Regierungssystem

Aktuelle Regierung: Koalitionsregierung der Partei Fratelli d'Italia (FdI), der Lega und der Forza Italia (FI)

Regierungschef: Giorgia Meloni (FdI) (2022)

Legislaturperiode: 5 Jahre

Voraussichtlicher nächster Wahltermin: Herbst 2027

Vertragsrevisionen im Recht des Mitgliedstaates: Internationale Verträge müssen mit einer Mehrheit in beiden Kammern ratizifiert werden (Art. 80; Art. 64). Bei Verfassungsänderungen muss zunächst bei der ersten mit einer einfachen und in der zweiten Abstimmung in jedem Falle eine absolute Mehrheit erreicht werden (Art. 138 (1)). Kommt die absolute Mehrheit im zweiten Wahlgang nicht zustande, kann auf Antrag von 1/5 der Mitglieder beider Kammern oder von 500 000 Wählern ein Volksentscheid erzwungen werden (Art. 138 (2), (3)).

Parlamentarisches Regierungssystem

Aktuelle Regierung: Koalitonsregierung aus Kroatische Demokratische Union (HDZ) und die Brücke unabhängiger Listen (MOST)

Regierungschef: Andrej Plenković (HDZ) (2016)

Legislaturperiode: 4 Jahre

Voraussichtlicher nächster Wahltermin: Herbst 2024

Vertragsrevisionen im Recht des Mitgliedstaates: Internationale Verträge werden durch eine 2/3-Mehrheit der Mitglieder des Parlamentes beschlossen (Art. 139; Art. 140; Art. 141). Dies gilt ebenso bei Verfassungsänderungen (Art. 149). Das Parlament oder die Regierung hat das Recht bei Verfassungsfragen und anderen wichtigen Fragen ein bindendes Volksreferendum einzuberufen (Art. 86). Ein Referendum über den Bei- oder Austritt aus einer internationalen Allianz/Gemeinschaft ist verpflichtend und bindend. Bei einem solchen Referendum gilt die Mehrheitsentscheidung der Wählerschaft (Art. 142).

Parlamentarisches Regierungssystem

Aktuelle Regierung: Koalitionsregierung aus Einigkeit, Reformpartei, Nationale Vereinigung ,,Alles für Lettland" - ,,Für Vaterland und Freiheit/Lettische Nationale Unabhängigkeitsbewegung",Bündnis der Grünen und Bauern

Regierungschef: Krišjānis Kariņš, Unity (EPP/EPP) (2019)

Legislaturperiode: 4 Jahre

Voraussichtlicher nächster Wahltermin: 1. Oktober 2022

Vertragsrevisionen im Recht des Mitgliedstaates: Das Parlament beschließt mit einer 2/3-Mehrheit internationale Verträge (Art. 68 (1), (2)). Zur Verfassungsänderung ist eine 2/3-Mehrheit nach mindestens drei Lesungen notwendig. Ein Referendum die Mitgliedschaft in der Europäischen Union betreffend, kann von der Hälfte der Mitglieder des Parlamentes auf den Weg gebracht werden (Art. 68 (4)).

Parlamentarisches Regierungssystem

Aktuelle Regierung: Koalitionsregierung aus den Mitte-Rechts-Parteien Vaterlandsunion-Litauische  Christdemokraten (TS-LKD / EVP), Liberale Bewegung (LRLS / ALDE) und der Freiheitspartei (LP / ALDE)

Regierungschefin: Ingrida Šimonytė, TS-LKD (EVP) (2020)

Staatspräsident: Gitanas Nausėda (Parteilos) (2019)

Legislaturperiode: 4 Jahre

Voraussichtlicher nächster Wahltermin: Herbst 2024

Vertragsrevisionen im Recht des Mitgliedstaates: Zur Ratifizierung internationaler Verträge ist eine Mehrheit im Parlament notwendig (Art. 67 (16); Art. 69; Art. 138 (5),(6)).Verfassungändernde Gesetze benötigen eine Mehrheit von 3/5 aller Mitglieder des Parlamentes, wohingegen ein verfassungsergänzendes Gesetzt lediglich eine Mehrheit braucht (Art. 69 (2)). Eine Verfassungsänderung erfordert eine 2/3-Mehrheit der Mitglieder des Parlamentes in zwei seperaten Abstimmungen (Art. 147; Art. 148). Ein Referendum kann bei wichtigen und dringlichen Angelegenheiten die Nation und den Staat betreffend nach Art. 9 einberufen werden.

Parlamentarisches Regierungssystem

Aktuelle Regierung: Koalitionsregierung aus Demokratische Partei, Luxemburger Sozialistische  Arbeiterpartei, Die Grünen

Regierungschef: Xavier Bettel, Demokratische Partei (ALDE) (2013)

Legislaturperiode: 5 Jahre

Voraussichtlicher nächster Wahltermin: Herbst 2023

Vertragsrevisionen im Recht des Mitgliedstaates: Das Parlament beschließt internationale Verträge mit einer absoluten Mehrheit (Art. 37; Art. 62). Eine 2/3-Mehrheit in zwei getrennten Abstimmungen ist erforderlich bei Verfassungsänderungen bzw. -ergänzungen (Art. 49bis; Art. 114 (1),(2)). Auf Antrag 1/4 der Abgeordneten oder 25 000 Wähler kann die zweite Abstimmung des Parlamentes durch ein Referendum ersetzt werden (Art. 114 (3),(4)).

Parlamentarisches Regierungssystem

Aktuelle Regierung: Ein-Parteien-Mehrheit im Parlament: Sozialdemokratische Partei Malta

Regierungschef: Robert Abela, Sozialdemokratische Partei Malta (SPE) (2020)

Legislaturperiode: 5 Jahre

Voraussichtlicher nächster Wahltermin: Frühjahr 2027

Vertragsrevisionen im Recht des Mitgliedstaates: Das Repräsentantenhaus beschließt internationale Verträge mit Mehrheit (Art. 71 (1)). Bei Verfassungsänderungen bzw. -ergänzungen von Grundrechten ist eine 2/3-Mehrheit der Abgeordneten notwendig (Art. 66 (1),(2)). Grundsätzlich, mit Ausnahme von Änderungen der Legislaturperiode oder den Bestimmungen zur Abänderung der Verfassung (Art. 66 (3)), ist eine Mehrheit der Mitglieder des Repräsentatenhauses ausreichend (Art. 66 (5)).

Parlamentarisches Regierungssystem

Aktuelle Regierung: Koalitionsregierung aus Volkspartei für Freiheit und Demokratie (ALDE/ALDE),Partij van de Arbeid (SPE/PASD)

Regierungschef: Mark Rutte, Volkspartei für Freiheit und Demokratie (ALDE) (2010)

Legislaturperiode: 4 Jahre

Voraussichtlicher nächster Wahltermin: Frühjahr 2025

Vertragsrevisionen im Recht des Mitgliedstaates: Internationale Verträge werden mit einer Mehrheit in beiden Kammern beschlossen (Art. 92; Art. 91 (1),(2); Art. 67 (1),(2)). Bei der Kollision eines internationalen Vertrages mit der Verfassung, ist eine 2/3-Mehrheit in beiden Kammern notwendig (Art. 91 (3)). Bei Verfassungsergänzungen wird zunächst das Unterhaus aufgelöst. Im Anschluss ist eine Zustimmung von 2/3 der Mitglieder beider Kammern erforderlich (Art. 137 (1), (3), (4)).

Parlamentarisches Regierungssystem

Aktuelle Regierung: Koalitionsregierung aus der Österreichischen Volkspartei und den Grünen

Regierungschef: Karl Nehammer (Österreichische Volkspartei, ÖVP) (2021)

Legislaturperiode: 5 Jahre

Voraussichtlicher nächster Wahltermin: Herbst 2024

Vertragsrevisionen im Recht des Mitgliedstaates: Der Abschluss von Staatsverträgen, durch die die vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union geändert werden, bedarf der Genehmigung des Nationalrates (Art. 50 (1)).

Staatsverträge gemäß Abs. 1 Z 2 dürfen unbeschadet des Art. 44 Abs. 3 nur mit Genehmigung des Nationalrates und mit Zustimmung des Bundesrates abgeschlossen werden. Diese Beschlüsse bedürfen jeweils der Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen (Art. 50 (4)).

Verfassungsgesetze oder in einfachen Gesetzen enthaltene Verfassungsbestimmungen können vom Nationalrat nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden; sie sind als solche („Verfassungsgesetz“, „Verfassungsbestimmung“) ausdrücklich zu bezeichnen (Artikel 44. (1)) .

Verfassungsgesetze oder in einfachen Gesetzen enthaltene Verfassungsbestimmungen, durch die die Zuständigkeit der Länder in Gesetzgebung oder Vollziehung eingeschränkt wird, bedürfen überdies der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates (Art. 44 (2)).

Jede Gesamtänderung der Bundesverfassung, eine Teiländerung aber nur, wenn dies von einem Drittel der Mitglieder des Nationalrates oder des Bundesrates verlangt wird, ist nach Beendigung des Verfahrens gemäß Art. 42, jedoch vor der Beurkundung durch den Bundespräsidenten, einer Abstimmung des gesamten Bundesvolkes zu unterziehen (Art. 44 (3)). In der Volksabstimmung entscheidet die unbedingte Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen (Art. 45 (1)).

Parlamentarisches Regierungssystem

Aktuelle Regierung: Einparteienregierung; Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) (AECR/ECR)

Regierungschef: Mateusz Morawiecki, Partei Recht und Gerechtigkeit (AECR/ECR) (2018)

Legislaturperiode: 4 Jahre

Voraussichtlicher nächster Wahltermin: Herbst 2023

Vertragsrevisionen im Recht des Mitgliedstaates: Zur Ratifizierung internationaler Verträge ist in beiden Kammern eine 2/3-Mehrheit unter Anwesenheit der Hälfte der Mitglieder erforderlich (Art. 53, Art. 46). (Art. 90 (1), (2), Art. 89). Die absolute Mehrheit der Abgeordenten in der Ersten Kammern kann ein Referendum über die Ratifizierung eines solchen Vertrages erzwingen (Art. 90 (3), (4); Art. 125). Eine 2/3-Mehrheit unter Anwesenheit der Hälfte der Mitglieder in beiden Kammern ist bei einer Verfassungsänderung erforderlich (Art. 235 (4)).

Parlamentarisches Regierungssystem

Aktuelle Regierung: Minderheitsregierung bestehend aus der Sozialistischen Partei (S&D), dem kommunistisch-grünen Wahlbündnis (CDU) und dem Linksblock (B.E.)

Regierungschef: António Costa, Sozialistische Partei (S&D) (2015)

Legislaturperiode: 4 Jahre

Voraussichtlicher nächster Wahltermin: Herbst 2023

Vertragsrevisionen im Recht des Mitgliedstaates: Das Parlament beschließt internationale Verträge mit Mehrheit (Art. 161 (i), (n); Art. 116 (3); 166 (5); Art. 168). Zur Verfassungsänderung ist eine 2/3-Mehrheit notwendig (Art. 286 (1)). Ein Referendum die Mitgliedschaft in der Europäischen Union betreffend, kann gemäß Art. 115 (1); Art. 295 einberufen werden.

Semipräsidentielles Regierungssystem

Aktuelle Regierung: Koalitionsregierung aus der Nationalen Liberalen Partei PNL (EVP), der Sozialdemokratischen Partei (S&D) und der Partei der ungarischen Minderheit UDMR (EVP)

Regierungschef: Nicolae-Ionel Ciucă, Nationale Liberale Partei (PNL) (EVP) (2021)

Staatspräsident: Klaus Werner Johannis (PNL) (EVP) (2014)

Legislaturperiode: 4 Jahre

Voraussichtlicher nächster Wahltermin: Herbst 2024

Vertragsrevisionen im Recht des Mitgliedstaates: Internationale Verträge werden in einer gemeinsamen Sitzung beider Kammern durch 2/3-Mehrheit beschlossen (Art. 148 (1)). Zur Verfassungsänderung ist eine 2/3-Mehrheit in beiden Kammern notwendig (Art. 11 (3); Art. 151 (1)). Ein Referendum über wichtigen und dringlichen Angelegenheiten die Nation und den Staat betreffend kann nach Art. 90 einberufen werden.

Parlamentarisches Regierungssystem

Aktuelle Regierung: Koalitionsregierung aus der Moderaten Sammlungspartei (M), der Christdemokraten (KD) und der Liberalen (LIB)

Regierungschefin: Ulf Kristersson, Moderate Sammlungspartei (M) (2022)

Legislaturperiode: 4 Jahre

Voraussichtlicher nächster Wahltermin: Herbst 2026

Vertragsrevisionen im Recht des Mitgliedstaates: Das Parlament beschließt internationale Verträge mit Mehrheit (Instrument of Government: Ch. 10 Art. 1; Art. 2; Art. 3). Ein Transfer von Hoheitsrechten auf die EU erfordert eine 2/3-Mehrheit der Abstimmenden, mindestens der Mehrheit der gesetzlichen Abgeordneten des Parlamentes (Instrument of Government: Ch. 10 Art. 6). Ist Verfassungsrecht betroffen, erfordert dies die Zustimmung des Parlamentes in zwei Abstimmungen. Nach der ersten erfolgreichen, wird frühestens nach neun Monaten und nach Auflösung und Neuwahl des Parlamentes die zweite Abstimmung angesetzt (Acts of law and other provisions: Ch. 8 Art. 14; Art. 15). Es kann zudem ein Referendum einberufen werden, zeitgleich mit der Neuwahl des Parlamentes. Erfolgt die Ablehnung mit der Mehrheit der registrierten Wähler, ist der Vorschlag zur Änderung der Verfassung abgelehnt. Wenn nicht, wird dieser dem Parlament zur zweiten Abstimmung vorgelegt (Acts of law and other provisions: Ch. 8 Art. 16). Unter bestimmten Umständen gibt es die Möglichkeit mit einer 5/6 Mehrheit die Verfassung zu ändern (Acts of law and other provisions: Ch. 8 Art. 15).

Parlamentarisches Regierungssystem

Aktuelle Regierung: Mehrparteienregierung aus der Partei Gewöhnliche Leute und unabhängige Personen, OĽaNO (EVP); Wir sind eine Familie, SR (ID); Freiheit und Solidarität, SaS (EKR) und Für die Menschen

Regierungschef: Eduard Heger, Gewöhnliche Leute und unabhängige Personen, OĽaNO (EVP) (2021)

Legislaturperiode: 4 Jahre

Voraussichtlicher nächster Wahltermin: Frühjahr 2024

Vertragsrevisionen im Recht des Mitgliedstaates: Es ist eine 3/5-Mehrheit der Mitglieder des Parlamentes zur Ratifizierung der EU-Verträge notwendig (Art. 7 (2); Art. 84 (4)). Der Bei- oder Austritt in oder aus einer Allianz obliegt einem bindenden Referendum (Art. 7 (1)). Ein Referendum über Fragen von nationalem Interesse kann zudem vom Parlament oder 350 000 Wählern erzwungen werden (Art. 93 (1); Art. 95 (1)).

Parlamentarisches Regierungssystem

Aktuelle Regierung: Drei-Parteien-Koalitionsregierung aus Freiheitsbewegung, Sozialdemokraten und Die Linke

Regierungschef: Robert Golob, Freiheitsbewegung (seit 2022)

Legislaturperiode: 4 Jahre

Voraussichtlicher nächster Wahltermin: Frühjahr 2026

Vertragsrevisionen im Recht des Mitgliedstaates: Ratifikation internationaler Verträge durch eine 2/3-Mehrheit im Parlaments (Art. 3a (1)). Vor einer Ratifizierung kann die Nationalversammlung ein Referendum ansetzen (Art. 3a (2)). Bei Verfassungsänderungen ist eine 2/3-Mehrheit der Mitglieder der Parlamentes erforderlich (Art. 168; Art. 169).

Parlamentarisches Regierungssystem

Aktuelle Regierung: Minderheitsregierung; Spanische Sozialistische Arbeiterpartei, PSOE (SPE)

Regierungschef: Pedro Sánchez Pérez-Castejón, Spanische Sozialistische Arbeiterpartei, PSOE (SPE) (2018)

Legislaturperiode: 4 Jahre

Voraussichtlicher nächster Wahltermin: Herbst 2023

Vertragsrevisionen im Recht des Mitgliedstaates: Ratifikation internationaler Verträge durch eine absolute Mehrheit in beiden Kammern (Art. 74 (2); Art. 94 (1)). Bei Verfassungsänderungen ist eine Zustimmung von 3/5 aller Mitglieder in jeder Kammer erforderlich (Art. 95 (1), (2); Art. 167 (1)). Im Anschluss kann auf Antrag von 1/10 aller Mitglieder aus jeder Kammer der Entscheid zur Volksabstimmung vorgelegt werden(Art. 167 (3)). Ein fakultatives Referendum ist möglich bei Fragen von ,,besonderer Bedeutung" (Art. 92 (1)).

Parlamentarisches Regierungssystem

Aktuelle Regierung: SPOLU (Wahlbündnis zwischen drei Mitte-rechts-Parteien –die Demokratische Bürgerpartei (ODS), Christliche und Demokratische Union – Tschechoslowakische Volkspartei (KDU–ČSL) und Tradition, Verantwortung, Prosperität (TOP 09)-) und der Piraten- und Bürgermeisterparteoi

Präsident: Milos Zeman

Regierungschef: Petr Fiala, liberal-konservativen (ODS / EKR) (2021)

Legislaturperiode: 4 Jahre

Voraussichtlicher nächster Wahltermin: Herbst 2025

Vertragsrevisionen im Recht des Mitgliedstaates: Die Ratifizierung internationaler Verträge erfordert die Zustimmung beider Kammern (Art. 49). Durch einen Verfassungsakt kann für die Ratifizierung eines Abkommens, welches Hoheitsrechte überträgt, ein Referendum notwendig werden (Art. 10a (2)). Bei Verfassungsänderungen ist eine Zustimmung von 3/5 aller Mitglieder beider Kammern notwendig (Art. 10a (1),(2); Art. 39 (4)).

Parlamentarisches Regierungssystem

Aktuelle Regierung: Mehrheitsregierung der Fidesz 

Regierungschef: Viktor Orbán, Fidesz - Ungarischer Bürgerbund (unabhängig) (2010)

Legislaturperiode: 4 Jahre

Voraussichtlicher nächster Wahltermin: Frühjahr 2026

Vertragsrevisionen im Recht des Mitgliedstaates: Eine 2/3-Mehrheit unter den anwesenden Parlamentariern ist zur Ratifizierung internationaler Verträge erforderlich (Art. E (2), (4)). Bei Verfassungsfragen ist eine 2/3-Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder des Parlamentes notwendig (Art. S (2). In beiden Fällen ist kein Referendum möglich (Art. 8 (3))

Präsidentielles Regierungssystem

Aktuelle Regierung: Koalitionsregierung aus Dimokratikos Synagermos (EVP),  Solidarity Movement (AECR/ECR)

Staatsoberhaupt/Regierungschef: Nicos Anastasiades, Dimokratikos Synagermos (EVP) (2008)

Legislaturperiode: 5 Jahre

Voraussichtlicher nächster Wahltermin: Frühjahr 2026

Vertragsrevisionen im Recht des Mitgliedstaates: Jeder internationale Vertrag mit Handels- oder Bezügen zur wirtschaftlichen Kooperation wird vom Ministerrat beschlossen (Art. 169 (1)). Jeder andere Vertrag wird durch das Repräsentatenhaus mit einer einfachen Mehrheit ratifiziert (Art. 169 (2)). Im Falle einer Verfassungsänderung müssen 2/3 der Vertreter der griechischen und 1/3 der türkischen Volksgruppe zustimmen (Art. 182 (2),(3)). Bei internationalen Verträgen hat der Präsident und sein Stellvertreter, mit Ausnahme von Verträgen zu einer Mitgliedschaft Zyperns in internationalen Organisationen und Allianzen in denen Griechenland und die Türkische Republik partizipieren, ein Vetorecht zu Entscheidungen des Repräsentantenhaus und des Ministerrates (Art. 50 (1a); Art. 57 (1),(3)).

Aufgaben und Ziele

Art.15 Abs. 1 EUV: ,,Der Europäische Rat gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten hierfür fest. Er wird nicht gesetzgeberisch tätig."

Seit dem Vertrag von Lissabon ist der Europäische Rat ein offizielles Organ der EU.

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