ZEI Monitor: EU Progress 2019-2024
Das ZEI verfolgt den Stand der Umsetzung des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission in der Amtszeit 2019-2024:
Kommissionspriorität 5: Förderung unserer europäischen Lebensweise
Schwerpunkte
Sicherheitsunion
Justizielle Zusammenarbeit
Grundrechte
Verbraucherschutz
Migration
Arbeitsprogramme der Europäischen Kommission:
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2021
Gesundheitsunion & Folgemaßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie
Mittelausstattung: Die Finanzausstattung für die Durchführung des Programms beläuft sich für den Zeitraum 2021-2027 auf 2,446 Milliarden Euro zu laufenden Preisen. Dieser Betrag wird um eine zusätzliche Zuweisung von 2,9 Milliarden Euro in Preisen von 2018 erhöht, wie durch die programmspezifische Anpassung in der Verordnung über den mehrjährigen Finanzrahmen (Art. 5 der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates) festgelegt. Ziele bei der Verteilung dieser Beträge: 1. Mindestens 20 Prozent der Beträge sind für Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und zur Prävention von Krankheiten vorgesehen; 2. höchstens 12,5 Prozent der Beträge sind für die Beschaffung zur Ergänzung der nationalen Vorratshaltung an wesentlichen krisenrelevanten Produkten auf Unionsebene reserviert; 3. höchstens 12,5 Prozent der Beträge sind der Unterstützung globaler Verpflichtungen und Gesundheitsinitiativen vorbehalten; 4. höchstens 8 Prozent der Beträge werden für die Deckung von Verwaltungsausgaben reserviert. Gemeinsame Durchführung der Maßnahmen: Darüber hinaus wird eine "EU4Health-Lenkungsgruppe" eingesetzt, die darauf hinarbeitet, die Kohärenz und Komplementarität zwischen den Gesundheitspolitiken der Mitgliedstaaten sowie zwischen dem Programm und anderen Politiken, Instrumenten und Maßnahmen der Union sicherzustellen. Die Mitglieder der EU4Health-Lenkungsgruppe sind die Kommission und die Mitgliedstaaten. Jeder Mitgliedstaat entsendet ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied in die EU4-Gesundheitslenkungsgruppe. Die Kommission nimmt die Sekretariatsgeschäfte der EU4Health-Lenkungsgruppe wahr.
Ziel: Das digitale grüne Zertifikat soll als europaweit einsetzbare Bescheinigung dienen und Informationen über den Impf-, Test- und/oder Genesungstatus des/der Inhaber:in bereitstellen. Mithilfe des digitalen grünen Zertifikats soll es EU-Bürger:innen wieder möglich sein, die Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit während der Covid-19-Pandemie zu erleichtern. Das Zertifikat soll kostenfrei sein und kann neu beantragt werden, sobald sich der jeweilige Status verändert. Drei Arten der Bescheinigungen sollen ausgestellt werden: Die Bescheinigung soll von den Mitgliedsstaaten sowohl digital als auch physisch ausgestellt werden können. Die Kommission will die Mitgliedsstaaten mithilfe eines Zugangsportals bei der Entwicklung einer Software zur Überprüfung der Zertifikate unterstützen. Wesentliche Elemente: Das digitale grüne Zertifikat soll Folgendes beinhalten: Zeitplan: Aufgrund der derzeitigen COVID-19 Lage soll ein Dringlichkeitsverfahren durchgeführt werden. Somit soll die Verordnung am dritten Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. Die Verordnung soll lediglich im Zeitraum des von der WHO ausgestellten Gesundheitsnotstandes gelten. |
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Biomedizinische Forschung und Entwicklung in Europa
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Europäischer Raum für Gesundheitsdaten
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Folgeinitiativen im Rahmen des neuen Migrations-und Asylpakets
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Schengen-Paket
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Folgemaßnahmen zur EU-Sicherheitsstrategie
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Folgemaßnahmen zum europäischen Bildungsraum und zur aktualisierten Agenda für Kompetenzen
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EU-Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus
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2020 (überarbeitet nach dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie)
Gesundheitsschutz: Bekämpfung der COVID-19-Pandemie
1. Um ein robusteres Mandat für die Koordinierung zu schaffen, unterbreitete die Kommission einen Verordnungsvorschlag über ernste grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen vor. Der Schwerpunkt liegt auf besserer Prävention, stärkerer Überwachung, besserem Datentransfer und der Ausrufung eines EU-Notfalls. Als Vorteile einer europäischen Gesundheitsunion nennt die Kommission:
- Am 13. Oktober 2020 verabschiedete der Rat der Europäischen Union auf der Grundlage eines Vorschlags der Europäischen Kommission vom 4. September 2020 eine Empfehlung (noch nicht veröffentlicht) für einen koordinierten Ansatz zur Einschränkung der Freizügigkeit aufgrund der Covid-19-Pandemie.
- Am 15. Oktober 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Mitteilung, in der sie weitere wichtige Schritte für eine wirksame Impfstrategie aufführt und Verteilungsmaßnahmen für die Bereitstellung des Impfstoffs an prioritäre Zielgruppen vorstellt. Die Mitgliedsstaaten sollen die vorgeschlagenen Schlüsselelemente in ihren jeweiligen Covid-19-Impfstrategien berücksichtigen. (Pressemitteilung) - Am 17. Juni 2020 stellte die EU ihre Impfstrategie zur Beschleunigung der Entwicklung und Verteilung von Impfstoffen gegen Covid-19 vor. (Pressemitteilung) Die Impfstoffstrategie basiert auf zwei Säulen: 1. Die Produktion von Impfstoffen in der EU und eine ausreichende Versorgung der Mitgliedsstaaten soll sichergestellt werden. Dies soll vor allem durch Abnahmegarantien für die Impfstoffhersteller erreicht werden. 2. Der Rechtsrahmen der EU soll an die aktuelle Dringlichkeit angepasst werden. Damit soll die Entwicklung, Zulassung und Verfügbarkeit von Impfstoffen unter Beibehaltung der Qualitäts-, Wirksamkeits- und Sicherheitsstandards beschleunigt werden. Kommende Initiativen:
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Förderung von Kompetenzen, Bildung und Inklusion
1. Ein Pakt für Kompetenzen |
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Ein neuer Migrations- und Asylpakt
Ziel: Prinzip der Vertrauensbildung unter den Mitgliedstaaten etablieren durch Teilung von Verantwortung Schaffung von sechs Säulen: 1. Stärkung des Vertrauens durch bessere und wirksame Verfahren 2. Gut verwaltete Schengen- und Außengrenzen Verordnungsvorschläge: 1. Neuer Vorschlag für eine Screening-Verordnung: Änderung der Verordnung (EK) Nr 767/2008, (EU) 2017/2226, (EU) 2018, 1240 und (EU) 2019/817 Ziel: Einführung einer Überprüfung von Drittstaatennationalitäten an den Außengrenzen Rechtsgrundlagen: Art. 77 II b AEUV, Art. 77 II d AEUV Inhalt: a) Generell: Genaue Überprüfung der Nationalitäten von Asyl und Schutzsuchenden an den EU-Außengrenzen b) Ziel der Überprüfung: Personenkontrolle von denjenigen Personen, welche in das Schengen Gebiet einreisen soll verstärkt werden und diese sollen an die angemessenen Verfahren gebunden werden c) Gegenstand der Überprüfung: • Identifikation von allen Drittstaatenangehörigen und damit die Versicherung in den relevanten Datenbasen, dass die Person keine Bedrohung für die europäische Sicherheit darstellt • Herausstellen von Gesundheitszustand der Personen durch Gesundheitsschecks um einer Person ärztliche Hilfe verschaffen zu können und Gefahren für die öffentliche Gesundheit zu erkennen • Überprüfungen sollen dazu beitragen diese Personen dem angemessenen Verfahren zu übergeben • Überprüfung soll in allen EU-Mitgliedstaaten durchgeführt werden können, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Drittstaatenangehörige nicht an einer EU-Außengrenze überprüft wurde d) Während der Überprüfung darf die Person nicht in das Gebiet eines Mitgliedstaates einreisen 2. Geänderter Vorschlag zur Überarbeitung der Asylverfahrensverordnung: Aufhebung der Richtlinie 2013/32/EU Ziel: Festlegung eines gemeinsamen Verfahrens für internationalen Schutz in der Union Rechtsgrundlagen: Art. 78 II d AEUV, Art. 79 II c AEUV Inhalt: a) Ziel: Sicherstellung einer reibungslosen Zusammenarbeit zwischen den MS b) Einheitliche Regelungen für MS bezüglich der Grenzverfahren • Bzgl. der Verfahrens an sich sowie einheitliche Abschiebungsvoraussetzungen • Ziel: Lückenschließung zwischen der Erteilung einer negativen Entscheidung über einen Antrag auf internationalen Schutz und einer Rückführungsentscheidung; Reduzieren des Fluchtrisikos und die Wahrscheinlichkeit unbefugter Bewegungen; Dadurch insgesamt effizientere Verfahren c) Regelt einheitliche Rechte der Schutzsuchenden • bspw. Berufungsrecht, Recht auf ein wirksames Rechtsmittel, Recht auf eine schriftliche Ausstellung der Asylantragsentscheidung 3. Geänderter Vorschlag zur Überarbeitung der Eurodac Verordnung: Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/818 Ziel: Einrichten von ‚Eurodac‘ für den Vergleich von biometrischen Daten für die wirksame Anwendung der Verordnung (EU) XXX/XXX (Verordnung für Asyl und Migration Management) und der Verordnung (EU) XXX/XXX (Neuansiedlungsverordnung), um illegal verbleibende Drittstaatenangehörige oder staatenlose Personen zu identifizieren und auf Anfrage Eurodac-Daten den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europol zu strafverfolgungszwecken für den Vergleich zur Verfügung zu stellen Rechtsgrundlagen: Art. 78 II d, e, g AEUV, Art. 79 II c AEUV, Art. 87 II a AEUV, Art. 88 II a AEUV Inhalt: a) Ziele, für die Eurodac etabliert ist und eingesetzt werden kann b) dadurch insgesamt verbessertes IT-System (Eurodac) zur Unterstützung der Screening-, Asyl- und Rückführungsverfahren 4. Neuer Verordnungsvorschlag über Asyl- und Migrationsmanagement: Änderung der Ratsrichtlinie (EK) 2003/109 und der vorgeschlagenen Verordnung (EU) XXX/XXX (Asyl- und Migrationsfonds) Ziel: Einführung eines neuen Asyl- und Migrationsmanagements Rechtsgrundlagen: Art. 78 II e AEUV, Art. 79 II c AEUV • Besonderheit: Vorschlag ersetzt die Verordnung (EU) Nr. 604/2013 • damit wird Anwendungsbereich erweitert um einen gemeinsamen Rahmen zu schaffen, der zu einem umfassenden Ansatz des Migrationsmanagements beitragen soll; Komplett neue Verordnung soll erlassen werden Inhalt: a) Prinzip von Solidarität und fair verteilter Verantwortung (Stärkung des allgemeinen Vertrauens) b) Verordnung setzt gemeinsamen Rahmen für das Asyl und Migrationsmanagement in der Union (Part II) c) Solidaritätsmechanismus wird festgesetzt (Part IV) • uA „Abschiebepartnerschaft“ (eng. return sponsorship) zum Zweck der Solidarität Arbeitsteilung: Aufnahmewillige Länder nehmen Flüchtlinge auf, Länder die keine aufnehmen wollen kümmern sich um die Abschiebung d) Legt Kriterien und Mechanismen fest, um die Verantwortung der Mitgliedstaaten bei der Überprüfung einer Bewerbung auf internationalen Schutz zu bestimmen (Part III) • Pflichten und Ermessensspielräume beim Verfahren der MS geregelt 5. Neuer Verordnungsvorschlag zur Bewältigung von Krisensituationen und Fällen höherer Gewalt: Ziel: Bewältigung von Krisensituationen und höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl Rechtsgrundlagen: Art. 78 II c, d, e AEUV, Art. 79 II c AEUV Inhalt: a) Kommissionsvorschlag entählt 14 Artikel und sechs Kapitel b) Generell: Es werden Ausnahmeregelung für Krisensituationen im Bereich Asyl geboten • Kommission stellt fest, dass ein „nationales System unter Druck/in Gefahr ist“ (von sich aus oder auf Anfrage) • Kommission legt fest, was die einzelnen Mitgliedstaaten zu tun haben um dem MS in der Krisensituation zu helfen • Die anderen MS sind verpflichtet ihren Beitrag zu ihrem „gerechten Anteil“ zu leisten (Berechnungsmethoden) • Auch hier: „Abschiebepartnerschaft“ (eng. return sponsorship): Wenn ein Land in Krisensituationen keine Migranten aus einem anderen EU-Staat aufnehmen will, kann es die Abschiebung einer bestimmten Anzahl nicht Schutzberechtigter übernehmen • Rechtlich: Kommission erlässt Durchführungsrechtsakt, um Beiträge zu bestätigen und sie rechtsverbindlich zu machen |
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Förderung der Sicherheit in Europa
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ZEI-Publikationen zur Asyl- und Migrationspolitik
- Liska Wittenberg: The Juncker Commission: "Towards a New Policy on Migration", in: Robert Stüwe / Thomas Panayotopoulos (Hrsg.): The Juncker Commission. Politicizing EU Policies (Schriften des Zentrum für Europäische Integrationsforschung, Bd. 79), S. 169-181, Nomos, Baden-Baden 2020.
- Liska Wittenberg: A European Way of Life?!, in: Robert Stüwe / Liska Wittenberg (Hrsg.): ZEI Future of Europe Observer, Von der Leyen: Europe’s New Deal Despite Corona?, Bd. 8 Nr. 1 April 2020, S. 12-13 (Download).
- Ludger Kühnhardt: Die Europäische Union und das Weltflüchtlingsproblem, in: Becker, Manuel / Kronenberg, Volker / Pompe, Hedwig (Hrsg.): Fluchtpunkt Integration. Panorama eines Problemsfeldes, Springer VS, Wiesbaden 2018, S. 101-132.
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Robert Stüwe (ed.), ZEI-MEDAC Future of Europe Observer, Euro-Mediterranean Relations - From Illegal to Legal Migration?, September 2018, Bonn (Download)
- Ludger Kühnhardt, The Global Society and its Enemies. Liberal Order Beyond the Third World War, Springer International Publishing, Basel 2017.
- Carla Manzanas, Movement, Security and Media (ZEI Discussion Paper C233), Bonn 2016 (Download).
- Ina Hommers, Die Migrationspolitik der EU. Herausforderung zwischen nationaler Selbstbestimmung und europäischer Konvergenz (ZEI Discussion Paper C196), Bonn, 2009 (Download)
- Marvin Andrew Cuschieri, Europe´s Migration Policy Towards the Mediterranean. The Need of Reconstruction of Policy-Making (ZEI Discussion Paper, C 168), Bonn 2007. (Download)
ZEI Insights (2014-2019)