EU Glossar: Akteure und Institutionen
Europäische Kommission 
Präsident
Die Präsidentin der Kommission legt die Leitlinien fest, nach denen die Kommission ihre Aufgaben ausübt und beschließt über die interne Organisation der Kommission. Die Präsidentin der Kommission wird vom Europäischen Parlament und vom Europäischen Rat mit Mehrheit gewählt.
![]() |
Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission seit dem 1. Dezember 2019 für einen Zeitraum von 5 Jahren. Ihre Amtszeit endet am 31. Oktober 2024.
|
Die Kommissare und ihre "Projektteams"
Ein europäischer Green Deal
|
Frans Timmermans, Exekutiv-Vizepräsident für "Ein europäischer Green Deal".
|
Die Kommissare und Kommissarinnen | Ein europäischer Green Deal |
---|---|
Stella Kyriakides | Gesundheit und Lebensmittelsicherheit |
Adina Vălean | Verkehr |
Kadri Simson | Energie |
Virginijus Sinkevičius | Umwelt, Meere und Fischerei |
Janusz Wojciechowski | Landwirtschaft |
Elisa Ferreira | Kohäsion und Reformen |
Förderung unserer europäischen Lebensweise
|
Margaritis Schinas, Vizepräsident für "Förderung unserer europäischen Lebensweise".
|
Die Kommissare und Kommissarinnen | Förderung unserer europäischen Lebensweise |
---|---|
Mariya Gabriel | Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend |
Helena Dalli | Gleichheitspolitik |
Ylva Johansson | Inneres |
Stella Kyriakides | Gesundheit und Lebensmittelsicherheit |
Nicolas Schmit | Beschäftigung und soziale Rechte |
Ein Europa für das digitale Zeitalter
|
Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin für "Ein Europa für das digitale Zeitalter".
|
Die Kommissare und Kommissarinnen | Ein Europa für das digitale Zeitalter |
---|---|
Thierry Breton | Binnenmarkt |
Mariya Gabriel | Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend |
Nicolas Schmit | Beschäftigung und soziale Rechte |
Didier Reynders | Justiz |
Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen
|
Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident für "Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen".
|
Die Kommissare und Kommissarinnen | Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen |
---|---|
Phil Hogan | Handel |
Nicolas Schmit | Beschäftigung und soziale Rechte |
Paolo Gentiloni | Wirtschaft |
Elisa Ferreira | Kohäsion und Reformen |
Neuer Schwung für die Demokratie in Deutschland
|
Věra Jourová, Vizepräsidentin für "Werte und Transparenz".
|
Die Kommissare und Kommissarinnen | Neuer Schwung für die Demokratie in Deutschland |
---|---|
Didier Reynders | Justiz |
Maroš Šefčovič | Interinstitutionelle Beziehungen und Vorausschau |
Dubravka Šuica | Demokratie und Demografie |
Helena Dalli | Gleichheitspolitik |
Ein stärkeres Europa in der Welt
|
|
Josep Borrell Fontelles, Hoher Vertreter/ Vizepräsident für "Ein stärkeres Europa in der Welt".
|
Die Kommissare und Kommissarinnen | Ein stärkeres Europa in der Welt |
---|---|
Olivér Várhelyi | Nachbarschaft und Erweiterung |
Janez Lenarčič | Krisenmanagement |
Jutta Urpilainen | Internationale Partnerschaften |
Phil Hogan | Handel |
Aufgaben und Ziele
Die Europäische Kommission erarbeitet die Vorschläge für die "Unionsgesetze" (Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen). Diese werden dann vom EU-Ministerrat und dem Europäischen Parlament (EP) beschlossen und gegebenenfalls geändert.
Die EU-Kommission stellt den EU-Haushalt auf, der von Rat und Parlament beschlossen wird. Nach dessen Verabschiedung verwaltet die Kommission die Haushaltsgelder.
Art. 17 Abs. 1 EUV: ,,Die Kommission fördert die allgemeinen Interessen der Union und ergreift geeignete Initiativen zu diesem Zweck. Sie sorgt für die Anwendung der Verträge sowie der von den Organen kraft der Verträge erlassenen Maßnahmen. Sie überwacht die Anwendung des Unionsrechts unter der Kontrolle des Gerichtshofs der Europäischen Union. Sie führt den Haushaltsplan aus und verwaltet die Programme. Sie übt nach Maßgabe der Verträge Koordinierungs-, Exekutiv- und Verwaltungsfunktionen aus. Außer in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und den übrigen in den Verträgen vorgesehenen Fällen nimmt sie die Vertretung der Union nach außen wahr. Sie leitet die jährliche und die mehrjährige Programmplanung der Union mit dem Ziel ein, interinstitutionelle Vereinbarungen zu erreichen."
Bestellung der Kommission
Art. 17 Abs.7: ,,Der Europäische Rat schlägt dem Europäischen Parlament nach entsprechenden Konsultationen mit qualifizierter Mehrheit einen Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Kommission vor; dabei berücksichtigt er das Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament. Das Europäische Parlament wählt diesen Kandidaten mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Erhält dieser Kandidat nicht die Mehrheit, so schlägt der Europäische Rat dem Europäischen Parlament innerhalb eines Monats mit qualifizierter Mehrheit einen neuen Kandidaten vor, für dessen Wahl das Europäische Parlament dasselbe Verfahren anwendet. Der Rat nimmt, im Einvernehmen mit dem gewählten Präsidenten, die Liste der anderen Persönlichkeiten an, die er als Mitglieder der Kommission vorschlägt. Diese werden auf der Grundlage der Vorschläge der Mitgliedstaaten entsprechend den Kriterien nach Absatz 3 Unterabsatz 2 und Absatz 5 Unterabsatz 2 ausgewählt. Der Präsident, der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die übrigen Mitglieder der Kommission stellen sich als Kollegium einem Zustimmungsvotum des Europäischen Parlaments. Auf der Grundlage dieser Zustimmung wird die Kommission vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt."
Die Amtszeit der gegenwärtigen von der Leyen-Kommission läuft bis zum 31. Oktober 2024.
Art. 17 Abs. 3 EUV: ,,Die Amtszeit der Kommission beträgt fünf Jahre. Die Mitglieder der Kommission werden aufgrund ihrer allgemeinen Befähigung und ihres Einsatzes für Europa unter Persönlichkeiten ausgewählt, die volle Gewähr für ihre Unabhängigkeit bieten. Die Kommission übt ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit aus. Die Mitglieder der Kommission dürfen unbeschadet des Artikels 18 Absatz 2 weder Weisungen von einer nationalen Regierung, einem Organ, einer Einrichtung oder jeder anderen Stelle einholen noch entgegennehmen. Sie enthalten sich jeder Handlung, die mit ihrem Amt oder der Erfüllung ihrer Aufgaben unvereinbar ist."
Übergangsbestimmung, Art. 17 Abs. 4 EUV: Die Kommission, die zwischen dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon und dem 31. Oktober 2014 ernannt wird, besteht einschließlich ihres Präsidenten und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, die zugleich Vizepräsidentin der Kommission ist, aus je einem Staatsangehörigen jedes Mitgliedstaats.
Übergangsbestimmung, Art. 17 Abs. 5 EUV (bisher nicht in vollem Umfang zur Anwendung gekommen): ,,Ab dem 1. November 2014 besteht die Kommission, einschließlich ihres Präsidenten und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, aus einer Anzahl von Mitgliedern, die zwei Dritteln der Zahl der Mitgliedstaaten entspricht, sofern der Europäische Rat nicht einstimmig eine Änderung dieser Anzahl beschließt. Die Mitglieder der Kommission werden unter den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten in einem System der strikt gleichberechtigten Rotation zwischen den Mitgliedstaaten so ausgewählt, dass das demografische und geografische Spektrum der Gesamtheit der Mitgliedstaaten zum Ausdruck kommt. Dieses System wird vom Europäischen Rat nach Artikel 244 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union einstimmig festgelegt."
Amtsverzicht, Art. 17 Abs. 6 EUV: ,,Ein Mitglied der Kommission legt sein Amt nieder, wenn es vom Präsidenten dazu aufgefordert wird. Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik legt sein Amt nach dem Verfahren des Artikels 18 Absatz 1 nieder, wenn er vom Präsidenten dazu aufgefordert wird."
Rechtsgrundlagen
Europäisches Parlament
Präsident
Der Präsident wird für die Dauer von zweieinhalb Jahren, d.h. für eine halbe Wahlperiode, gewählt und kann wiedergewählt werden. Der Präsident vertritt das Parlament nach außen und in seinen Beziehungen zu den anderen EU-Institutionen.
|
|
David Maria Sassoli, Präsident des neunten Europäischen Parlaments
|
Das Europäische Parlament nach dem Brexit
Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ändert sich die Anzahl und Verteilung der Sitze im Europäischen Parlament. Ab dem 1. Februar besteht das Europäische Parlament statt 751 aus 704 Sitzen. Von Großbritanniens 73 Sitzen werden 26 auf einige der Mitgliedstaaten umverteilt. Frankreich bekommt 5 zusätzliche Sitze, Spanien 4, Italien und die Niederlande 3, Irland 2 und Polen, Rumänien, Schweden, Österreich, Dänemark, Slowakei, Finnland, Kroatien und Estland je einen Sitz hinzu. Die restlichen 47 Sitze werden erst einmal nicht neu vergeben und für künftige EU-Erweiterungen in Reserve gestellt.
Die Verteilung der neuen Sitze versucht, die Unterrepräsentation von EU-Mitgliedstaaten auszugleichen. Die Ursache für Verzerrungen ist die „degressive Proportionalität“. Bei der Repräsentation der Unionsbürger im Europäischen Parlament liegt eine Verzerrung zugunsten der kleineren Mitgliedstaaten vor, da ein Abgeordneter in einem kleineren Land weniger Bürger vertritt als ein Abgeordneter in einem größeren Land. Umgekehrt hat die Stimme eines Bürgers aus einem kleineren Land mehr Gewicht.
Die Sitzverteilung vor und nach dem Brexit schlüsselt sich wie folgt auf:
Fraktionen
Fraktion im | Fraktionsvorsitzender | Abgeordnete vor dem Brexit |
Abgeordnete nach dem Brexit |
---|---|---|---|
Manfred Weber (CSU/Deutschalnd) | 182 |
187 | |
Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parliament (S&D) | Iratxe García Pérez (PSOE/Spanien) | 154 |
148 |
Renew Europe (ALDE) | Dacian Ciolos | 108 |
97 |
Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz (Die Grünen/EFA) | Ska Keller (Die Grünen/ Deutschland), Philippe Lamberts (Ecolo / Belgien) | 74 |
67 |
Identität und Demokratie, ID (Europa der Nationen und der Freiheit (ENF) | Marco Zanni (Lega / Italien) | 73 | 76 |
Ryszard Legutko (PiS / Polen), Raffaele Fitto (Direzione Italia) | 62 |
61 | |
Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke(GUE/NGL) | Martin Schirdewan (Die LINKE/Deutschland) | 41 |
39 |
Fraktionslose MdEPs / Non-Inscrits (NI) | - | 57 |
29 |
Ausschüsse und Ausschussvorsitzende
Ausschüsse | Ausschussvorsitzende/r |
---|---|
AFET - Auswärtige Angelegenheiten | David McAllister (EVP, Deutschland) |
Unterausschuss SEDE - Sicherheit und Verteidigung | Nathalie Loiseau (Renew, Frankreich) |
Unterausschuss DROI - Menschenrechte | Maria Arena (S&D, Belgien) |
DEVE - Entwicklung | Tomas Tobé (EVP, Schweden) |
INTA - Internationaler Handel | Bernd Lange (S&D, Deutschland) |
BUDG - Haushalt | Johan van Overtveldt (EKR, Belgien) |
CONT - Haushaltskontrolle | Monika Hohlmeier (EVP, Deutschland) |
ECON - Wirtschaft und Währung | Roberto Gualtieri (S&D, Italien) |
EMPL - Beschäftigung und soziale Angelegenheiten | Lucia Ďuriš Nicholsonová (EKR, Slowakei) |
ENVI - Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit | Pascal Canfin (Renew, Frankreich) |
ITRE - Industrie, Forschung und Energie | Cristian Silviu Bușoi (EVP, Rumänien) |
IMCO - Binnenmarkt und Verbraucherschutz | Petra de Sutter (Die Grünen / EFA, Belgien) |
TRAN - Verkehr und Tourismus | Karima Delli (Die Grünen / EFA, Frankreich) |
REGI - Regionale Entwicklung | Younous Omarjee (GUE / NGL, La Reunion - Frankreich) |
AGRI - Landwirtschaft und ländliche Entwicklung | Norbert Lins (EVP, Deutschland) |
PECH - Fischerei | Chris Davies (Renew, Vereinigtes Königreich) |
CULT - Kultur und Bildung | Sabine Verheyen (EVP, Deutschland) |
JURI - Recht | Lucy Nethsingha (Renew, Vereinigtes Königreich) |
LIBE - Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres | Juan Fernando López Aguilar (S&D, Spanien) |
AFCO - Konstitutionelle Fragen | Antonio Tajani (EVP, Italien) |
FEMM - Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter | Evelyn Regner (S&D, Österreich) |
PETI - Petitionen | Dolors Montserrat (EVP, Spanien) |
Aufgaben und Ziele
Art.14 Abs. 1 EUV: ,,Das Europäische Parlament wird gemeinsam mit dem Rat als Gesetzgeber tätig und übt gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus. Es erfüllt Aufgaben der politischen Kontrolle und Beratungsfunktionen nach Maßgabe der Verträge. Es wählt den Präsidenten der Kommission."
Mitglieder
Art. 14 Abs. 2 EUV: "Das Europäische Parlament setzt sich aus Vertretern der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zusammen. Ihre Anzahl darf 750 nicht überschreiten, zuzüglich des Präsidenten. Die Bürgerinnen und Bürger sind im Europäischen Parlament degressiv proportional, mindestens jedoch mit sechs Mitgliedern je Mitgliedstaat vertreten. Kein Mitgliedstaat erhält mehr als 96 Sitze. Der Europäische Rat erlässt einstimmig auf Initiative des Europäischen Parlaments und mit dessen Zustimmung einen Beschluss über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments, in dem die in Unterabsatz 1 genannten Grundsätze gewahrt sind.
Geschäftsordnung und Rechtsgrundlagen
Europäischer Rat
Präsident
Am 2. Juli 2019 wurde Charles Michel von den Staats- und Regierungschefs der EU zum Präsidenten des Europäischen Rates gewählt. Als Präsident führt er den Vorsitz bei den Tagungen des Europäischen Rates und gibt dessen Arbeiten Impulse.
|
|
Charles Michel ist Präsident des Europäischen Rates bis zum 31. Mai 2022.
|
Mitgliedstaaten
Art. 15 Abs. 2 EUV: ,,Der Europäische Rat (ER) setzt sich zusammen aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der Kommission. Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik nimmt an seinen Arbeiten teil." (Art. 15 Abs. 2 EUV)
Stimmenverteilung gemäß politischer Ausrichtung der stärksten Regierungspartei
Europäische Volkspartei (EVP) | Sozialdemokratische Partei Europas (SPE) | Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE) | Unabhänige | Allianz der Konservativen und Reformer in Europa (AKRE) |
Bulgarien | Dänemark | Belgien | Litauen | Polen |
Deutschland | Finnland | Estland |
| |
Irland | Malta | Frankreich | ||
Kroatien | Portugal | Luxemburg | ||
Griechenland | Schweden | Niederlande | ||
Lettland | Slowakei | Slowenien | ||
Rumänien (vertreten durch Präsident Klaus Johannis, EVP) | Spanien | Tschechische Republik | ||
Ungarn | Italien |
| ||
Zypern |
| |||
Österreich
|
| |||
| ||||
10 | 8 | 7 | 1 | 1 |
Aufgaben und Ziele
Art.15 Abs. 1 EUV: ,,Der Europäische Rat gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten hierfür fest. Er wird nicht gesetzgeberisch tätig."
Seit dem Vertrag von Lissabon ist der Europäische Rat ein offizielles Organ der EU.
Rechtsgrundlagen und Geschäftsordnung
Rat der Europäischen Union
Präsidentschaft
Der Vorsitz im Rat der Europäischen Union wechselt zwischen den EU-Mitgliedstaaten alle sechs Monate. Während dieser sechs Monate leitet die Präsidentschaft die Sitzungen auf allen Ebenen der Europäischen Räte (Legislativorgane der EU gemeinsam mit dem Europäische Parlament), um so die Kontinuität der Arbeit der EU im Rat der Europäischen Union (Consilium) zu gewährleisten.
| Ratsvorsitze bis 2024 |
---|---|
2019
|
Rumänien: Januar - Juni 2019
|
2020 |
Kroatien: Januar - Juni 2020
Deutschland: Juli - Dezember 2020 |
2021
|
Portugal: Januar - Juni 2021
Slowenien: Juli - Dezember 2021 |
2022 |
Frankreich: Januar - Juni 2022
Tschechien: Juli - Dezember 2022 |
2023
|
Schweden: Januar - Juni 2023
Spanien: Juli - Dezember 2023 |
2024 |
Belgien: Januar - Juni 2024
Ungarn: Juli - Dezember 2024 |
Aufgaben und Ziele
Art.16 Abs. 1 EUV: ,,Der Rat wird gemeinsam mit dem Europäischen Parlament als Gesetzgeber tätig und übt gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus. Zu seinen Aufgaben gehört die Festlegung der Politik und die Koordinierung nach Maßgabe der Verträge."
Mitglieder
Art. 16 Abs. 2 EUV: ,,Der Rat besteht aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats auf Ministerebene, der befugt ist, für die Regierung des von ihm vertretenen Mitgliedstaats verbindlich zu handeln und das Stimmrecht auszuüben."
Rechtsgrundlagen
Gerichtshof der Europäischen Union
Präsident
Die Richter am Europäischen Gerichtshof werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt. Aus dem Kreis der Richter wird alle drei Jahre ein neuer Präsident gewählt. Eine mehrfache Wiederwahl ist möglich. Der Präsident leitet die Verwaltung des Gerichtshofs und führt den Vorsitz bei Anhörungen und Beratungen in den Kammern. Er teilt die Fälle den Kammern für jegliche vorbereitende Aufgaben zu und wählt außerdem einen Richter der Kammer aus, der in dem jeweiligen Verfahren als Berichterstatter fungiert.
|
|
Koen Lenaerts ist seit dem 8. Oktober 2015 Präsident des Gerichtshofs.
© European Union, 2015 |
Aufgaben und Ziele
Art.19 Abs. 1 EUV: ,,Der Gerichtshof der Europäischen Union umfasst den Gerichtshof, das Gericht und Fachgerichte. Er sichert die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge. Die Mitgliedstaaten schaffen die erforderlichen Rechtsbehelfe, damit ein wirksamer Rechtsschutz in den vom Unionsrechts erfassten Bereichen gewährleistet ist."
Art. 19 Abs. 3 EUV: ,,Der Gerichtshof der Europäischen Union entscheidet nach Maßgabe der Verträge
a) über Klagen eines Mitgliedstaats, eines Organs oder natürlicher oder juristischer Personen;
b) im Wege der Vorabentscheidung auf Antrag der einzelstaatlichen Gerichte über die Auslegung des Unionsrechts oder über die Gültigkeit der Handlungen der Organe;
c) in allen anderen in den Verträgen vorgesehenen Fällen."
Mitglieder
Art.19 Abs. 2 EUV: ,,Der Gerichtshof besteht aus einem Richter je Mitgliedstaat. Er wird von Generalanwälten unterstützt. Das Gericht besteht aus mindestens einem Richter je Mitgliedstaat. Als Richter und Generalanwälte des Gerichtshofs und als Richter des Gerichts sind Persönlichkeiten auszuwählen, die jede Gewähr für Unabhängigkeit bieten und die Voraussetzungen der Artikel 253 und 254 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erfüllen. Sie werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt. Die Wiederernennung ausscheidender Richter und Generalanwälte ist zulässig."
Rechtsgrundlagen
Europäische Zentralbank
Präsident
Der Präsident ist Vorsitzender des Direktoriums der Europäischen Zentralbank (EZB), des EZB-Rates und des Erweiterten Rates der EZB. Außerdem repräsentiert er die Bank im Ausland. Der Präsident wird vom Europäischen Rat ernannt. Die reguläre Amtszeit beträgt 8 Jahre.
|
|
Christine Lagarde wurde im November 2019 zur Präsidentin der Europäischen Zentralbank ernannt.
|
Aufgaben und Ziele
Art. 282 Abs. 1 AEUV: ,,Die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken bilden das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, bilden das Eurosystem und betreiben die Währungspolitik der Union."
Art. 282 Abs. 2 AEUV: ,,Das ESZB wird von den Beschlussorganen der Europäischen Zentralbank geleitet. Sein vorrangiges Ziel ist es, die Preisstabilität zu gewährleisten. Unbeschadet dieses Zieles unterstützt es die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union, um zur Verwirklichung ihrer Ziele beizutragen."
Mitglieder
Art. 283 Abs. 1 AEUV: ,,Der Rat der Europäischen Zentralbank besteht aus den Mitgliedern des Direktoriums der Europäischen Zentralbank und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken der 19 Mitgliedstaaten des Euroraums, deren Währung der Euro ist."
Art. 283 Abs. 2 AEUV: ,,Das Direktorium besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern. Der Präsident, der Vizepräsident und die weiteren Mitglieder des Direktoriums werden vom Europäischen Rat auf Empfehlung des Rates, der hierzu das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Zentralbank anhört, aus dem Kreis der in Währungs- oder Bankfragen anerkannten und erfahrenen Persönlichkeiten mit qualifizierter Mehrheit ausgewählt und ernannt. Ihre Amtszeit beträgt acht Jahre; Wiederernennung ist nicht zulässig."
Rechtsgrundlagen
Vertrag über die Europäische Union (EUV) (Art. 13 Abs. 1, 2)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (Art. 282-284)
Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank